Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 11. Verwerfung des Einspruchs im schriftlichen Verfahren

Wird der Einspruch gegen ein erstes Versäumnisurteil, für das der Anwalt eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG erhalten hat, im schriftlichen Verfahren als unzulässig verworfen (§ 341 Abs. 2 ZPO), bleibt es bei der 0,5-Terminsgebühr der Nr. 3105 VV RVG für das Versäumnisurteil. In diesem schriftlichen Verfahren entsteht weder eine weitere Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 4. Ablehnung der Festsetzung

Gemäß § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Macht somit der Antragsgegner – das ist im Regelfall der von dem antragstellenden Rechtsanwalt in Anspruch genommene Auftraggeber – gebührenrechtliche Einwendungen geltend, hat hierüber der Rechtspfleger/Urkundsb...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 13. Säumnis nach Zurückverweisung

Wird ein Urteil vom Rechtsmittelgericht aufgehoben und zurückverwiesen, so gilt das Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG), so dass alle Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 6 VV RVG). Nicht angerechnet wir...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 6. Vorläufige Rechtsschutzverfahren

Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG), auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG), auf Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGG) oder auf Aufhebung der Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 2 SGG) tätig, so handelt es sich insoweit nach § 17 Nr. 4 ...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / VIII. Gestaltungsmöglichkeiten beim Erfolgshonorar

Abschließend sei ein Blick auf die Fälle geworfen, in denen keine treuhänderisch "blockbare" Summe vom Mandanten oder Dritten vorhanden ist, die der Honorarsicherung dienen kann – oder eine Mischform zwischen diesem Gedanken und dem "reinen" Erfolgshonorar gesucht werden soll. Dies führt dazu, die denkbaren Umrisse einer ausgewogenen Vertragsgestaltung zu skizzieren. Insofer...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / I. Terminsgebühr im Verfahren der einstweiligen Anordnung bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Unter welchen Voraussetzungen die Terminsgebühr in Zivilverfahren anfällt, regelt Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG. Danach entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen, aber auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Solche anderen Bestimmungen finden sich in den in Teil 3 VV RVG aufgeführ...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / XIV. Abrechnung

Für die Abrechnung der Reisekosten ist § 10 RVG zu beachten. Auch dieser Teil der Vergütung (§ 1 Abs. 1 RVG), kann nur aufgrund einer formell ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Abrechnung verlangt werden. In der Kostenrechnung müssen eine kurze Bezeichnung des Auslagentatbestands sowie die angewandten Vorschriften der Nr. 7003, 7005, 7006 VV RVG angegeben werden. Ferner ist d...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 6. Gebührenbeträge

Da es sich um Festgebühren handelt, und sowohl ein Haftzuschlag als auch eine Auftraggebermehrheit unberücksichtigt bleiben, kommen nur folgende Zusätzliche Gebühren in Betracht:mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 3. Keine Terminsgebühr

Nimmt der Anwalt am Gütetermin teil, entsteht hierfür keine weitere Vergütung; eine Terminsgebühr ist in Teil 2 VV RVG nicht vorgesehen. Die Terminsgebühr nach Teil 3 VV RVG wiederum ist nicht anwendbar, da noch kein unbedingter Auftrag für das nachfolgende gerichtliche Verfahren besteht (Vorbem. 3 Abs. 1 VV RVG), sondern allenfalls ein bedingter Auftrag (§ 158 BGB) für den ...mehr

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ZAP 2/2016, Die Schutzschri... / 1. Prozessualer Kostenerstattungsanspruch

Wird der Antrag zurückgewiesen oder nimmt der Antragsteller den Antrag zurück, so hat der Antragsgegner einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch (§§ 91 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO bzw. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO, vgl. BGH, Beschl. v. 13.2.2003 – I ZB 23/02, NJW 2003, 1257 – Kosten einer Schutzschrift). Dieser Kostenerstattungsanspruch umfasst durch die Fertigung der Schutzschrift e...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / b) Verfahrensgebühr in Höhe des Mindestbetrags

