Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.6 Gesetzliche Kündigungsverbote

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam[1] Dieses Kündigungsverbot gilt gleichermaßen für den bisherigen wie für den neuen Betriebsinhaber. Es gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz. Eine gegen dieses gesetzliche Verbot ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB nichtig. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigungsgründe

Eine betriebsbedingte Kündigung kann auf dringenden innerbetrieblichen Gründen, z. B. Um- oder Einstellung der Produktion, Rationalisierungsmaßnahmen, oder dringenden außerbetrieblichen Gründen, z. B. Auftragsmangel, Rückgang des Umsatzes, beruhen. Diese Gründe müssen zu der unternehmerischen Entscheidung führen, dass der Arbeitsplatz wegfällt. Auch eine Betriebsumgestaltung...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.2 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ist die Kündigungsschutzklage begründet, weil die Kündigung unwirksam ist, kann das Arbeitsgericht gleichwohl das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung unter den Voraussetzungen des § 9 KSchG durch ein Gestaltungsurteil auflösen.[1] Erforderlich ist hierfür, dass die Kündigung zumindest auch sozialwidrig i. S.v. § 1 Abs. 2, 3 KSchG ist und der Arbeitnehmer oder der ...mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 5 Früher sahen einzelne Gesetze lediglich ausnahmsweise spezielle Regelungen in Bezug auf die Reduzierung der Arbeitszeit nur für bestimmte Personengruppen vor. Beispielsweise haben Eltern seit dem 1.1.2001 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit nach § 15 Abs. 6 BEEG. [1] Insoweit kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn er dringend...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.20 Ansprüche im Zusammenhang mit Urlaub

Die Behandlung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen im Hinblick auf Ausschlussfristen unterschied sich früher sehr von der Behandlung anderer Ansprüche, da das BAG dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) insoweit Sonderregelungen entnahm.[1] Danach war der gesetzliche Mindesturlaub ohnehin Ausschlussfristen entzogen und da sämtliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche am...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 2.1 Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung

Der Antrag ist nur begründet, wenn die Kündigung sozialwidrig ist, sei es, weil personenbedingte Gründe, verhaltensbedingte Gründe oder betriebsbedingte Gründe fehlen. Der Auflösungsantrag wird dem Arbeitgeber nicht zugebilligt, wenn zur Sozialwidrigkeit noch weitere Kündigungsmängel (z. B. eine mangelhafte Betriebsratsanhörung) hinzukommen. Es ist deshalb wichtig, im Rechtss...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.6 Abgrenzung zu § 40 Abs. 2 Satz 4 SGB V

Rz. 32 Reicht eine ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht aus, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen, erbringt die Krankenkasse die erforderliche stationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer nach § 37 Abs. 3 SGB IX zertifizierten Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Vertrag nach § 111 SGB V besteht (§ 40 Abs. 2 Satz 1 SGB V). ...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 9, der bis auf leichte Veränderungen beim Sprachgebrauch inhaltlich dem...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.1.2 Berechtigte Wünsche

Rz. 10 Der Rehabilitationsträger hat im Zusammenhang mit den Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen die Wünsche des betroffenen Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) zu erfüllen, wenn diese Wünsche berechtigt sind. Berechtigt sind die vom Leistungsberechtigten geäußerten Wünsche dann, wenn diesen keine Rechtsvorschrift entgegensteht und wenn sie ...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wunschrecht (Abs. 1) 2.1.1 Überblick Rz. 6 Nach der BT-Drs. 14/5074, S. 100, die im Zusammenhang mit der inhaltlich fast identischen Vorgängervorschrift (§ 9 a. F.) ergangen ist, stellt § 8 Abs. 1 sicher, dass bei Auswahl und Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigten Vorstellungen/Wünschen des Menschen mit Behinderung entsprochen sowie auf persönliche und familiäre...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.1 Wunschrecht (Abs. 1)

2.1.1 Überblick Rz. 6 Nach der BT-Drs. 14/5074, S. 100, die im Zusammenhang mit der inhaltlich fast identischen Vorgängervorschrift (§ 9 a. F.) ergangen ist, stellt § 8 Abs. 1 sicher, dass bei Auswahl und Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigten Vorstellungen/Wünschen des Menschen mit Behinderung entsprochen sowie auf persönliche und familiäre Bedürfnisse und Gegeben...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 3 Literatur

