Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / I. Überblick

Verbundverfahren ist eine Angelegenheit Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten erhält. Ehesache und Folgesachen sind zusammenzurechnen Der Verfahrenswert eines Scheidungsverbundverf...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen. Die Gerichtsgebühren für das PKH-Beschwerdeverfahren richten sich nicht nach einem Streitwert, sonde...mehr

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AGS 08/09/2015, Einigungsge... / 3 Anmerkung

Das Gericht hätte hier gar nicht entscheiden dürfen. Es hätte vielmehr das Festsetzungsverfahren aussetzen müssen, um den Parteien Gelegenheit zu geben, die Wertfestsetzung für die Einigungsgebühr im Verfahren nach § 33 RVG zu beantragen.[1] In diesem Verfahren wäre dann auch eine Beschwerde zum OVG bzw. VGH möglich gewesen (§ 33 Abs. 2 RVG). Norbert Schneider AGS, S. 394 - 395mehr

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AGkompakt 10/2015, Verfahre... / II. Gesonderte Angelegenheit

Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ist grundsätzlich gesonderte Angelegenheit Für ein solches Verfahren auf Vollstreckbarerklärung erhält der Anwalt eine gesonderte Vergütung. Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gehört zwar nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG mit zum Rechtszug. Dies betrifft jedoch nur den Fall, dass der betreffende Gegenstand auch Gegenstand des Rechtsmit...mehr

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AGS 12/2014, Klare Worte bedürfen keines Interpreten!

"Wird Verfahrenskostenhilfe für den Mehrwert eines Vergleichs bewilligt, so erstreckt sich die Bewilligung auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr sowie die Terminsgebühr" (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 8.5.2014 – 15 UF 166/13, S. 580 in diesem Heft). Das OLG Celle hat sich mit der Klarheit seiner Worte und der entsprechend überzeugenden Begründung deutlich von den abweichenden ...mehr

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AGS 1/2015, Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht. Kommentar zum gesamten Kostenrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert und RiLG Peter Fölsch. Verlag Nomos, 1. Aufl. 2014. 3410 S. 135,00 EUR

Der das Kostenrecht von Justiz, Anwaltschaft und Notariat behandelnde Kommentar hat auf 3.275 Seiten mehrere wichtige Gesetze wie das GKG nebst Kostenverzeichnis auf immerhin 944 Seiten, das FamGKG mit Kostenverzeichnis, das GNotKG auf 668 Seiten, das RVG mit Vergütungsverzeichnis abgedruckt und kommentiert. Bei einigen Gesetzen wurden die einschlägigen Kostenvorschriften mi...mehr

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AGS 08/09/2015, Angemessenh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet, soweit die Antragstellerin ein höheres Schmerzensgeld als 15.000,00 EUR begehrt. … (wird ausgeführt) … Eine Abänderung des Beschlusses war veranlasst hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten. Die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV ist eine Rahmengebühr nach § 14 RVG, die der Anwalt grundsätzlich nach billigem Ermessen festsetzen darf, wobei insb...mehr

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AGS 1/2015, Zur Umdeutung e... / 1 Aus den Gründen

Das Begehren, den Streitwert von 5.000,00 EUR auf 20.000,00 EUR heraufzusetzen, hat keinen Erfolg. Ein anerkennenswertes Rechtsschutzbedürfnis des Klägers an der begehrten Erhöhung des Streitwerts ist nicht erkennbar. Wie jedes Rechtsmittel setzt auch die Streitwertbeschwerde eine Beschwer des Rechtsmittelführers voraus. Da sich die Höhe der Gerichtsgebühren (§ 3 Abs. 2 GKG) ...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Kosten und Gebühren

Die Frage, unter welchen Umständen ein Verfahrenspfleger im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Vergütung nach dem RVG zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters. Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festges...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfahrensg... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Es ist schon zweifelhaft, ob der Beklagten nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3201 VV und Vorbem. 3 Abs. 2 RVG Kosten in Höhe einer 1,1-fachen Verfahrensgebühr für ihren Prozessbevollmächtigten entstanden sind. Voraussetzung ist ein Prozessauftrag für die Vertretung im Berufungsverfahren. Einen solchen Auftrag hat die Beklagte wed...mehr

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AGS 12/2014, Einstweilige A... / 2 Aus den Gründen

