Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilungsversteigerung.

Rn 262 Bei Widerspruch gegen eine Teilungsversteigerung ist nach § 3 zu schätzen, wobei dem Interesse, eine Verschleuderung zu verhindern, Gewicht zukommt. Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswerts ist auf dieser Grundlage zunächst der Miteigentumsanteil des widersprechenden Eigentümers (BGH NZFam 22, 228; FamRZ 91, 547; Karlsr FamRZ 04, 1221). Auf dieser Grundlage is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 48 Es entstehen Gebühren wie im Ausgangsverfahren; das Abänderungsverfahren ist eine neue Angelegenheit, §§ 31 II 1 FamGKG, 15 II RVG (Sternal/Weber § 238 Rz 112 ff). Rn 49 Der Verfahrenswert ist auf der Grundlage von § 51 FamGKG festzusetzen; maßgebend ist die Differenz zwischen dem titulierten und dem erstrebten Abänderungsbetrag. Zum Wert eines Antrags auf Abänderung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 62 Für die Änderung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens entsteht keine Gerichtsgebühr. Ob ein Antrag auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung iSd § 850f II streitwerterhöhend wirkt, hängt vom Risiko einer privilegierten Vollstreckung ab (Schlesw JurBüro 21, 257). Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.5.2 Kompakt-ABC

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anwaltliche Leistungen Vgl. Stichwort "Rechtsanwaltsleistungen" Architektenleistungen Die Leistungen der Architekten und Ingenieure, denen Leistungsbilder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugrunde liegen, werden grundsätzlich als einheitliche Leistung erbracht, auch wenn die Gesamtleistung nach der Beschreibung in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 16 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 17,60. Gibt der Dritte die Sache nicht heraus, entsteht die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 221 iHv EUR 28,60. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt nach § 788 der Schuldner. Verzichtet der Gläubiger auf die Rechte aus Pfändung und Überweisung, trägt er die Kosten der Zwangsvollstreckungsmaßnahme, weil sie in der von ihm durchgeführten Art und Weise nicht notwendig war (Köln JurBüro 95, 387; aA Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 843 Rz 6; HK-ZV/Bendtsen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 7 Gem § 6 I FamGKG ist das frühere Verfahren auch kostenrechtlich als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht zu behandeln. Gem § 29 FamGKG fallen Gerichtsgebühren für denselben Verfahrensgegenstand nur einmal an. Mehrkosten werden auch nicht gem § 6 III FamGKG erhoben, weil auch das abgebende Gericht zunächst für sich genommen örtlich zuständig war (vgl Zö/Lore...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Normen.

Rn 204 Beim ReS (§ 2 Rn 5) ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach §§ 511 II Nr 1, 567 II ZPO, § 61 I FamFG, § 544 II Nr 1 ZPO (früher: § 26 Nr 8 S 1 EGZPO) betroffen. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen wird auf die Kommentierung der zitierten Vorschriften verwiesen. Für die Höhe des Streitwertes gelten nach § 2 die §§ 3 ff. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt § 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenerstattung.

Rn 4 Den Gedanken der Kostenerstattung durch die unterlegene Partei enthält im staatlichen Prozess § 91, der im schiedsrichterlichen Verfahren nicht direkt anwendbar ist (§ 1042 Rn 14). Es gilt hier nur § 1057, der die Frage mittelbar anspricht (Anteil der Parteien an den zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten). Ungeklärt ist die Möglichkeit einer Erstattung eines vereinbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 16 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Hypothekenbriefs eine Gebühr von EUR 26,– gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG. Bei einer Hilfspfändung wird die Gebühr nur erhoben, wenn der Gläubiger den Pfändungsbeschluss über die dem Papier zugrunde liegende Forderung vorlegt, bevor der Gerichtsvollzieher das Papier dem Schuldner zurückgibt, DB-GvKostG zu Nr 221 KV. So...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 76 Für Pfändung und Überweisung entsteht grds eine Gerichtsgebühr von 22 EUR gem KV Nr 2110. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit auch die Verwertung. Für die Pfändung von grundbuchfähigen Rechten gelten die Ausführungen zu § 830 Rn 16. Bei einer Doppelpfändung ent...mehr

