Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Selbstbelastungsgefahr

a) Wegen einer begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit Rz. 86 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2–4 AO dient der Umsetzung des Nemo-tenetur-Grundsatzes (s. Rz. 16 ff.). Danach darf der Stpfl. nicht gezwungen werden, sich selbst wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Rz. 87 [Autor/Stand] Gegenstand der Selb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Deliktische Einkünfte aus allgemeinen Straftaten

Rz. 127 [Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zwangsmittel gem. § 328 AO

Rz. 61 [Autor/Stand] Das Gesetz begnügt sich mit einer allgemeinen Verweisung auf § 328 AO. Als Zwangsmittel für die Durchsetzung von Verwaltungsakten, die auf Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, nennt § 328 AO das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und den unmittelbaren Zwang (§ 331 AO). Erfasst ist außer den in § 328 genannt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Entkriminalisierung der Außenprüfung?

Schrifttum: Buse, Versuchte Strafvereitelung durch Außenprüfer, AO-StB 2021, 11; Drüen, Außenprüfung und Steuerstrafverfahren, in DStjG 38 (2015), 219; Dusch/Rommel, Strafvereitelung (im Amt) durch Unterlassen am Beispiel von Finanzbeamten, NStZ 2014, 188; Kaeser, Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen und Tax Compliance, in DStjG 38 (2015), 193; Kremer/Altenburg,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Fernwirkung

Rz. 175 [Autor/Stand] Ob die vorbezeichneten strafprozessualen Verwertungsverbote im Strafverfahren Fernwirkung haben, ist umstritten[2] (zum Meinungsstand s. auch § 385 Rz. 1053 ff. m.w.N.). Der BGH lehnt dies grds. ab[3]. Werden aufgrund einer unverwertbaren Beweiserhebung neue Beweismittel bekannt, dürfen diese grds. verwertet werden. Eine Fernwirkung hat der BGH bislang ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit einer vorausgegangenen Steuererklärung

Rz. 125 [Autor/Stand] Bedenkliche Konfliktsituationen ergeben sich nach jüngster BGH-Rspr. auch dann, wenn der Stpfl. zunächst mit bedingtem Vorsatz unrichtige Angaben in einer Steuererklärung gemacht hat und später sichere Kenntnis davon erlangt, dass sie unrichtig sind. Der 1. Senat[2] meint, in dieser Situation sei der Stpfl. gem. § 153 Abs. 1 AO zur Anzeige seiner bereit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafrechtliche Verwertungsverbote

a) Anwendung oder Androhung unzulässigen Zwangs Rz. 155 [Autor/Stand] Wird der Stpfl. entgegen dem Verbot in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO von der FinB durch Einsatz steuerlicher Zwangsmittel trotz Kenntnis von der drohenden Selbstbelastung zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren gezwungen, unterliegen die betreffenden Tatsachenfeststellungen dem strafprozessuales Verwertungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anlass und Zeitpunkt der Belehrung

Ergänzender Hinweis: Nr. 16 Abs. 3, Nr. 29 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 16, 29). Rz. 131 [Autor/Stand] Gemäß § 393 Abs. 1 Satz 4 AO ist die FinB verpflichtet, den Stpfl. über die sich aus Satz 1–3 ergebenden Rechte und Pflichten zu belehren, "soweit dazu Anlass besteht". Rz. 132 [Autor/Stand] Bereits vor Beginn der steuerlichen Ermittlungen hat die Belehrung zu erfolgen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ausnahmen vom Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 Satz 2 AO)

Schrifttum: Buse, Steuergeheimnis; Mitteilung zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern, AO-StB 2010, 140; Buse, Steuergeheimnis bei dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Beamte, AO-StB 2011, 241; Hardtke, Gilt das Steuergeheimnis nach einer Selbstanzeige auch für Beamte?, AO-StB 2003, 98; Lindwurm, Das Steuergeheimnis nach der mündlichen Verhandlung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die Auswirkungen des Nemo-tenetur-Grundsatzes auf die strafbewehrten Steuererklärungspflichten

Schrifttum: Adler, Erklärungspflichten trotz Strafverfahrens, PStR 2002, 202; Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Bittmann/Rudolph, Das Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO, wistra 2001, 81; Bömelburg, Der Selbstbelastungszwang im Insolvenzverfahren, Diss. Köln, 2004; Böse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach dem Nemo-tenetur-Prinzip braucht der Stpfl. keine ihn belastenden Angaben bzgl. bereits "begangener" Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu machen, die Gegenstand der Steuerprüfung bzw. des eingeleiteten Strafverfahrens sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben macht er sich nicht nach § 370 AO strafbar, denn dadurch werden lediglich erlangte Vort...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Praxishinweise