Abzusetzen waren 186,24 EUR für ein EA-Verfahren in der zweiten Instanz. Die vom OLG ausgesprochene Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG kein besonderes Verfahren und löst damit keine gesonderten Gebühren aus.mehr

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zfs 1/2015, Fortdauer der K... / 3 Anmerkung:

Obwohl die Entscheidung des OLG Hamm in einer Familiensache ergangen ist, hat sie praktische Bedeutung für alle Verfahrensarten, in denen die ZPO anwendbar ist. Ich kann dem Beschluss des OLG nur insoweit zustimmen, als er die gerichtliche Verfahrensgebühr i.H.v. 2.568 EUR betrifft. Im Übrigen dürfte die Entscheidung nicht richtig sein. I. VKH-Anwaltsvergütung Das OLG Hamm hat...mehr

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AGkompakt 10/2015, Verfahre... / VIII. Prozesskostenhilfe

Beiordnung erstreckt sich auf Vollstreckbarerklärungsverfahren Ist der Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erstreckt sich diese Bewilligung auch ohne ausdrücklichen Ausspruch auf einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung. Soweit sie den Antrag nach §§ 537, 558 ZPO stellt, sind die hierdurch ausgelösten Gebühren von der Staatskasse zu übernehmen (Zöller/Gummer, § 537 ...mehr

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AGS 08/09/2015, Einigungsge... / 2 Aus den Gründen

Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (sog. Erinnerung) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gem. §§ 165, 151 VwGO hat die Kammer in der für Beschlüsse außerhalb der mündlichen Verhandlung vorgesehenen Besetzung von drei Richtern (§ 5 Abs. 3 S. 2 VwGO) zu entscheiden, da es sich um ein Nebenverfahren zur Kostenlastentscheidung ...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / 6. Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Obwohl ausdrücklich nicht erwähnt, entsteht analog Anm. Abs. 1 Nr. 4 zu Nr. 5115 VV die Zusätzliche Gebühr auch bei Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (AnwK-RVG/N. Schneider, Nr. 5115 VV Rn 94).mehr

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AGS 1/2015, Keine nachträgl... / Leitsatz

Soll die Beschwerde nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zugelassen werden, so muss dies schon mit der Erinnerungsentscheidung erfolgen. Eine nachträgliche Zulassung der Beschwerde ist nicht statthaft. OLG Hamm, Beschl. v. 4.11.2014 – III-1 Ws 480/14mehr

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AGS 12/2014, Zustellungskos... / Leitsatz

Die Pauschale für die Zustellung Nr. 9002 GKG-KostVerz. entsteht auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren. Das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gehört nicht zum Rechtszug i.S.d. Anm. S. 1 zu Nr. 9002 GKG-KostVerz. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist die Pauschale für die Zustellung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses zu erstatten, nicht aber die Pauschale für...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 1. Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

Nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV besteht die Verpflichtung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn wegen desselben Gegenstands für eine Tätigkeit in einem Verwaltungsverfahren bereits eine Geschäftsgebühr entstanden ist. Es ist jedoch fraglich, ob das Vergabeverfahren als ein solches Verwaltungsverfahren zu behandeln ist. Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 war die ...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 5. Mehrere Auftraggeber

Grundsätzlich kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr nach Nr. 1008 VV in Betracht kommen. Ihr tatsächlicher Anwendungsbereich wird jedoch gering sein, da eine Erhöhung ausgeschlossen ist, wenn sich mehrere Auftraggeber zu einer Auftraggebergemeinschaft[3] oder zu einer Bietergemeinschaft[4] zusammenschließen.mehr

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AGS 08/09/2015, Gebührenhöh... / Leitsatz

Die Bemessung der Gebühren des Wahlverteidigers nach § 14 RVG im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Für die Bemessung der Terminsgebühr nach Nr. 5110 VV ist regelmäßig die Dauer des Termins heranzuziehen. Die Dauer des Termins von (nahezu) einer Stunde rechtfertigt regelmäßig nicht die Einstufun...mehr

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AGS 1/2015, Keine Pflichtve... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte die Beklagte (einen Haftpflichtversicherer) in einem Verfahren, das zunächst vor dem LG geführt wurde, in dem sich anschließenden Berufungsverfahren vor dem OLG, nach dort erfolgter Zurückverweisung im erneuten erstinstanzlichen Verfahren vor dem LG sowie im danach (im Jahr 2005) angestrengten weiteren Berufungsverfahren vor dem OLG vertreten. Gegenstand dies...mehr

