Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung

Rz. 30 Lediglich eine einzige Angelegenheit liegt dagegen vor, wenn mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung erhoben werden. Die Werte der einzelnen Beschwerdegegenstände werden dann zusammengerechnet (§§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 2 GKG). Beispiel: Das Gericht hat die Kosten des Verfahrens (insgesamt 800 EUR) nach § 91a ZPO gegeneinand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 310 Für den Gläubiger einer titulierten Geldforderung besteht gemäß § 720a ZPO die Möglichkeit der Sicherungsvollstreckung. Er kann, obwohl das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, die Zwangsvollstreckung betreiben, ohne diese Sicherheit zu leisten, soweit dies nur zur Sicherung führt (keine Verwertung). Voraussetzung hierfür ist allerdings, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtsanwälte

Rz. 8 Die Vorschrift der VV 7000 gilt für jeden Anwalt, soweit sich seine Vergütung nach dem RVG bestimmt, unabhängig davon, welcher Art der ihm erteilte Auftrag ist. Der Auslagentatbestand beschränkt sich daher nicht nur auf gerichtliche Verfahren bzw. Prozessverfahren, sondern gilt z.B. auch für außergerichtliche Angelegenheiten, Strafsachen, Tätigkeiten in der Zwangsvolls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 289 § 18 Abs. 1 Nr. 17 bestimmt, dass das Verfahren auf (vorzeitige) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 ZPO) eine besondere Angelegenheit bildet (siehe Rdn 296 ff.). Das spricht im Umkehrschluss dafür, dass die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882f ZPO durch den Rechtsanwalt keine besondere Angelegenheit ist.[283] Rz. 290 Die Einsicht in das Schul...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bloße passive Anwesenheit

Rz. 105 Nach Abs. 3, 1. Var. entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen, mit Ausnahme von bloßen Verkündungsterminen. Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr ist also zunächst, dass der Anwalt den Termin für seinen Mandanten wahrnimmt. Dies setzt voraus, dass er sich aktiv an der gerichtlichen Verhandlung beteiligt. Für seine bloße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Termine

Rz. 39 Insgesamt kann die Gebühr nach VV 6301 nur einmal entstehen, auch dann, wenn mehrere Anhörungen stattfinden. Dies ergibt sich aus §§ 15 Abs. 2,17 Nr. 1 sowie aus dem Wortlaut der Anm. zu VV 6301 "für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen". Eine Regelung wie in VV 6101, 6201, 6204 usw., nach der die Terminsgebühr für jeden Verhandlungstag entsteht, ist in VV 6301 nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrvergleich

Rz. 41 Im Falle einer bloßen Protokollierung eines Mehrvergleichs bzw. bei bloßen Verhandlungen vor Gericht zur Einigung der Parteien oder der Beteiligten oder mit Dritten über in dem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche (vgl. VV 3101 Nr. 2 oder VV 3201 Nr. 2 u.a.) bleibt es ebenfalls bei einem Satz der Verfahrensgebühr von 0,5. Auch hier ist eine Reduzierung ausgeschloss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltung von § 91 Abs. 2 ZPO

Rz. 575 Im Rahmen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit kann sich die Frage stellen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu der konkreten Maßnahme notwendig war (z.B. Zahlungsaufforderung, Gerichtsvollzieherauftrag, Hebegebühr). Zutreffend geht die wohl h.M.[616] davon aus, dass die Kosten für einen mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalt gr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Gebühren

Rz. 33 Der Anwalt erhält nach VV 3500 eine 0,5-Verfahrensgebühr und nach VV 3513 eine 0,5-Terminsgebühr. Auf die Höhe der Gebühren im vorangegangenen Verfahren kommt es nicht an. Er erhält daher auch dann eine 0,5-Gebühr, wenn er im Ausgangsverfahren lediglich 0,3-Gebühren erhalten hat, wie etwa bei Beschwerden in Vollstreckungssachen (VV 3309).[45] Rz. 34 Ist ein als Berufun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Teilweise Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Rz. 44 Für den Rechtsanwalt des Antragstellers, der die Klage unter dem Vorbehalt der Prozesskostenhilfebewilligung eingereicht hat, entsteht die volle Verfahrensgebühr nach VV 3100 bereits immer dann, wenn die Prozesskostenhilfe in der beantragten Höhe bewilligt wird.[50] Irgendeiner weiteren Erklärung des Rechtsanwalts bedarf es in diesen Fällen nicht mehr. Wird die Prozes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Prozesskostenhilfe

