Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.4 Landesrecht bricht Bundesrecht (Abs. 2)

Rz. 17 Soweit Landesrecht besteht, ist dieses maßgeblich für die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. Geregelt wird dies in den Ausführungsgesetzen der Länder (Schmeller, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 97 Rz. 5 ff.; Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 97 Rz. 7; Deckers, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 97 Rz. 12). Dabei haben die Länder einen we...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 79 Bieritz-Harder/Conradis/Thie (Hrsg.), LPK-SGB XII, 12. Aufl. 2020. Fichtner/Wenzel (Hrsg.), SGB XII, 4. (letzte) Aufl. 2009. Gottschick/Giese, BSHG, 9. (letzte) Aufl. Gerlach, Streitfall § 98 Abs. 5 SGB XII, ZfF 2008 S. 1. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl. 2020. Hammel, Zuständigkeitsprobleme beim ambulant betreuten Wohnen, ZFSH/SGB 2008 S. 67. Josef/Wenzel, Zuständ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8.1 Unklarheit über den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 49 Steht innerhalb von 4 Wochen nicht fest, ob und (eigentlich "oder", so auch: Treichel/Schoch, in: LPK-SGB XII, § 98 Rz. 32) wo der gewöhnliche Aufenthalt begründet worden ist oder ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, so tritt die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers ein, an dem der Betroffene seinen tatsächlichen Aufenthalt hat....mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigun...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1) Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förder...mehr

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Jung, SGB XII § 99 Vorbehalt abweichender Durchführung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt inhaltlich unverändert die Heranziehungsregelungen des § 96 BSHG. Der verbleibende Regelungsgehalt des § 96 BSHG (Bestimmung der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe) findet sich in § 3. Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachliche Zuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte zur sachlichen Zuständigkeit der örtlichen und überörtlichen Träger Sozialhilfe der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG (Gesetz v. 30.6.1961, BGBl. I S. 815) in vereinfachter Regelungstechnik zusammengefasst (Hohm, in: Schellhorn e.a., SGB XII, § 97 Rz. 1). Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetzung der Regelversorgungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 36 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. In Abs. 5 Satz 2 wurden die Bezugsvorschriften zum 1.4.2007 redaktionell mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26....mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Ursprünglich war die Vorschrift mit "Verträge" überschrieben und mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenve...mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkommensausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) zum 1.1.2015 eingeführt. Die Norm geht mit der Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge einher und gleicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die für alle Erprobungsregelungen geltenden Grundsätze. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehungen zu Zahnärzten und Zahntechnikern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt. Abs. 2 Satz 7 wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3345) mit Wirkung zum 21.12.2004 eingefügt. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der ges...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.13 Annexzuständigkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 6)

Rz. 73b Mit Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX (vgl. Rz. 1e) und der Schaffung von Trägern der Eingliederungshilfe mussten für diese neuen Träger Zuständigkeitsregelungen getroffen werden. Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit sind entbehrlich, da das SGB IX keine Unterscheidung zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe vornimmt. Di...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.1 Abweichung von der Zuständigkeitsregelung ist unzulässig

Rz. 12 Von der Regel des Abs. 1 Satz 1, wonach für die Sozialhilfe örtlich zuständig der Träger der Sozialhilfe ist, in dessen Bereich sich der Leistungsberechtigte tatsächlich aufhält, kann nicht, auch nicht im Wege der Vereinbarung, abgewichen werden (vgl. Rz. 14; Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 13; Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 98 Rz. 34). Sie ist unab...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.4 "Verlängerte" Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 26 Nach Abs. 1 Satz 2 bleibt die einmal begründete Zuständigkeit bis zur Beendigung der Leistung bestehen, wenn die Leistung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Sozialhilfeträgers erbracht wird. Nicht die Leistung, sondern die Zuständigkeit wird "verlängert", daher muss nicht notwendigerweise vorher bereits Sozialhilfe geleistet worden sein. Es reicht aus, wenn ers...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.7 Allgemeine Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Abs. 5)

