Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Für die Entscheidung nach Abs. 1 ist der Leistungsträger zuständig, der auch über Bewilligung oder Ablehnung der Sozialleistung zu befinden hat. In Fällen eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Auftrags (§§ 88ff. SGB X) trifft der Auftragnehmer die Entscheidung (z. B. das Jobcenter ein...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wer bei Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung (§ 25) den Beitrag zur Arbeitsförderung zu tragen hat. Die Beitragszahlung richtet sich nach § 348. Die Bemessung des Beitrages richtet sich nach den §§ 342 und 344. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt für den Regelfall, dass aufgrund versicherungspflichtiger Beschäftigung die Beiträge jeweils zur Hälft...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.2 Mitteilung von Änderungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verpflichtet Antragsteller nach Antragstellung, aber vor Bescheiderteilung und im Übrigen Leistungsempfänger nach Bewilligung der Leistung zur unverzüglichen Mitteilung von Änderungen in den Verhältnissen, die bei Antragstellung oder als Grundlage für die Entscheidung über die Leistung maßgebend gewesen sind. Die Verpflichtung ist auf Angaben begre...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.2 Keine Mitwirkungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 listet die Tatbestände auf, bei denen eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 erst gar nicht entsteht. Das bedeutet nicht nur, dass der Leistungsberechtigte von ihm geforderte Mitwirkungshandlungen verweigern darf, sondern insbesondere, dass der Sozialleistungsträger die Mitwirkung erst gar nicht verlangen darf, so dass sich der Leistungsberechtigte darauf...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.2 Voraussetzungen des persönlichen Erscheinens

Rz. 7 Zulässige Einladungen zur persönlichen Vorsprache setzen ein Verlangen des zuständigen Leistungsträgers und die Notwendigkeit der Vornahme von Maßnahmen in Gegenwart des Betroffenen für die Entscheidung über die Leistung voraus. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Mitwirkungspflicht nach § 61 nicht allein die persönliche Vorsprache an sich, sondern den ...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.1 Jugendliche

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 erfasst 2 Personengruppen. Versicherungspflichtig sind zum einen Jugendliche in Einrichtungen nach § 35 SGB IX . Mit Jugendlichen sind nicht nur junge Menschen ab 14 Jahre bis unter 18 Jahre gemeint, sondern nach Sinn und Zweck der Regelung auch diejenigen anderen Alters, die erstmals auf eine Berufstätigkeit vorbereitet werden. Dies wird in der Literatur t...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.8 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.1.2 Einwilligung

Rz. 8 In der Gesetzesbegründung zur Anpassung von § 67a zum 25.5.2018 an die Vorgaben der DSGVO wird klargestellt: "Eine Einwilligung der betroffenen Person in die Datenerhebung ist dann nicht erforderlich" (BT-Drs. 18/12611). Sofern also die Sozialdaten zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung der Stellen nach § 35 SGB I erforderlich sind, dürfen sie ohne Einwilligung der betroff...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und Abs. 3 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Abs. 4 wurde zum 1.4.2003 angefügt durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 4621) und zum 1.7.2006 geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 142 nach § 156 überführt. § 142 Abs. 1 Nr. 2 wurde geändert, Abs. 2 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt und Abs. 4 wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) klarstellend geändert....mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 3 § 346 verweist auf weitere Bußgeldvorschriften in § 111 SGB IV, die in Zusammenhang mit der Beitragstragung bei Beschäftigten stehen (vgl. Komm. dort). Rz. 4 Für die Aufgliederung der Bußgeldtatbestände in die Abs. 1 und 2 sind keine zwingenden Gründe ersichtlich. Weder der Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten noch die angedrohte Bußgeldhöhe dient als Ordnungskriteri...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 wurde zum 1.1.1998 geändert durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 2 wurde zum 1.4.1999 geändert durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). Abs. 2 Nr. 2 wurde zum 1.7.2001 neu gefasst durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Abs. 1 wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. ...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.3 Menschen mit Behinderungen (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 regelt für Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten oder Blindenwerkstätten (vgl. §§ 219 ff., 226 SGB IX) eine beitragspflichtige Einnahme in Höhe von 1/5 der monatlichen Bezugsgröße, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt diese Höhe unterschreitet. Die Regelung setzt allerdings das Bestehen eines abhängigen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverh...mehr

