Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gemeinschaftsrechtliche Kollisionsregel (Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71; Art 12 Abs 2 VO (EWG) Nr 1408/71)

Rn. 164 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die erste Ebene der gemeinschaftsrechtlichen Kollisionsvorschriften bildeten die Zuständigkeitsregelungen gemäß Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71. Die Zuständigkeitsregeln sollten bewirken, dass auf die vom persönlichen und sachlichen Geltungsbereich Betroffenen grds die Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats anzuwenden sind, BFH v 31.03.20...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Böswillig unterlassener Erwerb

Rz. 23 Um den Dienstberechtigten davor zu schützen, dass der Dienstpflichtige auf seine Kosten vorsätzlich Verdienstmöglichkeiten außer Acht lässt, muss sich der Dienstpflichtige auch den hypothetisch erzielbaren Verdienst anrechnen lassen. Eine Anrechnung findet jedoch nur statt, wenn der Dienstpflichtige die anderweitige Verwendung seiner Dienste böswillig unterlässt. Ein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 122 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Erzieherisch tätig ist, wer sich planmäßig bemüht, die Persönlichkeit insb heranwachsender Menschen charakterlich, geistig, sittlich, aber auch körperlich zu formen (BFH BStBl III 1966, 182; BStBl II 1975, 389; 1990, 1018; 2017, 432). Erzieherische Tätigkeit im Sinn der Vorschrift ist also eine Tätigkeit am Menschen, nicht auch an Tieren (B...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 10 Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicherungsrecht (SozV-Recht) und Steuerrecht. Es stellt sich nicht nur in Deutschland, sondern international.[1] Grundnorm des SozV-Rechts ist § 7 SGB IV. In dessen Abs. 1 ist als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die ni...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 13 Missachtet der Dienstberechtigte die Verpflichtungen aus § 618 BGB, steht dem Dienstverpflichteten ein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung zu.[1] Der einklagbare Erfüllungsanspruch erstreckt sich dabei auch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG.[2] Hiernach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Arztähnliche Berufe

Rn. 159 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bejaht als arztähnlicher Beruf (Grundsätzliches s Rn 129ff) wird die Tätigkeit eines psychologischen Psychotherapeuten. Sie ist nach Erlass des PsychotherapeutenG v 16.06.1998 (BGBl I 1998, 1311) nur zulässig aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation; hierzu Schlund, NJW 1998, 2722). Erforderlich für die Ähnlichkeit ist, dass der Th...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ärztliche Tätigkeit

Rn. 150 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit bezeichnet in Anlehnung an § 1 Abs 2 HeilpraktikerG v 17.02.1939, (RGBl I 1939, 251) die Ausübung der Heilkunde, dh jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Prophylaxe, Feststellung (Diagnose), Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen. Sie setzt nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.4 Ermittlung des Pauschsteuersatzes (Abs. 1 S. 2 und 4)

Rz. 13 Der Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 EStG ist grundsätzlich entsprechend § 38a EStG zu ermitteln. Das bedeutet, dass durch die Pauschalierung diejenige LSt erhoben werden muss, die auch bei der Einzelermittlung nach § 38a EStG zu erheben wäre. § 40 Abs. 1 EStG bezweckt keine Steuervergünstigung, sondern nur eine Vereinfachung der Steuerberechnung. Die Pauschalierung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.2 Pauschalierung bei sonstigen Bezügen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3)

Rz. 6 Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist die Pauschalierung möglich, wenn der Arbeitgeber sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen gewährt (zum Begriff der "sonstigen Bezüge" vgl. § 39b EStG Rz. 52). Die Pauschalierung ist nur zulässig, wenn eine "größere Zahl von Fällen" vorliegt. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Die Einschränkung soll ...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / b) Zivilrechtliche Haftung und Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Im Übrigen spielen zivilrechtliche Haftungsrisiken bei Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Arbeitgeber eine große Rolle, allerdings auch Haftungsbeschränkungen nach dem SGB VII. Rz. 37 Erleidet ein Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls einen Gesundheitsschaden, so stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber die unfallbedingten Kosten übernehmen muss. N...mehr

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§ 7 Homeoffice / D. Homeoffice und Sozialversicherung

