Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Bemessung

Rz. 124 Während bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG für bestimmte Güte- und Schlichtungsverfahren ein fester Gebührensatz vorgesehen ist, handelt es sich bei den Geschäftsgebühren nach Nrn. 2300 und 2302 VV RVG um Rahmengebühren. a) § 14 RVG Rz. 125 Nach § 14 RVG bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Ums...mehr

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AGS 01/2023, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist schon eine Seltenheit, wenn ein Bundesgericht im Rahmen einer Sachentscheidung (hier über die Anhörungsrüge) zu den hierdurch ausgelösten Gerichtskosten ausführlich Stellung nimmt. Denn an sich obliegt der Ansatz der Gerichtskosten nach § 19 GKG dem Kostenbeamten, der eigenverantwortlich auch prüft, welches Recht in Übergangsfällen anzuwenden ist. Das Gericht, das die...mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / 3 Der Praxistipp

Honorarvereinbarung bei nicht auskömmlicher RVG-Vergütung In der Immobiliarvollstreckung kommt die Kostenerstattung durch den Schuldner – aus dem Erlös – häufiger vor als in der Einzelvollstreckung, sodass die Erwartungshaltung des Gläubigers sein wird, nicht mit Kosten belastet zu werden. Der Rechtsanwalt muss deshalb prüfen, ob die Gebühren für ihn unter Beachtung der BGH-E...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Anwaltswechsel

Rz. 58 Auch wenn aufgrund eines Anwaltswechsels zwischen den verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten nach dem RVG keine Anrechnung vorzunehmen ist, kommt der erstattungspflichtige Dritte unter Umständen wie bei einem Anwaltswechsel innerhalb des Verfahrens auf die Idee, sich unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Kosten dennoch auf eine fiktive Anrechnung zu beruf...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / V. Höhe

Rz. 195 Beim Wahlanwalt handelt es sich fast ausschließlich um Betragsrahmengebühren, deren Höhe nach § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall zu bestimmen ist. Der Pflichtverteidiger erhält hingegen Festgebühren. Befindet sich der Mandant nicht auf freiem Fuß, können alle Gebühren mit Zuschlag entstehen. Sind die Gebühren wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Feste Gebührensätze

Rz. 140 Mit Ausnahme der Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten sind bei den wertabhängigen Verfahrensgebühren feste Gebührensätze bestimmt. Die Gebühr ist daher unabhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der Sache; insbesondere ist auch die Dauer des Verfahrens ohne Relevanz. Es spielt demnach keine Rolle, ob sich das Verfahren bereits nach Einreichung ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. GNotKG

Rz. 30 Auch wenn im GNotKG ungleich mehr Wertvorschriften enthalten sind, sind diese in der Praxis eher von untergeordneter Bedeutung. Zur direkten Anwendung kommen sie lediglich in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Mittelbar sind einige dieser Vorschriften jedoch über die Verweisung in § 23 Abs. 3 RVG relevant.mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 75 Für den Mandanten werden außergerichtlich Ansprüche aus Arzthaftung geltend gemacht. Dabei erfolgt auch eine Vertretung im Verfahren vor der ärztlichen Schlichtungsstelle. – Kann neben der normalen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für das Schlichtungsverfahren eine gesonderte Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG abgerechnet werden?mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / Leitsatz

Vertritt der Rechtsanwalt den Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren über mehrere Bruchteile eines Grundstücks wegen einer Forderung, für die die Miteigentümer als Gesamtschuldner haften, dann handelt es sich um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG und erhält der Anwalt für das Verfahren nur eine 0,4-Gebühr nach Nr. 3311 Nr. 1 RVG VV. BGH, Beschl. v. 22.9.2022 ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / G. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Literaturhinweise: Enders, Das 2. KostRMoG – Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen, JurBüro 2013, 561; Goebel, Einzelheiten zur Einigungsgebühr für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FMP 2021, 145; Hansens, Anfall der Einigungsgebühr bei Hauptsacheerledigung, AGS 2021, 146; Schneider, Vergütung für Ratenzahlungsvereinbarungen in der Zwangsvollstreckung, AGS 2018,...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 4 Die Vertretung mehrerer Unfallgeschädigter ist bereits aus berufsrechtlicher Sicht wegen einer möglichen Interessenkollision nicht unproblematisch. Das LG Saarbrücken hat hierzu deutlich gemacht, dass ein Rechtsanwalt entgegen § 43a Abs. 4 BRAO widerstreitende Interessen vertrete, wenn er mehrere Geschädigte eines Verkehrsunfalls vertritt, von denen einer dem anderen z...mehr

