Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2.5 Verhältnis zu § 7 Abs. 1 GewStG

Rz. 5 § 24 EStG gilt auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei der verfahrensrechtlich selbstständigen Ermittlung des (laufenden) Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke sind insoweit jedoch zahlreiche Besonderheiten zu beachten.[1] Rz. 6 Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG gehören, falls sie nicht gem. § 3 EStG steuerfrei sind[2], bei den unter § 2 Abs. 2 EStG fallenden Gewe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.3 Ersatz steuerpflichtiger Einnahmen

Rz. 15 Entschädigungen für Einnahmen, die nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG gehört hätten, werden auch durch § 24 EStG nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.[1] Deshalb fallen Entschädigungen wegen Körperverletzung nur unter § 24 EStG, soweit sie entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit (Verdienstausfall) ersetzen. Beträge fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.2 Neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage statt Erfüllung bestehender Ansprüche

Rz. 27 Eine Ausgleichszahlung kann nur insoweit eine Entschädigung sein, als die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Anspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht; anderenfalls liegt kein "Ersatz" für entgangene oder entgehende Einnahmen vor.[1] Nachträgliche Erfüllungslei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 Nach § 24 Nr. 1 EStG ist eine Entschädigung für Einnahmen, die einer der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, wie Einnahmen zu behandeln; es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Fall der Surrogation (vgl. auch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 EStG, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG). Die Entschädigung braucht nicht unter dieselbe Einkunftsart zu fal...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 1 Überlegungen zur Mandatsübernahme

Honorarmanagement beginnt schon vor der Annahme des Mandats. Der Steuerberater sollte prüfen, ob der künftige Mandant in seine Mandantenstruktur passt (Spezialisierung in der Kanzlei auf z. B. Ärzte heißt im Einzelfall dann erhöhte Einarbeitungszeiten bei z. B. "Mandanten aus der Baubranche"), und ob ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind (Überstunden der Mitarbeit...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.8.3 Verwalter bringt Rechtsanwalt mit

2 Konstellationen sind zunächst zu unterscheiden: Die Anwesenheit des Anwalts soll den Interessen der Wohnungseigentümer dienen. Der Anwalt ist ausschließlich im Interesse des Verwalters anwesend. Zunächst und grundsätzlich bestehen keine Bedenken, soweit der Verwalter zur Information und Meinungsbildung der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt zu dem einen oder anderen Tageso...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.6 Inhalt der Einladung

Im Einladungsschreiben sind Zeit und Ort der Wohnungseigentümerversammlung anzugeben. Von erheblicher Bedeutung ist daneben die Tagesordnung, denn gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es für die Gültigkeit von Beschlüssen erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung bezeichnet ist. Tipp: Prioritäten setzen Der Verwalter ist grundsätzlich in der Gestaltung der ...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 3 Vereinbarungen über bauliche Änderungen

Praxis-Tipp Baumaßnahmen des Mieters schriftlich regeln Ist der Vermieter mit den beabsichtigten Maßnahmen des Mieters einverstanden, ist dringend anzuraten, eine aus Beweisgründen möglichst schriftlich abzufassende und von den Parteien zu unterzeichnende Vereinbarung zu schließen. Sie sollte als Mindestinhalt Folgendes enthalten: die Bezeichnung und genaue Beschreibung der bea...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.2 Versorgungssperre

In der Rechtsprechung und herrschenden Meinung ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist.[1] Die Eigentümergemeinschaft soll sogar berechtigt sein, die Versorgungsleitungen zu kappen, wenn der säumige Eigentümer direkter...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 2.1 Ansprüche des Vermieters

Nimmt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen vor, verletzt er i. d. R. schuldhaft seine Obhutspflicht und ist zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet.[1] Der Vermieter kann entweder sofort die Herstellung des ursprünglichen Zustands verlangen[2] oder sich ausdrücklich vorbehalten, dies spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses zu fordern....mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 2.1.2 Rückbaupflicht des Mieters oder Nachmieters

Hinweis Mietnachfolger ist automatisch verpflichtet Soweit ein Mieter zur Herstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet ist, geht diese Verpflichtung auch ohne ausdrückliche Regelung auf einen Mietnachfolger über, der im Einverständnis mit dem Vermieter Einbauten seines Rechtsvorgängers übernimmt.[1] Der Mieter, der bauliche Änderungen übernimmt, ist dem Mieter gleichzu...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 3.1 Erforderliche Erhaltungsmaßnahme

Ein Bedenkenhinweis empfiehlt sich stets dann, wenn die Gefahr besteht, dass erforderliche Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung mehrheitlich abgelehnt werden. Insbesondere in kleineren Gemeinschaften werden an sich dringend erforderliche Sanierungs- oder Reparaturmaßnahmen wegen der mitunter hohen Kosten gerne aufgeschoben. Sagen sich hier die Wohnungseig...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.3 Entziehung des Wohnungseigentums

Schwere Pflichtverletzung des Wohnungseigentümers Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestehenden Verpflichtungen ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 5.1 Bezeichnung des Beschlussgegenstands

Nach § 23 Abs. 2 WEG ist es zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet ist. Der Inhalt der Bezeichnung ist von der Bedeutung des Beschlussgegenstands abhängig und richtet sich nach dem Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer. Die Tagesordnungspunkte müssen so genau bezeichnet werden, dass die Wohnungseigentümer vers...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 1 Zustimmungspflichtigkeit

Im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache liegen solche Maßnahmen, die rückgängig gemacht werden können, die keinen Eingriff in die bauliche Substanz darstellen, die die Einheitlichkeit der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und die keine nachteiligen Folgewirkungen z. B. auf die Mitbewohner des Anwesens haben. Praxis-Beispiel Geringfügige bauliche Maßnahmen Anbringen ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.1 Auskünfte zur Beschäftigung

Der Versicherte muss auf Verlangen den zuständigen Versicherungsträgern unverzüglich Auskunft über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgelte, seine Arbeitgeber und die für die Erhebung von Beiträgen notwendigen Informationen geben und die für die Prüfung der Meldungen und Beitragszahlung erforderlichen Unterlagen vorlegen. Diese Verpflichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.2 Weitere gesetzliche Anzeigepflichten

Schwangere sollen nach § 15 Abs. 1 MuSchG dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung ist formfrei. Eine sanktionsbewehrte Mitteilungspflicht besteht regelmäßig jedoch nicht.[1] Dies kann allerdings in Stellungen anders sein, bei denen der Arbeitgeber ein besonderes Informationsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitspapiere / 1 Pflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitspapiere – außer Zeugnis und Arbeitsbescheinigung – bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zu übergeben, der sie mit der erforderlichen Sorgfalt zu verwahren und bei schuldhaftem Verlust auf Schadensersatz zu haften hat. Eigentümer der Arbeitspapiere bleibt der Arbeitnehmer. Für den Arbeitnehmer empfiehlt es sich, vom Arbeitgeber e...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2 Entschädigung und Schadensersatz

2.1 Anspruch Bei einem Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für verfassungsmäßige Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) über § 31 BGB und gemäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 7.2 Schadensersatz und Entschädigung

Daneben kann der Beschäftigte, der eine unerlaubte Benachteiligung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erlitten hat, nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG Schadensersatz und Entschädigung geltend machen. Diese treten ggf. neben einen Gleichbehandlungsanspruch und die Unwirksamkeit der Maßnahme. Wird z. B. ein Beschäftigter wegen seiner Behinderung von einer Sonderzahlung aus...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskriminierung und Schadensersatz/Entschädigung

Zusammenfassung Überblick Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses findet nicht etwa noch im "rechtsfreien Raum" statt, sondern lässt bereits beiderseitig Rechte und Pflichten entstehen. Auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, besteht bereits von der Vertragsanbahnung an und weiter aufgrund aufgenommener Vertragsverhandlungen zwischen den Beteiligten ein gesetzlich...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.4 Entschädigungsansprüche mehrerer abgelehnter Bewerber

Machen mehrere Bewerber wegen Benachteiligung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder beim beruflichen Aufstieg eine Entschädigung nach § 15 AGG gerichtlich geltend, so wird auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsgericht, bei dem die erste Klage erhoben ist, auch für die übrigen Klagen ausschließlich zuständig.[1] Die Rechtsstreitigkeiten sind von Amts wegen an di...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1 Diskriminierung/Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren

1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.3 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