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Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1998 wurde Abs. 1 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und erneut durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert. Durch das Gesetz zur Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2003 geändert. Mit Wirkung zum 1.1....mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde Nr. 4 durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügt, die vorherigen Nr. 4 und 5 wurden Nr. 5 und 6. Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Nr. 7 wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Jo...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.3 Übergangsgeld und Mutterschaft

Rz. 8 Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld bringen den Anspruch auf Alg stets zum Ruhen. Das gilt nicht für Sonderunterstützung nach dem MuSchG. Bei Zuerkennung von Übergangsgeld kommt es auf den Grund oder den zuerkennenden Träger nicht an (z. B. medizinische oder berufliche Rehabilitation, stationäre oder ambulante Leistung). Ausnahmsweise bringt die Zuerkennung von Übergan...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2.3 Gesundheitsfürsorge oder Arbeitsmedizin, im Gesundheits- oder Sozialbereich (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO)

Rz. 17 Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu für "Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im ...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.1.3 Aufgaben nach dem SGB (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 stellt klar, welche Aufgaben der Sozialleistungsträger neben den originären Aufgaben, die sich aus dem Sozialgesetzbuch direkt ergeben, auch als Aufgaben nach dem SGB anzusehen sind und damit unter die Regelungen des Zweiten Kapitels des SGB X fallen. Der Begriff der sozialen Sicherheit ist danach umfassend zu verstehen. Abs. 3 hat somit wesentliche Bedeutung für...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.2.2 Zulässigkeit der Erhebung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO für Zwecke der Gesundheitsfürsorge oder Arbeitsmedizin, im Gesundheits- oder Sozialbereich

Rz. 16 Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu für "Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.2 Antrag/Antragsfrist

Rz. 13 Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen setzt gemäß § 207 Abs. 1 einen entsprechenden Antrag des Versicherten voraus, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 Abs. 1 SGB I (analog) ergeben. Danach ist der Nachzahlungsantrag an keine besondere Form gebunden (= Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens gemäß § 9 SGB X); er kann somit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.4 Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers

Rz. 17 Gemäß § 14 Satz 1 SGB I hat jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Die in § 14 SGB I geregelte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger ist allerdings grundsätzlich nicht so weitreichend, dass daraus abgeleitet werden könnte, die Rentenversicherungsträger hätten bei beabsichtigter Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Mit § 67b hat der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Buchst. b, Satz 2 DSGVO Gebrauch gemacht und für bestimmte Vorgänge der Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) von Sozialdaten nationale Einschränkungen in Form von Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaffen. Konkret betroffen sind die Vorgänge Speicherung,...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.5 Datenerhebung ohne Mitwirkung der betroffenen Person (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 25 Inhaltlich entspricht Satz 2 den Regelungen in § 67a Abs. 2 Satz 2 SGB X a. F., er wurde zum 25.5.2018 nur redaktionell an die Begrifflichkeiten des Art. 4 DSGVO angepasst (Rz. 2). Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips nach der Ersterhebung bei der betroffenen Person nach Satz 1 regelt Satz 2 die Erhebung bei Dritten (zur Definition wird auf die Komm. zu § 67 verwi...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2 Übermittlung an gleichgestellte Stellen (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass sich eine Reihe wichtiger sozialrechtlicher Regelungen nicht im Sozialgesetzbuch befindet. Es werden daher die Stellen, die für die Bearbeitung solcher Regelungen zuständig sind, den Stellen nach § 35 SGB I gleichgestellt, d. h., für die Erfüllung gesetzlicher oder sich aus einem Tarifvertrag ergebenden Aufgaben sind sie wie Ste...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.4 Ersterhebungsgrundsatz (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 24 § 67a Abs. 2 Satz 1 stellt auch nach Anpassung an die DSGVO die Direkterhebung bei der betroffenen Person in den Vordergrund (Ersterhebungsgrundsatz). Er wurde nur redaktionell an die Begrifflichkeiten des Art. 4 DSGVO angepasst (vgl. die Komm. zu § 67). Sozialdaten sind nach Satz 1 grundsätzlich bei der betroffenen Person selbst zu erheben. Im Rahmen des Antragsprinzi...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Ordnungswidrigkeiten gegen Regelungen im SGB III zusammen. Abs. 1 der Bußgeldvorschriften bestimmt die mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung als Ordnungswidrigkeit. Betroffen sind Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer nicht selbst beschäftigen, sondern Aufträge oder Teile davon an ein oder mehrere andere Unternehmen vergeben, die wiede...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4.3 Verantwortung