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AGS 01/2023, Fragen und Lös... / 3. Zweite Abwandlung

Auf Antrag des Beklagtenvertreters hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des LG Hamburg gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG einen Vorschuss für die Privatgutachtenkosten festgesetzt. Gegen diese Festsetzung legt der Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse durch einfaches zu den Akten gereichtes Schreiben gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG Erinnerung ein, die er im Einzelnen begründet....mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 29 Der Hauptbevollmächtigte wurde im Termin durch einen am Gerichtsort ansässigen Kollegen vertreten, um Reisekosten zu sparen. Dafür wurden im Kostenfestsetzungsantrag eine zusätzliche 0,65-Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV RVG zzgl. Auslagen geltend gemacht. Die Zulässigkeit der Beauftragung eines Terminsvertreters aufgrund andernfalls hoher erstattungsfähiger Reisekos...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Billigkeit

Rz. 81 Wurde keine Gebühr vereinbart, ist diese unter Berücksichtigung der Obergrenze nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG zu bestimmen, auf den ausdrücklich verwiesen wird. Der Anwalt hat daher die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Ei...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) Quote

Rz. 102 Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG fällt im außergerichtlichen Bereich beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, sofern nicht der Hauptanspruch anerkannt oder auf ihn verzichtet wird, nach Nr. 1 in Höhe einer 1,5-Gebühr an. Ist allerdings erst einmal ein Verfahren bei Gericht oder beim G...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Höhe

Rz. 163 Mit Ausnahme der sozialgerichtlichen Verfahren sind für die Terminsgebühr feste Sätze bestimmt. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Termine der Anwalt wahrnimmt oder ob mehrere Tatbestandsalternativen erfüllt sind. In den meisten Verfahren beträgt die Gebühr 1,2, kann aber je nach Verfahren auch niedriger oder höher sein. Rz. 164 Bei den Betragsrahmengebühren im soz...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Prozesskostenhilfe

Rz. 74 Wurde allen Auftraggebern Prozesskostenhilfe bewilligt, ist die Sachlage eindeutig. Der Anwalt erhält alle Gebühren in voller Höhe aus der Staatskasse. Problematisch ist es jedoch, wenn die uneingeschränkte Bewilligung nur für einen von mehreren Streitgenossen erfolgt. Hier ist nach wie vor umstritten, in welcher Höhe der Anwalt die Gebühren aus der Staatskasse erhält...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwirkung am Vergleichsschluss als gebührenrechtlicher Einwand im Vergütungsfestsetzungsverfahren

§ 11 RVG; Nr. 1000 VV RVG; § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO Leitsatz Der von dem Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG erhobene Einwand, der antragstellende Rechtsanwalt habe an dem zustande gekommenen Vergleichsschluss nicht mitgewirkt, stellt einen gebührenrechtlichen Einwand dar, dessen Richtigkeit zu prüfen ist (Aufgabe von OLG Brandenburg RVGreport 2019, 450...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 116 Mit Einreichung des Zurückweisungsantrags ist die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG angefallen. Hierfür reicht aus, dass der Rechtsanwalt einen Schriftsatz, der Sachanträge oder Sachvortrag enthält, eingereicht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Schriftsatz keine Begründung des Zurückweisungsantrags enthält. Eine Reduzierung aufgrund der Rücknahme der Berufun...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 14 Im außergerichtlichen Bereich sind nach § 17 Nr. 1a RVG das Verwaltungsverfahren, das der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren) und das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung verschiedene Angelegenheiten. Für das gerichtlich...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. § 126 ZPO

Rz. 224 Vom PKH-Anwalt manchmal übersehen wird die Möglichkeit des § 126 ZPO. Der im Rahmen von Prozesskostenhilfe der Partei bestellte Rechtsanwalt ist berechtigt, die Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben mit der Folge, dass eine Einrede aus der Person der Partei nicht zulässig ist. Der Gegner kann nur mit Kost...mehr

