Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Frankreich / b) Die institution contractuelle durch Dritte zugunsten künftiger Ehegatten

Rz. 139 Art. 1082 Abs. 1 C.C. bestimmt, dass Dritte im Ehevertrag über das gesamte Vermögen, das sie im Tod hinterlassen, oder einen Teil davon zugunsten der Ehegatten oder für den Fall, dass der donateur diese überlebt, zugunsten der aus der Ehe hervorgehenden Kinder verfügen können. Eine institution contractuelle durch Dritte zugunsten künftiger Ehegatten muss in deren Ehe...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / c) Rechtsfolge

Soweit alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die Investmentanteile als zum gemeinen Wert veräußert. Eine Kapitalertragsteuer ist nach § 19 Abs. 3 S. 5 InvStG nicht zu erheben. Besonderheiten bei den AK ergeben sich dabei nach § 19 Abs. 3 S. 3 InvStG i.V.m. § 17 Abs. 2 S. 3 EStG, wonach bei einem vorangehenden Zuzug die erhöhten AK zu berücksichtigen sein könn...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2019 Berücksichtigung von Kaufpreisminderungen / § 16 Abs. 3 GrEStG / § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Fraglich ist, ob Kaufpreisminderungen als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO anzusehen sind. Diese Fragestellung wurde vom FG München in seiner Entscheidung v. 11.4.2018, 4 K 103/18 – II R 15/18 und vom FG Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2019 Dividenden von ausländischen Tochter-Kapitalgesellschaften / § 9 Nr. 7 GewStG Für Dividenden von ausländischen EU-Kapitalgesellschaften gilt § 9 Nr. 7 S. 1 Hs. 2 GewStG. Zurückzuführen ist diese Regelung auf die Mutter-Tochter-Richtlinie. Für entsprechende Dividenden von Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gelten § 9 Nr. 7 Satz 1 Hs. 1, Satz 4 bis 7 GewStG. Die Regelung...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 8 AStG

• 2019 Nachweis von wirtschaftlichen Gründen für den Abschluss eines Geschäfts unter nicht fremdüblichen Bedingungen/§ 1 AStG Der EuGH hat mit Urteil v. 31.5.2018, C-382/16 entschieden, dass § 1 AStG mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Geltung hat dies allerdings nur dann, wenn die Norm dem gebietsansässigen Stpfl. die Möglichkeit des Nachweises dafür einräumt, dass...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: Sicherheitsleistung von Gesellschaftern

Einführung Beim Abschluss von Geschäften einer GmbH prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Die auf Seiten der GmbH Beteiligten möchten von der fehlenden persönlichen Haftung profitieren, die sie sich mit der Gründung der GmbH "erkauft" hatten. Die Geschäftspartner hingegen scheuen das Ausfallrisiko (falls nicht gerade Bargeschäfte geschlossen werden). Damit das G...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3 Formen von Sicherheitsleistungen der Gesellschafter/der GmbH

Besteht der Geschäftspartner der GmbH beim Abschluss eines Geschäfts auf der Stellung von Sicherheiten, so kommen dafür 3 Möglichkeiten in Betracht: Eine Sicherheit am Vermögen von Gesellschaftern der GmbH. Eine Sicherheit am Vermögen von Dritten, die weder Geschäftspartner der GmbH noch deren Anteilseigner sind, v. a. Banken, insbesondere durch die Stellung von Bankbürgschaft...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.2 Sicherheiten gegenüber dem Staat als Steuergläubiger

Der Staat, also Bund, Länder und Kommunen, ordnet in manchen Fällen die Sicherungspflicht der Steuerzahler per Gesetz an. Das ist z. B. bei der Aussetzung der Vollziehung[1] und noch stärker bei Steuerstundung so: Steuerforderungen sollen regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung gestundet werden[2], und auch die Art der Sicherheitsleistung hat der Staat per Gesetz bestimmt.[...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.1 Sicherheiten gegenüber anderen Unternehmen als Geschäftspartnern

