Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 40 Übergangsrecht / 11. Auslagen

Rz. 51 Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts.[12] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. Siehe auch "Reisekosten" unter Rdn 105.mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 2. Gegenstandswert

Rz. 71 Soweit der Anwalt einen der beteiligten Grundstückseigentümer vertritt, richtet sich der Gegenstandswert immer nach § 26 Nr. 2 RVG, denn auch eine Teilungsversteigerung stellt eine Zwangsversteigerung im Sinne dieser Vorschrift dar.[19] Dabei ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ausgehend vom Verkehrswert (siehe Rdn 10 ff.) nach dem jeweiligen Miteigentu...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Geschäftstätigkeit

Rz. 8 Der Anwalt erhält zunächst einmal für die außergerichtliche Vertretung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Zu beachten ist auch hier die Schwellengebühr nach Anm. zu Nr. 2300 VV (siehe hierzu § 8 Rdn 10 ff.). Rz. 9 Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Häufigster Fall der Einigungsgebühr ist ein Vergleich über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Gegenstan...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 14. Weitere Angaben

Rz. 51 Die Aufzählung in § 10 Abs. 2 RVG ist nicht abschließend. Soweit weitere Angaben dort nicht gefordert werden, heißt dies nicht, dass diese stets entbehrlich sind. Allerdings werden weitere Angaben nur in Ausnahmefällen erforderlich sein.[33]mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Ermittlung der Gegenstände

Rz. 39 Der Anwalt muss sich, bevor er sich an die Gebührentatbestände begibt, zunächst einmal darüber klar werden, hinsichtlich welcher Gegenstände er in der betreffenden Angelegenheit tätig geworden ist. Bereits hier werden häufig Fehler gemacht, indem einzelne Gegenstände übersehen werden, mit denen der Anwalt befasst war. Rz. 40 Der Anwalt sollte daher stets sorgfältig prü...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 6. Anrechnung nach bloßen Verhandlungen

Rz. 87 Auch im Berufungsverfahren ist eine Anrechnung vorgesehen, wenn in einem gerichtlichen Verfahren nicht anhängige Gegenstände zunächst lediglich (erfolglos) verhandelt wurden und anschließend in einem weiteren Verfahren geltend gemacht werden (Anm. zu Nr. 3201 VV; Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV).[36] Beispiel 42: Anrechnung von Verfahrens- un...mehr

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§ 39 Hebegebühren / IV. Berechnung bei Entnahmen

Rz. 27 Der Anwalt erhält nach Anm. Abs. 5 zu Nr. 1009 VV dann keine Hebegebühr, wenn er eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Beispiel 13: Entnahme der Hauptsachevergütung Der Beklagte zahlt die Urteilssumme in Höhe von 4.000,00 EUR. Der Anwalt verrechnet hiervon 1.000,00 EUR vereinbarungsgemäß mit seiner Vergütungsforderung aus dem Rechtsstreit und zahlt den Re...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VIII. Fehlen einer ordnungsgemäßen Abrechnung

Rz. 60 Entspricht die Kostenberechnung nicht den formellen Anforderungen des § 10 RVG, ist die Vergütung nicht einforderbar, es sei denn, der Auftraggeber hat auf eine ordnungsgemäße Berechnung verzichtet.[42] Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass er sein Honorar einfordern und durchsetzen kann, ohne dem Mandanten eine Berechnung mit näheren Angaben mi...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 276 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 Abs. 1 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 277 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskost...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (cc) Versäumnisurteil nach Klageerweiterung

Rz. 124 Auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich, dass zunächst eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entsteht und aus einem weiteren Teilwert dann noch eine 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV. Zu beachten ist dann wiederum § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 66: Versäumnisurteil nach Klageerweiterung Der Anwalt reicht für seinen Mandanten eine Klage in Höhe von 10.000,00 EU...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 85 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Anspruch, wegen dem das Verfahren beantragt wird. Nebenforderungen (Zinsen und Kosten) sind auch hier mitzurechnen. Wird nur der Teil einer Forderung geltend gemacht, ist nur diese Teilforderung maßgebend. Die Werte mehrerer Forderungen werden zusammengerechnet (§ 22 Abs. 1 RVG). Rz. 86 Handelt es sich bei dem Anspruch um wiede...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Der beigeordnete Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen, hat seine Kanzlei aber außerhalb des Gerichtsorts

