Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Mehrpersonenverhältnis des Anwalts

1. Auftraggeber und Mandanten a) Mehrere Personen als Auftraggeber Rz. 6 Für eine Erhöhung der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr reicht es nicht, dass der Anwalt mehrere Personen als Auftraggeber (Vertragspartner) hat (zur Begrifflichkeit siehe § 7 Rdn 7). Aus den Anmerkungen zu VV 1008 folgt, dass eine Erhöhung (bei Wertgebühren) nur in Betracht kommt, wenn mehrere Personen an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Abgeltungsbereich der VV 5108, 5110, 5112

I. Teilnahme an der Hauptverhandlung Rz. 1 Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung erhält der Verteidiger jeweils eine Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag (VV Vorb. 5 Abs. 3). Finden am selben Tag mehrere Hauptverhandlungen statt, entsteht die Gebühr nur einmal (str., siehe VV Vorb. 5 Rdn 4). II. Termine außerhalb der Hauptverhandlung Rz. 2 Für gerichtliche Termine außerhal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Verfahren über Rechtsbeschwerden nach dem StVollzG, auch i.V.m. § 92 JGG (Nr. 4)

I. Anwendungsbereich Rz. 272 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4 entspricht dem früheren § 66a Abs. 2 BRAGO, den der Gesetzgeber zunächst als VV Vorb. 3.2.1 Nr. 7 in das RVG übernommen und durch das 2. KostRMoG in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4 eingestellt hat. Durch die Neufassung der VV Vorb. 3.2.2 wurde für Rechtsbeschwerdeverfahren zwar grundsätzlich eine höhere Vergütung erreicht und zwar nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Vorzeitiges Auftragsende (Nr. 1) 1. Allgemeines Rz. 5 Endet der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat, so erhält er nach Nr. 1 nur eine Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Voraussetzungen der Zusätzlichen Gebühr

1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (Anm. Abs. 1) Rz. 5 Nach Anm. Abs. 1 entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn eine gerichtliche Entscheidung mit Zustimmung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergeht oder einer beabsichtigten Entscheidung ohne Hauptverhandlungstermin nicht widersprochen wird. Die Möglichkeit des Verzichts auf die mündliche Verhandlung und der En...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussetzungen

a) Allgemeines Rz. 126 Die Einigungsgebühr erhält der Anwalt nur, wenn er bei den Einigungsverhandlungen mitgewirkt hat, es sei denn, dass seine Mitwirkung für den Abschluss der Einigung nicht ursächlich war. Erforderlich ist also eine Mitursächlichkeit für die abgeschlossene Einigung. Daran hat sich durch das 2. KostRMoG nichts geändert. Soweit der Anwalt an Einigungsverhand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Beschwerdeverfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Nr. 2 Buchst. b)

1. Anwendungsbereich Rz. 74 In allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmen sich die Gebühren über Beschwerden, die den Hauptgegenstand betreffen, nunmehr ausdrücklich nach den für die Berufung geltenden Vorschriften, das heißt nach VV Teil 3 Abschnitt 2. Das hatte der Gesetzgeber früher nur für Beschwerden in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Verfahren nach § 494a ZPO

a) Kostenentscheidung nach § 494a ZPO Rz. 301 Der Gesetzgeber wollte mit der Vorschrift des § 494a ZPO eine bis dahin bestehende Gesetzeslücke schließen und dem Antragsgegner ein Instrumentarium an die Hand geben, seine Kosten für ein i.S.d. Antragstellers erfolglos durchgeführtes selbstständiges Beweisverfahren erstattet zu bekommen. Für den Fall, dass der Antragsteller nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / l) Nacherfüllung

Rz. 96 Nähere Ausführungen im Absatz "Gewährleistung" (siehe Rdn 85).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Pauschale nach Nr. 1 Buchst. a bis d

a) Pauschalsätze aa) Höhe Rz. 175 In den Fällen der Nr. 1 Buchst. a bis d steht dem Anwalt als Dokumentenpauschale für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken eine Vergütung i.H.v. 0,50 EUR, bei Farbkopien i.H.v. 1 EUR je Seite zu (ebenso GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000, GNotKG-KostVerz. 31000). Bei mehr als 50 Kopien bzw. Ausdrucken in derselben Angelegenheit und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 21. Einigungsgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebührenrahmen Rz. 3 VV 2300 ist eine Rahmengebühr. Welcher konkrete Gebührensatz innerhalb des Rahmens angemessen ist, ist nach § 14 Abs. 1 zu bestimmen.[2] Der Mindestsatz beträgt 0,5. Dieser kommt jedoch nur in einfachst gelagerten Angelegenheiten in Betracht, insbesondere bei einer vorzeitigen Beendigung, wenn sich die Sache gleich nach Entgegennahme der ersten Informa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Kostenerstattung

