Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.4.1 Kein Sachleistungsanspruch

Rz. 56 Zunächst vertrat das BSG die Auffassung, dass mit dem Eintritt der Genehmigungsfunktion dem Versicherten ein – neben den in Satz 7 ausdrücklich geregelten Selbstbeschaffungs- und Erstattungsanspruch tretender – unmittelbarer Sachleistungsanspruch gegen die Krankenkasse erwuchs (vgl. nur BSG, Urteil v. 8.3.2016, B 1 KR 25/15 R). Diese Auffassung hat das BSG mittlerweil...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.3 Verlängerung der Entscheidungsfristen in Satz 1 und 4 – hinreichender Grund

Rz. 54 Falls die Krankenkasse eine der in Satz 1 und 4 genannten Fristen nicht einhält, muss sie dies dem Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mitteilen (Satz 5). Beachtlich für eine mögliche Verlängerung der Entscheidungsfrist ist aber nur ein hinreichender Grund (Satz 6). Liegt ein hinreichender Grund vor, verlängern sich die in Satz 1 u...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 23 Voraussetzung der ab 1.1.2002 eingeführten Förderung der ambulanten Hospizleistung ist zunächst, dass der Versicherte keiner stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedarf. Kriterium hierfür ist das Merkmal der (medizinischen) Notwendigkeit stationärer Versorgung, das auch sonst Voraussetzung für die Inanspruchnahme stationärer Leistungen ist. Dami...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.4.3 Kein Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Genehmigungsfiktion

Rz. 58 Da die fingierte Genehmigung keinen Verwaltungsakt darstellt, wird das Verwaltungsverfahren durch den Eintritt der Genehmigungsfiktion auch nicht abgeschlossen. Sofern sich das Verwaltungsverfahren daher nicht anderweitig erledigt (z. B. durch Zeitablauf, weil die Krankheit inzwischen ausgeheilt oder die beantragte Operation nicht mehr erforderlich ist), ist die Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5.3 Kein Kostenerstattungsanspruch bei Vorfestlegung

Rz. 62 Ein Kostenerstattungsanspruch aufgrund einer Genehmigungsfiktion entsteht – ebenso wie bei § 13 Abs. 3 – dann nicht, wenn ein Versicherter bereits vor Ablauf der Entscheidungsfrist auf die Selbstbeschaffung vorfestgelegt ist (BSG, Urteil v. 27.10.2020, B 1 KR 3/20 R; BSG, Urteil v. 16.8.2021, B 1 KR 29/20 R). In diesem Fall hat nämlich nicht der Umstand, dass die Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 67 Elektron... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Braun, Die Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen nach dem Digitale-Versorgungs-Gesetz, NZS 2019 S. 894. Filges, Das Terminservice- und Versorgungsgesetz – besser, schneller, digitaler?, NZS 2020 S. 201. Kilian, Rechtliche Aspekte bei Verwendung von Patientenchipkarten, NJW 1992 S. 2313. Kluckert, Die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendunge...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.2 Anspruchsinhalt

Rz. 10 Die stationären Hospizleistungen umfassen neben der Unterkunft und Verpflegung palliativ-medizinische, palliativ-pflegerische, soziale, therapeutische, pädagogische (Kinderhospiz) und geistig-seelische Leistungen sowie Sterbe-und Trauerbegleitung ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber bzw. nachts (teilstationär). Neben der Behandlung der körperlichen Beschwerden ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.2 Inanspruchnahme von nicht zugelassenen Leistungserbringern

Rz. 14 Nach vorheriger Zustimmung durch die Krankenkasse ist es Versicherten, die die Kostenerstattung gewählt haben, nach Abs. 2 Satz 5 auch möglich, nicht zugelassene Leistungserbringer in Anspruch zu nehmen. Hierbei dürfte es sich um einen der wenigen Vorteile der Kostenerstattung handeln. Der Krankenkasse obliegt aber insoweit eine Ermessensentscheidung, bei der sie medi...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.2 Schiedsverfahren (Abs. 1 Satz 11 bis 13)

Rz. 20 Das GKV-WSG (Rz. 2a) hatte in Abs. 1 Satz 7 bis 9 entsprechend der Regelung in § 132a ein Schiedsverfahren eingeführt. Infolge der Änderungen durch das HPG sind daraus inhaltlich unverändert aktuell die Sätze 11 bis 13 geworden. Die gesetzliche Ergänzung ging zurück auf die Beschlüsse des 14. Ausschusses (BT-Drs. 16/4200 S. 23). Sofern sich Krankenkasse und Hospize in...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.5 Inanspruchnahme von Leistungserbringern in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 4)