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AGS 04/2024, Keine Anrechnu... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte ihren späten Prozessbevollmächtigten zunächst außergerichtlich mit der Regulierung eines Schadens beauftragt. Die außergerichtliche Tätigkeit endete am 20.11.2019. Zu diesem Zeitpunkt rechnete der spätere Prozessbevollmächtigte gegenüber der Klägerin eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer ab. Im Dezember 2022 erteilte die Klä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Die Beiordnungsentscheidung des Gerichts ist gem Abs 1 S 1 iVm § 78c III 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff ZPO) anfechtbar. Rn 7 Die Beschwer für den Antragsgegner ergibt sich daraus, dass nach § 39 S 1 RVG die Beiordnung unmittelbar Vergütungsansprüche des beigeordneten Anwalts auslöst (Prütting/Helms/Helms § 138 Rz 10; Zö/Lorenz § 138 Rz 4). Der Antragsgeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtskraft.

Rn 33 Der Kfb kann formell und materiell in Rechtskraft erwachsen, mit der Folge, dass sich eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand verbietet (BGH NJW 03, 1462). Die Rechtskraftwirkung bezieht sich auf die einzelnen zugesprochenen oder aberkannten Gebühren, nicht auf den Gesamtbetrag (Ddorf JurBüro 96, 256). Ferner hat sie auch hier lediglich inter-partes-W...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Geschäftsgebühr und ihre Anrechnung

Rz. 48 Wird nach der außergerichtlichen Tätigkeit wegen desselben Gegenstands (nicht: wegen derselben Angelegenheit) ein Klageverfahren betrieben, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet, Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV. Eine weitere Anrechnungsregelung enthält u.a. Vorb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwaltskosten.

Rn 5 Ob eine PKH-Partei vom Gegner nicht nur den eigenen Prozessaufwand verlangen kann, sondern auch die Kosten des ihr beigeordneten Anwalt im eigenen Namen gegen den Gegner festsetzen lassen kann, ist streitig. Der Gegner der PKH-Partei kann gegen die Partei die vollen Kosten seines Rechtsanwalts festsetzen lassen, auch wenn ihm selbst PKH bewilligt worden ist (BGH FamRZ 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorschuss.

Rn 5 Nach Abs 2 kann der Anwalt die Übernahme des Mandats von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen, der sich nach § 9 RVG bemisst und grds in voller Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung einschließlich der Auslagen verlangt werden kann (BGH VersR 91, 122 [BGH 21.06.1990 - IX ZR 227/89]). Dies gilt nicht für die Beiordnung nach § 121 V, denn eine Vorschussp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Erscheinen beide Anwälte im Termin, erhalten sie jeweils eine volle Terminsgebühr, auch wenn (mangels Antragstellung) ein Versäumnisurteil ergeht (3202 VV). Bei Nichterscheinen des Berufungsklägers reduziert sich die Terminsgebühr für den Berufungsbeklagtenvertreter auf 0,5, wenn lediglich ein Versäumnisurteil beantragt wird (3203 VV). Im Einspruchstermin kann die Gebü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beteiligung des Nebenintervenienten am Hauptverfahren.

Rn 7 Dem Nebenintervenienten sind die Schriftsätze der Hauptparteien mitzuteilen, zu den Terminen ist er zu laden. Ist der Nebenintervenient nicht ordnungsgemäß geladen, können die erschienen Partei nicht verhandeln; auch darf in diesem Fall kein Versäumnisurteil gegen die nicht erschienene unterstützte Partei ergehen. Der Nebenintervenient ist am Hauptprozess zu beteiligen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Übergangsrecht.

