Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.1 Rechtsentwicklung

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Unterschied zu § 14 Abs. 2 UStG a. F. sah § 14 Abs. 3 UStG a. F. die Möglichkeit einer Beseitigung der Rechtsfolgen durch Rechnungsberichtigung grundsätzlich nicht vor. Die ältere Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH vom 21.02.1980, Az: V R /73, BStBl II 1980, 283) ging jedoch davon aus, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens dann nicht vor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des BMF vom 23.12.2002, BB 2003, 556. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendung der AO (§ 100 Abs 5 Nr 2 und 3 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Förderbetrag nach § 100 EStG ist keine Steuer, sondern ein aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffener und im EStG kodifizierter Anspruch eines ArbG bei Zahlungen von im Gesetz kodifizierten Beiträgen zugunsten seines ArbN. Aus Vereinfachungsgründen wurde die Verrechnung mit LSt-Zahlungen gewählt, obgleich der Förderbetrag keine Anknüp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.4 Selbstanzeige

Rz. 57 § 371 AO (Selbstanzeige) ist auf § 373 AO nicht anwendbar, denn der Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO bezieht sich ausschließlich auf die Fälle des § 370 AO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Versuch (§ 373 Abs. 3 AO), Vollendung, Beendigung, Rücktritt und Selbstanzeige

5.1 Versuch und Vollendung Rz. 50 Gem. § 373 Abs. 3 AO ist der Versuch des Schmuggels strafbar. Rz. 51 Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch[1] und die Tat versucht derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Da ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.3 Rücktritt

Rz. 56 Wurde die Tat lediglich versucht, so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB.[1] Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet wird.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1.1 Unterlassen

Rz. 52 Bei Unterlassungstaten genügt es für den Versuchsbeginn, dass sich der Täter der Zollgrenze soweit genähert hat, dass nach seiner Auffassung nähere Hindernisse vor dem Überschreiten nicht mehr zu erwarten sind.[1] Vollendet ist der Schmuggel bei Unterlassungshandlungen mit dem Überschreiten der Zollgrenze.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.2 Beendigung

Rz. 55 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Schmuggel beendet, wenn das geschmuggelte Gut in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" ist.[1] Der Zeitpunkt der Beendigung ist etwa bedeutsam für die Bestimmung des Beginns der Frist der Verfolgungsverjährung.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1 Versuch und Vollendung

Rz. 50 Gem. § 373 Abs. 3 AO ist der Versuch des Schmuggels strafbar. Rz. 51 Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch[1] und die Tat versucht derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Da § 373 AO ein unselbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1.2 Aktives Tun

Rz. 53 Soll bei Einfuhrdelikten die beabsichtigte Steuerverkürzung durch die Abgabe inhaltlich falscher Anmeldungen bei der zollamtlichen Abfertigung bewirkt werden, so beginnt der Versuch erst mit der Vorlage der wahrheitswidrigen – weil unvollständigen – Zollanmeldung.[1] Mit Blick auf die in Art. 218 Abs. 1 UZK vorgesehene Frist für die buchmäßige Erfassung wird es sodann...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.2 Rücktritt und Selbstanzeige

Rz. 19 Wurde die Tat lediglich versucht (vgl. Rz. 13), so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB.[1] Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.7.1 Gerichtliche Überprüfung

Rz. 74 Die Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufs nach § 93 Abs. 7 AO kann vom FG im Rahmen der Überprüfung des Steuerbescheids oder eines anderen Verwaltungsakts, zu dessen Vorbereitung der Kontenabruf vorgenommen wurde, überprüft werden. Der Kontenabruf entspricht einer elektronischen Einnahme des Augenscheins und stellt – anders als das nachfolgende allgemeine Auskunftsersuche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer Verpflichtung,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geschützte Informationen

a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten bekannt werden. Rz. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. (Teil-)Identität von Veranlagungszeitraum und Steuerart

Rz. 112 [Autor/Stand] Ist wegen unrichtiger oder fehlender Umsatzsteuervoranmeldungen ein Strafverfahren anhängig, entfällt während der Dauer des Strafverfahrens die Strafbarkeit hinsichtlich der Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung. Beispiel nach BGH[2]: S hatte für Januar bis Oktober 07 falsche monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Im Dezember 07 wurde ihm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (§ 284 AO)