Rz. 71 Wie jeder andere versicherungspflichtige Arbeitnehmer steht auch der im Homeoffice beschäftigte Arbeitnehmer unter dem Schutz der Sozialversicherung. Er ist, wenn die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses vorliegen,[171] gesetzlich in der Krankenversicherung (§ 5 SGB V), der Pflegeversicherung (§ 20 SGB XI) und der Renten- un...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Sozialversicherungsträger

Rz. 160 Für den Bereich der Sozialversicherungen eröffnet § 36a SGB I die elektronische Kommunikation und sieht ferner Möglichkeiten vor, wie die durch eine Rechtsform angeordnete Schriftform qua elektronischer Form ersetzt werden kann. Weiter besteht etwa in § 28a SGB IV für die Meldepflicht des Arbeitgebers die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung.mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Pflichten der Beschäftigten

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Sicherheitsbeauftragte

Rz. 53 In Unternehmen mit i.d.R. mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des Betriebsrats zu bestellen, § 22 SGB VII. Dabei zählen bei der Feststellung der Beschäftigtenanzahl auch leitende Arbeitnehmer i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes, Schüler und Studenten, betreute Kinder in Tageseinrichtungen oder ehrenam...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 2. Haftung der Beschäftigten

Rz. 46 Soweit Beschäftigte ihre Arbeitsschutzpflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen und hieraus dem Arbeitgeber, einem anderen Beschäftigten oder dritten Personen ein Schaden entsteht, sind sie grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen insoweit Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar. Allerdings unterscheiden sich...mehr

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§ 11 Datenschutz / A. Neue gesetzliche Vorgaben an die Verarbeitung der Beschäftigtendaten

Rz. 1 Arbeitsverhältnisse sind, insbesondere bei Durchführung der betrieblichen Tätigkeiten durch Beschäftigte sowie Einsatz digitaler Mittel für die Steuerung des Einsatzes der Beschäftigten, undenkbar ohne das Entstehen und die Verarbeitung einer Vielzahl personenbezogener Daten der Beschäftigten. Viele Systeme werden erst effektiv, wenn eine Vielzahl personenbezogener Dat...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2 TzBfG: Befristungsvereinbarung

Rz. 123 Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; diese wirkt konstitutiv. Auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG und jede Änderung der Vertragslaufzeit bedürfen der Schriftform. Die Schriftform greift auch in den Fällen der sog. Prozessbeschäftigung, wenn also der Ar...mehr

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§ 11 Datenschutz / II. Verhältnis der DSGVO zum nationalen Recht

Rz. 17 Im zweiten Schritt, wenn im ersten Schritt der Personenbezug bejaht wurde, stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus der Anwendbarkeit der DSGVO ergeben. Die DSGVO geht als EU-Verordnung gem. Art. 288 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nationalen Regelungen der Mitgliedsstaaten grundsätzlich vor. Sie ist unmittelbar und direkt...mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Begründung von Homeoffice-Arbeitsverhältnissen

Rz. 41 Soll die Begründung eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses im Wege der Neueinstellung erfolgen, ist dies individualarbeitsrechtlich vergleichsweise unproblematisch.[72] Die Arbeitsvertragsparteien müssen lediglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Homeoffice, etwa von seiner Wohnung aus, zu erbringen hat. In gleicher Weise eher unproblematisch erw...mehr

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Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 2. Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Rz. 58 Diese nach den §§ 1, 5 ASiG schriftlich bestellten Fachkräfte sind aufgrund ihrer Fachkompetenz die fachkundigen Berater vor allem des Arbeitgebers, aber auch der Beschäftigten und des Betriebsrats, in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gem. § 6 ASiG sind sie insbesondere zu folgenden Aufgaben berufen:mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Allgemeine Grundlagen

Rz. 14 Betrachtet man die Umstände, unter denen Telearbeit geleistet wird, liegt es auf der Hand, die Frage nach der rechtlichen Einordnung dieser Tätigkeit zu stellen. Umgangssprachlich wird üblicherweise jeder, der im Homeoffice arbeitet, also Telearbeit verrichtet, auch als Telearbeitnehmer bezeichnet. Ob es sich jedoch bei den betreffenden Personen tatsächlich um Arbeitn...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / V. Aufgaben und Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 73 Durch das Betriebsverfassungsgesetz und andere Vorschriften ist der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer mit vielen Aufgaben, Rechten und Pflichten in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz ausgestattet worden. Hierbei handelt es sich um Informations-, Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Ausübung dieser Rechte steht indes nicht i...mehr

