Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 20 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3401, 3402 ist, dass der Anwalt den Auftrag zur Vertretung der Partei in einem Termin der in VV Vorb. 3 Abs. 3 genannten Art hat, also beauftragt ist mit:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensarten

Rz. 6 Eine Beistandstätigkeit des Rechtsanwalts ist in verschiedenen Verfahren denkbar:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Tätigkeit als Beistand Rz. 2 Voraussetzung ist zunächst, dass der Rechtsanwalt als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen tätig wird. Dem Rechtsanwalt muss der Auftrag erteilt worden sein, dem Zeugen oder Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren beizustehen. Das Gesetz bezeichnet die Tätigkeit des Rechtsanwalts ausdrücklich als Beistandsleistung und grenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen

Rz. 15 Wenn das Gericht nach den für die Beweisaufnahme geltenden Verfahrensvorschriften handeln darf, so kann es sich nach §§ 402 ff. ZPO auch eines Sachverständigen bedienen. Nimmt der Rechtsanwalt an einem von einem solchen durch das Gericht bestellten Sachverständigen anberaumten Termin teil, so entsteht die Terminsgebühr.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Der persönliche Anwendungsbereich der Gebühren nach VV Teil 4 ist in Abs. 1 geregelt. Die Vorschriften gelten unmittelbar für den Verteidiger, also für den Wahlverteidiger und den Pflichtverteidiger bzw. bei Einzeltätigkeiten für den Vertreter des Beschuldigten bzw. den ihm gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt. Daneben erklärt Abs. 1 die Vorschrift für ents...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 16 Der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Gebühren nach VV Teil 4 wird in Abs. 1 geregelt. Unmittelbar gelten die Vorschriften für den Verteidiger, also sowohl für den Wahlverteidiger als auch für den Pflichtverteidiger. Rz. 17 Aus Abs. 1 ergibt sich anstelle der früheren Verweisungen in §§ 94, 95, 96b und 102 BRAGO, dass die in den einzelnen VV-Nummern ausgewiesenen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 32 Maßgebender Gegenstandswert ist der Gesamtwert der Gegenstände, über die Beweis erhoben worden ist (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Dieser Wert kann hinter dem Wert der Hauptsache zurückbleiben und ist dann auf Antrag nach § 33 Abs. 1 gesondert festzusetzen. Rz. 33 Beispiel: In dem Verfahren (Wert: 200.000 EUR) kommt es zu einer umfangreichen Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV Teil 2 sind die Gebührentatbestände für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammengefasst. Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) anfangs einmal vorgesehenen Beratungsgebühren sind mit Ablauf des 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 7. Gegenstand der Festsetzung

Rz. 33 Festgesetzt werden können sämtliche Kosten der Partei, die mit der Durchführung des Rechtsstreits im Zusammenhang stehen.[6] Hierzu zählen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Mitgliederumfra... / Einführung

Die jährlich vom Geschäftsführenden Ausschuss bei den Mitgliedern der AG Familienrecht durchgeführte Umfrage stand 2020 im Zeichen der Corona-Pandemie. Der Fragenkatalog beschränkte sich jedoch nicht auf eine mögliche Betroffenheit der Kollegen und ihrer Kanzlei. Zugleich ist auch die Arbeit der Familiengerichte sowie der Jugendämter und Beratungsstellen freier Träger der Kin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Auslagen nach § 670 BGB

Rz. 138 Ob neben den Auslagen auch sonstige Aufwendungen, insbesondere für vorgelegte Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten oder für vorgeschossene Kosten an Sachverständige etc., festgesetzt werden konnten, war zur BRAGO umstritten. Ein Teil der Rspr. berief sich auf den Wortlaut des § 19 Abs. 1 S. 1 BRAGO, wonach nur die "gesetzliche Vergütung", also die nach der damalige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Identität der Parteien (persönliche Identität)