Rz. 71 [Autor/Stand] Aus den vorbezeichneten Gründen ist bei verweigerter Mitwirkung auch die Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Vollstreckungsverfahren nach § 284 AO [2] unzulässig, weil dadurch der Stpfl. gezwungen würde, wahrheitsgemäß (unter der Strafandrohung des § 156 StGB) – zumindest teilweise auch – ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zwangsmittel gem. § 328 AO

Rz. 61 [Autor/Stand] Das Gesetz begnügt sich mit einer allgemeinen Verweisung auf § 328 AO. Als Zwangsmittel für die Durchsetzung von Verwaltungsakten, die auf Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, nennt § 328 AO das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und den unmittelbaren Zwang (§ 331 AO). Erfasst ist außer den in § 328 genannt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Selbstbelastungsgefahr

a) Wegen einer begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit Rz. 86 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2–4 AO dient der Umsetzung des Nemo-tenetur-Grundsatzes (s. Rz. 16 ff.). Danach darf der Stpfl. nicht gezwungen werden, sich selbst wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Rz. 87 [Autor/Stand] Gegenstand der Selb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Deliktische Einkünfte aus allgemeinen Straftaten

Rz. 127 [Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Entkriminalisierung der Außenprüfung?

Schrifttum: Buse, Versuchte Strafvereitelung durch Außenprüfer, AO-StB 2021, 11; Drüen, Außenprüfung und Steuerstrafverfahren, in DStjG 38 (2015), 219; Dusch/Rommel, Strafvereitelung (im Amt) durch Unterlassen am Beispiel von Finanzbeamten, NStZ 2014, 188; Kaeser, Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen und Tax Compliance, in DStjG 38 (2015), 193; Kremer/Altenburg,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit einer vorausgegangenen Steuererklärung

Rz. 125 [Autor/Stand] Bedenkliche Konfliktsituationen ergeben sich nach jüngster BGH-Rspr. auch dann, wenn der Stpfl. zunächst mit bedingtem Vorsatz unrichtige Angaben in einer Steuererklärung gemacht hat und später sichere Kenntnis davon erlangt, dass sie unrichtig sind. Der 1. Senat[2] meint, in dieser Situation sei der Stpfl. gem. § 153 Abs. 1 AO zur Anzeige seiner bereit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Fernwirkung

Rz. 175 [Autor/Stand] Ob die vorbezeichneten strafprozessualen Verwertungsverbote im Strafverfahren Fernwirkung haben, ist umstritten[2] (zum Meinungsstand s. auch § 385 Rz. 1053 ff. m.w.N.). Der BGH lehnt dies grds. ab[3]. Werden aufgrund einer unverwertbaren Beweiserhebung neue Beweismittel bekannt, dürfen diese grds. verwertet werden. Eine Fernwirkung hat der BGH bislang ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ausnahmen vom Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 Satz 2 AO)

Schrifttum: Buse, Steuergeheimnis; Mitteilung zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern, AO-StB 2010, 140; Buse, Steuergeheimnis bei dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Beamte, AO-StB 2011, 241; Hardtke, Gilt das Steuergeheimnis nach einer Selbstanzeige auch für Beamte?, AO-StB 2003, 98; Lindwurm, Das Steuergeheimnis nach der mündlichen Verhandlung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafrechtliche Verwertungsverbote

a) Anwendung oder Androhung unzulässigen Zwangs Rz. 155 [Autor/Stand] Wird der Stpfl. entgegen dem Verbot in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO von der FinB durch Einsatz steuerlicher Zwangsmittel trotz Kenntnis von der drohenden Selbstbelastung zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren gezwungen, unterliegen die betreffenden Tatsachenfeststellungen dem strafprozessuales Verwertungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anlass und Zeitpunkt der Belehrung

Ergänzender Hinweis: Nr. 16 Abs. 3, Nr. 29 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 16, 29). Rz. 131 [Autor/Stand] Gemäß § 393 Abs. 1 Satz 4 AO ist die FinB verpflichtet, den Stpfl. über die sich aus Satz 1–3 ergebenden Rechte und Pflichten zu belehren, "soweit dazu Anlass besteht". Rz. 132 [Autor/Stand] Bereits vor Beginn der steuerlichen Ermittlungen hat die Belehrung zu erfolgen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nachteilige Schätzung

