Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bauherrengemeinschaft / 1.2 Abgrenzung gegenüber Immobilienfonds

Auf der anderen Seite sind Bauherrengemeinschaften gegenüber den geschlossenen Immobilienfonds abzugrenzen.[1] Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass der Beteiligte bei einer Bauherrengemeinschaft Alleineigentümer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung wird. Bei einem geschlossenen Immobilienfonds wird dagegen im Regelfall der Fonds selbst, meist in der Recht...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / c) Verschonung von Unternehmensvermögen: Regel- und Optionsverschonung

Voraussetzung, sowohl für die Anwendung der Regel- als auch der Optionsverschonung, ist, dass es sich bei dem übertragenen Vermögen um begünstigungsfähiges Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG handelt und gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ErbStG die innerhalb von zehn Jahren begünstigten bzw. verschonten Erwerbe insgesamt 26 Mio. EUR (Schwellenwert) nicht überst...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / e) Verschonung von Unternehmensvermögen: Großerwerbe – Verschonungsbedarfsprüfung

§ 28a ErbStG normiert die sog. Verschonungsbedarfsprüfung bzw. das sog. Erlassmodell, welches auf Antrag des Erwerbers (hier die Familienstiftung) einheitlich für alle Arten des erworbenen begünstigten Vermögens zur Anwendung kommen kann, wenn der Erwerb von begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG die Grenze von 26 Mio. EUR (Großerwerb, § 13a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § ...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.4.3 Fallstudie: Rating

Die folgende Fallstudie zeigt beispielhaft die Vorgehensweise zur Ermittlung der Ratingnote anhand quantitativer und qualitativer Faktoren. Da jedes Kreditinstitut ein eigenes Ratingverfahren einsetzt, ist die Vorgehensweise der Kreditinstitute allerdings nicht völlig identisch. Die A-GmbH hat bei ihrer Hausbank folgenden Jahresabschluss vorgelegt.mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Verschonung von Unternehmensvermögen: Grundlagen

Unabhängig davon, ob es sich um ein Stiftungsgeschäft oder um eine Zustiftung handelt, wird der steuerpflichtige Erwerb in § 10 ErbStG geregelt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG gilt als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung der Stiftung, soweit diese nicht steuerfrei ist. Für Stiftungslösungen i.R.d. Unternehmensnachfolge sind daher die §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG maß...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.2 Berücksichtigung der Ausgleichsforderung beim Verpflichteten

a) Allgemeines Die dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zustehende Ausgleichsforderung stellt für den Verpflichteten (Erben) eine Nachlassverbindlichkeit dar. Diese kann der Verpflichtete von seinem Erwerb gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehen. Die Bewertung der Verbindlichkeit erfolgt dabei mit dem Nennwert. Überträgt der Verpflichtete an Erfüllung s...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.8 Schuldenabzug

Zu beachten sind die Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020. Hiernach gilt Folgendes: a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich aus d...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.11 Gründe für eine Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann aus verschiedenen Gründen in Betracht kommen. Hauptgrund für die Ausschlagung einer Erbschaft dürfte die Überschuldung des Nachlasses sein. Denn der Erbe wird nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen wollen. Mögliches Motiv kann aber auch die Überschuldung des Erben selbst sein. Denn der Erbe muss die Erbschaft nicht annehmen, um s...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.2 Endvermögen

Unter dem Endvermögen wird das Vermögen eines Ehegatten verstanden, welches dieser bei der Beendigung des Güterstands hatte (§ 1375 Abs. 1 BGB). Auch hier gilt, dass vorhandene Schulden über die Höhe des Aktivvermögens abgezogen werden dürfen, das Endvermögen kann also auch negativ sein (§ 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB). Zur Wertermittlung des Endvermögens ist der Wert zugrunde zu l...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.1 Anfangsvermögen

Zum Anfangsvermögen zählt das Vermögen, das ein Ehegatte im Zeitpunkt des Eintritts in den Güterstand besaß (§ 1374 Abs. 1 BGB). Waren auch Verbindlichkeiten vorhanden, so sind diese abzuziehen. Nach § 1374 BGB sind Verbindlichkeiten über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen. Das Anfangsvermögen kann daher auch negativ sein.[1] Zur Wertermittlung des Anfangsvermögens ist ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.4 Zugewinnausgleichsforderung

Übersteigt nun der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen Ehegatten, steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu (§ 1378 Abs. 1 BGB). Die Zugewinnausgleichsforderung ist eine Geldforderung. Wichtig Entstehungszeitpunkt der Zugewinnausgleichsforderung Diese kommt mit der Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft zur...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.1 Berechnung des Anfangsvermögens

