Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der nach § 78b beizuordnende Rechtsanwalt wird durch den Vorsitzenden des Gerichts aus der Zahl der in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwälte ausgewählt. (2) Der beigeordnete Rechtsanwalt kann die Übernahme der Vertretung davon abhängig machen, dass die Partei ihm einen Vorschuss zahlt, der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bemessen ist. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Verwaltungsakte, die im Bereich der Justizverwaltung beim Vollzug des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten in Familiensachen, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes oder sonstiger für gerichtliche Verfahren oder Verfahren der Justizverwaltung geltender Kostenvorschriften...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 53 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv EUR 20,–. Für den Antrag nach Abs 6 entsteht eine gesonderte Gebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustell...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 2. Antrag des Pflichtverteidigers nach § 47 RVG

Der Pflichtverteidiger kann außerdem nach § 47 RVG einen Vorschuss auf bereits entstandene oder die voraussichtlich noch entstehenden Auslagen verlangen.[48] Allerdings werden die Kosten eigener Ermittlungen von den Gerichten häufig nicht als Auslagen des Verteidigers, sondern als solche des Beschuldigten angesehen.[49] Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Aug...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 1. Antrag des Pflichtverteidigers nach § 46 Abs. 2 RVG

Der Pflichtverteidiger hat die Möglichkeit, nach § 46 Abs. 2 S. 3 RVG vorzugehen. Danach kann er die Erforderlichkeit eigener Ermittlungen feststellen lassen, bevor er die Kosten auslösenden Maßnahmen ergreift, also den Sachverständigen beauftragt.[43] Die auf einen entsprechenden Antrag ergehende (Ablehnungs-)Entscheidung ist nicht anfechtbar.[44] Die ablehnende Entscheidun...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / II. Voraussetzungen für eine Pauschgebühr nach § 51 RVG

Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG sei Voraussetzung für die Bewilligung einer Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehe, dass diese wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache nicht zumutbar seien. Die Bewilligung einer Pauschgebühr stelle dabei die Ausnahme dar und komme lediglich in Betracht, wenn die anwaltliche Mühewaltung sich von ...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / II. Verhinderung eines Sonderopfers des Pflichtverteidigers

Voraussetzung für die Bewilligung einer Pauschvergütung sei, so das OLG, nach dem Gesetzeswortlaut, dass die gesetzlichen Gebühren unzumutbar seien. Damit solle verhindert werden, dass der Pflichtverteidiger ein Sonderopfer erbringt. Zur Stellung des Pflichtverteidigers verweist das OLG auf und zitiert aus dem BVerfG, Beschl. v. 6.11.1984 (2 BvL 16/83 u.a., NJW 1985, 727). D...mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / III. Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV

Grundlegende Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV ist die zeitlich vorausgehende Bewilligung von Beratungshilfe (Berechtigungsschein gem. § 6 Abs. 1 BerHG) (Kießling, in: Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl., 2021, VV 2503 Rn 8). Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder der Mitwirkung...mehr

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AGS 05/2023, Fiktive Termin... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Unzulässigkeit gestaffelter Wertfestsetzungen Gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig (OLG München AGS 2017, 336 = MDR 2017, 243 = NJW-RR 2017, 700; LG Mainz AGS 2018, 571 m. Anm. N. Schneider = NJW-Spezial 2018, 701; LG Stendal NJW-RR 2019, 703 = AGS 2019, 228 = JurBüro 2019, 368; OLG Bremen JurBüro 2022, 141 = NZFam 2022, 180 = NJW-Spezial 2022, 92 = AGS 2022, 92)....mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Stuttgart ist nicht zuzustimmen. 1. Umfang der Gewährung von Beratungshilfe Die Gewährung von Beratungshilfe umfasst gem. § 2 Abs. 1 S. 1 BerHG zunächst die Gewährung einer reinen Beratungsleistung i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG. Hierunter ist ein mündlicher oder schriftlicher Rat oder eine Auskunft zu verstehen, Auskunft bedeutet dabei die unverbindliche...mehr

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AGS 05/2023, Fiktive Termin... / IV. Beschwerde gegen Ablehnung der Festsetzung des Gegenstandswerts ist begründet

Die Beschwerde gegen die unterbliebene Wertfestsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Terminsgebühr ist dagegen begründet. Die Form- und Fristerfordernisse des § 33 Abs. 3 RVG finden hier keine Anwendung, weil das AG die Wertfestsetzung aus verfahrensrechtlichen Gründen verweigert hat und somit eine Entscheidung in der Sache fehlt. Das AG hat den Antrag bereits als un...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / II. Erstreckung

