Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.2 Vorbehalt abweichender Regelungen (Abs. 2)

Rz. 6 Der Grundsatz der Geltung der Vorschriften des SGB nach dem Territorialitätsprinzip lässt zu, dass über- oder zwischenstaatliches Recht davon Abweichungen beinhaltet, die unberührt bleiben, d. h. die Begrenzung der Regelung des § 30 nicht gilt. Für eine solche Ausweitung des Territorialitätsprinzips im Sinne der Erstreckung der Vorschriften des SGB auch auf ausländisch...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.1 Gesetzesvorbehalt

Rz. 2 Der Vorbehalt des Gesetzes besagt als allgemeiner Grundsatz des Rechtsstaates, dass ein Träger öffentlicher Gewalt nur durch formelles Gesetz (oder aufgrund eines formellen Gesetzes) in Rechtspositionen des Bürgers eingreifen darf. Das Handeln der Exekutive wird somit beschränkt, wie sich bereits aus der Gesetzesbegründung ergibt. Dieser Grundsatz dient in erster Linie...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.3 Ausschluss der Vermutungswirkung bei entgegenstehenden Anhaltspunkten

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung nach Abs. 1 vor und sind entgegenstehende Anhaltspunkte nicht ersichtlich, bewirkt dies eine Vertretungsbefugnis. An der Stellung des einzelnen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft als Inhaber des Leistungsanspruchs und als Beteiligter des Verfahrens ändert sich dadurch nichts. Das einzelne Mitglied der Bedarfsgeme...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.2 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z)

Rz. 63 Der BMV-Z beinhaltet neben dem Paragrafenteil (33 Paragrafen) folgende Anlagen: Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigung...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.3 Schuldhaftes Handeln

Rz. 29 Aus dem Rechtsstaatsprinzip und Art. 1 Abs. 1 GG folgert das BVerfG den Grundsatz "nulla poena sine culpa" – keine Strafe ohne Schuld. § 63 Abs. 1 verlangt daher bei allen Tatbeständen vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten (Böttiger, in: Luik/Harich, SGB II, § 63 Rz. 4, 8-10). Vorsatz setzt wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung voraus. Dabei wird zwische...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 3 Literatur

Rz. 35 Hirschboeck, Ausbau automatisierter Datenabgleiche im Bereich der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 2004, 590. Klässer, Missbrauchsbekämpfung durch Datenabgleich der Sozialhilfeträger, DSB 2001, Nr. 5, 17. Kunkel, Missbrauchskontrolle oder Kontrollmissbrauch in der Sozialhilfe?, NVwZ 1995, 21. Müller-Thiele, Hartz IV – Kontrollmaßnahmen gegen Leistungsmissbrauch, RDV 2005, 257. Schni...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.4 Aufwandsentschädigung

Rz. 36 Nach Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X steht dem nach Abs. 2 Satz 1 Auskunftspflichtigen eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) zu (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 Art. 1 zu § 60). Die Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 18.5.1995, 7 RAr 2/95), welche die entsprechende Anwendung des ...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2.2 Die Zwecke des § 51b Abs. 3

Rz. 14 § 51b Abs. 3 nennt 3 Zwecke: die künftige Gewährung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB III an die von der Datenerhebung betroffenen Personen, die Überprüfung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf korrekte und wirtschaftliche Leistungserbringung, die Erstellung von Statistiken und Eingliederungsbilanzen durch die Bundesagentur für Arbeit, die laufende ...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.4 Schadenminderungspflicht

Rz. 17 Für die Träger der Grundsicherung besteht die allgemeine Schadenminderungspflicht, die in § 254 Abs. 2 BGB ihren Ausdruck findet (zum Recht der Arbeitslosenversicherung vgl. BSG, Urteil v. 20.10.1983, 7 RAr 41/82). Konkret heißt dies, dass die Träger der Grundsicherung verpflichtet sind, bei Unstimmigkeiten, die sich aufdrängen, diesen nachzugehen. Angesichts der tats...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.4 Grundsatz der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 Buchst. d DSGVO)

