Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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ZErb 05/2022, Zur Einreichu... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Antrag eines Gläubigers auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft, welcher vom Nachlassgericht zurückgewiesen worden ist. Am … 2019 ist der Erblasser A ohne Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben. Seine Eltern waren bereits vorverstorben. Die Beteiligten X und Y sind seine Geschwister. Diese hatten die Erbschaft mit Erklärungen v...mehr

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Jansen, SGG § 18 Ablehnungs... / 2.1 Ablehnungsgründe

Rz. 2 Da grundsätzlich die Verpflichtung besteht, das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu übernehmen, musste in § 18 Abs. 2 eine Regelung getroffen werden, die in abschließender Aufzählung die Tatbestände nennt, bei denen der ehrenamtliche Richter die Übernahme des Amtes ablehnen kann. Verweigert ein ehrenamtlicher Richter ohne das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes gemäß Ab...mehr

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FoVo 05/2022, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässiger Rechtsmittelweg Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dass die Vollstreckung sich auf eine einstweilige Anordnung bezieht, steht der Statthaftigkeit nicht entgegen. Denn § 70 Abs. 4 FamFG gilt nicht für das Vollstreckungsverfahren, das als selbstständiges Verfahren mit einem eigenen Re...mehr

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Jansen, SGG § 20 Schutz des... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die wie § 40 Abs. 1a DRiG, § 40 Abs. 2 SGB IV und § 26 ArbGG die Rechtsstellung der ehrenamtlichen Richter (ehrenamtlich Tätigen) stärkt, bestimmt einen umfassenden Schutz hinsichtlich der Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters, der durch die Strafvorschrift in § 20 Abs. 2 nochmals betont wird. Vergleichbare Vorschriften kennen die ZPO, StPO und VwGO n...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzungen des Wiederauflebens einer privaten Krankenversicherung nach Beendigung der gesetzlichen Versicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit

VVG § 192; BGB § 305c § 307; AVB-AWG § 4; SGB V § 5 Abs. 2 Nr. 2 § 188 Abs. 4 Leitsatz 1. Verspricht eine Anwartschaftsversicherung für die Dauer einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit das Wiederaufleben der Vollversicherung bei Beendigung dieses Grundes, so ist dieser Zeitpunkt auch dann maßgeblich, wenn die gesetzliche Absicherung aus anderen G...mehr

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Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 4 Arbeitgeber sind alle Personen, die einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff wird in § 16 übernommen, jedoch mit dem sinnvollen Zusatz, dass es sich um einen versicherungspflichtigen Beschäftigten handeln muss. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers muss regelmäßig, aber nicht ununterbrochen erfolgen, was durch § 16 Abs. 3 Satz 2 – en...mehr

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Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.1 Rechte der ehrenamtlichen Richter

Rz. 2 Die ehrenamtlichen Richter üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie ein Berufsrichter aus. Damit werden die Aufgaben der Amtsausübung nicht bezeichnet, sondern es wird lediglich klargestellt, dass ein ehrenamtlicher Richter bei der Ausübung der ihm kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben gegenüber einem Berufsrichter gleichberechtigt ist. Zur Ausfüllung dieses Gleichstellung...mehr

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Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.3 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter

Rz. 5 Für die Tätigkeit in einem Ehrenamt enthält man kein Entgelt, sondern eine Entschädigung (vgl. auch § 41 SGB IV für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane). Gemäß § 19 Abs. 2 erfolgt die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) v. 5.5.2004 (BGBl. I S. 718). Danach erhalten die ehrenamt...mehr

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Jansen, SGG § 47 Voraussetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift nennt die rechtlichen Bestimmungen für die an das Bundessozialgericht berufenen ehrenamtlichen Richter. Sie entspricht im Wesentlichen § 35, es wird jedoch nicht auf §§ 13 und 14 verwiesen. Insoweit enthalten §§ 45 und 46 (notwendige) Sonderregelungen. Wie auch § 35 regelt § 47 die Besonderheiten, die für die am Bundessozialgericht tätigen ehrenamtlichen...mehr

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Jansen, SGG § 23 Ausschuss ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) ist mit Wirkung v. 1.4.2008 Abs. 1 neu gefasst worden. Eine erneute Neufassung von Abs. 1 ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (4. SGB IV-ÄndG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum ...mehr

