Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 eingefügt worden. Abs. 6 zum 1.4.2004 ergänzt durch das Vierte G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954). Abs. 3 und 4 zum 8.11.2006 geändert durch die Neunte ZustVO v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407). Abs....mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass die Beamtinnen und Beamten der Arbeitsmarktinspektion der Bundesagentur für Arbeit – mit Ausnahmen – ab 1.1.2004 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte im Dienst der Zollverwaltung sind. Abs. 2 leitet die Angestellten der Bundesagentur in den Dienst der Zollverwaltung über. Die Bundesrepublik Deutschland tritt in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpun...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gilt nur für Klagen gegen die Bundesagentur für Arbeit, nicht für Klagen der Bundesagentur für Arbeit gegen Dritte. Das Gesetz nimmt keinen Bezug auf Sozialgerichte; dies tut lediglich die Gesetzesbegründung. Die Begründung nennt einen typischen Beispielsfall; deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorschrift auch dann Anwendung findet, wenn keine sozial...mehr

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Sauer, SGB III § 375 Amtsdauer / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.5.2004 wurde Abs. 4 durch das Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) angefügt. Abs. 4 der ...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 41 Die Bundesregierung wird durch Abs. 5 ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die in den Abs. 1 bis 4 genannten Befristungen und die Bezugsdauer nach Abs. 3 zu verlängern. Die Verordnung ist nach Abs. 5 Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigung nach Abs. 5 Satz 1 ist mit Ablauf des 30.9.2022 außer Kraft getreten (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 421b Erpro... / 2.1 Beratung und Begleitung von Fachkräften im Ausland

Rz. 3 Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen spielt nach der Begründung für die Einfügung des § 421b in das SGB III für die zügige qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration von im Ausland qualifizierten Fachkräften und damit für die Fachkräftesicherung eine Schlüsselrolle. Zudem ist sie demnach bei Personen aus Drittstaaten i. d. R. Voraussetzung für die Er...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.2 Bundesagentur als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Rz. 3 Die Arbeitsförderung erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und damit über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus. Daher wird die Bundesagentur für Arbeit als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Eine Körperschaft ist ein rechtlich verselbständigter Personenverband, der auf Mitgliedschaft beruht und in seiner Willensbildung von den Mitgl...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.3 Innenrevision und Sachverständige

Rz. 14 Abs. 1 Satz 2 trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben sachkundiger Stellen bedienen müssen, weil sie die Aufsicht als Gremium wahrnehmen, nicht aber in der für die Verwaltung typischen Form, etwa durch Fachaufsicht, Steuerung, Controlling usw. Rz. 15 Die Vorschrift nennt die Innenrevision un...mehr

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Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Entschädigungsregelung für die in den Selbstverwaltungsorganen ehrenamtlich tätigen Mitglieder und die Stellvertreter. Damit wird gewährleistet, dass die Auslagen im Zusammenhang mit den Selbstverwaltungsaktivitäten einerseits und die insbesondere durch Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane erlittenen finanziellen Einbußen für die Mitglieder...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 2.1 Übertragung von Ämtern auf Zeit (Abs. 1)

Rz. 17 Die Neufassung der Vorschrift beruht auf der Rechtsprechung des BVerfG zur Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 25b LBG NRW. Danach wurden wie nach § 389 a. F. bestimmte Führungsämter zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit vergeben. Dabei wurde das fortbestehende, jedoch ruhende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch das z...mehr

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Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.1 Erstattung der baren Auslagen

Rz. 3 Bare Auslagen der Mitglieder und Stellvertreter werden in Form von Tagegeld, Übernachtungsgeld, Nebenkosten und Fahrkosten erstattet. Nebenkosten sind insbesondere Kosten für Gepäckaufbewahrung. Weitere Aufwendungen können nicht erstattet werden, insbesondere keine Aufwendungen für Versicherungen und zur Beseitigung etwaiger Schäden, die durch die Tätigkeit im Selbstve...mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 2.2 Angepasste Förderbeträge zur beruflichen Ausbildung

