Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 350 Meldun... / 2.1 Melde- und Duldungspflichten der Einzugsstellen

Rz. 3 Einzugsstellen sind die in § 28i SGB IV definierten Stellen. Die Funktion der Einzugsstelle nimmt regelmäßig die Krankenkasse wahr. Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Einzugsstellen zur monatlichen Meldung der Anzahl der in der Arbeitslosenversicherung versicherten Personen in Ergänzung zu den nach der Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung von den Rentenversich...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und Abs. 3 wurden neu gefasst, Abs. 2 geändert und ergänzt (Nr. 4, 6, 7) zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Dabei wurden Nr. 4 zu Nr. 5, Nr. 5 bis 23 zu Nr. 8 bis 26. Zum 1.8.2004 wurden Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 24 redaktionell bereinigt, Abs. 2 Nr. 17 und 18 aufgehoben, Abs. 3 neu gefasst durch das Gesetz zur Intensivierung der ...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.3 Untersuchungen und ihre Grenzen

Rz. 15 Gegenstand der Obliegenheit sind ärztliche und psychologische Untersuchungen. Der Bürger muss nach Maßgabe der Einschränkungen in § 62 und § 65 Abs. 2 eine oder mehrere ärztliche oder psychologische Untersuchungen oder auch beide (ggf. mehrfach) an sich vornehmen lassen. Die Mitwirkung an Untersuchungsmaßnahmen wird i. d. R. einen passiven und einen aktiven Teil umfas...mehr

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Sauer, SGB III § 345a Pausc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 26 Abs. 2 Nr. 3 hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2003 die Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die unmittelbar vor Rentenbeginn dem Kreis der durch die Arbeitslosenversicherung geschützten Arbeitnehmer zugeordnet waren, in die Versicherungspflicht einbezogen. § 345a Abs. 1 regelte bis zum Jahr 2005 eine pauschale Beitragszahlung der Träger der gesetzl...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger dazu, gemäß § 66 versagte oder entzogene Leistungen nachzuzahlen. Allerdings begründet die Nachholung einer vom Leistungsträger verlangten Mitwirkung nur einen Anspruch auf Prüfung des § 67 (vgl. Bay. LSG, Urteil v. 28.7.2015, L 16 AS 118/15). Die Regelung gilt für alle Sozialleistungsbereiche, spezialgesetzliche Vorschrift...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.4 IT-Dienstleistungen für andere Bundesbehörden

Rz. 12c Abs. 2 ermächtigt u. a. die Bundesagentur für Arbeit (BA), IT-Dienstleistungen mit Zustimmung des Verwaltungsrates der BA gegen Kostenerstattung ohne Beeinträchtigung der originären Aufgabenerledigung zu erbringen. Die Dienstleistungen dürfen den Rahmen nicht verlassen, der durch den Rat der IT-Beauftragten festgelegt wird. Rz. 12d Die BA und die Deutsche Rentenversic...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.1 Gemeinsame Einrichtung

Rz. 2 Gemeinsame Einrichtungen für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk und das Gerüstbaugewerbe sind die Sozialkasse des Baugewerbes VvaG in Wiesbaden und die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes in Berlin, die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk in Wiesbaden, die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden sowie die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau ...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.5 Vordrucke (Abs. 2)

Rz. 22 Die Nutzung von Vordrucken des Leistungsträgers korrespondiert mit § 17 Abs. 1 über die Verwendung allgemein verständlicher Vordrucke. Der Vorteil von Vordrucken für den Leistungsträger besteht in der Gewinnung aller Erkenntnisse für die Entscheidung über die Sozialleistung oder jedenfalls in einer guten Übersicht über die kritischen Punkte bei einem Antrag auf eine S...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.9 Arbeitsmarktprogramme der Bundesländer

