Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.4 Vergütungsanspruch nach Satz 3

Rz. 12 Satz 3 regelt den generellen Anspruch der Mitglieder der Schiedsstelle auf Entschädigung des Zeitaufwandes. Auch bare Auslagen sind zu erstatten. Die näheren Einzelheiten müssen die Schiedsstellenverordnungen der Länder regeln.mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.3 Erstmalige Durchführung nach Satz 1, weitere Teilsätze

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 enthält in seinen nachfolgenden Teilsätzen 2 und 3 unterschiedliche Regelungen zum Beginn, d. h. unterschiedliche Regelungen zur erstmaligen Durchführung der Erhebung. 2.3.1 Erhebungsmerkmale im Adoptionswesen i. S. d. § 99 Abs. 3 nach Teilsatz 2 Rz. 6 Die Erhebungen nach § 99 Abs. 3 Nr. 3 – also die Erhebungen von Erhebungsmerkmalen im Adoptionswesen – erf...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.2.2 Rückwirkungsverbot nach Satz 3

Rz. 8 Satz 3 beinhaltet ein Rückwirkungsverbot; vor dem in Sätzen 1 und 2 festgelegten Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Vereinbarung wirkt dessen Inhalt nicht zurück. Eine Rückwirkung ist grundsätzlich unzulässig. Rz. 9 Nach HS 2 ist eine Ausnahme vorgesehen, und zwar für Vereinbarungen vor der Schiedsstelle für die Zeit ab Eingang des Antrags bei der Schiedsstelle.mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerken... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die bisherige Fassung der Vorschrift wird an die gesetzliche Regelung zum Vereinsvormund angepasst und regelt entsprechend nicht mehr die Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, sondern die von § 1774 Abs. 1 Nr. 3 BGB vorausgesetzte Anerkennung eines Vormundschaftsvereins (BT-Drs. 19/24445 S. 402).mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.1.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 enthält die bereichsspezifische Zulassung zur Weitergabe von Daten an die fachlich zuständigen Bundes- und Landesbehörden, die § 16 Abs. 4 Bundesstatistikgesetz voraussetzt. Die Übermittlung ist zulässig für Zwecke der Planung, nicht für die Regelung von Einzelfällen. Die Regelung hat damit die Funktion einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. auch BR-Drs. 503/...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.2 Anknüpfung der Erstattungspflicht an den Geburtsort im Inland (Abs. 2)

Rz. 9 Sofern der junge Mensch oder der Leistungsberechtigte nach § 19 im Inland geboren ist, trifft die Erstattungspflicht nach Abs. 2 das Land, in dessen Bereich der Geburtsort dieser Person liegt.mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.11 Schiedsstellenverfahren

Rz. 21b Kommt eine Vereinbarung nach § 78b Abs. 1 innerhalb von 6 Wochen nicht zustande, nachdem eine Partei schriftlich zu Verhandlungen aufgefordert hat, so entscheidet die Schiedsstelle auf Antrag einer Partei unverzüglich über die Gegenstände, über die keine Einigung erreicht werden konnte. Das Schiedsstellenverfahren, die Errichtung von Schiedsstellen, deren Besetzung u...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.7 Pflegeerlaubnis nach Nr. 8

Rz. 25 Die Erhebungen nach Nr. 8 über Kinder und Jugendliche, für die eine Pflegeerlaubnis erteilt worden ist, betreffen die Fallgruppen der Pflegeerlaubnis nach § 43 (Erlaubnis zur Kindertagespflege) und nach § 44 (Erlaubnis zur Vollzeitpflege). Rz. 26 Die Erhebungsmerkmale finden sich in § 99 Abs. 5.mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 3 Literatur

Rz. 8 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.3.2007, E 2.000 Dl, JAmt 2007 S. 207; Gojowczyk, Die Aufsicht des Familiengerichts über den Amtsvormund, RPfleger 2013 S. 1; Gutke/Neveling, Der Einzelvormund als Interessenvertreter, JAmt 2003 S. 278; Opitz, Amtsvormundschaft und Soziale Die...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2 Kindertagespflege