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Rationalisierungsschutz / 11.9 Keine Förderung von Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III

Die Förderung von Transfermaßnahmen ist für Angestellte des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erfasst allerdings nicht Beschäftigte von Unternehmen, die in selbstständiger Rechtsform erwerbswirtschaftlich betrieben werden. Gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 SGB III darf jedoch der Arbeitgeber nicht von Verpflichtungen entlastet werden. Hierunter fallen auch Verp...mehr

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Betreutes Wohnen in einer Seniorenresidenz: Umsatzsteuerbefreiung

Leitsatz Die an die hilfsbedürftigen Bewohner erbrachten Betreuungsleistungen einer Seniorenresidenz zählen – mit Ausnahme der Bereitstellung eines Telefonanschlusses – zu den eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Leistungen. Die Bewohner des betreuten Wohnens zählen zu den hilfsbedürftigen Personen und die Seniorenresidenz als Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 16 Satz 1 USt...mehr

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Rationalisierungsschutz / 11.8 Sperrfrist/Ruhen von ALG wegen Anspruchs aus RatSchTV Ang?

Wird im Rahmen einer Rationalisierungsmaßnahme eine Kündigung ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen, kann dem Arbeitssuchenden ein Ruhen von Arbeitslosengeld drohen, wenn der RatSchTV Ang nicht beachtet wurde (§§ 158, 159 SGB III). Das BSG hat beispielsweise noch zur alten Rechtslage (§ 143a SGB III a. F.) geurteilt, dass Ansprüche aus dem dort anwendbaren Rat...mehr

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Rationalisierungsschutz / 10 Einschränkung der Anspruchsberechtigung

Ansprüche nach dem Tarifvertrag bestehen nicht für Arbeitnehmer, die teilweise und voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, oder die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Rentenleistung oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllen. A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 EStG

Ob eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gem. § 16 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 EStG vorliegt, hat das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung festzustellen (entgegen R 16 Abs. 14 S. 1 und 2 EStR). Im Streitfall konnte der Steuerpflichtige keinen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung vorlegen, in welchem ausdrücklich die dauernde Ber...mehr

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Rationalisierungsschutz / 11.3 Altersdiskriminierung in RatSchTV Ang?

In § 8 RatSchTV Ang werden u. a. solchen Angestellten Ansprüche aus dem RatSchTV Ang abgesprochen, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllen. Diese Altersgrenze ist entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 41 Satz 2 SGB VI so auszulegen, dass sie der jeweils geltenden Regel...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 3. Sozialversicherungsrecht

Gleichzeitig mit der Reform von § 19a EStG wurde die sozialversicherungsrechtliche Regelung des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Halbs. 2 SvEV verändert. Danach zählen lohnsteuerrechtliche Vorteile aus Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 19a EStG zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Dies dient der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Arbeitnehmer und führt darüber h...mehr

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Jung, SGB VII § 87 Jahresar... / 3 Literatur

Rz. 9 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 87 Rz. 3. Kater/Leube, SGB VII, § 87 Rz. 3. Kunze, in: LPK-SGB VII, 2. Aufl., § 87 Rz. 10. Lauterbach-Dahm, UV-SGB VII, § 87 Rz. 12a. Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 87 Rz. 8.mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 2.3 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen und Statistiken

Rz. 10 Durch die Verweisung auf § 217d SGB V stellt der Gesetzgeber sicher, dass bezüglich aller von dieser Vorschrift sachlich erfassten Bereiche für den Spitzenverband Bund der Pflegekassen gleiche Regelungen gelten wie sie auch für den Spitzenverband der Bund der Krankenkassen gesetzlich festgeschrieben sind. Hiernach untersteht der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gr...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.5 Verfahren

