Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.2 Reaktion des Gesetzgebers

Tz. 594 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Ges-Geber hat durch Art 2 Ziff 5 Buchst b und Art 8 Ziff 2 Buchst b UStAVermG für den Stpfl ein Antragsrecht auf rückwirkende Anwendung des § 3a EStG bzw § 7b GewStG geregelt (hierzu s § 52 Abs 4a S 3 EStG und § 36 Abs 2c S 3 GewStG). Auf Antrag des Stpfl sind § 3a EStG und/oder § 7b GewStG auch auf Fälle anzuwenden, in denen die Schulde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2.1 Allgemeines

Tz. 580 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ist für die Sanierungserträge die StBefreiung zu gewähren. Der Stpfl hat insoweit kein Wahlrecht. Allerdings kann in dem Umstand, dass der Stpfl das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nachzuweisen hat, ein faktisches Wahlrecht gesehen werden. In diesem Zusammenhang ist auch auf das neu gere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.4 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 7 bis 19)

In der Zeile 8 ist die Eigentumsfläche des Betriebs am Bewertungsstichtag anzugeben. Wichtig Als Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführter Betrieb Sofern der Betrieb der land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als Gemeinschaft geführt werden, so sind auch die im Alleineigentum eines Gesellschafters bzw. Gemeinschafters befindende Fläc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.7 Veräußerung des Stammrechts unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins (Fallgruppe II)

Tz. 313 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ebenfalls keine St-Pflicht nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG besteht, wenn der bisherige AE das Stammrecht veräußert, den Dividendenschein bzw sonstigen Gewinnanspruch jedoch zurückbehält. Zur Besteuerung des VG für das Stammrecht gilt das oben Gesagte entspr (s Tz 311). Tz. 314 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Fall A: Im Zeitpunkt der Stammrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Vorschrift des § 8 Abs 1 KStG geht zurück auf die Einf iRd KStG 1977 (BGBl I 1976, 2597). Der für Zwecke der Einkommensermittlung in § 8 Abs 1 S 1 KStG enthaltene Verweis auf die Vorschriften des EStG geht wiederum zurück auf vergleichbare Vorschriften zunächst in den §§ 5, 9 KStG idF des KStG 1920 v 20.03.1920 (RGBl I 1920, 393) und in §...mehr

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zfs 03/2023, Notwendiger Um... / 2 Aus den Gründen:

Der im Strafbefehlsantrag angenommene hinreichende Tatverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung ist nicht gegeben. 1. Die Beschwerden des Zeugen S. sind jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht genügend sicher auf das Unfallgeschehen zurückzuführen. Der Zeuge S. wurde schon zu seinen körperlichen Beschwerden nicht vernommen. Zwar hat der Zeuge ein ärztl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6.2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf die spätere Dividendenzahlung an den Dividendenscheinerwerber

Tz. 353 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212) zieht der Dividendenscheinerwerber in dem in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG geregelten Sachverhalt nur eine Forderung ein und erzielt keinen stpfl Ertrag (s Tz 329). Legt er dem Kreditinstitut den Dividendenschein zur Einlösung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Allgemeines

Tz. 567 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bis zum VZ 1997 waren Sanierungsgewinne nach § 3 Nr 66 EStG aF stfrei. Bestehende Verlustvorträge des Stpfl wurden nicht mit dem Sanierungsgewinn verrechnet und konnten weiterhin mit späteren Gewinnen verrechnet werden. § 3 Nr 66 EStG wurde mit Wirkung ab dem 01.01.1998 aufgehoben, weil in dem unveränderten Verlustvortragsvolumen und der Mö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 3a EStG

Tz. 575 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3a Abs 1 S 1 EStG sind BV-Mehrungen oder BE aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung iSd § 3a Abs 2 EStG stfrei. Für das Vorliegen einer "unternehmensbezogenen Sanierung" muss der Stpfl für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses nachweisen, dass die Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.9 Erhebung von Kapitalertragsteuer

Tz. 72 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei den wichtigsten Kap-Erträgen wird die Besteuerung durch die Erhebung einer Abzug-St, der KapSt, sichergestellt. Die Tatsache, dass die KapSt nicht bei allen Kap-Erträgen erhoben wird, ist einer der Gründe für die Unterteilung des § 20 Abs 1 EStG in vd Nrn. Die KapSt, die von der ausschüttenden Kö, aber für Rechnung der AE, einbehalten un...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.4 Angaben zu den Betriebswohnungen (Zeilen 275 bis 279)

