Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 12 Nach § 59a Abs. 2 S. 1 gelten für den durch die Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand die Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand entsprechend. Damit ist ausdrücklich klargestellt, dass auch für den durch die Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand gemäß §§ 59a Abs. 2 S. 1, 45 Abs. 3 ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zustellungskostenvorschuss

Rz. 178 Strittig ist, ob der Antragsteller einen Vorschuss für die Zustellungskosten zu leisten hat (zur Erhebung von Zustellungskosten siehe Rdn 355 ff.). Unabhängig davon, ob Zustellungskosten zu erheben sind, besteht keine Vorschusspflicht, da diese gesetzlich nicht normiert und eine Analogie zu Lasten des Kostenschuldners nicht möglich ist.[119] Nach wohl überwiegender A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bundesamt für Justiz

Rz. 183 Abs. 7 gilt nicht für den vom Bundesamt für Justiz gem. §§ 87e, 53 IRG zum Beistand bestellten Rechtsanwalt in Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung europäischer Geldsanktionen. Denn diese Bestellung verschafft dem Beistand keinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der im Verfahren vor dem Bundesamt anfallenden Verfahrensgebühr VV 6100 gegen die Staatskasse, weil ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entsprechende Anwendung von VV 4130 und 4132 (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 sind in Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, in welchem sich die Gebühren im Ausgangsrechtsstreit nach den Vorschriften in VV Teil 4, 5, 6 richten, VV 4130 und 4132 entsprechend anzuwenden. Abs. 2 kommt daher nur in Strafsachen, Bußgeldsachen, Disziplinarverfahren und den weiteren in VV Teil 6 behandelten Verfahren zur Anwendung. Unerheblich ist, ob d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Rechtsbehelfe in finanzgerichtlichen Verfahren

Rz. 307 In finanzgerichtlichen Verfahren kann die Entscheidung des Urkundsbeamten über den Festsetzungsantrag durch Erinnerung angefochten werden (§ 53 Abs. 1 FGO). Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe zu erheben, d.h. ab Zustellung. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Erinnerung noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Begriff

Rz. 75 In einem weiten und allgemein akzeptierten Sinne ist Mediation als ein strukturiertes[73] außergerichtliches Verfahren anzusehen, in dem ein besonders geschulter neutraler Dritter versucht, ohne eigene Entscheidungskompetenz eine Einigung mit den Konfliktparteien zu erarbeiten.[74] Tritt der Anwalt im Mediationsverfahren als Interessenvertreter einer Partei auf, ist A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 41 Zu den erstattungsfähigen Auslagen zählen vor allem die Kosten eines Prozessvertreters, also die Rechtsanwaltsgebühren nach § 37.[57] Erstattungsfähig können auch die Kosten aus der Beauftragung von zwei Rechtsanwälten sein, wenn in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren mit einem umfangreichen und besonders schwierigen Verfahrensgegenstand eine mündliche Verhandlung st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vertrag

Rz. 13 Der Vertrag zwischen Anwalt und Mandant ist regelmäßig als Geschäftsbesorgungsvertrag in Gestalt eines Dienstvertrages zu qualifizieren (§§ 675, 611 BGB).[8] Nur in Ausnahmefällen, etwa bei der Erstellung eines Rechtsgutachtens, wird der Mandatsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag in Form eines Werkvertrages (§§ 675, 631 BGB) anzusehen sein. Die Abgrenzung beider Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Gebühren des Anwalts im schiedsrichterlichen und im gerichtlichen Verfahren nach dem 10. Buch der ZPO

Rz. 30 Der Rechtsanwalt kann die Gebühren im schiedsrichterlichen Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 neben denjenigen des gerichtlichen Verfahrens und deshalb im Einzelfall auch eine "doppelte" Verfahrensgebühr beanspruchen. Insbesondere kann im Verfahren der gerichtlichen Entscheidung über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach § 1040 Abs. 3 S. 2 ZPO vom Anwalt VV 3100 zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren

Rz. 10 Die Vorschrift des Abs. 1 gilt weiterhin für Betragsrahmengebühren. Das sind solche Gebühren, die sich nicht nach dem Wert der Sache richten und in denen folglich ein bestimmter Mindest- sowie ein bestimmter Höchstbetrag angegeben sind. Hauptanwendungsfall sind die straf- und bußgeldrechtlichen Gebührentatbestände der VV 4100 ff. und VV 5100 ff. sowie die Gebührentatb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wahlrecht der Staatskasse: Partei und/oder erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 13 Besteht neben dem Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Partei auch ein Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO gegen den erstattungspflichtigen Gegner, so gehen beide Forderungen gleichermaßen und nebeneinander jeweils bis zu derselben Höhe auf die Staatskasse über, wie diese den Anwalt (ohne Deckung) befriedigt. Sie kann beide Forderungen (alternativ oder kumulativ) im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gerichtliche Wertfestsetzung