Rz. 294 Die Parteien des selbstständigen Beweisverfahrens und des Hauptverfahrens müssen identisch sein, und zwar als Gegenparteien.[359] Unproblematisch im Hinblick auf das Fehlen einer persönlichen Identität sind die Fälle, in denen der Antragsteller nach Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens einen Dritten klageweise in Anspruch nimmt, der im selbstständigen Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203

Rz. 62 Hinzukommen kann eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 und S. 3 i.V.m. VV 3202. Die Terminsgebühr entsteht im Beschwerdeverfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2. Rz. 63 Das 2. KostRMoG hat durch die neue Formulierung klargestellt, dass auch alle in Betracht kommenden Anhörungstermine in Familiensachen eine Terminsgebühr auslösen. Rz. 64 Darüber hin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliches Verfahren

Rz. 72 Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im gerichtlichen Verfahren, also nach Abgabe der Akten an das erstinstanzliche Gericht zurückgenommen, so erhält der Anwalt, der daran mitwirkt, für das gerichtliche Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 4. Rz. 73 Ist ein Termin zur Hauptverhandlung bereits anberaumt, steht dem Verteidiger die Zusätzliche Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Termin zur Hauptverhandlung war anberaumt

Rz. 85 War bereits ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, so muss die Rücknahme zwei Wochen vor dem Beginn des Tages, für den die Hauptverhandlung vorgesehen war, erklärt worden sein. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei Gericht, nicht die Abgabe der Rücknahmeerklärung. Rz. 86 Unerheblich ist, ob und wann der Anwalt von dem anberaumten Hauptverhandlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Streitwert

Rz. 279 Der Gegenstandswert im selbstständigen Beweisverfahren ist der objektive, nach dem Interesse des Antragstellers gemäß § 3 ZPO zu schätzende Wert.[323] Dabei ist auf die Tatsachenbehauptung bei Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens abzustellen, wobei der objektive Wert der Gegenstände dieses Verfahrens maßgeblich ist.[324] Rz. 280 Eine höhere, noch im Hinterg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kosten der Säumnis

Rz. 50 Nach § 344 ZPO sind, sofern das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen ist, die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird. Diese Kostenentscheidung führt in der P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Vergütung des Terminsvertreters. Jeder Anwalt, der den Einzelauftrag hat, einen Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 wahrzunehmen, erhält die Vergütung nach VV 3401, 3402. Für andere Termine gilt VV 3403. Aufgrund der Erweiterung der VV Vorb. 3 Abs. 3 ist der Anwendungsbereich der VV 3403 allerdings äußerst gering geworden. Rz. 2 Die Bezeichnung "Un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verwaltungsverfahren (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Für die Tätigkeit als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen in einem Verwaltungsverfahren, für das sich die Gebühren nach VV Teil 2 bestimmen, entstehen nach Abs. 2 S. 1 die gleichen Gebühren wie für einen Bevollmächtigten in diesem Verwaltungsverfahren. Durch den in dem Wortlaut der Vorschrift enthaltenen Verweis auf "die gleichen Gebühren wie für einen Bevo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang VI. Das Quotenvorrec... / c) Eine oder beide Parteien erhalten Gerichtskosten zurückgezahlt

Rz. 28 Erhält eine Partei oder erhalten beide Parteien Gerichtskosten von der Landeskasse zurückerstattet, so ergeben sich ebenfalls keine Kostenerstattungsansprüche untereinander. Es stellt sich dann aber die Frage, ob an den Rückzahlungen der Landeskasse ein Quotenvorrecht geltend gemacht werden kann. Beispiel 7: In einem Verfahren (Streitwert 5.000,00 EUR) hat der Kläger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / II. Verfahrensgebühr, VV 4124, 4125

Rz. 12 Für seine Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt nach VV 4124, 4125 eine Verfahrensgebühr. Die Verfahrensgebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Verteidigers ab, soweit keine gesonderten Gebühren entstehen, also insbesondere Besprechungen mit dem Mandanten, mit Zeugen oder Sachverständigen, das Abfassen von Schriftsätzen, die Vorbereitung der Hauptverha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Vertreter eines anderen Beteiligten (Abs. 1)