Rz. 28 Auch zur Übernahme von Arbeitsmarktprogrammen der Bundesländer bedarf es eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der betroffenen Regionaldirektion (vgl. § 367 Abs. 2) und dem maßgebenden Bundesland. Die Anforderungen an die Verwaltungsvereinbarung und die Befristung des Arbeitsmarktprogramms sind mit denen nach Abs. 3 Satz 2 identisch. Das Zusammenwirken der Bu...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 2.2.3 Anlagebedingungen nach Abs. 3

Rz. 8 Die Rücklage ist nach Abs. 3 Satz 1 so zu bilden, dass sie jederzeit für die Zahlungen durch die Bundesagentur für Arbeit herangezogen werden kann. Insofern ist die Rücklage als eine Art Reserve an Betriebsmitteln anzusehen. Grundsätzlich hat die Bundesagentur für Arbeit die §§ 82, 83 SGB IV über die Rücklage und Anlage der Rücklage zu beachten (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.1.2 Freiwilligkeit

Rz. 30 Allgemein wird Freiwilligkeit oder auch Willensfreiheit definiert mit der subjektiv empfundenen menschlichen Fähigkeit, bei verschiedenen Wahlmöglichkeiten eine bewusste Entscheidung treffen zu können. Auch der deutsche Gesetzgeber setzt die Fähigkeit der freien Entscheidung des erwachsenen Menschen voraus, indem er in § 104 Nr. 2 BGB im Umkehrschluss die Geschäftsunf...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.1 Organisation/Haushalt

Rz. 13 Die Bundesagentur für Arbeit führt diesen Namen ab 1.1.2004. Sie gliedert sich in eine Zentrale, in Regionaldirektionen und auf der Ausführungsebene in Agenturen für Arbeit. Auf allen Ebenen besteht die Geschäftsführung aus drei Personen (vgl. zu diesem Komplex die §§ 367, 383, 384 und 389). Dieser Umfang wurde später im Hinblick auf die unterschiedliche Größe der Age...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Einführung der Versorgungsrücklage ist in dem 6. SGB III-ÄndG aufwendig begründet worden (BR-Drs. 633/07). Grundlage der Vorschrift ist die Sorge, dass die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ebenso wie die der Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch Pensionslasten überreizt werden könnte. Die gesetzliche Begründung verweist darauf, dass mit der Einführun...mehr

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Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.1 Überblick und Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Das Zehnte Kapitel enthält die Vorschriften zur Finanzierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Finanzierungsquellen sind Beiträge von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Dritten sowie Umlagen, Bundesmittel und Erträge aus dem Vermögen der Bundesagentur. Die Versicherungsbeiträge zur Arbeitsförderung machen den Hauptanteil der Einnahmen aus...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.2 Mitteilung von Änderungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verpflichtet Antragsteller nach Antragstellung, aber vor Bescheiderteilung und im Übrigen Leistungsempfänger nach Bewilligung der Leistung zur unverzüglichen Mitteilung von Änderungen in den Verhältnissen, die bei Antragstellung oder als Grundlage für die Entscheidung über die Leistung maßgebend gewesen sind. Die Verpflichtung ist auf Angaben begre...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.3 Leistungsfortzahlung (Abs. 3)

Rz. 16 Abs. 3 enthält eine Sonderregelung zu § 146 Abs. 2 im Kalenderjahr 2020. Danach ist die Leistungsfortzahlung bei Erkrankung des Kindes auf bis zu 10 Tage und insgesamt bis 25 Tage im Kalenderjahr begrenzt, die Leistungsfortzahlung von alleinerziehenden Personen auf 20 Tage im Einzelfall bzw. insgesamt 50 Tage im Kalenderjahr. Die Sonderregelung gilt nur im Kalenderjah...mehr

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Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.2 Regelungsgehalt der Vorschrift