Rz. 45 Personenbezogene Daten müssen "sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden". Es sollten laut EG 39 DSGVO alle vertretbaren Schritte unternommen werden, dami...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1.6 Vergabe durch den zuständigen Träger

Rz. 11 Die Vergabe der Kundennummer erfolgt jeweils durch die Bundesagentur für Arbeit oder im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durch den zugelassenen kommunalen Träger. Die Formulierung ergibt sich als Folge zu § 6b Abs. 1 Satz 1 HS 2: Die Vorschrift über die Kundennummer ist originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit; die zugelassenen kommunalen Träger treten insow...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.2 Ersetzungsmöglichkeit bei gesetzlicher Schriftform (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 enthält die grundsätzliche Aussage, dass eine gesetzlich angeordnete Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden kann. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn diese mögliche Ersetzung durch eine abweichende gesetzliche Bestimmung gerade ausgeschlossen ist. Satz 1 selbst enthält jedoch keine Bestimmung darüber, unter welchen Voraussetzung ...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde § 64 durch Art. 2a des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterzie...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2 Beauftragte nicht öffentliche Dritte

Rz. 6 Die Träger der Grundsicherung nach dem SGB II können sich außerhalb der öffentlichen Verwaltung stehender Dritter zur Aufgabenerfüllung bedienen, ohne dass die Beauftragung Dritter an weitere Voraussetzungen geknüpft wird. Dies können insbesondere von den Trägern der Leistungen mit der Ersterfassung von Kundendaten und Erteilung von Auskünften beauftragte private Call-...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.3 Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Rz. 30 Vorgaben für die Struktur des EBM für die abrechenbaren Leistungen sind in Abs. 2 Satz 1 und Abs. 1 Satz 1 für die vertragsärztliche Versorgung vorgesehen. Insgesamt bleibt es grundsätzlich bei einem Handlungsauftrag des Gesetzgebers. Daneben besteht die Übertragung auf den Bewertungsausschuss, weil der Gesetzgeber im Einzelnen keine Vorgaben getroffen hat. Dieser hat...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.4.1 Sozialdaten

Rz. 11 Sozialdaten sind nach § 67 Abs. 2 sind personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679), die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch verarbeitet werden. Die Befugnis zur Übertragung von Daten an nicht öffentliche Stellen erfasst den gesamten Datenbestand. Möglich ist aber auch, dass nur Teile des ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.2 Gesetzesvorbehalt (Satz 2)

Rz. 15 Mit Satz 2 wird klargestellt, dass aus dem Benachteiligungsverbot wegen Rasse, ethnischen Herkunft oder einer Behinderung keine Sozialleistungsansprüche abgeleitet werden können, die nicht schon in den einzelnen Sozialgesetzbüchern vorgesehen sind (so Begründung BT-Drs. 16/1780 S. 28). Die Regelung soll wohl dahingehend zu verstehen sein, dass sich aus einer vermeintl...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.4 Leistungsmissbrauch/illegale Beschäftigung

Rz. 9 Nach der Gesetzesbegründung dient die zum 1.8.2006 eingefügte Ergänzung in Abs. 1 um die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen der Klarstellung. Insbesondere der Zollverwaltung sollen die zur Verhinderung des Leistungsmissbrauchs erforderlichen Daten übermittelt werden (BT-Drs. 16/1696, Begründung S. 28 Art. 1 zu § 5...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.7 Einsichtsverlangen und Rechtsschutz

Rz. 15 Zur Durchführung der Einsichtnahme hat der jeweilige Träger der Grundsicherung sein Verlangen anzukündigen, um dem Leistungsempfänger, Arbeitgeber bzw. Auftraggeber oder Dritten zu ermöglichen, Vorkehrungen zu treffen oder aber auch um Rechtsschutz nachsuchen zu können. In der Literatur wird eine Woche vorher als ausreichend angesehen (Fachliche Weisungen der BA zu § ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9.2 Haftung und Recht auf Schadenersatz (Art. 82 DSGVO)

