Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / c. Der Leistungsbezieher im BVG – Kriegsopferfürsorge

In Art. 7 des Bürgergeldentwurfsgesetzes war eine Sonderbehandlung von Erbschaften anfänglich ebenfalls nicht vorgesehen. Art. 7 bezieht sich auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das bis jetzt noch das Grundlagengesetz des sozialen Entschädigungsrechts (§ 5 SGB I) ist. Gesetze wie das Soldatenversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz, das Impfschadensgesetz etc. verw...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 6. Was bedeutet das neue Bürgergeldgesetz in seiner jetzigen Form für die Gestaltung und Handhabung von’Behinderten- und Bedürftigentestamenten?

Bedürftigentestamente zielen auf den Bezieher von Bürgergeld (SGB II) und Behindertentestamente auf die Bezieher von SGB XII- und SGB IX-Leistungen ab. Erbschaften sind dort jetzt einheitlich Vermögen und der Leistungsbezieher genießt die jeweiligen Vermögensschontatbestände und -beträge. Vermächtnisse genießen die einheitliche Rechtsqualität als Vermögen nicht und es ist fr...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / d. Zwischenergebnis

Das neue Bürgergeldgesetz bringt für den Zufluss von Erbschaften bei Leistungsbeziehern in drei nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen erhebliche Veränderungen. Die Wirkung geht aber deutlich darüber hinaus, weil eine Reihe anderer nachrangig angelegter Gesetze auf Regelungen aus dem SGB XII verweisen, z.B.:mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 4. Die Beschränkung des Bürgergeldgesetzes auf Erbschaften, die unterschiedliche Behandlung einmaliger Zuflüsse und die unterschiedlichen Auswirkungen für andere Zuflüsse aufgrund Erbfall

Zu den Besonderheiten des neuen Bürgergeldgesetzes gehört es, dass es nur Erbschaften in den Blick nimmt und regelt. Jeder erbrechtliche bedingte Zufluss, der keine Erbschaft ist, wird von den neuen Regelungen des Bürgergeldgesetzes nicht erfasst. Es gilt die im jeweiligen Leistungsgesetz geltende Regelung mit jeweils unterschiedlichen Ergebnissen. Diese werden beeinflusst d...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. Erbschaftslösung

Die klassische Ausgestaltung des Behinderten-/Bedürftigentestaments erfolgt in der Form der Erbschaftslösung. Die klassische Gestaltungstrias eines solchen Testaments in der Form der Erbschaftslösung besteht ausmehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / b. Vermächtnislösung

Auch wenn das Bürgergeldgesetz zwischen Erbschaften und Vermächtnissen differenziert und Vermächtnissen nicht automatisch die Rechtsqualität von Vermögen zuerkennt, ergibt sich für die gestalterische Bewertung der Lösungen kein Unterschied. Die klassische Trias von Vorvermächtnis und Nachvermächtnis führt auch bei dieser Lösung dazu, dass der Vorvermächtnisnehmer auf die Nut...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 4

Zitat "weil eine grundlegende Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende als notwendig angesehen wurde und um mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen." [3]mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 3. Wirkungen der Neuregelungen von Erbschaften als Vermögen am Beispielsfall

Beispielsfall Der Leistungsbezieher L, der zusammen mit seinem Vater in dessen Haus wohnte, um ihn am Lebensende besser unterstützen zu können, erbt nach seinem Vater. Im Nachlass ist die Immobilie mit einer Fläche von 120 qm enthalten. Außerdem gibt es einen Pkw mit einem Verkehrswert von 6.000 EUR und ein Barvermögen von 10.000 EUR. a. Der Leistungsbezieher im SGB II – Bürg...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 5. Kritik an der Neuregelung von Erbschaften und einmaligen Zuflüssen im Bürgergeldgesetz und eigener’Vorschlag

a. In der Kritik: die unterschiedliche Konkretisierung des Nachranggrundsatzes durch immer neue Differenzierung von Lebenssachverhalten Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass Erbschaften in nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen nicht gleichbehandelt bzw. berücksichtigt werden. Die Unterschiede sind selbst für eine juristisch ausgebildete Person schwerlich bis ...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 3

