Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsbeschwerden nach § 1065 ZPO (Nr. 1 Buchst. c)

I. Allgemeines Rz. 131 Bisher war das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 1065 ZPO in VV Vorb. 3.1. Abs. 2 a.F. geregelt. Dies führte dazu, dass die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 wie im ersten Rechtszug, mithin die VV 3100 ff. anfielen. Mit dem KostRÄG 2021 wurden nun die Rechtsbeschwerden nach § 1065 ZPO in VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. c übernommen. Es fallen daher seit dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Abgeltungsbereich Rz. 2 Das gerichtliche Verfahren beginnt, wie sich aus der Legaldefinition in Anm. zu VV 4104 ergibt, mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt für die Wertgebühr

I. Gebühren 1. Angelegenheiten und Gegenstände Rz. 3 Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren und das nachfolgende Hauptsacheverfahren bilden dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. 2).[2] Gem. § 23a Abs. 2 werden der gem. § 23a Abs. 1 zu ermittelnde Wert des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens sowie des Verfahrens, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, nicht zusammeng...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Verfahren nach § 42 WDO

I. Beschwerdeverfahren Rz. 22 Die WBO gilt gem. § 42 WDO auch für die Beschwerden der Soldaten und früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen des Disziplinarvorgesetzten und vorläufige Festnahmen nach der WDO. Nach Abs. 1 ist VV Teil 6 Abschnitt 4 in Verfahren nach § 42 WDO entsprechend anzuwenden. Findet vor dem Verfahren ü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 80. Urkundsbesorgung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Persönlicher Geltungsbereich

I. Staatskasse Rz. 25 Gebühren für einen gerichtlich bestellten Rechtsanwalt sind für die in VV Vorb. 6.4 aufgeführten Verfahren nicht vorgesehen. Die Bestimmungen über die PKH finden im Verfahren nach der WBO nach h.M. keine Anwendung.[4] Dies gilt auch für Beschwerden der Soldaten und der früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen und Entscheidung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wertgebühren

aa) Geschäftsgebühr Rz. 30 Wird der Anwalt zur Herstellung des Einvernehmens in solchen Angelegenheiten tätig, in denen sich seine Vergütung, wäre er Verfahrensbevollmächtigter, nach dem Wert richten würde (§ 2 Abs. 1; § 3 Abs. 1 S. 2), so erhält er eine Einvernehmensgebühr in Höhe der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr, die ihm dann zustehen würde. Der Einvernehmensanwalt erhä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 18. Drittschuldner

a) Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern aa) Gläubiger-Vertreter Rz. 151 Die bloße Aufforderung oder Anmahnung einer noch fehlenden Drittschuldnerauskunft (§ 840 ZPO) löst für den bereits in der Zwangsvollstreckung tätigen Anwalt des Gläubigers keine neue Gebühr VV 3309 aus. Die Tätigkeit wird mit der bereits im Rahmen des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Weitere Hauptverhandlungstermine

1. Fortsetzungstermine Rz. 7 Erstreckt sich die Hauptverhandlung über mehrere Tage, so erhält der Verteidiger für jeden weiteren Verhandlungstag eine weitere Gebühr nach VV 4126 f. Voraussetzung ist, dass der Verteidiger an diesen Terminen auch teilnimmt oder trotz Terminsaufhebung dennoch erscheint (VV Vorb. 4 Abs. 3 S. 2). Eine Differenzierung zwischen erstem Termin und For...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung (Anm. Abs. 1)

1. Anrechnung der Gebühr Rz. 100 Nach der alten Regelung in § 32 BRAGO war umstritten, ob die weitere Verfahrensgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO auch dann entsteht, wenn Ansprüche mitverglichen werden, die bereits Gegenstand eines anderen Prozesses sind, für die derselbe Prozessbevollmächtigte die volle Prozessgebühr bereits verdient hat.[101] Die gleiche Problematik stellte sic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Klageänderungen