Rz. 16 Vor der Neuregelung zum 1.1.2005 durch das TAG war die Kindertagespflege nur in § 23 geregelt. § 23 Abs. 1 enthielt eine Definition der Kindertagespflege, die in weiten Teilen auch der jetzigen Regelung entspricht. 2.1.2.1 Definition (Abs. 1) Rz. 17 Durch das Kinder– und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 wurde zum einen der bisherige Begriff der "Tagespflegeperso...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine bereichsspezifische Konkretisierung der in § 15 Bundesstatistikgesetz enthaltenen Regelungen dar. Die übrigen Regelungen des Bundesstatistikgesetzes zur Auskunftspflicht gelten daher, soweit sie nicht durch § 102 modifiziert werden. Die Vorschrift normiert die generelle Auskunftspflicht für die Erhebungen der Jugendhilfestatistik (Abs. 1). Si...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.1 Gesetzliche Amtsvormundschaft (Abs. 1 und 2)

2.1.1 Gewöhnlicher Aufenthalt der nichtehelichen Mutter zur Zeit der Geburt (Abs. 1 Satz 1) Rz. 5 § 87c Abs. 1 Satz 1 knüpft den Eintritt der örtlichen Zuständigkeit eines Jugendamtes im Falle der gesetzlichen Amtsvormundschaft nach § 1786 BGB an den gewöhnlichen Aufenthaltsort der nichtehelichen Mutter an und erklärt – anders als in § 42 JWG – das Jugendamt für örtlich zustä...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.11 Einnahmen und Ausgaben nach Nr. 12

Rz. 35 Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sind ebenfalls nach Nr. 12 statistisch zu erfassen. Rz. 36 Die Erhebungsmerkmale finden sich in § 99 Abs. 10.mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.1.2 Personenkreis nach Nr. 2

Rz. 6 Mit der Angabe des in der Einrichtung zu betreuenden Personenkreises nach Nr. 2 ist nicht beabsichtigt, zu den früheren Sondereinrichtungen zurückzukehren oder die Leistungsberechtigten nach stigmatisierenden Kategorien ("Verwahrloste") einzuteilen (vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 18). Vielmehr soll dadurch die Zielgruppe der Einrichtung näher nach Alter und Geschlecht bezeic...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Das Bußgeldverfahren richtet sich im Einzelnen nach den §§ 35ff. OWiG . Über § 46 Abs. 1 OWiG gelten im Bußgeldverfahren, soweit das OWiG nichts anderes bestimmt, sinngemäß auch die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO), des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Im Folgenden werden die wesentlichen Eckpunkte des Verfahrens darges...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.2 Hilfsweise Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 23 Sofern das Kind oder der Jugendliche keinen g.A. hat (oder aber ein solcher nicht ermittelbar ist), ist nach Abs. 3 Satz 2 das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche seinen tatsächlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Bestellung durch das Familiengericht hat.mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.1.4 Qualifikation des Personals nach Nr. 4

Rz. 10 Während Nr. 3 ganz allgemein zum Leistungsmerkmal die sächliche und personelle Ausstattung macht, unterstreicht Nr. 4 die besondere Bedeutung der jeweiligen Qualifikation des Personals und macht diese ausdrücklich zum unverzichtbaren Inhalt der Leistungsvereinbarung.mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.1.2 Freiwilligkeit

Rz. 5 Die Angaben gemäß § 100 Nr. 4 – Name und Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person – sind von der Auskunftspflicht ausgenommen. Der ansonsten Auskunftspflichtige nach Abs. 2 kann diese Angaben freiwillig machen. Eine durchsetzbare Verpflichtung hierzu besteht seitens der erhebenden Stellen nicht.mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.5 Verhältnis zu Europarecht

Rz. 30 Wie zu § 83 ausgeführt, gelten für §§ 78a ff. europarechtliche Vorgaben der Art. 81 ff. EGV (vgl. die Komm. zu § 83). Sie wirken sich insbesondere im Bereich der Rahmenvereinbarungen nach § 78f aus (vgl. die Komm. dort).mehr