Rz. 145 [Autor/Stand] Anzeichen für einen Verdacht, den der Prüfer hegt, können unvorhergesehene und nicht näher erklärbare Prüfungsunterbrechungen sein. Hier sollte sich der Stpfl. fragen, was zuletzt Prüfungsgegenstand war. Dann kann die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens unmittelbar bevorstehen, möglicherweise droht auch das Erscheinen der Steufa. Rz. 146 [Autor/Stand]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nachteilige Schätzung

Rz. 67 [Autor/Stand] Ungeachtet des erwähnten Auskunftsverweigerungsrechts (s. Rz. 46 f.) bleibt die FinB dazu berechtigt, die sich aus der verweigerten Mitwirkung ergebenden steuerrechtlichen Folgerungen zu ziehen[2]. Dazu gehört nach st. Rspr. des BFH [3] insbesondere die Möglichkeit, ungünstige Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. (§§ 162, 88, 90 AO) vorzunehm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bekanntwerden

a) "In einem Strafverfahren" Rz. 211 [Autor/Stand] Die vom Stpfl. offenbarten Tatsachen oder Beweismittel müssen "in einem Strafverfahren" bekannt werden. Gemeint ist das Strafverfahren gegen diesen Stpfl. (s. nachst. Rz. 215). Gelangen sie der StA oder dem Gericht in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Zivilprozess, zur Kenntnis, greift das Verwertungsverbot des Abs. 2 ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

a) Gesetzliche Fallgruppen Rz. 247 [Autor/Stand] Die "namentlich" in § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a-c AO aufgeführten Fallgruppen dienen der Konkretisierung, wobei umstritten ist, ob es sich um Regelbeispiele oder Anwendungsfälle handelt[2]. In § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a und b AO sind Verbrechen und bestimmte vorsätzliche schwere Vergehen und schwerwiegende Wirtschaftsstraftate...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

McNulty, Verlagerung und Zurechnung von Einkommen nach amerikanischen ESt-Recht, StuW 1978, 234; Pöllath, Stiftung, Trust und andere Formen der Vermögenssicherung, DStJG 10, 159; Bellstedt, Steuerliche Behandlung von US-Trusts, IWB 1995 F 8/2, 809; Wittuhn, Trusts und Eigentum, ZEV 2007, 0419; Wienbracke, Die ertragsteuerliche Behandlung von Trusts nach nationalem und nach DBA-R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 2.3 Individualvertragliche Regelungen

Eine noch weitergehende Verpflichtung der Arbeitnehmer zur internen Meldung von Pflichtverstößen im Unternehmen kann im Wege arbeitsvertraglicher Vereinbarungen implementiert werden. Insoweit sind allerdings ebenfalls bestimmte Grenzen zu beachten. Nicht zulässig dürfte etwa die Pflicht zur Selbstanzeige oder eine zu umfassende Pflicht zur Meldung jeglicher Art von Pflichtve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 3 Strafverteidigungskosten: Wann der Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich ist

Strafverteidigungskosten sind betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, wenn die zur Last gelegte Tat im Rahmen der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit begangen worden ist. Dies gilt auch für den Fall der Verurteilung.[1] Die an den Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar.[2] Betrieblich veranlasst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Nach Entfall der Schenkungssteuer wurde mit § 121a BAO eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende (taxativ aufgezählte) Wirtschaftsgüter eingeführt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Vorenthalten von Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 StGB)

Rz. 238 Die praktische Relevanz dieser Straftat ist nach meiner Beobachtung für Arbeitgeber, bei Gesellschaften für die Geschäftsleiter in der Krise des Unternehmens hoch. Nach § 266a Abs. 1 StGB ist das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen von Sozialversicherungsbeiträgen, d.h. Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, strafbar. Vorenthalten is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / V. Bedeutung für die Selbstanzeigeberatung

Da für Selbstanzeigen das Vollständigkeitsgebot gilt und eine Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO nur wirksam werden kann, wenn zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre, Angaben ergänzt oder nachgeholt werden, muss der steuerliche Berater für seinen Mandanten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.2 Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist, im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung und zur allgemeinen Betriebsprüfung, ein ad-hoc Prüfinstrument mit spezieller umsatzsteuerrechtlicher Rechtsgrundlage (§ 27b UStG). Wie bereits der Name suggeriert, geht es bei der Umsatzsteuer-Nachschau weniger um eine vollumfängliche umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Geschäftstätigkeit, sondern vi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.3 Individualvertragliche Regelungen