Zur Erstreckung verweist das AG darauf, dass sich die Frage, inwieweit der Pflichtverteidiger gegen die Staatskasse Gebühren geltend machen kann, die vor seiner Beiordnung entstanden sind, sich gem. § 60 RVG nach § 48 Abs. 6 RVG i.d.F. vom 18.1.2017 bis 31.12.2020 richte, da die Entscheidung über die Beiordnung 2018 gefallen sei, auch wenn das Festsetzungsverfahren erst Ende...mehr

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AGS 05/2023, Zeitschriften aktuell

Prof. Dr. Matthias Kilian, Die Erhöhung der RVG-Gebühren – Alternativen zum Bittstellertum?, AnwBl. 2023, 168 Aufgrund der inflationsbedingt stark gestiegenen Kosten in den Anwaltskanzleien und den zunehmenden Aufwendungen beim Personal wird in der Praxis nur rund zwei Jahre nach der letzten Anhebung der Anwaltsgebühren und -auslagen eine erneute Anhebung der Anwaltsvergütung...mehr

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AGS 05/2023, Aussetzung des... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Streit um den Gegenstandswert Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Das OLG befasst sich mit einer Problematik, die sowohl von der Anwaltschaft als auch von den Richtern und Rechtspflegern häufig falsch behandelt wird. Dabei ist die Rechtslage an sich ganz einfach: Im Kostenfestsetzungsverfahren ist vom Rechtspfleger/Beschwerdegericht nicht über den Gegenst...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 1 Der Fall

Geltendmachung von Schmerzensgeld als Inkassodienstleistung Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus abgetretenem Recht die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten nach der Regulierung eines Unfallereignisses. Die Klägerin verfügt über eine Registrierung gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG für den Bereich der Inkassodienstleistungen. Sie betreibt eine Verbraucherpla...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch und widerspricht dem Gesetzeswortlaut. 1. Richtige Anrechnungsregelung Die von der UdG der Geschäftsstelle und dem folgend auch vom VG Leipzig herangezogene Anrechnungsregelung in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV war hier nicht einschlägig. Diese betrifft den Fall, dass dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr ange...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungsterminsgebühr; Begriff der Vernehmung; Höhe der Gebühr

Nr. 4102 VV RVG; § 14 RVG Leitsatz Unter dem Begriff der Vernehmung i.S.d. Nr. 4102 VV ist eine Befragung zu verstehen, bei der der Vernehmende beim Vernommenen in offizieller Funktion Auskunft sucht bzw. diesen anhört. Es ist nicht eine förmlich anberaumte Vernehmung erforderlich. Ein aktives Verhandeln ist seitens des anwesenden Verteidigers für das Entstehen der Gebühr nich...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr für Einarbeitung in eine umfangreiche Ermittlungsakte

§ 51 RVG; Nrn. 4100, 4104 VV RVG Leitsatz Zur Gewährung einer Pauschgebühr, wenn sich der Pflichtverteidiger in eine umfangreiche Ermittlungsakte einarbeiten musste. OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.2.2023 – 1 ARs (KostR) 8/22 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Er hat nach Abschluss des Verfahrens anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Pauschgebü...mehr

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AGS 05/2023, Aussetzung des... / III. Umdeutung des Streitwertfestsetzungsantrags

1. Auslegung als Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes Das OLG Brandenburg weist darauf hin, dass das LG Potsdam den auf eine gestaffelte Festsetzung des Streitwertes gerichteten Antrag der Prozessbevollmächtigten der Klägerin bei richtiger Sachbehandlung nicht als sachlich unbegründete Streitwertbeschwerde, sondern sachgerecht als Antrag der Rechtsanwältin auf gesonde...mehr

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AGS 05/2023, Verfahrensgebühr im verkehrsstrafrechtlichen Verfahren

§ 14 Abs. 1 RVG; Nr. 4104 VV RVG Leitsatz Zur Bemessung der amtsgerichtlichen Verfahrensgebühr in einem straßenverkehrsrechtlichen Verfahren, in dem der Verteidiger im § 111a StPO-Verfahren tätig geworden ist. AG Linz, Beschl. v. 22.3.2023 – 3 Cs 2080 Je 32837/22 I. Sachverhalt Der Verteidiger war für den ehemaligen Angeklagten in einem Verfahren wegen Trunkenheit Im Verkehr täti...mehr

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AGS 05/2023, Fiktive Terminsgebühr bei mehreren Teilanerkenntnisurteilen