Rz. 65 Nach dem Grundsatz des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ruhen die Leistungsansprüche der Versicherten während eines Auslandsaufenthaltes, soweit im SGB V nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren vor dem Inkrafttreten der Abs. 4 bis 6, die durch das GMG (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt wurden, innerhalb des SGB V nur in den §§ 17, 18 gereg...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 24 Auch wenn dies nicht ausdrücklich angeordnet ist, setzt eine Kostenerstattung nach Abs. 3 in der Regel voraus, dass ein zugelassener Leistungserbringer in Anspruch genommen wurde (BSG, Urteil v. 10.5.1995, 1 RK 14/94 ). Dieses Erfordernis ergibt sich ebenfalls aus dem Grundsatz, dass der Kostenerstattungsanspruch nur an die Stelle des Sachleistungsanspruchs tritt und d...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.6 Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Abs. 1 Satz 6 bis 9)

Rz. 18 Mit der Änderung durch das HPG (vgl. Rz. 2c) hat der Gesetzgeber die Aufträge der Rahmenvereinbarungspartner auf Bundesebene im Hinblick auf die geforderte Überarbeitung der Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 1 Satz 4 über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität stationärer Hospize erweitert. Die Partner haben bundesweit geltende Standards zum Leistungsumfang un...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.4 Unmöglichkeit der rechtzeitigen Leistungsgewährung (Abs. 3 Satz 1 1. Alt.)

Rz. 39 Gemäß Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. besteht der Kostenerstattungsanspruch, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig, d. h. in der Zeit, in der sie medizinisch indiziert war (BSG, Urteil v. 16.12.1993, 4 RK 5/92 ), erbringen konnte. Unaufschiebbarkeit verlangt, dass die beantragte Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung so dringlich ist, dass aus me...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 6 Nach Maßgabe des § 2 der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 (vgl. Rz. 15) sind anspruchsberechtigt für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz Versicherte, die an einer Erkrankung leiden, die progredient verläuft und bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder von der Patientin bzw. dem ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.5 Unrechtmäßige Ablehnung der Leistungsgewährung (Abs. 3 Satz 1 2. Alt.)

Rz. 43 Gemäß Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. besteht der Kostenerstattungsanspruch auch dann, wenn die Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat. Zu Unrecht abgelehnt ist eine Leistung, wenn die Krankenkasse die einem Versicherten zustehende Leistung objektiv rechtswidrig verweigert. Zwischen der rechtswidrigen Ablehnung der Leistung und der Kostenlast des Versicherten muss...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.3 Entstandene Kosten durch die Selbstbeschaffung

Rz. 35 Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch nach Abs. 3 ist schließlich, dass dem Versicherten auch Kosten entstanden und dieser auch tatsächlich auch mit diesen belastet ist, d. h. einem durchsetzbaren Vergütungsanspruch des Leistungserbringers ausgesetzt ist (BSG, Urteil v. 27.3.2007, B 1 KR 25/06 R; BSG, Urteil v. 9.10.2001, B 1 KR 6/01 R ). Die Leistung muss ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.2.1 Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Rz. 27 Da grundsätzlich nur Leistungen des Leistungskatalogs des § 11, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 2 Abs. 4, § 12 Abs. 1), Gegenstand eines Sachleistungsanspruchs und damit auch Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 3 sein können (BSG, Urteil v. 24.4.2018, B 1 KR 10/17 R; BSG, Urteil v. 7.11.2006,...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.2 Antrag und Entscheidungsfristen

Rz. 50 Über einen Antrag auf Leistungen muss die Krankenkasse spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden (Satz 1 1. Alt.). In Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes eingeholt wird, muss innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang entschieden werden (Satz 1 2. Alt.). Der Medizinische Dienst muss inn...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3 Kostenerstattung bei nicht erfolgter Sachleistung ("Systemversagen", Abs. 3 Satz 1)

Rz. 23 Im Gegensatz zu Abs. 2 eröffnet die Regelung in Abs. 3 den Versicherten nicht generell die Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen, sondern sie gewährt in 2 Alternativen einen Kostenerstattungsanspruch für den Ausnahmefall, dass eine von der Krankenkasse geschuldete notwendige Behandlung infolge eines Mangels im Leistungssystem als Sach- oder Dienstleistung entweder n...mehr

