Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 4 Aktivlegitimation / 3. Fälle der Sozialhilfebedürftigkeit nach § 116 Abs. 3 S. 3 SGB X

Rz. 88 Der Anspruchsübergang auf die Sozialleistungsträger nach der relativen Theorie ist in Fällen des Mitverschuldens ausgeschlossen, soweit der Geschädigte oder seine Hinterbliebenen dadurch hilfsbedürftig im Sinne der Vorschriften des SGB XII werden. Rz. 89 Auch diese Ausnahme gewährt dem Geschädigten ein echtes Quotenvorrecht mit der Folge, dass sich das Vorrecht des Ges...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / b) Haftungsbeschränkung zugunsten des Unternehmers

Rz. 107 Nach § 104 Abs. 1 SGB VII sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, we...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / c) Haftungsbeschränkung zugunsten der im Betrieb tätigen Personen

Rz. 131 § 105 SGB VII entspricht im Wesentlichen dem früheren § 637 Abs. 1 RVO. Er regelt die Haftungsbeschränkung zugunsten anderer im Betrieb tätiger Personen. Rz. 132 Im Gegensatz zu § 637 RVO, der eine Haftungsbeschränkung nur zugunsten derjenigen vorsah, die demselben Betrieb des Geschädigten angehörten und die durch eine betriebliche Tätigkeit den Schaden verursacht hat...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / a) Übergangsfähige Positionen

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / Literaturtipps

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / a) Allgemeines

Rz. 102 Für Schadensfälle ab dem 1.1.1997 gelten die Regelungen des SGB VII. Im 4. Kapitel des SGB VII sind die geltenden Vorschriften über die Haftung von Unternehmen, Unternehmensangehörigen und anderen Personen, die den Arbeitsunfall eines Versicherten verursacht haben, geregelt. Rz. 103 Das 4. Kapitel beginnt mit den §§ 104 ff. SGB VII, welche die bisherigen Regelungen de...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 2. Quotenvorrecht des Geschädigten bei unzureichender Haftungshöchstsumme

Rz. 79 Ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens durch Gesetz der Höhe nach begrenzt, so erfolgt ein Forderungsübergang auf den Sozialleistungsträger nur, soweit er nicht zum Ausgleich des Schadens des Geschädigten oder seiner Hinterbliebenen erforderlich ist (§ 116 Abs. 2 SGB X). Rz. 80 Ebenso wie das Befriedigungsvorrecht des § 116 Abs. 4 SGB X ist das Quotenvorrecht des §...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1 Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / g) Bindung der Gerichte

Rz. 158 § 108 Abs. 1 SGB VII bestimmt, dass ein Gericht, das über Ersatzansprüche der in den §§ 104 ff. SGB VII genannten Art zu entscheiden hat, an eine unanfechtbare Entscheidung nach SGB VII oder nach dem Sozialgerichtsgesetz (auch des Unfallversicherungsträgers selbst, vgl. BGH VersR 2009, 1074) gebunden ist, soweit dort entschieden wurde, ob ein Versicherungsfall vorlie...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / VIII. Angehörigenprivileg

Rz. 101 Das Familienprivileg nach § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X schließt einen Forderungsübergang auf einen Sozialleistungsträger bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben, aus. Diese Regelung entspricht dem § 67 Abs. 2 VVG a.F. im Privatversicherungsrecht, der nunmehr aufgru...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / i) Verjährung des Regressanspruchs

Rz. 166 Durch die Regelung des § 113 SGB VII wird die Verjährungsfrist für den Regressanspruch nach § 110 SGB VII der deliktischen Verjährung nach §§ 195 ff. BGB angepasst. Auch der Regressanspruch verjährt nunmehr in drei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger bindend festgestellt oder ein entsprechendes Urteil rechtskrä...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / dd) Arbeitslosenunterstützung/Hartz IV

Rz. 620 Auch demjenigen, der Arbeitslosengeld, ALG II, Übergangsgeld oder Hartz IV bezieht, steht ein Anspruch auf Ersatz seines Verdienstausfalles zu (BGH DAR 2008, 467). Allerdings sind Sozialleistungen mit dem Schaden wegen Minderung bzw. Aufhebung der Erwerbsfähigkeit gem. § 843 BGB kongruent, sodass der Anspruch auf die Schadensersatzzahlung in Höhe der geleisteten Sozi...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / d) Erweiterung der Haftungsbeschränkung bei Aus- und Fortbildung