Ergibt sich, dass für die Verfahrensgebühr lediglich der Mindestbetrag anzusetzen ist, also 50 EUR, würde sich bei Ansatz eines Prozentsatzes von 90 % ein Betrag i.H.v. 45 EUR ergeben. Der Mindestbetrag der Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV RVG beläuft sich aber bereits auf 50 EUR. Damit würde die fiktive Terminsgebühr rechnerisch unter dem Mindestbetrag liegen, der für eine Te...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 1. Gebührenhöhe

Nach Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG beträgt in einem solchen Fall die Terminsgebühr 90 % der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr. Dabei bleibt eine etwaige Gebührenerhöhung für die Vertretung mehrerer Auftraggeber nach Nr. 1008 VV RVG unberücksichtigt. Mit dieser durch das 2. KostRMoG eingeführten Regelung hat der Gesetzgeber – abweich...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 1. Gebührentatbestand

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Vorliegend hatte der Prozessbevollmächtigte des Klägers keinen solchen Termin wahrgenommen und auch keine Besprechung geführt. Somit konnte hier die...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / I. Überblick

Auslagen für Geschäftsreisen des Anwalts mit dem eigenen Kraftfahrzeug werden nach den Nr. 7003 und 7005, 7006 VV RVG vergütet. Erfasst werden: Fahrtkosten für das eigene Kraftfahrzeug (Nr. 7003 VV RVG), Tage- und Abwesenheitsgelder (Nr. 7005 VV RVG) und sonstige Auslagen, soweit sie angemessen waren (Nr. 7006 VV RVG).mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VI. Gerichtsnahe Mediation

Auf die gerichtsnahe Mediation ist Nr. 2303 VV RVG nicht anwendbar. Diese Tätigkeit gehört vielmehr nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG mit zum Rechtszug und wird durch die Gebühren der Nr. 3100 ff. VV RVG abgegolten (OLG Rostock AGS 2007, 124 u. 343 = RVGreport 2007, 28; AGS 2007, 126 = JurBüro 2007, 194 = RVGreport 2008, 54; OLG Braunschweig AGS 2007, 127 = AnwBl 2007, 88 = Ju...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 2. Säumnis des Berufungsklägers

Erscheint der Berufungskläger nicht und ist er auch nicht ordnungsgemäß vertreten, reduziert sich die Terminsgebühr auf 0,5, da die Berufung ohne weitere Prüfung zurückgewiesen wird. Insoweit kann auf die Ausführungen zur ersten Instanz zurückgegriffen werden. Zur Ausnahme bei der einseitigen Erledigungserklärung (s.u. 4.). Beispiel 31: Gegen seine erstinstanzliche Verurteilu...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / IX. Tage- und Abwesenheitsgelder

Neben den Fahrtkosten erhält der Anwalt ein Tage- und Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 Nr. 1–3 VV RVG. Bei einer Abwesenheit von nicht mehr als vier Stunden erhält er 25,00 EUR (Nr. 1), von mehr als vier bis acht Stunden 40,00 EUR (Nr. 2) und bei mehr als acht Stunden 70,00 EUR (Nr. 3). Entscheidend ist die Zeit, die der Anwalt von seiner Kanzlei abwesend ist, also grundsätzli...mehr

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ZAP 22/2015, Zur Streitwert... / I Vorbemerkung

Das Jahr 2013 war für die im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwälte segensreich und verheißungsvoll. Zunächst trat zum 1.8.2013 die lange erwartete Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Kraft (Art. 8 des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, BGBl. 2013 I, S. 2586), die zu einer spürbaren Erhöhung der bisherigen Vergütungssätze geführt hat. Im Zuge der Reformdi...mehr

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ZAP 12/2015, Fälligkeit der Vergütung: Ordnungsgemäße Abrechnung

(AG Remscheid, Urt. v. 1.4.2015 – 8 C 359/14) • Der RA, der gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG nach dem BGB abrechnet, muss die Vorschriften des § 34 Abs. 1 S. 2 RVG in Verbindung mit den angewandten Vorschriften des BGB zitieren. Nur mit diesen Angaben kann der Auftraggeber nachvollziehen und überprüfen, welche Tätigkeit der RA abrechnet und wie er zu der geltend gemachten Gebühr ge...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / XIII. Vorschuss