Rz. 92 Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden (Gerichts-)Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streit- oder Verfahrensgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese gerichtliche Wertfestsetzung ist gem. § 32 Abs. 1 auch für die Anwaltsgebühren maßgebend. Der Urkundsb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ruhendes Verfahren

Rz. 20 Wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet, so ist es auch dann nicht beendet, wenn es längere Zeit (über sechs Monate hinaus) nicht betrieben wird. Die prozessuale Situation ist keineswegs endgültig, sondern kann durch Aufnahme (§ 250 ZPO) jederzeit wieder in Bewegung geraten mit der Folge, dass eine Veränderung des Kostenanfalls und der Kostenverteilung eintritt.[22] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Formvorschriften

Rz. 194 Die Vereinbarung einer von Abs. 1 abweichenden, insbesondere vorzeitigen Fälligkeit beinhaltet nicht die Vereinbarung einer höheren Vergütung, so dass diese Vereinbarung nicht nach § 3a Abs. 1 S. 1 der Textform bedarf.[142] Rz. 195 Problematisch sein kann die Frage der vorzeitigen Fälligkeitsvereinbarung, wenn eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart ist, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Pflichtverletzung

Rz. 2 Sachlich handelt es sich um einen Einwendungsdurchgriff der Staatskasse entsprechend § 768 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. § 45 Rdn 46 f.). Denn die Rechtsfolge des Anspruchsverlustes geht hier letztlich auf eine Verletzung von Pflichten aus dem Anwaltvertrag zurück. Im Verhältnis Anwalt – Partei ergibt sich der Anspruchsverlust aus dem Dienstvertragsrecht.[1] Bedeutet die Erfül...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Auslagen

Rz. 48 Auslagen müssen konkret bezeichnet und einzeln ausgewiesen werden. Rz. 49 Bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen reicht ein Hinweis auf die Postentgeltpauschale der VV 7002, wenn der Anwalt pauschal abrechnet. Bei konkreter Abrechnung genügt zunächst die Angabe des Gesamtbetrags (Abs. 2 S. 2); eine detaillierte Aufstellung ist nur auf Nachfr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertretung des Antragstellers

Rz. 5 Grundsätzlich richtet sich der Wert für die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Ausschlussverfahren nach dem WpÜG gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Ist der Wert für die Gerichtsgebühren vom Gericht festgesetzt worden, ist diese Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend (§ 32 Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 3 S. 2

Rz. 11 Nach § 51 Abs. 3 S. 2 ist im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde diese zuständig, über eine beantragte Pauschgebühr zu entscheiden. Sofern die Bewilligung abgelehnt wird oder hinter den Vorstellungen des beigeordneten oder bestellten Anwalts zurückbleibt, kann er hiergegen den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Dies entspricht der Regelung des § 42 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtliches Gehör

Rz. 23 Bei Erinnerungen der Staatskasse ist dem Rechtsanwalt, bei einer Erinnerung des Rechtsanwalts ist der Staatskasse vor der Erinnerungsentscheidung rechtliches Gehör zu gewähren.[66] Wird der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt und ist die Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung nicht möglich (siehe Rdn 34 f.), kommt die Erhebu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zeitablauf

Rz. 34 Wird nach längerem Zeitablauf – sei es aufgrund einer Aussetzung, einer Unterbrechung o.Ä. – das Verfahren erst nach Jahren fortgeführt und ist der seinerzeit beauftragte Anwalt nicht mehr tätig, so ist zu differenzieren: Rz. 35 Liegen zwischen der Erledigung der früheren Angelegenheit und der Fortsetzung der Angelegenheit mehr als zwei Kalenderjahre, so würden sich au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Streitgenosse mit dem höchsten Erstattungsanspruch

Rz. 105 Wird keine ausdrückliche Bestimmung getroffen, gilt auch hier die Vermutung, dass der Streitgenosse mit der höheren Erstattungsforderung an erster Stelle stehen soll. Sie greift selbst dann ein, wenn die Streitgenossen jeweils gleich hohe Nettokosten zur Erstattung anmelden können. Zwar macht es in diesen Fällen – wirtschaftlich betrachtet – letztlich keinen Untersch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Sonstige Beiordnung oder Bestellung in Verfahren nach VV Teil 3