Rz. 26 Die Regelung stammt inhaltsgleich (unter Vornahme redaktioneller Änderungen) aus § 101 BSHG. Rz. 27 Trotz des systematischen, weniger des inhaltlichen Zusammenhangs mit den Regelungen des § 97, um dessen Abs. 5 es sich handelt, wird hiermit keine sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe begründet (Treichel, in: LPK-SGB XII, § 97 Rz. 15; Deckers...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.11 Freiheitsentziehung (Abs. 4)

Rz. 61 Für Hilfen an Personen, die sich auf richterliche Anordnung in einer Einrichtung zum Vollzug von Freiheitsentziehung aufhalten oder aufgehalten haben, gelten § 98 Abs. 1 und 2 sowie §§ 106 und 109 entsprechend. Die genannten Einrichtungen werden somit den stationären Einrichtungen gleichgestellt. Der Einrichtungsort soll auch hier vor den besonderen Kostenbelastungen,...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.6 Annexzuständigkeit des überörtlichen Trägers (Abs. 4)

Rz. 20 Eine bestehende sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst zugleich auch die Zuständigkeit für weitere Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln (des SGB XII) zu erbringen sind. Das gilt nach dem Wortlaut der Vorschrift auch für die Kosten der Bestattung nach § 74 (vgl. Rz. 25). Die Zuständigkeitserweiterung greift nicht bei bloß teilstation...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.4 2-Monats-Frist

Rz. 43 Ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung nicht vorhanden, so ist auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort abzustellen, den der Betroffene in den 2 Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat. Fallen in diesen Zeitraum mehrere gewöhnliche Aufenthaltsorte, so ist auf den letzten, also auf den der Aufnahme zeitlich am nächsten liegende...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8.3 Eilfall

Rz. 53 Ein Eilfall liegt vor, wenn die Hilfeleistung keinen Aufschub duldet, weil der Leistungssuchende ansonsten erhebliche Nachteile erleiden würde. Dies ist immer dann zu bejahen, wenn ansonsten Obdachlosigkeit oder Hilflosigkeit oder gesundheitliche Beeinträchtigung des Betroffenen eintreten würde (ZSprSt. v. 13.2.1997, EuG 51 S. 334). Fährt ein Krankenwagen durch das Ge...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.2 Grundsätzlich ist der örtliche Träger zuständig (Abs. 1)

Rz. 11 Die Zuständigkeitsteilung zwischen örtlichem und überörtlichem Träger richtet sich nicht nach jeweils zugeordneten Zuständigkeitskatalogen, sondern ist dergestalt geregelt, dass dem örtlichen Träger die Allzuständigkeit obliegt (Schmeller, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 97 Rz. 3; Treichel, in: LPK-SGB XII, § 97 Rz. 8; Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 97 Rz. 7). Nur...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3 Tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 16 Grundsätzlicher Anknüpfungspunkt ist der tatsächliche Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1). Damit ist für den Leistungssuchenden ein besonderer Schutz normiert, die Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt stellt die denkbar einfachste und effektivste Zuweisung dar (Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 22). Die damit erreichte Ortsnähe ermöglicht eine zügige Sachverhal...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.10 Bestattungskosten (Abs. 3)

Rz. 56 Der Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Bestattung folgt aus § 74 . Danach werden diese Kosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers richtet sich nach Abs. 3. Rz. 57 Danach ist für die Übernahme der Bestattungskosten der Träge...mehr

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Jung, SGB XII § 99 Vorbehal... / 2.1 Heranziehungsbefugnis der Kreise (Abs. 1)

