Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Außerordentliche Kündigung

Rz. 937 Nach dem Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist dann ausgeschlossen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Rz. 938 Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss unter Angabe der Kündigungsgründe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen

Rz. 858 Anzeigepflichtige Entlassungen, mithin "Massenentlassungen" liegen nach dem jetzt europarechtlich determinierten Entlassungsbegriff, dem "Kündigungszeitpunkt", vor, wenn die in § 17 Abs. 1 KSchG genannten Schwellenwerte an Entlassungen (vgl. Rdn 850) innerhalb von 30 Kalendertagen erreicht werden. Sowohl die Massenentlassungsrichtlinie als auch § 17 Abs. 1 KSchG stel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VIII. Einschränkungen des Subventionsanspruchs

Rz. 37 Wurde der auf dem freigewordenen Arbeitsplatz eingestellte Mitarbeiter wieder entlassen und die Stelle nicht innerhalb von drei Monaten erneut besetzt, bestand nach § 5 Abs. 2 AltTZG kein Anspruch auf die Förderungsleistungen nach § 4 AltTZG, soweit der Arbeitgeber für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht bereits für mindestens 4 Jahre Förderungsleistungen erhalten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Einladung und Tagesordnung

Rz. 461 Die Einladung zu den Sitzungen des Betriebsrates obliegt dem Betriebsratsvorsitzenden gem. § 29 Abs. 2 und 3 BetrVG. Er setzt auch die Tagesordnung fest. Er hat eine Betriebsratssitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder oder der Arbeitgeber dies beantragen (§ 29 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsleistung

Rz. 873 Hinsichtlich des Direktionsrechtes bezogen auf die Arbeitsleistung kann es in bestimmten Fällen zu Begrenzungen kommen (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 233 ff.): Für das Ausbildungsverhältnis regelt § 6 Abs. 2 BBiG, dass eine bestimmte Art von Tätigkeiten als geschuldete Leistung ausscheidet. § 4 MuSchG nennt Arbeiten, die von einer werdenden und st...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Auflösungsantrag... / 3 Antrag des Arbeitgebers

Stellt dagegen der Arbeitgeber einen Antrag auf Auflösung, so muss er konkrete Tatsachen beweisen, aus denen hervorgeht, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich sein wird. Diese können im prozessualen wie im außerprozessualen Verhalten des Arbeitnehmers liegen. An diese Gründe werden im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes erhöhte A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / bb) Fragerecht des Arbeitgebers

Rz. 41 Häufiger als durch Verschweigen ungefragt offenbarungspflichtiger Tatsachen kann es dadurch zu einer arglistigen Täuschung des Arbeitgebers kommen, dass der Arbeitnehmer auf bestimmte Fragen des Arbeitgebers – im Einstellungsgespräch oder im (mitbestimmungspflichtigen) Personalfragebogen – bewusst wahrheitswidrig antwortet. Zum Fragerecht des Arbeitgebers bei der Eins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Minderleistung

Rz. 271 Ein personenbedingter Kündigungsgrund wegen Minderleistung liegt vor, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers die berechtigte Leistungserwartung des Arbeitgebers in einem Maß unterschreitet, dass es ihm unzumutbar wird, an dem Arbeitsvertrag festzuhalten und künftig nicht damit gerechnet werden kann, dass das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung wiederherg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit der Zusage (Mindestpensionierungsalter)

Darüber hinaus ist die Pensionszusage steuerlich nur anzuerkennen, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet werden muss. Die Pensionszusage muss einen unbedingten Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers begründen. Klauseln, nach denen die Pension nur zu zahlen ist, wenn es die Geschäftslage der Gesellschaft erlaubt, führen zur steuerlichen Nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 2.1 Festlegung durch Arbeitgeber

Die zeitliche Festlegung des Urlaubs im Hinblick auf den Beginn und die Dauer ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 BUrlG, wonach Urlaub "zu gewähren" ist. Urlaubsgewährung bedeutet: Der Arbeitgeber macht dem Arbeitnehmer auf eine für diesen unmissverständliche Art und Weise erkennbar, dass und für welchen Zeitraum er ihn zum Zwecke der Erholung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 6 Schadensersatz bei unterbliebener Urlaubsgewährung

