Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / I. Überblick

Auslagen für Geschäftsreisen des Anwalts mit dem eigenen Kraftfahrzeug werden nach den Nr. 7003 und 7005, 7006 VV RVG vergütet. Erfasst werden: Fahrtkosten für das eigene Kraftfahrzeug (Nr. 7003 VV RVG), Tage- und Abwesenheitsgelder (Nr. 7005 VV RVG) und sonstige Auslagen, soweit sie angemessen waren (Nr. 7006 VV RVG).mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 2. Säumnis des Berufungsklägers

Erscheint der Berufungskläger nicht und ist er auch nicht ordnungsgemäß vertreten, reduziert sich die Terminsgebühr auf 0,5, da die Berufung ohne weitere Prüfung zurückgewiesen wird. Insoweit kann auf die Ausführungen zur ersten Instanz zurückgegriffen werden. Zur Ausnahme bei der einseitigen Erledigungserklärung (s.u. 4.). Beispiel 31: Gegen seine erstinstanzliche Verurteilu...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / IX. Tage- und Abwesenheitsgelder

Neben den Fahrtkosten erhält der Anwalt ein Tage- und Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 Nr. 1–3 VV RVG. Bei einer Abwesenheit von nicht mehr als vier Stunden erhält er 25,00 EUR (Nr. 1), von mehr als vier bis acht Stunden 40,00 EUR (Nr. 2) und bei mehr als acht Stunden 70,00 EUR (Nr. 3). Entscheidend ist die Zeit, die der Anwalt von seiner Kanzlei abwesend ist, also grundsätzli...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / b) Verfahrensgebühr in Höhe des Mindestbetrags

Ergibt sich, dass für die Verfahrensgebühr lediglich der Mindestbetrag anzusetzen ist, also 50 EUR, würde sich bei Ansatz eines Prozentsatzes von 90 % ein Betrag i.H.v. 45 EUR ergeben. Der Mindestbetrag der Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV RVG beläuft sich aber bereits auf 50 EUR. Damit würde die fiktive Terminsgebühr rechnerisch unter dem Mindestbetrag liegen, der für eine Te...mehr

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ZAP 22/2015, Zur Streitwert... / I Vorbemerkung

Das Jahr 2013 war für die im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwälte segensreich und verheißungsvoll. Zunächst trat zum 1.8.2013 die lange erwartete Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Kraft (Art. 8 des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, BGBl. 2013 I, S. 2586), die zu einer spürbaren Erhöhung der bisherigen Vergütungssätze geführt hat. Im Zuge der Reformdi...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / aa) Erfüllung

Macht der Antragsgegner die Erfüllung geltend, berührt dies unmittelbar den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Mit der Leistung der Zahlung an den Anwalt erlischt nämlich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts (s. § 362 Abs. 1 BGB). Folglich führt der Einwand der Zahlung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG (s. OLG Köln RVGreport 2012, 297 [...mehr

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ZAP 12/2015, Fälligkeit der Vergütung: Ordnungsgemäße Abrechnung

(AG Remscheid, Urt. v. 1.4.2015 – 8 C 359/14) • Der RA, der gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG nach dem BGB abrechnet, muss die Vorschriften des § 34 Abs. 1 S. 2 RVG in Verbindung mit den angewandten Vorschriften des BGB zitieren. Nur mit diesen Angaben kann der Auftraggeber nachvollziehen und überprüfen, welche Tätigkeit der RA abrechnet und wie er zu der geltend gemachten Gebühr ge...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / XIII. Vorschuss

Vor Fälligkeit und Abrechnungsreife kann allerdings ein angemessener Vorschuss nach § 9 RVG verlangt werden. Diese Vorschrift gilt auch für Auslagen. Auch gegenüber der Landeskasse kann ein Vorschuss auf Reisekosten verlangt werden (§ 47 RVG). Insoweit kann der Anwalt auch einen Vorschuss auf zukünftige Reisekosten geltend machen. Er ist nicht – wie bei den Gebühren – auf be...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / III. Mitwirkung

Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 4141 VV RVG ist die Zusätzliche Gebühr ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat. Es genügt dabei jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geei...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 1. Allgemeine Beschwerde

