Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkungssteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 141 BewG wurde durch das Jahressteuergesetz 1997[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Sie enthält die Regelungen zum Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich seit dem 1.1.1996 auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab dem 1.1.1997 auf die Grunderwerbsteuer, soweit keine bezifferte G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

Zusammenfassung Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nach einem Beschluss des OLG Köln nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Es handele sich weder um eine nach §§ 106 Abs. 2, 162 Abs. 1 HGB eintragungspflichtige noch um eine eintragungsfähige Tatsache. Hintergrund Eine Kommanditistin hatte einen Teil ihres Kommanditanteils übertragen. In de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Testamente und Erbvert... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / b) Schenkungssteuer

Rz. 217 Die meisten kantonalen Gesetze kennen eigenständige Umschreibungen des Gegenstandes der Schenkungssteuer. Obwohl demzufolge der Schenkungsbegriff des Zivilrechts nicht ohne weiteres maßgebend ist, werden auch für den steuerrechtlichen Schenkungstatbestand die Elemente der Vermögenszuwendung und der (teilweisen)[359] Unentgeltlichkeit durchwegs vorausgesetzt. Demgegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / I. System der Erbschafts- und Schenkungssteuer

1. Übersicht Rz. 211 Die Steuerhoheit für die Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt bei den Kantonen. Der Bund ist zu deren Erhebung nicht befugt.[355] Damit gelten in der Schweiz hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuern 26 verschiedene kantonale Regelungen. Rz. 212 Innerhalb des jeweiligen Kantons wird die Steuerhoheit vom Kanton selbst ausgeübt, wobei die Gemeind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Übersicht

Rz. 211 Die Steuerhoheit für die Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt bei den Kantonen. Der Bund ist zu deren Erhebung nicht befugt.[355] Damit gelten in der Schweiz hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuern 26 verschiedene kantonale Regelungen. Rz. 212 Innerhalb des jeweiligen Kantons wird die Steuerhoheit vom Kanton selbst ausgeübt, wobei die Gemeinden teilweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 7. Steuertarif

Rz. 226 Die Steuertarife sind für Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich identisch,[370] variieren aber von Kanton zu Kanton. Die Steuerberechnung erfolgt in den meisten Kantonen progressiv und in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad sowie von der Höhe des Vermögensanfalls. Zunächst wird bestimmt, wie viele Prozente des Vermögensanfalls die Erben bzw. Beschenkten aufgrund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Steuerobjekt

a) Erbschaftssteuer Rz. 216 Gegenstand der Erbschaftssteuer sind die von Todes wegen erfolgenden Vermögensübergänge. Darunter fallen die Vermögensübertragungen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bzw. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen.[358] Da die jeweilige kantonale Gesetzgebung über die Begriffsauslegung bestimmt, können zusätzlich auch andere mit dem Tod zusammenhäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 5. Steuerbefreiungen

Rz. 222 In allen Kantonen sind Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund, Kantone, Gemeinden) steuerfrei; teilweise bestehen Einschränkungen hinsichtlich von Zuwendungen an andere Kantone. In der überwiegenden Mehrzahl der Kantone sind sodann Zuwendungen an im Kanton domizilierte öffentliche, gemeinnützige, wohltätige oder religiöse/kirchliche Anstalten und S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 6. Steuerbemessung

Rz. 225 Berechnungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuern ist grundsätzlich der Verkehrswert [366] des Vermögens bei Eröffnung des Erbgangs[367] bzw. beim Vollzug der Schenkung. Da die Erbschaftssteuer auf dem Nettovermögen des Erblassers berechnet wird, sind die zu Lebzeiten des Erblassers begründeten Schulden sowie die Erbgangsschulden mit Ausnahme der Erbschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / a) Erbschaftssteuer

Rz. 216 Gegenstand der Erbschaftssteuer sind die von Todes wegen erfolgenden Vermögensübergänge. Darunter fallen die Vermögensübertragungen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bzw. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen.[358] Da die jeweilige kantonale Gesetzgebung über die Begriffsauslegung bestimmt, können zusätzlich auch andere mit dem Tod zusammenhängende Tatbestände de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 2. Konzeption der Erbschaftssteuer

Rz. 214 Die Besteuerung der Erbschaften erfolgt je nach Kanton entweder als Erbanfall- oder als Nachlasssteuer oder durch eine Kumulation der beiden Steuerarten. Die Erbanfallsteuer wird auf dem Erbteil jedes Erben individuell erhoben und nicht auf dem Nachlass insgesamt. Dies erlaubt eine Bemessung nach der Höhe der einzelnen Erbanfälle/Vermächtnisse sowie eine Abstufung na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 4. Subjektive Steuerpflicht