Rz. 11 Die Vorschrift legt grundsätzlich fest, woraus sich die Bundesagentur für Arbeit zur Erbringung der Leistungen zur Arbeitsförderung speist. Das sind – von den sonstigen Einnahmen einmal abgesehen – Versicherungsbeiträge sowie Umlagen zur Finanzierung bestimmter Leistungen, für die der Gesetzgeber die Arbeitslosenversicherung nicht als verantwortliches staatliches Syst...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.2 Speisung des Versorgungsfonds

Rz. 20 Abs. 2 listet die Finanzierungsquellen bzw. -wege für den Versorgungsfonds auf. Diese sind abschließend (Abs. 2 Nr. 1 bis 3). Eine einmalige Zuweisung bei Bildung des Versorgungsfonds war nach Abs. 2 Nr. 1a. F. vorgeschrieben und erforderlich, damit die aktuellen Versorgungsempfänger einbezogen werden konnten. Insoweit wurden die Versorgungslasten vorweggenommen. Da s...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekannt gemacht worden. § 67b wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 2 Nach dem Wortlaut des § 204 Abs. 1 Satz 1 sind Deutsche zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen berechtigt, wenn sie aus den Diensten einer zwischen- oder überstaatlichen Organisation ausgeschieden sind, der Dienst auf Veranlassung oder im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geleistet worden ist, ihnen für diese Dienstzeiten eine lebenslange Versorgung oder Anwart...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.2 Freiwilliges soziales und ökologisches Jahr als Jugendfreiwilligendienst sowie Bundesfreiwilligendienst (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt ein Entgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV als beitragspflichtige Einnahme, wenn im Anschluss an ein Versicherungspflichtverhältnis ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr als praktischer Helfer nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten bzw. eine Zeit im Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwillig...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.3 Ablehnungerechte (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 schützt die körperliche Unversehrtheit. Die Regelungen haben aber nur geringe praktische Bedeutung. Leistungsberechtigte können Mitwirkungshandlungen ablehnen, die ihren Körper nicht unangetastet lassen. Darauf wird jedoch nur ausnahmsweise ein Leistungsträger beharren, insbesondere in Bezug auf chirurgische Eingriffe. Die Regelung fokussiert auf die Untersuchu...mehr

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Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 2.2 Bemessung der Umlage

Rz. 6 Die umlagepflichtigen Betriebe haben die Umlagebeträge nach den lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitsentgelten einschließlich der nicht pauschal nach § 40 EStG versteuerten Sachbezüge der Arbeitnehmer unabhängig davon abzuführen, ob und in welchem Umfang die Förderung tatsächlich von dem einzelnen Winterbau-Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird bzw. in Anspruch genommen...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.6 Weiterbildungsportal

Rz. 12o Nach Abs. 2b prüft die Bundesagentur für Arbeit den Aufbau und den Betrieb eines Weiterbildungsportals als Ausbau ihres derzeitigen Informationsangebotes. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit insbesondere den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung gerecht. Rz. 12p Der Gesetzesbegründung zufolge verändert der Wandel der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes di...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.1.2 Zeiten der schulischen Ausbildung

Rz. 5 Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung sowie der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen i. S. des Rechts der Arbeitsförderung gelten als Zeiten einer schulischen Ausbildung i. S. v. § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, die grundsätzlich als Ausbildungsanrechnungszeiten in Betracht kommen. Zur Schulausbildung zählt z. B. der Besuch einer Volksschule, Hau...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.3 Pflichten des leistungspflichtigen Dritten

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt, dass der leistungspflichtige Dritte, bei dem Ansprüche des Erstattungspflichtigen übergeleitet wurden, die von ihm zu erbringenden Leistungen für den Erstattungspflichtigen nicht an diesen, sondern bis zur Höhe des übergegangenen Anspruchs an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen hat. Der Gesetzgeber hat hier nicht die Agentur für Arbeit als überlei...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.3 Voraussetzungen der Mitwirkungspflicht