1. Überblick Rz. 327 Bei Klageänderungen muss danach unterschieden werden, ob wirtschaftlich ein neuer selbstständiger Gegenstand eingeführt wird und sich damit der Gegenstandswert erhöht oder ob sich der Gegenstand wirtschaftlich betrachtet nicht ändert und damit keine Werterhöhung eintritt. 2. Übergang von Herausgabe zum Schadensersatz Rz. 328 Wird von einer Herausgabe- zur S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Ausdrucke

a) Urschriften Rz. 31 Der Begriff des Ausdrucks ist nicht eindeutig geregelt. Gemeint sind hiermit offenbar die mittels eines PC-Druckers oder eines vergleichbaren Gerätes ausgedruckten Mehrfertigungen des Original- oder Erstdokuments. Zwar wird hier auch das Original ausgedruckt. Hierbei handelt sich jedoch nicht um einen Ausdruck i.S.d. VV 7000, der die Dokumentenpauschale ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung Rz. 3 Aus dem Umstand einer gesonderten Gebührenregelung ergibt sich, dass es sich bei VV 3321 um eine besondere Angelegenheit handelt. Der Anwalt des Gläubigers, Schuldners oder eines anderen am Restschuldbefreiungsverfahren Beteiligten (z.B. des Treuhänders) erhält die Gebühr also auch dann, wenn er bereits einen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Androhung von Ordnungsmitteln

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

1. Überblick Rz. 224 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen existiert eine nicht mehr überschaubare Rechtsprechung, die sich teilweise nicht recht nachvollziehen lässt. Hinzu kommt, dass es bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen grds. um Einzelfallentscheidungen geht, die einen konkreten Fall betreffen und sich häufig nicht in gene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Schriftliche Entscheidung nach §§ 307, 495a ZPO

1. Anerkenntnisurteil Rz. 28 Nach VV 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht eine volle 1,2-Terminsgebühr auch dann, wenn im schriftlichen Verfahren ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO ergeht. Der Anwalt soll keinen Nachteil bei den Gebühren erleiden, wenn seine Schriftsätze das Verfahren so gründlich vorbereitet haben, dass eine mündliche Verhandlung nicht mehr stattzufinden brauc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Nicht erfasste Beschwerden

a) Überblick Rz. 9 VV 3500, 3513 gilt nicht für die in VV Vorb. 3.2.1 und VV Vorb. 3.2.2 aufgeführten Beschwerden, also insbesondere Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Gebühren der VV 3500, 3513 gelten daher auch für die in VV Vorb. 3.2.1 und VV Vorb. 3.2.2. genann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr

1. Höhe der Gebühr Rz. 14 Für seine Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr nach VV 4104. Rz. 15 Die Höhe der Verfahrensgebühr beläuft sich für den Wahlanwalt gemäß VV 4104 auf 44 EUR bis 319 EUR; die Mittelgebühr beträgt 181,50 EUR. Rz. 16 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr in Höhe von 145 EUR. R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anrechnung der Beratungsgebühr (Anm. Abs. 2)

1. Erfasste Gebühren Rz. 19 Hinsichtlich der Anrechnung der Beratungsgebühr nach Anm. Abs. 2 gilt Folgendes: Schließt sich der Beratung eine nachfolgende anwaltliche Tätigkeit an, ist die Beratungsgebühr nach VV 2501 – im Gegensatz zur Gebühr der VV 2503 – nicht nur zur Hälfte, sondern in voller Höhe (35 EUR) anzurechnen. Insbesondere hat eine Anrechnung auf die Gebühr nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Beginn des Verfahrens auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids Rz. 3 Das "Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" beginnt nicht erst mit der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, sondern bereits dann, wenn der Prozessbevollmächtigte nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Auftrag zur Einreichung des Antrags erhält. Dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

1. Gesonderte Kostenentscheidung Rz. 55 Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist gesondert zu entscheiden, und zwar von Amts wegen (§ 308 Abs. 2 ZPO). Die Kostenentscheidung in der Hauptsache erfasst nicht auch die Kosten eines Beschwerdeverfahrens. Nur in Ausnahmefällen ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen: § 11 Abs. 2 S. 5 RVG; §§ 66 Abs. 8, 68 Abs. 3 GKG; §§ 57 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Disziplinarverfahren Rz. 49 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Für die Tätigkeit im Disziplinarverfahren hat der Gesetzgeber Rahmengebühren vorgesehen. In diesem Fall bestimmt der bevollmächtigte Rechtsanwalt die Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wahrnehmung eines Sachverständigentermins

a) Allgemeines Rz. 134 Nach Abs. 3 S. 3 Nr. 1 lässt auch die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins eine volle Terminsgebühr i.H.v. 1,2 gemäß VV 3104 anfallen. Der Sachverständige ist in zivilprozessualer Hinsicht verpflichtet, die Parteien bei seiner Arbeit, d.h. z.B. bei Besichtigungen oder Befragungen, grundsätzlich beizuzie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anfertigung oder Unterzeichnung anderer Anträge, Gesuche oder Erklärungen (Nr. 2)