§ 33 RVG; Nr. 3104 VV RVG Leitsatz Ergehen im Laufe des Verfahrens mehrere Teilanerkenntnisurteile im schriftlichen Verfahren, so entsteht die Terminsgebühr aus der Summe der Werte der einzelnen Anerkenntnisse. LG Düsseldorf, Beschl. v. 3.4.2023 – 22 T 20/23 I. Sachverhalt Der Kläger hatte einen Betrag i.H.v. 1.804,00 EUR eingeklagt. Auf entsprechendes Teilanerkenntnis erging sod...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / III. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Grundsätze Diese Anrechnung ist nach Auffassung des VG Leipzig nicht zu beanstanden. Das VG hat auf die Regelung in § 15a Abs. 1 RVG verwiesen, wonach in den Fällen, in denen die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vorgesehen ist, der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern könne, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beide...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. a) Zu den mit der Erstreckung zusammenhängenden Fragen erübrigen sich m.E. weitere Ausführungen. Denn der vom LG richtig erkannte Streit um die Reichweite des § 48 Abs. 6 Abs. 1 und 3 RVG hat sich durch die Änderungen durch das KostRÄG 2021 ab 1.1.2021 erledigt. Die mit dem früheren Streit zusammenhängenden Fragen können also nur noch in sog. Altfällen Bedeutung erlangen ...mehr

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AGS 05/2023, Terminsgebühr für Besprechungen mit dem Richter

§§ 33 Abs. 3, 56 Abs. 2 S. 1 RVG; Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3205 VV RVG Leitsatz Die Besprechungsterminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Richter zur Vorbereitung eines gerichtlichen Vergleichs Telefonate mit beiden Verfahrensbeteiligten führt. LSG Schleswig, Beschl. v. 13.2.2023 – L 5 SF 30/22 B E I. Sachverhalt In einem Beschwerdeverfahren vor dem LSG Schleswig, in dem...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; zusätzliche Verfahrensgebühr für Einziehung

§ 48 Abs. 6 RVG a.F.; Nr. 4142 VV RVG Leitsatz § 48 Abs. 6 S. 3 RVG a.F. bezweckt bei Verfahrensverbindungen eine Erstreckung der Gebührengewährung für frühere Anwaltstätigkeiten nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG a.F. gerade nicht automatisch und ausnahmslos, sondern nur aufgrund einer im Einzelfall orientierten Ermessensentscheidung. Das betrifft etwa frühere anwaltliche Tätigkeiten ...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr trotz Vergütungsvereinbarung

§§ 3a, 15a RVG; Nrn. 2300, 3100, Vorbem. 2.3 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 VV RVG; §§ 162 Abs. 1 und 2 VwGO Leitsatz Die Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren wird auf die Verfahrensgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren angerechnet, auch wenn eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. VG Leipzig, Beschl. v. 5.1.2023 – 6 K 741/18 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt hatte seinen Ma...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / IV. Antragsbegründung

1. Tatsachenfundierte Darlegung Die Prüfung des § 51 RVG verlange daher zunächst die tatsachenfundierte Darlegung durch den Antragsteller, dass ihm durch die Beiordnung eine zeitliche Beanspruchung abverlangt worden sei, die isoliert betrachtet durch die Festgebühren unzumutbar ausgeglichen werde. Darüber hinaus bedürfe es aber auch Ausführungen dazu, inwieweit diese (isolier...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Es ist sicherlich zutreffend, wenn das OLG für die Einarbeitung des Pflichtverteidigers in die Ermittlungsakten eine Pauschgebühr nach § 51 RVG bewilligt. Denn der Aktenumfang mit rund 6.600 Seiten war so groß, dass der zeitliche Aufwand für die Einarbeitung in diese Akte mit den gesetzlichen Gebühren des Pflichtverteidigers nicht abgedeckt ist. Das scheint auch das OLG s...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Mal wieder eine der zahlreichen Entscheidungen, mit der ein Pauschgebührantrag eines Pflichtverteidigers zurückgewiesen worden ist. Leider referiert die Entscheidung letztlich nur Rspr. des BVerfG, nimmt aber zu den konkreten Umständen des Verfahrens kaum Stellung, sodass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob nicht der Antrag des Pflichtverteidigers – zumindest tei...mehr

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AGS 05/2023, Verfahrensgebü... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Gebührenbemessung anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG ist nicht einfach. Das beweist der vorliegende Beschluss, zu dem Folgendes anzumerken ist. 1. Zutreffend ist der Ansatz der AG, dass der Rechtsanwalt die "richtige" Gebührenhöhe grds. selbst ermittelt und bestimmt. An seine Bestimmung ist ein Dritter, wozu auch die Staatskasse gehört, gebunden, wenn die Besti...mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Erforderlichkeit einer Vertretung durch den Urkundsbeamten im Vergütungsfestsetzungsverfahren im Rahmen der Beratungshilfe nicht zulässig

