Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / 3. Externe Teilung

Bei der externen Teilung setzt das Gericht den Kapitalbetrag fest, den der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Versorgungsträger des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen hat. Zur Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes ist für die Zeit zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft der Entscheidung dieser Betrag mit dem Rechnungszins, der bei de...mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausg... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des BGH beweist einmal mehr, dass es sich bei § 1379 BGB um das juristische Kuckucksei der Güterrechtsnovelle handelt. Eigentlich hätte man nach fast achtjährigem Inkrafttreten der Reform gemutmaßt, dass Übergangsfälle mittlerweile obsolet geworden wären. Mitnichten! Die Entscheidung bestätigt die vom Verfasser[1] bereits frühzeitig vorausgesagte Endlosdauer vo...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Zugewinn

a) Anforderungen an die Auskunft im Rahmen des § 1379 BGB . b) Kein Anspruch auf Auskunft über das Trennungsvermögen, wenn ein genauer Zeitpunkt des Getrenntlebens nicht feststellbar ist. c) Stichtag zur Berechnung des Endvermögens bei gleichzeitiger Rechtshängigkeit zweier Scheidungsverfahren, wenn das zweite Scheidungsverfahren zur Ehescheidung geführt hat. (OLG Braunschweig...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / 11

Auf einen Blick Die Notwendigkeit des Zugewinnausgleichs im Fall der Ehescheidung ist ein Störfaktor bei der Unternehmensnachfolge. Um Probleme zu vermeiden, sollte das Unternehmen ehevertraglich von de Einbeziehung in den Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Dies kann dadurch geschehen, dass Zugewinnausgleich komplett ausgeschlossen wird, was grundsätzlich zulässig ist. Zwar w...mehr

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FF 07/08/2017, Angabe des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten haben am 8.9.1989 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen. Die Söhne leben in eigenen Haushalten, die Tochter bei der Antragsgegnerin. Der Scheidungsantrag ist seit dem 28.2.2014 rechtshängig. Die Antragsgegnerin begehrt in der Folgesache Zugewinn im Wege des Stufenantrages Auskunft über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunk...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / 1. Im Inland

Die EU-Verordnung Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts – die sog. ROM III-VO – bedeutet für Scheidungsanwälte und Familiengerichte eine große Rechtsanwendungserleichterung, da für das materielle Scheidungsrecht nunmehr gem. de...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / II. Ehescheidungen

Im Gegensatz zum konstanten, an die Staatsangehörigkeit anknüpfenden Eheschließungsstatut, ist das Scheidungsstatut variabel und richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsorts der Ehegatten. 1. Im Inland Die EU-Verordnung Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und ...mehr

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zerb 6/2017, Zur Wirksamkei... / Aus den Gründen

Auf das vorliegende Verfahren sind entsprechend Art. 229 § 36 EGBGB das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der vor dem 17.8.2015 geltenden Fassung anzuwenden, da der Erblasser vor diesem Stichtag verstorben ist; auf die Einleitung des hiesigen Einziehungsverfahrens kommt es...mehr

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FF 6/2017, Verteilung des Ü... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten über die Verteilung des hinterlegten Erlöses aus der Teilungsversteigerung eines ihnen vormals zu gleichen Teilen gehörenden Anwesens. [2] Die Beteiligten schlossen 1991 die Ehe, lebten seit April 2009 getrennt und sind seit dem 19.7.2011 rechtskräftig geschieden. Sie waren je zur Hälfte Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Familienheims. Nach...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / 2. Im Ausland

Die in anderen Mitgliedstaaten der EU, außer in Dänemark, durchgeführten Scheidungen werden in Deutschland ohne Weiteres, d. h. ohne ein besonderes Verfahren gem. Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortu...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / I. Ausgangslage

Nach Jahrhunderten der Rechtszersplitterung wurde zum 1.1.1900 durch das BGB ein einheitliches Privatrecht für ganz Deutschland geschaffen.[1] Die aus der Ehe resultierenden Unterhaltspflichten waren verschuldensabhängig mit der Folge, dass ein schuldig geschiedener Ehegatte dem anderen Ehegatten als Nachwirkung der Ehe Unterhalt zahlen musste. Um dessen Höhe zu bestimmen, w...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / aa) Frühere Rechtsprechung