Der für die Betriebswohnungen jeweils gesondert ermittelte Wert ist nach den Eigentumsverhältnissen zu berücksichtigen. Befinden sich die Betriebswohnungen im Eigentum der Gesellschaft, so ist der Wert den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungshöhe anteilig zuzurechnen. In der Zeile 276 ist der Wert der Betriebswohnungen im Gesamthandseigentum der Gesellschaft anzuge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.7 Wohnteil (Zeilen 31 bis 36)

In der Zeile 32 ist anzugeben, ob zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Gebäude bzw. Gebäudeteile gehören, die Betriebsinhaber, den zu seinem Haushalt gehörigen Familienangehörigen oder den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen. Solle dies der Fall sein, dann ist jeweils eine Anlage Grundstück beizufügen. Wichtig Zurechnung von Gebäuden zum Wohnteil Gebäude oder Gebäudeteile, ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.6 Betriebswohnungen (Zeilen 25 bis 30)

In der Zeile 26 ist anzugeben, ob zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Gebäude bzw. Gebäudeteile gehören, die Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen zur Verfügung gestellt werden (so genannte Betriebswohnungen). Solle dies der Fall sein, dann ist jeweils eine Anlage Grundstück beizufügen. Wichtig Betriebswohnungen Für eine Betriebswohnung genügt es, dass der jeweilige...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.3 Angaben zum Wirtschaftsteil (Zeilen 266 bis 274)

Der Wert des Wirtschaftsteils ist stets nach den bei der Ermittlung des Mindestwerts zugrunde gelegten Verhältnissen aufzuteilen In der Zeile 267 ist der Grund und Boden der Gesellschaft (Gesamthandeigentum) einzutragen. In der Zeile 268 ist der Grund und Boden des Gesellschafters (Alleineigentum) einzutragen. In der Zeile 269 ist der Grund und Boden der übrigen Gesellschafter ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.5 Angaben zum Wohnteil (Zeilen 280 bis 284)

Der für den Wohnteil jeweils gesondert ermittelte Wert ist nach den Eigentumsverhältnissen zu berücksichtigen. Befindet sich das Wohnteil im Eigentum der Gesellschaft, so ist der Wert den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungshöhe anteilig zuzurechnen. In der Zeile 281 ist der Wert des Wohnteils im Gesamthandseigentum der Gesellschaft anzugeben. Stehen im unmittelbare...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage durch Minderung der Passiva liegt vor, wenn der Gesellschafter der Kö außerhalb einer Sanierung eine Verbindlichkeit erlässt oder sie befreiend übernimmt. Dies ist zB dann gegeben, wenn der Gesellschafter eine Bankverbindlichkeit der Gesellschaft freiwillig begleicht und von Anfang an auf Rückforderungsansprüche ggü de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsfolgen auf Ebene der Körperschaft

Tz. 71 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch § 8 Abs 3 S 3 KStG wird verhindert, dass sich Einlagen als gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge auf das Einkommen auswirken. Soweit die Einlage als Ertrag verbucht wurde, ist deshalb nach uE zutr hM eine außerbilanzielle Korrektur vorzunehmen (zB s B. Lang in E&Y, KStG, § 8 Rn 479ff; s Roser, in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 97)....mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.18.2 Einzelheiten (Zeilen 248 bis 263)

In Zeilen 248 bis 249 sind die jeweiligen Eigentumsflächen der landwirtschaftlichen Nutzung (Grünland/Ackerland) entsprechend der Klassifizierung im amtlichen Liegenschaftskataster anzugeben. In den Zeilen 250 bis 262 sind die jeweiligen Eigentumsflächen entsprechend der Klassifizierung im amtlichen Liegenschaftskataster anzugeben. Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Einlage einer Beteiligung

Tz. 86 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Werden Anteile an einer Kap-Ges in eine andere Kap-Ges verdeckt eingelegt, führt dies nach § 17 Abs 1 S 2 EStG zu einer Gewinnrealisierung, wenn sich die eingelegten Anteile im PV des Gesellschafters befanden. Die eingelegte Beteiligung ist dabei nach § 17 Abs 2 S 2 EStG mit dem gW anzusetzen. Der entstehende VG ist nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zuwendung an die Körperschaft

Tz. 18 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage setzt nach der oa Definition (s Tz 17) eine Zuwendung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers voraus. Dies bedeutet, dass nicht jede Mehrung eines Aktiv- oder Minderung eines Passivpostens zu einer verdeckten Einlage führen muss, selbst wenn der zugrunde liegende Vorgang im Gesellschaftsverhältnis v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

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ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.8 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 37 bis 39)