Rz. 74 Hat der Anwalt seine Kanzlei zwar im Gerichtsbezirk, nicht aber in dem Ort, in dem sich das Gericht befindet (§ 27 Abs. 2 BRAO), kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht. Nach § 121 Abs. 3 ZPO darf lediglich die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts abgelehnt werden. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass ein im Gerichtsbezirk ni...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 1 Einleitung / f) Haftpflichtversicherungsprämie

Rz. 148 Soweit der Gegenstandswert nach § 22 Abs. 2 RVG oder § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG oder § 33 Abs. 2 FamGKG begrenzt ist, kann der Anwalt auch anteiligen Ersatz seiner Haftpflichtversicherungsprämie verlangen (Nr. 7007 VV) (siehe hierzu § 38 Rdn 106 ff.).mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Der Verteidiger wird erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren beauftragt

Rz. 195 Wird der Verteidiger erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren beauftragt, so erhält er zusätzlich eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV. Rz. 196 Darüber hinaus greift § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG nicht. Der erstmals beauftragte Anwalt erhält also bereits für das Einlegen der Rechtsbeschwerde die Verfahrensgebühr nach Nr. 5113 VV. Rz. 197 Hinsichtlich der weiteren Gebühren gilt...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / e) Umfang der zu übernehmenden Kosten bei einer Beiordnung zu den "Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassen Anwalts"

Rz. 94 Ist der Anwalt nur eingeschränkt "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet worden, dann sind die Reisekosten insoweit zu übernehmen, als sie bei Beauftragung eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts angefallen wären. Dabei ist auf die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks abzustellen.[57] Maßgebend ist ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / cc) Verkehrsanwalt nach Anm. zu Nr. 3400 VV

Rz. 46 In der Anm. zu Nr. 3400 VV ist eine besondere Verkehrsanwaltsgebühr enthalten. Grundsätzlich zählt die Übersendung der Handakten an einen anderen Rechtsanwalt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 17 RVG zum Rechtszug. Die Vorschrift der Anm. zu Nr. 3400 VV macht hiervon eine Ausnahme, wenn der Anwalt im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Übersendung der Akten an den Rechtsa...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 4. Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 69 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen, so findet hiergegen nach § 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinenlesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. D...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Erledigung der Hauptsache

Rz. 55 Ebenso fällt die Terminsgebühr an, wenn im Termin die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wird. Die Terminsgebühr entsteht dann aus dem vollen Wert, da erst die Erledigungserklärung zur Reduzierung des Gegenstandswertes führt.[21] Dieser Fall ist nicht zu verwechseln mit dem Fall, dass vor der mündlichen Verhandlung der Rechtsstreit für erledigt erklärt wo...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / g) Abrechnung weiter gehender Reisekosten mit der bedürftigen Partei

Rz. 100 Strittig ist, ob der beigeordnete Anwalt weiter gehende Reisekosten mit der Partei abrechnen darf, wenn er nur eingeschränkt beigeordnet worden ist. Rz. 101 Ein Teil der Rspr. ist der Auffassung, wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO komme eine Inanspruchnahme der Partei nicht in Betracht.[61] Zum Teil wird dabei auch argumentiert, der Anwalt habe durc...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt

Rz. 85 In sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt, sieht das Gesetz Betragsrahmengebühren vor. Hier ist also nicht nach dem Gegenstandswert abzurechnen (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG); die Höhe der Gebühr im Einzelfall bestimmt der Anwalt vielmehr nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG. aa) Betriebsgebühr Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betri...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 330 Der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Rz. 331 Wird kein Antrag gestellt oder erst nach Ablauf der Begründungsfrist, gilt der Wert der Beschwer (§ 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG), der sich gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der §§ 3 ff...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 18 Zunächst einmal entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (zur Anrechnung bei vorangegangener außergerichtlicher Vertretung siehe Rdn 55). Beispiel 1: Beweisverfahren ohne Terminswahrnehmung Es wird ein Beweisverfahren zur Höhe eines Schadens eingeholt. Das Sachverständigengutachten wird ohne Anberaumung eines Termins erstattet. Der Streitwert wird auf 30.000,00 ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / h) Vollstreckungs- oder Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 44 Soweit der Schuldner Vollstreckungs- oder Vollstreckungsschutzanträge stellt, richtet sich der Gegenstandswert entsprechend dem Interesse des antragstellenden Schuldners nach billigem Ermessen (§ 25 Abs. 3 RVG). Rz. 45 Bei einem Vollstreckungsschutzantrag gegen eine Räumungsvollstreckung mit dem Ziel einer zeitlich begrenzten Weiternutzung ist der Wert nach dem Mietwer...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Nachträgliche Zahlungen

