Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 1 Allgemeines / 2. Gesetzesteil

Rz. 32 Das RVG gliedert sich im Gesetzesteil in 9 Abschnitte.mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VIII. Aufhebungsmöglichkeiten bei Beratungshilfe

Rz. 43 § 6a BerHG ermöglicht dem Anwalt, einen Aufhebungsantrag zu stellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.[28] § 6a BerHG "(1) Das Gericht kann die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben und seit der Bewilligung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist." (2) Beratungspers...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / X. Vergütungsanspruch bei Bewilligung und Aufhebung

Rz. 49 Die Vergütungsansprüche der Beratungsperson gegen die Staatskasse bzw. den Rechtssuchenden in den Fällen der Bewilligung sind in § 8 BerHG geregelt: § 8 BerHG (1) Die Vergütung der Beratungsperson richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Beratungsperson, die nicht Rechtsanwalt ist, steht insoweit einem...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Verfahrensauftrag

Rz. 480 Bei einer vorzeitigen Beendigung reduziert sich eine Verfahrensgebühr in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt Verfahrensauftrag hatte, nach Nr. 3101 Nr. 1–3 VV RVG auf 0,8. Hat der Rechtsanwalt noch keinen Verfahrensauftrag und befindet er sich im Bereich der außergerichtlichen Vertretung, hat er die Höhe der Geschäftsgebühr bei vorzeitiger Beendigung entsprechend n...mehr

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§ 6 Auslagen / V. Sonstige Auslagen

Rz. 20 In Nr. 7006 VV RVG ist festgehalten, dass der Rechtsanwalt sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, soweit sie angemessen sind, in voller Höhe in Rechnung stellen kann. Diese Vergütungsverzeichnisnummer ist insbesondere auf anfallende Parkgebühren anzuwenden.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Kapitalabfindung

Rz. 437 Bei einer Kapitalabfindung, bei der sich der Unterhaltsverpflichtete dazu bereit erklärt, anstelle des gesetzlichen Unterhalts eine konkrete Abfindung zu zahlen, ist der Abfindungsanspruch und nicht der Abfindungsgegenstand maßgebend, wenn zunächst nur der laufende Unterhalt beantragt wird. Dies hat zur Folge, dass der Gegenstandswert durch den Jahresbetrag der gesetz...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Gegenstandswert

Rz. 439 Die Aussöhnungsgebühr ist nach dem Wert der Ehescheidungs- bzw. LPart-Sache zu berechnen und zwar nur nach diesem (somit ohne etwaige Folgesachen!), vgl. dazu Anm. Abs. 5 zu Nr. 1000 VV RVG.mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / d) Vertragspartei

Rz. 144 Es ist nicht möglich, dass ein mittelloser Dritter, der die Voraussetzungen zum Abschluss eines Erfolgshonorars erfüllt, einen Anwaltsvertrag zugunsten einer Person abschließt, die diese eben nicht erfüllt.[95]mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Geltungsbereich

Rz. 261 Die allgemeinen Gebühren sind in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Diese Gebühren erhält der Rechtsanwalt neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren, Vorbem. 1 VV RVG. Dies bedeutet, dass diese Gebühren sowohl neben den in Teil 2 (außergerichtliche Vertretung) als auch in Teil 3 (gerichtliche Vertretung) geregelten Gebühren entstehen können.mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / g) Abrechnung individueller gebührenrechtlicher Angelegenheiten

Rz. 260 Ist fraglich, wie viele gebührenrechtliche Angelegenheiten im Sinne des § 15 RVG vorliegen, bietet es sich an, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung darüber zu treffen, dass die einzelnen Angelegenheiten (die gesondert aufzulisten sind), nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden. Zur Frage der gebührenrechtlichen Angelegenheit siehe auch § 5 Rdn 1 ff....mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Anerkenntnis oder Verzicht