Rz. 69 Inwieweit die Hebegebühren vom Gegner zu erstatten sind, hängt vom Einzelfall ab. 1. Materiell-rechtliche Kostenerstattung Rz. 70 Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung – insbesondere bei Verkehrsunfallregulierungen – wird die Erstattung der Hebegebühr überwiegend verneint. Obwohl es sich bei den Hebegebühren in der Regel nur um Minimalbeträge handelt, zeigt sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geschäfts- und Verfahrensgebühren

a) Gebühren Rz. 46 Die Höhe der Geschäfts- und Verfahrensgebühren nach VV 4136 bis 4139 richtet sich nach den Verfahrensgebühren für den ersten Rechtszug, also nach den Verfahrensgebühren aus Unterabschnitt 3 (VV 4106, 4112, 4118). Hier ist also zunächst einmal nach der Zuständigkeit des Gerichts zu differenzieren. Der Gebührenrahmen bestimmt sich nach der Ordnung desjenigen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 3311)

a) Pauschgebühr Rz. 8 Durch Anm. Nr. 1 und 2 zu VV 3311 werden die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts in der Weise geregelt, dass das gesamte Verfahren der Zwangsversteigerung in zwei Phasen aufgegliedert und für jede dieser Phasen gesondert eine Pauschgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4 eingeführt wird. Dies hat zur Folge, dass zum einen sämtliche Tätigkeiten innerhalb de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Abgeltungsbereich (Abs. 1) Rz. 16 Nach Abs. 1 gelten die in VV Teil 6 Abschnitt 2 bestimmten Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts in den von VV Teil 6 Abschnitt 2 erfassten Verfahren ab. Sie korrespondiert insoweit mit der entsprechenden Regelung in VV Vorb. 4.1 Abs. 2. Auf die Erläuterungen zu VV Vorb. 4.1 Abs. 2 wird ergänzend verwiesen (siehe VV Vorb. 4.1 Rd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 67. Registereintragungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Terminsgebühr (Abs. 3)

I. Allgemeines Rz. 100 Für die in Abs. 3 geregelte Terminsgebühr kommt es nicht darauf an, ob in dem Termin ein Antrag gestellt oder der Sachverhalt erörtert wird.[114] Es reicht vielmehr aus, dass der Rechtsanwalt einen Termin wahrnimmt. Unbeachtlich ist ferner, ob eine streitige oder unstreitige Verhandlung bzw. eine einseitige oder zweiseitige Erörterung vorliegen. Schließ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr (VV 6300)

a) Entstehung Rz. 31 Für seine Tätigkeit im Allgemeinen erhält der Anwalt nach VV 6300 eine Verfahrensgebühr. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des Auftrags, also mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 6 Abs. 2).[30] Die Gebühr steht dem Anwalt auch dann zu, wenn er in Unkenntnis der Beendigung des Mandats, etwa infolge Entlassung oder Todes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erinnerung und Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (Nr. 1)

a) Kostenfestsetzung Rz. 27 Jedes Urteil, jeder Gerichtsbescheid und jede einstellende Entscheidung in Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht muss gleichzeitig darüber befinden, wer die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu tragen hat. Auf Grund dieser Kostenentscheidung wird dann ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eintragungsantrag beim Grundbuchamt

a) Hauptsacheentscheidung Rz. 44 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil (zu der anders zu beurteilenden Situation bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung vgl. Rdn 53 ff.). zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund deren die Eintragung in ein Grundbuch erfolgen soll, gehört die Stellung des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr, VV 3200 Rz. 257 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzelheiten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr

1. Bemessungsgrundlage Rz. 40 Auch bei der Verfahrensgebühr für das Prozesskostenhilfeverfahren als Betragsrahmengebühr bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist. Höchstgrenze ist der Betrag von 420 EUR. Die Höchstgrenze von 420 EUR legt nicht die Obergrenze eines Betragsrahmens fest, sondern ist ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr (VV 3501) Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem nicht anderweitig geregelten Verfahren über die Beschwerde und Erinnerung, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3501 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 24 EUR bis 250 EUR (Mittelgebühr 137 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem BFH (Nr. 3)

I. Anwendungsbereich Rz. 160 Nr. 3 enthält eine durch das 2. KostRMoG eingeführte Neuregelung. Sie erfasst die Verfahren vor dem BFH über Beschwerden nach § 128 Abs. 3 FGO. Rz. 161 Nach § 128 Abs. 3 FGO können die Verfahrensbeteiligten gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO sowie eine einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 95. Vorläufiges Zahlungsverbot (§ 845 ZPO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Erstattung im Strafverfahren