Rz. 96 Die Abs. 2, 3, 5 des § 48 befassen sie sich nur mit den Verfahren nach VV Teil 3. In Abs. 2 ist das ausdrücklich so bestimmt und die Ehesachen in Abs. 3 gehören ohnehin dazu. § 48 Abs. 4 regelt jedenfalls auch Gebühren für Tätigkeiten nach VV Teil 3. Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisse in Verfahren nach VV Teil 3, die zu einem Vergütungsanspruch de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ausnahme: Bestellung gem. § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO

Rz. 11 Anders verhält es sich indes bei einer Bestellung nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO. Diese umfasst alle Streitgenossen, weshalb die Staatskasse im Zweifel für alle zahlen will, soweit ihre Leistung als Erfüllung einer Gesamtschuld angesehen werden kann. Entsprechend geht die Forderung des bestellten Anwalts gegen die vertretenen Personen in dem Umfang auf sie über, wie die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Entscheidung über die Inanspruchnahme des Betroffenen oder eines anderweitig Vertretenen nach § 52 Abs. 6 S. 2

Rz. 13 Im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde entscheidet diese, ob und inwieweit der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt den Betroffenen unmittelbar in Anspruch nehmen kann. Gegen diese Entscheidung der Verwaltungsbehörde können sowohl der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt als auch der Betroffene den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG (Nr. 8)

Rz. 38 Macht ein Elternteil geltend, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert, so vermittelt das FamG auf Antrag eines Elternteils zwischen den Eltern (§ 165 Abs. 1 S. 1 FamFG). Die Vergütung in einem solchen Verfahren richtet sich nach den VV 3100 ff. Schließt sich bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwer

Rz. 75 Beschwer ist der Unterschied zwischen der Gebührenberechnung durch eine Entscheidung nach dem festgesetzten und dem für richtig gehaltenen Wert. Beispiel: Der Rechtsanwalt beantragt Wertfestsetzung nach Abs. 1 in Höhe von 5.000 EUR. Der Auftraggeber meint, der Wert betrage nur 3.000 EUR, so dass seine Kostenbelastung entsprechend geringer ausfalle. Das Gericht setzt d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Beistand oder Vertreter des Nebenklägers

Rz. 139 Wird dem Nebenkläger ein Rechtsanwalt gem. § 397a Abs. 1 als Beistand bestellt oder gem. § 397a Abs. 2 StPO im Wege der PKH beigeordnet, entfaltet die Bestellung/Beiordnung unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts im Festsetzungsverfahren nach § 55 wie beim Pflichtverteidiger keine Wirkung. Denn für den Beistand des Nebenklägers wird eb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmungen

Rz. 4 § 50 kann demnach nur in den Fällen Bedeutung erlangen, in welchen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit einer Zahlungsbestimmung verbunden oder im Abänderungsverfahren nach § 120a ZPO nachträglich eine Zahlungsbestimmung angeordnet ist. Dann ist nicht nur die Staatskasse, sondern auch die bedürftige Partei an der Finanzierung des Verfahrens beteiligt. Die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vergütungsfestsetzung gemäß § 11 Abs. 8

Rz. 99 Nach § 11 Abs. 8 S. 1 können auch Rahmengebühren gegen den Auftraggeber festgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass lediglich die Mindestgebühr angemeldet wird oder der Auftraggeber der Bestimmung des festsetzenden Anwalts ausdrücklich zugestimmt hat. Aus § 11 Abs. 8 S. 2 ergibt sich mittelbar, dass die Zustimmungserklärung durch den Auftraggeber schriftlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Nur der Anwalt macht den Erstattungsanspruch gem. § 126 ZPO geltend

Rz. 48 Hingegen stellt sich bei einer Kostenverteilung nach Quoten schon das Problem der Anspruchszuordnung (siehe Rdn 28); beigeordnete Anwälte können einerseits nur "ihre Gebühren und Auslagen" (§ 126 Abs. 1 ZPO) anmelden, die von einem hierauf beschränkten Teilerstattungsanspruch ohnehin nicht voll abgedeckt werden, und zum anderen müssen sie eine Aufrechnung des Gegners ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Schadensersatzansprüche