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Jansen, SGG § 17 Ausschließ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, beim Vorliegen welcher persönlichen und/oder beruflichen Voraussetzungen die Ausübung des Amtes eines ehrenamtlichen Richters in der Sozialgerichtsbarkeit zwingend ausgeschlossen ist. Sie stimmt in § 17 Abs. 1 mit den Regelungen anderer Verfahrensordnungen (§ 21 VwGO, § 18 FGO, § 32 GVG) überein und verhält sich in den Abs. 2 bis 4 zu spezielle...mehr

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Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 teilweise infolge der Änderung von § 11 (BT-Drs. 14/5943 S. 22), aber auch (klarstellend) inhaltlich geändert worden ist, nennt die Voraussetzungen in der Person des ehrenamtlichen Richters für eine Berufung. Dabei ist zwischen den als zwingend anzusehenden (§ 16 Abs. 1 bis...mehr

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Jansen, SGG § 17 Ausschließ... / 2.3 Ausnahmen im Vertrags(zahn)arztrecht

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 4, der durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1814) geändert worden ist, Ausnahmen zu den Ausschlussgründen der Abs. 2 und 3. In den Kammern (Senaten) für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten können Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der Kranken- und Pflegekassen...mehr

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Jansen, SGG § 40 Senate des... / 2.1 Fachsenate

Rz. 2 Durch die Verweisung auf § 31 wird auch für das Bundessozialgericht bestimmt, dass Senate für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (hinsichtlich der ehrenamtlichen Richter vgl. § 10 und die dortige Kommentierung) sowie des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrec...mehr

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Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.2 Versicherte

Rz. 3 Die Kammern (Senate) für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten nach § 6a BKGG und der Arbeitsförderung können nur besetzt werden mit ehrenamtlichen Richtern aus Kreisen der Versicherten und der Arbeitgeber (§ 12 Abs. 2). Versicherter ist, wer aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen V...mehr

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Jansen, SGG § 6 Geltung von... / 3 Muster: Geschäftsverteilungsplan

Rz. 10 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts ... für das Jahr ... Stand: 1.1. ... A. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern und Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern 1. Kammer Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - AL - Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind. Eingänge ab 1.1.2020 mi...mehr

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Jansen, SGG § 40 Senate des... / 2.2 Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Rz. 3 Da § 40 Satz 1 auch auf § 33 verweist, wird gleichzeitig bestimmt, dass die Senate des Bundessozialgerichts in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, 2 weiteren Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern entscheiden. Insoweit kann auf die Kommentierung zu § 33 verwiesen werden. Durch Satz 3 wird die Besetzung der Senate für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließli...mehr

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Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 1.1 Arbeitsschutzrecht

Mit der Novellierung der ArbStättV im Jahr 2004 erschienen im deutschen Arbeitsschutzrecht erstmals die Menschen mit Behinderungen und die barrierefreie Gestaltung. Hintergrund war die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht: Nach der Begründung zur Verordnung[1] sollte die Regelung in der ArbStättV die zuvor in § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX [2] getroffenen Bestimmungen um ents...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.5 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

§ 3 a Abs. 2 ArbStättV verlangt von Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen, und zwar bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehör...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Beiträge an Solidarverein: Vorsorgeaufwendungen?

Beiträge an einen Solidarverein, der Leistungen in Krankheitsfällen gewährt, können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn auf die Leistungen kein Rechtsanspruch besteht. Denn für die Abziehbarkeit der geleisteten Beiträge kommt es darauf an, ob es sich bei dem Verein um eine Einrichtung handelt, die eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall i.S.d. § 5 Abs. 1 N...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 1.2 Schwerbehindertenrecht

Im Schwerbehindertenrecht hat die Fürsorge des Staates für Menschen mit Behinderungen und deren Tätigwerden in Betrieben eine lange Tradition. Schon die erste Fassung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter im Jahr 1920 enthielt wesentliche Aussagen, die noch im heutigen Schwerbehindertenrecht verankert sind: Arbeitgeber mussten Arbeitsräume, Betriebsvorrichtun...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Echte" Abfindung und Zuführung in Wertguthabenkonto

Eine aus Anlass des Arbeitsplatzverlustes zugesagte "echte" Abfindung kann mangels Vorliegens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (§ 14 SGB V) nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden. Die echte Abfindung kann nicht an der steuerfreien Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung nach § 3 Nr. 53 EStG ...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten wurde mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2004 in das deutsche Arbeitsschutzrecht aufgenommen. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die Belange der bei ihnen beschäftigten Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Dieser B...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.1 Barrierefreiheit