Rz. 73 Die Vorschriften zum Sozialdatenschutz enthalten seit dem 25.5.2018 keine Regelungen zum Schadenersatz mehr; es gilt unmittelbar Art. 82 DSGVO . Es gibt keine ergänzenden oder einschränkenden Regelungen im Sozialdatenschutz dazu, da Art. 82 DSGVO keine erforderliche Öffnungsklausel enthält. § 82 SGB X, der bis 24.5.2018 den Schadenersatz regelte, sofern ein Sozialleistu...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.1 Bestehende Pflicht zur Bescheinigung oder Auskunft

Rz. 7 § 62 setzt voraus, dass eine Einkommensbescheinigung oder eine Auskunft nach § 57 oder § 60 objektiv besteht. Es muss also die Verpflichtung tatsächlich bestehen, Tatsachen zum Einkommen des Leistungsberechtigten zu bescheinigen oder Auskünfte zu erteilen (vgl. zu § 145 AFG: BSG, Urteil v. 11.1.1989, 7 RAr 88/87; BSG, Urteil v. 16.10.1991, 11 RAr 119/90). Unter der Ein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.2 Anknüpfungspunkt: Ausländisches Recht

Rz. 7 Von den Vorschriften des SGB (vgl. § 30 Abs. 1) und insbesondere auch hinsichtlich der sozialen Rechte nach §§ 18 bis 29 und den damit in Bezug genommenen Gesetzen werden auch Personen erfasst, deren familienrechtliche Beziehungen sich nicht nach dem deutschen Recht bestimmen, sondern gemäß internationalem Privatrecht (Art. 3 EGBGB) nach dem Recht eines anderen Staates...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.6 Zuständige Behörden

Rz. 37 Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II liegt nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i. V. m. § 64 Abs. 2 Nr. 1 für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bei den Trägern der Grundsicherung: den Agenturen für Arbeit, den gemeinsamen Einrichtungen, welche die Aufgaben der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes nach § 44b Abs. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.3 Kündigung von Rahmenverträgen

Rz. 11 Abs. 5 ermöglicht den Vertragsparteien, Rahmenverträge nach § 75 mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise zu kündigen. Dies gilt auch für die von der Schiedsstelle nach Abs. 4 festgesetzten Verträge (zur Form der Kündigung vgl. Komm. zu § 74). Zur Abkürzung der Kündigungsfrist bleibt es den Vertragsparteien entgegen dem durch die Fassung des Abs. 4 Satz 2 ve...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.1 Ortskrankenkassen

Rz. 11 Die an erster Stelle genannten Ortskrankenkassen waren bei Inkrafttreten des SGB V die Primärkassen nach der RVO und bundesweit flächendeckend vorhanden. Sie waren auch nach Inkrafttreten des SGB V die Krankenkassen, die für alle die Versicherungspflichten zuständig waren, die nicht bei einer anderen Krankenkasse zu versichern waren und hatten insoweit eine Auffangzus...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.5 Landwirtschaftliche Krankenkasse

Rz. 15c Die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die bei den Berufsgenossenschaften angesiedelt waren, waren im SGB V weitgehend nur als Kassenart und in § 146 erwähnt. Die Aufgaben der landwirtschaftlichen Krankenkassen und deren Zuständigkeit ergaben sich dabei weiterhin aus dem 2. KVLG. Der versicherungspflichtige Personenkreis wurde und wird in § 5 Abs. 1 Nr. 3 dementspre...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2.1 Identifikationsmerkmal

Rz. 13 Die Kundennummer darf nur als Identifikationsmerkmal verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zugelassen. Unzulässig ist es, wenn sich aus der Kundennummer bestimmte persönliche Merkmale des Hilfebedürftigen erschließen lassen (Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51a Rz. 15). Sinn und Zweck ist die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sowohl innerhalb des z...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.6 Verwendung der Geldbußen (Abs. 4)

Rz. 29b Nach seit dem 1.1.2011 geltenden Abs. 4 Satz 1 fließen Geldbußen, die von den gemeinsamen Einrichtungen verhängt werden, in die Bundeskasse. Die von einem zugelassenen kommunalen Träger festgesetzten Bußgelder fließen dagegen diesem Träger zu (Böttiger, in: Luik/Harich, SGB II, § 64 Rz. 31; Hlava, in: Gagel, SGB II, § 64 Rz. 18). Rz. 29c Nach § 105 Abs. 2 OWiG sind di...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.6 Grenzen des Einsichtsrechts