Rn 75 In Übergangsfällen (§§ 60, 61 RVG) ist mangels eines Auftrags aus Praktikabilitätsgründen auf das erste Tätigwerden des Anwalts in eigener Sache abzustellen. Abzustellen ist auf die erste Tätigkeit im Rechtsstreit. Es kommt es nicht auf das Datum der Zustellung an. Auch dann, wenn die Zustellung vor der Gebührenänderung erfolgt, rechtfertigt dies nicht die Anwendung al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 39 Wird das Auswahlverfahren separat geführt, weil zunächst nur ein vorläufiger Vormund bestellt werden konnte (§ 1781 BGB iVm § 1774 II BGB), handelt es sich um ein gesondertes Verfahren, für das keine Gerichtskosten entstehen, Anm 1 Nr 3 zu FamGKG-KV Nr 1310, die auf Vormundschaften analog anzuwenden ist (Prütting/Helms/Dürbeck § 168 Rz 45). Rn 40 Das familiengerichtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Neben dem Recht des Anwalts, seine Vergütung gem § 45 RVG von der Staatskasse zu verlangen, gibt ihm § 126 die Befugnis, von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner selbstständig die Zahlung seiner Gebühren und Auslagen zu verlangen. Die Vorschrift soll dem Anwalt über die Gebührenansprüche gegen die Staatskasse hinaus seine Gebührenansprüche sichern, quasi als Ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Abs 1 Nr 1b).

Rn 6 Die Neufassung dieser Vorschrift begründet eine umfassende Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit iSd § 23a II (s dort Rn 28); ausgenommen sind nur die Beschwerden in Freiheitsentziehungssachen und den von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen. So entscheidet das OLG über die Beschwerde gegen die Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Prozessführung liegt in der Hand des ProzBev, er soll möglichst schnell und umfassend über alle zuzustellenden Schriftstücke Kenntnis erhalten; daher ist innerhalb des Rechtszugs (s Rn 7 ff) zwingend an ihn als Zustellungsadressaten (vgl § 166 Rn 3) zuzustellen (BGH MDR 11, 121 Rz 10; BVerfG NJW 17, 318 Rz 15). Der Verstoß gegen § 172 macht die Zustellung unwirksam ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Für die Prüfung der Ersuchen durch die Prüfungsstellen wird eine Gebühr zwischen 15 und 55 EUR erhoben (Nr 1320 des zum JVKostG). Die Regelgebühr beträgt 30 bzw 40 EUR, § 75 II ZRHO. Dazu kommen Übersetzungskosten gem §§ 8, 11 ff JVEG. Weitere Kosten des Rechtshilfeverkehrs ergeben sich aus den einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen, zB Art 14 HBÜ, 16 HÜZ. Es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Soweit die Beteiligten dem gerichtlichen Vorschlag folgen und sich für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine solche Aussetzung des Verfahrens folgt der Regelung des § 21. Rn 5 Inwiefern für die Mediation VKH in Anspruch genommen werden kann, ist umstri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Zur Erhebung eines Sachverständigenbeweises kann es auf Antrag einer Partei (§ 403), gem § 144 I 1 aber auch vAw (§§ 3, 273 II, 287 I 2, II, 372, 442, vgl § 412) kommen. In der Praxis wird das Gericht idR nur auf einen entspr Parteiantrag hin tätig. Dies entspricht dem Gesamtbild der ZPO (Verhandlungsgrundsatz; s § 284 Rn 39). Dem Beweisantritt nach § 403 kommt damit en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 8 Der stattgebende Beschl ist gem Abs 2 S 2 auch dann nicht anfechtbar, wenn erst das Beschwerdegericht dem erstinstanzlich ganz oder tw zurückgewiesenen Antrag stattgibt (BGH BauR 12, 133; Köln 15.5.19 – I-5 W 3/19). Dies gilt auch für den Beschl, mit dem von dem SV eine schriftliche Ergänzung gefordert wird, u für den Beschl der nachträglichen Erweiterung der Beweisfrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückabtretungsverträge bei übergegangenen Unterhaltsansprüchen.