Der Artikel erläutert die neue Rechtslage, stellt ihre Auswirkungen und vor allem ihre dadurch bedingten neuen Ungleichbehandlungen vor. Er schließt mit der Forderung an den Gesetzgeber, sich generell mit dem Schicksal von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung in nachrangig ausgestalteten Leistungsgesetzen zu beschäftigen und eine strukturierte Neuregelung zu schaffen. Zuminde...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 2. Wirkung der Neuregelung des Rechtscharakters von Erbschaften

Der Vorschlag aus der BT-Drucks 20/4360 wurde Gesetz. Andere Entwurfsregeln wurden angepasst. Übergangsvorschriften für diese Neuregelung gibt es nicht. Und die Wirkung dieser Gesetzesänderungen setzen unterschiedlich ein. Art. 13 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeldgesetz) bestim...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / b. Der Diskussionsvorschlag der Verfasserin

Die Verfasserin hatte im Oktober 2022 auf der Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung in Wien in einem Vortrag zum Nachrang- bzw. Subsidiaritätsgrundsatz[49] die unterschiedliche Behandlung von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung in Unkenntnis dessen, was wenige Wochen später vom Gesetzgeber dazu kommen würde, kritisiert. Ein Staat, der seine Feindifferenzierung gleicher Leben...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 15

Auf einen Blick Das Bürgergeldgesetz hat – völlig unerwartet und ohne Begründung oder auch nur Anlass – die rechtliche Qualität von’Erbschaften in einer Reihe nachrangig ausgestalteter Sozialleistungsgesetze festgelegt. Zusammen mit weiteren Änderungen zum sog. Verteilzeitraum und einzelnen Vermögensschontatbeständen in und außerhalb von sog. Karenzzeiträumen ergeben sich vi...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 6

Zitat "Z.T. wird die Freistellung von erheblichen Vermögenswerten und selbstgenutztem Wohneigentum in der Karenzzeit grundsätzlich abgelehnt. Zu bedenken sei, dass weite Teile der erwerbstätigen Bevölkerung, die ihren Lebensunterhalt unabhängig von staatlichen Leistungen bestreiten, kein oder nur sehr geringes Vermögen haben, mit ihren Steuern zur Finanzierung der vorliegende...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 8

Zitat "Die neue Nummer 7 bestimmt, dass Einnahmen aus Erbschaften kein Einkommen darstellen. Sie stellt eine Sonderregelung zu § 11 Absatz 1 Satz 1 dar. Anders als sonstige einmalige Einnahmen im Sinne von § 11 Absatz 2 Satz 1 werden Einnahmen aus Erbschaften im Zuflussmonat nicht als Einkommen berücksichtigt. Wie alle Einnahmen sind sie aber im Folgemonat des Zuflusses dem V...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / c. Testamentsvollstreckungslösung

Ein anderes Ergebnis ergibt sich, wenn der Erblasser darauf verzichtet, den Begünstigten Beschränkungen zu unterwerfen und den Nachlass an einen Dritten weiterleiten zu wollen. Setzt der Erblasser den Bedürftigen zum Erben ein und unterwirft den Nachlass der dauerhaften Verwaltungstestamentsvollstreckung, so ist das etwas anderes, als wenn er den Bedürftigen zum Vermächtnisn...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / d. Der Zugriff auf die Substanz?

Wenn durch die Anordnung von nicht befreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft der Zugriff auf die Erbschaft an sich ausgeschlossen ist, ist fraglich, ob es nicht doch gestalterische Ausweichwege gibt, um die Herausgaben des Dauertestamentsvollstreckers doch noch zu Zuflüssen aus Erbschaft zu machen. Eine Beschränkung der Vor-/Nacherbschaft auf einzelne Gegenstände ist jedoch ausges...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 5

Zitat "Verteilung des Einkommens hat sich als aufwendig erwiesen. Die Berechnung des monatlichen Betrages bei zu verteilenden einmaligem Erwerbseinkommen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) ist kompliziert und für die betroffenen Leistungsberechtigten wenig transparent. Bei einer Verteilung auf sechs Monate ist die Einnahme – trotz der normativen Verteilung des Zuflusses – oftmals ...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 7. Kann man etwas tun? Gesetzgeberisches Unterlassen und Analogie?