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Jung, SGB VIII § 87d Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 die Zuständigkeit der örtlichen Jugendhilfeträger für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 53 und in Abs. 2 die örtliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers für die Erteilung der Erlaubnis zur Übernahme von Pflegschaften oder Vormundschaften durch einen rechtsfähigen Verein nach § 54. Sie ersetzt damit insofern § 88 Abs. 4 a. F.mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6 Gewöhnlicher Aufenthalt der Eltern/maßgeblicher Elternteil im Inland nicht vorhanden oder nicht feststellbar oder Eltern verstorben (Abs. 4)

2.6.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 4 Satz 1) Rz. 35 Haben die Eltern oder der nach Abs. 1 bis 3 maßgebliche Elternteil im Inland, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, keinen g.A. bzw. ist ein g.A. nicht zu ermitteln oder sind die Eltern verstorben, erklärt Abs. 4 Satz 1 den örtlichen Träger der Jugendhilfe für zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jug...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2 Inhalt der Entgeltvereinbarung – Differenzierungsgebot nach Einzelleistungen nach Abs. 2

Rz. 21 Die Entgeltvereinbarung ist (inhaltlich und gesetzlich) akzessorisch zur Leistungsvereinbarung (zutreffend Gottlieb, ZKJ 2017 S. 266, 268); ohne die Leistungsvereinbarung keine Entgeltvereinbarung. In der Praxis steht dabei regelmäßig die Entgeltvereinbarung und nicht die Leistungsvereinbarung im Mittelpunkt der Verhandlungen vor Ort (Gottlieb, a. a. O.). 2.2.1 Leistun...mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerken... / 2.2 Geltungsbereich

Rz. 10 Die Erlaubnis gilt für das Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat. Dies gilt auch für die Bundesländer, in denen mehrere Landesjugendämter eingerichtet sind (z. B. Nordrhein-Westfalen). Die Erlaubnis kann jedoch nach Abs. 2 Satz 2 auf den Bereich eines Landesjugendamtes beschränkt werden.mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.1.1 Grundsatz der Auskunftspflicht nach Satz 1

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 statuiert die generelle Auskunftspflicht und verpflichtet die in Abs. 2 genannten Stellen, die Fragen gemäß § 15 des Bundesstatistikgesetzes zu beantworten (BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114).mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.5 Prozessuales

Rz. 17 Die fehlende Bindungswirkung ist im Rahmen einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO geltend zu machen. Die Bindungswirkung kann zudem inzident im Rahmen einer Klage auf Bezahlung von Leistungen überprüft werden (Grube, JAmt 2022, S. 494).mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der bisherige § 53 wurde aufgespalten in § 53, der die Mitwirkung des Jugendamts bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht regelt und § 53a, der die Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern durch das Jugendamt regelt.mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.3.3 Laufende Erhebung nach Satz 2

Rz. 8 Für die Erhebung der Erhebungsmerkmale nach § 99 Abs. 6 ist eine laufende Erhebung vorgesehen. Betroffen sind daher die Erhebungsmerkmale, die bei der Erhebung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a notwendig sind. Das Kindeswohl ist ein überragendes Schutzgut, das durch die fortlaufende Erhebung sicherzustellen ist.mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 2.4 Gegenvormund und Vereinsvormundschaft (Abs. 4 a. F.)

Rz. 7 Abs. 4 ist mit der Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht (vgl. Rz. 1) zum 1.1.2023 entfallen, weil das Rechtsinstitut der Gegenvormundschaft entfallen ist und weil die Rechtsverhältnisse des Vormundschaftsvereins nun in § 54 geregelt sind.mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.5 Gebühren nach Satz 4

Rz. 13 Die Schiedsstellenverfahren sind grundsätzlich gebührenpflichtig; wobei die Erhebung der Gebühren nicht zwangsläufig sind, sondern die näheren Einzelheiten hierzu durch die Schiedsstellenverordnungen der Länder zu regeln sind. Bei einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle eines Gebührenfestsetzungsbeschlusses durch die Schiedsstelle ist diese passivlegitimiert (VG Magd...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.6 Geeignete Kindertagespflegeperson