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Outplacement als Instrument... / 1.3.2 Gruppenoutplacement

Unter Nutzung der Erkenntnisse aus dem Einzeloutplacement entwickelte sich besonders seit Beginn der 90er Jahre in Deutschland das Gruppenoutplacement, neuerdings hat sich dafür verstärkt der von der Agentur für Arbeit benutzte Terminus Transferagentur oder Transfermaßnahme durchgesetzt. Es ist ein Instrument, um den Personalabbau bei Mitarbeitern, die unter das Betriebsverf...mehr

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Outplacement als Instrument... / 4.2.2 Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln

Der § 110 SGB III regelt die Förderung der Teilnahme von Arbeitnehmern an Transfermaßnahmen. Darunter ist auch Outplacement[1] zu fassen. Förderung erfolgt personenbezogen und ist möglich bei drohender Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen lt. § 111 BetrVG bzw. in den Größenordnungen des § 17 KSchG oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhält...mehr

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Outplacement als Instrument... / 6 Transfergesellschaften/Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften

Die Gründung oder Beauftragung einer Transfergesellschaft bietet sich immer dann an, wenn bei den vom Personalabbau betroffenen Arbeitnehmern voraussichtlich eine längere Vermittlungsdauer benötigt wird oder eine Weiterbildung für den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Laufzeit einer Transfergesellschaft (gefördert max. 12 Monate) reicht im Allge...mehr

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Outplacement als Instrument... / 2.2.2 Vorteile und Nutzen für den Mitarbeiter

Vermeidung bzw. Verkürzung der Zeitspanne der Arbeitslosigkeit Hilfe bei der emotionalen Bewältigung der bevorstehenden Freisetzung Aufbau einer positiven Grundeinstellung für die berufliche und persönliche Zukunft Objektive Situationsanalyse (Potenzialanalyse) mit der Erstellung eines Leistungsprofils Schließung von Kompetenzlücken und Beseitigung/Reduzierung vermittlungshemmen...mehr

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Outplacement als Instrument... / 3.2.2 Von der Potenzialanalyse zur Entwicklung einer "persönlichen Marketing- und Suchstrategie"

Ein nächster wichtiger Schritt ist die Analyse und Bestandsaufnahme der Ist-Situation, d. h. des bisherigen Lebens- und Berufswegs des Kandidaten. Dazu gehören eine Stärken/Schwächen-Analyse, das Erstellen eines Fähigkeitsprofils und die Ermittlung individueller Ziele sowie kritischer Sozialfaktoren. Bei finanzieller Förderung der Beratung nach § 110 SGB III bzw. im Vorfeld ...mehr

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Outplacement als Instrument... / 4.1 Zeitrahmen

Als Grundsatz empfiehlt sich, dass eine möglichst lange Zeitspanne für die Beratung zur Verfügung steht, bevor die Kandidaten endgültig juristisch aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. Der Beginn der mitarbeiterbezogenen Beratung kann erfolgen, sobald feststeht, von wem sich das Unternehmen trennen wird, und sobald dieser Personenkreis darüber informiert ist.[1] Der Antrag...mehr

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Outplacement als Instrument... / 4.2.1 Kostenvolumen und Varianten der Preisstellung

Die Preisstellung und das Kostenvolumen für das Einzeloutplacement und das Gruppenoutplacement sind jeweils gesondert zu betrachten. Bei der Kostenplanung sind neben den Beratungskosten auch die intern anfallenden Kosten zu berücksichtigen (Infrastrukturkosten, Lohn- und Gehaltszahlungen während der Inanspruchnahme der Beratung, Leistungen von Mitarbeitern der Personalabteil...mehr

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Jung, SGB VII § 25 Bericht gegenüber dem Bundestag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz – UVNG) v. 30.4.1963 (BGBl. I S. 241) in die RVO eingefügt (§ 722 RVO) und ohne wesentliche inhaltliche Änderung durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in ...mehr

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Jung, SGB VII § 25 Bericht ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bericht der Bundesregierung Rz. 3 Die Bundesregierung hat nach § 25 Abs. 1 Satz 1 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alljährlich bis zum 31.12. des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einen statistischen Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der BRD zu erstatten, der die Berichte...mehr