Rz. 150 § 106 SGB VII erweitert die Haftungsbeschränkung auf alle diejenigen Personen, die im Rahmen einer Aus- und Fortbildung in Betrieben tätig sind. Rz. 151 Einbezogen werden insbesondere:mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / h) Regress der Sozialversicherungsträger

Rz. 160 Neu geregelt ist auch der früher in § 640 RVO geregelte Regressanspruch gegen denjenigen, der einen Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dieser haftete nach § 640 Abs. 1 RVO für alles, was die Träger der Sozialversicherung nach Gesetz oder Satzung infolge des Arbeitsunfalls aufwenden mussten. Ohne Bedeutung war also, ob den Geschädigt...mehr

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zfs 01/2020, Fassung des Fe... / 3 Anmerkung:

Das OLG Brandenburg hat mit Urt. v. 11.4.2019 entschieden, dass ein Feststellungsurteil zur Verhinderung einer doppelten Inanspruchnahme des Schädigers immer die Anspruchsteile ausklammem muss, die eventuell bereits auf Dritte übergegangen sind oder künftig noch übergehen werden. Die Vorinstanz (LG Cottbus) hatte wie folgt tenoriert: Zitat "Es wird festgestellt, dass die Bekl. ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ff) Reha-Management

Rz. 563 Seit dem 1.7.2001 ist das 9. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" in Kraft getreten, durch das sowohl die medizinische wie auch die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen gefördert und die Zusammenarbeit der einzelnen Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) gefördert und koordiniert wird. So ist in § 8 Abs. 2 SGB I...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 1. Frühere Gesetzeslage

Rz. 63 Bis zum 30.6.1983 bestand zugunsten aller Sozialversicherungsträger ein absolutes Quotenvorrecht nach § 1542 RVO mit der Folge, dass die gesamten Schadensersatzzahlungen des Schädigers zunächst dem Sozialversicherungsträger für dessen Aufwendungen zugutekamen und nur der verbleibende Teil dem Geschädigten verblieb. Beispiel Der Geschädigte erleidet einen Verdienstausfa...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ee) Legalzession

Rz. 557 Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld sind als Entgeltzahlungen kongruent mit dem Teil der unfallbedingt ausgefallenen Haushaltsführungstätigkeit, der für die anderen Familienmitglieder geleistet wird (OLG Hamm r+s 2001, 506; OLG Köln r+s 2015, 422). Das gilt dann selbstverständlich nur bis zum Eintritt des Rentenalters. Sobald die Erwerbsmi...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Haftung für Personenschäden

Rz. 306 Bis zum 31.12.1996 galt gemäß § 636 RVO zugunsten des Arbeitgebers ein Haftungsausschluss für Personenschäden. Seit der Einführung des SGB VII ergibt sich der Haftungsausschluss aus § 104 SGB VII. Der Haftungsausschluss greift nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg her...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / cc) Gesetzliche Altersrente

Rz. 614 Jeglicher Erwerbsschaden endet mit dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters. Dieses ist in § 35 SGB VI für die Geburtsjahrgänge ab 1965 nunmehr auf das 67. Lebensjahr (bei Soldaten und Polizisten früher) angehoben worden. Die gestaffelte Anpassung für die Jahrgänge 1947 bis 1964 ergibt sich aus § 7a SGB II (für jedes Jahr ab 1947 bis 1957 einen Monat, für die Jahrg...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 3. Hilfsmittelverzeichnis

Rz. 397 Von den vermehrten Bedürfnissen sind auch diejenigen Hilfsmittel abzusetzen, die vom Sozialversicherungsträger nach § 31 SGB VII gewährt werden können. Um welche Hilfsmittel es sich dabei handelt, ergibt sich aus dem Hilfsmittelverzeichnis des § 139 SGB V. Es lässt sich im Internet unter www.rehadat.de finden. Es handelt sich dabei um alle ärztlich verordneten Dinge,...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / gg) Rentenfragen

Rz. 629 Insbesondere in Fällen lang anhaltender verletzungsbedingter Arbeitsausfälle taucht immer wieder die Frage auf, ob später, bei Erreichen der Altersgrenze, die Rente unverändert gesichert ist, der Geschädigte/Verletzte also so gestellt ist, als ob er durchgängig weitergearbeitet hätte. Rz. 630 Für Schadensfälle nach dem 1.7.1983 ist das jetzt eindeutig geregelt: Ein Re...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2020

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / f) Gestörtes Gesamtschuldverhältnis