Der Gesetzeswortlaut des Bürgergeldgesetzes ist eindeutig. Die Begünstigung wird nur für Erbschaften gewährt, wenngleich das gesetzgeberische Ziel genauso auf sonstige erbrechtlich bedingte einmalige Zuflüsse übertragen werden kann: Zitat "Erbschaften verbleiben damit im Rahmen der Vermögensfreibeträge bei den Leistungsberechtigten und müssen im Zuflussmonat nicht zur Lebensun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Keine Befugnis des ArbG zum LStJA (§ 42b Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 42b Abs 1 S 3 EStG enthält mehrere Ausschlussgründe, die die Durchführung des LStJA durch den ArbG ausschließen. Der ArbG hat keine Befugnis zur Durchführung des LStJA, wenn: der ArbN beim ArbG beantragt, den LStJA nicht durchzuführen (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 1 EStG). Der grundsätzlich formfreie Antrag des ArbN, der den ArbG bindet (Heuermann in...mehr

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ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Ansatz der Sachbezugswerte auch bei StPfl, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen (§ 8 Abs 2 S 7 EStG)

Rn. 520 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 7 EStG sind die amtlichen Werte der SvEV auch für StPfl anzusetzen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen zB Beamte, Richter, Soldaten (vgl § 5 SGB VI), Altersrentner, Pensionäre, AG-Vorstandsmitglieder sowie bestimmte GmbH-Geschäftsführer (zu Letzer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Personenbezogene Voraussetzungen

Rn. 144 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wie bei der Gewährung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG auch, wird der Durchschnittssteuersatz des § 34 Abs 3 EStG nur gewährt, wenn der StPfl das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Insoweit kann auf die zu § 16 Abs 4 EStG vorliegende Rspr bzw Kommentierung verwiesen werden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich und Regelungszweck

Rn. 470 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die unentgeltliche oder verbilligte Gewährung von Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung setzt die Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV – pauschale Werte fest, soweit nicht zulässigerweise § 8 Abs 3 EStG angewandt wird, R 8.1 Abs 4 S 2 LStR 2023. Die auf der Grundlage des § 17 Abs 3 SGB IV für die Sozialversicherung erlassene SvEV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Rz. 22 Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt anstelle des ArbZG das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).[1] Hier enthalten insbesondere die §§ 8 ff. JArbSchG Sonderregelungen für die Arbeitszeit der Jugendlichen. Rz. 23 Anders als noch in § 17 AZO enthält das ArbZG hinsichtlich der Arbeitszeiten für Frauen keine Sonderregelungen mehr. Für die werktägliche A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9 Unzulässige Sonn- oder Feiertagsarbeit und Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 122 Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen die Ausübung einer unzulässigen Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung für den Schutz der Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Unfallversicherung hat. Nach § 7 Abs. 2 SGB VII schließt ein verbotswidriges Handeln, wie etwa bei einem Verstoß gegen Arbeitszeitbestimmungen, einen Versicherungsfall nicht aus. Beim Arbeitszeitgesetz han...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion

Leitsatz Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Normenkette § 33 Abs. 1 EStG, § 64 Abs....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 96 (außer Kraft)

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Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 2.3 Vereinbarung (Abs. 3)

Rz. 5 Das Nähere regelt die Finanzierungsvereinbarung (Satz 1; vgl. RZ 3). Dabei sind auch die Abschläge nach § 5 Abs. 3e KHEntgG und nach § 5 Abs. 5 BPflV zu vereinbaren. Diese Abschläge werden erhoben, wenn ein Krankenhaus seinen Verpflichtungen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur nicht nachkommt. Die genannten Regelungen finden entsprechende Anwendung auf die Kost...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.2 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (Abs. 2)

Rz. 6a Die Kosten der Tätigkeit des GKV-Spitzenverbandes werden durch die Beiträge der Mitgliedskassen aufgebracht (Satz 1). Grundlage ist der Haushaltsplan, der nach den Vorgaben der Satzung aufzustellen ist. Sonstige Einnahmen des Spitzenverbands sind bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen. Beiträge dürfen nur erhoben werden, soweit dies für die Deckung der Kosten fü...mehr

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Sommer, SGB V § 208 Aufsich... / 2.2 Anwendbare Vorschriften (Abs. 2)