Rz. 67 [Autor/Stand] Ungeachtet des erwähnten Auskunftsverweigerungsrechts (s. Rz. 46 f.) bleibt die FinB dazu berechtigt, die sich aus der verweigerten Mitwirkung ergebenden steuerrechtlichen Folgerungen zu ziehen[2]. Dazu gehört nach st. Rspr. des BFH [3] insbesondere die Möglichkeit, ungünstige Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. (§§ 162, 88, 90 AO) vorzunehm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach dem Nemo-tenetur-Prinzip braucht der Stpfl. keine ihn belastenden Angaben bzgl. bereits "begangener" Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu machen, die Gegenstand der Steuerprüfung bzw. des eingeleiteten Strafverfahrens sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben macht er sich nicht nach § 370 AO strafbar, denn dadurch werden lediglich erlangte Vort...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die Auswirkungen des Nemo-tenetur-Grundsatzes auf die strafbewehrten Steuererklärungspflichten

Schrifttum: Adler, Erklärungspflichten trotz Strafverfahrens, PStR 2002, 202; Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Bittmann/Rudolph, Das Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO, wistra 2001, 81; Bömelburg, Der Selbstbelastungszwang im Insolvenzverfahren, Diss. Köln, 2004; Böse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Praxishinweise

Rz. 145 [Autor/Stand] Anzeichen für einen Verdacht, den der Prüfer hegt, können unvorhergesehene und nicht näher erklärbare Prüfungsunterbrechungen sein. Hier sollte sich der Stpfl. fragen, was zuletzt Prüfungsgegenstand war. Dann kann die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens unmittelbar bevorstehen, möglicherweise droht auch das Erscheinen der Steufa. Rz. 146 [Autor/Stand]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bekanntwerden

a) "In einem Strafverfahren" Rz. 211 [Autor/Stand] Die vom Stpfl. offenbarten Tatsachen oder Beweismittel müssen "in einem Strafverfahren" bekannt werden. Gemeint ist das Strafverfahren gegen diesen Stpfl. (s. nachst. Rz. 215). Gelangen sie der StA oder dem Gericht in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Zivilprozess, zur Kenntnis, greift das Verwertungsverbot des Abs. 2 ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

a) Gesetzliche Fallgruppen Rz. 247 [Autor/Stand] Die "namentlich" in § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a-c AO aufgeführten Fallgruppen dienen der Konkretisierung, wobei umstritten ist, ob es sich um Regelbeispiele oder Anwendungsfälle handelt[2]. In § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a und b AO sind Verbrechen und bestimmte vorsätzliche schwere Vergehen und schwerwiegende Wirtschaftsstraftate...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

McNulty, Verlagerung und Zurechnung von Einkommen nach amerikanischen ESt-Recht, StuW 1978, 234; Pöllath, Stiftung, Trust und andere Formen der Vermögenssicherung, DStJG 10, 159; Bellstedt, Steuerliche Behandlung von US-Trusts, IWB 1995 F 8/2, 809; Wittuhn, Trusts und Eigentum, ZEV 2007, 0419; Wienbracke, Die ertragsteuerliche Behandlung von Trusts nach nationalem und nach DBA-R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 2.3 Individualvertragliche Regelungen

Eine noch weitergehende Verpflichtung der Arbeitnehmer zur internen Meldung von Pflichtverstößen im Unternehmen kann im Wege arbeitsvertraglicher Vereinbarungen implementiert werden. Insoweit sind allerdings ebenfalls bestimmte Grenzen zu beachten. Nicht zulässig dürfte etwa die Pflicht zur Selbstanzeige oder eine zu umfassende Pflicht zur Meldung jeglicher Art von Pflichtve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 3 Strafverteidigungskosten: Wann der Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich ist

Strafverteidigungskosten sind betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, wenn die zur Last gelegte Tat im Rahmen der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit begangen worden ist. Dies gilt auch für den Fall der Verurteilung.[1] Die an den Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar.[2] Betrieblich veranlasst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Nach Entfall der Schenkungssteuer wurde mit § 121a BAO eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende (taxativ aufgezählte) Wirtschaftsgüter eingeführt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Vorenthalten von Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 StGB)

