Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.1 Eingreifen des Erlaubnisvorbehalts (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Grundsätzlich steht nach Abs. 1 Satz 1 jede (Vollzeit-)Pflegestelle unter einem sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies besagt, dass vor Aufnahme der Vollzeitpflege eine Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes einzuholen ist. In der Folge zieht das eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Personensorgeberechtigten nach sich, da diese in ihrem Aufenthaltsbestim...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 2.2 Jugendberichte der Länder

Rz. 4 In den Ländern sind die Berichtspflicht der Landesregierungen sowie das Ausmaß und der Inhalt der Berichte unterschiedlich geregelt. Einige landesrechtliche Regelungen sehen vor, dass die jeweilige Landesregierung in einer Vorlage an den Landtag darlegt, welche Schlussfolgerungen sie für den Bereich der Jugendhilfe aus dem Bericht der Bundesregierung für das Land zieht...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.2 Systematische Einordnung

Rz. 3 § 74 gehört zum 2. Abschnitt des 5. Kapitels des SGB VIII, das die institutionelle Ordnung der Jugendhilfe regelt. Während der 1. Abschnitt sich mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe befasst, ordnet der 2. Abschnitt die gesellschaftliche Mitwirkung durch ehrenamtliche Tätigkeit einerseits (§ 73) und freie Jugendhilfe andererseits (§§ 74 bis 78). Die dafür in §§ ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.5 Förderung öffentlicher Träger

Rz. 61 Nach Abs. 5 Satz 2 gilt der Gleichheitssatz auch für das Verhältnis zwischen freien Trägern und öffentlichen Trägern. Durch dieses sog. "Besserstellungsverbot" soll eine Benachteiligung der freien Träger gegenüber den öffentlichen Trägern verhindert werden. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn der öffentliche Träger selbst gar keine gleichartige Maßnahme durchführt (vgl...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.3 Rechtsschutz

Rz. 23 Die Frage des Rechtsschutzes ist danach zu beurteilen, ob sich die Pflegeperson gegen die Versagung oder die Rücknahme und den Widerruf der Pflegeerlaubnis zur Wehr setzen will. Versagt das Jugendamt der Pflegeperson die Erteilung der Pflegeerlaubnis, so kann diese nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine Verpflichtungsklage zu den Verwaltungsgerichten erheben. Demg...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.3 Relevanter Markt

Rz. 11 Mit dem Begriff des sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Marktes i. S. d. Art. 81 EGV werden die in Betracht kommenden Produkte oder Dienstleistungen, die aus der Sicht eines verständigen Verbrauchers aufgrund ihrer Eigenschaften, ihres Preises oder des Verwendungszwecks als gleichwertig angesehen werden, bezeichnet (sog. Bedarfsmarktkonzept). Für die Feststellu...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.3 Verhältnis zu anderen Finanzierungsformen

Rz. 6 Das Finanzierungssystem der §§ 74 ff. ist – von den Sonderregelungen der §§ 78a ff. abgesehen – offen gestaltet. Es hat keinen abschließenden Charakter. Weitere Finanzierungsformen sind also nicht ausgeschlossen. Den freien Trägern ist es ferner nicht verwehrt, sich Kostenerstattungsansprüche der Leistungsberechtigten abtreten zu lassen. Das BVerwG hat dies für das Soz...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Absatz 1 benennt als Strukturprinzipien die Trägervielfalt und die Vielfalt der Inhalte und Methoden. Damit hat der Gesetzgeber die Pluralität der Jugendhilfe im Gesetz festgeschrieben und zugleich die Grundlage für die nachfolgende Differenzierung der Leistungen und der Leistungsträger in der Jugendhilfe gelegt. Absatz 2 stellt klar, dass die Aufgaben der Jugendhilfe ...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 82 bestimmt die Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde (Abs. 1) sowie der Länder (Abs. 2). Während Abs. 1 sich mit seinen Verpflichtungen an die oberste Landesbehörde, d. h. eine konkrete Behörde richtet, treffen die Verpflichtungen des Abs. 2 die Länder. Damit sind alle Staatsorgane eines Landes, insbesondere die Landesparlamente und die Landes...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.4 Aufgaben des Jugendhilfeausschusses

Rz. 7 Absatz 2 stellt zu Beginn klar, dass der Jugendhilfeausschuss eine umfassende Zuständigkeit und die Befugnis hat, sich mit allen Themen der Jugendhilfe zu befassen (auch Befassungsrecht genannt) hat. Nummern 1 bis 3 engen diese Befugnisse nicht ein; sie stellen eine nicht abschließende Aufzählung von Themenfeldern dar. Die Themen sollten jedoch einen örtlichen Bezug ha...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.5 Auswahlermessen

Rz. 45 Auch sein Auswahlermessen zwischen in Betracht kommenden Zuwendungsempfängern muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe pflichtgemäß ausüben (vgl. Bernzen, in: Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 74 Rz. 25, 27; a. A. Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 74 Rz. 28, der ein Auswahlermessen verneint). Der öffentliche Träger darf danach zwar Maßnahmen, für die k...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.4 Höhe der Förderung

Rz. 44 Welche Rolle § 74 Abs. 3 Satz 3, wonach bei der Bemessung der Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse des freien Trägers zu berücksichtigen sind, im Zusammenhang der Bestimmungen über die Ermessenausübung spielt, bleibt unklar. Man könnte allenfalls daran denken, dass die Bestimmung das Ermessen des öffentlichen Trägers für den Fa...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.7 Gerichtliche Kontrolldichte

Rz. 29 Die Voraussetzungen für den Förderungsanspruch enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, eröffnen aber keine Beurteilungsspielräume. Sie sind durch die Gerichte also inhaltlich vollständig überprüfbar. Die Annahme einer eingeschränkten Kontrolldichte, wie sie von der Rechtsprechung ausnahmsweise bei Prüfungs- und Planungsentscheidungen angenommen wird, lässt sich verfassu...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.2 Örtliche Träger

Rz. 3a Örtliche Träger sind demnach die Kreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen diese Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgaben wahr. Dabei handelt es sich um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Für diese garantiert Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden das Recht zur Selbstverwaltung. Zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten gehört traditionell die öffentliche Für...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.1 Überblick

Rz. 64 Das SGB VIII legt nicht ausdrücklich fest, welcher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Förderung zuständig ist. Es überlässt dies im Wesentlichen dem Landesrecht. Möglicherweise hat der Gesetzgeber auch von der Festlegung allgemeiner Zuständigkeiten abgesehen, weil eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für eine Förderung in Frag...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt die Systematik der § 12 und § 19 JWG. Absatz 3 wurde durch Art. 1 Nr. 36 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) neu gefasst. Absatz 5 wurde durch Art. 1 Nr. 4a Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) eingefügt und der bisherige Abs. 5 wurde zu Abs. 6. Mit Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert die funktionale Gliederung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Wie im Bereich der Sozialhilfe nehmen örtliche und überörtliche Träger die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Dies gibt auch § 27 Abs. 2 SGB I vor. Ebenfalls der Rechtstradition entsprechend wird die Einrichtung von Jugendämtern und Landesjugendämtern ausdrücklich vorgesehen. Dies w...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2.2 Orientierungsrahmen für die Umsetzung

Rz. 4 Aufgrund der Tatsache, dass es in der Kinder- und Jugendhilfe keine allgemein verbindlichen Grundsätze gibt, die durch ein fachliches Gremium gesteuert werden, hat der Bundesgesetzgeber auf eine gesetzliche Ausgestaltung eines Orientierungsrahmens verzichtet, dies auch deshalb, weil Aufgaben des SGB VIII im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung wahrgenommen werden (so die...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 3 Literatur

Rz. 17 Bernzen, Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten des Landesjugendhilfeausschusses, ZfJ 1996 S. 17; David, Kompetenzkonflikte zwischen Jugendhilfeausschüssen und bezirklichen Verwaltungsorganen, DVBL 1994 S. 1112; Deutsches Institut für Jugend und Familie (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.3.2017, J 1.130/J 1.210 Ls – Weisungsrecht des Bürgermeisters gegenüber der Jugendam...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.1 Vorrang des Landesrechts

Rz. 3 Absatz 1 will den Strukturveränderungen infolge der Föderalismusreform Rechnung tragen. Insbesondere soll das sog. Aufgabendurchgriffsverbot in Art 84 Abs. 1 Satz 7 GG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006 (BGBl. I S. 2034) umgesetzt werden. Danach dürfen durch Bundesgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden. Wi...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.4 Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger

Rz. 5 Nachdem Abs. 2 aufgehoben wurde, eröffnen die Ausführungsgesetze der Länder die Möglichkeit, Aufgaben des örtlichen Trägers auf kreisangehörige Gemeinden zu übertragen. Diese Möglichkeit der Übertragung ist in einer Reihe von Bundesländern in den jeweiligen Ausführungsgesetzen vorgesehen: § 5 LKJHG Baden-Württemberg, § 1 Abs. 2 AGKJHG Brandenburg, § 5 Abs. 2 KJHG Hesse...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.1 Auswirkungen der Gesamt- und der Planungsverantwortung auf das europäische Vergabe- und Wettbewerbsrecht

Rz. 5 Neben der oben unter Rz. 3 f. dargelegten Zuständigkeit des Bundes für die Abstimmung von Angelegenheiten der Jugendhilfe und der Politiken mit Bezügen zur Jugendhilfe im internationalen Bereich ist darüber hinaus zu beachten, dass die Normen des Europarechts in vielfältiger Weise auf die nationalen Rechtsbestimmungen sowohl des Bundes- als auch des Landesrechts einwir...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Unterstützung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, sondern auch die personelle – z. B. Beratung durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.4 Ermessensverdichtung auf Null

Rz. 54 Ungeachtet der grundsätzlichen Eröffnung von Ermessen kann dieses sich im Einzelfall auf Null reduzieren (Ermessensreduktion), so dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtmäßig nur noch in der beantragten Art und Höhe über die Förderung entscheiden kann. Rz. 55 Das Ermessen der öffentlichen Träger kann zunächst durch bindende Entscheidungen des Haushaltsgesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 3 Musterbewerberfragebogen Adoption/Pflege

Rz. 24 Bewerberfragebogen Wir wünschen uns: ein Adoptivkind ( ) ein Pflegekind ( ) Personalien Eheschließung Wir habe...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.6 Europarechtliche Rechtsfolgen

Rz. 17 Rechtsgeschäfte, die gegen das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot verstoßen, sind gemäß Art. 81, 82 EGV (i. V. m. § 134 BGB) nichtig. Nationale Gerichte können dies entweder selbst feststellen oder müssen – in Zweifelsfällen – die Stellungnahme der Kommission über eine mögliche Freistellung einholen bzw. den Rechtsstreit aussetzen und zur Auslegung des europä­ische...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 3 Literatur

Rz. 9 Schäfer, Hilfen zur Erziehung: Eine Handlungs- und Gestaltungsaufgabe auch für die Bundesländer?, NDV 2019 S. 128; Schmidt/Wiesner, Die Kinder- und Jugendhilfe und die Föderalismusreform, ZKJ 2006 S. 449; Wabnitz, Das Modellprogramm "Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit" und sein Beitrag zum Aufbau der Infrastruktur und der Fachlichkeit der Jugendsozialarbeit in den ne...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.3 Zusammenarbeit

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 3 sollen die Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert. Auch hier enthält weder der Gesetzeswortlaut noch die Gesetzesbegründung einen konkreten Hinweis auf bestimmte Anwendungsbereiche. Die Gesetzesbegründung nennt allerdings die Vorteile und die Ziele einer interdisziplinären Zusammenarbeit....mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.2 Auf Dauer angelegte Arbeit (Satz 2)

Rz. 7 Bei der Jugendarbeit handelt es sich gerade nicht um vorübergehende Initiativen, die nach ihrer Zweckerreichung beendet sind, sondern um dauerhafte Angebote zur Förderung der Entwicklung junger Menschen. Ziele und Aufgaben sind daher bewusst auf längere Zeiträume auszurichten und haben sich nicht an politischen (kommunalen) Wahlperioden zu orientieren.mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.8 Vorbehalt landesrechtlicher Ausgestaltung