Rz. 219 Steuerpflichtig sind grundsätzlich in praktisch allen Kantonen die Empfänger der Vermögensanfälle (Erben oder Vermächtnisnehmer) und Zuwendungen (Beschenkte). Handelt es sich um eine Nachlasssteuer (Kantone Solothurn und Graubünden), ist die Erbschaftssteuer gesamthaft geschuldet und wird aus dem Nachlassvermögen in einem Betrag eingezogen. Rz. 220 Für den Sonderfall ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter besonderer Berücksichtigung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland

Rz. 229 Auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern hat die Schweiz nur gerade mit zehn Staaten besondere Abkommen zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung abgeschlossen.[378] Die Abkommen sind mehrheitlich in Anlehnung an das Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 1. Erbschaftsteuer

Mit Ausnahme des Kantons Schwyz erheben alle Kantone und auch der Bund eine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es handelt sich dabei um eine einmalige Steuer. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In den meisten Kantonen werden progressive Tarife angewandt. Schenkungen werden deshalb besteuert, weil man vermeiden will, dass die Erbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2019, Zur sittliche... / Sachverhalt

Die Annehmende und die Anzunehmende, beides deutsche Staatsangehörige, begehren den Ausspruch einer Volljährigenadoption. 1. a) Die am ... 1960 geborene, ledige und kinderlose Annehmende ist die Schwester des Vaters der am ... 1990 geborenen, ledigen Anzunehmenden und damit deren Tante. Sie ist von Beruf Professorin. Die Anzunehmende hat eine am ... 2016 geborene Tochter. Sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Steuerverkürzung bei Vermögensübertragungen an Stiftungen oder Trusts

Aus den schweizerischen Bankunterlagen könnten sich unter Umständen Rückschlüsse ziehen lassen, ob der Erblasser zu Lebzeiten eine Stiftung oder einen Trust mit Vermögen ausgestattet hat. Bevor eine Anzeige an das für die Festsetzung von Schenkungssteuer zuständige Finanzamt erfolgt, müssen die Erben vorab klären, ob eventuell Vermögensübertragungen seitens des Erblassers vo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Wie bereits ausgeführt, ist ein Zweckbetrieb ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO (s. Anhang 1b). Dieser Betrieb hat eine sehr enge Verbindung zur steuerbegünstigten satzungsmäßigen Betätigung einer gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft. In den Zweckbetrieben werden somit die eigentliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Unilaterale Anknüpfungsmerkmale und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt, das jeder steuerbare Erwerb (§ 1 ErbStG) in Deutschland anzeigepflichtig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG).[8] Eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung seitens des Finanzamts (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG) ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn eine fehlende Steuerpflicht zweifelsfrei feststeht.[9] Ebenfalls soll eine Anzeigepflicht nicht besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Anzeigepflicht und Ansässigkeit des Erblassers in der Schweiz

Laut des seit 30. November 1978 in seiner aktuellen Fassung existierenden und ratifizierten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (folgend: DBA-Schweiz (E)) wird zwischen dem sog. Erblasser-Wohnsitzstaat und dem Belegenheitsstaat unters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Länderkurzübersichten / Q. Schweizerische Eidgenossenschaft

Rz. 105 Erbstatut: Das Schweizer int. Erbrecht unterstellt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Wohnsitzrecht des Erblassers.[280] Es folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit.[281] Davon zu unterscheiden ist das Eröffnungsstatut, welche sich nach den lex fori (Ort des angerufenen Gerichts) richtet.[282] Es beinhaltet unter anderem verfahrensrechtliche Aspekte. Befindet sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[247] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Länderkurzübersichten / P. Portugiesische Republik

Rz. 98 Erbstatut: Portugal knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Todeszeitpunkt gem. Art. 21 EuErbVO an. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO stellte das portugiesische Recht auf das Personalstatut des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes ab. Das Personalstatut ist das Recht des Staates, dem der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmtheit des Regelungsinhalts

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus dem Verwaltungsakt muss sich eindeutig und zweifelsfrei der Inhalt der Regelung, also das, was gewollt ist, ergeben. Abzustellen ist zunächst auf den Tenor (Ausspruch) des Verwaltungsakts. Nicht zum "Inhalt" des Verwaltungsakts i. S. des § 119 Abs. 1 AO gehören Datum, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung, für die § 119 Abs. 1 AO kei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Angabe der Steuer

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid muss u. a. Angaben enthalten über Art und Betrag der geschuldeten Steuer. Der Stpfl. soll erkennen können, für welchen Sachverhalt er steuerlich herangezogen wird. Erforderlich ist die Angabe, dass die Steuern geschuldet werden und nicht etwa für die Steuer gehaftet wird, z. B. dass es sich um geschuldete pauschale Loh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundbesitzwerte ab 1.1.1996