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AGS 12/2014, Neues Gebühren... / Leitsatz

Gilt für die gerichtlich anhängigen Gegenstände altes Gebührenrecht und wird erst nach dem Stichtag der Auftrag erteilt, über nicht bereits rechtshängige Ansprüche Vergleichsverhandlungen zu führen, gilt für den Mehrvergleich neues Gebührenrecht. § 60 Abs. 2 RVG setzt nämlich voraus, dass Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen sind. Dies ...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / I. Überblick

Auch in Bußgeldsachen ist eine Zusätzliche Gebühr vorgesehen, wenn sich das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt oder eine Hauptverhandlung entbehrlich wird. Ebenso wie in Strafsachen ist Voraussetzung, dass der Anwalt die Erledigung durch seine Mitwirkung gefördert haben muss. Aus der gesetzlichen Formulierung in Anm. Abs. 2 zu Nr. 5115 VV, dass die Zusätzliche Gebü...mehr

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AGS 1/2015, Terminsgebühr b... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde führt auch in der Sache zum Erfolg. Zu Recht macht die Verfügungsklägerin die Festsetzung auch einer Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV geltend. Nach der genannten Vorschrift kann die Gebühr entstehen, "in einem Verfahren, für das die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist". Nach Auffassung des BGH (NJW 2012, 459 Rn 33) ist diese Vo...mehr

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AGkompakt 10/2015, Verfahre... / VII. Kostenentscheidung

Gesonderte Kostenentscheidung erforderlich Über die Kosten des Verfahrens muss auch eine gesonderte Kostenentscheidung ergehen. Die Kosten des Verfahrens sind bei erfolgreichem Antrag dem Schuldner aufzuerlegen (OLG Düsseldorf Rpfleger 1955, 165; OLG Hamm NJW 1972, 2314 = JurBüro 1972, 922 = MDR 1972, 143; OLG Schleswig SchlHA 1980, 188; OLG München AGS 1993, 12 = MDR 1992, 1...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 3. Beschwerdeverfahren

Für die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Abs. 1 Buchst. e) VV die Nr. 3200 ff. VV (wegen des Gegenstandswerts siehe unten V). Die Anwendung dieser Vorschriften ist auf die sofortige Beschwerde beschränkt, so dass sie nicht gelten für die Verfahren nach §§ 97 ff. GWB (siehe Nr. I, II). Auch gelten die Regelungen nicht für bürgerliche Rechtsstreiti...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Gebüh... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 154 Abs. 2 VwGO. Gebührenfreiheit konstituierende Regelungen wie z.B. § 56 Abs. 2 S. 2 RVG oder § 66 Abs. 8 S. 1 GKG kommen weder direkt noch analog zur Anwendung, da eine gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit nur für statthafte Verfahren gilt (vgl. BGH, Beschl. v. 17.10.2002 – IX ZB 303/02, u. v. 3.3.2014 – I...mehr

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AGkompakt 10/2015, Die Höhe... / IV. Kein Haftzuschlag

Zusätzliche Gebühr entsteht ohne Haftzuschlag Die Zusätzliche Gebühr entsteht ohne einen Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Hieraus folgt, dass die einfache Verfahrensgebühr die Berechnungsgrundlage ist und nicht die Verfahrensgebühr mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV (Burhoff, RVG, Nr. 4141 VV Rn 2). Beispiel Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Aufgrund ...mehr

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AGS 08/09/2015, Teilnahme a... / Leitsatz

Im Fall einer Beiordnung im Prozesskostenhilfeverfahren für das Revisionsverfahren umfasst dieses auch die Vertretung im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. Wird die mündliche Verhandlung vor dem EuGH anberaumt, ist auf Antrag des beigeordneten Prozessbevollmächtigten nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG regelmäßig festzustellen, dass die Reise des Prozessbevollmächtigten zur münd...mehr

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zfs 1/2015, Erstattung von ... / 5. Post- und Telekommunikationspauschalen