Ob ein Geschäftspartner der GmbH den Abschluss eines Geschäftes, in dem er in Vorlage treten muss, von der Stellung von Sicherheiten abhängig machen kann, ist in erster Linie keine Rechtsfrage, sondern eine wirtschaftliche Frage. Eine Ausnahme ist z. B. die Bauunternehmerhypothek, auf die ein Anspruch bestehen kann Entscheidend ist das Machtverhältnis zwischen der GmbH und d...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1.2 Umgehungsmöglichkeiten abgeschnitten

Angefochten werden können nicht nur Darlehen, sondern auch dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Forderungen (§ 135 Abs. 2 InsO). Hier sind z. B. Zahlungen von Leasingraten, Leistungen an einen stillen Gesellschafter oder Zahlungen auf gestundete Kaufpreisforderungen denkbar.mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2 Anlässe für die Stellung einer Sicherheit

2.1 Sicherheiten gegenüber anderen Unternehmen als Geschäftspartnern Ob ein Geschäftspartner der GmbH den Abschluss eines Geschäftes, in dem er in Vorlage treten muss, von der Stellung von Sicherheiten abhängig machen kann, ist in erster Linie keine Rechtsfrage, sondern eine wirtschaftliche Frage. Eine Ausnahme ist z. B. die Bauunternehmerhypothek, auf die ein Anspruch besteh...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1 Einwände bei der Bürgschaft

5.1.1 Finanzielle Überforderung und persönliche Verbundenheit Nicht selten kommt es vor, dass Ehegatten, Lebensgefährten, nahe Verwandte und enge Freunde von Gesellschaftern Bürgschaftsverpflichtungen übernehmen, die sie selbst finanziell überfordern, die sie aber dennoch eingehen, um dem Gesellschafter zu helfen. Bei einer übernommenen Bürgschaft für die Verbindlichkeiten ei...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.2 Die Sicherung an unbeweglichem Vermögen: Grundstücke

Zum unbeweglichen Vermögen gehören in erster Linie Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Schiffe; die Darstellung soll sich auf Grundstücke beschränken. Mittel zur Sicherung an einem Grundstück sind Grundschulden[1], Hypotheken[2] und Rentenschulden.[3] Im Geschäftsverkehr hat die Grundschuld die Hypothek weitgehend verdrängt, und die Rentenschuld fristet n...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.4 Zur Sicherung an Forderungen und anderen unkörperlichen Vermögensrechten

Zur Sicherung bieten sich Forderungen gegen solvente Schuldner an, aber z. B. auch Patente oder Gesellschaftsanteile. Mittel zur Sicherung sind: die Verpfändung und die Sicherungsabtretung. Gebräuchlich ist fast allein die Sicherungsabtretung, zum einen, weil sie dem Schuldner der Forderung nicht mitgeteilt zu werden braucht, zum anderen, weil sie unabhängig vom Bestand der ges...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.3 Zur Sicherung am beweglichen Vermögen

Bewegliches Vermögen sind etwa Maschinen, Fahrzeuge, Warenvorräte und Halbfertigprodukte, aber z. B. auch Schmuck oder wertvolle Sammlungen z. B. von Kunstgegenständen. Mittel der Sicherung daran sind: die Verpfändung[1] und die Sicherungsübereignung. Dabei hat in der Praxis die Sicherungsübereignung die Verpfändung nahezu verdrängt, insbesondere weil der Sicherungsgeber (die G...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 4 Beendigung: Automatischer Rückfall der Sicherheit oder Rückgewähranspruch?

Bei akzessorischen Rechten wie Bürgschaften, Pfandrechten und Hypotheken endet das Recht des Geschäftspartners daran mit der Tilgung der gesicherten Forderung samt Zinsen von selbst. Bei den übrigen Sicherheiten kommt es auf die konkret getroffene Sicherungsabrede an. Diese Abrede regelt vor allem, welche Sicherheiten zu bestellen sind, welche Forderungen sie sichern sollen, wie...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6 Oft übersehenes Risiko im Insolvenzfall

In der Insolvenz der Gesellschaft kann es für den Gesellschafter richtig bitter werden. Dann haftet er mit seinem privaten Vermögen bis zur Höhe der von ihm gestellten Sicherheit, während seine Beteiligung an der Gesellschaft gleichzeitig wertlos wird. Viele Gesellschafter glauben, sie wären von allen Pflichten frei, wenn die GmbH die gesicherte Schuld bezahlt hat. Dem ist i...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1 Anfechtbarkeit durch Insolvenzverwalter

Mit dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008) sind das Eigenkapitalersatzrecht in Form der §§ 32a, 32b GmbHG a. F. und die dazu parallel entwickelten Rechtsprechungsregelungen weggefallen. Das Eigenkapitalersatzrecht knüpfte an das Merkmal der Krise an. Die Neuregelungen finden sich in der Insolv...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.1 Finanzielle Überforderung und persönliche Verbundenheit

Nicht selten kommt es vor, dass Ehegatten, Lebensgefährten, nahe Verwandte und enge Freunde von Gesellschaftern Bürgschaftsverpflichtungen übernehmen, die sie selbst finanziell überfordern, die sie aber dennoch eingehen, um dem Gesellschafter zu helfen. Bei einer übernommenen Bürgschaft für die Verbindlichkeiten einer GmbH ist in solchen Fällen insbesondere der Einwand aussi...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 1 Die Haftung für Verbindlichkeiten der GmbH

Grundsätzlich gilt bei der GmbH das Prinzip der beschränkten Haftung. Allerdings haftet die GmbH selbst ihren Gläubigern durchaus mit dem vollen Gesellschaftsvermögen. Sie kann sich also bei Verträgen, die ihre Geschäftsführer für sie geschlossen haben, nicht auf das Prinzip der Haftungsbeschränkung berufen. Nur ihre Gesellschafter sind – normalerweise – vor einer persönlich...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5 Möglicher Einwand der Sittenwidrigkeit

Ein Einwand führt vor allem bei Bürgschaften und Sicherungsabtretungen immer wieder zu Erfolg: Die Sicherheitenbestellung sei wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Ein Rechtsgeschäft ist dann sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Das ist sehr vage, doch hat die Rechtsprechung nach und nach Konkretisierung...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.2 Einwand bei Sicherungsabtretung und Sicherungsübereignung

Bei der Sicherungsabtretung wie auch bei der Sicherungsübereignung besteht der aussichtsreichste Einwand darin, demjenigen, der die Sicherheit geleistet hat, z. B. in Form einer Globalzession, sei dadurch seine wirtschaftliche Bewegungsfreiheit (fast) total entzogen worden. Noch gewahrt ist die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Sicherheitsleistenden, wenn ihm für die von i...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.2 AGB-rechtliche Unwirksamkeit bei Globalbürgschaften

Ein weiterer Einwand gegen eine Bürgschaft kann auf die Unwirksamkeit nach AGB-Recht gestützt sein. Soll z. B. eine Bürgschaft per AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsverbindung oder für alle im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verbindlichkeiten übernommen werden, so kann...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1.1 Rückzahlung bis zu einem Jahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wird die von einem Gesellschafter besicherte Forderung des Gläubigers entweder im letzten Jahr vor oder aber nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Rückzahlung oder Verwertung einer zusätzlichen Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist dies durch den Insolvenzverwalter anfechtbar. In der Folge muss der Gesellschafter den an den Gläubiger ausgekehrten Betrag zur Inso...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.2 Regressanspruch des Gesellschafters nachrangig

Der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Anspruch genommene Gesellschafter hat seinerseits einen Regressanspruch gegen die insolvente Gesellschaft, die allerdings im Rang nach den Insolvenzforderungen behandelt wird.[1] Im Regelfall bedeutet dies, dass der Gesellschafter mit seinem Anspruch auf der Strecke bleibt, weil die Insolvenzmasse verbraucht ist, bevor die nachran...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / Einführung

Beim Abschluss von Geschäften einer GmbH prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Die auf Seiten der GmbH Beteiligten möchten von der fehlenden persönlichen Haftung profitieren, die sie sich mit der Gründung der GmbH "erkauft" hatten. Die Geschäftspartner hingegen scheuen das Ausfallrisiko (falls nicht gerade Bargeschäfte geschlossen werden). Damit das Geschäft mi...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.1 Die Bürgschaft

Bei der Sicherung am Vermögen einer anderen Person als solchem sind diese Sicherungsformen möglich: die Bürgschaft, der Schuldbeitritt und die Patronatserklärung. Hier wird nur die Bürgschaft dargestellt. Der Geschäftspartner wird die Bürgschaft einer Bank vorziehen, auch jetzt noch, wo manche Kreditinstitute in Schieflage geraten sind. Nachteile der Bürgschaft: Die Bankbürgschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 15 Zinslose Stundung der Einkommensteuer bei der finalen Betriebsaufgabe (Abs. 5)