Rz. 11 Die Mitwirkungspflicht besteht nur auf Verlangen des Leistungsträgers. Der Leistungsträger hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Mitwirkungspflicht des Antragstellers bzw. Leistungsbeziehers festzustellen und aktenkundig zu machen. Er muss in der Lage sein, die Gründe für das Vorliegen der Mitwirkungspflicht darzulegen. Ein Verlangen i. S. d. § 63 muss der Lei...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.4 Zeugnisverweigerungsrecht nach Abs. 3

Rz. 21 Abs. 3 schützt den Sozialleistungsberechtigten und ihm nahe stehende Personen davor, sich durch Angaben im Verwaltungsverfahren unter Hinweis auf die Mitwirkungspflichten der Gefahr der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat auszusetzen. Eine solche Regelung ist in allen Prozessordnungen in Bezug auf den Betroffenen selbst oder einen Angehörigen enthalten. ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.4 Auskunftspflichten (Abs. 2 Nr. 23, 24)

Rz. 63 Die Tatbestände gewährleisten, dass jegliche an Leistungsverfahren direkt oder indirekt Beteiligte die notwendigen Auskünfte dazu erteilen. Einbezogen sind insbesondere auch Geldinstitute (§ 315 Abs. 2), Ehegatten, Lebenspartner und Partner des Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung zur Feststellung des Vorliegens der A...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.1 Beitragstragung im Regelfall und bei außerbetrieblicher Ausbildung

Rz. 3 Die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Damit stimmt die Beitragstragung zur Arbeitsförderung mit dem Grundsatz der hälftigen Teilung in der gesamten Sozialversicherung (ohne die Unfallversicherung) überein. Der Beitragssatz beträgt bis zum 31.12.2022 2,4 % der Beitragsbemessungsgrundlage (§ 341 Abs. 2...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 65 regelt die Grenzen der Mitwirkungspflichten von Antragstellern oder Beziehern von Sozialleistungen und gewährleistet damit verschiedene verfassungsmäßig garantierte Grundsätze, neben der Abgrenzung zur Amtsermittlungspflicht insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot im rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren. Dazu listet die Vorschrif...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Anpassung des § 67c an die Regelungen der DSGVO (Rz. 1) hat der Gesetzgeber – wie auch mit § 67b – von der Öffnungsklausel des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Buchst. b, Satz 2 DSGVO Gebrauch gemacht und für bestimmte Vorgänge der Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) von Sozialdaten nationale Einschränkungen in Form von Zulässigkeit...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.1 Mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 1)

Rz. 21 Abs. 1 betrifft mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung: Ein Hauptunternehmer vergibt Arbeiten an einen Nachunternehmer. Der Nachunternehmer beschäftigt zur Erfüllung dieses Auftrages Ausländer illegal (Abs. 1 Nr. 1) oder er beauftragt seinerseits einen Nachunternehmer, der die Arbeiten durch illegal beschäftigte Ausländer ausführen lässt (Abs. 1 Nr. 2). Rz. 22 Die ...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.2 Voraussetzungen des Auslagenersatzes

Rz. 5 Ein Auslagenersatz kommt nur in Betracht, wenn eine Mitwirkungshandlung nach § 61 (persönliches Erscheinen) oder § 62 (Erscheinen zu einer Untersuchungsmaßnahme) durchgeführt wurde. Auf die anderen Mitwirkungshandlungen (§ 60, §§ 63, 64) ist die Vorschrift nicht anwendbar. Bei den Mitwirkungspflichten nach § 60 handelt es sich insoweit um Mitwirkungshandlungen, die vom...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.1 Nachweispflicht (Art. 7 Abs. 1 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 1 und § 67b Abs. 2 Satz 2)

Rz. 38 Der Verantwortliche muss nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat. Näheres zur Art und Weise der Umsetzung dieser Nachweispflicht ist in der DSGVO nicht geregelt. § 67b Abs. 2 Satz 1 legt einschränkend fest, "zum Nachweis, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 13 Literatur und Materialien

