Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.10 Übergangsregelung zur Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 8)

Rz. 15 Diese Übergangsregelung wurde durch Art. 23 Nr. 10 Buchst. b des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) als Abs. 8 in § 241 angefügt. Die Regelung dient der Klarstellung, dass die Träger der Sozialhilfe bis zum 31.12.2019 weiterhin Rehabilitationsträger sind. Aufgrund des Inkrafttretens des Vertragsr...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.4 Anwendung der §§ 14, 15 Abs. 1, 16 und 17

Rz. 34 Abs. 7 Satz 1 stellt sicher, dass die Integrationsämter wie die Rehabilitationsträger nach §§ 14, 15 Abs. 1, 16 und 17 des Teils 1 verfahren. Mit der Neufassung des Teils 1 zum 1.1.2018 sind die bislang in § 14 gesetzten Fristen in nunmehr 4 Vorschriften verteilt aufgeführt. Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 stellt sicher, dass eine teilweise Weiterleitung für das Integra...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begleitende Hilfe 2.1.1 Grundsatz Rz. 5 Abs. 2 bestimmt den Grundsatz der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben im Einzelnen. Der Wortlaut betont, dass es sich um Leistungen handelt, die darauf gerichtet sind, die Integration, also die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Leistungen, die darauf gerichtet sind, die Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen, sind von den...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtscharakter der Ausgleichsabgabe Rz. 3 Die Normen des § 160 Abs. 1 und 2 bilden zusammen mit den Vorschriften über die Beschäftigungspflicht (vgl. § 154) das Kernstück des Schwerbehindertenrechts. Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen monatl...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift benennt bußgeldbewehrte Tatbestände, die Höhe des Bußgeldes und bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde.mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1) Rz. 3 Anspruchsberechtigt waren bis zum 31.12.2021 ausschließlich Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen nach § 57 haben. Einen solchen Anspruch haben Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – unter ...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsatz der Anrechnung Rz. 3 Grundsatz des § 158 Abs. 1 ist, dass ein schwerbehinderter Mensch, der auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 Nr. 1 oder 4 beschäftigt ist, auf einen Pflichtarbeitsplatz des Arbeitgebers angerechnet wird. 2.2 Mehrfachanrechnung Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zug...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis Rz. 3 Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Beschäftigung nach § 58 haben. Einen solchen Anspruch haben Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderungen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – unter den dort ...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2 Rechtspraxis

2.1 Feststellung der Behinderung Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze der Mitwirkung und der Mitbestimmung Rz. 2 Das Recht auf Mitwirkung gehört zu den Rechten, die mit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) gesetzlich geregelt worden sind. Seit 1980 ist es Pflicht der Werkstätten für behinderte Menschen und ihrer Träger, den behinderten Menschen eine angemessene Mitwirkung in den ihre Interess...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.1 Begleitende Hilfe

2.1.1 Grundsatz Rz. 5 Abs. 2 bestimmt den Grundsatz der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben im Einzelnen. Der Wortlaut betont, dass es sich um Leistungen handelt, die darauf gerichtet sind, die Integration, also die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Leistungen, die darauf gerichtet sind, die Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen, sind von den Rehabilitationsträge...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2 Rechtspraxis

2.1 Besondere Pflichtquote für die öffentlichen Arbeitgeber des Bundes (Abs. 1) Rz. 2 Besondere Verantwortung für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kommt dem öffentlichen Dienst als Arbeitgeber zu. Auch wenn die Beschäftigungspflicht öffentlicher und privater Arbeitgeber gleiche Rechtsqualität hat, haben die öffentlichen Arbeitgeber eine "Vorbildfunktion", sie steh...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1) Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist eine "zweckgebundene Vermögensmasse" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die von diesem zweckgebunden zu verwalten und zu verwenden ist und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten der Verwaltung nicht bes...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2 Rechtspraxis

2.1 Veränderung der Pflichtquote Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeb...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt das Verfahren zur Feststellung der Behinderung und Ausstellung von Ausweisen.mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Mehrfachanrechnung schwerbehinderter Menschen auf Pflichtarbeitsplätze beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber.mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1)

Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist eine "zweckgebundene Vermögensmasse" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die von diesem zweckgebunden zu verwalten und zu verwenden ist und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten der Verwaltung nicht bestritten werden dürfen. Rz. 4 Di...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.5 Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55

Rz. 22a Der mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) zum 30.12.2008 neu eingefügte Abs. 3a (ab 1.1.2018 Abs. 4) regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen (und gleichgestellter behinderter Menschen, § 151 Abs. 3) auf Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55. Wie der in Abs. 5 bestimmte Anspruch auf Übernahme d...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.2 Entscheidungen über die Vergabe der Mittel

Rz. 8 Entscheidungen über die Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds darf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nur aufgrund von Vorschlägen des Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen treffen (§ 86 Abs. 1 Satz 3 SGB IX und § 44 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung).mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.5 Dynamisierung