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AGS 01/2023, Reisekostenerstattung beim AG Pinneberg

§ 91 Abs. 2 ZPO; Nrn. 7003 ff. VV RVG Leitsatz Bei der Berechnung der höchstmöglichen Entfernung im Amtsgerichtsbezirk Pinneberg bleibt die im Gerichtsbezirk liegende Insel Helgoland außer Betracht. AG Pinneberg, Beschl. v. 6.10.2022 – 86 C 38/21 I. Sachverhalt Die in Pinneberg ansässige Partei hatte für ein Verfahren vor dem AG Pinneberg Anwälte aus Reinbek (einfache Entfernung ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Prozesskostenhilfe

Rz. 176 Ganz besondere Vorsicht ist bei PKH-Mandaten geboten. Die Gebühren werden aus der Staatskasse nur gezahlt, soweit Prozesskostenhilfe bewilligt ist. Eine automatische Erstreckung erfolgt nicht. Lediglich in Ehesachen ist nach § 48 Abs. 3 RVG eine Erstreckung von Gesetzes wegen vorgesehen. Eine analoge Anwendung der Vorschrift insbesondere in anderen Familiensachen wir...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / c) Schwellenwert

Rz. 129 Die Anmerkungen zu Nrn. 2300 und 2302 VV RVG regeln, dass eine Gebühr von mehr als 1,3 bzw. 359 EUR nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Dabei reicht es, wenn eines der beiden Merkmale gegeben ist, sie müssen nicht kumulativ vorliegen. Diese Werte liegen unter der Mittelgebühr, die normalerweise dann anzusetzen wäre, wenn alle...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 19 Die Höhe der Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten auf eine Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert war umstritten. Nachdem der BGH entschieden hatte, dass alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig bis zur Höhe der Verfahrensgebühr auf diese anzurechnen seien,[26] diese sich also auf Null reduzieren kann, hat der Gesetzgeber...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Keine gesetzliche Gebühr

Rz. 77 Schaut man sich den § 34 RVG einmal an, wird schnell klar, dass es für die Beratung – mit Ausnahme der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – seit 2006 keine gesetzliche Vergütung mehr gibt. Der Anwalt soll auf eine – frei auszuhandelnde – Gebührenvereinbarung hinwirken. Die Formanforderungen des § 3a Abs. 1 RVG gelten hierbei nach S. 4 nicht, aus Beweiszwe...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Auftrag

Rz. 13 Selbst wenn also verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden sollen, mehrere Mandanten hinsichtlich desselben Lebenssachverhalts vertreten werden oder gegen mehrere Schädiger vorgegangen wird, kann es sich um dieselbe Angelegenheit handeln, muss es aber nicht. Entscheidend ist auch hier wieder der Wille des Mandanten, d.h. ob getrennte Aufträge oder ein einheitliche...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Abrechnung

Rz. 255 Auch bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ist und bleibt der Auftraggeber Kostenschuldner. Der Anwalt ist an dem Vertrag zwischen Mandant und Rechtsschutzversicherer nicht beteiligt, er kann nur als Bevollmächtigter des Versicherungsnehmers Ansprüche in dessen Namen geltend machen. Im Rechtsschutzfall ist die Versicherung zur Freistellung verpflichtet, dies gi...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 7.5.2020 – V ZB 110/19

Rz. 175 a) Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG genügt der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs; nicht erforderlich ist, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gemäß § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichts festgestellt wird. b) Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG entsteht auch dan...mehr

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AGS 01/2023, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Hintergrund des Antrags des Verteidigers erschließt sich mit einem Blick in die Nr. 4142 VV. Diese zusätzliche Verfahrensgebühr entsteht nach der Anm. 2 zur Nr. 4142 VV nicht, wenn der "Gegenstandswert niedriger als 30 EUR ist". Deshalb ist also der Antrag den Gegenstandswert auf mindestens 30,00 EUR festzusetzen, damit für die Einziehung der offenbar eingezogenen "Di...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / III. Beratungshilfe