Rz. 13 [Autor/Stand] § 138 Abs. 1 Satz 1 BewG stellt klar, dass die Einheitswerte 1935 für Grundstücke und vergleichbare Betriebsgrundstücke sowie die Ersatzwirtschaftswerte für die Land- und Forstwirtschaft im Beitrittsgebiet und die Einheitswerte 1964 im übrigen Bundesgebiet für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer ab dem 1.1.1996 sowie für Zwecke der Grunderwerbsteuer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen ihren Bruder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die behauptete Schenkung von Unternehmensanteilen sowie eines Kapitalkontos durch die Mutter geltend. Die Parteien sind die einzigen Kinder der am 20.4.2004 verstorbenen Erblasserin D.F. und ihres am 11.6.1996 vorverstorbenen Ehemanns Dr. K.F. Beide widerriefen in notariellen Urkunden d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung von unentgeltlichen Zuwendungen

Leitsatz Werden bei der Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs unentgeltliche Zuwendungen angerechnet, dann erlischt die dafür gezahlte Schenkungsteuer- und dies mit Wirkung für die Vergangenheit. Sachverhalt Die Klägerin lebte mit ihrem Ehemann bis zu dessen Tod im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ergab sich für die Klägerin als überlebende Ehefrau ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Steuerrecht

Rz. 330 Ehegatten haben nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) zu wählen. Entscheiden sie sich für die Zusammenveranlagung, so folgt daraus, dass für sie das Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG anzuwenden ist. Dabei wird jeder Ehegatte so behandelt, als habe er im Veranlagungszeitra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Gestaltungsspie... / 8

Anmerkung Der vorstehende Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers am 25.11.2016 anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Anwaltvereins in Nürnberg. Der Aufsatz wird in FF 10/2017 mit den folgenden Inhalten fortgesetzt: VIII. Unterhalt und Pflichtteilsverzicht IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer X. Leibrente statt Unterhalt XI. Gestaltung und Abänderung XII. Abfind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Steuerrecht

Bei einer Geldschenkung des leiblichen Vaters an seine Tochter greift bei der Schenkungssteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 EUR auch dann ein, wenn der leibliche Vater nicht der rechtliche Vater ist. (FG Hessen, Urt. v. 15.12.2016 – 1 K 1507/16, FamRZ 2017, 1013, rd. LS)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2017, Die Stiftung a... / 3

Auf einen Blick Bei der Nachlassgestaltung sollte der Berater auch das Instrument der Stiftung im Blick haben. Dabei kann auch der Blick ins benachbarte Ausland interessant sein. So ist die Gestaltung der Stiftung in Österreich und Deutschland bereits vom Ansatz unterschiedlich. Während das Stiftungsrecht in Österreich vornehmlich auf Privatleute ausgerichtet hat, steht in D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Problemfall: Schenkung an und von Personengesellschaften

Rz. 25 [Autor/Stand] Man wird gespannt einem Zivilrechtsstreit entgegensehen dürfen, der den Ausgleich gezahlter Schenkungssteuern für Zuwendungen an oder von Personengesellschaften zum Gegenstand hat. Die Zivilgerichte akzeptieren inzwischen die grundsätzliche Rechtsfähigkeit jedenfalls der Personengesellschaften, die eine gegenüber den Gesellschaftern selbstständige eigene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Haftungsrechtliche Fragen / II. Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 15 Kettenschenkung Schwiegereltern/eigenes Kind/Schwiegerkind Zu den Standards der Notartätigkeit zählt die notarielle Vertragsgestaltung einer sogenannten "Kettenschenkung" (oder auch sog. "gestufte Schenkung"). Zitat "Dabei handelt es sich um eine traditionelle Gestaltung, die aus steuerlichen Gründen entworfen wurde und in verbreiteten Praxisbüchern für das Notariat empf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Formvorschriften / III. Vereinbarungen zum Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs. 3 S. 2 BGB)

Rz. 22 § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist eine äußerst wichtige und – unter Einbeziehung der ergangenen Rechtsprechung – auf den ersten Blick nicht leicht verständliche Vorschrift. Sie betrifft nicht den Güterstand der Zugewinngemeinschaft an sich, welcher einer vertraglichen Regelung ohnehin zugänglich ist (§§ 1408, 1410 BGB), sondern nur den Zugewinnausgleich, also die Zuge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Vereinbarungen zu nebengüterrechtlichen Sachverhalten

Rz. 369 Hier geht es insbesondere um Ansprüche wegen ehebezogener Zuwendung sowie aus konkludenter Ehegatteninnengesellschaft und familienrechtlichem Kooperationsvertrag.[199] Rz. 370 Praxistipp Die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen derartiger Ansprüche sind teils mangels vorhandener, teils dürftiger gesetzlicher Vorgaben sehr kompliziert und oft nur durch die Kennt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / 2. Beginn der Festsetzungsfrist