Rz. 373 Sofern der Prozessbevollmächtigte bereits im Urkunden- oder Wechselprozess im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist, bedarf es für das Nachverfahren keiner erneuten Beiordnung. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt gemäß § 119 ZPO für jeden Rechtszug besonders, aber eben für den ganzen Rechtszug. Da der Urkunden- und Wechselprozess mit dem Nachv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anspruch gegen den Vertretenen (§ 53)

Rz. 80 § 53 ist entsprechend anwendbar, wonach der beigeordnete Anwalt den Vertretenen unter den dort genannten Voraussetzungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann. Wird der Rechtsanwalt (z.B. in Abschiebehaftsachen) dem Betroffenen im Wege der PKH beigeordnet, kann er nach §§ 53 Abs. 1, 52 die Zahlung der Gebühren eines Wahlanwalts vom Betroffenen verlangen.[59] Hinsichtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Tätigkeit in der Vollstreckung

Rz. 6 Die 0,3-Verfahrensgebühr nach VV 3309 entsteht, wenn der Anwalt mit einer Tätigkeit beauftragt bzw. betraut wird, die gebührenrechtlich zur Zwangsvollstreckung gehört (zu Einzelheiten zu diesem Merkmal siehe Rdn 31 ff.), keine Ausnahme gemäß § 19 vorliegt und er mit einer ersten diesbezüglichen Tätigkeit beginnt. Das wird häufig die Aufnahme der ersten Information (VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 123 Die Zuständigkeit für die Anordnung der anderweitigen Verwertung gemäß § 825 ZPO liegt grundsätzlich beim Gerichtsvollzieher; das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 825 Abs. 2 ZPO nur zuständig, wenn es um die Versteigerung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher geht. In § 18 Abs. 1 Nr. 8 wird der Singular verwandt ("Verfahren über einen Antrag"). Die Fra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 29 Auch die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Berufung, Revision und Rechtsbeschwerde sind zwar gem. § 17 Nr. 1, Nr. 9 eigene Angelegenheiten; für sie sind aber gesonderte Gebührentatbestände vorgesehen (VV 3504 ff.).[43]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verteidiger

Rz. 6 VV 4142 gilt zunächst einmal für den Verteidiger des Beschuldigten. Gemeint ist wiederum der Vollverteidiger, also der Anwalt, dem die Verteidigung des Beschuldigten insgesamt übertragen worden ist.[3] Hierzu genügt es, dass der Verteidiger nur für das so genannte objektive Verfahren (§§ 421 ff. StPO, § 7 WiStG) beauftragt worden ist.[4] Rz. 7 Daher gilt VV 4142 auch da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsspezifische Tätigkeit

Rz. 27 Die Geschäftsgebühr kann nur anfallen, wenn der Rechtsanwalt eine berufsspezifische Tätigkeit entfaltet, auf die das RVG anwendbar ist. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Vorschrift, aber daraus, dass sie Bestandteil des RVG ist, das nur auf anwaltliche Tätigkeit anwendbar ist (siehe § 1 Rdn 124 ff.). Es entsteht daher keine Geschäftsgebühr, wenn der Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Auslagen

aa) Notwendige Auslagen Rz. 400 Neben der Vergütung hat der Zwangsverwalter Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen. Erstattungsfähig sind aber nur solche Auslagen, die anlässlich einer bestimmten Zwangsverwaltung angefallen sind und dieser zugeordnet werden können. Die allgemeinen Geschäftskosten des Verwalters einschließlich der Gehälter seiner Angestellten werden d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 35 Ist dem Rechtsmittelführer Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erstreckt sich diese Bewilligung auch ohne ausdrücklichen Ausspruch auf das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung. Soweit er den Antrag nach §§ 537, 558 ZPO stellt, sind die hierdurch ausgelösten Gebühren von der Staatskasse zu übernehmen.[29] Rz. 36 Für den Rechtsmittelgegner gilt dies jedoch nicht. Für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Angelegenheit und Gegenstandswert

Rz. 456 Bei der Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung handelt es sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[456] Bleibt die Aufforderung erfolglos und wird deshalb Vollstreckungsantrag beim Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht gestellt,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger

Rz. 20 Der dem Verurteilten bestellte Pflichtverteidiger oder ein ihm anderweitig beigeordneter Anwalt – ggf. für Tätigkeiten nach VV 4302 Nr. 2 – hat in einer Gnadensache keinen Anspruch gegen die Staatskasse.[26] Die Bestellung oder Beiordnung in der Hauptsache erstreckt sich nicht auch auf ein Gnadenverfahren. Eine selbstständige Beiordnung oder Bestellung für das Gnadenv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren betr. ausländische Titel

Rz. 27 Voraussetzung für die Anwendung von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a und VV 3200 ff. ist stets das Vorliegen eines Beschwerdeverfahrens.[10] Nr. 2a gilt in Verfahren über Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Aufhebung und Abänderung

Rz. 419 Jedes neue Verfahren derselben Art bildet eine neue Angelegenheit. War z.B. der erste Antrag gemäß § 765a ZPO zurückgewiesen, dem zweiten Antrag sodann stattgegeben worden und soll die darin gesetzte Räumungsfrist nunmehr verlängert werden, erhält der Anwalt für jedes dieser Verfahren eine gesonderte Gebühr, in dem genannten Beispiel also insgesamt dreimal die Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

Rz. 3 Aus dem Umstand einer gesonderten Gebührenregelung ergibt sich, dass es sich bei VV 3321 um eine besondere Angelegenheit handelt. Der Anwalt des Gläubigers, Schuldners oder eines anderen am Restschuldbefreiungsverfahren Beteiligten (z.B. des Treuhänders) erhält die Gebühr also auch dann, wenn er bereits einen anderen Gebührentatbestand des Unterabschnitts 5 verwirklich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 6 Anstelle der in VV 3100 ff. bestimmten Gebühren erhält der Anwalt wie bisher (das Eineinhalbfache einer vollen Gebühr nach § 11 Abs. 1 S. 1 und 2 BRAGO) eine 1,5-Gebühr. Es handelt sich um eine Pauschalgebühr, die das gesamte Verfahren abdeckt. Abgegolten werden also sämtliche Tätigkeiten, die nach den VV 3100 ff. durch die Verhandlungs- und Terminsgebühr abgegolten wü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 1 Buchst. a

Rz. 18 Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens richtet sich nach dem Rz. 19 Inso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung/Sekundärinsolvenzverfahren

Rz. 11 Für die Vertretung eines Schuldners oder eines Gläubigers im Verteilungsverfahren nach der SVertO erhält der Anwalt gemäß der Anm. zu VV 3317 eine 1,0-Verfahrenspauschgebühr. Mit dieser wird die gesamte Tätigkeit im Verteilungsverfahren abgedeckt, von der Informationsaufnahme über die Anmeldung einer Forderung,[7] die Prüfung der Forderungen und des Widerspruchs gegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vollstreckungserinnerung des Dritten gemäß § 766 ZPO

Rz. 497 Wird das Mandat sodann auf die Einlegung einer Vollstreckungserinnerung erweitert (§ 766 ZPO), handelt es sich nicht mehr um eine außergerichtliche Tätigkeit, sodass hierfür keine Gebühr nach VV 2300 anfällt, sondern eine solche nach VV 3500. Da der Anwalt des Dritten bislang nicht im Vollstreckungsverfahren tätig war, greift für ihn – anders als für den Anwalt des G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Mehrere Auftraggeber

Rz. 22 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber innerhalb desselben Verfahrens, was möglich ist, da § 146 StPO nicht gilt, so erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je Auftraggeber.[10] Soweit der Anwalt allerdings für mehrere Beteiligte in verschiedenen Verfahren tätig wird, erhält er die Gebühren aus dem einfachen Betragsrahmen jeweils gesondert (§ 15 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

Rz. 112 Soweit eine Partei von der Gegenseite auch den Ersatz der von ihr aufgewandten Anwaltskosten verlangen kann, etwa nach § 823 BGB oder wegen Vertragsverletzung (z.B. Verzug), so kann sie grundsätzlich auch die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer ersetzt verlangen, sofern die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig war. Rz. 113 Ist der Geschädigte zum Vorsteue...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Absendung an das Gericht

Rz. 24 Von einer Einreichung kann man, so inzwischen auch der BGH, allerdings auch dann ausgehen, wenn der entsprechende Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten beim Gericht zwar noch nicht eingegangen, aber zumindest so von ihm auf den Weg gebracht wurde, dass der tatsächliche Zugang beim Gericht ausschließlich von der Tätigkeit unabhängiger Dritter (etwa der Deutsche Post ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vorzeitige Löschung

