Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.3 Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod des (insgesamt) begünstigten Lebenspartners

Rz. 14 Nach Satz 2 gilt die Vorschrift für einen Anspruch auf eine nicht aufgrund des Rentensplittings gekürzten Rente für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Die Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod eines Lebenspartners ist in § 120b geregelt. § 120b ist anzuwenden, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Lebenspartner verstorben i...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.6 Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

Rz. 12 Bei dem neu gefassten Abs. 4 handelt es sich um eine Folgeänderung zur Neugestaltung der Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften (§§ 176 ff.). Soweit Rentenlasten von den Berufsgenossenschaften gemeinsam getragen werden, bleiben bestimmte Unternehmen nach § 180 Abs. 2 bei der Verteilung der Überaltlast auf die Berufsgenossenschaften vollständi...mehr

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Jung, SGB VII § 83 Jahresar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist als Auffangvorschrift für die Fälle zu begreifen, in denen dem Unfallversicherungsträger für die Berechnung der zu erbringenden Geldleistungen, die sich am Jahresarbeitsverdienst (JAV) zu orientieren haben, keine Parameter etwa im Sinne des § 82 (Regelentgelt), des § 92 (JAV für Seeleute) oder des § 93 (JAV für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehe...mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 2.2 Erhöhung der Nachversicherungsbeiträge

Rz. 4 Nach § 183 Abs. 1 erhöhen sich die im Nachversicherungsfall zu entrichtenden Beiträge, wenn der Nachzuversichernde die Kürzung seiner Versorgungsbezüge durch die Zahlung eines nach § 58 Abs. 2 BeamtVG (§ 55d Abs. 1 SVG für Berufssoldaten) zu berechnenden Kapitalbetrags an seinen Dienstherrn ganz oder teilweise abgewandt hat. Dieser Betrag ist als aktualisierter Wert de...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.3 Anzeigepflicht der Schulhoheitsträger und der Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 3)

Rz. 10 Die Vorschrift gewährleistet, dass derjenige die Anzeige erstattet, der Kenntnis von dem Unfall bzw. von den Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit erhält. Dies ist eben nicht der Kostenträger, sondern der Schulhoheitsträger (Abs. 3 Satz 1) oder der Träger der Einrichtung, in der die stationäre oder teilstationäre Behandlung, die stationären, teilstationären oder amb...mehr

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Jansen, SGB VI § 190a Melde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 eingefügt worden. Mit der Achten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) sowie der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist mit Wirkung zum 28.11.2003 bzw. 8.11.2006 das zuständige Bundesministe...mehr

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Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 193 trat bezüglich der Meldung von Anrechnungszeiten (zuvor: Ausfallzeiten) an die Stelle von § 1401b Abs. 1 Satz 1 RVO, § 123b Abs. 1 Satz 1 AVG. Die früher vorgeschriebene Meldung von Ersatzzeiten (§ 250) entfällt, da Ersatzzeiten nach dem 31.12.1991 nicht mehr entstehen können. Die Übergangsregelungen in § 252 Abs. 2 und 3 sahen zum Teil für die Zeit bis zum 31.12...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4.1 Rentenabfindung als Ausschlussgrund

Rz. 37 Soweit ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die in § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings vorliegen, kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 3 allein herbeiführen (vgl. Komm. zu RZ 27 bis 31); für Todesfälle ab 1.1.2008 gilt dies nur, solange die...mehr

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Jansen, SGB VI § 180 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Aufgrund der Ermächtigungsverordnung in § 180 ist die Erste Änderungsverordnung v. 31.5.1994 (BGBl. I S. 1203) erlassen worden. Sie hat die noch aufgrund einer Ermächtigung in § 10 Abs. 2 Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) erlassene Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in We...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.4 Wechsel der Person des Unternehmers (Abs. 4)

Rz. 12 Bei einem Wechsel der Person des Unternehmers i. S. d. Abs. 4 sind der bisherige Unternehmer und sein Nachfolger als Gesamtschuldner (§§ 421, 422 BGB ) bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Unternehmerwechsel angezeigt wurde, beitragspflichtig. Die gesamtschuldnerische Beitragshaftung bei Unternehmerwechsel ist als Regelung, die der Beitragssicherung dient, nic...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.1 Berechnung von Geldbeträgen

Rz. 3 Geldbeträge werden nach § 123 Abs. 1 grundsätzlich auf 2 Dezimalstellen berechnet. Hinsichtlich der Rundung ist § 121 Abs. 2 in diesen Fällen insoweit anzuwenden, als ggf. die 2. Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich in der 3. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt. Die in § 123 Abs. 1 enthaltene Regelung zur Berechnung von Geldbeträgen gilt grundsätzlich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.4 Berücksichtigung von Zeiten bis zu einer Höchstdauer