Rz. 18 Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) ist in dem damaligen Schwerbehindertengesetz auch eine Dynamisierung der Ausgleichsabgabe entsprechend der Lohnentwicklung eingeführt worden. Diese ist in das am 1.7.2001 in Kraft getretene SGB IX, mit dem das Schwerbehindertengesetz aufgehoben wurde, in § 77 Abs. 3 (se...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.3 Verhältnis zu Leistungen anderer Träger

Rz. 32 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der Leistungen der Integrationsämter zu den Leistungen der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger. Gegenüber diesen sind die Leistungen der Integrationsämter, wie schon in § 160 Abs. 5 und auch in § 18 SchwbAV bestimmt, nachrangig. Die Rehabilitationsträger dürfen ihre Leistungen nicht mit Hinweis auf vergleichba...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 2 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt. Mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Be...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurden mit Wirkung zum 14.6.2023 in A...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält in Abs. 1 bis 3 verschiedene im Zusammenhang mit der Einordnung des Schwerbehindertengesetzes in das SGB IX notwendige Übergangsregelungen. Die zum 1.1.2005 im Rahmen des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Zusammenhang mit den in § 17 neu gefassten Vorschriften über das persönliche Budget als Abs. 5...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.5 Vorleistung

Rz. 35 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist durch Ergänzung des Abs. 7 die mit der Einordnung des Schwerbehindertengesetzes zum 1.7.2001 in das SGB IX gestrichene Möglichkeit der Vorleistung durch das Integrationsamt – einem Anliegen der Praxis entsprechend – wieder eingeführt worden. Eine Vorleistung durch das Integrat...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.5 Fortgeltung alten Rechts

Rz. 16 Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft – Schwerbehindertengesetz – i. d. F. v. 26.8.1986, BGBl. I S. 1421, 1550) ist die Mehrfachanrechnung auf höchsten bis zu 3 Pflicht-(Arbeits-)plätze beschränkt worden. Um vor der Rechtsänderung zum 1.8.1986 ergang...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.3 Zuständige Verwaltungsbehörde (Abs. 3)

Rz. 17 Verwaltungsbehörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist es nicht mehr möglich, den Landesarbeitsämtern gesetzlich Aufgaben zuzuweisen. Deshalb konnte die Aufgabe nicht den jetzigen "Regionaldirektionen"...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.9 Übergangsregelung zu den Gemeinsamen Servicestellen (Abs. 7)

Rz. 14 Mit Art. 1 BTHG wurden mit Wirkung zum 1.1.2018 in Teil 1 § 22 SGB IX die Bestimmung über die Gemeinsamen Servicestellen aufgehoben und durch eine Regelung zur Einbeziehung anderer öffentlicher Stellen im Zusammenhang mit dem Teilhabeplanverfahren (§§ 19 ff.) ersetzt. Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.5 Ausweis

Rz. 15 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Ausstellung des Ausweises. Der schwerbehinderte Mensch kann neben dem Bescheid über die Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und den GdB einen Ausweis beanspruchen. Hierzu hat er einen gesonderten Antrag zu stellen. Die Ausstellung des Ausweises ist kein eigener Verwaltungsakt, weil die notwendigen Feststellungen zum ...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.2 Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Rz. 15 Die in Abs. 3 genannten Leistungen sind in der Ausgleichsabgabeverordnung aufgeführt. Für die Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1) sind dies die folgenden Vorschriften: für technische Arbeitshilfen (Beschaffung, Wartung, Instandsetzung und Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch: § 19 SchwbAV), zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV), zur...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.5 Kosten der Tätigkeit der Werkstatträte

Rz. 14 Kosten, die durch die Tätigkeit der Werkstatträte entstehen, tragen die Werkstätten für behinderte Menschen. Dies ist seit dem Inkrafttreten der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) im Jahre 2001 in § 39 Abs. 1 WMVO geregelt. Es handelt sich hier um Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben der Werkstätten und der an die gerichteten fachlichen Anf...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.1 Besondere Pflichtquote für die öffentlichen Arbeitgeber des Bundes (Abs. 1)

Rz. 2 Besondere Verantwortung für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kommt dem öffentlichen Dienst als Arbeitgeber zu. Auch wenn die Beschäftigungspflicht öffentlicher und privater Arbeitgeber gleiche Rechtsqualität hat, haben die öffentlichen Arbeitgeber eine "Vorbildfunktion", sie stehen in einer größeren Verantwortung. Rz. 3 Durch Abs. 1 werden deshalb die in § 1...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.3 Fortgeltung von Feststellungen nach § 4 Schwerbehindertengesetz (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 enthält eine ausdrückliche Regelung der Fortgeltung bisheriger Feststellungen nach dem SchwbG, so dass die nach dem bis dahin geltenden SchwbG ergangenen Bescheide nicht wegen der Einordnung des Gesetzes in das Neunte Buch geändert oder aufgehoben werden können.mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift behandelt die Pflicht zur Entrichtung der Ausgleichsabgabe, die Höhe, das Verfahren zur Erhebung sowie die Verwendung und die Verteilung der Mittel der Ausgleichsabgabe zwischen Bund und Ländern.mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.3 Verfahren des Ausgleichsfonds

