Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.2 Anforderungen an Sicherungsgeschäfte

Rz. 28 Als Sicherungsinstrumente sind neben Derivaten auch originäre Finanzinstrumente zulässig. Als Begründung hierfür wird im Referentenentwurf des BilMoG genannt, dass in der Praxis auch Vermögensgegenstände zur Absicherung von Risiken eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit, Währungsforderungen durch Währungsverbindlichkeiten abzusichern, verwi...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 4.1 Mikro-Hedges und Makro-Hedges

Rz. 40 Bei einem Mikro-Hedge sichert ein einzelnes Sicherungsgeschäft ein konkretes Grundgeschäft ab. Diese Form von Bewertungseinheit wird in der Literatur als relativ unproblematisch bewertet und ist gängige Praxis,[1] da bei einem einzelnen Grundgeschäft die wichtigen Merkmale und Risiken klar zu erfassen sind und es auf den ersten Blick keine Überschneidungen mit anderen...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 3.2 Sonstige Verbindlichkeiten: Ausgaben, die das Jahr zuvor betreffen

Sonstige Verbindlichkeiten sind das Pendant zu den sonstigen Vermögensgegenständen. Diese umfassen u. a. auch Ausgaben nach dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine Zeit vor dem Abschlussstichtag sind. Die Position "Sonstige Verbindlichkeiten" befindet sich unter der Position C Nr. 8 des § 266 Abs. 3 HGB . Auch dies ist ein Sammelposten für alle Verbindlichkeiten, die nicht...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 3 Antizipative Rechnungsabgrenzungen

Die Konten "Sonstige Vermögensgegenstände" und "Sonstige Verbindlichkeiten" werden zur Periodenabgrenzung verwendet, um zum Jahresende Aufwendungen und Erträge im laufenden Geschäftsjahr zu erfassen und sie diesem wirtschaftlich zuzuordnen, auch wenn der Zahlungsvorgang erst im Folgejahr erfolgt (sog. antizipative Periodenabgrenzungen bzw. Rechnungsabgrenzungen). Die Pflicht...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 5 Wie ein Disagio erfasst wird

Weiterhin regelt § 250 HGB die aktive Abgrenzung eines Unterschiedsbetrags aus der Aufnahme von Verbindlichkeiten (Disagio). Übersteigt der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit deren Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag (Wahlrecht) in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschre...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 2 So kontieren Sie richtig!

Einnahmen nach dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine Zeit davor sind, müssen im Rahmen der Abschlussbuchungen z. B. auf das Konto "Sonstige Vermögensgegenstände, Restlaufzeit bis 1 Jahr" 1501 (SKR 03) bzw. 1301 (SKR 04) gebucht werden. Buchungssatz Werden aber erst nach dem Abschlussstichtag Rechnungen bezahlt, die Aufwand für ...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 1 Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4 Einfuhren

Rz. 81 Für die Festsetzung der EUSt sind die Zollbehörden zuständig. Haben die Zollbehörden bei der Einfuhr eines Gegenstands in das Inland[1] statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise den ermäßigten Steuersatz angewendet, trifft den Unternehmer hieran regelmäßig keine Schuld. Solange die Zollbehörden die Festsetzung der EUSt nicht berichtigen, bleibt es ...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 6 Abweichungen in der Steuerbilanz

Die steuerrechtlichen Regelungen zur Rechnungsabgrenzung finden sich in § 5 Abs. 5 EStG, R 5.6 EStR und EStH 6.10. Für aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (transitorische Vorgänge) gilt analog der Handelsbilanz nach § 5 Abs. 5 EStG auch für die Steuerbilanz eine Bilanzierungspflicht. Wie in Kapitel 4 dargestellt, darf in der Steuerbilanz für unwesentliche Abgrenzung...mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 4 Transitorische Rechnungsabgrenzungen

Transitorische Abgrenzungen sind nach § 250 HGB zwingend zu buchen, wenn es im aktuellen Wirtschaftsjahr zu Ausgaben oder Einnahmen aus einem gegenseitigen Vertrag oder aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (z. B. Kfz-Steuer) kommt, die Erträge oder Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Bildung eines Rechnungsabgrenzu...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.4 Antrag an das Gewerbeamt zur Entziehung der Gewerbeerlaubnis

Das Gewerbeuntersagungsverfahren dient primär dem Schutz des Geschäftsverkehrs und nur mittelbar der Besteuerung.[1] Nach § 35 Abs. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftig...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.4 Zahlungsüberwachung und Verjährungsfalle