Rz. 114 Auch nachträgliche Zahlungen des Mandanten oder eines Dritten sind anzugeben, wenn diese auf die Ab- und Anrechnung Einfluss haben können (§ 55 Abs. 5 S. 4 RVG). Das gilt insbesondere dann, wenn die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr im Prozess als Nebenforderung zugesprochen im Nachhinein vom Gegner bezahlt worden ist. Beispiel 52: Anrechnung der Geschäftsge...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 21. Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren

Rz. 341 Soweit der Anwalt in der Hauptsache tätig wird, gilt auch hier § 16 Nr. 2 RVG, wonach das Verfahren über die Prozesskostenhilfe und das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, dieselbe Angelegenheit sind. Nur dann, wenn der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Prozesskostenhilfe beauftragt wird, erhält er eine gesonderte Vergütung. Rz. 342 Die bis...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / h) Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 61 Wird im Beschwerdeverfahren die erstinstanzliche Entscheidung oder im Rechtsbeschwerdeverfahren die vorangegangene Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache an das Vorgericht zurückverwiesen, so ist auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 21 Abs. 1 RVG anwendbar. Die Gebühren entstehen erneut, wobei die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 6 VV anzu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XIII. Erinnerungsverfahren

Rz. 90 Für Erinnerungsverfahren gelten die Nrn. 3500, 3513 VV. Diese Gebühren sind allerdings grundsätzlich nur dann anwendbar, wenn der Anwalt ausschließlich im Erinnerungsverfahren beauftragt ist. Soweit er auch in der Hauptsache beauftragt ist, wird seine Tätigkeit durch die Vergütung in der Hauptsache abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1; analog § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. a)...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 5. Mehrere Beweisverfahren vor Hauptsacheverfahren

Rz. 53 Möglich ist auch, dass in einem Hauptsacheverfahren mehrere einzelne Beweisverfahren vorausgehen.[13] Die Lösung ergibt sich in diesem Fall aus der zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 eingefügten Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG. Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren zur Anrechnung mehrerer vorausgegangener Gebühren, die sämtlich anzurechnen sind, dann werden diese...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / a) Angabe der angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses

Rz. 17 Die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses müssen zitiert werden. An sich ist auch die Gesetzesangabe erforderlich, wobei die Gesetzesangabe auch vorangestellt werden kann, etwa "berechnet nach den Vorschriften des Vergütungsverzeichnisses zum RVG" oder "berechnet nach den Vorschriften des RVG".mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / b) Einigung über weiteres erstinstanzliches Verfahren

Rz. 30 Auch in diesem Fall entsteht die 1,1-Verfahrensdifferenzgebühr der Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV. Die Einigungsgebühr fällt jetzt aus dem Wert der mitverglichenen Gegenstände dagegen nur zu 1,0 an. Beispiel 11: Einigung über weiteres erstinstanzliches Verfahren In einem Berufungsverfahren (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwäl...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / 3. Strafsachen

Rz. 4 Auch in Strafsachen ist eine Gehörsrüge möglich. Soweit sie dort eine eigene Angelegenheit darstellt, handelt es sich um eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4302 Nr. 3 VV[2] (siehe § 35 Rdn 265 ff.). Soweit in den Fällen der Vorbem. 4 Abs. 5 VV auf Teil 3 VV verwiesen wird, erfasst dies auch die Verweisung auf Nrn. 3330, 3331 VV.[3]mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Gerichtlicher Termin

Rz. 50 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, entsteht neben der Verfahrensgebühr zusätzlich nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Beispiel 14: Berufungsverfahren mit gerichtlichem Termin Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Hierüber wird mündlich verhandelt. Neben der...mehr

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§ 35 Strafsachen / 8. Erneutes Verfahren nach Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 226 Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, mit Ausnahme der Grundgebühr....mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (4) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr im verwaltungsrechtlichen Nachprüfungsverfahren