In der Regel wird der Sachverständige dem Geschädigten ein ausgedrucktes Exemplar des Gutachtens und ein Duplikat übersenden, so dass nach den aktuellen Beförderungspreisen von Postunternehmen 1,45 bis 2,40 EUR entstehen können. Telefonkosten werden in der Regel dem Sachverständigen nicht entstehen und wenn ja, sind diese im Zeitalter von Flatrates mehr als marginal. Gerichte...mehr

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AGS 1/2015, Beiordnung nach... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist dem Grunde nach zutreffend. Mit Bewilligung und Beiordnung verliert der Anwalt das Recht, seine Partei in Anspruch zu nehmen, soweit die Gebühren während des Zeitpunkts der Beiordnung (erneut) ausgelöst worden sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Daher muss er insoweit mit der Staatskasse abrechnen können. Mit Abschluss eines Widerrufsvergleichs ist das Verfahr...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Antragsgegners hat auch in der Sache Erfolg. Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein – wie hier vorliegendes – Scheidungsverfahren ist dann nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen R...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / 2

Gegenstandswert für die außergerichtliche Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung 1. Der Gegenstandswert im außergerichtlichen Bereich richtet sich nach den Grundsätzen einer Streitwertberechnung in einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG), sodass letztlich gem. § 3 ZPO ein den Gegenstandswert bildender fiktiver Streitwert zu ermitteln ist. 2. Wird als Gegenstands...mehr

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FoVo 1/2015, Die Zahlung is... / 2 II. Die Entscheidung

Vier Löschungsvoraussetzungen Nach § 882e Abs. 1 ZPO ist eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tage der Eintragungsanordnung zu löschen. Bei Vorliegen der in § 882e Abs. 3 ZPO geregelten Voraussetzungen ist eine vorzeitige Löschung möglich, nämlich wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist, das Fehlen oder...mehr

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AGS 08/09/2015, Gebührenhöh... / 1 Sachverhalt

Durch Urteil des AG wurde der ehemalige Betroffene und nunmehrige Beschwerdeführer rechtskräftig vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen wurden der Staatskasse auferlegt. Das im Bußgeldverfahren festgesetzte Bußgeld betrug 40,00 EUR. Die Eintragung von einem Punkt im Verkehrszentral...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / c) Rücknahme der Revision

Kontrovers diskutiert wird die Frage, ob im Revisionsverfahren die Rücknahme stets ausreichend ist. Obwohl der Gesetzeswortlaut eindeutig ist und keine weiteren Voraussetzungen aufstellt, interpretiert die Rspr. ein weiteres ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal hinein, nämlich dass eine Hauptverhandlung bereits anberaumt sein müsse oder zumindest eine solche zu erwarten gewese...mehr

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AGS 1/2015, Gesonderte Ange... / 1 Aus den Gründen

Beschl. v. 17.3.2014 Das Prozesskostenhilfeverfahren schließt nicht nur das Verfahren bis zur Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfebewilligung, sondern auch das sich anschließende Verfahren zur Überprüfung der Prozesskostenhilfebewilligung gem. §§ 120 Abs. 4, 124 ZPO mit ein. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob das Hauptverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits abg...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / 7. Rücknahme der Anklage oder des Strafbefehlsantrags

Häufig ist zu lesen, dass die Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft bereits die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV auslöse. Das ist jedoch nicht zutreffend, weil alleine durch die Rücknahme der Anklage oder des Strafbefehlsantrags das Verfahren noch nicht beendet wird. Die Rücknahme als solche ist noch keine endgülti...mehr

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AGS 12/2014, Einstweilige A... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die gerichtliche Praxis verfährt leider häufig abweichend. Das steht offenbar im Zusammenhang damit, dass die Geschäftsstelle bei Antragseingang "einstweilige Anordnung" liest, Mitarbeiter durch das FGG-ReformG 2009 gelernt haben, dass die einstweilige Anordnung ein von der Hauptsache unabhängiges und selbstständiges Verfahren darstellt, zwei...mehr

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AGS 1/2015, Vertretung des ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Nürnberg ist dem Grunde nach zutreffend. Wird dem Angeklagten wegen Verhinderung seines Pflichtverteidigers ein anderer Pflichtverteidiger bestellt, so ist dieser für die Zeit seiner Bestellung vollwertiger Verteidiger. Er muss sich in die Sache einarbeiten, sodass er eine Grundgebühr (Nr. 4100 VV) verdient. Für jeden Tag, an dem er einen Hauptverhandlu...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / 6. Übergang in das Strafbefehlsverfahren nach Zulassung der Anklage