Rn 17 Bei aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes oder des SGB II erbrachten Sozialleistungen gehen nach § 7 I UVG bzw § 33 I SGB II Unterhaltsansprüche des Hilfebedürftigen im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den jeweiligen Leistungsträger über. Dieser kann vertraglich die übergegangenen Ansprüche an den Hilfebedürftigen zur gerichtlichen Geltendmachung zurück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 2 Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass der Richter über den konkreten Beweiswert eines Beweismittels nach freier Überzeugung, dh grds ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln, befinden kann (R/S/G § 114 Rz 1). So ist er nicht gehindert, seine Überzeugung allein aus der Glaubhaftigkeit und Plausibilität des Klägervortrags herzuleiten (BVerfG NJW 17, 3218...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titel des § 794 I.

Rn 38 Nicht anwendbar ist § 767 II auf die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich (BGH NJW 77, 583, 584; NJW-RR 87, 1022, 1023). § 767 II gilt auch nicht für Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 104 I, da insoweit materiell-rechtliche Einwendungen nicht geltend gemacht werden können (BGHZ 3, 381, 382 ff). Anders ist es mit dem Gebührenfestsetzungsbeschluss nach § 11 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gebührenstreitwert.

Rn 10 Soweit §§ 41 V, 42, 49 GKG, § 41 FamGKG Anwendung finden, gehen sie als Spezialregelung vor; Normzweck ist die Wertbegrenzung aus sozialen Gründen; iÜ gelten § 48 I GKG, § 9 ZPO. Mit Ausnahme von Abs 3 (dazu näher § 3 Streitwert-Lexikon Arbeitsrecht) gilt § 42 GKG für Leistungsklagen. Die ›wiederkehrende Leistung‹ ist wie bei § 9 zu definieren (Rn 2). Eine Feststellung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenaufhebung.

Rn 5 Neben der verhältnismäßigen Teilung ermöglicht § 92 I 1, 1. Alt. auch, die Kosten gegeneinander aufzuheben. Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, gilt § 92 I 2: Jede Partei hat ihre eigenen Kosten selbst zu tragen, also sowohl die eigenen Parteikosten als auch die eigenen Anwaltskosten. Die angefallenen Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden hälftig geteilt. ...mehr

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AGS 04/2024, Gebühren des T... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist teilweise zuzustimmen, teilweise aber auch zu widersprechen. 1. Die dem Terminsvertreter zustehenden Gebühren Zuzustimmen ist der grundsätzlichen Aussage des OLG (oben II. 1. und 2.) zu den für den Terminsvertreter entstehenden Gebühren. Es ist zutreffend, wenn sich das OLG der insoweit h.M. in Rspr. und Lit. anschließt (vgl. dazu auch Burhoff/Volpert/Burh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entsprechender Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer P...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 1. Ausgangspunkt

Rechtlicher Ausgangspunkt der Problematik ist, dass der bisherige Verfahrensbeistand den Anspruch auf die volle Vergütung nach § 158c Abs. 1 FamFG bereits zu dem Zeitpunkt erlangt, in dem er in irgendeiner Weise – etwa durch das Studium der Akte, die Ermittlung der Anschriften von Kind und Eltern, die Kontaktaufnahme zum Jugendamt etc. – im Kindesinteresse tätig geworden ist...mehr

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AGS 04/2024, Pauschgebühr i... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Vorab Man kennt nicht alle im Hinblick auf die Gewährung einer Pauschgebühr vergütungsrechtlich relevanten Umstände des Wirtschaftsstrafverfahrens und ist daher zur Beurteilung der Entscheidung auf die vom OLG mitgeteilten Umstände angewiesen. Diese sind aber recht mager: Zum "besonderen Umfang" führt das OLG nur an: 50.000 Blatt Akten bis zum Beginn der Hauptverhandlung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Restriktive Auslegung.