Rz. 33 Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen unter www.behindertenbeauftragte.de Welti, Wunsch- und Wahlrechte und individuelle Konkretisierung: Zeitschrift für Sozialreform 2004, S. 423.mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 8 verpflichtet den Rehabilitationsträger, "berechtigte" Wünsche des Rehabilitanden bei der Auswahl und Erbringung von Teilhabeleistungen (§ 4) zu berücksichtigen (Abs. 1 Satz 1), auf die persönlichen und familiären Bedürfnisse und Lebensumstände des Rehabilitanden Rücksicht zu nehmen und die hiermit in Verbindung stehenden Wünsche des Rehabilitanden leistungsrechtlich ...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.5 Zustimmung des Berechtigten (Abs. 4)

Rz. 29 Nach Abs. 4 bedürfen die Leistungen zur Teilhabe der Zustimmung des Berechtigten. Die Teilnahme an einer Rehabilitations-/Teilhabeleistung bedeutet einen Eingriff in die Lebenssphäre des Leistungsberechtigten. Der Erfolg einer Teilhabeleistung hängt im Wesentlichen von der Motivation des betroffenen Menschen ab; denn eine medizinische Rehabilitationsleistung zulasten e...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.1.1 Überblick

Rz. 6 Nach der BT-Drs. 14/5074, S. 100, die im Zusammenhang mit der inhaltlich fast identischen Vorgängervorschrift (§ 9 a. F.) ergangen ist, stellt § 8 Abs. 1 sicher, dass bei Auswahl und Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigten Vorstellungen/Wünschen des Menschen mit Behinderung entsprochen sowie auf persönliche und familiäre Bedürfnisse und Gegebenheiten Rücksich...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.2 Wahlrecht (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 22 Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 hat der Rehabilitand im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen die Möglichkeit, die Umwandlung von einer Sach- in eine Geldleistung zu wählen. Voraussetzung für die Umwandlung ist, dass der Leistungsberechtigte bei dem Rehabilitationsträger ausdrücklich einen Antrag auf die Umwandlung der Sachleistung stellt, dass die Teilhabeleistung nicht in einer ...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.4 Umfang der Selbstbestimmung und der eigenverantwortlichen Gestaltung (Abs. 3)

Rz. 28 Der Gesetzgeber stellt mit Abs. 3 klar, dass dem Leistungsberechtigten zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und der Selbstbestimmung Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung bei der Auswahl der Teilhabeleistungen, bei deren Gestaltung sowie bei der Auswahl der die Teilhabeleistungen ausführenden Dienste und Einrichtungen einzuräumen ist (vgl. u. a. auch BT-Drs. 14/50...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.1.3 Unberechtigte Wünsche

Rz. 15 Die Wunschrechte des Leistungsberechtigten stoßen da an ihre Grenzen, wo es um Wünsche geht, die dem Heilungs- bzw. Gesundungsprozess massiv entgegenstehen oder den Teilhabebedarf, die Zielrichtung (z. B. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit) oder die Leistungsqualität der Dienstleistungen nicht ausreichend berücksichtigen (z. B. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.3 Verwaltungsverfahren (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 24 Der Rehabilitand kann seine Wunsch- und Wahlrechte bei der Antragstellung und danach zu jeder Zeit wahrnehmen – theoretisch betrachtet sogar bis zum letzten Tag der Leistung. Sein Wunsch bzw. seine Wahl können lediglich für die Zukunft wirken. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Rehabilitationsträger über die Berechtigung des Wunsches innerhalb kürzester Zeit ent...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 9, der bis auf leichte Veränderungen beim Sprachgebrauch inhaltlich dem heutigen § 8 entsp...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.2 Förderungsfähiger Personenkreis, Maßnahmen und Maßnahmeziele

Rz. 8 Förderungsfähig nach Abs. 1 sind Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Arbeitslose. Diesen Personenkreis definiert das SGB III selbst. Arbeitsuchende, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gehören nicht zum förderungsfähigen Personenkreis. Sie stehen, da sie auch nicht arbeitslos und deshalb förderungsberechtigt sind, i...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.7 Anpassung des Verletztengeldes

Rz. 23 Gemäß § 70 SGB IX wird das Verletztengeld dynamisiert. Die dem Verletztengeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr an die Entwicklung der Brut...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist Nachfolgenorm des § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, Abs. 2 RVO und wurde zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII eingeordnet. Eine Anpassung an das neue SGB IX erfuhr Abs. 2 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistunge...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.13 Ausschluss von der Vermittlungsvergütung

Rz. 104 Die Auszahlung der Vermittlungsvergütung kann aufgrund eines dem privaten Arbeitsvermittler nicht bekannten oder nicht beeinflussbaren Ereignisses entfallen. Eine Nebenbestimmung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, dass die Gültigkeitsdauer bei Ende der Arbeitslosigkeit ohne Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung endet, ist wirksam, wenn sie ...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 3 Literatur