Rz. 1 Die Gebühren nach VV Teil 5 sind auf den Verteidiger zugeschnitten. Sie gelten jedoch auch für die anwaltliche Tätigkeit als Vertreter eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten sowie als Beistand eines Zeugen oder Sachverständigen. Der damit befasste Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / II. Verfahrensgebühr, VV 4130

Rz. 16 Für seine Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt nach VV 4130 eine Verfahrensgebühr. Die Verfahrensgebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Verteidigers ab, soweit keine gesonderten Gebühren entstehen, also insbesondere Besprechungen mit dem Mandanten, mit Zeugen oder Sachverständigen, das Abfassen von Schriftsätzen, die Vorbereitung der Hauptverhandlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV 4106 ff. / II. Verfahrensgebühr, VV 4106, 4112 oder 4118

Rz. 6 Für seine Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt neben der Grundgebühr nach VV 4106, 4112 oder 4118 eine Verfahrensgebühr. Die Verfahrensgebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Verteidigers ab, soweit keine gesonderten Gebühren entstehen, also insbesondere Besprechungen mit dem Mandanten, mit Zeugen oder Sachverständigen, das Abfassen von Schriftsätzen, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Termin nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 8 Die Terminsgebühr nach VV 3202 entsteht zunächst einmal unter sämtlichen Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, also beimehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 40 Nr. 3 benennt bestimmte Verfahren bzw. Verfahrensabschnitte, die gebührenrechtlich zum Rechtszug bzw. zum Verfahren gehören. Dies sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 62 Verfahren über die Verlängerung oder Aufhebung einer Freiheitsentziehung nach den §§ 425 und 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329 und 330 FamFG bezeichnet der Gesetzgeber als "sonstige Fälle", in denen der Anwalt die Vergütung nach VV 6302, 6303 erhält. Auch danach wird die Verfahrensgebühr (VV 6302) sowie die Gebühr für die Mitwirkung bei der m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 20 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins, für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sach- oder Naturalvergütung

Rz. 72 Die Vergütung des Rechtsanwalts muss nicht zwingend in Geld erfolgen. Als Gegenleistung für die anwaltliche Tätigkeit können auch Sachleistungen des Auftraggebers vereinbart werden, etwa die Übereignung von Sachen oder die Abtretung von Forderungen bzw. Gesellschaftsanteilen.[123] Denkbar sind auch Naturalleistungen des Auftraggebers, z.B. die Erbringung von Dienstlei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / V. Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit

Aktuelle Rechtsprechung zur Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit gibt es nur in geringem Umfang, zumal Versicherer in vielen Fällen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten oder eine Schadenregulierung auf hälftiger Basis vornehmen, mit welcher der Versicherungsnehmer sich zufrieden gibt. 1. Eine zweifache, grobfahrlässige Obliegenheitsverletzung (verspätete An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbeschwerde nach § 70 FamFG

Rz. 12 Die Vorschrift der VV 3502 gilt auch für Rechtsbeschwerden in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 70 ff.). Zu beachten ist hier allerdings, dass sich Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen wegen des Hauptgegenstands gemäß VV Vorb. 3.2.2 Nr. 2 Buchst. b) nach den Vorschriften des Revisionsverfahrens richten. VV 3502 gilt daher nur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3518)

Rz. 5 In einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), erhält der Rechtsanwalt nach VV 3518 eine Terminsgebühr i.H.v. 72 EUR bis 792 EUR (Mittelgebühr 432 EUR). Rz. 6 Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, VKH für Vatersc... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag vom 26.2.2020 Verfahrenskostenhilfe für seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu dem Kind C. S. [2] Zwischen dem Antragsteller und der Mutter der Beteiligten zu 2 bestand von 1998 bis 1999 eine (intime) Beziehung. In dieser Zeit wurde die Mutter schwanger. Nach der Geburt hat der Antragsteller nach seinem Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift des § 42 kommt zunächst einmal nur für den Wahlanwalt in Betracht, also fürmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Inhalt des Termins

