Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkungssteuer

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / a) Vergleichswertverfahren

Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnung- und Teileigentum werden im Vergleichswertverfahren[16] ermittelt. Das heißt, es wird auf tatsächlich erzielte Veräußerungspreise anderer vergleichbarer Grundstücke zurückgegriffen. Dabei ist das Vergleichswertverfahren in 2 Varianten möglich: die Heranziehung von Kaufpreisen für Vergleichsgrundstücke nach § 183 Abs. 1 BewG und die Anwen...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / 3. Besonderheit "Familienheim"

Bei einer hohen steuerlichen Bewertung kann es deshalb um so mehr von Bedeutung sein, dass Immobilien bei der Berücksichtigung der Erbschaftssteuer außen vorbleiben, wenn diese von dem Ehegatten als Erbe oder aber den Kindern des Erblassers bzw. Enkeln zehn Jahre eigengenutzt werden (§ 13 Abs1 Nr. 4c ErbStG).[20] Aufgrund der großen Wertsteigerung von Immobilien in den vergan...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / c) Ertragswertverfahren

Im Ertragswertverfahren[19] werden gem. § 182 Abs. 3 BewG Mietwohngrundstücke sowie Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke bewertet. Bei der Bewertung steht der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Grundstücksmarkt im Vordergrund, wobei für die Grundstücke auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete erzielt wird. Der Wert der Geb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / I. Erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer[1] besteuert Erwerbe durch Schenkungen und von Todes wegen. Handelt es sich bei dem übertragenen Vermögen um betriebliches Vermögen, greifen die Verschonungsregelungen gemäß §§ 13a ff ErbStG ein. Der Gesetzgeber verfolgt mit diesen erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen den Zweck, die mit dem betrieblichen Vermög...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Information der Landesfinanzbehörden

Rz. 2 Die Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen gehen alle beim BZSt ein.[1] § 138i AO sieht eine Information der Landesfinanzbehörden über die Meldung vor. Diese Information erfolgt aber nur insoweit, wie die betroffene Steuer von der Landesfinanzbehörde oder Gemeinde verwaltet wird. Liegt also die Verwaltungshoheit gem. Art. 108 GG bei den Ländern oder Gem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Private Steuer

Rn. 4 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Private Steuern (ESt, USt auf den Eigenverbrauch, VSt, ErbSt, KiSt, SolZ etc) dürfen nicht als BA berücksichtigt werden, auch wenn sie auf betriebliche Gewinne entfallen (§ 12 Nr 3 EStG und § 10 Nr 2 KStG; BFH BFH/NV 2014, 1200). Dies gilt auch für PersGes (FG Münster EFG 1995, 1003 hinsichtlich Schenkungssteuer; BFH BFH/NV 2015, 1565 zu Fest...mehr

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ZErb 01/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.), Kostentabelle für Notare, 3...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Gegenstand der Schenkung

Gegenstand einer Schenkung kann u.a. sein: Bargeld, Kontoguthaben, Sparbücher, Wertpapiere, (Unter-)Beteiligungen, Gesellschafts-anteile, bebaute und unbebaute Grundstücke, Schuldversprechen, Schuldanerkenntnisse (§ 780, 781 BGB). Keine Schenkung ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Räumen. Dies ist Leihe.[3] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegen der Schenkungsste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Steuerliche Behandlung

Rz. 54 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Während sich aus dieser Zeit noch der Begriff des Gelegenheitsgeschenks erhalten hat, sind derartige Zuwendungen seit geraumer Zeit steuerpflichtig, sofern es sich nicht um eine Aufmerksamkeit (> Rz 12 ff) handelt oder eine Steuerbefreiungsvorschrift anzuwenden ist (vgl BFH 143, 539 = BStBl 1985 II, 641 zu Lehrabschlussprämien; BFH 144, 547 ...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

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ZErb 11/2020, Schenkungsteu... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

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Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 142 Mit Ausnahme der Kindesbelange (siehe Rdn 143 ff.) und des Vermögensrechts (siehe Rdn 146) orientieren sich auch die Rechtsfolgen [226] der eingetragenen Partnerschaft an den Bestimmungen des Eherechts: Eingetragene Paare sind wie Ehepaare verpflichtet, einander Beistand zu leisten und aufeinander Rücksicht zu nehmen (Art. 12 PartG). Sie sorgen gemeinsam für den gebüh...mehr