Die europäischen Richtlinien zu Arbeitsstätten und Baustellen verwenden ebenso wie das SGB IX den Begriff "behindertengerecht" bzw. "behinderungsgerecht". Wie "behindertengerecht" genau von "barrierefrei" abzugrenzen ist, bleibt offen, da belastbare Definitionen zu "behindertengerecht" im Regelwerk nicht vorhanden sind. Der Begriff "barrierefrei" ist im deutschen Recht in 2 S...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 2.1 Behinderung und Schwerbehinderung

Was unter einer Behinderung zu verstehen ist, hat das BGG formuliert: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitra...mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Übergangsregelungen des SGB II für das 3. und 4. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Sie stellt sicher, dass in beiden Existenzsicherungssystemen der Sozialhilfe ein dem SGB II vergleichbarer Schutz besteht. Die Regelungen erleichtern eine schnelle Hilfestellung für Personen,...mehr

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Jung, SGB VII § 219 Beitragsberechnung (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 36 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 5.11.2008 eingeführt. Es handelt sich um eine Übergangsvorschrift aus Anlass der Einführung neuer Regelungen zum Lastenausgleich unter den Unfallversicherungsträger...mehr

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Jung, SGB VII § 218f Evaluation

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die früher geltende Fassung der Übergangsvorschrift zum Lohnnachweisverfahren trat am 31.12.2018 außer Kraft. Durch Art. 7 Nr. 29 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-Änderungsgesetz – 7. SGB IV-ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) trat die neugefasste Vorschrift mit Wirkung ...mehr

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Jung, SGB XII § 142 Übergangsregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i.V.m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift zusammen mit den §§ 141 bis 145 mit Wirkung zum 1.1.2018 als 18. Kapitel des SGB XII (Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vom ...mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift zusammen mit den §§ 142 bis 145 mit Wirkung zum 1.1.2018 als 18. Kapitel des SGB XII (Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vo...mehr

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Jung, SGB VII § 218g Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 15 des Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingeführt. Durch Art. 14c und 14d des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz – MTA-Re...mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.4 Sonderregelungen zur vorläufigen oder vorschussweisen Bewilligung

Rz. 6 Abs. 4 regelt die Verfahrensweise bei vorläufiger Bewilligung von Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 44a oder Bewilligung von Geldleistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt als Vorschuss nach § 42 SGB I. Über den monatlichen Leistungsanspruch darf in diesen Fällen nur auf Antrag des Leistungsberechtigten, also nicht von Amts wegen ...mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.2 Nichtberücksichtigung von Vermögen

Rz. 4 Gemäß Abs. 2 Satz 1 wird Vermögen für die Dauer von 6 Monaten ab Beginn des Bewilligungszeitraumes (frühestens ab 1.3.2020 und spätestens ab 30.6.2020) nicht berücksichtigt. Damit wird der Nachranggrundsatz vorübergehend außer Kraft gesetzt. Abs. 2 Satz 1 benennt im Wortlaut die Vorschriften des SGB XII, die die Berücksichtigung von Vermögen vorsehen und von denen abge...mehr

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Jung, SGB VII § 218f Evalua... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Wirksamkeit der Abschaffung des vor dem 1.1.2021 bei einigen Berufskrankheiten bestehenden Unterlassungszwanges und der zum gleichen Zeitpunkt eingeführten Regelungen zur Stärkung der Individualprävention und weiterer Maßnahmen soll evaluiert werden. Dazu sollen die Verbände der Unfallversicherungsträger nach einem Zeitraum von 5 Jahren dem BMAS einen Bericht über ...mehr

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Jung, SGB XII § 142 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift durch das ImpfPrG beschränkt sich im Vergleich zur zuvor geltenden Fassung auf die Übergangsregelung für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten. Nicht mehr umfasst ist damit die Übergangsregelung zu Bedarfen für die Aufwendungen der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler sowie...mehr

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Jung, SGB VII § 218f Evalua... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die früher geltende Fassung der Übergangsvorschrift zum Lohnnachweisverfahren trat am 31.12.2018 außer Kraft. Durch Art. 7 Nr. 29 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-Änderungsgesetz – 7. SGB IV-ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) trat die neugefasste Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2021 in Kraft.mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.1 Geltungsdauer