Dem Entschädigungsanspruch kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. Dieser Einwand fällt oft im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines sog. "AGG-Hoppings". Bis Mai 2016 unterschied das BAG zwischen objektiv und subjektiv geeigneten Bewerbern. Nur wer objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist, war auch ein Bewerber. Nach der neueren Rechtsprechung des BAG ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.2 Geltendmachung

Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG sind ausschließlich gegen den Arbeitgeber zu richten. Insbesondere begründen § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG keine Ansprüche gegen Personalberatungsunternehmen, selbst wenn der Personalvermittler die endgültige Auswahl in alleiniger Verantwortung durchführt.[1] Der abgelehnte Bewerber muss gemäß § 15 Abs. 4 AGG die von ihm behaupteten A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / Zusammenfassung

Überblick Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses findet nicht etwa noch im "rechtsfreien Raum" statt, sondern lässt bereits beiderseitig Rechte und Pflichten entstehen. Auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, besteht bereits von der Vertragsanbahnung an und weiter aufgrund aufgenommener Vertragsverhandlungen zwischen den Beteiligten ein gesetzliches Schuldverhäl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.1 Anspruch

Bei einem Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für verfassungsmäßige Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) über § 31 BGB und gemäß § 278 BGB a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.4 Weitere Benachteiligungsverbote

Die sonstigen Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG (Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität) spielen in der bisherigen Rechtsprechung mit Blick auf das Vorfeld des Arbeitsverhältnisses eine eher untergeordnete Rolle, wobei sich auch hier mit Blick auf die derzeit intensiv diskutierten Diskriminierungsmerkmale, insbesondere der sexuellen Identi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 5.2 Fakultative Bestandteile

Abtretungsverbot § 399 BGB gibt die Möglichkeit, die Abtretung von Forderungen durch ein Abtretungsverbot zu verhindern. Diese Klausel soll dem Arbeitgeber helfen, Unklarheiten beim Zusammentreffen von Pfändung und Abtretung sowie die Belastung durch die Bearbeitung von Abtretungen zu vermeiden. Ein Abtretungsverbot durch Betriebs-/Dienstvereinbarung ist bislang als zulässig e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 6.2 Schutzpflichten

§ 12 AGG legt dem Arbeitgeber unterschiedliche Schutzpflichten auf. § 12 Abs. 1 und 2 AGG verlangt von ihm geradezu missionarisches, generalpräventives Wirken gegen Diskriminierungen. Diese Pflicht kann er durch geeignete Schulung aller (!) Beschäftigten erfüllen. Zumindest eine Schulung der Vorgesetzten ist dem Arbeitgeber dringend anzuraten, weil hier für Diskriminierungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 7.3 Ausschlussfristen

Für die Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigung nach dem AGG gelten Ausschlussfristen: Solche Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.[1] Die Frist beginnt bei Bewerbern mit dem Zugang der Ablehnung; aus dieser Frist lässt sich damit auch ableiten, wie lange Bewerberunterlagen aufgehoben werden sollten, um sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirecard: Geschädigte Aktionäre sind keine nachrangigen Gläubiger!

Zusammenfassung Durch Teil- und Zwischenurteil vom 17.9.2024 entschied das OLG München, dass Schadensersatzansprüche von Wirecard-Aktionären als Insolvenzforderungen zu qualifizieren sind. Damit sind Aktionäre bezüglich solcher Ansprüche nicht erst bei der Verteilung eines hypothetischen Liquidationsüberschusses zu berücksichtigen. Sachverhalt Die Klägerin erwarb als Kapitalve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Grundsä... / 3.1 Umlagesoll

Das Umlagesoll beschreibt den Bedarf des abgelaufenen Geschäftsjahres. Zur Ermittlung des Umlagesolls wird zunächst die Jahresrechnung herangezogen.[1] Die Grundsätze der Buchführung und Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben und damit über die Erstellung einer Jahresrechnung sind durch die Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) geregelt. Der verbindliche Kontie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 14.4 Erledigung im Räumungsprozess und Schadensersatz