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Katalonien / d) Gemeinsamer Ankauf mit dem Recht des Überlebenden auf die ganze Sache

Rz. 7 Im Falle der Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten lassen sich ggf. die durch den Güterstand der Gütertrennung geschaffenen Ungleichgewichte mittels gemeinsamer Ankäufe mit dem Recht des Überlebenden auf die ganze Sache (compravenda amb pacte de supervivència) korrigieren. Die Vereinbarung muss beim Kauf einer Sache während der Ehedauer so getroffen werden, dass ...mehr

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Dänemark / II. Rechtsfolgen

Rz. 164 Vermögensrechtlich begründet die eheähnliche Lebensgemeinschaft im Gegensatz zur Ehe keine "Gütergemeinschaft". Es besteht nur gemeinsames Eigentumsrecht an Gütern, die beide Partner bezahlt oder geschenkt bekommen haben. Der gemeinsame Eigentumserwerb durch Unverheiratete erfolgt aus Beweisgründen sinnvollerweise durch schriftlichen Vertrag (Miteigentumsvertrag – sa...mehr

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ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

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ZErb 08/2020, Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt, Notar und FA ErbR Ulf Schönenberg-Wessel Bruschke, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, 69 praktische Fälle, Lehrbuch/Studienliteratur, 9. Auflage 2020. efv, ISBN...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 141 BewG wurde durch das Jahressteuergesetz 1997[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Sie enthält die Regelungen zum Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich seit dem 1.1.1996 auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab dem 1.1.1997 auf die Grunderwerbsteuer, soweit keine bezifferte G...mehr

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Keine Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

Zusammenfassung Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nach einem Beschluss des OLG Köln nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Es handele sich weder um eine nach §§ 106 Abs. 2, 162 Abs. 1 HGB eintragungspflichtige noch um eine eintragungsfähige Tatsache. Hintergrund Eine Kommanditistin hatte einen Teil ihres Kommanditanteils übertragen. In de...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / Literaturtipps

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 1. Erbschaftsteuer

Mit Ausnahme des Kantons Schwyz erheben alle Kantone und auch der Bund eine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es handelt sich dabei um eine einmalige Steuer. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In den meisten Kantonen werden progressive Tarife angewandt. Schenkungen werden deshalb besteuert, weil man vermeiden will, dass die Erbs...mehr

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ZErb 03/2019, Zur sittliche... / Sachverhalt

Die Annehmende und die Anzunehmende, beides deutsche Staatsangehörige, begehren den Ausspruch einer Volljährigenadoption. 1. a) Die am ... 1960 geborene, ledige und kinderlose Annehmende ist die Schwester des Vaters der am ... 1990 geborenen, ledigen Anzunehmenden und damit deren Tante. Sie ist von Beruf Professorin. Die Anzunehmende hat eine am ... 2016 geborene Tochter. Sie...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Steuerverkürzung bei Vermögensübertragungen an Stiftungen oder Trusts

Aus den schweizerischen Bankunterlagen könnten sich unter Umständen Rückschlüsse ziehen lassen, ob der Erblasser zu Lebzeiten eine Stiftung oder einen Trust mit Vermögen ausgestattet hat. Bevor eine Anzeige an das für die Festsetzung von Schenkungssteuer zuständige Finanzamt erfolgt, müssen die Erben vorab klären, ob eventuell Vermögensübertragungen seitens des Erblassers vo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Wie bereits ausgeführt, ist ein Zweckbetrieb ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO (s. Anhang 1b). Dieser Betrieb hat eine sehr enge Verbindung zur steuerbegünstigten satzungsmäßigen Betätigung einer gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft. In den Zweckbetrieben werden somit die eigentliche...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Unilaterale Anknüpfungsmerkmale und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt, das jeder steuerbare Erwerb (§ 1 ErbStG) in Deutschland anzeigepflichtig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG).[8] Eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung seitens des Finanzamts (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG) ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn eine fehlende Steuerpflicht zweifelsfrei feststeht.[9] Ebenfalls soll eine Anzeigepflicht nicht besteh...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Anzeigepflicht und Ansässigkeit des Erblassers in der Schweiz

Laut des seit 30. November 1978 in seiner aktuellen Fassung existierenden und ratifizierten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (folgend: DBA-Schweiz (E)) wird zwischen dem sog. Erblasser-Wohnsitzstaat und dem Belegenheitsstaat unters...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / Q. Schweizerische Eidgenossenschaft