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 sollten die Regelungen der nachfolgenden Absätze der Vorschrift zunächst für Bewilligungszeiträume vom 1.3.2020 bis 30.6.2020 gelten, mit der Möglichkeit der Verlängerung nach Abs. 6 bis zum 31.12.2020. Inzwischen wurde diese Frist zunächst durch § 1 Abs. 1 VZVV (BGBl. I 2020 S. 1509) bis zum 30.9.2020, durch die Erste Verordnung zur Änderung der VZVV v. 1...mehr

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Jung, SGB XII § 142 Übergan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Modifizierung von § 42b Abs. 2 durch Abs. 1 Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Weitergewährung des Mehrbedarfs für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten und übernimmt damit den Regelungsinhalt von Abs. 2 der zuvor geltenden Fassung. Dabei wird der Regelungsinhalt auf den mit Inkrafttreten des ImpfPrG neu beginnende Zeitraum bis zum Ablauf des 31.3.2022 ausge...mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Geltungsdauer Rz. 3 Gemäß Abs. 1 sollten die Regelungen der nachfolgenden Absätze der Vorschrift zunächst für Bewilligungszeiträume vom 1.3.2020 bis 30.6.2020 gelten, mit der Möglichkeit der Verlängerung nach Abs. 6 bis zum 31.12.2020. Inzwischen wurde diese Frist zunächst durch § 1 Abs. 1 VZVV (BGBl. I 2020 S. 1509) bis zum 30.9.2020, durch die Erste Verordnung zur Änder...mehr

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Jung, SGB XII § 142 Übergan... / 2.2 Verordnungermächtigung in Abs. 2

Rz. 4 Abs. 2 ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den in Abs. 1 genannten Zeitraum längstens bis zum 31.12.2022 zu verlängern.mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.3 Unterkunfts- und Heizkosten

Rz. 5 Abs. 3 Satz 1 normiert eine unwiderlegbare Fiktion. Danach gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung innerhalb von Bewilligungszeiträumen, die in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 30.6.2020 beginnen, für die Dauer von 6 Monaten als angemessen. Von den im Gesetzeswortlaut genannten Vorschriften wird insoweit abgewichen. Die Regelung gilt für Erst- und...mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.6 Verordnungsermächtigung

Rz. 8 Die Verordnungsermächtigung in Abs. 6, die mit Wirkung zum 1.4.2021 aufgehoben worden war, wurde durch Gesetz v. 22.11.2021 mit Wirkung zum 24.11.2021 mit neuer Fassung wieder eingeführt. Damit wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den in Abs. 1 genannten Zeitraum bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Verfassungsrechtli...mehr

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Jung, SGB VII § 225 Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) mit Wirkung zum 11.8.2010 eingefügt und betraf die Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sie wurde mit Wirkung zum 24.10.2013 durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallk...mehr

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Jung, SGB VII § 218g Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen zur Feststellungsfrist bei der Dauerrente und zur Weiterzahlung der Waisenrente während der Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift zusammen mit den §§ 142 bis 145 mit Wirkung zum 1.1.2018 als 18. Kapitel des SGB XII (Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vom 1.1.2018 bis zum ...mehr

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Jung, SGB XII § 142 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i.V.m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift zusammen mit den §§ 141 bis 145 mit Wirkung zum 1.1.2018 als 18. Kapitel des SGB XII (Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vom 1.1.2018 bis zum 31...mehr

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Jung, SGB VII § 218g Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 wird die vorläufige Entschädigung spätestens mit Ablauf von 3 Jahren nach dem Versicherungsfall als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Zuvor wird die Rente als vorläufige Entschädigung festgesetzt. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 jederzeit ohne Rücksicht auf...mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 3 Literatur

Rz. 9 Bartels, Neue Entwicklungen bei der Gesetzgebung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Bezug auf Bereiche des Sozialen, NDV 2020 S. 241. Burkiczak, "Hartz IV" in Zeiten von Corona, NJW 2020 S. 1180. Groth, Das Sozialschutz-Paket III, jurisPR-SozR 7/2021 Anm. 1. Leopold, Sozialschutzpaket II – Weitere Abfederung der Folgen der Covid-19-Pandemie, jurisPR-SozR ...mehr

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Jung, SGB VII § 218g Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 15 des Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingeführt. Durch Art. 14c und 14d des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz – MTA-RefG) v. 24.2.2021 (B...mehr