Rz. 38 In Betracht kommt auch eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine weitere Geschäftsgebühr, nämlich z.B. dann, wenn der Anwalt den Rechtsuchenden zunächst außergerichtlich im Verwaltungsverfahren vertritt und anschließend im Nachprüfungsverfahren. Die Vorschrift des § 17 Nr. 1a RVG gilt auch in der Beratungshilfe; es liegen daher auch hier zwei gesonderte Angelegenhe...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 73. Zulassung eines Rechtsmittels

Rz. 152 Das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ist bereits Teil des Rechtsmittelverfahrens und bildet mit dem zugelassenen Rechtsmittel eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 11 RVG). Eine Änderung des Gebührenrechts zwischen dem Auftrag zum Zulassungsantrag und der Zulassung des Rechtsmittels ist daher unerheblich.[45] Anders verhält es sich bei einer Nichtzulassungs...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 41. Pflichtverteidiger

Rz. 99 Für den Pflichtverteidiger richtet sich die Vergütung nach dem Tag der Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG), es sei denn, ihm war zuvor bereits in der betreffenden Angelegenheit ein Auftrag erteilt worden (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Siehe im Übrigen oben Rdn 16 ff.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

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§ 28 Familiensachen / VIII. Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 33 Nach § 165 FamFG [15] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die Vergütung richtet sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV kann hier auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Adoptionssachen

Rz. 54 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 55 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 56 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr na...mehr

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§ 28 Familiensachen / j) Vergleichsmehrwerte

Rz. 266 Wird im Verbundverfahren eine Einigung (auch) über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so erhöht sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit, wobei sich aus dem Mehrwert allerdings bei der Verfahrensgebühr ein geringerer Satz (0,8 nach Nr. 3101 VV) und bei der Einigungsgebühr e...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / II. Abrechnung

Rz. 9 Beispiel 1: Vorbehaltsurteil und Nachverfahren Auf eine Scheckklage über 5.000,00 EUR ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Vorbehaltsurteil. Der Kläger beantragt, das Urteil für vorbehaltlos zu erklären. Im daraufhin anberaumten Termin im Nachverfahren wird erneut verhandelt. Die Gebühren im Nachverfahren entstehen erneut (§ 17 Nr. 5 RVG). Die Verfahrensgebühr des Sch...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Welche Angelegenheit

Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gerichtliche Tätigkeit (I) Der Anwalt ist mit der Durchsetzung einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR beauftragt. Er schreibt den Gegner an, der allerdings nicht reagiert. Daraufhin wird Klage erhoben. Das außergerichtliche Aufforderungss...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / 1. Erfasste Verfahren

Rz. 1 Soweit der Anwalt bereits in der Hauptsache tätig ist, bestimmt § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG, dass die Tätigkeit in einem Verfahren über eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Hauptsache gehört und keine gesonderte Vergütung auslöst.[1] Die Frage der Vergütung für die Tätigkeit des Anwalts in solchen Verfahren stellt sich daher nur dann,...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 6. Erinnerung gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 145 Die gleichen Berechnungen wie zur sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids gelten auch bei Erinnerungsverfahren gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, wobei die Erinnerung nur hinsichtlich des Absetzens von Kostenpositionen unter 200,01 EUR in Betracht kommt (§ 11 Abs. 2 RPflG i.V.m....mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 17 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers – in Abweichung zu § 15 Abs. 2 RVG – eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV, und zwar unbeschadet des § 15 Abs. 3 RVG. Rz. 18 Eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern kommt zwar auch hier in Betracht, allerdings nur, wenn der A...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / I. Überblick

Rz. 1 Gem. Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 VV erhält der Anwalt – sofern in den Nrn. 3311 ff. VV keine besonderen Gebühren bestimmt sind – seine Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 35 Strafsachen / (12) Rechtsmitteleinlegung

Rz. 142 Die Einlegung des Rechtsmittels – unabhängig davon, ob Berufung oder Revision eingelegt wird – zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG mit zur Gebühreninstanz. Der Anwalt erhält hierfür also keine zusätzliche Vergütung. Beispiel 82: Hauptverhandlung mit Rechtsmitteleinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergege...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 1. Überblick

Rz. 40 Grundsätzlich wird in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Betragsrahmengebühren abgerechnet (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), und zwar auch bei außergerichtlicher Vertretung (§ 3 Abs. 2 RVG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in Angelegenheiten, die nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden. Allerdings entstehen anstelle der Wertgebühren jeweils entsprechende Betr...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr