Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausscheiden vor dem 1.1.1992 Rz. 3 Für Nachversicherungsfälle, die vor dem Inkrafttreten des RRG 1992 am 1.1.1992 bereits eingetreten sind, wird nach Abs. 1 Satz 1 der bislang geltende Rechtszustand umfassend aufrechterhalten. § 233 betrifft dabei allein die Frage, ob nachzuversichern ist, also die Voraussetzungen einer Nachversicherung gegeben sind. Wie die Nachversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 234a Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Norm kommt keine Bedeutung mehr zu, da keine Personen mehr betroffen sein können. Sie sollte deshalb aufgehoben werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2 Rechtspraxis

2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 233a beinhaltet die erforderlichen Übergangsregelungen für die Einführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet und ergänzt somit § 8 Abs. 2 und § 233. Sofern eine Rente nach dem SGB VI zu berechnen ist, sollen die Personen, die aus einer nachversicherungspflichtigen Beschäftigung im Beitrittsgebiet ausgeschieden sind, grundsätzlich nicht anders behandelt werden al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.3 Nachversicherung von Kirchenbediensteten

Rz. 12 Geistliche (Pfarrer, Pastoren, Prediger, Vikare) und andere Mitarbeiter von Religionsgesellschaften in der ehemaligen DDR unterlagen nach § 2 der Anordnung über die arbeitsrechtliche Stellung der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten v. 18.1.1958 (GBl. der DDR I Nr. 8 S. 84) nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und waren damit in de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 47 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) in das SGB VI eingefügt worden und trat zum 1.1.1992 in Kraft. Durch Art. 5 Nr. 3 Agrarsozialreformgesetz 1995 v. 29.7.1994 (BGBl. I S. 1890) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1995 neu gefasst. Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 4 ist durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) mit Wirkung zum 1.10.1996 angefügt worden. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte durch die 7. Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231a Befre... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt worden. Änderungen erfolgten durch das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 und durch das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 275a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung zu § 159 (sog. Beitragsbemessungsgrenze-West) und ermöglicht eine Fortschreibung der Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) entsprechend den Veränderungen der Einkommen eines vergangenen Jahres im Beitrittsgebiet. Übergangsrechtlich soll die Beitragsbemessungsgrenze für die neuen Bundesländer solange geringer sein, wie das Lohn- und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 275c Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2003 (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde durch das Beitragssatzsicherungsgesetz v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) mit Wirkung zum 1.1.2003 eingefügt. Sie wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben. Die bisherige Regelung (Beitragsbemessungsgrenzen für 2003/Ausgangswert für 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.4 Selbstständige Lehrer und vergleichbare Selbstständige

Rz. 15 Abs. 6 verschafft den Personen, die am Stichtag (31.12.1998) eine nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und § 229a Abs. 1 versicherungspflichtig selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben, in bestimmten (Härte)Fällen eine befristete Befreiungsmöglichkeit; denn in der irrigen Annahme, nicht versicherungspflichtig zu sein, haben die o. g. Personen in der Vergangenheit häufig keine B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden. Die durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) beabsichtigte Änderung wurde durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) vor dem Inkrafttreten wieder aufgehoben. Abs. 1 und 2 wurden durc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 4 wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) angefügt. Als Übergangsregelung trat Abs. 4 zum 1.1.1996 in Kraft. Abs. 5 wurde durch Art. 2 des Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.5 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen

Rz. 16 In der ab 1.1.2009 geltenden Fassung regeln Abs. 7 und 8 übergangsrechtlich die Befreiung von der Versicherungspflicht für Lehrer und Erzieher an Privatschulen. Dabei gilt Abs. 7 für die Lehrer und Erzieher, die zum Zeitpunkt der (verschärfenden) Rechtsänderung am 1.1.2009 bereits von der Versicherungspflicht befreit waren, nach den ab 1.1.2009 geltenden Vorschriften ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ist durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 redaktionell angepasst worden. Durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2509) ist § 276 in der damaligen Fassung mit Wirkung zum 22.7.2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 232 Freiwi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Mit Wirkung zum 11.8.2010 ist durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228b Maßge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Solange in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlichen Einkommensverhältnisse (bis zum 30.6.2024) bestehen, bleiben bei der Berechnung von Rechengrößen, die auf die Veränderung der Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer sowie das Durchschnittsentgelts abstellen, die Einkommensverhältnisse der neuen Bundesländer unberücksichtigt. Vielmehr sind als maßgebende We...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.1.1 Personenkreis und Dauer