Rz. 22 Durch Satz 2 und 3 nimmt der Gesetzgeber die Verantwortung für die Datenübermittlung ausdrücklich von der übermittelnden Stelle. Mit Satz 2 erklärt er § 67d Abs. 1 Satz 1 für nicht anwendbar, d. h., die dort für alle Datenübermittlungen festgelegte Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung bei der übermittelnden Stelle wird für die Fälle des Abs. 3 außer Kraf...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nr. 1 und 4 wurden zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 588) wurde Nr. 4 erneut zum 1.4.1999 geändert. Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde Nr. 4 durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügt, wodur...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Nr. 2 zum 1.1.1998 geändert durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 1 Nr. 5 zum 1.1.2000 angefügt durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626). Abs. 1 Nr. 1 zum 1.7.2001 neu gefasst durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Zum 1.1.2002 Abs. 1 Nr. 2 geändert, Nr. 3 neu gefasst und Abs. 4 Nr. 1 geändert du...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.2 Antrag/Antragsfrist

Rz. 5 Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen setzt gemäß § 205 Abs. 1 Satz 1 letzter HS eine Antragstellung voraus, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 SGB I (analog) ergeben. Danach ist der Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen an keine besondere Form gebunden (= Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens gemäß 9 SGB X); ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz dazu geeignet sind, wie das Alg den Lebensunterhalt zu sichern, also als Entgeltersatz...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.4 Antragsfrist

Rz. 6 Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen setzt gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 eine Antragstellung voraus, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X und § 16 SGB I (analog) ergeben. Danach ist der Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen an keine besondere Form gebunden (Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens gemäß § 9 SGB X); er kann somit vo...mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 2.1.1 Voraussetzungen der Datenerhebung

Rz. 4 Die Datenerhebung in Form der Befragung darf nur "bei einer Prüfung nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder nach § 28p SGB IV" erfolgen, d. h. diese Prüfung wird nicht eingeleitet, damit die Daten nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 erfragt werden können, sondern diese Daten werden "zusätzlich" also unabhängig von dem eigentlichen Prüfgeschehen oder -anlass erfragt. Rz. 5 Es ...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.3 Anwendung von § 22 Abs. 2 BDSG (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 23 Nach § 67b Abs. 1 Satz 4 gilt seit dem 25.5.2018 § 22 Abs. 2 BDSG entsprechend. Dieser Verweis "trägt dem Umstand Rechnung, dass Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g, h und i der Verordnung (EU) 2016/679 verlangen, bei der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, "geeignete Garantien" bzw. "angemessene und spezifische Maßnahmen" vorzusehen" (BT-DRrs. 18/12611). Mit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.4 Antrag

Rz. 15 Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen setzt gemäß § 206 Abs. 1 einen entsprechenden Antrag voraus, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 SGB I (analog) ergeben. Danach ist ein Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen an keine besondere Form gebunden (= Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens gemäß § 9 SGB X); er kann...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 2.1 Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 regelt "die Zulässigkeit von Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung" (BT-Drs. 18/12611). Die Zulässigkeit der Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung nach Abs. 1 Satz 1 erfordert zunächst, dass der Verantwortliche eine gesetzliche Aufgabe nach dem SGB zu erfüllen hat, für die er zuständig ist. Ferner muss das Speichern, Verändern oder Nutzen der Sozialda...mehr