1. Anfertigung Rz. 7 Für den Gebührentatbestand der Nr. 2 reicht es aus, dass der Anwalt einen Antrag, ein Gesuch oder eine sonstige Erklärung anfertigt, also entwirft. Er muss den Schriftsatz also weder unterzeichnen noch im Original ausgefertigt oder gar auf seinen Briefkopf genommen haben. Es reicht vielmehr aus, dass er dem Auftraggeber eine entsprechende Vorlage zur Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 27. Erinnerung gemäß § 766 ZPO (§ 19 Abs. 2 Nr. 2)

a) Angelegenheit bei der Erinnerung gemäß § 766 ZPO aa) Maßnahmen und Entscheidungen Rz. 178 Die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO kommt nur in Betracht gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sowie solche des Rechtspflegers. Während Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers stets Vollstreckungsmaßnahmen sind, muss bei Vollstreckungshandlungen des R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beweisaufnahmetermin

aa) Allgemeines Rz. 121 Ein Beweisaufnahmetermin liegt vor: Rz. 122 Grundsätzlich soll die Beweiserh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Verfahren über Rechtsbeschwerden in den in der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 genannten Fällen (Nr. 1 Buchst. a)

I. Regelungsgehalt 1. Anwendungsbereich Rz. 10 In Nr. 1 Buchst. a sind durch die Verweisung auf VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 nach dem Willen des Gesetzgebers alle Rechtsbeschwerden aufgenommen worden, in denen die Zuständigkeit des BGH gegeben ist und die Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren wie in einem Revisionsverfahren entstehen sollen. Nr. 1 Buchst. a bestimmt deshalb, dass sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben der Verfahrensgebühr nach VV 4130 erhält der Verteidiger auch im Revisionsverfahren Terminsgebühren für die Teilnahme an der Hauptverhandlung (VV Vorb. 4 Abs. 3).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Pauschale Abrechnung (VV 7002)

1. Voraussetzungen Rz. 20 Nach VV 7002 kann der Anwalt an Stelle der konkreten Abrechnung auch eine Pauschale wählen. Voraussetzung für die pauschale Berechnung ist, dass tatsächlich Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen angefallen sind. Die Höhe ist dabei unerheblich, da pauschal abgerechnet wird; es muss lediglich bei Ausführung des Auftrags mindestens e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Mehrere Aufträge

1. Überblick Rz. 55 Die Gebühr nach VV 3403 kann mehrmals entstehen. Das gilt nicht nur dann, wenn der Anwalt einerseits einen Schriftsatz anfertigen, einreichen oder unterzeichnen und andererseits einen Termin wahrnehmen soll, sondern auch dann, wenn er mehrere Schriftsätze fertigen, einreichen oder unterzeichnen oder mehrere Termine wahrnehmen soll. Rz. 56 Nach Auffassung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 Rz. 6 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht lediglich eine 1,1-Verfahrensgebühr, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt Rz. 7 Nur eine ermäßigte Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Umsatzsteuer, VV 7008

Rz. 33 Soweit die pauschale Abrechnung (VV 7002) gewählt wird, unterliegt auch diese der Umsatzsteuer.[36]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, § 15a Abs. 3 EGZPO (Nr. 1) Rz. 5 Ausdrücklich genannt sind in Nr. 1 die Gütestellen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, also solche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 1 bis Abs. 3) 1. Entstehung und Höhe Rz. 4 Anm. Abs. 1 bis 3 sieht für Einzeltätigkeiten das Entstehen einer Verfahrensgebühr i.H.v. 22 EUR bis 330 EUR (Mittelgebühr 176 EUR) vor. Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, beträgt die Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten 141 EUR. Die Höhe der Gebühr setzt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Festsetzungsverfahren (§ 788 Abs. 2 ZPO)

1. Prüfung Rz. 581 Ob es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt, hat, wenn die Kosten mit der Hauptforderung beigetrieben werden, der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht, bei der Festsetzung der Kosten gemäß § 788 Abs. 2 ZPO der Rechtspfleger in eigener Verantwortung zu überprüfen. Dies gilt aber auch und erst recht dann, wenn der Gläubiger Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühren

aa) Gebühren Rz. 141 Bei Betragsrahmengebühren nach § 3 Abs. 1 S. 1 gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Wertgebühren. Dem Anwalt stehen hier anstelle der Gebührensätze jeweils Betragsrahmen zur Verfügung. So erhält der Verkehrsanwalt auch hier nach Anm. zu VV 3400 eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Gebühr, also eine Gebühr aus dem Rahmen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr (VV 3312)