In der Zeile 38 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts für den Wirtschaftsteil beantragt werden. In diesem Fall ist entweder ein Verkehrswertgutachten oder ein Kaufpreisnachweis beizufügen. Hierbei gilt es zu beachten, dass nach dem Bundesfinanzhof [1] anstelle des Liquidationswerts auch der niedrigere gemeinen Wert angesetzt werden kann (siehe auch Punkt 1.6.1). Hinwe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.1 Grundlagen

Der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft setzt sich grundsätzlich aus dem Wert des Wirtschaftsteils, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils zusammen. Die Werte werden jeweils getrennt ermittelt und dann zu einer Summe zusammengefasst. Der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils sind unter Berücksichtigung der damit im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Systematische Einordnung der Einlagen im Ertragsteuerrecht

Tz. 3 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei Pers-Unternehmen (s § 4 Abs 1 S 1 EStG) sollen Einlagen auch bei Kö das Einkommen nicht erhöhen (zur grds Begr, warum Entnahmen und Einlagen beim BV-Vergleich zu korrigieren sind, s Loschelder, in Schmidt, EStG, § 4 Rn 220). Dies basiert auf dem Grundprinzip, dass betriebsfremde Vorgänge bei allen Kaufleuten keine Auswirkung auf das E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zufluss des Anspruchs

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einnahmen sind einem Stpfl iRv Überschuss-Eink iSv § 11 Abs 1 EStG zugeflossen, sobald er wirtsch über die Einnahmen verfügen kann (s zB Urt des BFH v 24.03.1993, BStBl II 1993, 499 und v 16.11.1993, BStBl II 1994, 632 zu einem beherrschenden Gesellschafter einer Kap-Ges) bzw wenn ein Vergütungsanspruch "freiwillig und einverständlich" mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Ebene der Körperschaft

Tz. 91 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die AE können eine verdeckte Einlage in die Kap-Ges nicht nur durch die Zuführung von WG, sondern auch durch den Verzicht auf Forderungen ggü der Kap-Ges bewirken. Ein solcher Verzicht führt durch den Wegfall der zuvor passivierten Verbindlichkeit bei der Kap-Ges zu einer Vermögensmehrung, die nach hr-lichen Grundsätzen als Gewinn ausgewiese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 50 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte, zB s Urt des BFH v 06.11.2003 (BStBl II 2004, 416) und v 07.05.2014 (BFH/NV 2014, 1736). Es ist also ein Fremdvergleich vorzunehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Abgrenzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Tz. 206 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch beim Verzicht auf einen Pensionsanspruch liegt eine verdeckte Einlage nur dann vor, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Eine außerbilanzielle Korrektur des Ertrags aus dem Wegfall der Pensionsrückstellung kommt damit dann nicht in Betracht, wenn keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung gegeben ist. Eine Veran...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 112 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Trägerversammlung der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers. Sie ist von Weisungen der Träger frei. Sie war schon in der vor 2011 maßgebenden Organisation mit Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. durchweg eingerichtet. Im Zuge der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Trägerversammlung erstmals auf eine ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Grundsätze zur Bewertung im Steuerrecht

Tz. 57 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Bewertung einer verdeckten Einlage ist im KStG nicht geregelt. Über § 8 Abs 1 KStG gilt deshalb die estliche Bewertungsregelung in § 6 Abs 1 Nr 5 EStG entspr. Bei einer verdeckten Einlage aus dem BV gilt § 6 Abs 6 S 2 EStG . Einlagen sind auch danach grds mit dem Tw zu bewerten. AK kommen als Bewertungsmaßstab nicht in Betracht, da es sic...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften

Zusammenfassung Überblick Die Abgabe der Anlage zur gesonderten Feststellung des Vermögens von Gemeinschaften oder Gesellschaften i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG ist notwendig zur Ermittlung des Werts des Vermögens und der Schulden, wenn die Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Personen zuzurechnen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 12 ErbStG verwei...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe der Anlage zur gesonderten Feststellung des Vermögens von Gemeinschaften oder Gesellschaften i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG ist notwendig zur Ermittlung des Werts des Vermögens und der Schulden, wenn die Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Personen zuzurechnen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 12 ErbStG verweist auch zur Fes...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.4 Doppelbesteuerungsabkommen

Können Wirtschaftsgüter nach einem Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft-und Schenkungsteuer nicht in Deutschland besteuert werden, so sind diese mit ihrem gemeinen Wert anzugeben- dies wegen eines eventuell nach diesen Abkommen möglichen Progressionsvorbehalts. Das gleiche gilt für Schulden, die mit diesen Wirtschaftsgütern in wirtschaftlichem Zusammenhang ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.4 Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020

