Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Verfahrensgebühr vor und nach Zurückverweisung

Mit einem weiteren Fall der Gebührenanrechnung musste sich das OLG Celle (RVGreport 2015, 467 [Hansens] = AGS 2015, 492) befassen. In jenem Fall ließ sich der Kläger in dem vor dem LG Lüneburg begonnenen Rechtsstreit durch die Rechtsanwälte Dr. D vertreten. Für das Berufungsverfahren hatte der Kläger die Rechtsanwälte S beauftragt. Nachdem das OLG Celle als Berufungsgericht ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / e) Gebühren des Rechtsanwalts im Insolvenzeröffnungs- und Schuldenbereinigungsverfahren

Für die Antragstellung und die Vertretung des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren kann gem. Nr. 3313 RVG VV eine 1,0 Gebühr als Geschäftsgebühr berechnet werden. Kommt die Vertretung im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan hinzu, erhöht sich die Gebühr gem. Nr. 3315 RVG VV auf 1,5. Der Gegenstandswert folgt gem. § 28 Abs. 1 RVG aus dem Wert der Insolvenzmasse, ...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / I. Einleitung

Für den Fall eines Versäumnisurteils sieht das RVG in allen drei Instanzen eine Ermäßigung der jeweiligen Terminsgebühr vor (Nr. 3105, 3203, 3211 VV RVG). Die Ermäßigung ist allerdings nicht alleine an den Erlass eines Versäumnisurteils geknüpft. Hinzukommen müssen auch weitere Voraussetzungen. In den vergangenen mehr als zehn Jahren seit Inkrafttreten des RVG hatte sich die ...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 6. Kostenerstattung

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 6 RVG findet – mit Ausnahme der Zustellungsauslagen – eine Kostenerstattung nicht statt. Dies gilt auch in Verfahren über Beschwerden. Diese Regelung, die gegenüber den allgemeinen Vorschriften über die Auferlegung von Kosten wie etwa §§ 91 ff., 97 Abs. 1, 2 ZPO, vorrangig ist, wird in der Praxis vielfach nicht beachtet (s. den Fall des LAG Rheinland-Pfa...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / VII. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 145 SGG) ist eine fiktive Terminsgebühr nicht vorgesehen, da Nr. 3518 VV RVG entsprechende Varianten nicht vorsieht und auch nicht auf die Anm. zu Nr. 3106 VV RVG verweist. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen ZAP F. 24, S. 197–210mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / V. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung (§ 145 SGG) ist eine fiktive Terminsgebühr nicht vorgesehen, da Nr. 3517 VV RVG entsprechende Varianten nicht vorsieht und auch nicht auf die Anm. zu Nr. 3106 VV RVG verweist.mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / c) Zugesagte Kostenobergrenze

Einen nicht ganz alltäglichen Einwand hatte der Mandant im Fall des OLG Koblenz (RVGreport 2016, 56 [Hansens]) gegenüber dem Vergütungsfestsetzungsantrag seiner Rechtsanwältin erhoben. Er hat nämlich geltend gemacht, ihm sei von der Anwältin mitgeteilt worden, dass Kosten über 1.050 EUR hinaus nicht entstehen würden. Hierzu hatte er den Text einer E-Mail vorgelegt, aus der s...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / cc) Notwendigkeit wird verneint

Ergibt die Prüfung, dass die Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts nicht notwendig war, führt dies nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung allerdings nicht zum völligen Ausschluss der Kostenerstattung. Vielmehr sind die Kosten dieses Anwalts dann zu erstatten bis zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts. Dabei ist auf die hö...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 4. Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Weist das Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zurück, steht dies nach § 408 Abs. 2 S. 2 StPO einem Beschluss gleich, mit dem die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird. Es tritt also bei Rechtskraft der Entscheidung beschränkter Strafklageverbrauch ein. Dies rechtfertigt es daher, in diesem Fall in entsprechender Anwendung Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 414...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Erledigung durch Strafbefehl

Immer wieder wird diskutiert, ob die Zusätzliche Gebühr auch dann zu gewähren sei, wenn der Verteidiger durch seine Mitwirkung – insbesondere durch seine Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und ggf. mit dem Gericht – erreicht, dass es nicht zur Anklageerhebung kommt, sondern dass die Sache im Strafbefehlsverfahren erledigt wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiese...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 3. Rechtsbehelfe im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 RVG gelten die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren mit Ausnahme des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO (Vorsteuerabzugsberechtigung) und die Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen entsprechend. Dies hat zur Folge, dass sich auch die Rechtsbehelfe nach den Vorschriften der je...mehr