Rz. 6 Das Landesrecht kann nicht bestimmen, ob die Kreise von der Heranziehungsbefugnis Gebrauch machen. Das Landesrecht kann ihnen nur diese Ermächtigung einräumen. Wieweit davon Gebrauch gemacht wird, bestimmen die Kreise selbst. Im Falle der Heranziehung von kreisangehörigen Gemeinden oder Gemeindeverbänden findet eine Verwaltungskostenerstattung nicht statt (OVG Frankfur...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Regelungsgehalt der Vorschrift findet sich bereits in § 7 der Reichsfürsorgepflichtverordnung v. 13.2.1924 (RGBl. I S. 100). Diese galt zunächst nach Art. 74, 125 GG als Bundesrecht weiter und wurde mit Wirkung zum 1.6.1962 von den Regelungen des BSHG abgelöst. Seitdem galt bis zum Inkrafttreten des SGB XII § 97 BSHG in verschiedenen Fassungen (Steimer, in: Mergler...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.1 Zuständigkeitsregelung ist zwingendes Recht

Rz. 10 Die Regelung der sachlichen Zuständigkeit dient – wie die der örtlichen (vgl. Komm. zu § 98 Rz. 12 ff.) – der Rechtssicherheit und der Kostenverteilung zwischen den Trägern (Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 97 Rz. 2; Deckers, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 97 Rz. 2 f.). Der Bürger muss wissen, an welche Behörde er sich im konkreten Einzelfall wenden kann und mu...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.9 In der Einrichtung geborenes Kind (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 55 Wird in einer stationären Einrichtung ein Kind geboren, so geht bei der Frage der Zuständigkeit der Hinweis auf den gewöhnlichen Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung ins Leere. Daher knüpft in diesen Fällen das Gesetz die Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt der Mutter an. Hier gelten die generellen Regelungen. Nach seinem Sinn und Zweck ist Abs. 2 Satz ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.2 Notwendigkeit der stationären Betreuung

Rz. 33 Die Notwendigkeit stationärer Betreuung ("Heimbetreuungsbedürftigkeit", vgl. Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 54) ist gegeben, wenn jemand in Anbetracht seiner körperlichen oder seelischen Beschaffenheit oder weil er mittellos ist und trotz Arbeitsfähigkeit eine zur Bestreitung seines Unterhalts ausreichende Erwerbsfähigkeit nicht finden kann, der Fürsorge ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.2. Wissenschaftliche Begleitung (Abs. 2)

Rz. 7 Der GKV-Spitzenverband veranlasst eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards (Satz 1). Ziel ist die Erreichung möglichst hochwertiger Evidenz zur Wirksamkeit der Therapieangebote nach Abs. 1 (Satz 2). Dabei sind die Besonderheiten der pädophilen Sexualstörungen zu berücksichtigen. Im Hinbli...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Präventiv muss darauf hingewirkt werden, dass drohende sexuelle Übergriffe auf Kinder nicht begangen werden. Bei Missbrauchshandlungen, die auf pädophile Neigungen zurückzuführen sind, kann hierzu auch im Gesundheitswesen ein wichtiger Beitrag geleistet werden. Die Krankenkassen stellen Mittel für entsprechende Modellvorhaben bereit.mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Sachverständigenbericht (Abs. 3)

Rz. 8 Der von unabhängigen Sachverständigen zu erstellende Bericht über die Ergebnisse der Auswertung nach Abs. 2 wird durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht (Satz 1). Die Sachverständigen dürfen nicht für Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen oder deren Verbände tätig oder als Leistungserbringer oder deren Angestellte am Modellvorhaben beteiligt sein (Satz 2). G...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.12 Wechsel in ambulante Wohnmöglichkeiten (Abs. 5)

