Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die zwischenzeitliche Erhöhung der vollen Gebühr um 12 % in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gest...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 3. Selbstanzeige gem. § 371 AO oder § 378 Abs. 3 AO

Erhält die Finanzbehörde eine Korrekturerklärung im Zusammenhang mit bislang nicht deklarierten Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechende Erklärung der Straf- und Bußgeldsachenstelle zugeleitet wird (vgl. zur aktuellen Praxis Franke-Roericht, PStR 2022, 215). Dies gilt unabhängig von der formellen Beze...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Zusammenfassende Praxisempfehlung

Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit umfangreiche Einkünfte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token erzielt haben, sind gut beraten, die bisherige Erklärungspraxis kritisch zu überprüfen. Angestoßen durch die ersten finanzgerichtlichen Entscheidungen, das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 und zuletzt den BMF-Entwurf zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / II. Zahlungen ohne vorherige Steuerfestsetzung

Zahlungen ohne vorherige Steuerfestsetzung kommen insb. in den Fällen vor, in denen von einer möglichen Steuerhinterziehung auszugehen ist und die Steuerpflichtigen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Selbstanzeige bereits (teilweise) geschätzte Steuerbeträge entrichten. Die vorzeitige Zahlung wird dann i.d.R. von der Absicht getragen, die Voraussetzungen einer strafbefreie...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 1. Besondere Sensibilität von Nacherklärungsfällen

Ist eine abgegebene Steuererklärung gemessen an den unter I. dargestellten Grundsätzen unvollständig oder unrichtig, stellt sich die Frage nach dem Korrekturbedarf. Neben einer steuerlichen Anzeigepflicht nach § 153 AO sind ggf. die Voraussetzungen einer straf- oder bußgeldbefreienden Selbstanzeige (§ 371 bzw. § 378 Abs. 3 AO) zu beachten. Während originäre Steuererklärungen...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Weitere Vorteile überobligatorischer Tatsachendarstellung

Insb. bei umfangreicheren Handelsaktivitäten wird eine entsprechend detaillierte und lückenlose Dokumentation notwendig sein, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein als unrichtig beurteilt, etwa weil doch (weitere) steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge getätigt wurden. Damit besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer u...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und sonstigen Token (Teil 2) (AO-StB 2023, Heft 3, S. 78)

Praxiserfahrungen mit Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände ...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 1.3 Wann lohnt sich ein Steueranwalt?

Seit geraumer Zeit sind die Anforderungen für Selbstanzeigen erheblich verschärft worden. Es ist zwischenzeitlich auch für "Otto-Normal-Berater" fast unmöglich geworden, eine Selbstanzeige fehlerfrei zu gestalten, sodass sie wirksam und befreiend ist. Eine GmbH benötigt hier unbedingt einen Steueranwalt oder einen Steuerberater, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Wichtig...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.7 Bedeutung der Prüfungsanordnung

Rz. 77 Die Bedeutung der Prüfungsanordnung liegt insbesondere darin,[1] dass die Prüfungsanordnung den rechtlichen und tatsächlichen Rahmen der anstehenden Außenprüfung vorgibt, Prüfungsmaßnahmen nur in dem durch die Anordnung genau festgelegten zeitlichen und sachlichen Umfang durchzuführen sind, mit der Anordnung einer Außenprüfung dem Steuerpflichtigen aufgegeben wird, die A...mehr

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Sanktionen bei Datenschutzv... / 2.1.3 Bemessung der Bußgelder (Art. 83 DSGVO)

Bei der Bemessung der Bußgelder gilt der Grundsatz, dass die Geldbußen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Art. 83 Abs. 2 Satz 2 lit. a bis k DSGVO enthält eine Liste von Kriterien, die bei der Entscheidung über die Verhängung und die Höhe eines Bußgeldes im Einzelfall berücksichtigt werden. Bei der Bemessung müssen im Einzelnen berücksichtigt werden: Art, S...mehr

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Selbstanzeige

Zusammenfassung Begriff Die Selbstanzeige eröffnet reuigen Steuersündern die Chance, straf- oder bußgeldfrei auszugehen, sofern sie unrichtige Angaben gegenüber der Finanzbehörde korrigieren und die danach geschuldete Steuer (ggf. nebst einem Strafzuschlag und angefallenen Hinterziehungszinsen) nachentrichten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen zur...mehr

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Selbstanzeige / 2.1 Selbstanzeige der Täter und Tatbeteiligten