Rz. 20 Benz, Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Rehabilitation durch das SGB IX, BG 2001 S. 551. ders., Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Verletztengeldanspruchs bei ungelernten Arbeitnehmern, WzS 1999 S. 104. Krasney, Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes, SGb 2017 S. 669. Molkentin, Geset...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.5 Wartezeit bis zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 13 Der Anspruch auf Verletztengeld besteht weiter, wenn der Versicherte nach Abschluss der Heilbehandlung auf erforderliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 35 Satz 1 i. V. m. § 33 SGB IX warten muss. Die Erforderlichkeit gemäß Abs. 2 Nr. 1 muss bei Abschluss der Maßnahmen zur Heilbehandlung objektiv feststehen. Das Verletztengeld wird bis zum Beginn de...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abweichend von § 52 SGB IX die Anrechnung von gleichzeitig erzieltem Einkommen auf das Verletzten- und das Übergangsgeld. Sie soll eine Doppelleistung vermeiden. Die Vorgängernorm des § 560 RVO ordnete demgegenüber das Ruhen des Anspruchs an. Parallelnormen im SGB V sind zu § 52 Nr. 1 die inhaltsgleiche Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und zu ...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.6 Durchführung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 15 Ein Anspruch auf Verletztengeld besteht auch bis zum Beginn und während der Durchführung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung. Aus der systematischen Stellung dieser Leistungen in § 33 Abs. 4 SGB IX ergibt sich, dass sie keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind, sondern Maßnahmen des Verwaltungsverfahrens im Zusammenhang mit der Auswahl der ...mehr

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Jung, SGB VII § 44 Pflege / 2.3.7 Hauspflege und Heimpflege (Abs. 5)

Rz. 17 Auf Antrag kann nach Abs. 5 Satz 1 statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft (Hauspflege) gestellt oder Heimpflege gewährt werden. Auch in diesen Fällen hat der Versicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Pflegekraft kann entweder durch den Unfallversicherungsträger oder durch den Versicherten selbst oder seine Angehörigen gestellt wurden. Die H...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.6 Verletztengeld bei Unternehmern, Ehepartnern etc. (Abs. 5)

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 erhalten Versicherte, die den Versicherungsfall infolge einer Tätigkeit als Unternehmer, mitarbeitender Ehegatte oder Lebenspartner oder den Unternehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Gleichgestellte erlitten haben, Verletztengeld je Kalendertag in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes. Der persönliche Anwendungsbereich des Abs. 5 umfasst daher die kra...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 2.1 Arbeitsvermittlungsvertrag

Rz. 3 Nr. 1 erklärt Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Arbeitsuchenden in 3 Fällen für unwirksam: bei der Höhe nach unzulässig vereinbarter Vergütung, bei der Sache nach unzulässig vereinbarter Vergütung und bei Formverstoß der Vereinbarung. Die Regelung ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Absicht zu sehen, den Arbeitsuchenden vor Übervorteilung zu schützen....mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.12 Höhe der Vermittlungsvergütung (Abs. 6)

Rz. 91 In der Verwaltungspraxis besteht der Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegen die Agentur für Arbeit. Als diejenige Person, die den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten und den Vermittlungsvertrag mit dem privaten Arbeitsvermittler geschlossen hat, hat der Arbeitslose den Anspruch auf die Vergütungszahlung gegen die Agentur für Arbeit. Die Ag...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.2 Vergütungsanspruch

Rz. 10 Abs. 2 geht von der Überlegung aus, dass der private Arbeitsvermittler auf sein Risiko tätig wird und ihm ein Vergütungsanspruch nur bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und seit 1.1.2022 bei erfolgter Information des Arbeitsuchenden nach Maßgabe des § 299 (ebenfalls seit dem 1.1.2022 bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen) zustehen soll. Die Informationen ...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.4 Vorheriger Anspruch auf Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder andere Bezüge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 In Abs. 1 Nr. 2 kommt die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes zum Ausdruck. Unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürg...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit Honorarvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden. Gegenleistung für das Honorar ist die Vermittlung einer Arbeitsstelle. Honorarvereinbarungen zwischen einem Arbeitsvermittler und einem Arbeitgeber regelt das SGB III in Bezug auf die Vermittlung eines Arbeitnehmers nicht (mehr). Solche Verträge richten sich nach priv...mehr

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Jung, SGB VII § 44 Pflege / 2.3.1 Pflegegeld als Geldleistung