Aufgrund des Jahressteuergesetz 2020 hat sich der Abzug von Schulden und Lasten geändert. Hiernach gilt nun Folgendes.[1] Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Kürzung des Abzugs für solche Schulden und Lasten eingeführt, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit erworbenen steuerbefreiten Vermögensgegenständen stehen. Zu diesen Schulden und Lasten zählen z. B.: Pflic...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.1 Allgemeines

Der Wert von Vermögensgegenständen (Wirtschaftsgütern) und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, ist gesondert festzustellen, wenn der Wert für die Erbschaftsteuer oder für eine andere Feststellung von Bedeutung ist. Dabei sind alle zu Beginn des Besteuerungszeitpunkts im Eigentum der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft stehenden Wirtschaftsgüter und Schulden a...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1. Vorbemerkung

1.1 Allgemeines Der Wert von Vermögensgegenständen (Wirtschaftsgütern) und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, ist gesondert festzustellen, wenn der Wert für die Erbschaftsteuer oder für eine andere Feststellung von Bedeutung ist. Dabei sind alle zu Beginn des Besteuerungszeitpunkts im Eigentum der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft stehenden Wirtschaftsgüter...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Allgemeiner Hinweis zum Ausfüllen

Sofern der Platz im Formular nicht ausreicht, sind die Angaben in entsprechenden Beiblättern zu machen und diese dem Formular beizufügen. Es ist auf jeden Fall der Gesamtwert der Vermögensgegenstände, die jeweils zusammen zu erfassen sind, in die entsprechende Summenspalte der Anlage einzutragen. Einzutragen sind nur volle Euro-Beträge. Erforderlichenfalls ist eine Rundung vor...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2. Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Allgemeiner Hinweis zum Ausfüllen Sofern der Platz im Formular nicht ausreicht, sind die Angaben in entsprechenden Beiblättern zu machen und diese dem Formular beizufügen. Es ist auf jeden Fall der Gesamtwert der Vermögensgegenstände, die jeweils zusammen zu erfassen sind, in die entsprechende Summenspalte der Anlage einzutragen. Einzutragen sind nur volle Euro-Beträge. Erf...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.2 Gemeiner Wert

Was unter dem gemeinen Wert zu verstehen ist, ergibt sich aus § 9 BewG. Danach wird der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Hinweis Gewöhnlicher Geschäftsverkehr Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist der Handel zu verstehen, der si...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.5 Jahressteuergesetz 2022

Hinzuweisen ist auch auf die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022. Dies betrifft für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer die bewertungsrechtlichen Änderungen, die ab 2023 Anwendung finden. Änderungen wurden hierbei u. a. vorgenommen beim Feststellungsverfahren, beim Wohnungsbegriff, beim Ertragswertverfahren, beim Sachwertverfahren, bei Gebäuden auf fremden Grun...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.3 Änderungen beim Feststellungsverfahren

Durch das Jahressteuergesetz 2022 haben sich Änderungen beim Feststellungsverfahren ergeben. Bisher war es möglich, die Feststellungserklärung in Papierform abzugeben. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde dies geändert. Die Erklärung ist nunmehr nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Hinweis Verzicht auf elektronische Übermittlung Au...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 24)

In Zeile 2 ist anzugeben, um welche Art von Gemeinschaft oder Gesellschaft es sich handelt. In den Zeilen 3 bis 5 ist der Ort der Verwaltung der Gemeinschaft oder Gesellschaft einzutragen. Das Verwaltungsfinanzamt sowie die Steuernummer/Aktenzeichen/Wirtschafts-Identifikationsnummer der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft sind in Zeile 6 aufzuführen. In den Zeilen 7 bis...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 5 Beispiel für einen Haftungsbescheid

Nachfolgend wird dargestellt, wie ein Haftungsbescheid in der Praxis aussehen kann:mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.4.3 Dokumentation bei Hilfen für junge Volljährige nach Satz 3

Rz. 56 Bei Hilfen für junge Volljährige nach § 41 wird die Dokumentationspflicht nach Satz 3 nochmals erweitert bzw. modifiziert. Gegenstand der Dokumentationspflicht ist danach auch der vereinbarte Umfang der Beratung und Unterstützung der Pflegeperson sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt. Rz. 57 Satz 3 hat damit klarstellende Funktion; klarstellend werden i...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.3 Rechtsfolge – Anspruch auf Beratung nach Abs. 1

Rz. 20 Mit der Überführung des Anspruchs auf Nachbetreuungshilfe durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) von § 41 Abs. 3 (a. F.) in § 41a Abs. 1 mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde die Rechtsnatur der Regelung signifikant geändert. Der Gesetzgeber hat insoweit die ursprüngliche Soll-Regelung aufgegeben und aus der Nachbetreuungshilfe eine...mehr