Eine noch weitergehende Verpflichtung der Arbeitnehmer zur internen Meldung von Pflichtverstößen im Unternehmen kann im Wege arbeitsvertraglicher Vereinbarungen implementiert werden. Insoweit sind allerdings ebenfalls bestimmte Grenzen zu beachten. Nicht zulässig dürfte etwa die Pflicht zur Selbstanzeige oder eine zu umfassende Pflicht zur Meldung jeglicher Art von Pflichtve...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schwarzgeschäfte / 6.2 Förderung von Schwarzgeschäften bleibt nicht ohne Folgen

Aber auch das Wissen oder die Unterstützung eines Anderen bei der Ausführung eines Schwarzgeschäfts kann strafbar machen. Beihilfe begeht der, der die wesentlichen Merkmale der Tat kennt und bewusst so handelt, dass er das Vorhaben der Steuerhinterzieher unterstützt und fördert. So kann sich z. B. der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen: Der Arbeitgeber, der dem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schwarzgeschäfte / 5 Das Finanzamt erkennt auch unechte, aus Schwarzverkäufen stammende Darlehen

Bei höheren Schwarzgeldern können Sie sich in der misslichen Situation befinden, dass Sie nicht wissen, wie Sie diese Gelder verwenden sollen. Denn Sie müssen weiterhin Ihre normalen Entnahmen tätigen und können die "Schwarzeinnahmen" nicht als Privateinlagen ins Betriebsvermögen einbringen. In dieser Situation bietet Ihnen auch die Darlehensgewährung durch Ihren Ehegatten ke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / b. Regressfähigkeit von Verbandsgeldbußen

Rz. 153 Die Voraussetzungen des Rückgriffs beim Geschäftsführer ist Gegenstand einer langjährigen Diskussion.[1] Eine Entscheidung des BGH liegt noch nicht vor. Beim sog. Schienenkartell, hat das LAG Düsseldorf eine Regressfähigkeit einer Kartellbuße verneint[2], das BAG hielt den Arbeitsrechtsweg nicht für eröffnet und verwies auf den Zivilrechtsweg.[3] Dieser Rechtsweg hät...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / a) Die Ablaufhemmung bei fehlender Steuerfestsetzung

Deutlich bedenklicher wird die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO, wenn Steuern ohne vorherige Festsetzung gezahlt werden. Hält man wie der BFH die formelle Rechtsgrundtheorie für vorzugswürdig, so unterfallen dem Anwendungsbereich des § 171 Abs. 14 AO auch Konstellationen, in denen Steuerzahlungen bei noch fehlender Steuerfestsetzung erfolgt sind (BFH zu Akontozahlungen: BFH v. ...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / 2. Die Problematik des Wortlauts des § 171 Abs. 14 AO

Vielfach diskutiert und Gegenstand zahlreicher Gerichtsurteile (Ausführungen dazu in Haumann, DStR 2019, 1848) ist die Auslegung des Wortlauts des § 171 Abs. 14 AO. Die Intention des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich auf Fälle zu begrenzen, in denen aufgrund eines unwirksamen Bescheids gezahlt wurde (BT-Drucks. 10/1636, 44), hat im Wortlaut der Norm leider kaum Ausdruck ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Bußgeldkatalog nach den Richtlinien des BMFSFJ

Rz. 19 Die in den Richtlinien des BMFSFJ angegebenen Beträge stellen Richtsätze für eine erstmalige Begehung einer Ordnungswidrigkeit in fahrlässiger Handlungsweise bei einem "Durchschnittsfall" dar. Sie sind als Orientierungshilfe zu verstehen. Von ihnen kann bei Vorliegen von Milderungsgründen oder erschwerenden Umständen abgewichen werden. Im Fall der Abweichung ist im Bu...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 5 Selbstanzeige

Die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung, die vollendet, aber nicht entdeckt ist, lässt sich vermeiden, wenn eine Selbstanzeige[1] vorgenommen wird. Sie wird als eine Art Einladung an den Steuerbürger, zur Steuerehrlichkeit zurückzufinden, betrachtet. Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige tritt nur ein, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben umfassend (und nic...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 7 Selbstanzeige bei leichtfertiger Steuerverkürzung

Auch bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung[1] kommt eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige in Betracht. Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt.[2] Die Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, sobald dem Täter oder seinem Vertreter die Einleit...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.3 Festsetzungsverjährung

Entscheidende Auswirkungen hat die Feststellung einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung auch im Bereich der Festsetzungsverjährung. Bekanntlich wird die Festsetzungsfrist von 3 Faktoren bestimmt, nämlich von Beginn, Ende und Dauer der Frist. Soweit eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt, hat dies Einfluss auf den Ablauf d...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.4 Erweiterte Korrekturmöglichkeit

Nach § 173 Abs. 2 AO sind Steuerbescheide, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur dann korrekturfähig, wenn eine Steuerhinterziehung[1] oder eine leichtfertige Steuerverkürzung[2] vorliegt. Dabei gilt die Änderungssperre wegen vorangegangener Außenprüfung auch dann, wenn Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen wür...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / Zusammenfassung