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zfs 8/2016, Das verbrannte ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. § 56 Abs. 1 RVG zulässige Erinnerung hat in der Sache Erfolg." Der Längenzuschlag nach Nr. 4122 VV RVG ist vorliegend nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil die Mittagspause in die Dauer der Hauptverhandlung einzurechnen wäre. Der Längenzuschlag ist nach dem Wortlaut von Nr. 4122 VV RVG dann zu gewähren, wenn der Rechtsanwalt mehr als fünf und bis zu acht Stun...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltliches Telefonat: Beweis für 1,2-Terminsgebühr

(OLG Koblenz, Beschl. v. 3.7.2015 – 14 W 415/15) • Eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG fällt nach Maßgabe der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG für die Mitwirkung an Besprechungen an, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind. Ein auf die Klagerücknahme zielender Anruf des Beklagtenvertreters beim Prozessbevollmächtigten des Klägers kann in eine auf ...mehr

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ZAP 19/2016, Anwaltsmagazin / Ausgaben für Beratungshilfe weiter gesunken

Noch im Vorfeld der letzten Gebührenrechtsnovelle durch das 2. KostRMoG im Jahr 2013 hatten die Bundesländer über die starke Belastung der öffentlichen Kassen durch Ausgaben für Beratungs- und Prozesskostenhilfe geklagt. Die neueste Statistik des Bundesamtes für Justiz belegt aber nun eine gegenteilige Entwicklung: Mit Gesamtausgaben von 69,6 Mio. Euro im vergangenen Jahr li...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 1. Pflichtverteidigungsfragen

Wegen der erheblichen praktischen Bedeutung soll hier noch einmal auf die Frage der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers (vgl. Hillenbrand ZAP F. 22, S. 851; Burhoff ZAP F. 22 R, S. 876) zurückgekommen werden. Damit hat sich vor kurzem wieder einmal das OLG Stuttgart befasst (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 ARs 1/15, ZAP EN-Nr. 325...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Eröffnung des Anwendungsbereichs

Nach dem Gesetzeswortlaut untersagt § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO die Vermittlung von "Aufträgen" und meint hiermit "Mandate". Hinweis: Die Norm soll den Preiswettbewerb und den gewerblichen Handel mit Mandaten verhindern, die Weitergabe von Mandaten ist jedoch möglich und soll es auch bleiben. Das Verbot erfasst daher etwa nicht das praxisübliche, selten rein altruistisch motiviert...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 1. Anspruch gegen die Staatskasse

Dem im Wege der PKH oder VKH beigeordneten Rechtsanwalt steht wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse gem. §§ 45 Abs. 1, 46 Abs. 1, 48 Abs. 1 RVG zu. Berechnen sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert, ist dabei die Gebührentabelle des § 49 RVG zugrunde zu legen.mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / XI. Umsatzsteuer

Auch auf die Reisekosten ist nach dem UStG vom Anwalt grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen. Daher muss er diese nach Nr. 7008 VV RVG dem Mandanten in Rechnung stellen (LG Berlin JurBüro 1999, 526). Dies gilt sowohl für die Kilometerentschädigung bei Benutzung des eigenen Kraftwagens als auch für das Tage- und Abwesenheitsgeld. Soweit sonstige Auslagen nach Nr. 7006 VV RVG a...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 2. Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage oder ihren Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zurück, so löst dies für den Verteidiger noch keine Zusätzliche Gebühr aus, auch wenn er daran mitgewirkt hat, etwa durch eine entsprechende Einlassung oder Gegenerklärung. Grund hierfür ist, dass das Verfahren mit der Rücknahme noch nicht erledigt ist, sondern die Staatsanwaltschaft je...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 9. Gegenstandswert

Für die Berechnung des Gegenstandswertes gilt § 23 Abs. 1 und 3 RVG i.V.m. den Wertvorschriften des GKG und der ZPO (Enders JurBüro 2000, 114). Maßgebend sind nach § 22 Abs. 1 RVG; § 39 Abs. 1 GKG die Werte sämtlicher Gegenstände, die anhängig waren oder über die eine Einigung erzielt worden ist.mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / I. Vorbemerkung