Rz. 52 In keinem Verhältnis zu der Verantwortung, den Anforderungen an den Anwalt und die Haftungsrisiken stehen naturgemäß die Beratungshilfegebühren, die dem Rechtsanwalt lediglich eine Vergütung von 15 EUR brutto (!) (vgl. VV 2500 RVG) durch den Mandanten und weitere 38,50 EUR (vgl. VV 2501 RVG) zuzüglich Mehrwertsteuer aus der Staatskasse zusprechen. Hierbei ist zunächst...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 7. Anmerkung

Rz. 181 In den Meinungsstreit, welche Anforderungen ein Vergleich erfüllen muss, um die Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren auszulösen, hat inzwischen der Gesetzgeber klärend eingegriffen. Mit der Änderung der Nrn. 3104 Nr. 1 sowie 3106 S. 1 Nr. 1 VV RVG durch das Kostenrechtsänderungsgesetz zum 1.1.2021 ist klargestellt, dass die Terminsgebühr immer dann entsteht, wenn...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Erstattung

Rz. 203 Der häufigste Streitpunkt – vor allem in Strafsachen – ist jedoch die Erstattung aus der Staatskasse. Auslagen werden nach § 46 Abs. 1 RVG nicht vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren. Die Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass die angefertigten Vervielfältigungen geboten wa...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. FamGKG

Rz. 28 Unverzichtbar für die Wertbestimmung im Bereich des Familienrechts ist das FamGKG, in dem die Werte ziemlich detailliert in 20 Vorschriften geregelt sind. Die Aufteilung orientiert sich am GKG. Während in den §§ 33 bis 42 FamGKG die allgemeinen Wertvorschriften enthalten sind, regeln die §§ 43 bis 52 FamGKG besondere Werte. Dabei handelt es sich größtenteils um feste ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Verweis auf GNotKG

Rz. 32 Kann der Gegenstand der Tätigkeit nicht auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein und sieht das RVG keinen besonderen Wert vor, gelten in außergerichtlichen Angelegenheiten zunächst für den Gegenstandswert die (allgemeinen) Bewertungsvorschriften des GNotKG und die §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 GNotKG entsprechend. Der Hauptanwendungsbereich ist hier...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Anfall

Rz. 204 Nach den Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG können bei einer Geschäftsreise auch Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld und sonstige Aufwendungen abgerechnet werden. Eine Geschäftsreise liegt nach Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Auf die Entfernung kommt es daher nicht an....mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Deckelung bei Verbraucher

Rz. 79 Während man bei einem Unternehmer durch Ansatz eines angemessenen Stundensatzes möglicherweise noch zu einer adäquaten Lösung gelangen kann, stößt dies bei der Vertretung eines Verbrauchers schnell an seine Grenzen. Besonders prägnant sind hier vor allem die Situationen, in denen der Anwalt mehrere Stunden in die Beratung investiert oder es sich um hohe Gegenstandswer...mehr

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AGS 01/2023, Die Abrechnung... / II. Grundsatz

Wird ein einheitliches Straf- bzw. Bußgeldverfahren in unterschiedliche Verfahren getrennt bzw. wird ein Verfahren abgetrennt, stellt sich die Frage, welche Gebühren der Rechtsanwalt ab Trennung der Verfahren noch im Ursprungsverfahren erhält und ob ihm die bereits bis dahin entstandenen Gebühren ggf. verloren gehen. Außerdem ist von Bedeutung, welche Gebühren nun noch im ab...mehr

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AGS 01/2023, Die Abrechnung... / 3. Pflichtverteidigerbestellung

Für die Trennung von Verfahren ist umstritten, ob eine im Ursprungsverfahren erfolgte Bestellung bzw. Beiordnung des Rechtsanwalts, z.B. als Nebenklägerbeistand oder Pflichtverteidiger, für die nach der Trennung vorliegenden eigenständigen Verfahren fortgilt.[8] Wegen der unterschiedlichen Auffassungen sollte der Rechtsanwalt auf eine klarstellende Beiordnung und Bestellung ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 4. Obergrenze