In allgemeinen Beschwerdeverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr nicht vorgesehen, da Nr. 3515 VV RVG entsprechende Varianten nicht vorsieht und auch nicht auf die Anm. zu Nr. 3106 VV RVG verweist.mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / d) Gegenstand der Rückfestsetzung

Gemäß § 91 Abs. 4 ZPO sind Gegenstand der Rückfestsetzung die von dem hier letztlich obsiegenden Kläger dem im Ergebnis unterlegenen Beklagten im Verlaufe des Rechtsstreits gezahlten Kosten. Zu diesen gezahlten Kosten gehört nicht nur der in dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.6.2014 titulierte Erstattungsbetrag, sondern auch die aufgrund der Verzinsungsanordnung in dem Be...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 6. Sinn und Zweck der Gebührenregelung

Mit Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG soll nach Auffassung des OLG Brandenburg erreicht werden, dass der Verfahrensbevollmächtigte, der im Hinblick auf den auch in Familienstreitsachen geltenden Grundsatz der Mündlichkeit (s. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 Abs. 1 ZPO) erwarten kann, in der mündlichen Verhandlung eine Terminsgebühr zu verdienen, keinen Gebühren...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 12. Vergütungsfestsetzung

Die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG ist nach § 11 Abs. 1 RVG festsetzbar, wenn es anschließend zum Rechtsstreit kommt. Zwar handelt es sich insoweit nicht um die Vergütung, die im Rechtsstreit vor dem Prozessgericht entstanden ist. Das ist jedoch unerheblich. Auch sonstige Vergütungen, die nicht vor dem Prozessgericht entstanden sind, können festgesetzt werden, wen...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsgebühren: Zweimalige Säumnis

(OLG Koblenz, Urt. v. 10.2.2015 – 14 W 75/15) • Bei zweimaliger Säumnis greift der Ermäßigungstatbestand Nr. 3105 VV RVG nicht; für den Prozessbevollmächtigten des Gegners der säumigen Partei entsteht die volle 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG. Der Minderungstatbestand nach Nr. 3105 VV RVG kommt nach seinem eindeutigen Wortlaut, der Grenze jeder Auslegung ist, nur zur ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Praktische Auswirkungen

Die Anknüpfung in Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG an die den betreffenden Anwalt in dieser Angelegenheit angefallene Verfahrensgebühr führt automatisch zu einer höheren Terminsgebühr nach Satz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände i.S.v. § 14 Abs. 1 RVG bei der Verfahrensgebühr die Mittelgebühr überschritten wird oder sogar die Hö...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 4. Gebührentipp

Es kommt nach der – dem Gesetzeswortlaut und dem Sinn und Zweck der Gebührenregelung in Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG folgenden – zutreffenden Auffassung des BGH nicht darauf an, ob das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren prozessordnungsgemäß – also auf einen entsprechenden Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers – ergangen ist. In der Praxis i...mehr

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ZAP 19/2015, Vergütungsfestsetzung: Betragsrahmengebühren

(LSG Bayern, Beschl. v. 1.4.2015 – L 15 SF 259/14 E) • Ausgangspunkt für die Vergütungsfestsetzung bei Betragsrahmengebühren ist die Bestimmung der konkreten Gebühr durch den Rechtsanwalt. Das Leistungsbestimmungsrecht des Rechtsanwalts gehört in seiner Ausübung zum Entstehungstatbestand des Vergütungsanspruchs. Im Fall einer nicht verbindlichen, d.h. nicht der Billigkeit en...mehr

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ZAP 22/2016, Anwaltsvergütung: Anspruch auf Umsatzsteuer trotz Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei

(OLG München, Beschl. v. 11.8.2016 – 11 W 1281/16) • Beigeordnete Rechtsanwälte haben für ihre Tätigkeit als Prozessbevollmächtigte (hier: als klagender Insolvenzverwalter) gegen die Staatskasse Anspruch auf eine Vergütung i.S.d. §§ 45 ff. RVG. Zu dieser gehören auch die Auslagen und damit – wegen Nr. 7008 VV RVG – die Umsatzsteuer auf den Betrag der Vergütung. Dem im Wege d...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2. Höhe der zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren

Im Fall des Freispruchs des Mandanten gibt es im Straf-/Bußgeldverfahren nicht selten Streit um die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren. Die Vertreter der Staatskasse tendieren i.d.R. zu (zu) niedrigen Gebühren. Argumentationshilfe kann hier jetzt eine Entscheidung des AG Köthen sein (Beschl. v. 22.11.16 – 13 OWi 31/16): Der Rechtsanwalt war als ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Verfahrensgebühr vor und nach Zurückverweisung

Mit einem weiteren Fall der Gebührenanrechnung musste sich das OLG Celle (RVGreport 2015, 467 [Hansens] = AGS 2015, 492) befassen. In jenem Fall ließ sich der Kläger in dem vor dem LG Lüneburg begonnenen Rechtsstreit durch die Rechtsanwälte Dr. D vertreten. Für das Berufungsverfahren hatte der Kläger die Rechtsanwälte S beauftragt. Nachdem das OLG Celle als Berufungsgericht ...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten erstattet. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die zur Durchführung der Angelegenheit erforderlichen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, mit f...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Gesetzliche Regelung

Da es sich hier um die Anwaltsvergütung für die Berufung gehandelt hat, berechnen sich die Gebühren nach Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV RVG. Die somit einschlägige Bestimmung von Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3202 VV RVG erklärt Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG für entsprechend anwendbar, so dass die Voraussetzungen dieser Vorschriften auch für die Vergütung des Prozessbe...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des RVG entstand die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG für die "Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin". Der vom OLG Zweibrücken (a.a.O.) behandelte Fall fiele somit bei Anwendung des...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / VIII. Sonstige Auslagen anlässlich der Geschäftsreise

Darüber hinaus sind dem Anwalt nach Nr. 7006 VV RVG sonstige Auslagen aus Anlass der Geschäftsreise vom Mandanten zu ersetzen, soweit sie angemessen waren. Bei Benutzung eines Pkw kommen hier insbesondere Parkgebühren in Betracht, aber auch Kosten für eine Fähre oder Mautgebühen für besondere Strecken. Diese Kosten sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten. Vo...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / e) Anwaltswechsel

Ein weiteres Problem der Berechnung der fiktiven Terminsgebühr ergibt sich, wenn der Anwalt erst im Verlaufe des Verfahrens eingetreten ist, z.B. nach einem Anwaltswechsel. Es fragt sich dann, ob sich die Terminsgebühr nur nach der Verfahrensgebühr des Anwalts richtet, der auch die Terminsgebühr verdient hat oder ob die gesamte anwaltliche Tätigkeit im Verfahren als Maßstab ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 3. Inhalt der Abänderung

Die Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses kommt nur im Hinblick auf den abgeänderten Streit-/Gegenstandswert in Betracht. Deshalb sind nur Änderungen zulässig, die wertabhängig sind. Eine Nachprüfung bereits festgesetzter Gebühren und Auslagen dem Grunde nach findet also im Abänderungsverfahren nach § 107 ZPO nicht statt. Diese Vorschrift ermöglicht lediglich, die fes...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 2. Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gem. § 86b SGG Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt zwar nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach den Nr. 3501 ff. VV RVG; es entstehen vielmehr seit dem 1.8.2013 gem. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a VV RVG die Gebühren eines Berufungs...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 8. Rücknahme der Revision

Im Falle der rechtzeitigen Rücknahme einer Revision entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Var. 3 zu Nr. 4141 VV RVG. Obwohl der Gesetzeswortlaut eindeutig ist und keine weiteren Voraussetzungen aufstellt, interpretiert ein Großteil der Rechtsprechung weitere ungeschriebene Tatbestandsmerkmale hinein, nämlich dass eine Hauptverhandlung bereits anberaumt...mehr

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ZAP 22/2015, Verfahrenskostenhilfe: Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

(OLG Hamm, Beschl. v. 24.9.2015 – 6 WF 89/15) • Der im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt kann jedenfalls dann neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auch eine Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 VV RVG und außerdem eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG aus dem um den Mehrwert des Vergleichs erhöhten Wert beanspruchen, wen...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, vorab feststellen zu lassen, dass seine Reise notwend...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / V. Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtungsstellen

Nicht zu den Verfahren nach § 17 Nr. 7 RVG, Nr. 2303 VV RVG zählen Verfahren vor Streitschlichtungsstellen, die nicht gesetzlich eingerichtet sind. Dazu gehören insbesondere das Verfahren vor der Gutachterkommission bei der Landeszahnärztekammer, da diese Gutachterkommission (OLG Karlsruhe JurBüro 1985, 236; AG Wiesbaden JurBüro 2009, 190). Es handelt es sich vielmehr um Inst...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Erstes Versäumnisurteil ist im schriftlichen Vorverfahren ergangen

Ebenso zu rechnen ist, wenn das erste Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 Abs. 3 ZPO ergangen ist, da die Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3105 VV RVG i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG einem Termin gleichsteht, so dass insgesamt zwei Termine angefallen sind, und damit der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / III. Anmerkung

Wird geltend gemacht, eine vereinbarte Vergütung sei überhöht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Vereinbarung (zum Zeitpunkt ihres Abschlusses) sittenwidrig war. Ist das der Fall, dann ist die Vereinbarung nichtig; der Anwaltsvertrag bleibt davon jedoch grundsätzlich unberührt; es ist dann nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Ist die vereinbarte Vergütung nicht sittenwid...mehr

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ZAP 9/2017, Pflichtverteidiger: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen auf Pflichtverteidigergebühren

(KG, Beschl. v. 29.3.2017 – 1 Ws 19/16) • Durch die Neuregelung des § 58 Abs. 3 S. 1, 4 RVG sowie des § 17 Nr. 10a RVG in der Fassung des seit dem 1.8.2013 geltenden 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Rechtsprechung zum früheren Rechtszustand überholt. Eine Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen im Straf- und Bußgeldverfahren – hier: Zahlungen für die Verteidig...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / b) Ausnahmen

Ausnahmsweise kann sich der Erstattungspflichtige auf die teilweise Anrechnung berufen, wenn die Vergütungsvereinbarung für die außergerichtliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten in missbräuchlicher Weise nur getroffen worden ist, um die Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG zu umgehen. In dem vom BGH (RVGreport 2009, 433 [Hansens] = AGS 2009, 523) entschiedenen ...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 2. Erstattungsfähigkeit der Kosten für den Versand von Aktenordnern zur Akteneinsicht

Erstattungsfähig gem. § 162 Abs. 1 VwGO sind u.a. die Auslagen eines Rechtsanwalts (§ 162 Abs. 2 S. 1 VwGO), soweit sie für die Bearbeitung eines konkreten Mandats anfallen und daher nicht als allgemeine Geschäftskosten mit den Gebühren abgegolten sind (§ 1 Abs. 1 S. 1, § 2 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 des Vergütungsverzeichnisses; vgl. Hartmann, Kostengesetze, 44...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 2. Kanzlei innerhalb des Gerichtsbezirks

Hat der Anwalt seine Kanzlei an einem anderen Ort als dem, an dem sich das Gericht befindet, allerdings noch innerhalb des Gerichtsbezirks, ist eine eingeschränkte Beiordnung nach dem Gesetz nicht zulässig (st. Rspr. seit OLG Oldenburg AGS 2006, 110 m. Anm. N. Schneider = OLGR 2006, 189 = NJW 2006, 851 = FamRZ 2006, 629 = JurBüro 2006, 320 = MDR 2006, 777 = AnwBl 2006, 219 =...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / e) Gebühren des Rechtsanwalts im Insolvenzeröffnungs- und Schuldenbereinigungsverfahren

Für die Antragstellung und die Vertretung des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren kann gem. Nr. 3313 RVG VV eine 1,0 Gebühr als Geschäftsgebühr berechnet werden. Kommt die Vertretung im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan hinzu, erhöht sich die Gebühr gem. Nr. 3315 RVG VV auf 1,5. Der Gegenstandswert folgt gem. § 28 Abs. 1 RVG aus dem Wert der Insolvenzmasse, ...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Entscheidung im Verhandlungstermin

Anders liegt der Fall, wenn die Parteien die Erledigungserklärung erst im Termin zur mündlichen Verhandlung abgegeben haben und das Gericht dann in dieser Verhandlung eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO erlässt. In diesem Fall ist allerdings nicht der Gebührentatbestand von Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG einschlägig. Vielmehr entsteht den hieran mitwirkenden P...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / I. Einleitung