Mit der in den meisten Betrieben vorhandenen Software ist es kein Problem, sich Wiedervorlagen für Zahlungseingänge zu notieren (z. B. auch "Outlook"/Aufgaben). Eine andere Möglichkeit ist, dass sich der Unternehmer bzw. dessen Angestellte z. B. am 15. und am 30. eines jeden Monats die offene Postenliste aus der Buchhaltung zur Überprüfung vornimmt. Bei nicht zeitnaher Buchu...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.6 Ausfüllhinweise zum Mahnbescheidsantrag

Das zweiseitige amtliche Formular aus Papier ist übersichtlich gestaltet und anhand der amtlichen Ausfüllhinweise leicht auszufüllen. Praxis-Tipp Die Ausfüllhinweise können im Internet unter https://www.mahngerichte.de/wp-content/uploads/Ausfuellhinweise.pdf heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf der Seite 2 des Formulars sind folgende Zeilen unbedingt auszufüllen und feh...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.8 Maßnahmen des Gläubigers, wenn sich der Gegner gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wehrt

Mit dem Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (Schuldner) ausdrücklich eine mögliche gerichtliche Entscheidung angekündigt, weil der Mahnbescheid den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis zum Fristablauf Wid...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1 Welchen tatsächlichen Wert der im Erkenntnisverfahren erstrittene Titel hat, zeigt sich erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in eigener Regie vollstrecken, er muss sich immer der staatlichen Vollstreckungsorgane (Ger...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / e) Wirkung des Beschlusses

Rz. 143 Zunächst ist festzuhalten, dass es keine sittenwidrige Härte darstellt, wenn der Schuldner wegen der Höhe der Schuld und der Geringfügigkeit seines Einkommens über viele Jahre hinweg, möglicherweise auf immer, mit dem nach § 850c ZPO errechneten unpfändbaren Betrag auskommen muss. Hierauf ist bei der Entscheidung keinerlei Rücksicht zu nehmen.[254] Rz. 144 Der Beschlu...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung des OHG-Gesellschafters

Nach § 128 HGB haften die Gesellschafter einer OHG als Gesamtschuldner, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten vorliegen muss, für alle Verbindlichkeiten der OHG;[1] eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Daher haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen unbeschränkt für betriebliche Steuern der OHG.[2] Das gilt...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Persönliche Gründe

Rz. 271 Die Zahl der Unterhaltsberechtigten [377] führt immer dann zu einer Änderung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, wenn der Schuldner mehr als fünf Personen gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, da die amtliche Lohnpfändungstabelle max. nur fünf Unterhaltsverpflichtete berücksichtigt. Grds. stellen freiwillig übernommene Unterhaltspflichten keinen Abänderungsgru...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 5. Ausforschungspfändung

Rz. 92 Beantragt der Gläubiger, einen Pfändungsbeschluss zu erlassen, in dem er sämtliche Bankverbindungen des Schuldners an dessen Wohnsitzgericht aufführt, wird dieser Antrag regelmäßig als unzulässige "Ausforschung" zurückgewiesen.[175] Die Intention des Gläubigers, über die Auskunftspflicht des Drittschuldners gem. § 840 ZPO in Erfahrung zu bringen, über welche Guthaben ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 9 Haftung der Gesellschafter einer GbR

Nach der Rechtsprechung des BFH haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vergleichbar den OHG-Gesellschaftern für die Steuerschulden und steuerlichen Nebenleistungen der GbR in sinngemäßer Anwendung der §§ 421, 427 BGB unbeschränkt [1] und unbeschränkbar.[2] Einschränkungen der unbeschränkten Haftung von Gesellschaftern einer GbR hat der BGH nur in ein...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung der Partnerschaftsgesellschafter

Nach dem Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften der Angehörigen Freier Berufe (PartGG) können sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zu einer Partnerschaft zusammenschließen. Angehörige können nur natürliche Personen sein. Eine nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannte Partnerschaftsgesellschaft ist jedoch zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 12 Haftung beim Verein

Für Verbindlichkeiten des rechtkräftig eingetragenen Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Die Organe des Vereins – also vor allem der Vorstand – haften nach den allgemeinen steuerlichen Bestimmungen der AO (§§ 69 ff. AO) bei einer Verletzung von steuerlichen Pflichten. Im Fall eines nichtrechtsfähigen Vereins findet zwar überwiegend das Vereinsrecht Anwendung, dies gilt i...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 Umfang der Haftung