Rz. 6 Durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz sind die Förderbeträge nach den §§ 54a, 61 bis 62, 67, 116 sowie 123 bis 126 entsprechend der im BAföG unmittelbar geregelten Förderung zum 1.8.2016 angepasst worden. § 445 stellt sicher, dass die erhöhten Fördersätze ab dem 1.8.2016, also ab der Jahreskohorte 2016/2017, auch in laufenden Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zur be...mehr

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Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.3 Erstattungsgrundsätze

Rz. 13 Satz 2 ermächtigt den Verwaltungsrat, feste Sätze zu beschließen. Seit dem 1.9.2020 gelten die aktualisierten Erstattungsgrundsätze des Verwaltungsrats v. 3.7.2020. Rz. 14 Umstritten ist, ob den Stellvertretern außerhalb des Vertretungsfalls eine Entschädigung gezahlt werden kann, wenn sie an den Sitzungen teilnehmen. Dies wird zum Teil verneint, obwohl die Gesetzesmat...mehr

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Sauer, SGB III § 421b Erpro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 421b enthält eine befristete, aber bereits verlängerte Regelung für ein Modellprojekt der Bundesagentur für Arbeit zur Beratung und Begleitung ausländischer Fachkräfte. Wesentliche Ziele sind Anerkennungssuchenden, die sich im Ausland befinden, eine bundesweit zentrale Ansprechstelle anzubieten, Entlastung der zuständigen Stellen während des Verfahrens von der Beratung...mehr

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Sauer, SGB III § 418 Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befreit Arbeitgeber vom Beitrag zur Arbeitsförderung für neu eingestellte ältere Arbeitnehmer. Sie verfolgt das Ziel, als ergänzende Förderung neben anderen Instrumenten zur aktiven Arbeitsförderung Arbeitgebern einen zusätzlichen Anreiz zur Einstellung älterer Arbeitnehmer zu bieten. Die Regelung selbst ist allein ohne die notwendige Anreizfunktion für ...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.7 Teilnahmerecht des Vorstands an Sitzungen des Verwaltungsrates

Rz. 15 Abs. 5 Satz 2 und 3 berechtigt die Vorstandsmitglieder zur Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrates und zum jederzeitigen Ergreifen des Wortes. Damit wird dem Vorstand die Möglichkeit gegeben, in die laufende Überwachung durch den Verwaltungsrat einzugreifen. Die Tätigkeit des Verwaltungsrates wird dadurch für den Vorstand transparent. Abgesehen davon, dass die Sit...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert mit § 160 Abs. 5. Danach hat der Neutralitätsausschuss bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Arbeitskämpfen wie auch bei Kurzarbeit als Folge eines inländischen Arbeitskampfes (§ 100 Abs. 1) darüber zu entscheiden, ob in dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, dem der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, ...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.3 Abberufung von Mitgliedern der Selbstverwaltung

Rz. 16 Die abberufenden Stellen sind identisch mit den berufenden Stellen. Von einer Abberufung zu unterscheiden ist das Ende der Amtszeit als Mitglied der Selbstverwaltung, die als Ehrenamt zeitlich befristet ist (im Regelfall 6 Jahre, vgl. § 375). Das trifft auch auf Fälle zu, in denen ein Verwaltungsausschuss aufgrund einer Neuabgrenzung von Agenturbezirken entfällt. Davo...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.1 Benennung und Ernennung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 12 Der Verwaltungsrat hat das Recht, aber nicht die Pflicht, der Bundesregierung Vorschläge für die Besetzung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden übrigen Vorstandsmitglieder zu unterbreiten. Das BMAS ist nur insoweit beteiligt, als es Sitze der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat einnimmt, insoweit hat die Bundesregierung für 3 Mitglieder d...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden

Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 76 Abs. 7 Satz 2 ve...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.2 Beamtinnen und Beamte

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 regelt den Übergang der Beamtinnen und Beamten. Er betrifft alle Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur, die vor dem 2.7.2003 die o. g. Aufgabe bei den Arbeitsämtern, den Landesarbeitsämtern und der Hauptstelle der Bundesanstalt (ab 2004: Agenturen für Arbeit, Regionaldirektionen, Zentrale der Bundesagentur für Arbeit) bereits tatsächlich ganz oder über...mehr