Rz. 105 Erbstatut: Das Schweizer int. Erbrecht unterstellt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Wohnsitzrecht des Erblassers.[280] Es folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit.[281] Davon zu unterscheiden ist das Eröffnungsstatut, welche sich nach den lex fori (Ort des angerufenen Gerichts) richtet.[282] Es beinhaltet unter anderem verfahrensrechtliche Aspekte. Befindet sich...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[247] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / P. Portugiesische Republik

Rz. 98 Erbstatut: Portugal knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Todeszeitpunkt gem. Art. 21 EuErbVO an. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO stellte das portugiesische Recht auf das Personalstatut des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes ab. Das Personalstatut ist das Recht des Staates, dem der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Angabe der Steuer

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid muss u. a. Angaben enthalten über Art und Betrag der geschuldeten Steuer. Der Stpfl. soll erkennen können, für welchen Sachverhalt er steuerlich herangezogen wird. Erforderlich ist die Angabe, dass die Steuern geschuldet werden und nicht etwa für die Steuer gehaftet wird, z. B. dass es sich um geschuldete pauschale Loh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmtheit des Regelungsinhalts

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus dem Verwaltungsakt muss sich eindeutig und zweifelsfrei der Inhalt der Regelung, also das, was gewollt ist, ergeben. Abzustellen ist zunächst auf den Tenor (Ausspruch) des Verwaltungsakts. Nicht zum "Inhalt" des Verwaltungsakts i. S. des § 119 Abs. 1 AO gehören Datum, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung, für die § 119 Abs. 1 AO kei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundbesitzwerte ab 1.1.1996

Rz. 13 [Autor/Stand] § 138 Abs. 1 Satz 1 BewG stellt klar, dass die Einheitswerte 1935 für Grundstücke und vergleichbare Betriebsgrundstücke sowie die Ersatzwirtschaftswerte für die Land- und Forstwirtschaft im Beitrittsgebiet und die Einheitswerte 1964 im übrigen Bundesgebiet für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer ab dem 1.1.1996 sowie für Zwecke der Grunderwerbsteuer ...mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen ihren Bruder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die behauptete Schenkung von Unternehmensanteilen sowie eines Kapitalkontos durch die Mutter geltend. Die Parteien sind die einzigen Kinder der am 20.4.2004 verstorbenen Erblasserin D.F. und ihres am 11.6.1996 vorverstorbenen Ehemanns Dr. K.F. Beide widerriefen in notariellen Urkunden d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung von unentgeltlichen Zuwendungen

Leitsatz Werden bei der Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs unentgeltliche Zuwendungen angerechnet, dann erlischt die dafür gezahlte Schenkungsteuer- und dies mit Wirkung für die Vergangenheit. Sachverhalt Die Klägerin lebte mit ihrem Ehemann bis zu dessen Tod im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ergab sich für die Klägerin als überlebende Ehefrau ei...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Steuerrecht

Rz. 330 Ehegatten haben nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) zu wählen. Entscheiden sie sich für die Zusammenveranlagung, so folgt daraus, dass für sie das Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG anzuwenden ist. Dabei wird jeder Ehegatte so behandelt, als habe er im Veranlagungszeitra...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / 8

Anmerkung Der vorstehende Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers am 25.11.2016 anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Anwaltvereins in Nürnberg. Der Aufsatz wird in FF 10/2017 mit den folgenden Inhalten fortgesetzt: VIII. Unterhalt und Pflichtteilsverzicht IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer X. Leibrente statt Unterhalt XI. Gestaltung und Abänderung XII. Abfind...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Steuerrecht

Bei einer Geldschenkung des leiblichen Vaters an seine Tochter greift bei der Schenkungssteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 EUR auch dann ein, wenn der leibliche Vater nicht der rechtliche Vater ist. (FG Hessen, Urt. v. 15.12.2016 – 1 K 1507/16, FamRZ 2017, 1013, rd. LS)mehr

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zerb 5/2017, Die Stiftung a... / 3

Auf einen Blick Bei der Nachlassgestaltung sollte der Berater auch das Instrument der Stiftung im Blick haben. Dabei kann auch der Blick ins benachbarte Ausland interessant sein. So ist die Gestaltung der Stiftung in Österreich und Deutschland bereits vom Ansatz unterschiedlich. Während das Stiftungsrecht in Österreich vornehmlich auf Privatleute ausgerichtet hat, steht in D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Problemfall: Schenkung an und von Personengesellschaften