Die berufs-, vergütungs- und haftungsrechtlichen Fragen der Mandatsfinanzierung in besonderen Fallgestaltungen und Verfahrensarten sind im Gefolge einiger Grundsatzentscheidungen des BVerfG und des BGH und der damit verbundenen Gesetzesänderungen und Folgediskussionen in den Fokus der Aufmerksamkeit der Kollegenschaft gerückt. Dies zu Recht, denn die damit verbundenen Proble...mehr

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zfs 8/2016, Viva Las Vegas ... / 2 Aus den Gründen:

"Der nach § 46 Abs. 2 RVG gestellte Antrag des Nebenklagevertreters war zurückzuweisen, da keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die beabsichtigte Dienstreise i.S.d. § 46 Abs. 1 RVG erforderlich ist. Erforderlich sind diejenigen Auslagen, ohne die der beigeordnete Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten nicht sachgemäß wahrnehmen kann (vgl. Mayer/Kroiß/Ebert,...mehr

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ZAP 17/2015, Auslagenpauschale: Verschiedene Angelegenheiten

(OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 30.6.2015 – 2 Ws 10/15) • Die Auslangenpauschale Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG ist im Lichte der gesetzlichen Regelung in § 17 Nr. 10 RVG dahin auszulegen, dass die Dokumentenpauschale sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im erstinstanzlichen Verfahren geltend gemacht werden kann. ZAP EN-Nr. 675/2015 ZAP 17/2015, S. 918 – 918mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsvergütung: Anforderungen an eine formfreie Gebührenvereinbarung

(BGH, Urt. v. 3.12.2015 – IX ZR 40/15) • Eine formfreie Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung liegt nur vor, wenn sich den Abreden der Parteien entnehmen lässt, dass oder in welchem Umfang die vereinbarte Vergütung ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst. Erstreckt sich der Auftrag, für den die Vergütungsvereinbarung getroffen wird, auch auf anwalt...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 1. Beauftragung eines auswärtigen Anwalts aus dem Gerichtsbezirk

Ist der Anwalt im Gerichtsbezirk niedergelassen, so sind dessen Reisekosten stets und in voller Höhe erstattungsfähig. Hierbei ist es völlig irrelevant, wo die Partei ihren Sitz oder Wohnsitz hat. Die Reisekosten eines Anwalts aus dem Gerichtsbezirk sind daher nicht nur dann erstattungsfähig, wenn der Mandant außerhalb des Gerichtsorts oder gar außerhalb des Gerichtsbezirks ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / a) Vereinbarte Vergütung für die vorgerichtliche Tätigkeit

Gegenstand von Gerichtsentscheidungen war des Öfteren die Frage, ob eine (teilweise) Anrechnung auch dann vorzunehmen ist, wenn der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber für die vorgerichtliche Vertretung eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass in einem solchen Fall keine anteilige Anrechnung auf die Verfahrensgebühr vorzunehmen ist, wei...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / c) Notwendigkeit verneint

Ergibt die Prüfung, dass die Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts nicht notwendig war, führt dies nach der ganz überwiegenden Zivilrechtsprechung allerdings nicht zum völligen Ausschluss der Kostenerstattung. Vielmehr sind die Kosten dieses Anwalts zu erstatten bis zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts. Rechtsprechungshinwe...mehr

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ZAP 23/2016, Aufrechnung: Umsatzsteuerforderung

(FG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.6.2016 – 1 K 1368/15) • Eine Forderung, die in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren geltend gemacht wird, kann erst dann als unbestritten i.S.v. § 226 Abs. 3 AO gelten, wenn zumindest das Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG durch Beschluss abgeschlossen wurde; rechtskräftig festgestellt ist sie, soweit ein Rechtsmittel nicht mehr erhoben werde...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / II. Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gem. § 107 ZPO

Im Zivilprozess und in vielen Verfahren der anderen Gerichtsbarkeiten berechnen sich die gerichtlichen Gebühren und die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Vielfach steht dieser Wert fest, etwa wenn mit der Klage die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verlangt wird. In manchen Fällen hat das Prozessgericht den Streitwert festgesetzt. Diese Wertfestsetzung ist dann re...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Nichteröffnung des Hauptverfahrens