Rz. 30 Die nähere Ausgestaltung des § 77 regelt nach § 77 Satz 2 das Landesrecht. Die Länder haben jedoch von dieser Ermächtigung bislang kaum Gebrauch gemacht. Die nähere Ausgestaltung der Pflegesatzvereinbarungen obliegt damit in der Praxis den Vertragsparteien.mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.4 Leitende Funktionen

Rz. 7 Absatz 2 dehnt den Fachkräftevorbehalt, der sich in § 16 Abs. 2 JWG allein auf den Leiter des Jugendamtes bezog, auf alle leitenden Funktionen des Jugendamtes und des Landesjugendamtes aus. Erfreulicherweise wird dabei auf die Qualifikation als Fachkraft abgestellt, statt "Verwaltungsmanager" als prädestiniert für leitende Funktionen anzusehen.mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 3 Literatur

Rz. 12 Kunkel, Zu Fragen der Gewährleistungspflicht am Beispiel der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, ZfJ 1997 S. 180; Nikles, Planungsverantwortung und Planung in der Jugendhilfe, Stuttgart, 1995; Preis/Steffan, Anspruchsrechte, Planungspflichten und Förderungsgrundsätze im Kinder- und Jugendhilferecht, FuR 1993 S. 185.mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 KJHG v. 26.6.1980 (BGBI. I S. 1163) mit Wirkung zum 1.1.1991, im Beitrittsgebiet gemäß Art. 3 Einigungsvertrag (BGBI. 1990 II S. 885 S. 1072) bereits zum 3.10.1990 in Kraft gesetzt.mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.2 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 65 Örtlich zuständig ist nach allgemeinen Grundsätzen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet die Einrichtung bzw. Organisation, die eine Förderung beantragt hat, liegt und tätig wird.mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2 Ausgestaltung der Jugendarbeit (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 beschreibt die Strukturen der Jugendarbeit in Jugendverbänden und Jugendgruppen. In Abgrenzung zu Jugendverbänden handelt es sich bei den Jugendgruppen um kleinere, örtlich begrenzte Zusammenschlüsse, die nicht an übergeordnete Organisationen angeschlossen sind. 2.2.1 Selbstorganisation, gemeinschaftliche Gestaltung und Mitverantwortung junger Menschen (Satz 1) R...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.6 Gemeinsame Einrichtungen und Dienste

Rz. 7 Absatz 4 erlaubt – sogar länderübergreifend –, für die Durchführung einzelner Aufgaben gemeinsame Einrichtungen und Dienste zu errichten. Diese erhalten nicht die Eigenschaft als Träger der Jugendhilfe, sondern nehmen einzelne, dem zuständig und verantwortlich bleibenden Träger obliegende Aufgaben wahr. Als Beispiel sei die in § 2 Abs. 1 Satz 3 Adoptionsvermittlungsges...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.9 Rechtsweg

Rz. 31 Für das Verlangen von Leistungsanbietern nach dem Abschluss einer Kostenvereinbarung gemäß § 77 ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Die richtige Klageart ist die allgemeine Leistungsklage, da Gegenstand des Klagebegehrens nicht der Erlass eines Verwaltungsakts ist (VG München, SRa 2015 S. 83, 84; Siemes, SRa 2015 S. 87).mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.6.1 Adressatenkreis

Rz. 62 § 74 Abs. 6 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei der Förderung auch die Fortbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der freien Träger sowie im Bereich der Jugendarbeit die Errichtung und Unterhaltung von Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten zu berücksichtigen. Die Förderung dieser Bereiche ist allerdings auf die nach § 75 an...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.3 Landesrechtliche Regelungen

Rz. 16 Absatz 5 Satz 1 erlaubt pauschal ergänzende landesrechtliche Regelungen. Insbesondere kann das Landesrecht die Zugehörigkeit weiterer beratender, d. h. nicht stimmberechtigter Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestimmen (Abs. 5 Satz 2). Ferner kann das Landesrecht vorsehen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft (Oberbürgermeister, Landrat) und/ode...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 3 Literatur