Rz. 282 Die Einigungsgebühr entsteht nach Abs. 1 S. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG nicht, wenn der Hauptanspruch anerkannt oder wenn auf ihn verzichtet wird. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass bereits das einseitige Nachgeben i.S. eines Anerkenntnis zum Anfall einer Einigungsgebühr führt.mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / VI. Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Rz. 50 Zitat "Im gewöhnlichen zivilprozessualen Verfahren über Beschwerden gegen Kostenentscheidungen gemäß § 91a Abs. 1 ZPO verdient der Rechtsanwalt nur eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Es ist kein Sachgrund ersichtlich, der eine gebührenrechtlich andere Behandlung in Familienstreitsachen rechtfertigen könnte. Daher erwächst auch im Verfahren nach übereinstim...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / I. FamFG und Verweis auf ZPO

Rz. 1 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen, § 16 Abs. 1 BORA. Sobald ein Anwalt oder eine Anwältin daher die schlechten finanziellen Verhältnisse des Mandanten in Kenntnis gesetzt wird, ist der Hinweis auf die Möglichkeit zur Beantragung von VKH/PKH und die Tatsac...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Besprechungen mit dem Steuerberater

Rz. 597 Besprechungen mit einem Steuerberater des Auftraggebers lösen die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG nicht aus.[381]mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 1. Beiordnung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin

Rz. 6 Der RA beantragt nicht nur die Bewilligung von VKH, sondern gleichzeitig auch seine Beiordnung. Dabei konnte die Beiordnung aufgrund einer BGH-Entscheidung in 2008 auch auf den Namen der Sozietät erfolgen.[6] Diese BGH-Rechtsprechung ist nun nicht mehr erforderlich, nachdem Berufsausübungsgesellschaften seit dem 1.8.2022 gem. §§ 59k, 59l BRAO als solche rechtsdienstlei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 43 In § 17 Nr. 4b RVG ist geregelt, dass das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung verschiedene Angelegenheiten darstellen, so dass hier gesondert Gebühren abgerechnet werden können, auch wenn der Rechtsanwalt in der Hauptsache selbst tätig wird.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Rechtsbeschwerdeverfahren – Vergütung

Rz. 794 Die Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses. Nach der Vorbemerkung 3.2.2. Nr. 1a) VV RVG sind die in diesem Unterabschnitt geregelten Gebühren in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen G...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 15. Vertragliche Unterhaltsansprüche

Rz. 452 Bis zum 31.8.2009 wurden vertragliche Unterhaltsansprüche über §§ 23 Abs. 1 RVG, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, 9 ZPO mit dem 3,5fachen Jahresbetrag der geforderten Leistung bewertet, da § 42 GKG a.F. nur für gesetzliche Unterhaltsansprüche galt. Nach Inkrafttreten des FGG-RG zum 1.9.2009 sollten auch die vertraglichen Unterhaltsansprüche (§ 112 Nr. 3 i.V.m. § 266 Abs. 1 FamFG)...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Einbeziehung einer selbstständigen Familiensache in den Verbund

Rz. 63 Die nachstehenden Kindschaftssachen können nach § 137 Abs. 3 FamFG Folgesachen sein. wenn ein Ehegatte vor Schluss der mündlichen Verha...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 14. Anfechtung der Vereinbarung

Rz. 411 Wurde eine Vereinbarung geschlossen und wird sie später – wirksam – angefochten, so bleibt die einmal angefallene Einigungsgebühr bestehen.[304] (Wird ein Vergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, § 15 Abs. 5 S. 3 u. 2 RVG.mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / b) Fehlende Stellungnahme im VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 132 Fraglich ist darüber hinaus, ob die fehlende Stellungnahme im VKH-Prüfungsverfahren eine Mutwilligkeit darstellt. Eine Untätigkeit im VKH-Prüfungsverfahren kann sich für den Antragsgegner rächen, wenn er im späteren Hauptsacheverfahren selbst VKH beantragt. Hier wird ihm die fehlende Stellungnahme im VKH-Prüfungsverfahren möglicherweise als Mutwilligkeit ausgelegt. Zi...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VII. Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 35 Es war in der Vergangenheit immer wieder strittig, bis wann ein Beratungshilfeantrag gestellt werden konnte. Das Gesetz sah selbst bis 31.12.2013 keine Frist für die Antragstellung vor. So hat das AG Koblenz einen Antrag noch ein Jahr nach der letzten erkennbaren Tätigkeit des Rechtsanwalts für zulässig erachtet.[23] Rz. 36 Hansens hält die Auffassung für falsch, das D...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VI. Erhöhung