Rz. 62 Unsicherheiten treten häufig auf, wenn die anzurechnenden Gebühren durch verschiedene Personen zu zahlen bzw. erstatten sind. Grundsätzlich könnte sich dann keiner nach § 15a Abs. 3 RVG auf die Anrechnung berufen und jeder hätte "seine" Gebühren in voller Höhe zu zahlen, was in der Praxis gelegentlich auch so erfolgt. In diesen Konstellationen muss man sich allerdings...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 18.7.2019 – I ZB 104/18

Rz. 198 Gebühr für Einigungsversuch Wird der Versuch einer gütlichen Erledigung nicht als isolierte Vollstreckungsmaßnahme in einem gesonderten Vollstreckungsauftrag beantragt, stellt er keine besondere i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG dar, für die dem Rechtsanwalt eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zusteht (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 20.9.2018 – I ZB 120/17, WM 2...mehr

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AGS 01/2023, Gebührenbemess... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Ausführungen des AG zur Gebührenhöhe sind zu begrüßen. Bußgeldverfahren erfordern wegen der Besonderheiten der Rspr. zum standardisierten Messverfahren einen erhöhten Arbeitsaufwand, sodass sie überdurchschnittlich sind. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Folgen für den Betroffenen, auf die das AG ebenfalls abgestellt hat. Warum dazu allerdings Rspr. aus der Zeit vo...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 17 Nach § 15 Abs. 2 RVG kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Vorliegend handelt es sich um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Der Anwalt war vom Mandanten beauftragt, einheitlich den Schaden geltend zu machen. Die teilweise Regulierung des Schadens führt dabei hinsichtlich des Restschadens nicht zu einer neuen gebührenrech...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 67 Die Wertfestsetzung ist nach § 32 Abs. 1 RVG auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren bindend. Beabsichtigt der Anwalt, bei der Vergütung auch einen Mehrwert zu berücksichtigen, wäre daher eine Beschwerde nach § 32 Abs. 2 RVG erforderlich. Diese hätte jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Wertfestsetzung durch das Gericht falsch ist. Entscheidend für den We...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 9 Sehr viel problematischer gestaltet sich die Sache bei der außergerichtlichen Tätigkeit. Hier gibt es erhebliche Schwierigkeiten, die Ursprung vieler Gebührenstreitigkeiten sind. Die §§ 16 ff. RVG helfen dabei nicht wirklich weiter. Hervorzuheben ist allerdings die Regelung des § 17 Nr. 1a RVG, wonach das Verwaltungsverfahren und das einem gerichtlichen Verfahren vorau...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 61 Nach Anm. Abs. 5 S. 3 zu Nr. 1000 VV RVG kann eine Einigungsgebühr in Kindschaftssachen ausdrücklich auch dann für die Mitwirkung am Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, anfallen, wenn über den Gegenstand der Vereinbarung vertraglich nicht verfügt werden kann. Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV RV...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Inkassodienstleistungen

Rz. 132 Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV RVG[88] sieht zudem einen weiteren besonderen und reduzierten Rahmen vor. Ist Gegenstand der Tätigkeit eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig war. In einfachen Fällen kann nur ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Vergütung

Rz. 242 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts löst die Forderungssperre des § 122 ZPO aus, d.h. der Rechtsanwalt darf vom Mandanten keine Vergütung fordern, soweit die Beiordnung erfolgt ist. Solange die Prozesskostenhilfe jedoch noch nicht bewilligt ist, kann der Anwalt einen Vorschuss nach § 9 RVG fordern. Da ein Vorschuss nach § 58 Abs. 2...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Gegner

Rz. 73 In der Rechtsprechung wird ganz überwiegend vertreten, dass einem obsiegenden Streitgenossen, der vom selben Anwalt wie der unterlegene Streitgenosse vertreten war, der Prozessgegner grundsätzlich nur den Bruchteil der Anwaltskosten zu erstatten hat, den der Obsiegende im Innenverhältnis der Auftraggeber des Anwalts zu tragen hat. Die bloße Befürchtung, der andere Str...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Erstattung

Rz. 186 Durch die Beauftragung eines Terminsvertreters im Namen des Mandanten entstehen meist Mehrkosten. Die wesentlichen Fragen bezüglich der Erstattungsfähigkeit sind weitestgehend durch den BGH geklärt. Danach stellen die Mehrkosten dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO dar, soweit sie die hierdurch ersparten, ers...mehr