Das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Gesetzgeber wollte durch diese Anknüpfung einen sozialen Abstieg des bedürftigen Ehegatten vermeiden[51] vor dem Hintergrund, dass das erreichte eheliche Lebensniveau regelmäßig als Ergebnis der Leistungen beider Ehegatten anzusehen ist. Dem entsprach der A...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / cc) Kurskorrektur durch das BVerfG

Durch Beschluss vom 25.1.2011 wurde die vom BGH entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" vom BVerfG[81] wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungswidrig erklärt. Vom Gericht wurde die geäußerte Kritik dahin bestätigt, dass mit der Berücksichtigung des Unterhalts des neuen ...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Ehewohnung

a) Nach der gesetzgeberischen Intention soll in den Fällen der Wohnungszuweisung nach § 1568a BGB anlässlich der Scheidung ausschließlich ein Mietverhältnis begründet werden. b) Dieser Anspruch auf Eintritt oder Begründung eines Mietverhältnisses erlischt nach § 1568a Abs. 6 BGB jedoch innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung. c) Da der Gesetzgeber eine Koppelun...mehr

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AGkompakt 6/2017, Die Verfa... / aa) Zahlungsanträge

aaa) Überblick Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die Die Vorschriften der Abs. 1 und 2 gelten sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Unterhaltsansprüche. Die Verfahrenswerte richten sich, sowei...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / I. Bis 2000

Es dauert immer einige Zeit, bis sich die Rechtsprechung an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse anpasst; das liegt in der Natur der Sache. Lange Zeit bildete die Hausfrauenehe – trotz der dargestellten Änderungen des Gesetzes seit 1977 – auch weiterhin das Leitbild im Unterhaltsrecht mit der Folge, dass der Bedarf der Frau allein nach den Einkünften des Mannes bemessen...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 6. Ergebnis

Beim Stellenwert der gegenläufigen Kriterien ist eine Veränderung dahin erkennbar, dass der Gesichtspunkt der Eigenverantwortung des Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung stärker betont wird. Die Systematik des Gesetzes selbst ist dagegen unverändert geblieben; dem Grundsatz der Eigenverantwortung stehen auch weiterhin zahlreiche Unterhaltstatbestände gegenüber, die die A...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / bb) "Wandelbare eheliche Lebensverhältnisse"

Anfang 2003 wurde vom BGH in der "Abfindungs-Entscheidung"[66] erstmals ausgeführt, nach der Scheidung eintretende Einkommensverminderungen seien bei der Bedarfsbemessung hinzunehmen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Schuldners beruhten oder durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Schuldners veranlasst seien und vo...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / b) Karrieresprung

Meist ist nur im Einzelfall zu entscheiden, ob eine erst nach Scheidung eingetretene berufliche Verbesserung als bereits in der Ehe "angelegt" anzusehen ist (dann Bedarfsprägung) oder ob eine unerwartete und nicht "angelegte" Entwicklung im Sinne eines "Karrieresprungs" vorliegt,[91] die nicht als eheprägend zu berücksichtigen ist.[92] In der Praxis wird teilweise mit Prozent...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / Einführung

Die deutsche Rechtsordnung hat sich vermehrt mit der Qualifikation und Adaption ausländischer Ehen und Scheidungen auseinanderzusetzen. Diese Entwicklung begann hauptsächlich mit dem durch die Implosion der osteuropäischen politischen Systeme bedingten Zustrom ausländischer Migranten und setzte sich mit der Erweiterung der EU zunehmend fort. Große Schwierigkeiten gab es inde...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 4. 2008

Durch das UÄndG vom 31.12.2007[11] wurde die – vielfach als zu stark empfundene – Stellung des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten deutlich beschränkt durch die Einführung einer erhöhten Eigenverantwortung nach der Scheidung (§ 1569 BGB). Nach der Zielsetzung des Gesetzgebers soll ein Unterhaltsanspruch die Ausnahme und nicht mehr die Regel sein; er soll nur in Bet...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 1. Hausfrauen-Entscheidung