1. Der Anwalt wird anstelle des Verteidigers, Vertreters oder Beistands tätig Rz. 43 Unter den Voraussetzungen, unter denen die Vergütung eines Vollverteidigers oder eines Privat- oder Nebenklagevertreters oder -beistands oder eines Vertreters oder Beistands eines sonstigen Beteiligten i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1 erstattungsfähig wäre, ist auch die Vergütung des nur mit Einzeltä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Staatskasse (gerichtliche Bestellung oder Beiordnung)

1. Notwendigkeit (§ 46 Abs. 1) Rz. 250 Nach § 46 Abs. 1 erstattet die Staatskasse nur die zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlichen Auslagen und Aufwendungen. Sollen Auslagen nicht erstattet werden, muss die Staatskasse und nicht der Rechtsanwalt beweisen, dass die geltend gemachten Auslagen nicht erforderlich waren (siehe § 46 Rdn 1 ff.).[383] Dahe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 97. Wechsel der Vollstreckungsmaßnahme

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenerstattung

1. Allgemeines Rz. 89 Bis zum 31.12.1999 hatte die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts erhebliche praktische Bedeutung. Mit dem Wegfall des Postulationszwangs vor den Landgerichten hat nicht nur die Einschaltung eines Verkehrsanwalts selbst weitgehend an Bedeutung verloren, sondern gleichzeitig auch die Frage seiner Erstattungsfähigkeit. Im Gegensa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1 VV 4300 gilt für drei Einzeltätigkeiten, nämlich für die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift II. Gebührenhöhe Rz. 2 Nach VV 4300 erhält de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Notwendige Kosten, § 788 ZPO

1. § 91 ZPO Rz. 568 Maßgeblich für die Entscheidung der Frage, ob und welche Kosten der Zwangsvollstreckung der Schuldner dem Gläubiger[602] zu ersetzen hat, ist die Vorschrift des § 788 ZPO . Danach trifft den Schuldner eine Erstattungspflicht nur hinsichtlich solcher Kosten, die notwendig waren. Zur Frage der Notwendigkeit verweist § 788 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO auf die Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Begründung der Revision (Nr. 1) Rz. 3 Ebenso wie für die Begründung der Berufung (VV 4301 Nr. 2) erhält der Anwalt auch für die Anfertigung oder Unterzeichnung der Revisionsbegründung eine Vergütung. Im Gegensatz zum Berufungsverfahren ist im Revisionsverfahren eine form- und fristgerechte Begründung erforderlich; sie ist Zulassungsvoraussetzung (§§ 344, 345 StPO). Für den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Nr. 2

I. Allgemeines Rz. 32 Bei Anm. Nr. 2 handelt es sich um eine Vorschrift, deren Verständnis und Anwendung dem Rechtsanwalt häufig Schwierigkeiten bereiten, über deren Existenz sogar vielfach Unkenntnis besteht. Mit Anm. Nr. 2 soll einerseits die Situation gebührenrechtlich erfasst werden, in der die Tätigkeit des Rechtsanwalts lediglich darauf beschränkt sein soll zu beantrage...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 33. Ersatzvornahme

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren

1. Allgemeines Rz. 12 Wurde unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ein wirksamer Vergleich geschlossen oder eine Einigung i.S.v. VV 1000 oder eine Erledigung i.S.v. VV 1002 erreicht, so erhält der Rechtsanwaltmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Allgemeines Rz. 38 Anders als in der Zwangsversteigerung (Anm. Nr. 1, 2 zu VV 3311) richtet sich die Vergütung des Anwalts danach, wen er vertritt: Ist es der Antragsteller, so finden Anm. Nr. 3 und 4 zu VV 3311 Anwendung. Vertritt der Anwalt einen sonstigen Beteiligten, gilt Anm. Nr. 5 zu VV 3311. Die Regelung für den Gegenstandswert findet sich in § 27 . 2. Verfahrensgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 311 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 25 (vgl. § 25 Rdn 9 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren in sonstigen Fällen in der Strafvollstreckung

1. Keine Grundgebühr Rz. 28 Auch in den sonstigen Verfahren fällt keine Grundgebühr an (siehe Rdn 17). 2. Verfahrensgebühr (VV 4204, 4205) Rz. 29 Für sonstige Verfahren – also solche, die nicht in VV 4200 erfasst sind – erhält der Verteidiger als Wahlanwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 4204. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 33 EUR bis 330 EUR; die Mittelgebühr beträgt 181,5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Zusätzlich gefertigte Kopien in sonstigen Fällen (Nr. 1 Buchst. d)