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Jung, SGB VII § 25 Bericht ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz – UVNG) v. 30.4.1963 (BGBl. I S. 241) in die RVO eingefügt (§ 722 RVO) und ohne wesentliche inhaltliche Änderung durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuc...mehr

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Jung, SGB VII § 25 Bericht ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 25 soll sicherstellen, dass die Gesetzgebungsorgane Deutscher Bundestag und Bundesrat regelmäßig über den Stand der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit informiert werden.mehr

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Jung, SGB VII § 25 Bericht ... / 2.2 Bericht der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 6 § 25 Abs. 2 Satz 1 enthält die Verpflichtung der Träger der GUV, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales alljährlich bis zum 31.7. des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres über die Durchführung der Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen zu berichten. Landesunmittelbare Träger der GUV reichen d...mehr

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Jung, SGB VII § 25 Bericht ... / 2.1 Bericht der Bundesregierung

Rz. 3 Die Bundesregierung hat nach § 25 Abs. 1 Satz 1 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alljährlich bis zum 31.12. des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einen statistischen Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der BRD zu erstatten, der die Berichte der Träger der gesetzlichen Un...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

… Die Bekl. ist nicht verpflichtet, die zwischen den Parteien bis zum 31.7.2018 bestandene Krankheitskostenvollversicherung in den Tarifen V und E sowie die bis zum 31.7.2018 bestandene Krankentagegeldversicherung, … ohne Risikozuschlag fortzuführen, da die Pflicht der Kl. zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zum 31.3.2019 entf...mehr

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Jansen, SGG § 39 Zuständigk... / 2.3 Erstinstanzliche Zuständigkeit

Rz. 4 Gemäß § 39 Abs. 2 kann das Bundessozialgericht auch als erstinstanzliches (und gleichzeitig letztinstanzliches) Gericht zuständig sein. Diese Regelung hat Ausnahmecharakter und ist deshalb eng auszulegen (BVerwG, Urteil v. 30.7.1976, IV A 1.75). Oberste Gerichtshöfe müssen zwar im Wesentlichen Rechtsmittelgerichte sein, jedoch ist eine (auch) erstinstanzliche Zuständig...mehr

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ZErb 05/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Jacoby/Schwab FamFG Kommentar 4., neu bearbeitete Auflage 202...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Die Kl. unterhielt bei der Bekl. bis zum 31.7.2018 eine private Krankheitskostenvollversicherung gemäß den Tarifen V und E und bis zum 31.7.2018 eine Krankentagegeldversicherung gemäß dem Tarif K. In der Zeit vom 1.8.2018 bis 31.3.2019 bezog die Kl. Arbeitslosengeld. Die Kl. war daher während dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 1 ...mehr

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Jansen, SGG § 20 Schutz des... / 2.2 Strafvorschrift

Rz. 3 Die Strafvorschrift des § 20 Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.1975 durch das Einführungsgesetz zum StGB v. 2.3.1974 (BGBl. I S. 469) eingefügt. Die besondere Bedeutung der Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters wird auch dadurch verdeutlicht, dass der Gesetzgeber nicht nur eine Ordnungswidrigkeitsbestimmung geschaffen hat, wie zum Schutz ehrenamtlicher Mitglieder der ...mehr

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AGS 05/2022, Beratungshilfe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des AG Pankow-Weissensee beinhaltet gleich mehrere bedeutende Punkte. Vorliegend sollen jedoch nur die wesentlichen besprochen werden. 1. Nachträgliche Antragstellung Gem. §§ 4 Abs. 6, 6 Abs. 2 BerHG ist – anstelle der persönlichen Antragstellung bei Gericht – der Direktzugang zur Beratungsperson möglich. Insoweit eröffnet das BerHG in Abweichung des "Regelfal...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Einreichu... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Antrag eines Gläubigers auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft, welcher vom Nachlassgericht zurückgewiesen worden ist. Am … 2019 ist der Erblasser A ohne Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben. Seine Eltern waren bereits vorverstorben. Die Beteiligten X und Y sind seine Geschwister. Diese hatten die Erbschaft mit Erklärungen v...mehr

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Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 4 Arbeitgeber sind alle Personen, die einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff wird in § 16 übernommen, jedoch mit dem sinnvollen Zusatz, dass es sich um einen versicherungspflichtigen Beschäftigten handeln muss. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers muss regelmäßig, aber nicht ununterbrochen erfolgen, was durch § 16 Abs. 3 Satz 2 – en...mehr