Rz. 98 § 36 Abs. 5 EStG [1] ermöglicht es bei der Verlegung eines Betriebs in einen anderen Staat der EU oder des EWR, die auf den Aufgabegewinn und auf den aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultierenden Gewinn entfallende ESt auf Antrag zinslos in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

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§ 20 Mietrecht / III. Haftung für die Sicherheitsleistung

Rz. 104 Die Erbengemeinschaft haftet für die eingezahlten Barkautionen nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner. Es handelt sich um eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB. 1. Aussonderungspflicht Rz. 105 Für die Erbengemeinschaft bedeutet diese mietvertragliche Verpflichtung zur Anlage der Sicherheitsleistung in der Regel Folgendes: Tritt die Erbengemeinschaft in das Mietverh...mehr

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§ 20 Mietrecht / II. Anlage der Sicherheitsleistung

Rz. 103 Der Gesetzgeber fordert in § 551 Abs. 3 BGB, die Barkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Das Vermögen ist getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters zu verwahren, um so die Kaution vor Zugriffen Dritter in das Vermögen des Vermieters zu schützen.[152] Dem Mieter steht nach § 771 ZPO ...mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 102 Der Mieter hat nach § 551 BGB eine vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung zu erbringen. Für Wohnraummietverhältnisse gilt eine Begrenzung[147] auf das dreifache der monatlichen Grundmiete. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden, auch dann nicht, wenn mehrere Sicherheiten existieren, denn diese werden zusammengerechnet.[148] Die hinterlegte Sicherheitsl...mehr

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§ 20 Mietrecht / 5. Haftung für die Kaution bei Veräußerung der Immobilie, §§ 551, 566a BGB

Rz. 110 Mit Vorsicht hat die Erbengemeinschaft zu agieren, wenn sie ein Mietshaus, welches sich im Nachlass befindet, veräußert und zugleich sicherstellen möchte, später nicht für die Rückgewähr von Sicherheitsleistungen in Anspruch genommen zu werden. Nach § 566a BGB gehen die Rechte und Pflichten aus einer Sicherheitsleistung des Mieters auf den Erwerber über, doch bleibt e...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 5. Entscheidung und Nachverfahren

Rz. 248 Das stattgebende Vorbehaltsurteil ist gemäß § 708 Nr. 4 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Gesellschaft kann die Vollstreckung jedoch durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht das Organ vor der Vollstreckung Sicherheit leistet, § 711 ZPO.[511] Widerspricht die Beklagte dem Anspruch, ist gemäß § 599 Abs. 1 ZPO in das Urteil a...mehr

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§ 20 Mietrecht / 1. Aussonderungspflicht

Rz. 105 Für die Erbengemeinschaft bedeutet diese mietvertragliche Verpflichtung zur Anlage der Sicherheitsleistung in der Regel Folgendes: Tritt die Erbengemeinschaft in das Mietverhältnis ein, muss sie zunächst zwingend prüfen, ob die Kautionen erbracht sind. Ist dies der Fall, muss sichergestellt sein, dass die Kautionen getrennt vom übrigen Vermögen des vormaligen Vermiet...mehr

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§ 20 Mietrecht / 3. Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 108 Nach Ende des Mietverhältnisses hat die Erbengemeinschaft über die Kaution nach § 259 BGB abzurechnen und für den Fall, dass keine Ansprüche zugunsten der Erbengemeinschaft bestehen, die Kaution auszubezahlen. Die Erbengemeinschaft haftet dem Mieter direkt für die Zahlung.mehr

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§ 20 Mietrecht / 6. Mietverhältnisse auf Lebenszeit

Rz. 86 Haben Mietparteien ein Mietverhältnis auf Lebenszeit geschlossen, so erlischt das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters. Die Ausübung eines gesonderten Kündigungsrechts ist für die Erbengemeinschaft nicht erforderlich.[127] In diesen Fällen tritt die Erbengemeinschaft lediglich in das Abwicklungsverhältnis ein und haftet dann für mietvertragliche Verbindlichkeiten, w...mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Nachforderung