Rz. 4 Die Regeln des SGB für die Landesverbände werden an die für die Krankenkassen geltenden Vorschriften angepasst. Folgende Vorschriften sind entsprechend anzuwenden:mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 3 Literatur

Rz. 14 Birk, Das neue Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), ZFSH/SGB 2007 S. 3. Steffens, Meldeverfahren in der Sozialversicherung, WzS 1998 S. 353.mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzierung, Haushalt, Aufsicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm fasst die Aufgaben des Organs Verwaltungsrat abschließend zusammen. Rz. 2 Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkun...mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm fasst die Aufgaben des Organs Verwaltungsrat abschließend zusammen. Rz. 2 Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG)...mehr

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Sommer, SGB V § 420 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz hat mit Wirkung zum 1.1.2023 die für die Krankenversicherung geltenden vermögensrechtlichen Vorschriften (§§ 80 ff. SGB IV) novelliert. Die Krankenkassen sind danach u. a. verpflichtet, ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement durchzuführen, um die mit der Anlage und Verwaltung des Vermögens verbundenen Risiken zu erkennen, zu bewer...mehr

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Sommer, SGB V § 259 Mittel der Krankenkasse (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten und seitdem unverändert. Im Gesetzentwurf war die Regelung in § 268 enthalten (BT-Drs. 11/2237). Die Vorschrift übernimmt den früheren § 363 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verw...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen waren für die früheren Bundesverbände in § 214 i. d. F. bis 3...mehr

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Sommer, SGB V § 420 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 6 Nr. 18 des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 eingefügt. Rechtmäßig erworbene Vermögensgegenstände dürfen während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2024 im Vermögen behalten werden, wenn die An...mehr

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Sommer, SGB V § 208 Aufsich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Geregelt wird in Abs. 1 die Zuständigkeit der Aufsicht über die Landesverbände. In Abs. 2 wird auf Vorschriften insbesondere des SGB IV zu Haushalts- und Rechnungswesen, Statistik und Vermögen verwiesen und damit die für die Sozialversicherungsträger geltenden Grundsätze auf die Landesverbände übertragen.mehr

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Sommer, SGB V § 420 Übergangsregelung zur Novellierung der vermögensrechtlichen Vorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 6 Nr. 18 des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 eingefügt. Rechtmäßig erworbene Vermögensgegenstände dürfen während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2024 im Vermögen behalten ...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 301 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat § 301 umfassenden Änderungen und Ergänzungen unter...mehr

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Sommer, SGB V § 377 Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen waren für die früheren Bundesverbände in §...mehr

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Sommer, SGB V § 208 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 208 wurde mit durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt und übernimmt das zuvor geltende Recht. Die ursprünglich in § 208 enthaltenen Regelungen zur Funktion des Geschäftsführers sind durch Art. 1 Nr. 124 des Gesetzes zur Sicherung und...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepflichten bei Leistung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Erziehungsgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Dabei wurde die Vorgängervorschrift § 318d Abs. 2 RVO übernommen. Durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (EGBEEG) v. 5.12.2006 (BGBl. I S. 2748) wurde der Text zum 1.1.2007 an die E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275d Prüfung von Strukturmerkmalen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. Krankenhäuser lassen die Einhaltung von Strukturmerkmalen aufgrund des vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebenen Operationen- und Proze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 376 Finanzierung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.3 Haushalts- und Rechnungswesen (Abs. 3)

Rz. 18 Für den MD gelten die Vorschriften des SGB IV über die Haushalts- und Rechnungsführung der Sozialversicherungsträger einschließlich der dazu erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend (Satz 1). Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan zu erstellen, der vom Vorstand aufgestellt und vom Verwaltungsrat festgestellt wird. Rz. 18a Der Haushaltsplan bedarf der Genehmigu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.6 Datenübermittlung durch Rehabilitationseinrichtungen der Renten- und Unfallversicherung (Abs. 4a)

Rz. 17c Einrichtungen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung erbringen (§ 15 Abs. 2 SGB VI, § 33 Abs. 2 SGB VII), sind datenschutzrechtlich berechtigt und gegenüber der Krankenkassen verpflichtet, bestimmte Daten Erwerbstätiger mit einem Anspruch auf Krankengeld (§ 44) oder Verlet...mehr