1. Sonstige Fälle Rz. 144 Außer in den in Nr. 1 Buchst. a bis c genannten Fällen kann der Anwalt immer dann Dokumentenpauschalen abrechnen, wenn sie in sonstigen Fällen im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich gefertigt sind. Auf den Zweck der Kopie oder des Ausdrucks oder den Adressaten kommt es nicht an, wie Nr. 1 Buchst. d klarstellt. Daher zählen auch Kopien und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Verfahrensgebühr (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 12 Die Verfahrensgebühr kann in allen von der amtlichen Überschrift des VV Teil 3 genannten Verfahrensarten entstehen. Wird ein solches Verfahren anhängig gemacht, ist es für die Gebührenentstehung unbeachtlich, ob das angerufene Gericht möglicherweise unzuständig ist. Rz. 13 Abs. 2 beschreibt den Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr Die Verfahrensgebühr k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtlich beigeordneter Anwalt

1. Höhe Rz. 76 Ist der Anwalt vom Gericht beigeordnet worden, so erhält er – ebenso wie der Pflichtverteidiger – die gleichen Gebühren wie der Wahlanwalt, allerdings sind für ihn geringere, insbesondere Festgebühren vorgesehen. Die Gebühren belaufen sich:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung

1. Einleitung Rz. 31 Verfahrens- wie Terminsgebühr (VV 3309, 3310) fallen nur für eine anwaltliche Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung an. Da der Unterabschnitt 3 für nahezu alle Bereiche der Zwangsvollstreckung gilt (vgl. VV Vorb. 3.3.3), soll dieses Tatbestandsmerkmal aus Gründen der Übersichtlichkeit nachfolgend in einzelnen Komplexen erläutert werden. 2. Zwangsvollstrecku...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendung der Anm. Abs. 2 und 3 zu VV 3104

1. Anrechnung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 i.V.m. Anm. zu VV 3104 Rz. 26 Nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 ist die 1,2-Terminsgebühr der VV 3202 bei gescheiterten Einigungsverhandlungen anzurechnen, wenn es später zu einem erneuten Verfahren über die betreffenden Gegenstände kommt. Anzurechnen ist dann derjenige – gegebenenfalls nach § 15 Abs. 3 gekürzte – Gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebühren

aa) Verfahrensgebühr Rz. 349 Die Verfahrensgebühr VV 3309 entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des unbedingten Auftrags des Gläubigers, eine Vermögensauskunft einzuholen (VV Vorb. 3 Abs. 2). Denn sie entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Erste Tätigkeit des Rechtsanwalts kann z.B. die Einsicht in das Schuld...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorzeitiges Auftragsende (Nr. 1)

1. Allgemeines Rz. 5 Endet der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat, so erhält er nach Nr. 1 nur eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8. Die Eins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mitwirkung (Anm. Abs. 1 S. 1)

1. Voraussetzungen a) Allgemeines Rz. 126 Die Einigungsgebühr erhält der Anwalt nur, wenn er bei den Einigungsverhandlungen mitgewirkt hat, es sei denn, dass seine Mitwirkung für den Abschluss der Einigung nicht ursächlich war. Erforderlich ist also eine Mitursächlichkeit für die abgeschlossene Einigung. Daran hat sich durch das 2. KostRMoG nichts geändert. Soweit der Anwalt a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Analoge Anwendung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

aa) Allgemeines Rz. 97 Eine Regelung, welche Gebühren im Vergütungsfestsetzungsverfahren anfallen, wenn die Festsetzung von Gebühren nach VV Teil 4 beantragt wird, fehlt im Gesetz. Bislang war eine solche Kostenfestsetzung nicht möglich, so dass insoweit auch eine Gebührenregelung nicht erforderlich war. Nach der neuen Gesetzeslage kann es jedoch vorkommen, dass der Anwalt im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Anrechnung (Anm. Abs. 2 zu VV 4143)

I. Allgemeines Rz. 40 Kommt es nach Abschluss des Adhäsionsverfahrens wegen desselben Gegenstands zu einem Rechtsstreit vor dem Zivilgericht, so ist die Gebühr aus VV 4143 unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 2 zu VV 4143 anzurechnen. Das Gleiche gilt auch, wenn der Anwalt ausschließlich hinsichtlich der vermögensrechtlichen Ansprüche beauftragt worden ist.[28] Bei dem nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 91 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 92 Das gilt auch dann, wenn der Hauptgegenstand eine Endentscheidung in einer einstweiligen Anordnungssache betrifft. ...mehr