Rz. 238 Die praktische Relevanz dieser Straftat ist nach meiner Beobachtung für Arbeitgeber, bei Gesellschaften für die Geschäftsleiter in der Krise des Unternehmens hoch. Nach § 266a Abs. 1 StGB ist das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen von Sozialversicherungsbeiträgen, d.h. Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, strafbar. Vorenthalten is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / V. Bedeutung für die Selbstanzeigeberatung

Da für Selbstanzeigen das Vollständigkeitsgebot gilt und eine Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO nur wirksam werden kann, wenn zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre, Angaben ergänzt oder nachgeholt werden, muss der steuerliche Berater für seinen Mandanten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.2 Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist, im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung und zur allgemeinen Betriebsprüfung, ein ad-hoc Prüfinstrument mit spezieller umsatzsteuerrechtlicher Rechtsgrundlage (§ 27b UStG). Wie bereits der Name suggeriert, geht es bei der Umsatzsteuer-Nachschau weniger um eine vollumfängliche umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Geschäftstätigkeit, sondern vi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.3 Individualvertragliche Regelungen

Eine noch weitergehende Verpflichtung der Arbeitnehmer zur internen Meldung von Pflichtverstößen im Unternehmen kann im Wege arbeitsvertraglicher Vereinbarungen implementiert werden. Insoweit sind allerdings ebenfalls bestimmte Grenzen zu beachten. Nicht zulässig dürfte etwa die Pflicht zur Selbstanzeige oder eine zu umfassende Pflicht zur Meldung jeglicher Art von Pflichtve...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schwarzgeschäfte / 6.2 Förderung von Schwarzgeschäften bleibt nicht ohne Folgen

Aber auch das Wissen oder die Unterstützung eines Anderen bei der Ausführung eines Schwarzgeschäfts kann strafbar machen. Beihilfe begeht der, der die wesentlichen Merkmale der Tat kennt und bewusst so handelt, dass er das Vorhaben der Steuerhinterzieher unterstützt und fördert. So kann sich z. B. der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen: Der Arbeitgeber, der dem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schwarzgeschäfte / 5 Das Finanzamt erkennt auch unechte, aus Schwarzverkäufen stammende Darlehen

Bei höheren Schwarzgeldern können Sie sich in der misslichen Situation befinden, dass Sie nicht wissen, wie Sie diese Gelder verwenden sollen. Denn Sie müssen weiterhin Ihre normalen Entnahmen tätigen und können die "Schwarzeinnahmen" nicht als Privateinlagen ins Betriebsvermögen einbringen. In dieser Situation bietet Ihnen auch die Darlehensgewährung durch Ihren Ehegatten ke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / b. Regressfähigkeit von Verbandsgeldbußen

Rz. 153 Die Voraussetzungen des Rückgriffs beim Geschäftsführer ist Gegenstand einer langjährigen Diskussion.[1] Eine Entscheidung des BGH liegt noch nicht vor. Beim sog. Schienenkartell, hat das LAG Düsseldorf eine Regressfähigkeit einer Kartellbuße verneint[2], das BAG hielt den Arbeitsrechtsweg nicht für eröffnet und verwies auf den Zivilrechtsweg.[3] Dieser Rechtsweg hät...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / a) Die Ablaufhemmung bei fehlender Steuerfestsetzung

Deutlich bedenklicher wird die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO, wenn Steuern ohne vorherige Festsetzung gezahlt werden. Hält man wie der BFH die formelle Rechtsgrundtheorie für vorzugswürdig, so unterfallen dem Anwendungsbereich des § 171 Abs. 14 AO auch Konstellationen, in denen Steuerzahlungen bei noch fehlender Steuerfestsetzung erfolgt sind (BFH zu Akontozahlungen: BFH v. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / 2. Die Problematik des Wortlauts des § 171 Abs. 14 AO

Vielfach diskutiert und Gegenstand zahlreicher Gerichtsurteile (Ausführungen dazu in Haumann, DStR 2019, 1848) ist die Auslegung des Wortlauts des § 171 Abs. 14 AO. Die Intention des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich auf Fälle zu begrenzen, in denen aufgrund eines unwirksamen Bescheids gezahlt wurde (BT-Drucks. 10/1636, 44), hat im Wortlaut der Norm leider kaum Ausdruck ge...mehr