Rz. 11 Soweit rentenrechtliche Zeiten nur bis zu einer Höchstdauer anzurechnen sind, werden die am weitesten zurückliegenden Kalendermonate grundsätzlich zunächst berücksichtigt (Abs. 3). Die Vorschrift ist z. B. einschlägig bei Begrenzung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die zeitlich in der für die Berechnung der pauschalen Anrechnungszeit maßgebenden Gesamt...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.6 Ausschluss von Rentenabfindungen

Rz. 60 Für einen überlebenden Ehegatten/Lebenspartner besteht gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 3 die Möglichkeit ein Rentensplitting allein herbeizuführen (vgl. Komm. zu RZ 27 bis 30). Diese Option besteht auch nach vorherigem Bezug einer Witwen-/Witwerrente, und zwar selbst dann, wenn diese aufgrund einer Wiederheirat/Begründung einer (erneuten) Lebenspartnerschaft bereits nach § 10...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.5 Datenmitteilung

Rz. 9 Der Träger der Rentenversicherung hat dem Nachversicherten die aufgrund der Nachversicherung im Versicherungskonto gespeicherten Daten mitzuteilen. Nach der Vorstellung des Gesetzes soll damit dem Versicherten nunmehr aus Anlass der durchgeführten Nachversicherung ein Versicherungsverlauf übersandt werden, wodurch insbesondere auch eine Überprüfungspflicht des Nachvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 191 Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1605) wurde Satz 1 Nr. 4 mit Wirkung zum 1.1.1992 neu gefasst. Das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) nahm in Satz 1 Nr. 2 mit Wirkung zum 30.3.2005 eine Erweiterung vor. Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.4 Aufgabe der Hauerarbeit vor dem 1.1.1968 wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau

Rz. 16 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist auch erfüllt, wenn 25 Jahre mit Beitragszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung allein oder zusammen mit Ersatzzeiten (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 bis 6), die der knappschaftlichen Rentenversicherung gemäß § 254 Abs. 1 und 2 zuzuordnen sind, vorliegen, insgesamt 25 Jah...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.2 Berechnung von Jahreszeiträumen

Rz. 7 Ein Zeitraum, der nach Jahren bestimmt ist, umfasst für jedes zu berücksichtigende Jahr 12 Kalendermonate (Abs. 2 Satz 1); dabei müssen die jeweiligen Zeiten nicht zusammenhängend verlaufen. Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 findet insbesondere Anwendung bei der Prüfung von Wartezeiten für Rentenansprüche oder Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe (z. B. bei Prüfung der allgemeinen Wa...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.7 Verordnungsermächtigung (Abs. 7)

Rz. 22 Das Bundesministerium für Gesundheit kann nach einer erneuten Risikobeurteilung den Befristungszeitraum nach Abs. 6 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates um jeweils bis zu einem halben Jahr verlängern. Die Risikobeurteilung ist rechtzeitig jeweils vor dem Ablauf der Befristung durchzuführen. Die Verordnungsermächtigung gilt sowohl bei einer fortbestehe...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1 Aussetzung des Rentensplittings bei Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 3 § 120b, der die Aussetzung des Rentensplittings bei Tod eines Ehegatten/Lebenspartners vor Empfang angemessener Rentenleistungen zum Inhalt hat, ergänzt die für das Rentensplitting in § 120a geregelten Grundsätze. Nach § 120b Abs. 1 besteht Anspruch auf Aussetzung der Rentenkürzung bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen: Tod des Ehegatten/Lebenspartners, der durch d...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie regelte den abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren mit Beitragszeiten aufgrund von ständigen Arbeiten unter Tage. Durch Art....mehr

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Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geschaffen. Sie löst im Kern § 671 Nr. 9 und § 872 RVO ab. Abs. 1 Satz 1 wurde geändert und Satz 3 eingefügt durch Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift berechtigt Versicherte, bis zum Erreichen der (stufenweise angehobenen) Regelaltersgrenze zusätzliche Beiträge bis zum Ausgleich oder zur Verringerung von Rentenminderungen aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente zu zahlen. Gleichzeitig ist der Personenkreis, der nach § 109 eine Rentenauskunft beanspruchen kann, erweitert worden. Mit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3.2 Besonderheiten bei Unterbrechung einer versicherten selbständigen Tätigkeit

Rz. 59 Für versicherungspflichtige selbständig Tätige ist hinsichtlich des Unterbrechungstatbestandes darüber hinaus Abs. 2 Satz 2 zu beachten, nach dem eine selbständige Tätigkeit nur dann als unterbrochen gilt, wenn sie ohne die Mitarbeit des Versicherten nicht weiter ausgeübt werden kann. Für Zeiten vor dem 1.1.1992 ist hinsichtlich des Unterbrechungstatbestandes für antr...mehr