§ 2 Abs. 1 BerHG; §§ 44, 55 RVG; Nr. 2503 VV RVG Leitsatz Im Vergütungsfestsetzungsverfahren im Rahmen der Beratungshilfe findet durch den Urkundsbeamten keine Prüfung mehr statt, ob eine Vertretung durch den Rechtsanwalt erforderlich i.S.d. § 2 Abs. 1, 2 S. 1 BerHG war. Die Änderungen des BerHG vom 1.1.2014 und zum 1.8.2021 geben diesbezüglich keine Veranlassung zu einer ande...mehr

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AGS 05/2023, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen auch dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war seit jeher umstritten. 1. Rechtslage bis zum 31.7.2013 Nach der Fassung des RVG vor Inkrafttreten der Neufassung durch das 2. KostRMoG bestimmte Vorbem. 3 Abs. 3 HS 2 VV, dass die Terminsgebühr für die Mitwirkung...mehr

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AGS 05/2023, Verfahrensgebü... / III. Bestimmung im Einzelfall

Gemäß § 14 RVG sei die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und -Vermögensverhältnisse des Auftraggebers zu bemessen. In der Sache sei es um ein Verkehrsstrafverfahren vor dem AG(Strafrichter), das keine Besonderheiten aufgewies...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 3 Der Praxistipp

Geschäftsmodell der Inkassodienstleister durch BGH bestätigt Es gehört zu dem Kernbereich der Geschäftsmodelle von Inkassodienstleistern, dass sie dem Mandanten im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten das Liquiditätsrisiko des Schuldners abnehmen. Die Methode dazu ist statt der "Barzahlung" des Vergütungsanspruchs (§ 362 BGB) die Abtretung des diesbezüglichen Erstattungsa...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / I. Sachverhalt

Gegen den Verurteilten war unter dem Aktenzeichen 22 Js 281/17 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs u.a. bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Ferner wurden gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren verschiedenster Polizeibehörden geführt, die in der Folgezeit durch die Staatsanwaltschaft mit Verfügungen vom 8.8., 28.9., 212.12.2017 und vo...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 3. Gebühren in den jeweiligen Instanzenzügen

Weiterhin sind die etwaigen Erhöhungen der Gebühren in den verschiedenen Instanzenzügen zu beachten. So würde beispielhaft im Revisionsverfahren eine 1,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV (Prozessbevollmächtigter) entstehen. Insbesondere die Verfahrensgebühren sollten bezüglich Erhöhungen beachtet werden – diese erhöhen sich ab zweiter Instanz auf einen Wert von 1,6 und ...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 5. Die Einigungsgebühren

Abseits der Verfahrens- und Terminsgebühr kann der Terminsvertreter eine Einigungsgebühr geltend machen, sobald er bei einer Einigung mitgewirkt hat.[10] Da in der Praxis angestrebt wird, im Rahmen eines Verhandlungs- oder Erörterungstermins eine Einigung zu erzielen, gilt für den Terminsvertreter nichts anderes. Ist er für den Abschluss eines Vergleichs ursächlich gewesen o...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist sowohl zutreffend hinsichtlich der Anwendung von Teil 4 Abschnitt 1 VV (vgl. dazu die Nachw. in der Anm. zu AG Ludwigshafen AGS 2023, 217, in diesem Heft) also auch hinsichtlich des Verhältnisses von Grundgebühr und Verfahrensgebühr (auch dazu AGS 2023, 219, in diesem Heft). Dem ist jeweils nichts hinzuzufügen. 2. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt aber...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / Leitsatz

§ 48 Abs. 6 S. 3 RVG a.F. bezweckt bei Verfahrensverbindungen eine Erstreckung der Gebührengewährung für frühere Anwaltstätigkeiten nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG a.F. gerade nicht automatisch und ausnahmslos, sondern nur aufgrund einer im Einzelfall orientierten Ermessensentscheidung. Das betrifft etwa frühere anwaltliche Tätigkeiten in Verfahren, in denen bei getrennter Durchfü...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / II. Grundgebühr und Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr entsteht nach den Ausführungen des LG Frankenthal – so die Vorbem. 4 Abs. 2 VV – für das Betreiben eines Geschäfts einschließlich der Information. Nach Nr. 4104 VV könne diese Verfahrensgebühr auch schon im vorbereitenden Verfahren, d.h. im Zeitraum bis zum Eingang der Anklageschrift, entstehen. Die Verfahrensgebühr gelte grds. die gesamte Tätigkeit des ...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / III. Höhe der Gebühr