Rn 2 In der Rspr wird zunehmend eine restriktive Auslegung der Norm befürwortet, soweit sie nach § 62 S 1 GKG, § 23 I 1 RVG für den GeS maßgeblich ist. Hierdurch soll insb für S 1, 1. Alt angesichts eines oft hohen Nominalwertes dem wahren wirtschaftlichen Interesse Rechnung getragen werden, das zB gering sein kann, wenn nur noch um eine relativ kleine Gegenforderung gestrit...mehr

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AGS 04/2024, Verjährung des... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die rechtlichen Ausführungen des OLG zum Eintritt der Verjährung und der nicht erfolgten Hemmung des Ablaufs der Verjährungsfrist sind zutreffend. Es ist nun mal h.M., dass nur der Eingang des Pauschgebührantrages beim zuständigen OLG die Verjährungsfrist unterbricht (s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, § 51 Rn 91 ff. m.w.N.). De...mehr

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AGS 04/2024, Ansatz der Mit... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten wegen Betrugs, den er in laufender Bewährung beging, zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt. Im Bewährungsbeschluss hat es ihm u.a. eine stationäre Suchttherapie zur Auflage gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Diese hat sie begründet und auf den Rechtsfolgen...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Die Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag kann grundsätzlich nur der Versicherungsnehmer geltend machen und, wenn dieser nicht gem. § 15 Abs. 2 ARB 2010 (2.1.2. ARB 2012) widerspricht, der Mitversicherte. Handelt es sich bei dem Mitversicherten um den ehelichen beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner, so kann der Versicherungsnehmer der Interessenwahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 2 Bei der Feststellung der tatsächlichen Grundlagen des Streitwertes, namentlich des objektiven Verkehrswertes (Rn 6), genießt das Gericht weitgehende Freiheiten (›Verfahrensrechtlicher Dispens‹, Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 10) und ist zugleich vAw zur sorgfältigen Aufklärung verpflichtet (BGH NJW-RR 18, 1421). Es ist an unstr und selbst an ausdr übereinstimmende Angabe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenfestsetzung nachträglich.

Rn 21 Bemerkt der ASt erst nach Erlass des VB, dass er zur maschinellen Bearbeitung erforderliche Angaben unterlassen hat, zB die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts an der maßgeblichen Stelle zu vermerken, hat er den für die Aufnahme der Kosten nach § 699 III 1 vorgesehenen Verfahrensabschnitt verpasst. Nachträgliche Berücksichtigung ist in entsprechenden Fallgestaltungen ...mehr

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AGS 04/2024, Keine Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Bamberg gibt Anlass, sich mit den Voraussetzungen der Terminsgebühr für Besprechungen näher zu befassen. 1. Anfall der Terminsgebühr Ob dem Rechtsanwalt nach Vorbem 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV die dort geregelte Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn er die Besprechungen allein mit dem Richter führt, ist seit jeher bei verschiedenen Fallgestaltungen umstritt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwaltssuche.

Rn 3 Die Partei muss trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt gefunden haben. Welche Bemühungen erforderlich sind, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Wenngleich die Anforderungen im Hinblick auf den Zweck der Regelung nicht überspannt werden dürfen, ist es notwendig, dass die Partei bei einer angemessenen Anzahl von A...mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vo... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Lückenhafte Begründung a) ZPO-Vorschriften nur entsprechend anwendbar Das KG referiert die Rspr. des BGH zur Vorlage einer Geldempfangsvollmacht zutreffend und zieht daraus auch grds. die richtigen Schlüsse. Aber: Es bleibt m.E. eine Antwort auf die Frage schuldig, warum diese zivilgerichtliche Rspr. des BGH auch im Strafverfahren Anwendung findet. Ansatzpunkt für eine solc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Leitbildfunktion des Gesetzes.

Rn 6 Den gesetzlichen Regelungen kommt bei der Wertfestsetzung nach § 3 Leitbildfunktion zu (Schumann NJW 82, 1257, 1259 f). Das wirtschaftliche Interesse des Angreifers hat, soweit nicht andere gesetzliche Vorgaben bestehen, generell das entscheidende Gewicht (BGH NJW 94, 664 [BGH 12.10.1993 - X ZR 65/92]; St/J/Roth § 3 Rz 15). Aus § 6 ist für Geldforderungen das Nennwertpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert.

Rn 33 Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht grds dem eines gleichartigen Hauptsachewertes (BGH NJW 04, 3488; Schlesw OLGR 05, 217; Jena BauR 07, 934, LG Köln NZBau 13, 384). Der v ASt bei der Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Erhalt des Gutachtens den ›richtigen‹ Streitwert bezogen auf den...mehr