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Jung, SGB VII § 172a Rücklage / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung geht auf das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2134) zurück und löst den vorangegangenen §172 ab. Abs. 1 wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst.mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Rentensplittings

Rz. 17 Die Opition eines Rentensplittings unter Ehegatten wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 ins Rentenrecht eingeführt. Seit dem 1.1.2002 besteht somit in der gesetzlichen Rentenversicherung für Ehegatten, die in einer rechtsgültigen Ehe leben, bei Vorliegen der in § 120a Abs. 1 bis 4 genannten Voraussetzun...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.2.2 Gründe für das Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb

Rz. 10 In § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 sind die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen für Versicherte festgelegt, bei denen es auf den Grund des Ausscheidens aus einem knappschaftlichen Betrieb nicht ankommt. Selbst einem Versicherten, der seine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb freiwillig aufgegeben hat, ist daher eine Knappschaftsausgleichsleistung zu leis...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.2 Anpassungsgeld nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz

Rz. 10a Zeiten des Bezuges von Anpassungsgeld nach § 57 Abs. 1 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sind nach Abs. 1 Nr. 1a der Vorschrift mit Wirkung zum 14.8.2020 (Art. 9 Nr. 3, Art. 11 Abs. 1 Kohleausstiegsgesetz v. 8.8.2020, BGBl. I S. 1818) ebenfalls als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Das Anpassungsgeld nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz wurde als sozialverträgl...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.2 Durchführung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 4 Nach Satz 2 HS 1 gelten die in § 120a enthaltenen Grundsätze für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei gelten nach Satz 3 der Vorschrift als Eheschließung die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe eine Lebenspartnerschaft und als Ehegatte ein Lebenspartner. Anspruch auf Durchfü...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.2 Pflichtbeiträge

Rz. 5 § 185 Abs. 2 Satz 1 stellt wie die Vorgängervorschriften eine Fiktion auf. Die gezahlten bzw. die gem. Abs. 1 Satz 3 als entrichtet geltenden Beiträge gelten als rechtzeitig entrichtete Pflichtbeiträge mit Wirksamkeit für das gesamte Leistungsrecht (Wartezeit, Bewertung). Dabei hat der Gesetzgeber nunmehr eindeutig auf die rechtzeitige Zahlung der Beiträge abgestellt. ...mehr

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Jung, SGB VII § 179 Sonderr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Sonderregelung für (§ 157 Abs. 2), wenn gewerbliche Berufsgenossenschaften einer außergewöhnlich hohen Berufskrankheiten-Neulast ausgesetzt sind, der im Verhältnis dazu eine zu geringe Beitragsleistung der versicherten Unternehmen gegenübersteht. In solchen Fällen wird diese Überlast von der Gesamtheit aller gewerblichen Berufsgenossenschaften solida...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.2 Verfahren bei Rundungen auf volle Werte

Rz. 7 Abs. 3 ergänzt die in Abs. 1 und 2 enthaltenen Regelungen und bestimmt, dass bei einer Berechnung, die auf volle Werte (z. B. volle Kalendermonate) vorzunehmen ist, der Wert vor der Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich nach Anwendung von Abs. 1 und 2 in den ersten 4 Dezimalstellen eine der Zahlen 1 bis 9 ergibt. Rz. 8 Abs. 3 ist z. B. einschlägig bei Berechnung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.2 Anspruch auf Erziehungsrente nach Rentensplitting

Rz. 56 Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) zum 1.7.1977 findet bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters und Invalidität zwischen den Eheg...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.3 Vertrauensschutzregelungen zur Anhebung der Altersgrenze für Frauen

Rz. 10 Die Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren auf das 65. Lebensjahr war bezogen auf die Altersrente für Frauen bereits im RRG 1992 (BGBl. I S. 2261) für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1941 vom Jahre 2001 an vorgesehen, und zwar in 4-Monats-Schritten. Die im RRG 1992 enthaltene Anhebung der Altersgrenze für Frauen war deutlich günstiger als die durch das RRG 1999 v...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.2 Beitragsberechnung

Rz. 3 Abs. 2 und 3 enthalten die Grundsätze der Beitragsberechnung und tragen der Umstellung auf Entgeltpunkte (§§ 63ff.) Rechnung. Berechnungsbeispiele enthalten die Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA) der Deutschen Rentenversicherung, die auf der Homepage abrufbar sind. Nach Abs. 2 Satz 2 werden die Entgeltpunkte dadurch ermittelt, dass der Monatsbetrag der Rentenanw...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.11 Mindestdauer von einem Kalendermonat

Rz. 28 Voraussetzung für die Anerkennung bestimmter vor dem 1.1.1992 liegender Anrechnungszeiten-Tatsachen als Anrechnungszeit ist entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Ausfallzeitenrecht, dass diese mindestens einen Kalendermonat angedauert haben. Die Mindestdauer von einem Kalendermonat gilt für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der medizinischen Rehabilitation oder de...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.1 Beitragszahlung bei Versorgungsausgleich