Rz. 14 Das Einsichtsrecht unterliegt wie im Datenschutzrecht geboten der Zweckbindung und dem Erforderlichkeitsgrundsatz, d. h., der gesetzlich geregelte Zweck begrenzt den Anspruch. Die Einsichtnahme in die Daten darf nur zu dem Zweck der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II erfolgen und muss zu deren Erfüllung erforderlich sein. Erforderlichkeit bedeutet, dass die Aufgabe...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2.2 Leistungserbringung

Rz. 16 Auskunftspflichtig ist nur, wer Leistungen erbringt. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Erbringung der Leistung. Leistungen i. S. d. § 60 sind alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert (Sachbezüge), die dem Antragsteller oder Leistungsbezieher oder einem leistungbeziehenden Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zufließen. Die Leistung muss geeignet sein, die Sozialleist...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 87 BT-Drs. 18/12611 v. 3.5.2017. ABl. 2016 L 119 der Europäischen Union. BGBl. I 2017 S. 2541. Bizer, BVerwG: Auskunft über Behördeninformanten, DuD 2004, 365. ders., Auskunft über einen Behördeninformanten, RDV2004, 32. Krech, Übermittlung von Verbunddaten durch Jobcenter an Dritte, info also 2024, 3 RV SGB X, 11. Aufl. 4/2017. BfDI-Info Nr. 6. Rz. 88 BVerfG, Urteil v. 15.12.19...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.1 Privatrechtliche Vereinbarung

Rz. 3 Die Vorschrift ist lediglich auf privatrechtliche Vereinbarungen anwendbar. Ob eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung. Entscheidend ist vor allem, ob der Vertragsgegenstand dem privaten oder öffentlichen Recht zugehört. Öffentlich-rechtliche Verträge (§§ 53 ff. SGB X), insbes...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält für das Sozialgesetzbuch und für die als besondere Teile des Sozialgesetzbuches geltenden anderen Gesetze (vgl. Auflistung in § 68) eine allgemeine Definition und die Bestimmung darüber, was unter dem Begriff der Lebenspartnerschaft im SGB zu verstehen ist, indem im Sinn einer dynamischen Verweisung (so auch Weselski/Öndül, in: Schlegel/Voelzke, ju...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.2 Vorrangige Leistung (Nr. 2)

Rz. 12 Leistungsberechtigte sind nach § 12a Satz 1 verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Hierzu kann sie der Grundleistungsträger auffordern. Nach Nr. 2 haben Widerspruch und Anfechtungsk...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.2 Vorzeitige Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 Satz 1 können auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Bewilligungsbescheid festgesetzte, zum nächsten Zahlungszeitpunkt fällige Leistungsansprüche vorzeitig erbracht werden. Die Vorschrift entspricht einem praktischen Bedürfnis, nämlich der Anschaffung langlebiger Verbrauchsgüter, die über den monatlich pauschalierten Regelsatz ohne das vorherige ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.2 Aufteilung von Witwenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Für die Fälle der anzuerkennenden mehreren Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes des/der Rentenansprüche vermittelnden Berechtigten sieht Abs. 2 die endgültige Aufteilung des Rentenanspruchs an die mehreren Witwen oder Witwer vor. Der Rentenanspruch (als Stammrecht) ist aus der Versicherung des Verstorbenen zu berechnen (vgl. § 63 SGB VI und Komm. dort), sodass die Auftei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1)

Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten (§§ 2 bis 10), die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzbüchern, auf die die §§ 18 bis 29 zur Ko...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschrieb und beschreibt die gesetzlichen Grundzüge der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei wurde und wird in Abs. 1 und 2 die bei Inkrafttreten des SGB V aufgrund der Vorschriften der RVO vorhandenen rechtlichen und organisatorischen Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung als gegliedertes Krankenversicherungssystem mit vers...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 123 sieht eine befristete Förderung regionalspezifischer Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier vor. Die durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz v. 19.6.2023 zur Durchführung der dort näher bestimmten Modellvorhaben in das Gesetz...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.1 Elektronische Kommunikation