Rz. 109 Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deutscher Bundestag, Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2608. ders., Entwicklung des Regelinstruments zum sozialen Arbeitsmar...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.2 Nachzahlungszeitraum

Rz. 4 Als Nachzahlungszeitraum kommt ausschließlich die Zeit des Dienstes für die jeweilige zwischen- oder überstaatliche Organisation in Betracht. Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 ist allerdings für Kalendermonate einer Dienstzeit unzulässig, wenn diese ganz oder teilweise mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung belegt sin...mehr

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Sauer, SGB III § 352a Anord... / 2.4 Kündigungsverfahren

Rz. 15 Die Bundesagentur für Arbeit ist berechtigt, das Nähere zum Kündigungsverfahren in der Anordnung nach § 352a zu bestimmen. Das materielle Recht (§ 28a Abs. 5 Nr. 5) hat sie dabei unangetastet zu lassen. Rz. 16 Das Anordnungsrecht hat daher zu beachten, dass eine Kündigung des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag nur durch den Versicherten, nicht aber durch die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.8 Zahlungsfrist

Rz. 16 Die Nachzahlungsbeiträge sind gemäß § 205 Abs. 2 Satz 2 innerhalb einer vom Rentenversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmenden angemessenen Frist zu zahlen. In der Verwaltungspraxis gilt i. d. R. eine Zahlungsfrist von 3 Monaten bei Inlandsaufenthalt und 6 Monaten bei Auslandsaufenthalt des Versicherten als "angemessene Zahlungsfrist". Für den Rent...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.7 Auslandsvermittlung (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 45 Abs. 2 Nr. 9 zielt auf Verstöße gegen Regelungen in gegenüber dem Gesetz nachrangigem Recht. Ein mit einem Rahmen von bis zu 30.000 EUR versehener Bußgeldtatbestand darf danach mit Verweisung auf Abs. 2 Nr. 9 in der Rechtsverordnung nach § 292 durch das BMAS normiert werden. Die Vorgehensweise ist rechtssystematisch konsequent. Ermächtigt ein Gesetz zu einer Rechtsver...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Die Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen ist gemäß §§ 206 Abs. 1 bis 3, 209 Abs. 1 bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gegeben: Zugehörigkeit des Versicherten zu dem in § 206 Abs. 1 Satz 1 genannten Personenkreis (z. B. Geistliche, Mitglieder geistlicher Genossenschaften etc.), Nachweis der Vertriebeneneigenschaft, Ausübung einer Beschäftigung o...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.7 Alterssicherung der Landwirte

Rz. 18 Die Träger der Alterssicherung der Landwirte sind nicht zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Ruhen des Anspruchs auf Alg während der Zeit, für die dem Arbeitslosen Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 13 ALG zuerkannt ist, kommt daher nach § 156 nicht in Betracht, weil sie nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht wird. Die Alt...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.6 Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

Rz. 50 Verantwortlicher ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO "die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet". Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so k...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.2.6.3 Abgrenzung zur Übermittlung

Rz. 29 In Abgrenzung zur Übermittlung (Offenlegung) werden bei der Nutzung/Verwendung Sozialdaten nicht an einen Dritten (Definition vgl. Rz. 55) weitergegeben (übermittelt), sondern verbleiben beim Verantwortlichen. Diese Unterscheidung hat z. B. Bedeutung für die Weitergabe von Daten zwischen Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträgern. Sofern es sich um eigene Einricht...mehr

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Sauer, SGB III § 353 Ermäch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Ermächtigung bezieht sich auf die Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger. Das bedeutet, dass durch Verwaltungsvorschriften eine gegenüber § 350 Abs. 1 ausgeweitete Meldepflicht nicht in Betracht kommt. Rz. 3 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf lediglich Verwaltungsvorschriften erlassen, die im Bundesanzeiger bekanntzugeben sind. Die ...mehr