Vor Fälligkeit und Abrechnungsreife kann allerdings ein angemessener Vorschuss nach § 9 RVG verlangt werden. Diese Vorschrift gilt auch für Auslagen. Auch gegenüber der Landeskasse kann ein Vorschuss auf Reisekosten verlangt werden (§ 47 RVG). Insoweit kann der Anwalt auch einen Vorschuss auf zukünftige Reisekosten geltend machen. Er ist nicht – wie bei den Gebühren – auf be...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Entscheidung im Verhandlungstermin

Anders liegt der Fall, wenn die Parteien die Erledigungserklärung erst im Termin zur mündlichen Verhandlung abgegeben haben und das Gericht dann in dieser Verhandlung eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO erlässt. In diesem Fall ist allerdings nicht der Gebührentatbestand von Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG einschlägig. Vielmehr entsteht den hieran mitwirkenden P...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / III. Mitwirkung

Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 4141 VV RVG ist die Zusätzliche Gebühr ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat. Es genügt dabei jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geei...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 1. Allgemeine Beschwerde

In allgemeinen Beschwerdeverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr nicht vorgesehen, da Nr. 3515 VV RVG entsprechende Varianten nicht vorsieht und auch nicht auf die Anm. zu Nr. 3106 VV RVG verweist.mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsgebühren: Zweimalige Säumnis

(OLG Koblenz, Urt. v. 10.2.2015 – 14 W 75/15) • Bei zweimaliger Säumnis greift der Ermäßigungstatbestand Nr. 3105 VV RVG nicht; für den Prozessbevollmächtigten des Gegners der säumigen Partei entsteht die volle 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG. Der Minderungstatbestand nach Nr. 3105 VV RVG kommt nach seinem eindeutigen Wortlaut, der Grenze jeder Auslegung ist, nur zur ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 6. Sinn und Zweck der Gebührenregelung

Mit Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG soll nach Auffassung des OLG Brandenburg erreicht werden, dass der Verfahrensbevollmächtigte, der im Hinblick auf den auch in Familienstreitsachen geltenden Grundsatz der Mündlichkeit (s. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 Abs. 1 ZPO) erwarten kann, in der mündlichen Verhandlung eine Terminsgebühr zu verdienen, keinen Gebühren...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / aa) Erfüllung

Macht der Antragsgegner die Erfüllung geltend, berührt dies unmittelbar den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Mit der Leistung der Zahlung an den Anwalt erlischt nämlich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts (s. § 362 Abs. 1 BGB). Folglich führt der Einwand der Zahlung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG (s. OLG Köln RVGreport 2012, 297 [...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Praktische Auswirkungen

Die Anknüpfung in Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG an die den betreffenden Anwalt in dieser Angelegenheit angefallene Verfahrensgebühr führt automatisch zu einer höheren Terminsgebühr nach Satz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände i.S.v. § 14 Abs. 1 RVG bei der Verfahrensgebühr die Mittelgebühr überschritten wird oder sogar die Hö...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2. Höhe der zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren

Im Fall des Freispruchs des Mandanten gibt es im Straf-/Bußgeldverfahren nicht selten Streit um die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren. Die Vertreter der Staatskasse tendieren i.d.R. zu (zu) niedrigen Gebühren. Argumentationshilfe kann hier jetzt eine Entscheidung des AG Köthen sein (Beschl. v. 22.11.16 – 13 OWi 31/16): Der Rechtsanwalt war als ...mehr

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ZAP 19/2015, Vergütungsfestsetzung: Betragsrahmengebühren

(LSG Bayern, Beschl. v. 1.4.2015 – L 15 SF 259/14 E) • Ausgangspunkt für die Vergütungsfestsetzung bei Betragsrahmengebühren ist die Bestimmung der konkreten Gebühr durch den Rechtsanwalt. Das Leistungsbestimmungsrecht des Rechtsanwalts gehört in seiner Ausübung zum Entstehungstatbestand des Vergütungsanspruchs. Im Fall einer nicht verbindlichen, d.h. nicht der Billigkeit en...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / V. Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtungsstellen

Nicht zu den Verfahren nach § 17 Nr. 7 RVG, Nr. 2303 VV RVG zählen Verfahren vor Streitschlichtungsstellen, die nicht gesetzlich eingerichtet sind. Dazu gehören insbesondere das Verfahren vor der Gutachterkommission bei der Landeszahnärztekammer, da diese Gutachterkommission (OLG Karlsruhe JurBüro 1985, 236; AG Wiesbaden JurBüro 2009, 190). Es handelt es sich vielmehr um Inst...mehr

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ZAP 22/2016, Anwaltsvergütung: Anspruch auf Umsatzsteuer trotz Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei

(OLG München, Beschl. v. 11.8.2016 – 11 W 1281/16) • Beigeordnete Rechtsanwälte haben für ihre Tätigkeit als Prozessbevollmächtigte (hier: als klagender Insolvenzverwalter) gegen die Staatskasse Anspruch auf eine Vergütung i.S.d. §§ 45 ff. RVG. Zu dieser gehören auch die Auslagen und damit – wegen Nr. 7008 VV RVG – die Umsatzsteuer auf den Betrag der Vergütung. Dem im Wege d...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Erstes Versäumnisurteil ist im schriftlichen Vorverfahren ergangen

Ebenso zu rechnen ist, wenn das erste Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 Abs. 3 ZPO ergangen ist, da die Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3105 VV RVG i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG einem Termin gleichsteht, so dass insgesamt zwei Termine angefallen sind, und damit der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 4. Gebührentipp

Es kommt nach der – dem Gesetzeswortlaut und dem Sinn und Zweck der Gebührenregelung in Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG folgenden – zutreffenden Auffassung des BGH nicht darauf an, ob das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren prozessordnungsgemäß – also auf einen entsprechenden Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers – ergangen ist. In der Praxis i...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten erstattet. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die zur Durchführung der Angelegenheit erforderlichen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, mit f...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Gesetzliche Regelung

Da es sich hier um die Anwaltsvergütung für die Berufung gehandelt hat, berechnen sich die Gebühren nach Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV RVG. Die somit einschlägige Bestimmung von Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3202 VV RVG erklärt Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG für entsprechend anwendbar, so dass die Voraussetzungen dieser Vorschriften auch für die Vergütung des Prozessbe...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des RVG entstand die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG für die "Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin". Der vom OLG Zweibrücken (a.a.O.) behandelte Fall fiele somit bei Anwendung des...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / VIII. Sonstige Auslagen anlässlich der Geschäftsreise

Darüber hinaus sind dem Anwalt nach Nr. 7006 VV RVG sonstige Auslagen aus Anlass der Geschäftsreise vom Mandanten zu ersetzen, soweit sie angemessen waren. Bei Benutzung eines Pkw kommen hier insbesondere Parkgebühren in Betracht, aber auch Kosten für eine Fähre oder Mautgebühen für besondere Strecken. Diese Kosten sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten. Vo...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / e) Anwaltswechsel

Ein weiteres Problem der Berechnung der fiktiven Terminsgebühr ergibt sich, wenn der Anwalt erst im Verlaufe des Verfahrens eingetreten ist, z.B. nach einem Anwaltswechsel. Es fragt sich dann, ob sich die Terminsgebühr nur nach der Verfahrensgebühr des Anwalts richtet, der auch die Terminsgebühr verdient hat oder ob die gesamte anwaltliche Tätigkeit im Verfahren als Maßstab ...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 2. Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gem. § 86b SGG Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt zwar nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach den Nr. 3501 ff. VV RVG; es entstehen vielmehr seit dem 1.8.2013 gem. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a VV RVG die Gebühren eines Berufungs...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 3. Inhalt der Abänderung

Die Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses kommt nur im Hinblick auf den abgeänderten Streit-/Gegenstandswert in Betracht. Deshalb sind nur Änderungen zulässig, die wertabhängig sind. Eine Nachprüfung bereits festgesetzter Gebühren und Auslagen dem Grunde nach findet also im Abänderungsverfahren nach § 107 ZPO nicht statt. Diese Vorschrift ermöglicht lediglich, die fes...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 12. Vergütungsfestsetzung