Rz. 560 Die Festsetzungsfrist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO). Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuern ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen (§ 38 AO).[422] Rz. 561 Vom Grundsatz, dass die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Kalenderjahres der Entstehung der Steuer beginnt (§ 170 Abs. 1 AO), gibt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Zur Unionsrec... / Leitsatz

1. Die ungünstigere steuerrechtliche Behandlung bezogen auf Schenkungen unter Gebietsfremden im Hinblick auf die Länge des der Zusammenrechnung von Schenkungen zugrunde zu legenden Zeitraums im Gegensatz zu Schenkungen, in denen mindestens ein Beteiligter im Mitgliedsstaat am Belegenheitsort des Schenkungsgegenstandes lebt, stellt eine grundsätzlich gemäß Art. 63 Abs. 1 AEUV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Unionsrechtsw... / 1. EuGH v. 22.4.2010 – Rs. C-510/08 "Mattner"

Die Einfügung der Vorschrift des § 2 Abs. 3 ErbStG geht auf die Entscheidung des EuGH vom 22.4.2010 in der Rechtssache "Mattner" zurück.[26] Danach liegt ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 Abs. 1 EG (nunmehr Art. 63 AEUV) vor, wenn beschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland mit Wohnsitz in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat gem. § 16 Abs. 2 ErbStG nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / aa) Berechtigung an Kontenguthaben

Rz. 347 Regelmäßig stellt sich die Frage nach der Berechtigung an Guthaben auf einem Konto beim Scheitern der Ehe. Im Außenverhältnis besteht zwischen den Ehegatten eine Bruchteilsgemeinschaft an der Forderung gegen die Bank (§§ 741 ff. BGB). Nach § 749 Abs. 1 BGB kann jeder Teilhaber jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Wobei dieses Recht über § 749 Abs. 2 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / cc) Schenkung und Ausstattung

Rz. 521 Unentgeltliche Zuwendungen wie Schenkungen im Sinne von § 516 Abs. 1 BGB sowie Ausstattungen nach § 1624 BGB oder auch der Erlass von Schulden werden gemäß § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen zugerechnet. Rz. 522 Die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB ist nach der Rechtsprechung des BGH auf Zuwendungen zwischen Ehegatten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um "echt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / c) Einzelne Vermögenspositionen und ihre Bewertung (ABC der Vermögenspositionen)

Rz. 67 Die einzelnen Vermögenspositionen des jeweiligen Ehegatten sind zu den Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu ermitteln und mit ihrem wirtschaftlichen Wert in die Ausgleichsbilanz einzustellen. Rz. 68 Die nachfolgende alphabetische Aufstellung einzelner Vermögenspositionen setzt sich mit ihrer Behandlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs, aber auch mit deren Bew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / XI. Steuerliche Fragen bei Ehegatten

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass Zuwendungen unter Ehegatten nicht deshalb von der Schenkungssteuer ausgenommen sind, weil sie zivilrechtlich nicht als Schenkungen, sondern als ehebezogen anzusehen sind.[47] Die Überlassung eines Pkw an die Ehefrau wird steuerlich nur dann anerkannt, wenn die Konditionen der Nutzung fremdüblich sind. Dies ist bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2014, Zuwendungen au... / 6. Oder- und Und Konten im Todesfall

Bei einem Gemeinschaftskonto treten die Erben an die Stelle des verstorbenen Kontomitinhabers. Vererbt wird nur der Anteil am Guthaben, der dem Erblasser zustand. Hier greift in der Regel die Vermutungsregel des § 430 BGB, wonach die Konteninhaber zu gleichen Teilen am Guthaben berechtigt waren. Diese Regelung macht sich auch die Finanzverwaltung bei der steuerlichen Betrach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Auf dem Weg zur... / II. Zur Vorgeschichte – Abstandsgebot und Gleichheitsproblem

Gemäß Art. 6 Abs. 1 GG stehen Ehe und Familie unter dem "besonderen Schutz" der staatlichen Ordnung. Diese Formulierung, so wurde vertreten, sei als ein "Abstandsgebot"[4] zu anderen Lebensformen zu verstehen, die weniger begünstigt werden müssten als die Ehe.[5] Nach der traditionellen Definition des BVerfG der Ehe als lebenslang ausgerichtete Verbindung eines Mannes mit ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / a) Steuerrechtliche Privilegierung des gesetzlichen Güterstands

Die Steuergesetzgebung privilegiert den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gegenüber der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung. Steuerrechtlich gesehen besteht daher gar keine "freie" Wahl der Güterstände. Zwar gilt auch für Ehepartner, die sich für den gesetzlichen Güterstand entschieden haben, dass Vermögensübertragungen zwischen Eheleuten grundsätzlich der Schenkungsste...mehr