Rz. 97 Festgebühren erhöhen sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber in derselben Angelegenheit um 30 %. Da es sich bei der Beratungshilfe-Vergütung um Festgebühren handelt, kann die Geschäftsgebühr auch dann erhöht werden, wenn z.B. Mutter und Kind außergerichtlich wegen Unterhalts vertreten werden. Es ergibt sich dann z.B. bei Vertretung von zwei Auftraggebern eine Erhöhu...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / I. Grundsätzliches

Rz. 9 Bevor auf die Regelungen zur Vergütungsvereinbarung im RVG eingegangen wird, sollen zunächst einige wichtige zusätzliche Regelungen vorgestellt werden. 1. Gebührenunterschreitungsverbot Rz. 10 § 49b Abs. 1 S. 1 u. 2 BRAO regelt das Gebührenunterschreitungsverbot sowie den Verweis auf das RVG für die Ausnahme zum Erfolgshonorarverbot. Zitat "(1) -1-Es ist unzulässig, gering...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Beschwerdeverfahren – Vergütungsanspruch

Rz. 774 Die Gebühren in Beschwerdeverfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses. Nach der Vorbemerkung 3.2.1. Nr. 2b) VV RVG sind die in diesem Unterabschnitt geregelten Gebühren in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gericht...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Beschlussvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 357 2017 hat der BGH durch seine Entscheidung zur Wirksamkeit eines Beschlussvergleichs i.S.d. § 278 Abs. 6 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG für Rechtssicherheit in einem wichtigen Thema gesorgt. Zitat "Auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 VI ZPO findet § 127 a BGB entsprechende Anwendung."[272] Rz. 358 Im vorliegenden Fall hatten die beteiligten Ehegatten...mehr

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§ 1 Allgemeines / c) Nachliquidation

Rz. 86 Der RA kann bei Rahmengebühren in der Höhe nur dann nachliquidieren, wenn er sich in der Rechnung eine Nachliquidation hinsichtlich des Gebührensatzes ausdrücklich vorbehalten hat. Im Übrigen ist der RA an sein einmal ausgeübtes Ermessen gebunden, § 312 Abs. 2 BGB, wenn die entsprechende Erklärung (Vergütungsrechnung) dem Auftraggeber zugegangen ist.[31] Ist der Recht...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Voraussetzungen für die Bewilligung

Rz. 8 Grundsätzliche Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe ist, dass Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Nach § 1 Abs. 2 BerHG ist diese Voraussetzung gegeben, wenn Rechtssuchende die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenza...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) Einarbeitungspauschale

Rz. 244 Eine Einarbeitungspauschale zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren bietet sich immer dann an, wenn zunächst zahlreiche Unterlagen gesichtet und sortiert werden müssen, bevor die "eigentliche" Arbeit beginn, so z.B. beimehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 110 Maßgeblich für die Wertberechnung der Notarkosten ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren, § 96 GNotKG i.V.m. § 10 GNotKG somit mit der Beendigung des Geschäfts, d.h. bei Eheverträgen mit der Beurkundung (Abschluss der Niederschrift des Geschäfts[63]), was sich aber auch bereits durch den Begriff "gegenwärtiges Vermögen" in § 100 GNotKG ergibt. Zur Fälligkeit b...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / f) Die Frage des angemessenen Zuschlags