Dieser Entscheidung des BGH vom 13.6.2001,[39] die vielfach besprochen wurde,[40] lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Ehefrau hatte sich während des Zusammenlebens im Wesentlichen der Haushaltsführung und Kindeserziehung gewidmet. Sie war anfangs stundenweise berufstätig, später etwas mehr als halbtags, und zwar als selbstständige Fußpflegerin. Sie war Alleineigentümerin...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Den Verfahrenswert hatte das FamG offenbar oberhalb von 1.000,00 EUR festgesetzt. Bei zutreffender Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1 1. Alt. FamGKG war im Anpassungsverfahren wegen Unterhalts bei nur einem betroffenen Anrecht und einem dreifachen Nettoeinkommen der geschiedenen Eheleute unterhalb von 10.000,00 EUR der Verfahrenswert für die I. und II. Instanz nur mit 1.000,00 E...mehr

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FF 6/2017, Von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen (angelehnt an die Gebrüder Grimm)

Klaus Weil Es war einmal ein glücklicher Zahnarzt. Eines Tages kam seine Frau und teilte ihm mit, sie werde sich scheiden lassen. Im Rahmen dieser Scheidung habe sie auch Ansprüche auf seine Altersversorgung, die er während der Ehezeit angespart hätte. Da seine ehezeitlichen Anwartschaften bei der berufsständischen Altersversorgung monatlich 4.000 EUR betragen, stehe ihr davo...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Verfahrenskostenvorschuss

Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss mehr entstehen [im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 25.11.2009 – XII ZB 46/09, FamRZ 2010, 189 m. Anm. Borth, und v. 23.3.2005 – XII ZB 13/05, FamRZ 2005, 883 m. Anm. Borth, sowie Senatsurt. BGHZ 89, 33 = FamRZ 1984, 148] (BGH, Beschl. v. 12.4.2017 – XII ZB 25...mehr

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AGS 6/2017, Kosten in selbs... / I. Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens

In Familienstreitsachen ist kraft der Verweisung des § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG auf die Vorschriften der ZPO auch das selbstständige Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) möglich. Dieses Verfahren bietet sich insbesondere zur Vermeidung von Zugewinnausgleichsverfahren (§§ 261 ff. FamFG) an, wenn wesentlicher Streitpunkt der Zugewinnausgleichsberechnung ein bestimmter Vermögensgegenst...mehr

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zerb 6/2017, Zur Wirksamkei... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2. war mit dem Erblasser verheiratet. Ihre erste Ehe wurde 1968 geschlossen. Unter dem 21.5.1978 errichteten die Eheleute ein eigenhändiges, – soweit ersichtlich – von der Beteiligten zu 2. geschriebenes und von beiden Ehegatten unterschriebenes Testament, in dem es hieß: Zitat "Wir, ..., erklären, dass beim Tode eines Ehegatten der Andere ihn beerbt. (Berlin...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 2. Versorgung des neuen Partners

In dieser Entscheidung vom 5.9.2001[43] ging es um die Versorgung eines neuen Partners. Die Frau, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügte, hatte sich während der Ehe der Haushaltsführung gewidmet. Bis zur Trennung ging sie stundenweise verschiedenen Beschäftigungen im Umfang einer geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Nach der Scheidun...mehr

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FF 6/2017, Verteilung des Ü... / 2 Anmerkung

Geschafft! – allerdings hat der Bundesgerichtshof fast 17 Jahre benötigt, um nunmehr eine längst überfällige Klarstellung herbeizuführen. Dabei geht es vordergründig doch nur um die Frage, ob und in welchem Umfang nach der Teilungsversteigerung eines Einfamilienhauses ein Ehepartner gemeinschaftsfremde Forderungen im Rahmen der Erlösverteilung einredeweise geltend machen kan...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / bb) Kindeswohl