Rz. 9 Das Nähere über die Gestaltung des Ausgleichsfonds, die Verwendungszwecke der Mittel und das Verfahren zur Vergabe der Mittel regeln die §§ 35 bis 46 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (Wegfall der §§ 30 bis 34 SchbAV durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 ab 1.1.2024).mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.6 Persönliches Budget

Rz. 36 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist Abs. 7 (ab 1.1.2018 Abs. 8) angefügt worden. Danach kann das Integrationsamt seine Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch als persönliches Budget ausführen. Satz 2 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 29.mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In dieser Vorschrift sind Verordnungsermächtigungen zusammengefasst, die im Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in § 5 Abs. 2 (Nr. 1), in § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 (Nr. 2) und § 11 Abs. 6 (Nr. 4) geregelt waren.mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2 Budget für Arbeit

Rz. 4 Mit dem Budget für Arbeit soll Menschen mit Behinderungen der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. 2.2.1 Voraussetzung für ein förderfähiges Beschäftigungsverhältnis Rz. 5 Abs. 1 bestimmt als Voraussetzung, dass es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer tariflichen oder ortsüblichen Entlohnung handeln muss. D...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nimmt Bezug auf die Aufgaben des nach § 86 gebildeten Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen, zu dessen Aufgaben es insbesondere auch gehört, das zuständige Bundesministerium bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen zu unterstützen und bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds mitzuwirken.mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.6 Entrichtung der Ausgleichsabgabe

Rz. 20 Der Arbeitgeber zahlt die von ihm errechnete Ausgleichsabgabe an das für seinen Sitz zuständige Integrationsamt. Die Zahlung muss zugleich, also zeitgleich, mit der an Agentur für Arbeit erstatteten Anzeige nach § 163, also bis zum 31. März, gezahlt werden.mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.1 Grundsatz der Anrechnung

Rz. 3 Grundsatz des § 158 Abs. 1 ist, dass ein schwerbehinderter Mensch, der auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 Nr. 1 oder 4 beschäftigt ist, auf einen Pflichtarbeitsplatz des Arbeitgebers angerechnet wird.mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.4 Leistungsausschluss

Rz. 13 Abs. 3 bestimmt entsprechend den im Beihilferecht der Europäischen Kommission festgelegten Grundsätzen eines generellen Förderausschlusses in bestimmten Fällen auch für das Budget für Arbeit, dass ein Lohnkostenzuschuss ausgeschlossen ist, wenn die Beschäftigung des Menschen mit Behinderungen ursächlich ist für die Entlassung eines anderen Mitarbeiters.mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.6 Verpflichtung des Leistungsträgers

Rz. 15 Abs. 5 bestimmt, dass der für die Leistung zuständige Leistungsträger nicht verpflichtet ist, dem leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen einen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber nachzuweisen und damit dem Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen zur Verfügung zu stellen.mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt das Recht der in den Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen auf Mitwirkung und mit dem Inkrafttreten des Art. 2 des Bundesteilhabegesetzes ab dem 30.12.2016 auf Mitbestimmung in den besonders wichtigen Fragen der Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen. Mit diesem Gesetz ist zum 30.12.2016 außerdem erstmals das Amt einer ...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.2 Fortgeltung von Förderrecht

Rz. 7 Die in § 159 Abs. 2 in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung enthaltene Übergangsregelung wurde wegen Zeitablaufs gegenstandslos und durch Art. 1 BTHG mit Wirkung zum 1.1.2018 aufgehoben.mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.1 Grundsätze der Mitwirkung und der Mitbestimmung

Rz. 2 Das Recht auf Mitwirkung gehört zu den Rechten, die mit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) gesetzlich geregelt worden sind. Seit 1980 ist es Pflicht der Werkstätten für behinderte Menschen und ihrer Träger, den behinderten Menschen eine angemessene Mitwirkung in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten zu ermöglichen (§ 14...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.3 Sozialversicherung

Rz. 11 Sozialversicherungspflicht besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Dagegen besteht Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III. Danach sind Personen versicherungsfrei, die wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr v...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2 Leistungen der begleitenden Hilfe

Rz. 13 Abs. 3 zählt die Geldleistungen auf, die die Integrationsämter im Rahmen der Zuständigkeit für die begleitende Hilfe erbringen können, Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1), Leistungen an Arbeitgeber (Nr. 2) und Leistungen an Träger bestimmter übertragener Aufgaben (Nr. 3). Die in diesem Absatz aufgezählten Geldleistungen werden als Ermessensleistungen aus d...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2.3 Bemessung des Lohnkostenzuschusses

Rz. 7 Der Lohnkostenzuschuss ist auf eine Höhe von bis zu 75 % des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes, im Übrigen auf einen Betrag in Höhe von 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV begrenzt. Die Höhe des Lohnkostenzuschusses ist grundsätzlich abhängig von der Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts. Durch die Begrenzung auf einen Betrag in Höh...mehr