Überblick Das Steuerrecht kommt nicht damit aus, die möglichen Rechtsverstöße nur mit Mitteln des Verwaltungsrechts (Verspätungszuschlägen, Zinsen, Haftung, verlängerter Festsetzungsfrist usw.) zu sanktionieren. Deshalb wurden diverse Straf- und Bußgeldnormen geschaffen, um Rechtsverstöße zu ahnden. Dabei gilt die grobe Unterscheidung: Eine vorsätzliche Steuerverkürzung bein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Selbstanzeige

Rz. 54 [Autor/Stand] Für den Ordnungswidrigkeitentatbestand fehlt es an einer Bestimmung zur bußgeldbefreiend möglichen Selbstanzeige, so dass sich die Frage stellt, ob und ggf. inwieweit eine wirksame Selbstanzeige nach §§ 371, 378 Abs. 3 AO auch die Ahndung der Tat wegen Gefährdung von Abzugsteuern gem. § 380 AO hindert. Beispiel Der Arbeitgeber A hatte einbehaltene Lohnste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Selbstanzeige

Rz. 103 [Autor/Stand] Eine Selbstanzeige gem. § 371 AO mit der Folge der Straffreiheit ist in den Fällen des § 372 AO und auch beim qualifizierten Schmuggel (§ 373 AO) oder bei Steuerhehlerei (§ 374 AO) nicht möglich, da die Norm ausdrücklich nur auf die Steuerhinterziehung Bezug nimmt (s. dazu im Einzelnen § 371 Rz. 65)[2]. Trifft Bannbruch in Tateinheit (s. Rz. 97) oder Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Geldbuße und Ahndung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Verbrauchsteuergefährdung mindestens 5 EUR (§ 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO) und höchstens 5.000 EUR (§ 381 Abs. 2 AO), bei leichtfertigem Handeln höchstens 2.500 EUR (vgl. § 17 Abs. 2 OWiG; s. näher dazu § 377 Rz. 86). Zur Bemessung der Geldbuße anhand der Bedeutung der begangenen Ordnungswidrigkeit, der Sc...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Härtegrund aus § 1579 Nr. 5 BGB (Verletzung von Vermögensinteressen)

Rz. 293 Wer Unterhalt beansprucht, muss auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte hat alles zu unterlassen, was dem anderen die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[527] Setzt er sich mutwillig über diese Verpflichtungen hinweg, kann dieses Verhalten den Härtegrund nach § 1579 Nr. 5...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Bedeutung des Umsatzsteuerabzugsverfahrens für das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, DStZ/A 1981, 163; Bornemann, Selbstanzeige bei Gefährdung von Abzugsteuern (§ 406 AO), DStR 1973, 691; v. Bornhaupt, Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Brenner, Schließt die wirksame Selbstanzeige ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermittlungsverfahren

Rz. 57 [Autor/Stand] Wird eine sachlich i.S.d. § 387 AO unzuständige FinB tätig, sind die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen nicht grds. unwirksam und die Ermittlungsergebnisse sind nicht grds. unverwertbar [2]. Das Verfahren ist von der unzuständigen Behörde an die zuständige FinB oder an die StA abzugeben, wenn ein solcher Ermittlungsfehler erkannt wird. Die Überleitung an die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 388 Örtlich zuständige Finanzbehörde

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Bielefeld, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland, DStR 2008, 1122; Birkholz, Der Wohnsitz, seine Begründung, seine Aufgabe und deren Bedeutung im Steuerrecht, DStZ 1979, 247; Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zusammentreffen mit den §§ 370, 378 AO

Rz. 56 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Ausführungen in Rz. 5.1 f. Folgende Konstellationen sind für das Verhältnis der §§ 370, 378 zu § 380 AO denkbar: Hat der Täter, der objektiv und subjektiv die in § 380 AO bezeichneten Pflichten verletzt, gleichzeitig die FinB über das Entstehen und die Höhe des Steueranspruchs vorsätzlich in Unkenntnis gelassen (indem er die Abzugsteuer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 372 Bannbruch

Schrifttum: Alexander/Winkelbauer, Die AWG-Novelle 2013 aus straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht, ZWH 2013, 341; Beckemper, Der Bannbruch, HRRS 2013, 443; Bender, BTM-Schmuggel als Steuerstraftat, ZfZ 1984, 322; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Verbote und Besch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zentral zuständige LG (Wirtschaftsstrafkammern) gem. § 74c Abs. 3 GVG und Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle – Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 2009, 25; Römer, "Bochum gegen Liechtenstein" oder: Zur örtlichen Zuständigkeit der Wirtsch...mehr