Nach Auffassung des LG war allerdings der vom Rechtsanwalt insoweit geltend gemacht gemachte Betrag von 245,00 EUR unbillig hoch und damit nicht verbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG). Insoweit schließt sich das LG der überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit. an, wonach von der Unbilligkeit der Gebührenbestimmung durch einen Rechtsanwalt dann auszugehen sei, wenn die geltend g...mehr

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AGS 05/2023, Beschränkung der Vernehmungsterminsgebühr

Nr. 4102 VV RVG Leitsatz Zur Beschränkung der Vernehmungsterminsgebühr. AG Leipzig, Beschl. v. 10.2.2023 – ER 10 282 Gs 5006/22 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt ist dem Beschuldigten, der sich ab dem 29.10.2022 nicht auf freien Fuß befunden hat, am 30.10.2022 als Pflichtverteidiger in einem Verfahren wegen versuchten Totschlags beigeordnet worden. Der Rechtsanwalt hat als Pflichtv...mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / II. Unterscheidung zwischen Bewilligungs- und Vergütungsfestsetzungsverfahren

Zunächst ist – wie das OLG Stuttgart hervorgehoben hat – zwischen dem Bewilligungsverfahren betreffend die Beratungshilfe selbst und dem diesen nachfolgenden Vergütungsfestsetzungsverfahren zu unterscheiden. Beratungshilfe kann aufgrund eines gestellten Antrages des Rechtsuchenden, der sowohl mündlich bei der Rechtsantragstelle des zuständigen AG, durch schriftliche Einreich...mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / IV. Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Zitat § 2 BerHG – Gegenstand der Beratungshilfe Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Eine Vertretung ist erforderlich, wenn Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung, die die Rechtsangelegenheit für sie hat, ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können. Weitere Voraussetzung für das Ents...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des Pflichtverteidigers für Haftterminsteilnahme

Teil 4 Abschnitt 1; Nrn. 4100, 4104 VV RVG Leitsatz Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. AG Ludwigshafen, Beschl. v. 3.3.2023 – 4a Ls 5227 Js 9474/22 I. Sachverhalt Der mittlerweile verurteilte Angeklagte wurde am 22.12.2021 vorläufig festgenommen und am 23.12.2021 dem Haftrichter des AG vorgeführt, der Haftbefehl geg...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr

§ 51 RVG Leitsatz Für die Anwendung des § 51 RVG ist entscheidend, dass das Verfahren bei dem Pflichtverteidiger wegen des "Umfangs und/oder der Schwierigkeit" des Verfahrens zu einer zeitlichen Beanspruchung führen muss, die nicht mehr durch die gesetzlichen Gebühren gedeckt ist und die bei dem Pflichtverteidiger deswegen zu einem unzumutbaren Sonderopfer führt, das von exist...mehr

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zfs 05/2023, Kostenerstattungsanspruch des kurz vor Klagezustellung verstorbenen Beklagten

ZPO §§ 103 f.; RVG VV Nr. 3100 Leitsatz Der kurz vor Zustellung der Klage verstorbene Beklagte kann aufgrund der im nachfolgenden Rechtsstreit zu seinen Gunsten ergangenen Kostenentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren diejenigen Kosten erstattet verlangen, die er für die Geltendmachung seiner Nichtexistenz aufgewandt hat. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Brandenburg, Besch...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 12 Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 1.2.2023 – XII ZB 104/22 a) Der Anspruch des anwaltlichen Verfahrenspflegers auf Rechtsanwaltsvergütung als Aufwendungsersatz für seine anwaltsspezifischen Dienste erlischt nach § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB a.F., wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht wird (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.6.2012 – XII ZB 685/11, FamRZ 2012, 1377)....mehr

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AGS 05/2023, Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens bei Antrag auf Wertfestsetzung; keine gestaffelte Streitwertfestsetzung; Unrichtigkeit der Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO

§ 33 RVG; §§ 39, 40, 63 Abs. 1 S. 1, 68 GKG; §§ 103, 104 Abs. 2 S. 3 ZPO Leitsatz Kommt es bei den Anwaltsgebühren infolge einer Teilklagerücknahme zu unterschiedlichen Werten für einzelne Gebühren, so etwa für die Verfahrensgebühr einerseits und die Terminsgebühr andererseits, ist diese Frage weder im Wege des auf den Streitwert bezogenen Beschwerdeverfahrens nach § 68 GKG no...mehr