Von der Selbstanzeige kann nicht nur der Täter einer Steuerhinterziehung Gebrauch machen, vielmehr können auch alle Teilnehmer an der Tat, also Anstifter oder Gehilfen, Selbstanzeige erstatten. Da die Selbstanzeige jedoch unlösbar mit der Person des Anzeigers verbunden ist, kommt ihre strafbefreiende Wirkung auch tatsächlich nur dem Anzeiger zugute. Das ist von wesentlicher ...mehr

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Selbstanzeige / 2.2 Form der Selbstanzeige

§ 371 AO äußert sich nicht zur notwendigen Form einer Selbstanzeige. Demzufolge ist davon auszugehen, dass die Selbstanzeige an keine Form gebunden ist. Sie kann schriftlich, aber auch mündlich abgegeben werden. Allerdings empfiehlt sich, nicht zuletzt aus Beweisgründen, die schriftliche Abfassung der Selbstanzeige. Die Selbstanzeige muss als solche nicht bezeichnet werden. S...mehr

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Selbstanzeige / 2.3 Inhalt der Selbstanzeige

Eine wirksame Selbstanzeige verlangt grundsätzlich eine umfassende Korrektur fehlerhafter oder unterbliebener Angaben.[1] Aufgrund der durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz[2] geänderten Gesetzeslage musste der Anzeigenerstatter zu allen strafrechtlich unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang unrichtige Angaben berichtigen, unvollständige Angaben ergänzen...mehr

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Selbstanzeige / 2 Wirksame Selbstanzeige: Voraussetzungen

2.1 Selbstanzeige der Täter und Tatbeteiligten Von der Selbstanzeige kann nicht nur der Täter einer Steuerhinterziehung Gebrauch machen, vielmehr können auch alle Teilnehmer an der Tat, also Anstifter oder Gehilfen, Selbstanzeige erstatten. Da die Selbstanzeige jedoch unlösbar mit der Person des Anzeigers verbunden ist, kommt ihre strafbefreiende Wirkung auch tatsächlich nur ...mehr

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Selbstanzeige / 2.4 Welchen zeitlichen Umfang sollte die Selbstanzeige haben?

Auch hier hatten sich bereits durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Änderungen ergeben: Auf jeden Fall mussten die "unverjährten Steuerstraftaten" offengelegt werden (Vollständigkeitsgebot). Durch die zum 1.1.2015 greifende Neuregelung ist eine weitere Verschärfung eingetreten. Nach § 376 Abs. 1 AO können Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung über einen Zeitraum von z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.5 Zuständige Finanzbehörde

Die AO sieht lediglich vor, dass die Selbstanzeige "bei der Finanzbehörde" erfolgen soll.[1] Wendet man sich alsdann den Definitionsnormen der AO [2] zu, erkennt man, dass hierzu nicht nur die Finanzämter als örtliche Behörden rechnen. Gleichwohl wird teilweise in der Literatur die Auffassung vertreten, nur die Abgabe der Selbstanzeige bei der örtlich und sachlich zuständigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.6.8 Überprüfung von Selbstanzeigen

Selbstanzeigen werden innerhalb der Finanzverwaltung der Bußgeld- und Strafsachenstelle zugeleitet.[1] In der Regel erfolgt die Überprüfung alsdann im Rahmen eines von dieser Dienststelle eingeleiteten Strafverfahrens.[2] Die Bußgeld- und Strafsachenstelle prüft, ob die Angaben für eine wirksame Selbstanzeige ausreichen. Ist der Sachverhalt weiter aufklärungsbedürftig, hat d...mehr

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Selbstanzeige / 2.6 Ausschlussgründe

Eine Selbstanzeige entfaltet, auch wenn sie die in § 371 Abs. 1 AO genannten Voraussetzungen erfüllt, dann keine Wirksamkeit, wenn einer der Ausschlussgründe vorliegt (§ 371 Abs. 2 AO). Dabei gilt es darauf zu achten, dass die Sperrwirkung möglicherweise nur Teilbereiche einer Steuerhinterziehung erfasst, sodass für den Restbereich sehr wohl eine (wirksame) Selbstanzeige den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.6.3 Einleitung des Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens

Eine wirksame Selbstanzeige ist auch dann nicht mehr möglich, wenn dem an der Tat Beteiligten oder seinem Vertreter zuvor die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist.[1] Hierzu rechnen wiederum Täter, Anstifter und Gehilfen.[2] Es kommt dabei nicht auf die Einleitung selbst[3], sondern auf deren Bekanntgabe an. Hat die Steuerfahndung ein Steuers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 3 Leichtfertige Steuerverkürzung