Rz. 52 Leistungen für Transfermaßnahmen nach § 110 setzten einen entsprechenden Antrag voraus (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 50). Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung, § 323 Abs. 2 Satz 1 (Rolfs, in: ErfK, SGB III, § 110 Rz. 29; Bieback, in: BeckOK; SGB III, § 110 Rz. 5 ; Apidopoulos, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 110 ...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transfermaßnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 216a mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) dem Vierten Kapitel des SGB III über Leistungen an Arbeitnehmer (neuer Zehnter Abschnitt mit der Überschrift "Transferleistungen") angefügt. Mit dem Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterun...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenrente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift hat § 1267 RVO und § 44 AVG ersetzt. Mit dieser Rechtsänderung wurde die für die Dauer der Leistungsgewährung maßgebliche Altersgrenze für behinderte Waisen und für Waisen, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, durch Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 vom 25. auf das 27. Lebensjahr angehoben und hierdur...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transferkurzarbeitergeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde als § 216b durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 in den Zehnten Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III eingefügt. Mit dem Transferkurzarbeitergeld ist das bis dahin gewährte strukturelle Kurzarbeitergeld (Kug) in einer betriebso...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 24 Deutscher Verein, Empfehlungen zur Umsetzung des § 16h SGB II – Förderung schwer zu erreichender junger Menschen, NDV 2018 S. 55.mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB II eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt in wesentlichen Teilen das B...mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgaben auf Bundesebene

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 53 ist durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 26.5.1994 in Kraft getreten. Abs. 2 und 3 wurden durch die Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) mit Wirkung zum 7.11.2001 geändert. Eine Änderung des Abs. 3 Satz 2 erfolgte durch die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2...mehr

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Sauer, SGB III § 360 Umlagesatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift regelte in ihrer bisherigen Fassung die Ermittlung der von den Unternehmern der Unfallversicherungsträger zu tragenden Anteile an der Umlage. Die Vorschrift ist durch Art. 1 und 83 Abs. 3 des Arbeitsförderungsreformgesetzes vom 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1999 in das SGB III eingefügt worden. Abs. 1 Satz 2 ist durch das 5. Geset...mehr

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Jung, SGB VII § 87 Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch Art. 1 § 87 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) an die Stelle des § 577 RVO getreten. Durch das 7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) wurde Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2021 redaktionell angepass...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB II eingefügt.mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 2.2 Aufgaben auf Bundesebene

Rz. 4 Für die Aufgaben auf Bundesebene gilt nach Abs. 1 Satz 2 § 217f. SGB V entsprechend (zur Einstufung als konstitutive Verweisung Baier, in: Krauskopf, SGB XI, 106. EL., § 53 Rz. 5 f.). Hierbei nimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sämtliche ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben der Pflegeversicherung als eigene Aufgabe unter der Bezeichnung "Spitzenverband Bund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.4 Aufsicht

Rz. 8 Bezüglich der Aufsicht über die Landesverbände der Krankenkassen in ihrer Aufgabe als Landesverband der Pflegekassen verweist § 52 Abs. 3 auf die Regelung des § 208 SGB V . Danach besteht gemäß § 87 Abs. 1 Satz 2 SGB IV auch im Bereich der Pflegeversicherung eine Rechtsaufsicht, die durch die dieselbe Behörde ausgeübt wird, die für den Landesverband der Krankenkasse im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 2.1 Organisation und Rechtsstellung des Spitzenverbandes Bund

Rz. 3 Die Verbandsaufgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch den Spitzenverband der Pflegekassen wahrgenommen. Der Gesetzgeber hat für die Bundesebene ebenso wie auf Landesebene auf die Schaffung eigenständiger rechtsfähiger Verbände der Pflegekassen verzichtet. Vielmehr sind den bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 217b SGB V gebildeten Organen zu...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt in wesentlichen Teilen das Bundesprogramm "RESPEKT", ein Pilotprogramm des BMAS von 2015 bis 2017 für schwer zu erreichende junge Menschen. Die Förderrichtlinie v. 14.9.2015 wurde am 16.9.2015 im BAnz AT B3 bekanntgemacht. Wie dort wird auch § 16h in den Gesetzesmaterialien damit begründet, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdiff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 53c Medizi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 10 Nr. 15 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB XI eingefügt. Die dort zuvor geregelten Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte findet sich nunmehr in § 53b. Mit Wirkung zum 20.10.2020 wurde durch ...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 10 § 16h beruht auf dem Bundesprogramm "RESPEKT", einem Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für schwer zu erreichende junge Menschen v. 14.9.2015 (BAnz AT v. 16.9.2015 B3). Nach der Förderrichtlinie für dieses Programm leitet sich der Zuwendungszweck daraus ab, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdifferenzierten Angebots an Instrume...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.2 Förderungsfähiger Personenkreis

Rz. 26 Förderungsfähig sind nach Abs. 1 Arbeitnehmer die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dies sind nach § 17 Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, alsbald mit einer Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und voraussichtlich nach der Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden. Anspruchsberechtigt sind also nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbei...mehr