Rz. 50 Eine Terminsgebühr ist nach dem ausdrücklichen gesetzlichen Hinweis in Satz 2 der Anm. zu VV 3312 im Zwangsverwaltungsverfahren ausgeschlossen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 38. Gegenstandswert

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 81. Verfahrensgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ausschluss der Ermäßigung (Anm. Abs. 2)

a) Allgemeines Rz. 132 Die Vorschrift der Anm. Abs. 2 ist im Zusammenhang mit Nr. 3 zu sehen. Sofern die Voraussetzungen der Nr. 3 gegeben sind, also an sich eine Ermäßigung eintreten würde, weil der Anwalt lediglich einen Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen hat, wird diese Vorschrift wieder ausgeschlossen, wenn es sich um streitige Verfahren der freiwillig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Aussöhnung von Eheleuten (Anm. S. 1 zu VV 1001) 1. Umfang der Angelegenheit Rz. 6 Die Aussöhnung der Eheleute ist keine selbstständige Gebührenangelegenheit. Eine Aussöhnungsgebühr nach Anm. S. 1 zu VV 1001, VV 1003, 1004 kommt daher nur anlässlich einer anderen Angelegenheit in Betracht. Hierbei kann es sich nach der hier vertretenen Auffassung um eine Beratungstätigkeit, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 40. Gerichtsvollzieherbestimmung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Versicherungsprämie im Einzelfall Rz. 7 VV 7007 erfasst nur die "im Einzelfall" gezahlte Prämie, also nur diejenige Prämie, die für eine ausschließlich das betreffende Mandat abdeckende Versicherung zu zahlen ist (sog. Objektversicherung).[2] Dabei ist unerheblich, wenn sich das Mandat auf mehrere Angelegenheiten erstreckt (außergerichtliche Vertretung, Rechtsstreit und an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO

a) Allgemeines Rz. 49 Grundsätzlich ist in VV 3305 bis 3308 geregelt, welche Gebühren für den im Mahnverfahren tätigen Rechtsanwalt anfallen. Es kann also auf die dortige Kommentierung verwiesen werden. Hier sollen nur einige Besonderheiten behandelt werden, die im Mahnverfahren zum Entstehen einer Verfahrensgebühr nach VV 3100 führen können. b) Klageabweisungsantrag im Widers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrere Beschwerden

a) Besondere Angelegenheiten Rz. 25 Jedes Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten nach VV Teil 3 gilt als eigene Angelegenheit i.S.d. §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 (Ausnahme § 16 Nr. 10). Das bedeutet, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr nicht nur neben den Gebühren des Ausgangsverfahrens, also als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter neben der Verfahrensgebühr (VV 3100) e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geltung nur in den Fällen der Nr. 1 Buchst. d

a) Überblick Rz. 162 Mit der Regelung in Nr. 2 ist keine Erweiterung der Dokumentenpauschale verbunden. Nr. 2 soll vielmehr an die Stelle der Nr. 1 Buchst. d treten, nämlich dann, wenn Kopien oder Ausdrucke nicht mehr in der herkömmlichen körperlichen Form verschickt werden, sondern stattdessen in elektronischer Form als Dateien. Nr. 2 ist nur anzuwenden, wenn in Nr. 1 Buchst....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Allgemeine Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 2) Rz. 4 Nach Anm. Abs. 2 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht bis zum Eingang des Antrags oder der Anschuldigungsschrift bei Gericht eine Verfahrensgebühr i.H.v. 44 EUR bis 319 EUR (Mittelgebühr 181,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahrensgebühr nach Abgabe an das Prozessgericht

aa) Anwalt des Beklagten Rz. 58 Ist das Mahnverfahren auf Antrag des Klägers an das Streitgericht abgegeben worden und stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Klageabweisungsantrag noch vor Einreichung der Klagebegründung, ist für ihn eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 angefallen, die in Höhe einer 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1 erstattungsfähig ist...mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Regelungen zur Angelegenheit im RVG

Rz. 51 § 15 Abs. 1 regelt, dass die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit abgelten, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. § 15 Abs. 2 bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit – von der Ausnahme des § 15 Abs. 5 abgesehen – nur einmal fordern kann. Die §§ 16 bis 18 enthalten nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung in Strafsachen

I. Rechtsschutz für die Verteidigung 1. Rechtsschutz nach den ARB a) Überblick Rz. 132 Auch in Strafsachen besteht grundsätzlich Rechtsschutz nach den ARB. Für die Kosten der Verteidigung greift dieser allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer ein Vergehen vorgeworfen wird; bei dem Vorwurf eines Verbrechens ist Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 ARB 1975; § 2i AR...mehr