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Sauer, SGB III § 352a Anord... / 2.2 Antragsverfahren

Rz. 6 Die Anordnung nach § 352a bestimmt die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, als zuständige Agentur für Arbeit für den Antrag. Das stimmt mit der regelmäßigen Zuständigkeit für Leistungen der Arbeitsförderung überein. Das ist darüber hinaus auch zweckmäßig, weil es der dezentralen Präsenz der Bundesagentur für Arbeit entspricht, zum...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.3 Anwendung von § 22 Abs. 2 BDSG (§ 67a Abs. 1 Satz 3 SGB X)

Rz. 20 Nach § 67a Abs. 1 Satz 3 gilt seit dem 25.5.2018 § 22 Abs. 2 BDSG entsprechend. Dieser Verweis trägt dem Umstand Rechnung, dass Art. 9 Abs. 2 Buchst. b, g, h und i DSGVO verlangen, bei der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, "geeignete Garantien" bzw. "angemessene und spezifische Maßnahmen" vorzusehen (BT-Drs. 18/12611). Mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BDSG w...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.1 Regelfall der Überleitung

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die Agentur für Arbeit, Ansprüche gegen Dritte auf sich überzuleiten und damit einen Forderungsübergang zu bewirken. Eine Überleitung setzt voraus, dass der derzeitige oder frühere Bezieher von Leistungen nach dem SGB III, insbesondere bzw. typischerweise Alg, der Bundesagentur für Arbeit gegenüber erstattungspflichtig nach § 50 SGB X oder eine...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2.2 Im Rahmen der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes (Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO)

Rz. 15 Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu, "damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrec...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.1.2 Freiwilligkeit

Rz. 30 Allgemein wird Freiwilligkeit oder auch Willensfreiheit definiert mit der subjektiv empfundenen menschlichen Fähigkeit, bei verschiedenen Wahlmöglichkeiten eine bewusste Entscheidung treffen zu können. Auch der deutsche Gesetzgeber setzt die Fähigkeit der freien Entscheidung des erwachsenen Menschen voraus, indem er in § 104 Nr. 2 BGB im Umkehrschluss die Geschäftsunf...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.1.1 Erforderlichkeit

Rz. 7 Die zulässige Datenerhebung wird begrenzt durch ihre Erforderlichkeit. Die Erhebung muss zur aktuellen Aufgabenerfüllung notwendig sein; eine Datenerhebung auf Vorrat ist untersagt. Dies ergibt sich aus dem Wort "erforderlich" in § 67a Abs. 1 Satz 1 sowie aus dem unmittelbar anzuwendenden Art. 6 DSGVO, der in Abs. 3 Satz 2 festlegt, dass der Zweck der Verarbeitung "für ...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 2.1.2 Erforderlichkeit

Rz. 7 Das Erforderlichkeitsgebot ist ein tragendes Element des gesamten Datenschutzes und wird durch die DSGVO ausdrücklich im Grundsatz der "Datenminimierung" des Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO geregelt (vgl. Komm. zu § 35 SGB I Rz. 44).mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.2 Besondere Kategorien von personenbezogenen Daten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Abs. 1 Satz 2 regelt – gestützt auf Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h DSGVO –, dass auch besondere Kategorien von Sozialdaten i. S. d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO im Bereich der sozialen Sicherheit zur Erfüllung einer Aufgabe nach dem Sozialgesetzbuch im Rahmen der Erforderlichkeit erhoben werden können. Eine Einwilligung der betroffenen Person in die Datenerhebung ist dann nicht...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.2 Weitere gleichgestellte Stellen(Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 16 Abs. 2 Nr. 2 regelt vor allem Fälle, in denen Versorgungswerke, die Aufgaben aus einem Tarifvertrag erfüllen, für ihren Beitragseinzug auf die Hilfe der in § 35 SGB I genannten Stellen angewiesen sind (vgl. BT-Drs. 8/4022 S. 85). Nach dem Gesetzeswortlaut ist zu beachten, dass nur gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, die Zusatzversorgungseinrichtungen des...mehr