Rz. 296 Nach § 882e Abs. 1 S. 1 ZPO wird eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis grds. nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht (§ 882h Abs. 1 ZPO) gelöscht. Abweichend von § 882e Abs. 1 ZPO kann unter den in § 882e Abs. 3 ZPO genannten Voraussetzungen eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO) auf Ano...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine Gegenstandsidentität erforderlich

Rz. 22 Gemäß VV 1008 erhöhen sich wertabhängige Geschäfts- und Verfahrensgebühren um 0,3 und Festgebühren um 30 % je weiteren Auftraggeber. Zwar enthält Anm. Abs. 1 zu VV 1008 eine Einschränkung dahingehend, dass die Gebührenerhöhung bei Wertgebühren nur dann greift, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Diese Einschränkung betrifft aber nicht die Gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verfahrenspfleger

Rz. 83 Unanwendbar sind die VV 6300 ff., 6500, wenn der Anwalt als Verfahrenspfleger tätig wird (§ 1 Abs. 2). Auf Rdn 21 ff. wird verwiesen. Dem zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalt steht auch dann kein Anspruch auf Zahlung der Wahlanwaltsgebühren gem. § 53 Abs. 1 zu, wenn er nach § 1835 Abs. 3 BGB, § 1 Abs. 2 S. 2 Gebühren nach dem RVG verlangen kann (vgl. Rdn 80). ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (§ 107 FamFG)

Rz. 30 Nr. 2a gilt nicht in Verfahren nach § 107 FamFG über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Hier fallen für das Verfahren vor der Justizverwaltung (behördliches Verfahren) Gebühren nach VV 2300 ff. an.[13] Rz. 31 Lehnt die Landesjustizverwaltung den Antrag ab, kann der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 5 FamFG beim OLG die Entscheidung beantragen. Im (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vollstreckungsauftrag und Informationsaufnahme

Rz. 42 Der gebührenrechtliche Beginn der Zwangsvollstreckung kann vor dem verfahrensrechtlichen Beginn der Zwangsvollstreckung liegen. Der Beginn der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung liegt daher in der Regel in der nach Erteilung des Vollstreckungsmandats erfolgten Prüfung, ob die erforderlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen bzw. insbesondere in der Entgegennah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) ZIP-Datei

Rz. 168 Umstritten ist, ob bei Versendung einer sog. ZIP-Datei [266] nur eine oder mehrere Dateien versandt werden. Nach einer Auffassung wird beim Versendevorgang nur eine physikalische Datei versandt, so dass nach dem Wortlaut die Dokumentenpauschale nur einmal anfällt.[267] Nach anderer Auffassung ist für die Berechnung der Dokumentenpauschale auf die in der ZIP-Datei enth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abgeltungsbereich

Rz. 21 Da es sich um eine Verfahrensgebühr handelt, gilt VV Vorb. 4 Abs. 2. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit, i.d.R. mit der Entgegennahme der Information. Sie deckt sämtliche Tätigkeiten im Verfahren auf Einziehung oder eine anderweitige Maßnahme ab, also insbesondere Stellungnahmen und Besprechungen.[36] Auch Tätigkeiten in der Hauptverhandlung und sonstigen Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 Die VV 4143, 4144 gelten sowohl für den Verteidiger, der anlässlich der Verteidigung für den Beschuldigten gleichzeitig auch die gegen den Angeklagten nach §§ 403 ff. StPO erhobenen Ansprüche abwehrt, sowie für den Pflichtverteidiger [3] (zur Frage des Umfangs der Beiordnung siehe Rdn 67 ff.). Rz. 10 Darüber hinaus gelten die VV 4143, 4144 für den Anwalt, der ausschließl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 155 Ist dem Anwalt Auftrag zur Klage auf Erfüllung der überwiesenen Forderung oder Klage auf Schadensersatz gemäß § 840 Abs. 2 ZPO erteilt worden, gelten VV 3100 ff. direkt, und zwar sowohl für den Vertreter des Gläubigers als auch für den des Drittschuldners.[142] Kommt es danach nicht mehr zu einer Klageerhebung, weil der Drittschuldner zahlt, steht dem Anwalt gemäß VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verhältnis zu den Klageverfahren