In der früheren Rechtsprechung wurde das Altersphasenmodell als ohne Weiteres kindgerecht angesehen. Es wurde vom BGH – schon in Kenntnis der Reformbestrebungen – noch 2006 ausdrücklich bestätigt, und zwar unter Hinweis auf die erforderliche verstärkte Beaufsichtigung und Fürsorge des Kindes noch in den ersten beiden Schuljahren.[163] Nach der neuen Gesetzeslage (siehe oben ...mehr

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zerb 6/2017, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Der. Gerhard Ring (Hrsg.) zerb verlag, 3. Auflage 2017, 1.503 Seiten, gebunden, 169 EUR ISBN 978-3-95661-062-2 Das Handbuch "Eherecht in Europa mit eingetragener Lebenspartnerschaft und Adoption" ist Anfang des Jahres 2017 in seiner nunmehr dritten Auflage erschienen. Es hat sich in meinen Augen als unverzichtbares Standardwerk für das internationale Priva...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 253 Pausch... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit dem Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze (KnVNG, ArVNG, AnVNG) im Jahr 1957 wurden erstmalig Ausfallzeiten (jetzt Anrechnungszeiten) bei der Rentenberechnung rentensteigernd berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob ein Versicherter diese Ausfallzeiten bis zum 31.12.1956 oder ab 1.1.1957 zurückgelegt hatte. Die Anerkennung von Ausfallzeite...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Scheidungskosten sind nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner l...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / b) Ausgleichsansprüche anlässlich der Scheidung

aa) Überblick 10 % des dreifachen Nettoeinkommens Für Verfahren über den Versorgungsausgleich anlässlich der Scheidung, also insbesondere für den Versorgungsausgleich im Verbundverfahren, sind je Anrecht, das Gegenstand des Verfahrens ist, 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen (§ 50 Abs. 1 FamGKG). Abzustellen ist auf das Einkommen beider Ehegatten und...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / d) Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

20 % des dreifachen Nettoeinkommens Der Verfahrenswert richtet sich nach § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. FamGKG. Für jedes Anrecht der Eheleute ist ein Betrag i.H.v. 20 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen. Abzustellen ist hier gem. § 34 FamGKG auf die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Einreichung des Ausgleichungsantrags, nicht auf die Einkommensverhä...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / a) Überblick

Vorgesehen sind Regelwerte mit Anpassungsmöglichkeit Die Vorschrift regelt die Verfahrenswerte in Verfahren über den Versorgungsausgleich. Das Gesetz differenziert in § 50 Abs. 1 FamGKG zwischen dem Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19 VersAusglG) und den Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung (§§ 20–26 VersAusglG). Zu den Verfahren auf "Wertausgleich bei der Scheidung" g...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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AGS 5/2017, Kostenentscheid... / 1 Aus den Gründen

Das FamG hatte die beteiligten Eheleute mit Beschl. v. 13.12.2012 nach vorheriger Abtrennung der Folgesache Güterrecht geschieden, die Kosten des Verbundverfahrens ohne das Güterrecht gegeneinander aufgehoben und mit Beschl. v. 18.12.2012 den Verfahrenswert für Scheidung und Folgesachen ohne das Güterrecht auf 26.280,00 EUR festgesetzt (dabei wurden allerdings die im Beschlu...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / aa) Überblick

10 % des dreifachen Nettoeinkommens Für Verfahren über den Versorgungsausgleich anlässlich der Scheidung, also insbesondere für den Versorgungsausgleich im Verbundverfahren, sind je Anrecht, das Gegenstand des Verfahrens ist, 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen (§ 50 Abs. 1 FamGKG). Abzustellen ist auf das Einkommen beider Ehegatten und zwar zum Zei...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Familienarbeit im BGB

Bekanntlich bildet das geltende Familienrecht des BGB die Grundwertung des Grundgesetzes auch nicht annähernd ab. Zwar wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf den Gedanken der prinzipiellen Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit als Konsequenz einvernehmlicher Arbeitsteilung zurückgeführt.[18] Dieses Prinzip gewinnt aber erst bei Ende der ...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / 8. § 50 FamGKG (Versorgungsausgleichssachen)