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Sauer, SGB III § 378 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Voraussetzungen für eine Berufung in eines der Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit. Sie lehnt sich an die deutsche Staatsangehörigkeit und das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag an, erlaubt aber auch die Berufung von Ausländern in einen Verwaltungsausschuss oder den Verwaltungsrat. Damit wird dem Umstand Rechnung getra...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Stellen für die Gruppen der Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften vorschlagsberechtigt für die Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern in den Selbstverwaltungsorganen sind. Nach Maßgabe des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) sind für jeden Sitz jeweils ein Mann und eine Fr...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.4 Mitglieder und Stellvertreter im Verwaltungsausschuss

Rz. 18 Abs. 4 bestimmt, dass die Zahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss höchstens 15 betragen darf. Die zulässige Höchstzahl wird jedoch vom Verwaltungsrat festgesetzt. Diese ist für die Amtsperiode, die am 1.7.2022 begonnen hat, einheitlich für alle Agenturen für Arbeit auf regelmäßig 12 Mitglieder, im Ausnahmefall 15 Mitglieder festgesetzt worden. Damit trägt der Verw...mehr

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Sauer, SGB III § 384 Geschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Geschäftsführung auf der mittleren Verwaltungsebene des 3-stufigen Aufbaus der Bundesagentur für Arbeit. Abs. 1 legt fest, dass die Regionaldirektionen von einer Geschäftsführung und damit von einem Kollegialorgan geleitet werden. Diese besteht nach Abs. 1 Satz 2 aus einem Vorsitzenden der Geschäftsführung und 2 Mitgliedern der Geschäftsführung...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.4 Längere Bezugsdauer

Rz. 31 Der am 1.3.2022 in Kraft getretene neue Abs. 3 bestimmt, dass die Bezugsdauer für das Kug für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kug bis zum Ablauf des 30.6.2021 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach§ 104 Abs. 1 Satz 1 hinaus auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30.6.2022, verlängert wird. Die Voraussetzung eines bis zum Ablauf des 30.6.2021 entstandene...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2.2 Versicherungspflicht von Auszubildenden

Rz. 4 § 25 Abs. 1 Satz 2 ist mit Wirkung zum 1.7.2020 neu gefasst worden. Bis zum 30.6.2020 beschränkte sich die Vorschrift darauf, Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, sowie Teilnehmer an dualen Studiengängen den Beschäftigten zur Berufsausbildung i. S. d. § 25...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.6 Aufgabenwahrnehmung

Rz. 31 Mitglieder der Selbstverwaltung stehen in einem Amtsverhältnis, sind aber keine Beamte im beamtenrechtlichen Sinne. Die Tätigkeit als Selbstverwaltungsmitglied ist ehrenamtlich. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme des Amts. Eine solche Verpflichtung kann sich für einen Angehörigen der öffentlichen Körperschaften ggf. aus seinen beamtenrechtlichen ...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.4 Auskunft über die Geschäftsführung

Rz. 26 Abs. 2 enthält die notwendigen Regeln und Korrektive zu den Auskunftsverlangen der Selbstverwaltung. Satz 1 stellt klar, dass der Verwaltungsrat jederzeit vom Vorstand Auskunft über die Geschäftsführung verlangen kann. Ansprechpartner des Verwaltungsrates ist demnach der Vorstand und nicht die Verwaltung. Eine entsprechende Regelung enthält auch § 381 Abs. 6 als Verpf...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.4 Richtlinienkompetenz und Ressortverantwortung

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 weist der Vorsitzenden des Vorstands dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin in der Bundesregierung entsprechend und entgegen den Verhältnissen in der Privatwirtschaft die Bestimmung von Richtlinien der Geschäftsführung zu. Diese Richtlinien erlässt die Vorsitzende des Vorstands für die 3 anderen Mitglieder der Geschäftsführung durch allgemeine Anordnu...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.3 Beamtenverhältnisse auf Zeit (Abs. 5)

Rz. 9 Abs. 5 enthält eine Übergangsvorschrift für oberste Führungskräfte, die unmittelbar vor Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt einen Dienstposten im Beamtenverhältnis auf Zeit (§ 390 a. F.) wahrgenommen haben. Die Vorschrift dient der Gleichbehandlung mit Beamten, denen bereits ein Amt auf Grundlage des bisherig...mehr