Ebenso wie bei der vorsätzlichen Steuerverkürzung des § 370 AO die Möglichkeit besteht, Strafffreiheit zu erlangen, kann auch der Betroffene einer nur leichtfertigen Steuerverkürzung[1] erreichen, dass sein Handeln nicht von bußgeldrechtlichen Folgen begleitet wird. Der Unterschied im Rahmen der beiden Selbstanzeigevorschriften – hier § 371 AO, dort § 378 Abs. 3 AO – besteht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.6.2 Erscheinen des Prüfers

Sofern vor der Abgabe der Selbstanzeige ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist, schließt dies nach § 371 Abs. 2 Nr. 1c, d AO eine wirksame Selbstanzeige aus. Der Begriff des Amtsträgers ist weit gefasst.[1] Er umfasst insbesondere die Außenprüfung, also Betriebsprüfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.6.1 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung

Auch der Erhalt der Prüfungsanordnung schließt eine wirksame Selbstanzeige aus.[1] Eine nur mündlich erteilte Anmeldung zur Prüfung reicht hingegen nicht aus. Streit kann insbesondere darüber entstehen, ob eine Prüfungsanordnung wirksam bekannt gegeben worden und ob diese rechtmäßig ist. Denn nur eine solche rechtmäßige Prüfungsanordnung löst die Sperrwirkung aus. In § 371 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 4 Schadensersatz

Für den steuerlichen Berater bedeutet die Selbstanzeige eine besondere Herausforderung. Wird auf seinen Rat hin die Selbstanzeige verfrüht erstattet, erhält das Finanzamt Kenntnis von Sachverhalten, die ansonsten möglicherweise unentdeckt geblieben wären. Umgekehrt kann eine Selbstanzeige auch zu spät kommen. Hier ist fraglich, ob auf Seiten des Mandanten ein Anspruch auf Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 1 Sinn, Zweck und Bedeutung der Selbstanzeigevorschriften

§ 371 AO gibt vor, wie man im Fall einer (vorsätzlich begangenen) Steuerhinterziehung [1] Straffreiheit erlangen kann. § 378 Abs. 3 AO zeigt Ähnliches – nämlich die Freistellung von bußgeldrechtlichen Sanktionen – für den Fall einer (leichtfertig begangenen) Steuerverkürzung [2] auf. Beide Möglichkeiten muss man vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ausschließungsgründe[3] ause...mehr

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Selbstanzeige / 2.6.4 Entdeckung der Tat

Eine wirksame Selbstanzeige scheidet des Weiteren dann aus, wenn die Tat im Zeitpunkt der Anzeigenerstattung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.[1] Der Tatbegriff ist m. E. in diesem Zusammenhang rein materiell-rechtlich zu verstehen, also i. S. v. menschlichem Tun, das der Vergan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / Zusammenfassung

Begriff Die Selbstanzeige eröffnet reuigen Steuersündern die Chance, straf- oder bußgeldfrei auszugehen, sofern sie unrichtige Angaben gegenüber der Finanzbehörde korrigieren und die danach geschuldete Steuer (ggf. nebst einem Strafzuschlag und angefallenen Hinterziehungszinsen) nachentrichten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen zur Selbstanzeige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.6.5 Umfangreiche Steuerhinterziehung

Eine Selbstanzeige ist nunmehr auch dann ausgeschlossen, wenn der verkürzte Betrag 25.000 EUR übersteigt.[1] Bleibt der verkürzte Betrag darunter, greift dieser Ausschlussgrund nicht ein, d. h. die Selbstanzeige ist wirksam. Bei Beträgen über 25.000 EUR kommt es zwar zum Wirksamkeitsausschluss der Selbstanzeige, dennoch wird nach § 398a AO die Steuerstraftat nicht verfolgt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.6.6 Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung

Seit 1.1.2015 findet sich in § 371 Abs. 2 Nr. 4 AO ein weiterer Sperrgrund in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung. Was hierunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 370 Abs. 3 Satz 2 AO. Danach liegt ein besonders schwerer Fall in der Regel vor, wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, seine Befugnisse od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.6.7 Nachentrichtung