Rz. 66 Die Vorschrift hat keinen Vorgänger im BSHG. Ihr Zweck besteht darin, in den genannten Fällen als nicht sachgerecht angesehene Kostenverschiebungen zu vermeiden, die dann auftreten können, wenn ein Träger der Sozialhilfe außerhalb seines Bereiches gemäß Abs. 2 stationäre Leistungen erbringt, dann ein Hilfeartwechsel von der stationären zur ambulanten Hilfe stattfindet...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.3 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 35 Die Zuständigkeit für eine stationäre Leistung in einer Einrichtung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Leistungssuchenden im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung oder in den 2 letzten Monaten vor der Aufnahme (Abs. 2 Satz 1). Das Gesetz verwendet die Begriffe gewöhnlicher Aufenthalt und gewöhnlicher Aufenthaltsort synonym, eine sachliche Unters...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche Zuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Regelungsgehalt der Vorschrift findet sich bereits in § 7 der Reichsfürsorgepflichtverordnung v. 13.2.1924 (RGBl. I S. 100). Diese galt zunächst nach Art. 74, 125 GG als Bundesrecht weiter und wurde mit Wirkung zum 1.6.1962 von den Regelungen des BSHG abgelöst. Seitdem galt bis zum Inkrafttreten des SGB XII § 97 BSHG in verschiedenen Fassungen (S...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich), Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Sie sah einen Finanzausgleich auf der Ebene der Landesverbände bei überdurchschnittlichen Bedarfssätzen vor und war vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1995 gültig. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch d...mehr

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Sommer, SGBV SGB V § 272a Sonderregelung für den Gesundheitsfonds im Jahr 2022

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 61a des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 20.7.2021 eingefügt. Mittel der Liquiditätsreserve über der Mindesthöhe fließen im Jahr 2022 an den Gesundheitsfonds. 1 Allgemeines Rz. 2 Mittel der Liquidi...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2a des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung v. 15.11.2019 (BGBl. I S. 1604) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. § 65e führt eine anteilige Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen ein. Die private Krankenversicherung leistet einen ihrem Versichertenanteil e...mehr

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Jung, SGB XII § 99 Vorbehal... / 2.2 Heranziehungsbefugnis des überörtlichen Trägers

Rz. 10 Sinngemäß gilt das zur Heranziehungsbefugnis der Kreise Gesagte mit der Ausnahme, dass auch die Widerspruchsbefugnis, wenn Landesrecht dies bestimmt, von der Heranziehung umfasst ist (Schmeller, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 99 Rz. 9).mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 BT-Drs. 18/1307. Gaßner/Göpffarth, Die jüngsten Änderungen im Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen, SozSich 2015 S. 67. BAS, Verfahrensbeschreibung für die Berechnung der Mittel aus Zusatzbeiträgen im Einkommensausgleich nach § 270 a Absatz 1 SGB V i. V. m. § 43 Absatz 2 RSAV im Ausgleichsjahr 2020 vom 9.1.2020 (www.bundesamtsozialesicherung.de).mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 2 Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (BVerwG, Urteil v. 17.11.1994, 5 C 13/92; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2006, L 7 SO 4415/05). Daher ist eine schnelle, möglichst einfache und wenig streitbefangene Zuständigkeitsfeststellung erforderlich. Ferner ist wegen der immer zu berücksichtigenden Besonderheiten des Einzelfalles eine möglichst...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 1 Allgemeines

Rz. 6a Aus der Festlegung des Abs. 3, wonach die Sozialhilfe von örtlichen und überörtlichen Trägern geleistet wird, folgt zugleich, dass es neben den örtlichen auch überörtliche Träger der Sozialhilfe geben muss, denn ein kraft Gesetzes zur Leistung verpflichteter Träger muss vorhanden sein, um leisten zu können (Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 97 Rz. 3; Schmeller, in...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.5 Subsidiäre bundesrechtliche Zuständigkeitszuweisung (Abs. 3)

Rz. 18 Soweit eine landesrechtliche Bestimmung nicht getroffen wird, was derzeit (1.8.2021) nicht der Fall ist, gilt subsidiär Abs. 3. Danach ist der überörtliche Träger für die dort enumerativ aufgeführten Leistungen zuständig. Die genannten Leistungen stellen nicht mehr den wesentlichen Kern des Sozialhilferechts dar (vgl. oben Rz. 4). Dennoch ist damit eine gewisse Präfer...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.2 Funktion der Zuständigkeitsregelung