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Sauer, SGB III § 392 Obergr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift resultiert aus den sich aus § 387 Abs. 1 Satz 1 ergebenden Folgen. Diese Regelung bestimmt, dass in der Bundesagentur für Arbeit vorrangig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die gesetzliche Bestimmung folgt der geschäftspolitischen Intention des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, im Hinblick auf die Flexibilität des Personaleins...mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Übergangsregelung des Abs. 1 stellt sicher, dass Personen, die eine Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante wahrnehmen, also im Grundsatz in regulärer Beschäftigung stehen, bis zum Ende der Arbeitsgelegenheit versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung bleiben. Damit können die betroffenen Personen auch noch mit Beschäftigungszeiten aus der Arbeitsgelegenheit, di...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.2 Berufungsstellen und Berufungskriterien

Rz. 9 Berufungsstellen sind das BMAS für die Mitglieder des Verwaltungsrats, im Übrigen der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die berufenden Stellen werden auf der Grundlage von Vorschlagslisten tätig, die die vorschlagsberechtigten Stellen bei ihnen einzureichen haben. Die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses durch den Verwaltungsrat in einem Umfang...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 380 geht davon aus, dass die Entscheidung über eine nach Art und Umfang gleiche Hauptforderung und der Partizipation mittelbar betroffener Arbeitnehmer am Arbeitskampfergebnis für den Arbeitskampf selbst von besonderer Bedeutung ist und i. d. R. mehrere Tarifbezirke im fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages betrifft. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass d...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.4 Stellvertreter

Rz. 21 Abs. 4 bestimmt die für die Berufung und Abberufung maßgebenden Regelungen für Stellvertreter. Die Berufung von Stellvertretern setzt wie bei ordentlichen Selbstverwaltungsmitgliedern die Berufungsfähigkeit nach § 378 voraus. Insbesondere dürfen auch Stellvertreter nicht in einem Arbeitsverhältnis oder Beamtenverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen. Das schließ...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.2 Beginn und Ende des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses

Rz. 19 Die Amtszeit beginnt an dem Tag, der in der Ernennungsurkunde ausgewiesen ist. Das gilt auch, wenn der Bundespräsident eine andere Person beauftragt hat. Enthält die Ernennungsurkunde kein bestimmtes Datum, beginnt das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde. Ein ausgewiesenes späteres Datum hat Vorrang. Ein früherer Beginn des ...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.6 Ernennung von Bundesbeamten

Rz. 35 Abs. 7 greift den praktisch gewordenen Fall auf, dass ein Bundesbeamter Mitglied des Vorstands wird. Die Regelung ordnet für die Dauer des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses das Ruhen der Rechte und Pflichte aus dem Beamtenverhältnis an. Die Rechte und Pflichten leben wieder auf, wenn das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis beendet ist (vgl. aber Abs. 8) oder d...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufsicht Rz. 3 Die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit entspricht der Tradition hinsichtlich der rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, um das Gleichgewicht zwischen staatlicher Gewalt und dem zugestandenen Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Rz. 4 Neben § 393 gelten die Vorschriften des SGB IV, soweit § 393 nicht als Spez...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.4 Nebentätigkeiten

Rz. 27 Abs. 5 enthält Regelungen zu anderweitigen Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstands, die gewährleisten sollen, dass die Mitglieder des Vorstands mit ihrer gesamten Kraft ihrem Amt nachkommen, keine Ressourcen für andere Aktivitäten einsetzen, die nicht der Leitung und Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit dienen und keinen Tätigkeiten nachgehen, die in einen I...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 2 trifft Übergangsregelungen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen. Abs. 2 Satz 1 eröffnet nach der Gesetzesbegründung die Möglichkeit, Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen in der außer Kraft getretenen Form übergangsweise auch im Ausbildungsjahr 2020/2021 noch anbieten zu können. In dieser Zeit steht die begleitende Phase der weiterentwickelten Assistierten A...mehr