Soweit kein Sonderfall eintritt, etwa aufgrund der neuen Rechtsprechung des BAG zur Übertragung von Erholungsurlaub im Krankheitsfall oder aufgrund von speziellen tariflichen oder einzelvertraglichen Sonderregeln, verfällt nicht genommener Erholungsurlaub entweder mit dem Schluss des Kalenderjahres oder spätestens nach Auslaufen des Übertragungszeitraums. Gewährt hingegen der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.5 Schwerbehinderte Menschen

Gemäß § 168 SGB IX genießt einen besonderen Kündigungsschutz ein Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist (§ 2 Abs. 3 i. V. m. § 151 Abs. 2 SGB IX). Unter den besonderen Kündigungsschutz fallen auch leitende Angestellte, Auszubildende sowie in Heimarbeit Beschäftigte ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.5.2 Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Kündigungsschutz besteht, wenn bei Zugang der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig ist[1] oder die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. deren Gleichstellung nachgewiesen (§ 173 Abs. 3 SGB IX) ist oder die Schwerbehinderteneigenschaft zwar zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht nachgewiesen ist, jedoch ihre Feststellung spätestens 3 Wochen vor Zugang der Kün...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.5.1 Zeitliche Geltung

Der Sonderkündigungsschutz findet keine Anwendung, soweit eine der in § 173 SGB IX angeführten Ausnahmen greift. Die wichtigste Ausnahme enthält § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX. Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der ersten 6 Monate bedarf keiner Zustimmung. Unter Umständen kommt allerdings wie bei § 1 KSchG bei einem engen Zusammenhang eine Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.5.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Vor Ausspruch der Kündigung ist nicht nur der Betriebs- bzw. Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligten, sondern nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch die Schwerbehindertenvertretung. Die unterlassene Beteiligung war bisher folgenlos; zwar konnte die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX verlangen, die Durchführung oder Vollziehung der Maßnahme auszusetzen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 1 Einleitung

Die Kündigung ist die am weitaus häufigsten gewählte Form der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Das Recht zur Kündigung steht Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu. Für den Arbeitgeber ist dieses Recht allerdings durch den allgemeinen Kündigungsschutz sowie den besonderen Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder etc.)...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5 Besonderer Kündigungsschutz

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Er hat ihren Kündigungsschutz erweitert und die Kündigung von einer behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder sie auf bestimmte Tatbestände beschränkt. Für folgende Personengruppen sehen die verschiedenen Gesetze einen besonderen, wenn auch unterschiedlich gestalteten Kündigungssc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 14.1.3 Fehlende Beteiligung der Personalvertretung

Die Personalvertretung muss der außerordentlichen Kündigung von Mitgliedern der Personalvertretung, der Jugendvertretung und Ersatzmitgliedern während der Dauer der Vertretung, des Wahlvorstands, eines Wahlbewerbers oder Vertrauensmanns der Schwerbehinderten ausdrücklich zustimmen. Des Weiteren ist sie vor jeder ordentlichen wie außerordentlichen Kündigung anzuhören.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.5.3 Entscheidung des Integrationsamtes

Bei einer ordentlichen Kündigung entscheidet das Integrationsamt nach schriftlichem Antrag (§ 170 SGB IX), unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Arbeitsagentur, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und nach Anhörung des Betroffenen nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Ermessen wirkt eingeschränkt nach § 172 SGB IX. Danach hat es bei Betriebsstilllegung die Zustimmun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 3.6 Zugang der Kündigung

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsgegner zugeht. Eine Kündigung kann auch an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag zugehen. Beachten Sie, dass bei einem Einwurf in den Briefkasten das Schreiben erst am nächsten Werktag zugeht, da erst zu diesem Zeitpunkt mit einer Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann. Der Zugang ist maßgebend für die Prüfung und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 22.6 Anhörungsverfahren