Die analoge Anwendung der Nr. 4141 VV wird in der Rspr. zu Recht befürwortet, wenn der Anwalt nach Anklageerhebung erreicht, dass gem. § 408a StPO im Strafbefehlsverfahren entschieden wird, so dass sich damit eine Hauptverhandlung erübrigt (AG Bautzen AGS 2007, 307 m. Anm. Holzhauser; ebenso AnwK-RVG/N. Schneider, Nr. 4141 VV Rn 145; Burhoff, Nr. 4141 VV Rn 32). Beispiel 10 N...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 1. Scheidung

Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind maßgebend Der Wert der Scheidungssache ist in § 43 FamGKG geregelt. Der Verfahrenswert ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen (§ 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Maßgebend für die B...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / Leitsatz

Das Textformerfordernis nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG hat einerseits eine Schutz- und Warnfunktion für den Mandanten. Andererseits erleichtert es dem Rechtsanwalt, den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nachzuweisen. Diese Funktionen kann die Vergütungsvereinbarung nur dann erfüllen, wenn sie ausreichend bestimmt ist. Bei einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig feststehe...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / 3

Gegenstandswert für die außergerichtliche Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung 1. Der Gegenstandswert im außergerichtlichen Bereich richtet sich nach den Grundsätzen einer Streitwertberechnung in einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG), sodass letztlich gem. § 3 ZPO ein den Gegenstandswert bildender fiktiver Streitwert zu ermitteln ist. 2. Werden als Gegenstan...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / 2. Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl

Die Zusätzliche Gebühr entsteht ferner dann, wenn der Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgenommen wird. Ist noch kein Hauptverhandlungstermin anberaumt, kann die Rücknahme jederzeit erfolgen. Ist dagegen bereits ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, muss die Rücknahme mehr als zwei Wochen vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingehen (zur Fristberechnung s. AnwK-...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / 1. Nicht nur vorläufige Einstellung

Zunächst entsteht auch im Bußgeldverfahren die Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 5115 VV). Unabhängig vom Verfahrensstadium gilt, dass die Einstellung nicht nur vorläufig sein darf. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie endgültig sein muss. Sie darf lediglich nicht vorläufig gewollt sein; ob die Einstellung en...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / a) Überblick

Des Weiteren entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn der Anwalt daran mitwirkt, dass die Berufung oder Revision zurückgenommen wird (Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV). Bei dem zurückgenommenen Rechtsmittel muss es sich dabei nicht um das eigene Rechtsmittel handeln. Der Anwalt kann daher auch dann die Zusätzliche Gebühr verdienen, wenn er daran mitwirkt, dass ein anderer Verfa...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / A. Überblick

Grundtatbestand Der Grundtatbestand der Einigungsgebühr ist in Nr. 1000 VV geregelt. Grundsätzlich ist bei Wertgebühren von einem Gebührensatz i.H.v. 1,5 auszugehen. Entgegen der häufig anzutreffenden Bezeichnung handelt es sich dabei nicht um den "außergerichtlichen Gebührensatz", sondern einfach um den Grundtatbestand. Mit gerichtlicher/außergerichtlicher Tätigkeit hat dies...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / III. Die Höhe der Gebühr

Die Zusätzliche Gebühr entsteht für den Wahlanwalt jeweils in Höhe der Rahmenmitte (Anm. Abs. 3 zu Nr. 4141 VV). Es handelt sich damit faktisch um eine Festgebühr (LG Düsseldorf AGS 2007, 26; AG Hamburg AGS 2006, 439 = RVGreport 2006, 351; AnwK-RVG/N. Schneider, Nr. 4141 VV Rn 114). Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass über die Höhe der Zusätzlichen Gebühr Streit entsteht....mehr

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AGS 1/2015, Abänderung eins... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen eine Verpflichtung zur Erstattung von Verfahrenskosten in Höhe von 627,67 EUR an die Antragsgegner. Mit der Antragsschrift v. 28.5.2013 beantragte der Antragsteller, "bei einer von dem Antragsgegner im schriftlichen Vorverfahren nicht rechtzeitig angezeigten Verteidigungsabsicht durch Versäumnisentscheidung ...mehr