Allein die Anzeige der Steuerhinterziehung reicht generell nicht, um den Täter straffrei ausgehen zu lassen; vielmehr müssen die hinterzogenen Steuern und auch die Hinterziehungszinsen[1] innerhalb einer vom Finanzamt bestimmten angemessenen Frist nachentrichtet werden.[2] Als angemessene Frist nennt das AG Saarbrücken[3] maximal 6 Monate. Die Fristbestimmung kann sich nicht ...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Rz. 38 Nach § 121a BAO wurde ab dem 1.8.2008 allerdings eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende Wirtschaftsgüter eingeführt: Bargeldmehr

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Kassen-Nachschau / 7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Die Kassenprüfung ist keine Außenprüfung. Entsprechend findet keine Schlussbesprechung im Sinne von § 201 AO statt und es ergeht kein Prüfungsbericht nach § 202 AO.[1] Auch ist eine verbindliche Zusage i. S. v. § 204 AO nach Abschluss der Kassen-Nachschau nicht möglich. Weiterhin treten bestimmte, durch eine Außenprüfung ausgelöste verfahrensrechtliche Rechtsfolgen nicht ein:...mehr

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Ist die Abgeltungsteuer (do... / b) Gesamtpolitische Entwicklungen

Das FG Niedersachsen weist in seinem Vorlagebeschluss auch auf andere Entwicklungen seit Einführung der Abgeltungsteuer hin, die direkt oder indirekt Einfluss auf Steuerpflichtige hatten, die in Deutschland unversteuerte Kapitaleinkünfte erzielt haben. Hier werden genannt: der Ankauf sog. Steuer-CDs von staatlicher Seite und sog. Leaks, also die Weitergabe von Bankdaten oder D...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.1 Voraussetzungen der Haftung

Die Haftung nach § 71 AO setzt nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung voraus: eine vollendete Steuerhinterziehung[1] oder Steuerhehlerei.[2] Es müssen also bei diesen beiden Steuerstraftaten sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen der §§ 370, 374 AO erfüllt sein.[3] Eine Wahlfeststellung zwischen beiden Delikten ist zulässig.[4] Nicht in Betracht ...mehr

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Betriebsprüfung / 6 Zeitpunkt der Betriebsprüfung

Der Beginn der Betriebsprüfung wird durch die Prüfungsanordnung oder durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgelegt. Der Beginn kann auch mündlich mitgeteilt werden, allerdings erst nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Erscheint der Betriebsprüfer, muss er sich ausweisen und das Datum sowie die Uhrzeit des Prüfungsbeginns dokumentieren (§ 198 AO). Dies ist wichtig, wei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.3 Ein oder mehrere Besteuerungszeiträume

Rz. 14 Zum zeitlichen Umfang der Außenprüfung bestimmt § 194 Abs. 1 S. 2 AO lediglich, dass die Prüfung einen oder mehrere Besteuerungszeiträume erfassen kann. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Finanzverwaltung den zeitlichen Rahmen der Außenprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Grenze bildet allerdings der Ablauf der Festsetzungsfrist. Es ist unzulässig, einen Zeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.2 Durchbrechung der Änderungssperre

Rz. 258 Die durch die Außenprüfung verstärkte Bestandskraft kann nach § 173 Abs. 2 AO nur durchbrochen werden, wenn das Verhalten des Stpfl. oder eines Dritten den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, § 370 AO, oder den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit einer leichtfertigen Steuerverkürzung, § 378 AO, erfüllte. Die Durchbrechung der verstärkten Bestandskraft nach § 173 Ab...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 10. Strafbefreiende Selbstanzeigen

Die Erlangung der Straffreiheit einer Selbstanzeige setzt u.a. voraus, dass der die Selbstanzeige Erstattende neben den zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern die Hinterzie-hungszinsen nach § 235 AO vollständig und fristgerecht entrichtet. Seit vollständiger Anwendbarkeit des Zollkodex der Union zum 1.5.2016 entstehen bei der Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben V...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4.3 Praktische Erwägungen

a. Einleitung von Ermittlungsverfahren Bei Unternehmenssteuern resultieren Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit gerade im Verrechnungspreisbereich häufig aus Betriebsprüfungen. nachfolgendes Zitat aus einem Erlass[90] der obersten deutschen Finanzbehörden der Länder zeigt, in welchem Stadium und bei Vorliegen welcher Umstände ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

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Risikoanalyse bei der Einfü... / 1 Hintergrund