Eine ordnungsgemäße Anhörung setzt die Einhaltung der Verfahrensregelungen voraus: Der Dienststellenleiter muss die beabsichtigte Kündigung der Personalvertretung mitteilen und begründen, § 86 Satz 1 BPersVG . Schriftform ist nicht vorgeschrieben, aus Beweisgründen aber unbedingt zu empfehlen. Zur Begründung gehören die Mitteilung der Art der Kündigung, des Kündigungstermins ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.10 Umdeutung

Das Bundesarbeitsgericht hat es zugelassen, eine fristlose Kündigung, die im Ergebnis wegen der nicht nachgewiesenen Unzumutbarkeit unwirksam war, in eine ordentliche Kündigung zum nächstzulässigen Zeitpunkt umzudeuten (vgl. Punkt 14 Unwirksamkeit/Umdeutung, dort Annahmeverzug). Die Begründung liegt darin, dass der Arbeitgeber mit seiner fristlosen Kündigung gezeigt hat, dass...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.5 Eignung, Leistungsmängel

Fehlende Eignung (der Arbeitnehmer will, kann aber nicht), wie z. B. mangelnde Berufskenntnisse[1], zu geringe Arbeitsleistung[2], unzureichende Einarbeitung[3] oder unzureichende Deutschkenntnisse[4], vermag eine Kündigung unter bestimmten engen Voraussetzungen sozial zu rechtfertigen. Insbesondere der Kündigungsgrund der Minderleistung – sei es in qualitativer Hinsicht (der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 14.3.2 Angebot der Arbeitsleistung

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer die Leistung so anbieten, wie er sie zu bewirken hat (§ 294 BGB). Er muss persönlich, zur rechten Zeit, am rechten Ort in der richtigen Art und Weise genau die von ihm vertraglich geschuldete Leistung anbieten. Praxis-Beispiel Dem Fahrer des städtischen Busses wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach der fristlosen Kündigung schickt er 3 Tage ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mensch mit Behinderung / 1.1 Grad

Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch eine Zahl ausgedrückt.[1] Schwerbehinderte Menschen haben einen GdB von 50 oder mehr.[2] Sie müssen ihren Wohnsitz, ständigen Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mensch mit Behinderung / Zusammenfassung

Begriff Menschen sind behindert, wenn sie körperlich, geistig oder seelisch oder in ihrer Sinneswahrnehmung eingeschränkt sind und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch eine Zahl ausgedrückt. Menschen sind schwerbehindert, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Andere Menschen mit Behinderungen können den schwer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mensch mit Behinderung / 3 Leistungen zur Teilhabe

Menschen mit Behinderungen haben Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe.[1] Diese umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Leistungen zur sozialen Teilhabe. Zuständig sind die Träger der Rehabilitation.[2] Für schwerbehinderte Menschen gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1.2 Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot

Ein Arbeitsvertrag kann insgesamt oder in einzelnen Teilen gegen gesetzliche Verbote verstoßen und deshalb (in diesen Teilen) gemäß § 134 BGB nichtig sein. Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB sind in erster Linie die vielfältigen Regelungen der Arbeitnehmerschutzvorschriften (Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz usw.) sowie die Gesetze zum Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 236a wurde als Übergangsregelung zu § 37 durch Art. 1 Nr. 76 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Vereinheitlichung der Altersgrenzen für einen vorzeitigen Anspruch auf Altersrente ins SGB VI eingefügt. Die Vorschrift sollte gemäß Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 ursprünglich am 1.1.2000 in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde allerdings zunächs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie für Berufs- und Erwerbsunfähige nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Das Gesetz zur Reform der gesetzliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.2 Schwerbehinderung

Rz. 6 Der Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt u. a. voraus, dass ein Versicherter als schwerbehinderter Mensch i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt ist (§ 37 Satz 1 Nr. 2). Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss die Schwerbehinderung bei Beginn der Rente vorgelegen haben; es ist somit nicht erforderlich, das sie während des laufenden Rentenbezuges unu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.3 Schwerbehinderung, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedingt nach der Übergangsregelung des § 236a u. a., dass ein Versicherter bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt oder in den Fällen des § 236a Abs. 3 berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht (§ 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 i. d. F. bis 31...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.4 Wartezeit