Hinweis (1) In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 Euro. (2) In Verfahren über einen Auskunftsanspruch oder über die Abtretung von Versorgu...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / cc) Kein Abzug von Kinderfreibeträgen

Kein Abzug von Kinderfreibeträgen Während im Rahmen der Ehesache die Auffassung vertreten wird, vom Einkommen seien Kinderfreibeträge in Abzug zu bringen, ist dies beim Versorgungsausgleich nicht möglich. Kein Abzug von Kinderfreibeträgen Der Verfahrenswert für Versorgungsausgleichssachen bestimmt sich nach dem dreimonatigen Nettoeinkommen der Eheleute ohne Abzug eines Freibet...mehr

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AGS 5/2017, Kostenentscheid... / Leitsatz

Im Rahmen der Gesamtabwägung einer sich nach § 150 FamFG richtenden Kostenentscheidung für den Gesamtverbund ist es möglich, allein die durch eine abgetrennte Folgesache entstehenden Mehrkosten nach § 150 Abs. 4 FamFG anderweitig nach dem Ausgang der Folgesache zu verteilen. Bei der abschließenden Kostenentscheidung für die abgetrennte Folgesache nach § 150 Abs. 5 S. 1 FamFG ...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / bb) Ost- und Westanwartschaften

Ost- und Westanwartschaften sind gesondert zu bewerten Sind bei demselben Rententräger sowohl Ost- als auch West-Anrechte auszugleichen, so sind diese gesondert zu bewerten. Die anfangs vertretene Gegenauffassung ist zwischenzeitlich überholt. Bewertung von Ost- und Westanrechten Die bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Anrechte in der allgemeinen Re...mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme de... / 4. Änderung von §§ 1314, 1315, 1316 BGB

Während Ehen mit Beteiligten, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nach Art. 13 EGBGB-E nichtig sein sollen, sind Ehen unter Beteiligung einer Person, die das 16. aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, nach dem Entwurf aufhebbar. Die Verpflichtung der Behörde, den Aufhebungsantrag auch dann zu stellen, wenn beide Ehegatten volljährig geworden sind, ist ein...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / ee) Herabsetzung wegen Unbilligkeit

Eine Herabsetzung des gefundenen Wertes ist möglich, wenn er nach den besonderen Umständen Einzelfalls unbillig erscheint. Kein Einzelfall und erst recht keine Unbilligkeit sind schon dann gegeben, wenn von der Durchführung des Versorgungsausgleichs abgesehen wird. Keine Herabsetzung wegen Unbilligkeit Eine Herabsetzung des sich nach § 50 Abs. 1 FamGKG ergebenden Verfahrenswe...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Versorgungsausgleich

Die der Betriebszugehörigkeit arbeitsvertraglich gleichgestellten Vordienstzeiten sind im Versorgungsausgleich beachtlich, wenn sie für die Erwerbsdauer der Versorgung und deshalb auch für die Höhe der Versorgungszusage Bedeutung haben [im Anschluss an Senatsbeschl. v. 24.6.2009 – XII ZB 137/07, FamRZ 2009, 1735]. Eine arbeitsvertragliche Anrechnung der Vordienstzeiten auf d...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet. Eine Beschränkung der an den beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zu erstattenden Kosten ist gerechtfertigt. Aber diese Beschränkung darf nicht das Ausmaß erreichen, das der angefochtene Beschluss und die Abhilfeentscheidung vorsehen. Dem nicht im Bezirk des befassten Gerichts niedergelassenen beigeordneten Verfahr...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / ff) Teilvergleiche

Geringerer Wert bei Teil- oder Zwischenvergleichen Möglich sind auch Teil- oder Zwischenvergleiche über einzelne Anrechte. In diesem Fall richtet sich die Einigungsgebühr nicht unbedingt nach dem Verfahrenswert der Folgesache Versorgungsausgleich; es gilt u.U. vielmehr ein geringerer Wert, nämlich 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten je Anrecht, über das eine ...mehr