Hierbei ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten – nach Abzug von Verbindlichkeiten – beim Eintritt des Güterstandes gehörte (R E 5.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019). Ferner ist eine Indizierung des Anfangsvermögens vorzunehmen.[1] Dies bedeutet, dass die nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens aufgrund der ständigen Geldentwertung keinen Zugewinn darstellt. Inf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nachträgliche Betriebsausgaben

Rn. 78 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu den nachträglichen Einkünften iSv § 24 Nr 2 EStG gehören bei den Gewinneinkünften auch nachträgliche BA. Dies setzt voraus, dass sie durch die frühere Einkünfteerzielung veranlasst (§ 4 Abs 4 EStG) und nicht materiell-rechtlich mit Rückwirkung einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zuzurechnen sind (s Rn 74). Eine Veranlassung durch die f...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor (IPSAS 40)

Tz. 83 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ein Zusammenschluss im öffentlichen Sektor (combination) wird definiert als das Zusammenführen von separaten Geschäftsbetrieben in einer öffentlichen Einheit (IPSAS 40.5). IPSAS 40 zeichnet sich dadurch aus, dass er Leitlinien für die Bilanzierung von Erwerben (acquisitions) und von Fusionen (amalgamations) bietet. Während sich die Bilanzieru...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung eines Portfolios gegen Zinsrisiken (Fair Value Hedge Accounting of a Portfolio for Interest Rate Risk)

Tz. 271 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Vor allem in der Kreditwirtschaft regte sich deutlicher Widerstand gegen die restriktiven Regelungen hinsichtlich der Sicherungsbilanzierung. Viele Institute, die ihre Risiken intern auf Nettobasis steuern, monierten, dass sie diese Art der Risikosteuerung nicht sachgerecht abbilden könnten und gezwungen seien, für bilanzielle Zwecke eine au...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Restant Macro Hedge Accounting

Tz. 311 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Mit hohen Erwartungen auf allen Seiten veröffentlichte der IASB am 17. April 2014 ein Diskussionspapier, in dem er sich erstmals ausschließlich der Thematik der Absicherung offener Portfolien widmete (DP/2014/1 Accounting for Dynamic Risk Management: a Portfolio Revaluation Approach to Macro Hedging; s. stellvertretend Garz/Wiese, 2014, S. 2...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / b. Unzulässige Aufspaltung

Der Erblasser kann nicht sein Aktivvermögen dem A und seine Schulden dem B vererben; eine solche Aufspaltung verstößt gegen §§ 1922, 1967 BGB. Offenbar meinte der naive Erblasser, bei Ausschlagung durch B würde letztlich der Staat nur die Schulden erben (§ 1936 BGB), aber der Staat erbt eben auch die Aktiva.mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / aa. Gesetzliche Regelung

Sind dem Bedachten nur einzelne Gegenstände zugewendet, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er Erbe sein soll, auch wenn er als Erbe bezeichnet ist (§ 2087 Abs. 2 BGB). Das ist nur eine Auslegungsregel. Sie besagt umgekehrt, dass auch jemand "Erbe" oder "Miterbe" sein kann, obwohl ihm nur ein oder mehrere Gegenstände (meist Grundstücke) zugewiesen sind. Die Wortwahl (Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erbauseinandersetzung

Rn. 140 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die höchstrichterliche Rspr unterscheidet zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung und wertet auch Ausgleichszahlungen an weichende Miterben in gewissen Grenzen als entgeltlichen Vorgang (vgl BFH vom 05.07.1990, GrS 2/89, BStBl II 1990, 837; BMF vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253). Die Grundsätze zur einkommensteuerlichen Behandlung der Er...mehr

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zfs 02/2024, Beratungspflic... / 2 Aus den Gründen:

1. Es begegnet keinen (durchgreifenden Bedenken, dass das LG den Klageanträgen zu 1 und 3 durch Grundurteil stattgegeben hat. a) Dem Kl. steht gegen die Bekl. dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dieser beruht entgegen der Ansicht des LG nicht darauf, dass die Zeugin W. der Zeugin O. bei ihrem Telefonat im Februar 2020 eine falsche Auskunft erteilt hätte. Vielm...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / VI. Leistungsfähigkeit des Pflichtigen

Da es sich um einen Anspruch unter Billigkeitsabwägungen handelt, entfällt die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bereits bei Gefährdung des eigenen angemessenen und nicht erst des notwendigen Selbstbehalts. Auch hier gelten die Maßstäbe des § 114 ZPO nicht.[42] Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen des Pflichtigen sind vorrangig. Bei eigenen Schulden und sonstigen Verbind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sogenannten Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Sozialleistungen (IPSAS 42)