Für den Fall eines Versäumnisurteils sieht das RVG in allen drei Instanzen eine Ermäßigung der jeweiligen Terminsgebühr vor (Nr. 3105, 3203, 3211 VV RVG). Die Ermäßigung ist allerdings nicht alleine an den Erlass eines Versäumnisurteils geknüpft. Hinzukommen müssen auch weitere Voraussetzungen. In den vergangenen mehr als zehn Jahren seit Inkrafttreten des RVG hatte sich die ...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / VII. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 145 SGG) ist eine fiktive Terminsgebühr nicht vorgesehen, da Nr. 3518 VV RVG entsprechende Varianten nicht vorsieht und auch nicht auf die Anm. zu Nr. 3106 VV RVG verweist. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen ZAP F. 24, S. 197–210mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / V. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung (§ 145 SGG) ist eine fiktive Terminsgebühr nicht vorgesehen, da Nr. 3517 VV RVG entsprechende Varianten nicht vorsieht und auch nicht auf die Anm. zu Nr. 3106 VV RVG verweist.mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / c) Zugesagte Kostenobergrenze

Einen nicht ganz alltäglichen Einwand hatte der Mandant im Fall des OLG Koblenz (RVGreport 2016, 56 [Hansens]) gegenüber dem Vergütungsfestsetzungsantrag seiner Rechtsanwältin erhoben. Er hat nämlich geltend gemacht, ihm sei von der Anwältin mitgeteilt worden, dass Kosten über 1.050 EUR hinaus nicht entstehen würden. Hierzu hatte er den Text einer E-Mail vorgelegt, aus der s...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / cc) Notwendigkeit wird verneint

Ergibt die Prüfung, dass die Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts nicht notwendig war, führt dies nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung allerdings nicht zum völligen Ausschluss der Kostenerstattung. Vielmehr sind die Kosten dieses Anwalts dann zu erstatten bis zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts. Dabei ist auf die hö...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 3. Rechtsbehelfe im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 RVG gelten die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren mit Ausnahme des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO (Vorsteuerabzugsberechtigung) und die Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen entsprechend. Dies hat zur Folge, dass sich auch die Rechtsbehelfe nach den Vorschriften der je...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Erledigung durch Strafbefehl

Immer wieder wird diskutiert, ob die Zusätzliche Gebühr auch dann zu gewähren sei, wenn der Verteidiger durch seine Mitwirkung – insbesondere durch seine Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und ggf. mit dem Gericht – erreicht, dass es nicht zur Anklageerhebung kommt, sondern dass die Sache im Strafbefehlsverfahren erledigt wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiese...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / a) Vereinbarte Vergütung für die vorgerichtliche Tätigkeit

Gegenstand von Gerichtsentscheidungen war des Öfteren die Frage, ob eine (teilweise) Anrechnung auch dann vorzunehmen ist, wenn der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber für die vorgerichtliche Vertretung eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass in einem solchen Fall keine anteilige Anrechnung auf die Verfahrensgebühr vorzunehmen ist, wei...mehr

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zfs 8/2016, Das verbrannte ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. § 56 Abs. 1 RVG zulässige Erinnerung hat in der Sache Erfolg." Der Längenzuschlag nach Nr. 4122 VV RVG ist vorliegend nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil die Mittagspause in die Dauer der Hauptverhandlung einzurechnen wäre. Der Längenzuschlag ist nach dem Wortlaut von Nr. 4122 VV RVG dann zu gewähren, wenn der Rechtsanwalt mehr als fünf und bis zu acht Stun...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltliches Telefonat: Beweis für 1,2-Terminsgebühr

(OLG Koblenz, Beschl. v. 3.7.2015 – 14 W 415/15) • Eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG fällt nach Maßgabe der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG für die Mitwirkung an Besprechungen an, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind. Ein auf die Klagerücknahme zielender Anruf des Beklagtenvertreters beim Prozessbevollmächtigten des Klägers kann in eine auf ...mehr

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ZAP 19/2016, Anwaltsmagazin / Ausgaben für Beratungshilfe weiter gesunken

Noch im Vorfeld der letzten Gebührenrechtsnovelle durch das 2. KostRMoG im Jahr 2013 hatten die Bundesländer über die starke Belastung der öffentlichen Kassen durch Ausgaben für Beratungs- und Prozesskostenhilfe geklagt. Die neueste Statistik des Bundesamtes für Justiz belegt aber nun eine gegenteilige Entwicklung: Mit Gesamtausgaben von 69,6 Mio. Euro im vergangenen Jahr li...mehr