Rz. 9 VV 3325 gilt nicht für die in § 148 Abs. 1 und 2, §§ 246a, 319 Abs. 6, 327e Abs. 2 AktG, § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG oder § 16 Abs. 3 UmwG erwähnten Klageverfahren. Wird der Rechtsanwalt auftragsgemäß in diesen Klageverfahren tätig, entstehen hierfür die Gebühren nach VV 3100 ff. Die in VV 3325 aufgeführten Verfahren sind gegenüber diesen Klageverfahren als selbstständige g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7000 ff. auch Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Das VV spricht insoweit von Auslagen. Der dahin gehende Anspruch des Anwalts auf Erstattung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Vorschriften (§§ 670, 675 BGB). Die VV 7000 ff. konkretisieren diesen Anspruch lediglich. Rz. 2 In VV 7000 ff. unterscheidet ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 298 Wird der Antrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückgenommen, so sind die Verfahrenskosten dem Antragsteller in analoger Anwendung von § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen.[368] Dies gilt auch dann, wenn später ein Prozess zur Hauptsache anhängig wird.[369] Das OLG Nürnberg[370] führt dazu aus: Zitat "Zwar gehören die Kosten des Beweisverfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unzeitgemäße Regelung

Rz. 160 Die Regelung in Anm. Abs. 2 mag vor dem Hintergrund sachgerecht erscheinen, dass nach den üblichen Leasing- oder Nutzungsverträgen für Fotokopierer auch die Erstellung einer pdf-Datei wie eine gewöhnliche Kopie abgerechnet wird.[254] Allerdings weist Müller-Rabe [255] zutreffend darauf hin, dass diese Regelung zu ungerechtfertigten Ergebnissen führt. Rechtsanwälte, di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wahlrecht bei der Anrechnung, § 15a Abs. 1

Rz. 21 Indes ist § 15a zu beachten. § 15a Abs. 1 definiert die Anrechnung im Innenverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber. Sie gilt aber auch im Verhältnis zur Staatskasse.[32] Beide aufeinander anzurechnenden Gebühren bleiben grundsätzlich unangetastet erhalten. Der Rechtsanwalt kann also beide von der Gebührenanrechnung betroffenen Gebühren jeweils in vol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Dokumente des Gegners

Rz. 140 Fertigt der Rechtsanwalt für seinen Auftraggeber Kopien des gegnerischen Schriftverkehrs, löst das ab der 101. Seite ebenfalls die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. c aus. Auch hier gilt, dass der Mandant Anspruch auf vollständige Information durch seinen Anwalt hat. Die Dokumentenpauschale entsteht insoweit, wenn die Gegenseite dem Gericht zu wenige Kopien ihre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mitwirkung

Rz. 518 Erforderlich für das Entstehen der Einigungsgebühr ist ferner eine Mitwirkung des Anwalts, dass er also eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete mindestens mitursächliche Tätigkeit entfaltet hat. Dies ist nicht gegeben, wenn Gläubiger und Schuldner unmittelbar einen Vergleich schließen, ohne dass ihre Anwälte damit befasst wurden, wobei auch die bloße Vermittl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 377 Insbesondere im Rahmen von Unterlassungsklagen kann dem Gläubiger die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten des Schuldners veröffentlichen zu lassen.[383] Der Anspruch des Klägers kann sich auch als Folgeanspruch aus Wettbewerbsverletzungen bzw. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei Ehrverletzungen ergeben.[384] Wird der Rechtsanwalt im Zusammenh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wirksamkeit des Vertrags

Rz. 6 Schließen die Parteien eine Einigung die einer Genehmigung bedarf, entsteht die Einigungsgebühr erst mit Erteilung der Genehmigung. Schließen die Parteien eine Einigung unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter einem Widerrufsvorbehalt, so entsteht die Einigungsgebühr erst, wenn die Bedingung eingetreten ist oder die Einigung nicht mehr widerrufen werden kann (VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verkehrsanwaltsgebühr, VV 3400

Rz. 365 Hinsichtlich der Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 gilt das zur Verfahrensgebühr Ausgeführte. Da die Verkehrsanwaltsgebühr der Verfahrensgebühr in der Funktion gleich steht, kann sie nur einmal berechnet werden, ist also auf diese anzurechnen.[401] War der Anwalt im Urkundsverfahren Verkehrsanwalt und im Nachverfahren Verfahrensbevollmächtigter, so ist die Verfahren...mehr