Rz. 157 Haftet neben den nach den §§ 104 bis 106 SGB VII privilegierten Erstschädigern noch ein Zweitschädiger, der nicht haftungsprivilegiert ist, so beschränkt sich dessen Haftung nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses auf die Schadensquote, die er ohne Haftungsprivilegierung des Erstschädigers zu tragen hätte (BGH r+s 2004, 126 und BGH zfs 2003, 545).mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Einzusetzendes Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Für die Entscheidung über die Gewährung von PKH ist in erster Linie das anzusetzende Einkommen gem. § 115 Abs. 1 ZPO maßgeblich, da sonstiges Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO nur anzusetzen ist, soweit dies in Anlehnung an § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zumutbar ist. Rz. 18 Die Partei hat daher einzusetzen:mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Haftung für Personenschäden

Rz. 313 Bis zum 31.12.1996 haftete der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber grundsätzlich auch für Personenschäden, die er diesem bei einem Verkehrsunfall zugefügt hatte. Hingegen galt gemäß § 636 RVO zugunsten des Arbeitgebers ein Haftungsausschluss für Personenschäden. Seit der Einführung des SGB VII gilt auch ein Haftungsausschluss zugunsten des Arbeitnehmers bei Personenschäd...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / Q. Kontenpfändung

Rz. 72 Bei einer Kontenpfändung wird auf S. 4 des PfÜB-Formulars Anspruch D "an Kreditinstitute" angekreuzt. Sodann füllt man ggf. auf S. 6 unter Anspruch D weiteres aus: Rz. 73 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 74 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 75 Da in der Praxis häufig das Problem bestand, dass zwar das A...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 1. Allgemeines

Rz. 90 Der Gesetzgeber hatte bis 31.12.1996 Haftungsbeschränkungen in den §§ 636, 637 RVO normiert. Diese sind seit 1.1.1997 durch das SGB VII abgelöst worden, das im Wesentlichen das System der Haftungsbeschränkungen nach §§ 636, 637 RVO übernommen hat, teilweise aber auch Haftungsbeschränkungen erweitert hat. Rz. 91 Beachte Es ist für die Praxis unverzichtbar, den Inhalt de...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / IV. Zeitpunkt des Forderungsübergangs

Rz. 49 Der Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger findet im Zeitpunkt des Schadensereignisses, also in der logischen Sekunde des Schadens statt (st. Rspr., vgl. z.B. BGH v. 23.9.2014 – VI ZR 483/12 – NZV 2015, 179). Rz. 50 Problematisch war hierbei, inwieweit bei Schadensfällen aus früheren Jahren nach dem oben erwähnten Grundsatz bereits Schadensersatzansprüche...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / e) Freistellung des auf der Betriebsstätte selbst tätigen Unternehmers

Rz. 156 Die Haftungsprivilegierung des § 106 Abs. 3 SGB VII kommt auch einem versicherten Unternehmer zugute, der selbst eine vorübergehende betriebliche Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt (BGH zfs 2001, 454; BGH NZV 2015, 179). Die Haftungsprivilegierung ist ausdrücklich nur auf solche Per...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düssel...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 2. Sozialleistungsträger

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FoVo 8+9/2020, Berücksichti... / 2 II. Die Entscheidung

Die Ausgangsentscheidungen halten einer rechtlichen Nachprüfung durch den BGH nicht stand. Notwendiger Unterhalt = individuelles Sozialhilfeniveau Zutreffend geht das LG davon aus, dass bei der nach § 850d ZPO erfolgten Pfändung von Arbeitseinkommen der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne von § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO grundsätzlich dem notwendigen Lebensunter...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 3. Rechtsfolgen

Rz. 29 Das bedeutet, dass derjenige, der infolge eines Unfallereignisses sowohl zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger als auch Ansprüche gegen Sozialleistungsträger erworben hat, diese nicht nebeneinander (kumulativ) durchsetzen kann. Soweit der Geschädigte nämlich infolge des Unfallereignisses Sozialleistungen erhält, erwirbt der Sozialleistungsträger ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VII. Einholung von Drittauskünften gem. § 802l ZPO

Rz. 96 Sofern der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder bei der Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist, kann der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 ZPO Auskunft einholen:mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 6. Gestörte Gesamtschuld

Rz. 34 Hiervon zu unterscheiden sind die Fälle der gestörten Gesamtschuld. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn einer von zwei Schädigern dem Geschädigten gegenüber aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses nicht haftet. Rz. 35 Beispiel Ein Gebrauchtwagenhändler überredet einen Kunden zu einer Probefahrt mit einem hochwertigen Fahrzeug. Das Fahrzeug ist nicht kaskov...mehr