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Jansen, SGG § 18 Ablehnungs... / 2.1 Ablehnungsgründe

Rz. 2 Da grundsätzlich die Verpflichtung besteht, das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu übernehmen, musste in § 18 Abs. 2 eine Regelung getroffen werden, die in abschließender Aufzählung die Tatbestände nennt, bei denen der ehrenamtliche Richter die Übernahme des Amtes ablehnen kann. Verweigert ein ehrenamtlicher Richter ohne das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes gemäß Ab...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzungen des Wiederauflebens einer privaten Krankenversicherung nach Beendigung der gesetzlichen Versicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit

VVG § 192; BGB § 305c § 307; AVB-AWG § 4; SGB V § 5 Abs. 2 Nr. 2 § 188 Abs. 4 Leitsatz 1. Verspricht eine Anwartschaftsversicherung für die Dauer einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit das Wiederaufleben der Vollversicherung bei Beendigung dieses Grundes, so ist dieser Zeitpunkt auch dann maßgeblich, wenn die gesetzliche Absicherung aus anderen G...mehr

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FoVo 05/2022, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässiger Rechtsmittelweg Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dass die Vollstreckung sich auf eine einstweilige Anordnung bezieht, steht der Statthaftigkeit nicht entgegen. Denn § 70 Abs. 4 FamFG gilt nicht für das Vollstreckungsverfahren, das als selbstständiges Verfahren mit einem eigenen Re...mehr

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Jansen, SGG § 20 Schutz des... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die wie § 40 Abs. 1a DRiG, § 40 Abs. 2 SGB IV und § 26 ArbGG die Rechtsstellung der ehrenamtlichen Richter (ehrenamtlich Tätigen) stärkt, bestimmt einen umfassenden Schutz hinsichtlich der Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters, der durch die Strafvorschrift in § 20 Abs. 2 nochmals betont wird. Vergleichbare Vorschriften kennen die ZPO, StPO und VwGO n...mehr

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Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.1 Rechte der ehrenamtlichen Richter

Rz. 2 Die ehrenamtlichen Richter üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie ein Berufsrichter aus. Damit werden die Aufgaben der Amtsausübung nicht bezeichnet, sondern es wird lediglich klargestellt, dass ein ehrenamtlicher Richter bei der Ausübung der ihm kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben gegenüber einem Berufsrichter gleichberechtigt ist. Zur Ausfüllung dieses Gleichstellung...mehr

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Jansen, SGG § 23 Ausschuss ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) ist mit Wirkung v. 1.4.2008 Abs. 1 neu gefasst worden. Eine erneute Neufassung von Abs. 1 ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (4. SGB IV-ÄndG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum ...mehr

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Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.3 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter

Rz. 5 Für die Tätigkeit in einem Ehrenamt enthält man kein Entgelt, sondern eine Entschädigung (vgl. auch § 41 SGB IV für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane). Gemäß § 19 Abs. 2 erfolgt die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) v. 5.5.2004 (BGBl. I S. 718). Danach erhalten die ehrenamt...mehr

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Jansen, SGG § 47 Voraussetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift nennt die rechtlichen Bestimmungen für die an das Bundessozialgericht berufenen ehrenamtlichen Richter. Sie entspricht im Wesentlichen § 35, es wird jedoch nicht auf §§ 13 und 14 verwiesen. Insoweit enthalten §§ 45 und 46 (notwendige) Sonderregelungen. Wie auch § 35 regelt § 47 die Besonderheiten, die für die am Bundessozialgericht tätigen ehrenamtlichen...mehr

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Jansen, SGG § 17 Ausschließ... / 2.3 Ausnahmen im Vertrags(zahn)arztrecht

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 4, der durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1814) geändert worden ist, Ausnahmen zu den Ausschlussgründen der Abs. 2 und 3. In den Kammern (Senaten) für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten können Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der Kranken- und Pflegekassen...mehr

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Jansen, SGG § 17 Ausschließ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, beim Vorliegen welcher persönlichen und/oder beruflichen Voraussetzungen die Ausübung des Amtes eines ehrenamtlichen Richters in der Sozialgerichtsbarkeit zwingend ausgeschlossen ist. Sie stimmt in § 17 Abs. 1 mit den Regelungen anderer Verfahrensordnungen (§ 21 VwGO, § 18 FGO, § 32 GVG) überein und verhält sich in den Abs. 2 bis 4 zu spezielle...mehr