Rz. 147 Die Frage, ob der Zuschlag angemessen ist, ist aus der Sicht der Vertragspartner oder Vertragspartnerinnen für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu beurteilen.[96] Rz. 148 Der Gesetzgeber hält für die Beurteilung die Berücksichtigung von zwei Umständen für erforderlich: Zitatmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 266 Die frühere Vergleichsgebühr aus § 23 BRAGO wurde 2004 mit Einführung der Einigungsgebühr erheblich modifiziert. Der Rechtsanwalt erhält eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,5 nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG. Die Höhe der Gebühr kann variieren, siehe dazu Rdn 307 weiter unten. Rz. 267 Obwohl der Gesetzgeber für den Anfall der Einigungsgebühr ein gegenseitiges Nachgeben nicht...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Hinweispflicht zur Hebegebühr

Rz. 450 Muss der Rechtsanwalt den Mandanten darauf hinweisen, dass durch die Einziehung und Weiterleitung von Geldern die Hebegebühr anfällt und dass diese voraussichtlich nicht erstattungsfähig sein wird? Nach Ansicht von Schneider [326] ist ein solcher Hinweis nicht erforderlich, da es sich nicht um außergewöhnliche, ungewöhnlich hohe Kosten handelt. Nach Schneider (a.a.O.)...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Wertberechnung bei Minderjährigen

Rz. 164 In § 23 Abs. 3 RVG wird für entsprechende Tätigkeiten, die die Annahme als Kind bei Minderjährigen regeln, auf § 101 GNotKG verwiesen: Zitat § 101 Annahme als Kind "In Angelegenheiten, die die Annahme eines Minderjährigen betreffen, beträgt der Geschäftswert 5 000 EUR."[118] Rz. 165 Der Gesetzgeber begründet diese Neuregelung wie folgt: Zitat "Dieser Vorschlag soll an die ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 16. Unterhaltssachen – Kindergeld

Rz. 457 Unterhaltssachen nach § 51 Abs. 3 FamFG betreffen Verfahren nach § 3 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (§ 231 Abs. 2 FamFG): "Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, von einem Elternteil und dessen Ehegatten oder Lebenspartner, von Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, bestimmen diese untereinander den Berechtigten."" Der Festwert mit 500,00 EUR is...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gesetzestext

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Angabe des Wertes

Rz. 661 Bei jedem Antrag ist der Verfahrenswert, wenn dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht oder kein fester Wert bestimmt ist oder sich nicht aus früheren Anträgen ergibt, nach Aufforderung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle anzugeben, § 53 S. 1 FamGKG. Dies gilt auch für den Wert eines Teils des Verfahrensgegenstands. Die Angabe kann jederzeit b...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Der Weg aus dem Dilemma

Rz. 42 Praxistipp Aus Gründen der Kostensicherheit für Anwalt und Mandant und im Hinblick auf die weiter bestehenden Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der gebührenrechtlichen Angelegenheiten bietet es sich auch an, mit dem (nicht VKH- oder Beratungshilfe berechtigten) selbst zahlenden Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Häufig vereinbaren Kanzleien ohnehin i...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Die Hommerich-Studie

Rz. 170 Praxistipp Bei der Bemessung dessen, was in einer Familiensache als überdurchschnittlich umfangreich gilt, hilft der Gesetzgeber mit einer von ihm in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie über den Zeitaufwand der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Familiensachen selbst weiter. Diese Studie findet sich in der Begründung des KostRMoG.[113] Rz. 171 Bei dieser S...mehr

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§ 6 Auslagen / II. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 12 Der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, derartige Entgelte in Einzelberechnung in voller Höhe (VV Nr. 7001) oder aber als gemeinhin bekannte "Auslagenpauschale" (VV Nr. 7002) geltend zu machen. Diese Pauschale beträgt 20 % der gesetzlichen Gebühren, darf einen Betrag von 20,00 EUR pro gebührenrechtlicher Angelegenheit jedoch nicht überschreiten. Rz. 13 Für die Mitteilung...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Tatsächliche Schwierigkeit

Rz. 179 Tatsächliche Schwierigkeiten können zu einer Erhöhung der Rahmengebühren führen: Solche, die durch die Fallgestaltung bedingt sind, aber auch solche, die durch den Umgang mit den beteiligten Personen entstehen.[118] Tatsächlich schwierig kann eine Sache sein, wenn der RA sich mit Gutachten auseinandersetzen muss (z.B. medizinischen/psychiatrischen); die Aufklärung de...mehr