Die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG ist nach § 11 Abs. 1 RVG festsetzbar, wenn es anschließend zum Rechtsstreit kommt. Zwar handelt es sich insoweit nicht um die Vergütung, die im Rechtsstreit vor dem Prozessgericht entstanden ist. Das ist jedoch unerheblich. Auch sonstige Vergütungen, die nicht vor dem Prozessgericht entstanden sind, können festgesetzt werden, wen...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / d) Gegenstand der Rückfestsetzung

Gemäß § 91 Abs. 4 ZPO sind Gegenstand der Rückfestsetzung die von dem hier letztlich obsiegenden Kläger dem im Ergebnis unterlegenen Beklagten im Verlaufe des Rechtsstreits gezahlten Kosten. Zu diesen gezahlten Kosten gehört nicht nur der in dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.6.2014 titulierte Erstattungsbetrag, sondern auch die aufgrund der Verzinsungsanordnung in dem Be...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 8. Rücknahme der Revision

Im Falle der rechtzeitigen Rücknahme einer Revision entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Var. 3 zu Nr. 4141 VV RVG. Obwohl der Gesetzeswortlaut eindeutig ist und keine weiteren Voraussetzungen aufstellt, interpretiert ein Großteil der Rechtsprechung weitere ungeschriebene Tatbestandsmerkmale hinein, nämlich dass eine Hauptverhandlung bereits anberaumt...mehr

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ZAP 22/2015, Verfahrenskostenhilfe: Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

(OLG Hamm, Beschl. v. 24.9.2015 – 6 WF 89/15) • Der im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt kann jedenfalls dann neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auch eine Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 VV RVG und außerdem eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG aus dem um den Mehrwert des Vergleichs erhöhten Wert beanspruchen, wen...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, vorab feststellen zu lassen, dass seine Reise notwend...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / III. Anmerkung

Wird geltend gemacht, eine vereinbarte Vergütung sei überhöht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Vereinbarung (zum Zeitpunkt ihres Abschlusses) sittenwidrig war. Ist das der Fall, dann ist die Vereinbarung nichtig; der Anwaltsvertrag bleibt davon jedoch grundsätzlich unberührt; es ist dann nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Ist die vereinbarte Vergütung nicht sittenwid...mehr

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ZAP 9/2017, Pflichtverteidiger: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen auf Pflichtverteidigergebühren

(KG, Beschl. v. 29.3.2017 – 1 Ws 19/16) • Durch die Neuregelung des § 58 Abs. 3 S. 1, 4 RVG sowie des § 17 Nr. 10a RVG in der Fassung des seit dem 1.8.2013 geltenden 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Rechtsprechung zum früheren Rechtszustand überholt. Eine Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen im Straf- und Bußgeldverfahren – hier: Zahlungen für die Verteidig...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / b) Ausnahmen

Ausnahmsweise kann sich der Erstattungspflichtige auf die teilweise Anrechnung berufen, wenn die Vergütungsvereinbarung für die außergerichtliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten in missbräuchlicher Weise nur getroffen worden ist, um die Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG zu umgehen. In dem vom BGH (RVGreport 2009, 433 [Hansens] = AGS 2009, 523) entschiedenen ...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 2. Erstattungsfähigkeit der Kosten für den Versand von Aktenordnern zur Akteneinsicht

Erstattungsfähig gem. § 162 Abs. 1 VwGO sind u.a. die Auslagen eines Rechtsanwalts (§ 162 Abs. 2 S. 1 VwGO), soweit sie für die Bearbeitung eines konkreten Mandats anfallen und daher nicht als allgemeine Geschäftskosten mit den Gebühren abgegolten sind (§ 1 Abs. 1 S. 1, § 2 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 des Vergütungsverzeichnisses; vgl. Hartmann, Kostengesetze, 44...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 2. Kanzlei innerhalb des Gerichtsbezirks

Hat der Anwalt seine Kanzlei an einem anderen Ort als dem, an dem sich das Gericht befindet, allerdings noch innerhalb des Gerichtsbezirks, ist eine eingeschränkte Beiordnung nach dem Gesetz nicht zulässig (st. Rspr. seit OLG Oldenburg AGS 2006, 110 m. Anm. N. Schneider = OLGR 2006, 189 = NJW 2006, 851 = FamRZ 2006, 629 = JurBüro 2006, 320 = MDR 2006, 777 = AnwBl 2006, 219 =...mehr