Tz. 91 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die Erbringung von Sozialleistungen (social benefits) stellt eines der primären Ziele der öffentlichen Hand dar. Die Ausgaben für Sozialleistungen sind dementsprechend einer der wesentlichen Ausgabeposten vieler Gebietskörperschaften. Der Anwendungsbereich von IPSAS 42 umfasst ausschließlich Sozialleistungen auf der Basis von Transferzahlunge...mehr

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AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsg... / II. 2,5-Gebühr ist nicht unbillig

Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Anspruch i.H.v. weiteren 1.642,32 EUR aus §§ 611 Abs. 1, 675 BGB i.V.m. dem zwischen den Parteien zustande gekommenen Rechtsanwaltsvertrag zu. Der Kläger hat mit Kostennote v. 15.11.2021 eine 2,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, mithin insgesamt 9.487,71 EUR berechnet. Die Rechtsschutzversicherung de...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 2. Neue BGH-Rechtsprechung

BGH FamRZ 2010, 958: Zitat "Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, etwa FamRZ 2006, 394). Auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden". Das Ziel,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insbesondere die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachl...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Rahmenkonzept (Conceptual Framework)

Tz. 33 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Mit dem Rahmenkonzept für die öffentliche Rechnungslegung (The Conceptual Framework for General Purpose Financial Reporting by Public Sector Entities) hat der IPSASB im Jahr 2014 ein spezifisches Rahmenkonzept für die öffentliche Rechnungslegung vorgelegt, das bei der Normierung und Auslegung der einzelnen Standards herangezogen werden kann. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 236 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum Veräußerungspreis beim privaten Veräußerungsgeschäft gehört alles, was der Verkäufer anlässlich der Veräußerung oder in wirtschaftlichem Zusammenhang damit erhält. Somit rechnen neben dem Verkaufserlös alle sonstigen geldwerten Güter iSd § 8 EStG , die der StPfl für das veräußerte WG zB bei Tauschgeschäften erhält, zum Veräußerungspreis....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Gemeinschaftliche Vereinbarungen

Tz. 15 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Eine gemeinschaftliche Vereinbarung (joint arrangement) ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien die gemeinschaftliche Führung über ein Unternehmen oder eine Vermögensmasse innehaben. Gemeinschaftliche Führung (joint control) ist die vertraglich geregelte Teilung der Beherrschung durch eine Vereinbarung, die nur dann gegeben ist...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / f. Testament/Vermächtnisse

Mit einem Testament werden nach französischem Recht keine Erben eingesetzt, sondern lediglich Vermächtnisse (Legat = "le legs" – auch im Singular bereits mit -s geschrieben). Diese lassen die gesetzliche Erbeinsetzung (réserve héréditaire) und deren Quoten grundsätzlich unberührt. Die Bezeichnung als "Erbe" oder "Vermächtnisnehmer" schadet nicht (Art. 1002 CC). Drei Arten von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundzüge des KSt-Anrechnungsverfahrens

Rn. 20 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommens- und Progressionssituation erfolgte. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Schuldverschreibung

Rn. 1279 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Zinsscheine oder die Zinsforderungen müssen mit Schuldverschreibungen im Zusammenhang stehen. Bei einer verbrieften Inhaberschuldverschreibung wird eine Urkunde ausgestellt, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (s § 793 BGB). Diese Schuldverschreibung, auch Anleihe, Rentenpapier oder Obligation genannt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Grundgeschäft (hedged item)

Tz. 109 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Als abgesicherten Posten oder Grundgeschäft (hedged item) bezeichnet der IASB Vermögenswerte, Schulden, schwebende Geschäfte iSv. festen Verpflichtungen, hochwahrscheinliche und zukünftig erwartete Geschäftsvorfälle sowie Nettoinvestitionen in ausländische Teilbetriebe. Grundgeschäfte sind Geschäfte, die das Unternehmen einem Wertschwankungs...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / bb. Gesamtverteilung

Enthält das Testament lediglich Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände und erschöpfen diese Einzelzuwendungen den Nachlass, kann eine Erbeinsetzung aller genannten Empfänger vorliegen.[32] Eine "gesamte Erschöpfung" liegt auch vor, wenn die üblichen Haushaltsgegenstände, die kaum einen Wert haben (wie gebrauchte Möbel, Vorräte, Kleidung), nicht verteilt werden;[33] ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1570 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 8 S 1 EStG regelt, dass KapErtr den Einkünften aus LuF, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus VuV zuzurechnen sind, wenn sie im Rahmen dieser Einkunftsarten anfallen. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Zuordnungsvorschrift, nicht aber um einen eigenen Besteuerungstatbestand. Nach diesem Subsidiaritätsprinzip...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsvermögen

Rn. 1572 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 2 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Erzielung von Einkünften aus KapVerm dann, wenn das KapVerm Bestandteil des notwendigen oder gewillkürten BV bzw des Sonder-BV ist. Das ist zB der Fall bei Dividenden auf Aktien, die zum BV gehören. Ebenso gehören Gewinnanteile, die ein gewerblicher Unternehmer d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 223 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommen den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IAS 39.78) ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss es s...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 250 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.89): Der Erfolg aus der Bewertung des Sicherungsinstruments wird – wie sonst auch – im Periodenergebnis erfasst und der Erfolg aus der Bewertung des Grundgeschäfts wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erbfall

Rn. 130 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Von § 23 EStG werden unentgeltliche Übertragungsakte nicht erfasst. Erbschaft, Vermächtnis und Schenkung schließen mangels Entgeltlichkeit eine Anschaffung bzw Veräußerung grundsätzlich aus. Unentgeltlich ist auch die Aufhebung von Miteigentum in Gestalt der Realteilung, insb handelt es sich hierbei um keinen Tauschvorgang (BFH vom 05.07.19...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erträge aus einseitigen Leistungsbeziehungen (IPSAS 23)

Tz. 58 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 23 wird zum 1. Januar 2026 durch IPSAS 47 abgelöst. Im Folgenden wird das aktuell anwendbare Ertragsrealisierungskonzept von IPSAS 23 dargestellt. Die sich zukünftig aus IPSAS 47 ergebenden Änderungen werden im Abschnitt D.XII (vgl. Tz. 105). separat dargestellt. Einseitige Leistungsbeziehungen im Sinne des IPSAS 23 sind so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nießbrauch

Rn. 149 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei der Übertragung eines WG gegen den Vorbehalt des Nießbrauchs handelt es sich insgesamt um einen unentgeltlichen Vorgang. Der Nießbrauchsvorbehalt stellt keine Gegenleistung und damit kein Anschaffungsentgelt dar (BFH vom 24.04.1991, BStBl II 1991, 793). Der Erwerber übernimmt bereits die um das Nießbrauchsrecht geminderte Immobilie. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen

Rn. 135 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der BFH hat die vorweggenommene Erbfolge in Anlehnung an das Zivilrecht als Singularsukzession begriffen, die sich im Vorgang der unentgeltlichen Übertragung des WG erschöpft (BFH vom 09.07.1985, BStBl II 1985, 722). Damit wird die vorweggenommene Erbfolge als Sonderfall der Schenkung betrachtet. Eine (Teil-)Entgeltlichkeit liegt vor, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zinsen aus Darlehen

Rn. 671 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zinsen aus Darlehen gehören grds zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (Ausnahme: partiarische Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG; s Rn 474 ff; § 20 Abs 8 EStG Subsidiaritätsklausel, s Rn 1570ff). Rn. 672 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Ausnahmen vom AbgSt-Tarif gemäß § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bei Darlehen zwischen nahestehenden Persone...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Finanzinstrumente (IPSAS 28, 29, 30 und 41) – spezifisch öffentliche Regelungen

Tz. 69 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Finanzinstrumenten sind in den Standards IPSAS 28 (Financial Instrument: Presentation), IPSAS 29 (Financial Instruments: Recognition and Measurement) und IPSAS 30 (Financial Instruments: Disclosures) enthalten. Im Rahmen des Projekts "Update to IPSAS 28–30" wurde der IPSAS 29 vor de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Grundstruktur des § 23 EStG geht auf das EStG 1925 zurück. Spekulationsgeschäfte waren darin als Unterart der "sonstigen Leistungsgewinne" nach §§ 41 Abs 1 Nr 1, 42 EStG 1925 estpfl. Die Spekulationsabsicht wurde regelmäßig unterstellt, der StPfl konnte jedoch dartun, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zwecke einer gewinnbringenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veräußerung und Erwerb unter Zwang

Rn. 150 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grundsätzlich sind die Beweggründe für ein Anschaffungs- oder Veräußerungsgeschäft durchweg unbeachtlich (st Rspr, zB BFH vom 08.03.1967, BStBl III 1967, 317; BFH vom 21.03.1969, BStBl II 1969, 520; BFH vom 07.12.1967, BStBl II 1977, 209). Die Handlung muss aber wesentlich vom Willen des StPfl bestimmt sein (BFH vom 05.05.1961, BStBl III 19...mehr