Rz. 107 Hat der Erblasser in einem Mietverhältnis zwar im Mietvertrag eine Kaution vereinbart, sie bislang noch nicht abgerufen, so regeln sich die Ansprüche der Erbengemeinschaft nach den allgemeinen Regeln. Der Anspruch des Vermieters verjährt in drei Jahren nach den §§ 195, 199 BGB.[156] Ist demzufolge der Nachforderungsanspruch bereits verjährt, wenn die Erbengemeinschaf...mehr

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§ 20 Mietrecht / 4. Aufrechnungserklärung

Rz. 109 Für die Erbengemeinschaft gilt, dass sie nur gemeinsam mit dem Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen können. Möchte die Erbengemeinschaft die Auszahlung einer Kaution verhindern und mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen, so muss sie diese Erklärung gemeinschaftlich abgeben. Dies ergibt sich zwingend für die Erbengemeinschaft aus § 2040 BGB [157] und der Ta...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erteilung, Vorlage und Rückgabe der Bescheinigung

Rn. 45 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das zuständige FA erteilt die NV-Bescheinigung; dies ist ein sonstiger begünstigender Steuer-VA, kein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid; vgl BFH BStBl II 1992, 322; Bartone in Kühn/v Wedelstädt, Vorbemerkung §§ 172–177 AO Rz 5 (21. Aufl 2015); Ratschow in Klein, § 118 AO Rz 13. Es handelt sich um einen speziellen Grundlagenbescheid f...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Allgemeines

Rz. 567 Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist im Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG auszuschließen, wenn der Vollstreckungsschuldner einen entsprechenden Antrag stellt. Er muss zudem darlegen, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und dies nach § 294 ZPO glaubhaft machen. Der Antrag der beklagten bzw. widerbeklagten Partei[1291] kann in j...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 278 Bei der Umwandlung durch Verschmelzung oder Spaltung in eine bestehende GmbH müssen gem. § 51 Abs. 1 S. 1 UmwG sämtliche anwesende Gesellschafter dem Verschmelzungsbeschluss zustimmen, wenn nicht alle zu leistenden Einlagen der übernehmenden Gesellschaft in voller Höhe bewirkt wurden. Ist der übertragende Rechtsträger eine Personenhandelsgesellschaft, haben gem. § 51...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 6. Muster

Rz. 250 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.19: Klage im Urkundenprozess An das Landgericht _________________________ – Kammer für Handelssachen – Klage im Urkundenprozess der _________________________ (Name und Anschrift der klagenden Partei) – Klägerin – Prozessbevollmächtigte/r: _________________________ gegen _________________________ (Name und Adresse der ...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / bb) Verpflichtungen zur Sicherung der Nacherben im Überblick

Rz. 36 Vorerben unterliegen während der Zeit der Vorerbschaft diversen Verpflichtungen zur Sicherung des oder der Nacherben. Vor Eintritt des Nacherbfalls sind Vorerben auf Verlangen eines Nacherben verpflichtetmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerzahlungspflicht

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ist in der Abgabenordnung geregelt. Fälligkeit ist der Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO, Anhang 1b) vom Schuldner eine Leistung verlangen kann. Tz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 220 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) richtet s...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Antrag auf nachträgliche Einstellung der vorläufigen Vollstreckbarkeit nach § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG

Rz. 574 Nach Erlass des Urteils durch das Arbeits- oder Landesarbeitsgericht kann die Zwangsvollstreckung nur noch gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG nachträglich eingestellt werden. Praktisch bedeutsam ist dies im Falle der Berufung gegen ein vorläufig vollstreckbares arbeitsgerichtliches Urteil.[1323] Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs....mehr

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§ 7 Ausgleichung / 2. Mitarbeit im Haushalt, Geschäft oder Beruf des Erblassers

Rz. 27 Hat der Abkömmling im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers mitgearbeitet, kommt eine Ausgleichung nach § 2057a BGB in Betracht, wenn die Mitarbeit über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgte und auf diese Weise das Vermögen des Erblassers gemehrt wurde.[61] Bei der Art der Mitarbeit wird nicht unterschieden. Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist jede Mitarbeit...mehr