Rz. 27 Der Gesetzeswortlaut bestimmt nunmehr bereits in der Definition der Kindertagespflege, dass die Kindertagespflegeperson "geeignet" sein muss. Eine Definition dieses Begriffs enthält § 23 Abs. 3 (vgl. hierzu Komm. zu § 23 Rz. 9 ff.).mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 2.3 Pflegschaft für Minderjährige

Rz. 6 Abs. 3 verweist für die Pflegschaft für Minderjährige auf die für die Auswahl von Vormündern geltenden Abs. 1 und 2. Die Überwachungs- und Aufsichtspflicht des Jugendamtes über Pfleger und Vormünder ist ab 1.1.2023 in § 53a Abs. 2 geregelt.mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen in § 101 legen den Grundsatz der Periodizität der Erhebungen fest; da sich im Rahmen der bis dahin geltenden Jugendhilfepraxis des RJWG und des JWG herausgestellt hat, dass eine jährliche Erhebung ausreichend ist, hat dieser Grundsatz seinen Niederschlag in Abs. 1 Satz 1 gefunden (BR-Drs. 503/89 S. 110 = BT-Drs. 11/5948 S. 113). Zugleich gab es auch ande...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.1.2 Tabellen

Rz. 5 Die Übermittlung von Tabellen, deren Tabellenfelder nur einen einzigen Fall aufweisen ("Tabelleneinsen") dürfen nur bis auf Regierungsbezirksebene, in den Stadtstaaten bis auf Bezirksebene differenziert werden, um einen gewissen Anonymisierungsgrad zu gewährleisten.mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.10 Erhebungsmerkmale Ausgaben und Einnahmen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 12 nach Abs. 10

Rz. 45 Schließlich werden nach Maßgabe von Abs. 10 die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe erfasst. (Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen vgl. § 7 und die Kommentierung dazu.)mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.3.2 Rückwirkung auf den Antrag nach Satz 2

Rz. 36 Unterlässt die Schiedsstelle eine ausdrückliche Regelung im Schiedsstellenspruch greift Satz 2, wonach die Festsetzungen der Schiedsstelle mit dem Tag wirksam werden, an dem der Antrag bei der Schiedsstelle eingegangen ist. Diese Regel ist zwingend.mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.1 Sozialpädagogisch begleitete Wohnform nach Nr. 1

Rz. 12 Soweit jungen Menschen während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen bei der beruflichen Eingliederung eine Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten wird (§ 13 Abs. 3) bezieht Nr. 1 diese Leistung in den Anwendungsbereich ein.mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.10 Erlaubniserteilung an Vormundschaftsvereine (Nr. 10)

Rz. 16 § 85 Abs. 2 Nr. 10 begründet die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers für die Erteilung der Erlaubnis zur Übernahme von Pflegschaften oder Vormundschaften durch einen Vormundschaftsverein. Zur näheren inhaltlichen Ausgestaltung der Aufgabe vgl. die Erläuterungen zu § 54.mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.8 Maßnahmen des Familiengerichts nach Nr. 9

Rz. 27 Maßnahmen des Familiengerichts nach Nr. 9 beziehen sich auf die in § 50 geregelten Maßnahmen des Familiengerichts, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Rz. 28 Die Erhebungsmerkmale finden sich in § 99 Abs. 6b.mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.3 Erfüllung der Schulpflicht nach Nr. 3

Rz. 14 Werden die Kosten der Unterbringung in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform zur Erfüllung der Schulpflicht nach § 1 Satz 2 gewährt, ist der Anwendungsbereich nach Nr. 3 eröffnet.mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.1.1 Qualitätsmanagement nach Nr. 1