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Sauer, SGB III § 439 Siebte... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Die Vorschrift fokussiert auf die älteren Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1.1.2008 einen Anspruch auf Alg erworben haben und deshalb von der Verlängerung der Anspruchsdauer nach § 127 Abs. 2 nicht profitieren können. Die Regelung verfolgt das Ziel, diesen Personenkreis pauschal an der Begünstigung durch die Neuregelung zu beteiligen. Rz. 8 Die Vorschrift sieht eine pa...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die konstitutiven Regelungen zu den Verwaltungsausschüssen bei den Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Ebene neben dem zentral angesiedelten und agierenden Verwaltungsrat als oberstem Selbstverwaltungsorgan bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei den Regionaldirektionen in der Mittelinstanz bestehen keine Selbstverwaltungsorgane. Rz. 3 Abs. 1 bes...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.2 Vorschlagsberechtigung für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber

Rz. 9 Abs. 1 bestimmt die Gewerkschaften mit ihren Verbänden und die Arbeitgeberverbände mit ihren Vereinigungen zu den vorschlagsberechtigten Stellen für die Mitglieder der Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Damit wird den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden per Gesetz die Aufgabe zugeschrieben, unabhängig von ihren Mitgliedern die Interessen der Arbeitnehmer...mehr

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Sauer, SGB III § 384 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Regionaldirektionen besteht stets aus einem Vorsitzenden der Geschäftsführung und 2 weiteren Mitgliedern der Geschäftsführung. Damit waren die Geschäftsführung von Regionaldirektion und Vorstand der Größe nach lange Zeit identisch. Zwischenzeitlich dürfen dem Vorstand allerdings 4 Mitglieder angehören. Dem Vorsitzenden kommt keine Richtlinienko...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.5 Absenkung der Mindesterfordernisse

Rz. 36 Abs. 4 übernimmt die bis zum 31.3.2022 in der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung enthaltenen Regelungen zum vereinfachten Zugang zum Kug in das Gesetz und verlängert sie zugleich bis zum 30.6.2022. Abs. 4 Satz 1 regelt grundlegend die Verlängerung bis zum 30.6.2022, ohne die Begünstigungen selbst zu nennen bzw. zu bestimmen, es wird lediglich auf die Maßgaben des ...mehr

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Sauer, SGB III § 388 Ernenn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Ernennungsrecht des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit entspricht seiner Funktion, die Leitung und Geschäftsführung der Behörde zu übernehmen. Das Ernennungsrecht obliegt dem Vorstand allein, eine gesetzliche Regelung, die Abhängigkeiten zum Verwaltungsrat oder anderen Selbstverwaltungsorganen herstellt, besteht nicht. Rz. 4 Durch eine Ernennung wird ein Beamten...mehr

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Sauer, SGB III § 390 Außert... / 2 Rechtspraxis

Rz. 16 § 390 gibt für die Anstellungsverhältnisse oberster Führungskräfte wie für den gesamten übrigen außertariflichen Bereich bei der Bundesagentur für Arbeit einen rechtlichen Rahmen vor und schafft eine eigenständige haushaltsrechtliche gesetzliche Grundlage als Spezialvorschriften. Die für die Bundesagentur für Arbeit gültigen allgemeinen dienstrechtlichen und haushalts...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.3 Geschäftsordnung der Selbstverwaltungsorgane

Rz. 16 Jedes Selbstverwaltungsorgan hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der Mitglieder des Selbstverwaltungsorgans zu beschließen ist. Dadurch werden die Rechte aller Gruppen im Selbstverwaltungsorgan gewährleistet bzw. die Interessen geschützt, weil nicht 2 Gruppen die Geschäftsordnung gegen die 3. Gruppe beschließen können. Da...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.2 Geschäftsbericht

Rz. 6 Der in Abs. 2 bestimmte Geschäftsbericht ist jährlich vorzulegen. Das Gesetz bestimmt nicht, über welchen Zeitraum der Geschäftsbericht jeweils zu erstatten ist. Dabei dürfte es sich jedoch jeweils um das abgelaufene Kalenderjahr handeln. Das ergibt sich schon aus der für einen Geschäftsbericht typischen Übersicht über die Ergebnisse des Haushaltsjahres. Das Gesetz bes...mehr