Rz. 9 Liegen die Voraussetzungen des § 44 vor, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt (Hauspflege) oder Heimpflege gewährt (vgl. § 44 Abs. 1). Abs. 1 nennt an erster Stelle die Zahlung von Pflegegeld. Anders als nach der Vorgängervorschrift des § 558 RVO a. F. wird Pflegegeld nicht anstelle der Pflege als Sachleistungssurrogat gezahlt, sondern als Geldleistung. Di...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bündelt Regelungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einschließlich des Verfahrens mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rz. 2a Die Förderung kann Ausbildungsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zugutekommen, nicht aber Arbeitsuchenden, die nicht von Arbeitslosigkeit b...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.11 Handhabung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines durch die Agentur für Arbeit

Rz. 85 Abs. 4 stellt die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines grundsätzlich in das Ermessen der Agentur für Arbeit, ein Rechtsanspruch darauf kann nur nach Maßgabe des Abs. 7 bestehen. Das eingeräumte Ermessen führt letztlich zu einer deutlichen Aufwertung der dezentralen Handlungskompetenzen der Agenturen für Arbeit. Der Aktivierungs- und Vermittlungsguts...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. In der Kritik: die unterschiedliche Konkretisierung des Nachranggrundsatzes durch immer neue Differenzierung von Lebenssachverhalten

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass Erbschaften in nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen nicht gleichbehandelt bzw. berücksichtigt werden. Die Unterschiede sind selbst für eine juristisch ausgebildete Person schwerlich bis gar nicht nachzuvollziehen bzw. nicht mehr zu verstehen. Mit überzeugenden Gründen für eine solche Differenzierung hält sich der Gesetz...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 6. Was bedeutet das neue Bürgergeldgesetz in seiner jetzigen Form für die Gestaltung und Handhabung von’Behinderten- und Bedürftigentestamenten?

Bedürftigentestamente zielen auf den Bezieher von Bürgergeld (SGB II) und Behindertentestamente auf die Bezieher von SGB XII- und SGB IX-Leistungen ab. Erbschaften sind dort jetzt einheitlich Vermögen und der Leistungsbezieher genießt die jeweiligen Vermögensschontatbestände und -beträge. Vermächtnisse genießen die einheitliche Rechtsqualität als Vermögen nicht und es ist fr...mehr

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ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / c. Der Leistungsbezieher im BVG – Kriegsopferfürsorge

In Art. 7 des Bürgergeldentwurfsgesetzes war eine Sonderbehandlung von Erbschaften anfänglich ebenfalls nicht vorgesehen. Art. 7 bezieht sich auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das bis jetzt noch das Grundlagengesetz des sozialen Entschädigungsrechts (§ 5 SGB I) ist. Gesetze wie das Soldatenversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz, das Impfschadensgesetz etc. verw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Rz. 22 Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt anstelle des ArbZG das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).[1] Hier enthalten insbesondere die §§ 8 ff. JArbSchG Sonderregelungen für die Arbeitszeit der Jugendlichen. Rz. 23 Anders als noch in § 17 AZO enthält das ArbZG hinsichtlich der Arbeitszeiten für Frauen keine Sonderregelungen mehr. Für die werktägliche A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Infektionsschutz / 2.1 Vom Geltungsbereich erfasste Einrichtungen

Entscheidend für die Verpflichtung, einen Immunitätsnachweis vorzulegen, ist die Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen (zur Frage der Tätigkeit siehe unten 1.2 und 1.3). Die von der Norm erfassten Einrichtungen sind in § 20a Abs. 1 IfSG wie folgt dargestellt: Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 3 Beschäftigungsverbote und Schutzfristen

Das MuSchG sieht abgestufte Beschäftigungsverbote in den §§ 3 bis 16 MuSchG vor. Zu unterscheiden sind Beschäftigungsverbote vor bzw. nach der Geburt.[1] Zudem kommt es auf die Art, Umfang und Ursache der Gefahr für die Frau an: § 3 Abs. 1 MuSchG regelt ein allgemeines Beschäftigungsverbot, auf das die schwangere Frau jedoch verzichten kann, § 3 Abs. 2 MuSchG ordnet ein allgeme...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Für alle Arbeitgeber folgt die Pflicht zur Glei...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1, 2 und 5 wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2001 geändert. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S....mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.1 Überblick zur Anwartschaftszeit

Rz. 3 Die Anwartschaftszeit ist das Herzstück der Anspruchsvoraussetzungen und damit der Arbeitslosenversicherung insgesamt. Ob sie erfüllt ist oder nicht, bestimmt sich nach einer Versicherungs- und einer Zeitkomponente. Rz. 4 Ist die Anwartschaftszeit erfüllt, hat der Versicherte grundsätzlich Zugang zum Alg, die Anwartschaft darauf ist sein Eigentum geworden (BVerfG, Urtei...mehr