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§ 6 Auslagen / IV. Tage- und Abwesenheitsgeld

Rz. 18 Das Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise staffelt sich nach der Abwesenheitsdauer. Sofern noch das Kostenrecht in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung zur Anwendung kommt, siehe § 60 RVG, betragen die Abwesenheitspauschale anstelle der unten genannten Beträge 25,00/40,00 u. 70,00 EUR.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 302 Die Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nach § 111 Nr. 1 u. Nr. 11 FamFG erfolgt über §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 FamGKG. Vom Begriff "Ehesachen" sind gemäß § 121 FamFG sowohl das klassische Scheidungsverfahren an sich als auch die Aufhebung der Ehe und die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe mit umfasst (bezgl. Lebenspartnerschaften,...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / b) Zusatzbetrag für die Wahrnehmung einer "Erledigungsbesprechung"

Rz. 247 Hat der Rechtsanwalt lediglich einen außergerichtlichen Auftrag, kann er für Besprechungen mit der Gegenseite keine gesonderten Gebühren abrechnen. Diese werden vielmehr mit der Geschäftsgebühr zusammen abgegolten, wobei derartige Besprechungen den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit erhöhen und somit zu einer Erhöhung der Geschäftsgebühr führen. Gleicht der maximale G...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beschränkung für Verbraucher

Rz. 80 Hat der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen ist er, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, sowohl bei Beratungen als auch bei Erstellung eines Gutachtens auf netto max. 250,00 EUR und, wenn es sich um ein erstes Beratungsgespräch gehandelt hat, netto max. 190,00 EUR bei der Abrechnung beschränkt; § 14 RVG ist entsprechend anzuwenden. Die Kappungsgrenzen ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Ende der ersten Beratung

Rz. 83 Nach Entscheidung des BGH [69] handelt es sich bei einer Erstberatung um Zitat "… eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." Nach Ansicht der Rechtsprechung fallen unter ein erstes Beratungsgespräch nicht:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 19. Abänderungsanträge

Rz. 464 Bei Unterhaltsabänderungsanträgen betreffend eines bestehenden Unterhaltstitels gilt der Jahresbetrag der geforderten Differenz bzw. des geltend gemachten Minderungsbetrags, § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG.[436] Wird von beiden Beteiligten ein Abänderungsverfahren betrieben (einerseits also auf Erhöhung, andererseits auf Ermäßigung des titulierten Betrages), sind die beiden ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 12. Antragsrücknahme und Anerkenntnis

Rz. 372 Die nachstehende Rechtsprechung ist zum bis 31.8.2009 ergangenen Recht ergangen. Auch wenn hier die Begriffe Klage statt Antrag verwendet werden, kann nach meiner Ansicht diese Rechtsprechung analog herangezogen werden. Wird ein Antrag Zug um Zug gegen Anerkenntnis zurückgenommen, ist vom Anfall einer Einigungsgebühr auszugehen. Ein solcher Vertrag muss nicht schriftl...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Herabsetzung

Rz. 484 Nach richtiger Auffassung des OLG Brandenburg kommt eine Herabsetzung des Werts gem. § 45 Abs. 3 FamGKG angesichts der ohnehin geringen Höhe gerade im Hinblick auf den mit derartigen Verfahren für alle Beteiligten, insbesondere Rechtsanwälte und Gerichte, verbundenen Aufwand nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.[459] Rz. 485 Die strenge Auslegung des OLG Düsse...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / g) Keine Einigungsgebühr aus dem Wert der Ehesache

Rz. 292 Aus dem Wert der Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache kann eine Einigungsgebühr nicht entstehen, was auch logisch ist, denn über eine Scheidung kann man sich z.B. nicht vergleichen. "Ein bisschen scheiden lassen" geht nun mal nicht. Die Regelung ist nicht neu und besteht schon seit 2004. Allerdings hat Nr. 1000 VV RVG dennoch in Abs. 5 eine Änderung erfahren, die jedo...mehr