Rz. 5 Abs. 1 erhält eine nach dem Recht des Beitrittsgebiets begründete Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung über den 31.12.1991 hinaus für die Versicherten aufrecht, die nach den ab 1.1.1992 im gesamten Bundesgebiet geltenden Vorschriften des SGB VI (§§ 1 bis 3) nicht mehr versicherungspflichtig wären. Damit wird der am 31.12.1991 bestehende Sicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (Abs. 1, 1a)

Rz. 4 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind in ihrer Tätigkeit im Unternehmen nicht versicherungspflichtig (§ 1 Satz 4). Abs. 1 Satz Nr. 1 bestimmt als Sonderregelung dazu, dass Personen, die am 31.12.1991 als Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft versicherungspflichtig waren, auch weiterhin versicherungspflichtig bleiben. Rz. 5 Als einzige Regelung des § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 234a Überg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RV-Altersrentenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung zum 1.1.2008 entstanden. Inhaltlich entspricht sie § 235 i. d. F. des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848), der mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt worden war.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 234 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2005 ist die Arbeitslosenhilfe ohne Übergangsregelung durch das Arbeitslosengeld II abgelöst worden. Dabei handelt es sich um eine Grundsicherungsleistung, die Elemente der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe enthält. § 234 ist eine Vertrauensschutzregelung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228b Maßge... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit dieser Abweichung vom Grundsatz soll erreicht werden, dass bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse überhöhte Beitragszahlungen und Leistungen im Beitrittsgebiet vermieden werden. Insoweit wird dem (bis zum 30.6.2024 bestehenden) unterschiedlichen Niveau Rechnung getragen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) ist § 235 als inhaltlich völlig neue Regelung mit Wirkung zum 1.1.2008 eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift besteht nicht. § 235 in der ab 1.1.2005 geltenden Fassung ist durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2008 inhaltlich unverändert zu § 234a geworden (vgl. Komm. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228b Maßge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt und durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) mit Wirkung zum 12.12.2006 redaktionell geändert. Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) hat § 228b mit Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 275b Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 275b löst die für die neuen Bundesländer zuvor geltende Regelung des § 42 Abs. 2 des Gesetzes über die Sozialversicherung (SVG) v. 28.6.1990 (BGBl. I S. 486) ab. § 275b entspricht hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze (Ost) in § 275a der Vorschrift des § 160 Nr. 2 (Beitragsbemessungsgrenze – § 159).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 2.2 Ausscheiden nach dem 31.12.1991

Rz. 7 Im Fall eines unversorgten Ausscheidens nach dem 31.12.1991 sowie des Verlustes der Versorgungsbezüge nach dem 31.12.1991 (Nachversicherungsfall) kommt nach Abs. 2 das ab 1.1.1992 maßgebliche Recht zur Anwendung. Dies gilt nicht nur für die nachzuversichernde Zeit nach diesem Zeitpunkt, sondern auch für den vor diesem Stichtag zu berücksichtigenden Zeitraum, der ebenfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 232 Freiwi... / 2.3 Ausschlusstatbestand

Rz. 6 Die Versicherungsberechtigung aufgrund der Sonderregelung ist – wie die Berechtigung nach § 7 – nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde (Abs. 2).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.5 Versorgungsberechtigte (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 19 Hinsichtlich des Personenkreises, bei dem gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Versicherungsfreiheit besteht, ist mit Wirkung zum 1.1.2009 durch die Einfügung von § 5 Abs. 1 Satz 2 eine Verschärfung der Tatbestandsvoraussetzungen erfolgt. Die Übergangsregelung in § 230 Abs. 6 gewährt den erforderlichen Bestandsschutz.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 234a Überg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 234a stellt wie § 234 eine Sonderregelung zu §§ 20, 21 dar. Es handelt sich um eine Übergangsvorschrift, die Vertrauensschutz für die Personen gewährleistet, die bis zum 31.12.2004 Übergangsgeld bezogen hatten.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 275b Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 95 Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden und am 1.8.1991 in Kraft getreten (Art. 42 Abs. 8 RÜG), damit die Rechtsverordnung für 1992 rechtzeitig erlassen werden konnte. Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird § 275b mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.8 Vollrentner