Rz. 26 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte umfasst 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 37 Satz 1 Nr. 3, § 236a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 50 Abs. 4, § 51 Abs. 3 SGB VI); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 420 Kalendermonate. Zu den auf die Wartezeit anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten zählen Kalendermonate mit Beitragszeiten, beitragsfr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 37 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie für Berufs- und Erwerbsunfähige nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Das Gesetz zur Ref...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 236a wurde als Übergangsregelung zu § 37 durch Art. 1 Nr. 76 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Vereinheitlichung der Altersgrenzen für einen vorzeitigen Anspruch auf Altersrente ins SGB VI eingefügt. Die Vorschrift sollte gemäß Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 ursprünglich am 1.1.2000 in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (§ 37 Satz 1). Aus Gründen des Vertrauensschutzes ergibt sich für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte die Prüfung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 236a Abs. 1 und 2 enthält als Übergangsregelung zu § 37 für Versicherte bestimmter Geburtsjahrgänge Vertrauensschutzregelungen zur Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie zum Zeitpunkt der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Altersrente. Gemäß § 37 Satz 1 haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Mensche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5 Hinzuverdienst

Rz. 27 Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen ist. Nach dem bis zum 31.12.2022...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 37 regelt die Anspruchsvoraussetzungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) für nach dem 31.12.1963 geborene Versicherte. Dieser Personenkreis kann bereits nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente abschlagsfrei beanspruchen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt ist. Die vorzeitige Inanspruchnah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.2 Vertrauensschutzregelung für berufsunfähige und erwerbsunfähige Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1951

Rz. 13 Gemäß § 37 i. d. F. bis zum 31.12.2000 lagen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch vor, wenn Versicherte nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht berufsunfähig (§ 43 Abs. 2 i. d. F. bis 31.12.2000) oder erwerbsunfähig (§ 44 Abs. 2 i. d. F. bis 31.12.2000) waren. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen vermind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.6 Antragserfordernis und Rentenbeginn

Rz. 14 Die Bewilligung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt eine wirksame Antragstellung voraus (§ 115 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 SGB X, § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 16 Abs. 1 SGB I). Der wirksam gestellte Rentenantrag hat eine materiell-rechtliche Wirkung bei Bestimmung des Rentenbeginns. Eine Altersrente wird nämlich gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 von dem Kalender...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 31 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.3 Hinzuverdienst ab 1.1.2023

Rz. 30 Durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde § 34 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Versicherte können nunmehr neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen uneingeschränkt hinzuverdienen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) aus a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1.2 Sonderregelung für vor dem 17.11.1950 geborene Versicherte

Rz. 12 Wegen der Anhebung der Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen und einer möglichen erheblichen Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Rente hatte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2001 aus Gründen des Vertrauensschutzes für vor dem 17.11.1950 geborene Versicherte, die am 16.11.2000 schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.4 Hinzuverdienst

Rz. 9 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.1 Altersgrenzen

Rz. 4 Altersgrenze für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist gemäß § 37 Nr. 1 die Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist bereits vom Kalendermonat nach Vollendung des 62. Lebensjahres zulässig (§ 37 Satz 2). Diese Altersgrenzen gelten ausschließlich für Versicherte der Geburtsjahrgäng...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.2 Hinzuverdienstregelungen vom 1.7.2017 bis zum 31.12.2022

Rz. 29 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 wurden die bis zum 30.6.2017 in § 34 enthaltenen Hinzuverdienstregelungen mit Wirkung zum 1.7.2017 geändert (Art. 1 Nr. 15, Art. 9 Abs. 3 Flexirentengesetz, BGBl. I S. 2838), um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand sowie die Ausübung einer Beschäftigung während eines vorzeitigen Altersrentenbezuges flexibler zu gestal...mehr