Rz. 131 Es ist weder eine streitige Verhandlung noch das Stellen von Anträgen im Termin erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn das Gericht mit einer oder beiden Parteien den Rechtsstreit betreffende sachliche oder rechtliche Gesichtspunkte bespricht. Der Gesetzgeber wollte mit dieser weiten Fassung eine erhebliche Vereinfachung bewirken, viele Streitfragen beseitigen und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 9 Der Rechtsanwalt erhält für die Wahrnehmung des Aufgebotstermins (vgl. § 32 Abs. 1 S. 1 FamFG) eine weitere 0,5-Terminsgebühr nach VV 3332. Das Entstehen – nicht die Höhe – der Terminsgebühr bestimmt sich nach VV Teil 3 Abschnitt 1, soweit sich aus dem 3. Abschnitt nichts anderes ergibt (vgl. VV Vorb. 3.3.6). Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 3 sowohl für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

Rz. 233 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts – soweit es sich nicht um Besprechungen mit dem Auftragg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 VV Vorb. 6 entspricht in Teilen der VV Vorb. 4. Auch in Verfahren nach VV Teil 6 ist geregelt, dass die Gebührentatbestände ebenfalls für einen Anwalt gelten, der als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen auftritt (Abs. 1). Er erhält die gleichen Gebühren wie ein Verfahrensbevollmächtigter. Ein eventueller geringerer Aufwand oder eine geringere Schwierigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 2. Terminsgebühr

Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr nach Nr. 6301 VV anfallen. Die Gebühr kann in jeder Angelegenheit bzw. jedem Rechtszug nur einmal anfallen (§ 15 Abs. 2 RVG), da anders als in Strafsachen eine Regelung fehlt, wonach die Gebühren für jeden Termin gesondert anfallen. Die Terminsgebühr entsteht (nur) für die Teilnahme des Anwalts an einem gerichtlichen Termin, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 33 Nach VV 3100 erhält der Rechtsanwalt im ersten Rechtszug vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG eine 1,3 Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, also bevor der Rechtsanwalt das Schiedsgericht angerufen oder bevor er für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat, erhält der Rechtsanwalt nach VV 3101 eine 0,8 Verfahrensgebühr. Rz. 34 Nach VV 3104 kann der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich

Rz. 1 In VV 5100 ist ebenso wie in Strafsachen eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall vorgesehen. Rz. 2 Die Gebühr gilt zunächst einmal für den Verteidiger. Sie gilt auch für die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Zeugen oder eines Sachverständigen (VV Vorb. 5.1 Abs. 1). Daher entsteht die Gebühr a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt, VV 5102, 5104, 5106

Rz. 2 Nach VV Vorb. 5.1.2 Abs. 2 entsteht die Terminsgebühr für die Teilnahme an Vernehmungen vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde. Sonstige Termine, etwa Besprechungen mit Zeugen oder Sachverständigen, reichen nicht aus. Solche Tätigkeiten werden durch die jeweiligen Verfahrensgebühren abgegolten. Rz. 3 Auch die Terminsgebühr ist nach der Höhe des angedrohten bzw. ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Teileinigung oder -erledigung

Rz. 25 Bei einer Teileinigung ist nach der Anm. 2 zu VV 1005 und Anm. 2 zu VV 1006 vorgesehen, dass der auf den erledigten Teil der Angelegenheit entfallende Anteil der Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 genannten Umstände zu schätzen ist. Ausgehend von der bestimmten Höhe der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr ist unter Berücksichtigung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zählt das Recht auf ein faires Verfahren. Als ein unverzichtbares Element gewährleistet es dem Betroffenen, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde selbstständig wahrnehmen und Übergriffe der im vorstehenden Sinn rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 6 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung oder Erörterung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 2), für die Wahrnehmung eine...mehr