Nach § 25 HGB wird für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten gehaftet. Darunter fallen: alle betrieblichen Steuern[1] – dies kann im Einzelfall auch die Kfz-Steuer sein, betrieblich veranlasste Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, die Haftung für steuerliche Nebenleistungen, § 25 HGB geht damit weiter als § 75 AO. Die Haftung kann durch Eintragung ins Handelsregister o...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Rechtsstellung des Gläubigers nach Überweisung

Rz. 166 Der gepfändete Anspruch kann nach Wahl des Gläubigers zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert überwiesen werden (§ 835 Abs. 1 ZPO). Ein auf einen Arrest gestützter Überweisungsbeschluss ist allerdings nichtig, der Arrest dient nur der Sicherung und nicht der Verwertung.[270] Ein Überweisungsbeschluss zur Einziehung führt nicht zu einer Prozessstandschaft d...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 6. Dispositionskredit

Rz. 33 Aufgrund einer festen Kreditzusage der Bank kann dem Kunden ein vereinbarter Kreditrahmen zur Verfügung gestellt werden, den er jederzeit abrufen kann (Vorvertrag). Für die Einräumung des Kredits werden darüber hinaus konkrete Zinssätze vereinbart, die regelmäßig unter den Zinssätzen für einen Überziehungskredit liegen. Der Vertragsabschluss kommt dann durch die einse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.1 Voraussetzungen der Haftung

Der Haftungstatbestand des § 25 HGB steht selbstständig neben der Haftung nach § 75 AO, der die Haftung des Betriebsübernehmers normiert. Bei demselben Vorgang können deshalb beide Tatbestände erfüllt sein.[1] Der Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn das Geschäft unter der bisherigen Firma fortge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / II. Antrag des Gläubigers – Formularzwang

Rz. 39 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird, wie alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen auch, nur auf Antrag des Gläubigers erlassen. Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO hat das BMJ ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.2.2 Strafzumessung

Rz. 7 Innerhalb der vorgenannten Strafrahmen ist im Einzelfall auf eine schuld- und tatangemessene Strafe zu erkennen. Bei der konkreten Strafzumessung ist Grundlage die Schuld des Täters und die Wirkung der Strafe im Lichte einer Abwägung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände (§ 46 StGB). Eine Freiheitsstrafe kommt danach nur in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.5.1 Leistungs- und Entgeltvereinbarung

Rz. 7 Die Inhalte der Leistungs- und der Entgeltvereinbarung bestimmt das Gesetz im Einzelnen in § 78c , auf dessen Kommentierung insoweit verwiesen wird. Bezüglich der Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung ist § 78b Abs. 1 Nr. 3 die alleinige Rechtsgrundlage. Im sog. jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.4 Rechtswirkung

Rz. 8 Sowohl aus dem Gesamtzusammenhang und dem Sinn der Neuregelung der §§ 78a f. wie aus verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben ergeben sich Hinweise zu ihrer Rechtswirkung. Schon nach dem Wortlaut des § 78f i. V. m. § 78b geben die Rahmenverträge nur den Rahmen für die Vereinbarungen auf örtlicher Ebene ab. Wenn die Vertragspartner auf örtlicher Ebene übereinstimmend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 2.3 Kommissionen nach Abs. 3

Rz. 14 Als Kann-Vorschrift sieht Abs. 3 vor, dass die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene und die Verbände der Träger der freien Jugendhilfe sowie die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer im Land regionale oder landesweite Kommissionen bilden. Die Bildung solcher Kommissionen kommt nur zustande, wenn die genannten Organisationen ihrer Einrichtung zustimmen. Sie ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vergleichbare Regelungen enthielten weder das JWG noch das SGB VIII in seiner bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung. Die Regelung enthält einen Landesrechtsvorbehalt. Die Länder können demnach eine andere örtliche Zuständigkeit bestimmen, die dann auch für Träger aus anderen Bundesländern über die Grenze hinweg Verbindlichkeit hat. Von dem Landesrechtsvorbehalt des Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 3 Leichtfertige Steuerverkürzung