Rz. 5 Nach Nr. 1 erhebt das Gesetz zunächst das Qualitätsmanagement zum Zentralen Leistungsmerkmal; Gegenstand der Leistungsvereinbarung sind danach Art, Ziel und Qualität des Leistungsangebots.mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.10 Fehlende Vereinbarung nach Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 21 Nur unter den engen Voraussetzungen des Abs. 3 kann für die Übernahme des Entgelts vom Bestehen einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgesehen werden. Nach Sinn und Zweck ist diese Bestimmung dabei eng auszulegen, damit sie nicht zum "Schlupfloch" für Träger von Einrichtungen wird, die sich einem Abschluss von Vereinbarungen entziehen wolle...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.3 Leistungen der Jugendhilfe

Rz. 6 In Absatz 2 Nr. 4 bis 6 werden verschiedene Hilfen benannt. Diese können unschwer als Sozialleistungen qualifiziert werden. In Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind hingegen Angebote aufgeführt. Hier ist die Zuordnung zu den Sozialleistungen zunächst fraglich. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begrün...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.4 Ermessen

Rz. 15 Die Jugendämter können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe beteiligen. Sie müssen es nicht. Die Entscheidung der Jugendämter steht also sowohl hinsichtlich des "Ob" der Beteiligung als auch hinsichtlich des "Wie" im pflichtgemäßen Ermessen (so auch Schindler, in: LPK-SGB VIII, § 76 Rz. 7). Dieses bezieht sich auf die Auswahl des Trägers der freien Jugendhilfe ebe...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die mit dem Inkrafttreten des SGB VII – Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 116...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.1 Leistungsgerechte Vergütung nach Satz 1

Rz. 22 Die Höhe der jeweiligen leistungsgerechten Vergütung ist nach der in §§ 78a ff. getroffenen – auf den Erfahrungen der Gesundheitsreform nach dem SGB V sowie der dieser folgenden Pflegeversicherung und der Sozialhilfe aufbauenden – Entscheidung des Gesetzgebers für eine marktorientierte Versorgung mit Leistungen der Jugendhilfe in erster Linie über die Feststellung von...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.3 Beteiligung der Erziehungsberechtigten an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17 Wie genau die Zusammenarbeit, insbesondere auch zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften in den Tageseinrichtungen, auszusehen hat, regelt § 22a nicht. Allerdings wird aus den Zielformulierungen des Kindeswohls und der Sicherstellung der Erziehungskontinuität sowie der Tatsache, dass die Beteiligung zwingend vorgeschrieben ist, deutlich, dass nur eine dies gewä...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... wird Jugendhilfe gewährt" klargestellt werde...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.2 Zusammensetzung der Schiedsstelle nach Satz 2

Rz. 6 Die Bildung der Schiedsstelle auf Landesebene erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung (Abs. 4). Die Schiedsstelle ist nach Abs. 1 Satz 2 mit einem unparteiischen Vorsitzenden, im Übrigen paritätisch mit Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe sowie Vertretern der Einrichtungen zu besetzen. Rz. 7 Sinn der paritätischen Besetzung der Schiedsstellen nach § 78g A...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.9 Gerichtliche Kontrolle des Schiedsspruchs nach Sätzen 2 bis 4

Rz. 25 Für die gerichtliche Kontrolle gegen Schiedsstellenentscheidungen nach § 78g ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (§ 78g Abs. 2 Satz 2; vgl. zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs auch VG Magdeburg, Urteil v. 20.7.2020, 6 A 48/18 Rz. 14). Dabei stellt Abs. 2 Satz 2 eine lex specialis Regelung für die Rechtswegzuweisung dar, die der Generalnorm des § 40 VwGO vorgeht (...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vormundschaftsgerichtshilfe war bis zum Inkrafttreten des SGB VIII in § 48 JWG geregelt. Darüber hinaus sah diese Vorschrift die Anhörung des Jugendamtes in zahlreichen Fällen vor. Die Familiengerichtshilfe war in § 52b JWG geregelt. Diese Aufgaben und Befugnisse des Jugendamtes hat das SGB VIII übernommen. Die in Abs. 3 vorgesehene Anrufung des Gerichts bei Gefähr...mehr