Wird im Räumungsprozess wegen Wegfalls des Eigenbedarfs die Erledigung der Hauptsache erklärt, kann der Mieter nicht einwenden, die Klage sei deshalb unbegründet gewesen, weil der Eigenbedarf zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung nicht mehr bestanden hat, da der Wegfall des Eigenbedarfs gerade Anlass für die Erledigungserklärung war. Die Kostenentscheidung richtet sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 15.1 Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen. Praxis-Beispiel Erstattungsfähige Kosten Ersatz aller mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten[1] Ersatz von Makler- und Prozesskosten Aufwendungen des Mieters für Detektivkosten zur Überprüfung, ob der wegen Eigenbedarfs kündigende Verm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.3 Inhalt des Fahrtenbuchs

Zu einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch gehört, dass das Fahrtenbuch die nicht als Arbeitslohn zu erfassende anteilige berufliche Verwendung des Dienstwagens in einer schlüssigen Form belegt.[1] Die Aufzeichnungen müssen daher zu den geschäftlichen Reisen Angaben enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und ggf. auch nachprüf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 14.3 Verspätung der Mitteilung

Eine verspätete Mitteilung über den Wegfall des Eigenbedarfs kann den Vermieter grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichten, es sei denn, der Auszug des Mieters entsprach ohnehin seinen Vorstellungen, und die Verspätung war daher für den Abschluss des Mietvertrags über die neue Wohnung nicht ursächlich. Dann ist es dem Mieter auch zuzumuten, mit dem neuen Vermieter über ei...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 15 Vorgetäuschter Eigenbedarf

Wichtig Strafbarer Betrug bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Ein Betrug durch positives Tun kann vorliegen, wenn der Vermieter die Kündigung mit Eigenbedarf begründet, obwohl ihm bekannt ist, dass dieser nicht gegeben ist ("vorgetäuschter Eigenbedarf"). Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann bereits dann gegeben sein, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung androht oder sich da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 15.2.2 Kein Bestehen eines Schadensersatzanspruches

Hinweis Grundsatz Ein Schadensersatzanspruch des Mieters kann grundsätzlich immer nur dann begründet sein, wenn der Vermieter in unredlicher Weise von dem in § 573 BGB normierten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat, etwa durch wahrheitswidrige Angabe von nicht oder so nicht vorhandenen Kündigungsgründen. Nicht aber, wenn die Kündigung nur deshalb unwirksam ist, weil die dem M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 5.3 Vorgetäuschter Eigenbedarf

Ebenso können sich Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches aus einem früher vorgetäuschten Eigenbedarf ergeben.[1] Praxis-Beispiel Vorgetäuschte Eigenbedarfsgründe Wird der behauptete Selbstnutzungswunsch nach der Räumung nicht realisiert, liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben worden ist.[2] Gleiches gilt, wenn die Bedarfsperson die Wohnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 15.2.1 Verzicht auf Schadensersatzansprüche

Kündigt der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs, bestreitet sodann der Mieter den behaupteten Kündigungsgrund und schließen die Parteien schließlich unter Aufrechterhaltung ihrer wechselseitigen Standpunkte einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Mieter zur vorzeitigen Räumung verpflichtet, kommt es für die Frage, ob der Mieter auch in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchen in der Mietwohnung / 2 Rauchen auf dem Balkon/im Treppenhaus

Grundsätzlich kann der Mieter auch auf dem Balkon rauchen. Jedoch stehen dem Vermieter (§ 541 BGB) und den Nachbarn (§§ 862 Abs. 1, 858 Abs. 1 BGB im Einzelfall Unterlassungsansprüche zu, wenn der Rauch in die benachbarten Wohnungen eindringen kann. Achtung Beeinträchtigung durch Tabakrauch erheblich? Im Streitfall ist zunächst zu prüfen, ob der Tabakrauch im Wohnbereich des g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 4.3.3 Kein Schadensersatz

Rz. 16 Abweichend von § 23 BBiG kann bei einer vorzeitigen Beendigung des sonstigen Vertragsverhältnisses nach § 26 BBiG kein Schadensersatz verlangt werden. Wegen der Sperrwirkung der Vorschriften des BBiG ist damit auch ein Rückgriff auf § 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. § 628 BGB ausgeschlossen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 388 Verbind... / 2.4 Rechtsweg (Abs. 4)

Rz. 12 Unterlassung und Schadenersatz sind vor den Zivilgerichten geltend zu machen.mehr