Rz. 2 Abs. 1 enthält eine abschließende Regelung, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs Beiträge entrichtet werden können. Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit geschaffen, dass der durch den Versorgungsausgleich belastete Versicherte die eintretende Minderung seiner Rentenanwartschaft (Abschlag von Entgeltpunkten – § 76 Abs. 3) durch Zahlung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.2 Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte umfasst 45 Jahre (§ 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 folgende rentenrechtlich relevante Zeiten angerechnet: Pflichtbeitragszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.3 Zuständiger Rentenversicherungsträger für die Durchführung eines Rentensplittings

Rz. 20 Für die Erfüllung der Aufgaben der Rentenversicherung sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig (§ 126). Für Versicherte, die Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt haben, ist generell die Zuständigkeit der Deutschen Rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.9.2 Probeberechnungen und Splittingbescheid

Rz. 65 Ein Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2, kann sich bei laufendem Bezug von Versichertenrenten nur für einen der Beteiligten positiv auswirken; die Gesamtversorgung der Ehegatten/Lebenspartner wird nach Durchführung eines Rentensplittings – bei identischen Zugangsfaktoren (§ 77) – gleich hoch sein; soweit den Berechnungen der V...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4.2 Splittingzeit

Rz. 41 Besteht gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 1 bis 3 Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings, sind die in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworbenen dynamischen Rentenanwartschaften beider Ehegatten/Lebenspartner zu ermitteln und partnerschaftlich zu teilen. Nach § 120a Abs. 6 Satz 1 umfasst die Splittingzeit den Zeitraum vom Beginn des Monats, in dem die Ehe gesch...mehr

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Jung, SGB VII § 172a Rücklage / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gegensatz zu den Betriebsmitteln gemäß §172, die kurzzeitige Einnahme- und Ausgabeschwankungen ausgleichen sollen, dient die Rücklage der Kompensation längerfristiger Schwankungen.mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.1 Berücksichtigung von Anpassungsgeldbezugszeiten

Rz. 2 Gemäß § 244 Abs. 4 werden auf die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage (§ 61) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40 Nr. 2, 238 Abs. 1 Nr. 2) auch Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Anpassungsgeld i. S. d. § 252 Abs. 1 Nr. 1 angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.2 Rechtsfolgen der Aussetzung des Rentensplittings

Rz. 8 Bei Vorliegen der in Abs. 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen wird die Rente des durch ein Rentensplitting (insgesamt) belasteten Ehegatten/Lebenspartners nicht mehr aufgrund des nach §§ 76c, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 grundsätzlich zu berücksichtigenden Abschlags an Entgeltpunkten gekürzt. Soweit einem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner nach durchgeführtem Einzelsplittin...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift können Lebenspartner gemeinsam bestimmen, dass die von ihnen in der Lebenspartnerschaftszeit erworbenen Ansprüche auf eine anpassungsfähige Rente zwischen ihnen aufgeteilt werden (Rentensplitting unter Lebenspartnern). Die sich aus Satz 1 ergebende Gestaltungsmöglichkeit von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ergibt sich für Ehe...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.1 Grundvoraussetzung für ein Abänderungsverfahren

Rz. 4 Ein Abänderungsverfahren nach § 120c betrifft in der Regel Bestandsrentner, da ein Rentensplitting in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze beider Ehegatten/Lebenspartner und damit zu einem Zeitpunkt durchgeführt wird, in dem das Versicherungsleben als abgeschlossen gilt. Lediglich in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 3, in d...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten als zusätzliche Voraussetzung

Rz. 31 § 120a Abs. 4 beinhaltet eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern; danach besteht der Anspruch nur, wenn am Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 bei beiden Ehegatten/Lebenspartnern und im Fall von § 120a Abs. 3 Nr. 3 beim überlebenden Ehegatten/Lebensp...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.1 Anpassungsgeldbezugszeiten für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus

Rz. 9 Zeiten des Bezuges von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus sind nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt sowohl für Anpassungsgeldbezugszeiten ab 1.1.1992 als auch für solche, die vor diesem Zeitpunkt zurückgelegt worden sind. Anpassungsgeld i. S. v. Abs. 1 Nr. 1 ist eine Leistung zur wirtschaftlichen Absicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.2 Erklärung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 13 Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern besteht nach § 120a Abs. 3 Nr. 3 auch, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung allein herbeiführ...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3 Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit oder eines versicherten Wehr-/Zivildienstes/Wehrdienstverhältnisses besonderer Art (Abs. 2)

Rz. 57 Nach Abs. 2 Satz 1 liegen Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, eines Bezugs von Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a) vor Vollen...mehr