Rz. 160 Ansprüche des Auftraggebers gegen den Anwalt auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist aufgrund der sog. Sekundärhaftung nach § 51 BRAO a.F. kommt nicht mehr in Betracht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verpflichtung der Staatskasse

Rz. 6 Die Staatskasse ist verpflichtet, die bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder nachträglich festgelegten Beträge und Raten – höchstens 48 Monatsraten (vgl. § 115 Abs. 2 ZPO) – einzuziehen, bis nicht nur die in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bezeichneten Kosten und Ansprüche gedeckt sind, sondern auch die Regelvergütung des Rechtsanwalts.[4] Die Staatskasse muss über die Dec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abweichung vom Regelwert (§ 30 Abs. 2)

Rz. 21 Ist der sich aus § 30 Abs. 1 ergebende Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht nach der mit dem 2. KostRMoG eingeführten Regelung des § 30 Abs. 2 einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen. Die Formulierung entspricht derjenigen, die in den §§ 44 Abs. 3, 45 Abs. 3, 47 Abs. 2, 48 Abs. 3, 49 Abs. 2, 50 Abs. 3 und 51 Abs. 3 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vergütung nach der StBVV

Rz. 19 Schließlich wird in § 35 für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten auf die §§ 23 bis 39 der StBVV i.V.m. den §§ 10 und 13 der StBVV verwiesen. Daher gilt hier § 2 Abs. 1 nicht. Allerdings sind in den Vorschriften der StBVV, auf die verwiesen wird, zum Teil auch wieder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Weitere außerordentliche Rechtsbehelfe

Rz. 53 § 12a beschränkt sich auf den Schutz vor Verstößen gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.[76] Denn nur diese Fallgestaltung sah der Gesetzgeber als regelungsbedürftig an.[77] Die Vorschrift eröffnet keine Möglichkeit der Selbstkorrektur bei anderen Verletzungen gegen Verfahrensgrundrechte.[78] Verstoßen unanfechtbare Entscheidungen gegen andere Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Beschwerde

Rz. 155 Gegen die Ablehnung der Erstreckung nach Abs. 6 S. 3 kann Beschwerde eingelegt werden.[156] Für die Beschwerde gelten die allgemeinen Regeln. Nach Auffassung des OLG Bremen soll nach Einführung des § 1 Abs. 3 durch das 2. KostRMoG eine Beschwerde gegen eine Erstreckungsentscheidung nicht mehr zulässig sein.[157] Rz. 156 Das Beschwerderecht steht dem Pflichtverteidiger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verhältnis zur Pauschgebühr nach § 42

Rz. 155 Nach § 42 kann der Wahlanwalt ebenfalls eine Pauschgebühr verlangen. Für ihn gilt ausschließlich § 42. Die Vorschrift des § 51 ist auf ihn nicht anwendbar. Rz. 156 Umgekehrt kann für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt eine Pauschvergütung nach § 42 in Betracht kommen, nämlich dann, wenn er nach §§ 52, 53 den Beschuldigten oder einen anderen Vertreten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 75 Ein besonderes Anrechnungsproblem ergab sich, wenn mehrere Gebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr anzurechnen waren. Nach einer Auffassung, die vom BGH[26] vertreten wurde, sollten alle Gebühren bis zur Höhe der Gebühr angerechnet werden, auf die anzurechnen war. Das konnte im Extremfall dazu führ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

Rz. 107 Gegen den Beschluss, durch den aufgrund des GNotKG die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, und wegen der Höhe des in diesem Fall im Voraus zu zahlenden Betrags ist die Beschwerde statthaft (§ 82 Abs. 1 GNotKG). Rz. 108 Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar.[31] Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Neues Vorbringen

Rz. 131 Auch neues Vorbringen muss berücksichtigt werden.[86] Sind dafür Beweismittel vorgelegt oder Beweise angetreten, dann muss bei Erheblichkeit des Vorbringens noch im Abhilfeverfahren Beweis erhoben werden. Anderenfalls wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt. Neues Vorbringen ist aber unter den Voraussetzungen des § 571 Abs. 3 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Gebührenteilungsvereinbarungen

Rz. 140 Bei gemeinsamer Mandatsbearbeitung ist eine Gebührenteilungsabrede zwischen den beteiligten Anwälten nach § 49b Abs. 3 S. 5 BRAO grundsätzlich berufsrechtskonform. Unzulässig ist nach § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO hingegen die Vereinbarung einer Gebührenteilung für die Mandatsvermittlung. Für das Verbot einer solchen Auftragsprovision ist es gleichgültig, ob der Vermittler ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Satzrahmengebühren