Ebenso wie bei der vorsätzlichen Steuerverkürzung des § 370 AO die Möglichkeit besteht, Strafffreiheit zu erlangen, kann auch der Betroffene einer nur leichtfertigen Steuerverkürzung[1] erreichen, dass sein Handeln nicht von bußgeldrechtlichen Folgen begleitet wird. Der Unterschied im Rahmen der beiden Selbstanzeigevorschriften – hier § 371 AO, dort § 378 Abs. 3 AO – besteht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.6.5 Umfangreiche Steuerhinterziehung

Eine Selbstanzeige ist nunmehr auch dann ausgeschlossen, wenn der verkürzte Betrag 25.000 EUR übersteigt.[1] Bleibt der verkürzte Betrag darunter, greift dieser Ausschlussgrund nicht ein, d. h. die Selbstanzeige ist wirksam. Bei Beträgen über 25.000 EUR kommt es zwar zum Wirksamkeitsausschluss der Selbstanzeige, dennoch wird nach § 398a AO die Steuerstraftat nicht verfolgt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anrufungsbefugnis des Betriebsrats

Rz. 10 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nur der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, dagegen steht dem Arbeitgeber und auch dem beschwerdeführenden Arbeitnehmer dieses Recht nicht zu (BAG, Beschluss v. 28.6.1984, 6 ABR 5/83[1]). Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, insoweit bedarf es eines wirksamen Beschluss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.7 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft stehen, gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Die Verbindlichkeiten sind jeweils dem Wirtschaftsteil, den Betriebswohnungen und dem Wohnteil der Höhe nach zuzuordnen, weil sie bei der Feststellung des Grundbesitzwerts zu berücksichtigen sind. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.5 Anzahl der Beschäftigten, Ausgangslohnsumme sowie Verwaltungsvermögen (Zeilen 20 bis 24)

In der Zeile 21 ist die Anzahl der Beschäftigte im Betrieb oder in der Gesellschaft einzutragen. Bei der Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten ist auf die Anzahl der aktiven Arbeitnehmer abzustellen, die am Bewertungsstichtag im zugewendeten Betrieb oder in der Gesellschaft beschäftigt sind. Achtung Einzubeziehende Beschäftigte Es sind hierbei sämtliche Beschäftigte einzubezi...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / cc) Entscheidung des EuGH

Rz. 43 Der EuGH entschied im Hinblick auf die erste Vorlagefrage, dass in der unterschiedlichen Freibetragsregelung zwar eine Beschränkung des Kapitalverkehrs zu erkennen sei, diese jedoch durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses, der Wahrung der Kohärenz des Steuersystems, gerechtfertigt sei. Die deutsche Regelung stelle den für eine Rechtfertigung notwendigen u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Zuwendungen durch nahe stehende Personen

Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erfolgt die Zuwendung durch eine nahe stehende Pers, stellt sich die Frage, ob sich dadurch die AK des Gesellschafters erhöhen können. Bei der nahe stehenden Pers ist eine stliche Berücksichtigung jedenfalls nicht möglich, da sie nicht an der Kö beteiligt ist, der sie die Zuwendung zukommen lässt. Es können bei der nahe stehenden Pers also w...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2.3 Minderungen nach § 3a Abs 3 S 2 und 3 EStG

Tz. 582 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3a Abs 3 EStG mindert der nach Berücksichtigung der in § 3a Abs 3 S 1 EStG genannten Korrekturen sich ergebende "geminderte Sanierungsertrag" in der in § 3a Abs 3 S 2 EStG bestimmten Reihenfolge abzb Verluste, negative Eink und Verlustabzüge. Für Organschaftsfälle ist in § 15 S 1 Nr 1a KStG der Katalog der zu mindernden Verluste sowi...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Vermögenssteuer

Rz. 11 Alle Kantone,[17] nicht jedoch der Bund, erheben auf das Reinvermögen von natürlichen Personen eine allgemeine Vermögenssteuer. Dabei gilt das sog. Stichtagsprinzip, d.h. Bemessungsgrundlage bildet das steuerlich relevante Vermögen per 31. Dezember. Dabei gelten die folgenden Grundsätze:[18]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.3.4 Verhältnis zu § 7b GewStG

Tz. 592 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 7b Abs 1 GewStG sind die §§ 3a und 3c Abs 4 EStG vorbehaltlich des § 7b Abs 2 und 3 GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags entspr anzuwenden. Anders als in Rn 15 des Sanierungs-Erl, wonach für Zwecke der GewSt ein gesonderter Billigkeitsantrag bei der bzw den hebeberechtigten Gemeinde(n) erforderlich war, soll nach der Neuregelu...mehr