Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB X § 67b Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekannt gemacht worden. § 67b wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24....mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.1 Mitwirkungsgrenzen und Leistungsvoraussetzungen

Rz. 3 § 65 ist unter den Aspekten der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit formuliert worden. Die Vorschrift ergänzt Grenzen der Mitwirkungspflicht, die sich nicht schon aus der dem Verlangen des zuständigen Sozialleistungsträgers zugrunde liegenden Vorschrift ergeben. Das Vorliegen einer der Tatbestände der Vorschrift hindert den Eintritt von Rechtsfolgen nach § 66. Die bea...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 16 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 18/3542. Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.2.7 Offenlegung

Rz. 30 Art. 4 Nr. 2 DSGVO führt zum 25.5.2018 den neuen Begriff der Offenlegung ein. Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert den Begriff Offenlegung zwar nicht, erläutert ihn aber durch beispielhafte Auflistung verschiedener Arten von Offenlegung. Konkret und abschließend werden benannt die Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknü...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.2.7.2 Verbreitung oder andere Form der Bereitstellung

Rz. 35 Eine Offenlegung i. S. v. Art. 4 Nr. 2 DSGVO kann auch in Form von Verbreitung oder sonstiger Bereitstellung von Daten erfolgen. Beide Begriffe sind weder in der DSGVO noch im SGB X definiert. Rz. 36 Die Verbreitung kommt an keiner anderen Stelle der DSGVO vor; lediglich in EG 49 der DSGVO wird von der Verhinderung der "Verbreitung schädlicher Programmcodes" gesprochen...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Versicherungsberechtigung für Nachzahlungsbeiträge ergibt sich in Abhängigkeit vom jeweiligen zur Nachzahlung berechtigten Personenkreis aus §§ 204 bis 207, 282 bis 285. Ergänzend hierzu enthält § 209 Abs. 1 zusätzliche Voraussetzungen für die Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen, die grundsätzlich sowohl für die im 4. Kapitel (§§ 204 bis 207) al...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.2 Übermittlungsumfang

Rz. 10 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Daten ist abschließend aufgezählt. Es soll sich um nicht mehr als Grundinformationen für die ersuchende Stelle handeln. Der Umfang wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert und konkretisiert. Übermittelt werden dürfen nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Anschrift der betroffenen Person, ihr derzeitiger od...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.2 Ausschlussgründe

Rz. 11 Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen ist gemäß § 206 Abs. 1 und 2 ausgeschlossen, wenn ein Versicherter vor der Vertreibung eine Beschäftigung oder Tätigkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 ausgeübt und eine gleichartige Beschäftigung im Inland wieder aufgenommen hat (§ 206 Abs. 1, vgl. Komm. zu Rz. 7), die Zeiten der Versicherungsfreiheit im Herkunfts...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.3 Berufsfördernde Maßnahmen

Rz. 12 § 64 geht wie schon § 63 weit über die Mitwirkungsregelungen im Rahmen der Amtsermittlungspflichten der Behörde nach den §§ 60 bis 62 hinaus. Gefordert werden nicht nur mehr oder weniger umfassende Formalitäten, die zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Entscheidung über Zuerkennung oder Ablehnung der begehrten Leistung beitragen sollen (vollständige Angaben, ...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.1 Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift ist ursprünglich recht einfach und gut nachvollziehbar formuliert gewesen. Die wiederholte zeitraumbezogene Anschlussregelung in Abs. 3 hat die Übersichtlichkeit deutlich erschwert. Die Schwierigkeiten treten zudem bei der effizienten Umsetzung auf. Rz. 4 Mit der Regelung des Abs. 1 soll der Versicherungsschutz für Personen verbessert werden, die in der K...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.1 Versagung und Entziehung der Leistung

Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Leistung zu versagen. Durch die Versagung wird eine beantragte Leistung verweigert, im Ergebnis also die Leistungsgewährung nicht aufgenommen. Versagung bedeutet, dass über den materiellrechtlichen Anspruch auf die Leistung selbst gar nicht entschieden wird. Insofern wird das Verwalt...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Freiwillige Beiträge können gemäß § 197 Abs. 2 grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr, max. aber bis zum 31.3. des Folgejahres fristgerecht gezahlt werden (Ausnahmen = Unterbrechung der Zahlungsfrist durch ein Beitrags- oder Rentenverfahren gemäß § 198 Satz 1 oder bei Vorliegen eines Härtefalls i. S. v. § 197 Abs. 3). Die in §§ 197 Abs. 2, Abs. 3, 198 Satz 1 e...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nr. 1 bezieht sich auf Einrichtungen für behinderte Menschen, die nach ihrer Ausstattung eine behindertengerechte Förderung gewährleisten können. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 345 Nr. 1. Rz. 4 Der Bund trägt nach Nr. 2 die Beiträge für sämtliche versicherungspflichtigen Wehr- und Zivildienstleistenden. Durch die besonderen Regelungen wird der Beitrag vom Bund...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.3 Anwendung von § 22 Abs. 2 BDSG (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 23 Nach § 67b Abs. 1 Satz 4 gilt seit dem 25.5.2018 § 22 Abs. 2 BDSG entsprechend. Dieser Verweis "trägt dem Umstand Rechnung, dass Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g, h und i der Verordnung (EU) 2016/679 verlangen, bei der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, "geeignete Garantien" bzw. "angemessene und spezifische Maßnahmen" vorzusehen" (BT-DRrs. 18/12611). Mit ...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.2 Bemessung des Alg (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 ergänzt vorübergehend § 151 Abs. 3. Dort sind Sachverhalte geregelt, bei deren Vorliegen ein anderes als das an sich im Regelfall festzustellende Arbeitsentgelt der Bemessung des Alg zugrunde zu legen ist (bei Kug u.ä. zur Vermeidung von Saison-Kug, bei Wertguthabenvereinbarung, bei außerbetrieblicher Berufsausbildung). So soll es sich auch für Zeiten verhalten...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.4 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 2

Rz. 21 Es ist Gegenstand jeglichen versicherungsrechtlichen Verhältnisses in der Sozialversicherung oder auch jedes Sozialrechtsverhältnisses, materielle Schäden zu vermeiden (so schon BSG, Urteil v. 23.3.1972, 5 RJ 63/70). Abs. 2 sanktioniert die Weigerung, durch Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 62 bis 64 die Pflicht zur Schadensbegrenzung für den Leistungsträger zu ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.3 Gefangene

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 4 regelt besondere Versicherungspflichtverhältnisse Gefangener. Die Vorschrift soll die Resozialisierung unterstützen. Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 definiert Gefangene im Sinne des SGB III mit Personen, die im Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen und Freiheit entziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung oder einstweilig nach § 126a Abs. 1 der StPO i...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.2.8 Einschränkung

Rz. 41 Die Einschränkung wird in Art. 4 Nr. 2 DSGVO als Vorgang der Verarbeitung aufgezählt. Zusätzlich wird die Einschränkung konkret in Art. 4 Nr. 3 DSGVO definiert (vgl. Rz. 46).mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4 Rasterfahndung (Abs. 3)

Rz. 19 Abs. 3 lässt die Übermittlung bestimmter in Satz 1 festgelegter Sozialdaten zur Durchführung einer nach Bundes- oder Landesrecht zulässigen Rasterfahndung zu. 2.4.1 Übermittlungsumfang Rz. 20 Nach Satz 1 handelt es sich um die Daten des Abs. 1 Satz 1 (Rz. 10) ergänzt um Angaben zur Staats- und Religionsangehörigkeit, zu früheren Anschriften der betroffenen Person, Namen...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.1 Polizeibehörden

Rz. 5 Polizeibehörden sind alle Behörden, die formell als solche auftreten (formeller Polizeibegriff). Beispielhaft erwähnt seien hier die Sicherheits- und Ordnungspolizeibehörden, z. B. die Wasserschutz- oder die Verkehrspolizei sowie die Bundespolizei und die Kriminalpolizei.mehr

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Sauer, SGB III § 364 Liquid... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 2 wurde zum 1.1.2005 neu gefasst durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014).mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1986 geändert durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154); in Abs. 1 wurde der Satz 2 angefügt (Erstreckung der Mitwirkungspflicht auch auf Erstattungspflichtige). Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das 4. Euro-EG v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) geändert und durch die Bezugnahme auf Abs. 1 Satz 1 in Abs. 2 redaktionell angep...mehr

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Sauer, SGB III § 350 Meldun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert.mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.3 Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2 Nr. 22 a. F.)