Rz. 13 Bundesjugendkuratorium, Neu-Aktivierung der Jugendhilfeplanung: Potenziale für eine kommunale Kinder- und Jugendpolitik, 2012; Ludemann, Jugendhilfeplanung, JWohl 1994 S. 378; Deutscher Verein für Öffentliche und Private Vorsorge, Empfehlungen zur örtlichen Teilhabeplanung für ein inklusives Gemeinwesen, NDV 2012 S. 286; Maykus, Inklusion und Kommune – Sozialplanung als...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 11 auf alle Träger der Jugendarbeit eingeht, hebt § 12 die Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen gesondert hervor. Die Vorschrift ist Teil des Ersten Abschnitts zur Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, da die Jugendverbände und -gruppen anerkanntermaßen hauptsächlich auf diesen Gebieten aktiv sind. Näheres...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.1.2 Persönliche Eignung

Rz. 3 Die persönliche Eignung steht im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsstruktur des Betreffenden, sie ist unabhängig von der fachlichen Qualifikation. Eine Negativabgrenzung in Bezug auf die persönliche Eignung nimmt § 72a vor. Sowohl die fachliche Qualifikation als auch die persönliche Eignung müssen in Bezug auf die jeweilige Aufgabe vorhanden sein.mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG enthielt keine § 3 entsprechende Grundsatzregelung. Doch entspricht die in Abs. 2 und 3 normierte Struktur der Aufgabenverteilung in der Jugendhilfe durchaus der bereits im JWG geregelten Aufgabenverteilung unter den Trägern. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 eingeführt und ist seitdem unverändert.mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.2 Voraussetzungen

Rz. 25 Voraussetzung für den Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung ist, dass Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe durch Leistungsberechtigte tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind indessen selbstverständlich berechtigt, solche Vereinbarungen auch schon vor der ersten Inanspruchnahme abzuschließen.mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.6 Rechtsfolgen der Vereinbarung: Kostenübernahmeanspruch?

Rz. 19 Die Rechtsfolgen der Vereinbarungen sind gesetzlich nicht festgelegt. In den Grenzen des Rahmens des SGB VIII greift die Vertragsfreiheit ein. Maßgeblich ist mithin die dortige Regelung. Rz. 20 Bei Einzelvereinbarungen (einrichtungsbezogen) wird man aufgrund von deren Funktion grundsätzlich davon ausgehen müssen, dass sie einen Anspruch des freien Trägers gegenüber dem...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.4 Fördern

Rz. 15 Von zentraler Bedeutung ist die in § 74 Abs. 1 Satz 1 HS 2 niedergelegte Verpflichtung, die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu fördern. Mit der Förderung ist jede Form der Unterstützung freier Träger gemeint. Eine Beschränkung auf finanzielle Zuwendungen ist nicht vorgesehen, auch wenn der Förderungsanspruch grundsätzlich auf die Gewährung von Mit...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 8a Die Rechtsstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kommunalverfassungsrecht, d. h. aus der Gemeindeordnung und dem Satzungsrecht der Gemeinde bzw. der Kreisordnung und dem Satzungsrecht des Kreises. Dabei dürfen allerdings die nachfolgend erläuterten Rechte des Jugendhilfeausschusses, die sich aus dem SGB VIII ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.5 Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 14 Zu den Inhalten der Vereinbarungen über die Kosten der Inanspruchnahme macht § 77 keine rechtlichen Vorgaben. Dies lässt Raum für Ausgestaltung, solange die Höhe der Kosten Bezugspunkt der einvernehmlichen Regelung ist. Kernbestand sind die Festlegungen zur Höhe der Vergütung und zu ihrer Ermittlung. Praktisch bedarf es zumindest der Kriterien zur Bestimmung des Umfan...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 2.2 Die Gesetzgebung einzelner Bundesländer

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.2 Ermessensprüfung und Rechtsfolge

Rz. 46 Obgleich freie Träger keinen Rechtsanspruch auf Förderung gegen den öffentlichen Träger in bestimmter Art und Höhe haben, haben sie jedenfalls einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Träger ihr Ermessen fehlerfrei ausüben (vgl. BVerfG, Urteil v. 17.12.1969, 2 BvR 23/65; BVerwG, Urteil v. 19.6.1974, VIII C 89.73; OVG Hamburg, Urteil v. 12.9.1980, Bf I 1/79). Der T...mehr