Rz. 22 Die Anfügung von Abs. 9 zum 1.1.2017 beinhaltet eine Übergangsregelung für diejenigen Personen, die eine vorzeitige Altersrente beziehen und daneben in einer Beschäftigung versicherungsfrei waren. Dieser Zustand soll im Sinne eines Bestandsschutzes erhalten bleiben. Gleichzeitig soll aber auch die Möglichkeit bestehen, entsprechend § 5 Abs. 4 von der Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 287 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt in Abs. 1 einen sog. Beitragskorridor in Abweichung von § 158 fest. Abs. 2 sichert die Nachhaltigkeitsrücklage durch Erhöhung des zusätzlichen Bundeszuschusses ab. In Abs. 3 wird noch bis zum 31.12.2022 geregelt, dass die Beitragssatzfestsetzung ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen zu erfolgen hat.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.1 Bezugsgröße (Ost)

Rz. 2 Bei der Bezugsgröße handelt es sich nach § 18 Abs. 1 SGB IV um das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Rz. 3 Der Wert der Bezugsgröße wird für das bisherige Bundesgebiet für eine Übergangszeit (bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.1 Ausscheiden vor dem 1.1.1992

Rz. 3 Abs. 1 erfasst Personen, die vor dem 1.1.1992 im Beitrittsgebiet aus einer Beschäftigung ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausgeschieden sind (Satz 1 Nr. 1) bzw. den Anspruch auf eine bereits gezahlte Versorgung verloren haben (Satz 3 Nr. 2). Es werden jedoch nur Zeiten einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 erfasst, in denen der Nachzuvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.4 Nachversicherung von Diakonissen und diesen vergleichbaren Personen

Rz. 13 Diakonissen waren versicherungsfrei. Aufgrund der Vereinbarung über die Rentenversorgung der Diakonissen der Evangelischen Mutterhäuser und Diakoniewerke in der DDR vom 1.3.1985 (ergänzt durch die Änderungsvereinbarung vom 24.7.1990) wurden die vor dem 1.1.1985 liegenden Dienstzeiten der Diakonissen bei der Rentenberechnung als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.8 Geringfügig Beschäftigte (Abs. 6)

Rz. 23 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen und selbständige Tätigkeiten (§ 8 i. V. m. § 5 Abs. 2) mit Wirkung zum 1.4.2003 grundsätzlich neu gestaltet. Die Anpassung von Abs. 6 zum 1.1.2013 wurde damit begründet, dass es sich um eine redaktionelle Änderung wegen der Änderung von § 5 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.4 Selbständige Handwerker (Abs. 2, 2a)

Rz. 11 Der versicherungsrechtliche Status von selbständigen Handwerkern war bis zum 31.12.1991 durch das HwVG geregelt. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 HwVG unterlagen in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker nur der Versicherungspflicht, solange sie für weniger als 216 Kalendermonate (18 Jahre) Pflichtbeiträge gezahlt hatten. Mit der rechtssystematischen Integration des HwVG in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 2.4 Überschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze

Rz. 9 In der gesetzlichen Angestelltenrentenversicherung bestand bis zum 31.12.1967 bei Überschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze kraft Gesetzes Versicherungsfreiheit. Diese Regelung ist erst durch das Finanzänderungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.1968 entfallen. Die Nachversicherung erstreckt sich entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht (§ 9 Abs. 7 AVG a. F.) d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 3 Literatur

Rz. 10 Böttiger, Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz), jurisPR-SozR 13/2007 Rz. 4. Fuchs, Rente mit 67 – Anhebung der Altersgrenzen durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, RVaktuell 2007 S. 132. Schrader/Straube, Die Anh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.5 Sonderversorgungssysteme

Rz. 20 Abs. 5 stellt klar, dass die Nachversicherung nicht für den Personenkreis der Versicherten gilt, die den jeweils nur bestimmten Berufsgruppen (z. B. Pädagogen in den Bereichen der Volks- und Berufsbildung, Mitarbeitern des Staatsapparates und der sog. technischen, medizinischen u.ä. Intelligenz) offengestandenen Sonderversorgungssystemen in der ehemaligen DDR angehört...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.3 Befreiung von der Versicherungspflicht