Rz. 62 Abs. 2 Nr. 22 bedrohte Insolvenzverwalter und in den besonderen Fällen des § 314 Abs. 2 den Arbeitgeber mit Bußgeld (vgl. jetzt Abs. 2 Nr. 19). Der Bußgeldtatbestand wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben.mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.3 Einzelfall

Rz. 12 Die Übermittlung setzt ein Ersuchen im Einzelfall durch die empfangsberechtigte öffentliche Stelle voraus. Die sog. Rasterfahndung ist nur unter den Voraussetzungen des Abs. 3 zulässig.mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.1 Begriffsbestimmungen nach § 67

2.1.1 Ergänzung zu Art. 4 DSGVO (Abs. 1) Rz. 4 Abs. 1 weist zur Klarstellung darauf hin, dass zunächst Art. 4 DSGVO mit seinen Begriffsbestimmungen unmittelbar gilt; ergänzend gelten die in Abs. 2 bis 5 des § 67 SGB X enthaltenen Definitionen als bereichsspezifische Regelungen, die "gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2...mehr

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Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die Vorschrift zugleich geschlechtsneutral ausformuliert worden.mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 2.3.1 Zweckbindung

Rz. 11 Der Empfänger darf die übermittelten Daten ausschließlich für Prüfzwecke verarbeiten oder nutzen. Es ist jedoch gemäß § 67c Abs. 2 eine Zweckänderung ausnahmsweise möglich. Auf die Komm. zu § 67c wird verwiesen.mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und 2 sind zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert worden. Mit Wirkung zum 31.12.2012 wurde in die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) ein Abs. 2 eingefügt. Zugleich wurde der bisherige Abs. 2 zum Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 205 ist gemäß Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992).mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 2.4 Absolutes Verbot einer Zweckänderung (Abs. 4)

Rz. 16 Ausgeschlossen ist die Zweckänderung im Falle des Abs. 4. Es handelt sich um Sozialdaten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden.mehr

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Sauer, SGB III § 353 Ermäch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert.mehr

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Sauer, SGB III § 348 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 der Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die Vorschrift zugleich geschlechtsneutral ausformuliert worden.mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenerhebung (Satz 1) Rz. 3 Satz 1 räumt ein zusätzliches Befragungsrecht ein. Der Begriff der Befragung ist im Datenschutzrecht unbekannt. Es handelt sich hier um eine Befugnis zur Datenerhebung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO). Diese muss im Zusammenhang stehen mit einer Prüfung nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder nach § 28p SGB IV. In erster Linie sind Arbeitgeber die Ad...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.2.6 Verwendung (Nutzung)

2.2.2.6.1 Verwendung Rz. 27 Art. 4 Nr. 2 DSGVO bestimmt seit 25.5.2018 die "Verwendung" als Vorgang der Verarbeitung, definiert diesen Begriff jedoch nicht. In der DSGVO selbst ist der Begriff Verwendung nicht weiter enthalten. Lediglich in verschiedenen EG der DSGVO wird er erwähnt (z. B. EG 38, 50, 51) und zwar im Sinne von Benutzung. Weitere Synonyme sind Anwendung, Einsatz...mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 2.3 Pflichten des Datenempfängers (Satz 3)