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, welcher von mehreren infrage kommenden sachlich zuständigen Trägern zur Gewährung der Hilfe im jeweiligen Einzelfall nicht nur berechtigt, sondern auch zugleich verpflichtet ist (Steimer, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 98 Rz. 8). Damit wirkt diese Vorschrift in drei Richtungen (Funktionen): Für den Sozialhilfeträger ist die örtliche Zuständigkeits...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7 Sonderzuständigkeit bei Hilfe in stationären Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 29 Nach altem Recht galt auch für stationäre Leistungen in Einrichtungen die Zuständigkeit des tatsächlichen Aufenthaltes (vgl. Rz. 3, dort auch gesetzgeberische Motivation). Der damit einhergehenden ungleichen Lastenverteilung zwischen den Sozialhilfeträgern wurde mit Kostenerstattungsregelungen begegnet. Diese führten zu erheblichem Verwaltungsaufwand, sodass § 97 mit ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.5 Exkurs: Zuständigkeit für Leistungen der Grundsicherung (Abs. 1 Satz 2 a. F.)

Rz. 27 Für Leistungen nach dem 4. Kapitel– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – war nach Abs. 1 Satz 2 a. F. bis 31.12.2012 (vgl. Rz. 1c) der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich der gewöhnliche Aufenthaltsort (die Begriffe Aufenthalt und Aufenthaltsort werden synonym verwendet, dazu Rz. 35 ff.) des Leistungsberechtigten liegt. Diese Vors...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.3 Eil- und Zweifelsfälle (Landesrecht)

Rz. 12 Damit die Hilfe in jedem Fall unverzüglich geleistet werden kann, haben die Länder – mit Ausnahme der Stadtstaaten Berlin und Hamburg; in Bremen sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven eigenständige örtliche Träger), bei denen örtlicher und überörtlicher Träger zusammenfallen – besondere Zuständigkeitsregelungen für Eil- und Zweifelsfälle in den jeweiligen Land...mehr

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Jung, SGB XII § 99 Vorbehal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um eine größere Ortsnähe zu erreichen, gibt die Vorschrift den Ländern die Ermächtigung zu bestimmen, dass und inwieweit Sozialhilfeträger örtliche Behörden zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe heranziehen können. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 3 Landesrecht kann bestimmen, dass und inwieweit die Kreise ihnen zugehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Auf...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8.2 Gewöhnlicher Aufenthalt nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln

Rz. 52 Diese Fallgestaltung war im alten Recht des BSHG nicht geregelt. Es war aber anerkannt, dass im Wege der Lückenfüllung auch hier die vorläufige Eintrittspflicht des Sozialhilfeträgers des tatsächlichen Aufenthaltsortes eintrat (Mergler/Zink, BSHG, § 97 Rz. 33). Nunmehr wird diese Fallgestaltung von Abs. 2 Satz 3 ausdrücklich mit umfasst, so dass auch bei tatsächlich n...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.1 Stationäre Einrichtung

Rz. 32 Der Begriff der stationären Einrichtung wird in § 13 definiert. Danach sind stationäre Einrichtungen solche, in denen Leistungsberechtigte leben und die erforderlichen Hilfen erhalten. In diesem Sinne zählen dazu alle Einrichtungen, die der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dienen (§ 13 Abs. 2). Damit ist zu...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte zur sachlichen Zuständigkeit der örtlichen und überörtlichen Träger Sozialhilfe der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG (Gesetz v. 30.6.1961, BGBl. I S. 815) in vereinfachter Regelungstechnik zusammengefasst (Hohm, in: Schellhorn e.a., SGB XII, § 97 Rz. 1). Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen und des überörtlich...mehr