Der Begriff "Tax Compliance Management System (TCMS)" ist derzeit in aller Munde. Dies beruht u. a. auf einer Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) aus dem Jahr 2016.[1] Die lange erwartete Änderung des AEAO zu § 153 geht auf die Unterscheidung zwischen einer bloßen Berichtigung von Steuererklärungen (§ 153 AO) und einer – wesentlich strengeren Voraussetz...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Selbstanzeige (§ 371 Abs. 1 AO)

Wenn der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung verschwiegen hat, einen GmbH-Anteil zu einem Kaufpreis von 687.500 EUR mit Gewinn verkauft zu haben und seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb somit nicht vollständig erklärt hat, stellt es keine wirksame Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 AO dar, wenn er später mitteilt, er habe in einem anderen Veranlagungszeitraum ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Neueru... / 10. Strafbefreiende Selbstanzeigen

Die Erlangung der Straffreiheit einer Selbstanzeige setzt u.a. voraus, dass der die Selbstanzeige Erstattende neben den zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern die Hinterzie-hungszinsen nach § 235 AO vollständig und fristgerecht entrichtet. Seit vollständiger Anwendbarkeit des Zollkodex der Union (UZK) zum 1.5.2016 entstehen bei der Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Strafzumessung (§ 46 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Wenn eine Nacherklärung wegen nicht nur geringfügiger Abweichung von den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nicht zu einer Straffreiheit führt, ist zu prüfen, ob eine solche "verunglückte" Selbstanzeige zumindest strafmildernd wirken kann (so bereits BGH v. 20.11.2018 – 1 StR 349/18, wistra 2019, 341 = NStZ-RR 2019, 81; gl.A. die FinVerw. in Nr. 77 AStBV; vgl. hierzu auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tax Compliance Management S... / 2 Ziele des Tax Compliance Management Systems

Das IDW definiert im "IDW Praxishinweis 1/2016" vom 31. Mai 2017 ein Tax Compliance Management System wie folgt: "Ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) ist ein abgegrenzter Teilbereich eines CMS (…), dessen Zweck die vollständige und zeitgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten ist."[1] Zunächst soll also durch die Implementierung eines funktionsfähigen Tax Complian...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung und Bet... / 4. § 370 AO als abschließende Sonderregelung, die den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt

Wenn nun eine Gruppierung von mindestens drei Personen, die nach st. Rspr. eine Bande bildet (vgl. BGH v. 22.3.2001 – GSSt 1/00, wistra 2001, 298; BGH v. 22.8.2001 – 3 StR 287/01, wistra 2002, 21; BGH v. 22.10.2001 – 5 StR 439/01, wistra 2002, 57), beschließt, unter Ausnutzung des Verfahrens der Steueranrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG fortan die FinBeh. dadurch zu täusc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitalisierung in der Unte... / 1.3 Kontrollmitteilungen

Kontrollmitteilungen sind schriftliche Feststellungen des Betriebsprüfers zu dem Zweck der steuerlichen Überwachung. Dabei geht es vor allem um die Aufdeckung von Zahlungsvorgängen, die der Zahlende als Betriebsausgabe abgesetzt hat, jedoch beim Empfänger eventuell nicht verbucht und versteuert wurden (z. B. im Zusammenhang mit Provisions- und Zinszahlungen). Beim geprüften ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1 Allgemeiner Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 42g EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Nachschau und wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26.6.2013[1] neu in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist zum 30.6.2013 in Kraft getreten und findet erstmals Anwendung auf laufenden Arbeitslohn für einen Lohnzahlungszeitraum, der nach dem 31.12.2012 endet, und sonstige Bezüge, die nach dem 31.12.2012 zufli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Möglichkeit der Selbstanzeige

Rz. 731 [Autor/Stand] Bei Möglichkeit der Erstattung einer Selbstanzeige nach einem unangekündigten Besuch des Flankenschutzfahnders im Besteuerungsverfahren ist zu unterscheiden, ob die Rechtsgrundlage des Aufsuchens der § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO ist (s. § 371 Rz. 470) oder eine Tätigkeit aufgrund Ersuchens der Fahndung nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO vorliegt (s. § 371 Rz. 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Wirkung einer Selbstanzeige

Rz. 12 [Autor/Stand] Wie auch bei § 383 AO stellt sich die Frage, ob die Abgabe einer Selbstanzeige nach den §§ 371, 378 AO möglich ist. Dies wird bei der vorgenannten Vorschrift mit dem Hinweis auf einen fehlenden entsprechenden Verweis abgelehnt (s. hierzu § 383 Rz. 33). Dieser Gesichtspunkt dürfte auch für den systematisch nachfolgenden § 383b AO gelten.[2]mehr