Beschließt das Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, löst dies nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu Nr. 4141 VV RVG eine Zusätzliche Gebühr aus. Zum Teil wird vertreten, der Beschluss müsse auch rechtskräftig werden. LG Potsdam, Beschl. v. 20.4.2012 – 24 Qs 64/11: Wird unter Mitwirkung des Verteidigers die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und nach erfolgreichem Rechtsmitte...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 1. Ablehnung der Festsetzung

Gemäß § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Dabei wird in der Praxis immer wieder verkannt, dass die Einwendungen keiner Substantiierung bedürfen und sie erst Recht nicht schlüssig sein müssen (LAG Hessen RVGreport 2016, 54 [Hansens]; OLG Koblenz RVGreport...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / IV. Höhe der Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren

Nach Nr. 3106 VV RVG fällt in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, die Terminsgebühr mit einem Gebührenrahmen von 50–510 EUR (Mittelgebühr: 280 EUR) an. Nach Satz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Part...mehr

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zfs 8/2016, Das verbrannte ... / Sachverhalt

In einem Schwurgerichtsverfahren vor dem LG Ingolstadt hat der dem Nebenkläger beigeordnete Rechtsanwalt die Festsetzung der ihm aus der Landeskasse zustehenden Vergütung beantragt. Dabei hat er neben der Terminsgebühr Nr. 4120 VV RVG noch die Zusätzliche Gebühr Nr. 4122 VV RVG, in der Praxis auch Längenzuschlag genannt, geltend gemacht, weil die Hauptverhandlung mehr als 5 ...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / aa) Gesetzeswortlaut

Bereits der Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG spricht eigentlich gegen diese Auffassung. Die Vorschrift unterscheidet zwischen "dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung" im 1. Halbsatz einerseits und der Pfändung eines "bestimmten Gegenstandes" im 2. Halbsatz andererseits. Die Regelung, nach der der geringere Wert maßgebend ist, bezieht sich ausdrücklich nur auf die ...mehr

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ZAP 8/2016, Terminsgebühr: Telefonat mit Gericht

(VGH Hessen, Beschl. v. 21.12.2015 – 5 E 2089/15) • Nach der seinerzeit vor Inkrafttreten des 2. KostRMoG geltenden Fassung in Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG gewählten Formulierung "auch ohne Beteiligung des Gerichts" fällt eine Terminsgebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts auch dann an, wenn der Berichterstatter mit den Verfahrensbeteiligten telefonisch die Möglichkeit einer ein...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 2. Schriftlicher Vergleich

Nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. In dem vom OLG Köln (RVGreport 2016, 259 [Hansens]) entschiedenen Fall hatten die Parteien in dem vor dem LG Köln geführten Rechtsstreit nach schriftlicher Korrespondenz ihrer...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / II Entscheidung

1. Die Vereinbarung ist nicht nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. Unabhängig davon, ob hier ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, fehlt es jedenfalls an der Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche. Die Kläger haben weder vorgetragen, dass ihnen kein anderer Anwal...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / b) Terminswahrnehmung

Diesen Termin hat Rechtsanwalt F auch wahrgenommen. Die Wahrnehmung eines Termins ist die vertretungsbereite Teilnahme des Rechtsanwalts an diesem Termin. Dabei ist nicht zwingend erforderlich, dass der Anwalt an diesem Termin von Anfang bis Ende anwesend ist. Vielmehr genügt es, wenn er später dazukommt oder den Termin vorzeitig verlässt. Dabei ist es gebührenrechtlich ohne...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Vorangegangene Besprechungen

Außerdem kann der Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien eine Besprechung der Prozessbevollmächtigten zur Erledigung des Verfahrens vorausgegangen sein. In diesem Fall entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG in Verbindung mit Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG für die Mitwirkung an dieser Besprechung (KG RVGreport 2007, 185 [Hansens] = AGS 2...mehr

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ZAP 7/2016, Streitwert: Ausschluss eines Mitglieds aus einem Idealverein

(BGH, Beschl. v. 17.11.2015 – II ZB 8/14) • In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten bestimmt sich der Wert der Beschwer des Rechtsmittelklägers nach § 3 ZPO, wobei alle Umstände des Einzelfalls, insb. der Umfang der Sache und ihre Bedeutung für den Rechtsmittelkläger zu berücksichtigen sind. Neben dem immateriellen Interesse sind mit der Mitgliedschaft verbundene, wenn a...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / bb) Beiordnung verursacht Mehrkosten