2.3.1 Zweckbindung Rz. 11 Der Empfänger darf die übermittelten Daten ausschließlich für Prüfzwecke verarbeiten oder nutzen. Es ist jedoch gemäß § 67c Abs. 2 eine Zweckänderung ausnahmsweise möglich. Auf die Komm. zu § 67c wird verwiesen. 2.3.2 Unverzügliche Prüfung Rz. 12 Die Verpflichtung zur unverzüglichen Durchführung der Prüfung ist vorrangig keine Datenschutzvorschrift. De...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 3 Die Voraussetzungen für eine Berechtigung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge ergeben sich aus §§ 204 bis 207 sowie den in §§ 282 bis 285 enthaltenen Übergangsregelungen. Ergänzend zu diesen Vorschriften enthält § 209 Abs. 1 zusätzliche Voraussetzungen zur Versicherungsberechtigung, die grundsätzlich für alle Nachzahlungsregelungen gelten (vgl. auch Komm. zu Rz. 2). N...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.1 Arbeitsbescheinigung, Nebeneinkommensbescheinigung (Abs. 2 Nr. 19)

Rz. 58 Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber richtig, vollständig und rechtzeitig zu erstellen und zu übermitteln. Die Pflicht des Arbeitgebers umfasst die Bescheinigung auf Verlangen des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können. Das ...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.5 Erstattung nachgezahlter Beiträge

Rz. 19 Die in § 207 Abs. 3 (i. d. F. des AVmEG v. 31.3.2001, BGBl. I S. 403) enthaltene spezielle Beitragserstattungsregelung steht in engem Zusammenhang mit § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, nach dem der Umfang der anzurechnenden Anrechnungszeiten für Zeiten einer schulischen Ausbildung mit Wirkung zum 1.1.2002 von max. 3 Jahre auf max. 8 Jahre [1] nach Vollendung des 17. Lebensjahr...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.2 Zahlung der Umlagebeträge

Rz. 5 Detaillierte Regelungen enthält die Winterbeschäftigungs-VO. Die Umlagepflicht entsteht mit der Fälligkeit der einzelnen Beiträge. Führt der Arbeitgeber die Umlagebeträge über eine gemeinsame Einrichtung bzw. Ausgleichskasse ab, braucht er Beginn und Ende der Umlagepflicht der Bundesagentur für Arbeit nicht zu melden, wenn ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren besteht...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. 1994 wurde § 67 durch das 2. SGBÄndG (BGBl. I S. 1229) überarbeitet und erstmals wurden einheitliche Begriffsbestimmungen durch Übernahme der Definitionen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch für das Sozialdatenschutzrecht zusammengefasst...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.3 Nachzahlungszeitraum

Rz. 6 Für die Nachzahlung der freiwilligen Beiträge nach § 205 Abs. 1 Satz 1 kommt grundsätzlich der im Urteil oder Beschluss des Strafgerichts nach § 8 Abs. 2 StrEG zu benennende Zeitraum der Strafverfolgungsmaßnahme in Betracht, für den Anspruch auf eine Entschädigung durch die Staatskasse besteht. Abweichend von diesem Grundsatz ist eine Nachzahlung von Beiträgen gemäß § ...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Rz. 12 Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO gehören Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verwendung von Überschüssen der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich werden die Leistungen der Arbeitsförderung und die sonstigen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit durch Beiträge zur Arbeitsförderung der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und Dritter sowie durch Umlagen und sonstige Einnahmen finanziert (vgl. § 340...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.4 Beitragstragung bei Beschäftigten im Regelrentenalter (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 stellt den Arbeitnehmer, aber nur diesen, versicherungsfrei, wenn er die Regelaltersgrenze erreicht hat. Abs. 3 ist zugleich eine Schutzvorschrift für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Lebensalter sich in der Nähe des Regelrentenalters bewegt. Ein Arbeitgeber könnte aus wirtschaftlichen Gründen an Stelle dieser Arbeitnehmer die aufgrund ihres Lebensal...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.2 Erkrankungen

Rz. 7 Der Anspruch ruht auch im Falle der Zuerkennung von Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung (seit dem 1.1.2024, zuvor: Versorgungskrankengeld für erkrankte Versorgungsberechtigte nach § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (ab 1.1.2025 als Folge der Regelung des Soldatenentschädigungsrechts) oder Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) an Arbeitsunfähi...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2.2 Im Rahmen der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes (Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO)

Rz. 15 Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu, "damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrec...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 206 Abs. 1 i. d. F. des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) sind Geistliche und sonstige Beschäftigte der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften, Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige vergleichbarer karitativer Gemeinschaften zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen berechtigt, wenn sie als Ver...mehr