Rz. 7 Die Vorschrift des Abs. 1 gilt insbesondere für Satzrahmengebühren. Dabei handelt es sich um gegenstandswertabhängige Gebühren, für die kein fester Gebührensatz vorgeschrieben ist. In erster Linie können hier die Geschäftsgebühr nach VV 2300 sowie die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels nach VV 2100 genannt werden. Bei diesen Gebühren hat der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Betragsrahmengebühren (Abs. 1 S. 3)

Rz. 55 Bei Betragsrahmengebühren ist das Haftungsrisiko nach dem Wortlaut des Abs. 1 S. 3 stets zu berücksichtigen, da hier der Wert der Angelegenheit unmittelbar keinen Einfluss auf die Gebühren hat. Die obligatorische Berücksichtigung führt indes nicht automatisch zu einer Gebührenerhöhung. Sie tritt vielmehr nur dann ein, wenn im Einzelfall tatsächlich ein objektiv höhere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtsgebühren

Rz. 92 Im Erinnerungsverfahren in der Zwangsvollstreckung (vgl. § 766 ZPO, § 11 Abs. 2 RpflG) fallen keine Gerichtsgebühren an, vgl. § 11 Abs. 4 RpflG. Das Erinnerungsverfahren ist also gerichtsgebührenfrei.[139] Im Beschwerdeverfahren in der Zwangsvollstreckung fallen Gerichtsgebühren nur bei Verwerfung oder Zurückweisung der Beschwerde (vgl. Nr. 2120, 2121, 2122, 2124 KV G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenvorstellung

Rz. 260 Gegen jede Wertfestsetzung, auch die des Beschwerdegerichts oder des Gerichts der weiteren Beschwerde ist die Gegenvorstellung gegeben, da das Gericht von Amts wegen den Geschäftswert abändern kann (§ 31 Abs. 1 S. 2 KostO). Rz. 261 Die Gegenvorstellung muss innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 33 Abs. 2 S. 3, 1. Hs. i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 3 KostO oder der Monatsfrist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 62 Für gerichtliche Verfahren stellt Abs. 1 S. 2 eine Sonderregelung auf. Neben den allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen des Abs. 1 S. 1 tritt in gerichtlichen Verfahren die Fälligkeit auch dann ein, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verschiedene Gegenstände

Rz. 56 Beispiel (Zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für den Fahrzeughalter A auf Schadensersatz i.H.v. 5.000,00 EUR und für den Fahrer B auf Schmerzensgeld i.H.v. 1.000,00 EUR. Die Gesamtvergütung beträgt 995 EUR (Rdn 43). Anschließend ist zu berechnen, welche Vergütung jeder der beiden Auftraggeber schulden würde, wenn dem R der Auftrag allein erteilt worden wäre: Haftun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebühren

Rz. 4 Die Vorschrift enthält keine Regelung hinsichtlich der in dem Ausschlussverfahren entstehenden Rechtsanwaltsgebühren. Diese ergeben sich sowohl für den Anwalt des Antragstellers als auch für den des Antragsgegners aus den allgemeinen Vorschriften, sodass für das erstinstanzliche Verfahren vor dem LG die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 entstehen (VV 3100 ff.; vgl. V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rückgriff der Staatskasse auf den Kostenschuldner (GKG-KostVerz. 9007)

Rz. 69 Aufwendungen der Staatskasse für beigeordnete oder bestellte Anwälte entstehen jeweils in einem bestimmten Verfahren. Deshalb handelt es sich im Grundsatz um Verfahrenskosten, deren Zuordnung nach dem GKG und dem Prinzip vorgenommen wird, dass hierfür die Verfahrensbeteiligten als gesetzliche Kostenschuldner einzustehen haben. Leistungen der Staatskasse für die Durchf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragswidriges Verhalten des Anwalts

Rz. 277 Kündigt der Auftraggeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Anwalts, so kann er nach § 628 Abs. 2 BGB Schadensersatz geltend machen, insbesondere also Mehrkosten, die ihm durch die Beauftragung eines weiteren Anwalts entstanden sind. Solche Mehrkosten können sich aus einer zwischenzeitlichen Änderung des Gebührenrechts und einer damit verbundenen Anhebung der Gebü...mehr