Würde die Beiordnung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks gegenüber einem Anwalt aus dem Gerichtsbezirk Mehrkosten auslösen, dürfte dieser Anwalt eigentlich gar nicht beigeordnet werden. Die Praxis verfährt jedoch so, dass sie den Anwalt dennoch beiordnet, allerdings eingeschränkt, und damit die Mehrkosten ausschließt. Hierzu ist allerdings das Einverständnis des Anwal...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Grundsätze

Zunächst muss festgestellt werden, wie weit die Einwendungen oder Einreden reichen. Die Vergütungsfestsetzung ist nach dem Gesetzeswortlaut nämlich nur abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden außerhalb des Gebührenrechts erhebt. Beispiel 2: Macht der Antragsgegner geltend, der Rechtsanwalt habe auf die Berechnung einer Einigungsgebühr verzichtet, betri...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 1. Änderung der Wertfestsetzung

Eine Abänderung eines rechtskräftig gewordenen Kostenfestsetzungsbeschlusses kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn der Wert des Streitgegenstandes nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses festgesetzt wird und diese Festsetzung von der dem Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegenden Wertberechnung abweicht. Die Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / h) Gebühren des Rechtsanwalts im eröffneten Verfahren

Für die Vertretung im eröffneten Insolvenzverfahren wird gem. Nr. 3317 VV RVG eine 1,0 Gebühr fällig. Mit dieser Gebühr sind alle Tätigkeiten im Verfahren, auch die Teilnahme an Terminen, abgegolten. Der Gegenstandswert folgt gem. § 37 RVG aus dem Wert der Masse, der bekanntlich in vielen Verfahren bei null liegt. Hier bietet sich ebenfalls der Abschluss einer Vergütungsvere...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Schneider/Volpert/Fölsch (Hrsg.), Gesamtes Kostenrecht, 1. Aufl. 2014, 3.408 S., Nomos Verlag, 135 EUR

Der Nomos-Verlag hat einen Kommentar vorgelegt, der das gesamte Kostenrecht von Justiz, Anwaltschaft und Notariat behandelt. Ersichtlich will man damit eine Alternative zu dem alt eingeführten Werk von Hartman, Kostengesetze, bieten, das im vergangenen Jahr in der immerhin 45. Auflage erschienen ist. Es ist immer schwierig, einem solchen Werk in ein paar Sätzen gerecht zu we...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 9. Gebührentipp

Für die hier verfahrensgegenständliche Frage, ob nämlich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. einer einstweiligen Anordnung, in der eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergeht, die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, zeichnet sich in der Rechtsprechung mit diesen beiden Beschlüssen des OLG Brandenburg und des OLG Oldenburg eine Tendenz ab,...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 4. Quotenvorrecht

Auch wenn der Versicherer die Reisekosten des Anwalts nach den Versicherungsbedingungen nicht tragen muss, können diese doch häufig über das sog. Quotenvorrecht realisiert werden. Auch in der Rechtsschutzversicherung gilt § 86 Abs. 1 S. 2 VV RVG, da es sich bei der Rechtsschutzversicherung handelt um eine Schadensversicherung handelt (OLG Köln NJW 1973, 905; LG Köln AGS 2007...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 2. Fälle aus der neueren Rechtsprechung

a) Bestrittene Auftragserteilung Wendet der als Auftraggeber in Anspruch genommene Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren ein, er habe dem den Antrag stellenden Rechtsanwalt keinen die verfahrensgegenständliche Vergütung auslösenden Auftrag erteilt, stellt dies im Regelfall einen zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führenden außergebührenrechtlichen Einwand dar....mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Vortrag tatsächlicher Umstände

Jedenfalls ist allgemein anerkannt, dass der Antragsgegner, der außergebührenrechtliche Einwendungen oder Einreden erhebt, lediglich vortragen muss, aus welchen konkreten Umständen er diese herleitet. Er hat somit die tatsächlichen, auf die Besonderheiten des konkreten Falls bezogenen Umstände vorzutragen. Seine Einwendungen müssen folglich zumindest im Ansatz erkennen lasse...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Einstellung im Verfahren auf Erlass eines Strafbefehls

Beantragt die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens den Erlass eines Strafbefehls, der auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, muss das Gericht dem Beschuldigten, wenn er noch keinen Verteidiger hat, einen solchen bestellen (§ 408b S. 1 StPO). Erreicht der bestellte Verteidiger in dieser Phase, dass das Verfahren eingestellt wird, verdient er eine Zus...mehr