Rz. 17 Die über den 31.12.1991 hinaus versicherungspflichtigen Versorgungsbezieher können sich nach Abs. 3 Satz 2 unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 Nr. 2 und 3 von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung, die sich auf jede Beschäftigung und jede selbständige Tätigkeit bezieht, begann bei einer Antragstellung bis zum 31.3.1992 am 1.1.1992 und begi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 231 Abs. 1 trifft eine Übergangsregelung für die Personen, die vor dem 1.1.1992 auf ihren Antrag von der Versicherungspflicht befreit wurden. Als Vorgängervorschriften sind Art. 2 §§ 1, 1a, 1c und 3 AnVNG, Art. 2 §§ 1a und 2 ArVNG und Art. 2 §1 KnVNG zu nennen. Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 6 zu sehen, der für Anträge auf Befreiung für die Zeit ab 1.1.199...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.3 Beschäftigte bei einer amtlichen Vertretung im Ausland (Abs. 1b)

Rz. 10a Mit dem Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) ist § 1 Satz 2 (Versicherungspflicht) aufgehoben und § 4 Abs. 1 (Antragspflichtversicherung) neu gefasst worden. Danach unterliegen Bürger der sog. Vertragsstaaten, die bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.1 Fortbestand der Befreiung von der Versicherungspflicht vom 31.12.1991

Rz. 2 Die Regelung des § 231 Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere für am 31.12.1991 von der Versicherungspflicht befreite Angestellte (Art. 2 § 1 AnVNG, Art. 2 § 1 KnVNG), freiberuflich tätige Hebammen (Art. 2 § 1c AnVNG), selbständig tätige Handwerker (§ 7 HwVG), Ehegattenarbeitnehmer (Art. 2 § 1 Abs. 1 des 2. RVÄndG), Personen, die aufgrund einer Gleichstellung des Arbeitgebers mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.9 Selbständig Tätige (Abs. 7)

Rz. 28 Die Ergänzung enthält in Abs. 7 Satz 1 eine Bestandschutzregelung für diejenigen Selbständigen, die wegen Beschäftigung nicht geringfügig tätiger Arbeitnehmer in der bis zum Inkrafttreten der Neuregelung geltenden Fassung nicht versicherungspflichtig nach § 2 waren, aber nach § 2 versicherungspflichtig würden, weil sie nur Arbeitnehmer beschäftigen, die wegen der Anhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.6 Bundeswehrangehörige

Rz. 20 Das Bundeswehrreform-Begleitgesetz sieht in Art. 1 (Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz) § 2 Abs. 1 Nr. 2 die – bis zum 31.12.2017 befristete – Möglichkeit vor, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten nach Vollendung des 40. Lebensjahres mit ihrer Zustimmung in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Nach § 7 des Streitkräftepersonalstuktur-Anpassungsgesetzes e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231a Befre... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Nach Maßgabe des § 20 SVG konnten sich selbständig Tätige mit Ausnahme von Landwirten, Handwerkern und Künstlern seit dem 1.7.1990 von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie für sich und ihre Familienangehörigen Anspruch auf gleichwertige Sicherung aus einem privaten Versicherungsvertrag hatten. Über den Befreiungsantrag entschied die damalige Bundesversich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 6 Das Erreichen der Regelaltersgrenze setzt voraus, dass ein bestimmtes Lebensalter vollendet wird. Dies bestimmt sich in Anwendung von § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB. Danach wird bei der Berechnung des Lebensalters der Tag der Geburt mitgerechnet. § 188 Abs. 2 BGB legt weiter fest, dass für die Vollendung einer Frist gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB (hier: Lebensalter) der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231a Befre... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift trifft eine Übergangsregelung für Selbständige im Beitrittsgebiet, die sich nach Maßgabe des § 20 SVG von der Versicherungspflicht befreit haben lassen. Sie stellt eine Ausnahmeregelung zu §§ 1 und 2 sowie eine Erweiterung zu § 231 dar. Die Vorschrift hat immer noch Bedeutung für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht, obwohl es den Anschein hat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231a Befre... / 2.3 Ende der Befreiung

Rz. 4 Nach § 231a Satz 2 i. d. F. bis zum 31.12.2004 wurde dem von der Regelung erfassten Personenkreis die Möglichkeit eingeräumt, die Befreiung von der Versicherungspflicht zu beenden. Der Grund für diese Besonderheit sind nach der Absicht des Gesetzgebers die im Hinblick auf die mit der Gründung einer dauerhaften selbständigen Existenz im Beitrittsgebiet verbundenen Schwi...mehr