Rz. 25 [Autor/Stand] Man wird gespannt einem Zivilrechtsstreit entgegensehen dürfen, der den Ausgleich gezahlter Schenkungssteuern für Zuwendungen an oder von Personengesellschaften zum Gegenstand hat. Die Zivilgerichte akzeptieren inzwischen die grundsätzliche Rechtsfähigkeit jedenfalls der Personengesellschaften, die eine gegenüber den Gesellschaftern selbstständige eigene...mehr

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zerb 10/2016, Zur Unionsrec... / Leitsatz

1. Die ungünstigere steuerrechtliche Behandlung bezogen auf Schenkungen unter Gebietsfremden im Hinblick auf die Länge des der Zusammenrechnung von Schenkungen zugrunde zu legenden Zeitraums im Gegensatz zu Schenkungen, in denen mindestens ein Beteiligter im Mitgliedsstaat am Belegenheitsort des Schenkungsgegenstandes lebt, stellt eine grundsätzlich gemäß Art. 63 Abs. 1 AEUV...mehr

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zerb 10/2016, Unionsrechtsw... / 1. EuGH v. 22.4.2010 – Rs. C-510/08 "Mattner"

Die Einfügung der Vorschrift des § 2 Abs. 3 ErbStG geht auf die Entscheidung des EuGH vom 22.4.2010 in der Rechtssache "Mattner" zurück.[26] Danach liegt ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 Abs. 1 EG (nunmehr Art. 63 AEUV) vor, wenn beschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland mit Wohnsitz in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat gem. § 16 Abs. 2 ErbStG nu...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / XI. Steuerliche Fragen bei Ehegatten

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass Zuwendungen unter Ehegatten nicht deshalb von der Schenkungssteuer ausgenommen sind, weil sie zivilrechtlich nicht als Schenkungen, sondern als ehebezogen anzusehen sind.[47] Die Überlassung eines Pkw an die Ehefrau wird steuerlich nur dann anerkannt, wenn die Konditionen der Nutzung fremdüblich sind. Dies ist bei ...mehr

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zerb 7/2014, Zuwendungen au... / 6. Oder- und Und Konten im Todesfall

Bei einem Gemeinschaftskonto treten die Erben an die Stelle des verstorbenen Kontomitinhabers. Vererbt wird nur der Anteil am Guthaben, der dem Erblasser zustand. Hier greift in der Regel die Vermutungsregel des § 430 BGB, wonach die Konteninhaber zu gleichen Teilen am Guthaben berechtigt waren. Diese Regelung macht sich auch die Finanzverwaltung bei der steuerlichen Betrach...mehr

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FF 10/2012, Auf dem Weg zur... / II. Zur Vorgeschichte – Abstandsgebot und Gleichheitsproblem

Gemäß Art. 6 Abs. 1 GG stehen Ehe und Familie unter dem "besonderen Schutz" der staatlichen Ordnung. Diese Formulierung, so wurde vertreten, sei als ein "Abstandsgebot"[4] zu anderen Lebensformen zu verstehen, die weniger begünstigt werden müssten als die Ehe.[5] Nach der traditionellen Definition des BVerfG der Ehe als lebenslang ausgerichtete Verbindung eines Mannes mit ei...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / a) Steuerrechtliche Privilegierung des gesetzlichen Güterstands

Die Steuergesetzgebung privilegiert den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gegenüber der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung. Steuerrechtlich gesehen besteht daher gar keine "freie" Wahl der Güterstände. Zwar gilt auch für Ehepartner, die sich für den gesetzlichen Güterstand entschieden haben, dass Vermögensübertragungen zwischen Eheleuten grundsätzlich der Schenkungsste...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / c) Gütertrennung

Auch die Gütertrennung ist im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft mit steuerlichen Risiken und Nachteilen verbunden. Die Übertragungen von Vermögensmassen während der Ehe unterliegen der Schenkungssteuer. Da bei einer Gütertrennung im Fall der Scheidung kein privilegierter Anspruch gemäß § 1378 BGB entsteht, kann es sich bei derartigen Übertragungen auch nicht um Zuwendungen ...mehr