Rz. 4 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik Rechnung getragen, die außerhalb der Formen der Mündlich- oder Schriftlichkeit von Erklärungen auch die elektronische Form von Mitteilungen und Willenserklärungen durch elektronische Dokumente ermöglicht. Dieser technischen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Coester, Zur sozialrechtlichen Handlungsfähigkeit des Minderjährigen, FamRZ 1985, 982. v. Einem, Auswirkungen des Betreuungsgesetzes auf das Sozialrecht, SGb 1991, 477. Kunz, Zur Rechtsstellung des Minderjährigen im Sozialrecht, ZfJ 1984, 392. Mrozynski, Die Zurechnung des Vertreterverhaltens im Sozialrecht, SGb 1993, 13. Samartzis, Die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.1.1 Sozialdaten

Rz. 6 Geschützt sind Sozialdaten. Der Begriff ist im § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X gesetzlich definiert (vgl. dort). Geschützt sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen oder beziehen lassen. Es ist unerheblich, ob es sich um Tatsachen oder Bewertungen handelt. Es gibt auch keine Abstufung nach dem Grad der Sensibilität des ein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die partielle Handlungsfähigkeit 15-Jähriger für den Bereich des Sozialrechts und erweitert insoweit die beschränkte Handlungsfähigkeit nach §§ 106ff. BGB. Rz. 2a Die Regelung ist in BT-Drs. 7/868 S. 28/29 wie folgt begründet worden: "Zu den Grundsatznormen, die die Stellung des einzelnen im Sozialrecht bestimmen, gehört auch die Regelung, von welch...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.4 Behinderung: Ohne Altersgrenze (Nr. 4)

Rz. 70 Ab 1.7.2001 ist § 10 Abs. 2 Nr. 4 neu gefasst und an den Sprachgebrauch des SGB IX angepasst worden. Ohne Altersgrenzen sind Kinder danach familienversichert, wenn sie als Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) außerstande sind, sich zu unterhalten. Nach der Definition des § 2 Abs. 1 SGB IX, auf die verwiesen wird, weisen Menschen eine Behinderung auf, ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Bloesinger, Rentenbezugsklauseln als Instrument zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, NZA 2023, 1497. Bürck, § 32 SGB I in der Praxis, VSSR 1990, 287. Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991, 185. ders., Kassenwahl und Arbeitgeber, RdA 2006, 203. Gagel, Probleme der "128er Vereinbarung", BB 1988, 1957. Krause, Abwälzung des Pauschalbeitrags ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.3 Geltung für andere Kennzeichen (Abs. 3)

Rz. 19 Mit Abs. 3 wird die Geltung und nur beschränkte Abänderbarkeit des maßgeblichen Geburtsdatums auf zur Identifizierung in der Sozialversicherung verwandte Kennzeichen (z. B. Krankenversichertennummer, § 290 SGB V) ausgedehnt. Die entsprechende Anwendung beruht darauf, dass mit diesen Kennzeichen (noch) keine altersabhängigen Rechte oder Pflichten verbunden sind (so auc...mehr

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Sommer, SGB XI § 124 Wissen... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung (Abs. 1) Rz. 3 Für jedes Modellvorhaben nach § 123 haben die Modellträger eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung vorzusehen (Abs. 1 Satz 1). Die wissenschaftliche Begleitung hat hierbei ebenso nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards zu erfolgen wie Abs. 1 Satz 2 dies ausdrücklich für die Auswertung hins...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1 Rahmenverträge auf Landesebene

2.1.1 Vertragszweck Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 schließen die Landesverbände der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen zu Zwecken der Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung der Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2 Rechtspraxis

2.1 Familienversicherung Rz. 3 Mit der Einführung der Familienversicherung durch das GRG wurde für die Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern) eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigenständiger Versichertenstatus, die Familienversicherung, begründet. Es handelt sich um eine eigene und ei...mehr