Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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§ 4 Sicherheiten am Bau / aa) Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers und/oder des Unternehmers

Rz. 160 Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann sowohl dem Unternehmer als auch dem Besteller als Sicherungsinstrument zur Absicherung der jeweils unterschiedlichen Erfüllungsansprüche dienen. (1) Sicherungsumfang für Besteller (a) Einfache Sicherungsabrede Rz. 161 Die Vertragserfüllungssicherheit zugunsten des Bestellers sichert im Allgemeinen – insbesondere bei fehlender vertra...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (a) Einfache Sicherungsabrede

Rz. 165 Bei einfacher Sicherheitsabrede sichert die Vertragserfüllungssicherheit für den Unternehmer i.d.R. die vollständige und rechtzeitige Zahlung.mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / d) Rückgabe der Bürgschaft

Rz. 182 Grundsätzlich ist die Sicherheit zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt zurückzugeben. Fehlt eine entsprechende Sicherungsabrede, wird die Verpflichtung zur Rückgabe durch den Sicherungszweck bestimmt. Spätestens dann, wenn der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann, ist die Sicherheit zurückzugeben.[201]mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / bb) Bürgschaft für Mängelansprüche zugunsten des Bestellers

Rz. 167 Von der Bürgschaft für Mängelansprüche werden Mängelansprüche des Bestellers nach der Abnahme erfasst. (1) Einfache Sicherungsabrede Rz. 168 Ist keine qualifizierte Sicherheitsabrede getroffen worden, ist davon auszugehen, dass sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüche nach Abnahme gesichert sind:[156]mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Sicherheit durch Bürgschaft

Rz. 141 Im Bauvertrag üblich sind folgende vertragliche Sicherheiten (i.d.R. Bürgschaften): a) Beschaffenheitskriterien bei ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / a) Beschaffenheitskriterien bei einer Bürgschaft

aa) Dreipersonenverhältnis nach § 765 BGB Rz. 142 Sowohl in einem BGB- als auch in einem VOB/B-Bauvertrag wird die Stellung einer Bürgschaft durch § 765 BGB konkretisiert. Danach verpflichtet sich der Bürge (i.d.R. Kreditinstitut), bei Eintritt des Sicherungsfalls Zahlung aus der Bürgschaft für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten (Unternehmer oder Besteller) zu le...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB

Rz. 99 Muster 4.6: Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB Muster 4.6: Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB Einschreiben/Rückschein An die Firma _________________________ BV: __________________________________________________ Bauvertrag vom _________________________ Stellung einer Sicherheit nach § 650f BGB Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am _______________________...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Bauhandwerkersicherung

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (2) Schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft

Rz. 146 Gem. § 239 Abs. 2 BGB muss der Bürge darüber hinaus auch eine Bürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Vorausklage (§ 771 BGB), eine sog. selbstschuldnerische Bürgschaft, stellen.mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 7. Abfindungsregelungen

Rz. 586 Besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Gesellschaftern kommt der Festlegung der Abfindungsmodalitäten zu. Die unmittelbar fällige Verpflichtung, ein Abfindungsguthaben i.H.d. Verkehrswertes[716] der Beteiligung (§ 728 BGB) auszuzahlen, würde die Pool-Gesellschaft sehr oft vor unüberwindbare Liquiditätsschwierigkeiten stellen. Es müssen daher im V...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (3) Keine zeitliche Begrenzung der Bürgschaft (§ 17 Abs. 4 S. 2 letzter Hs. VOB/B)

Rz. 156 Die Bürgschaft darf keinen über den Zeitpunkt ihrer Ausstellung hinausgehenden Anfangs- oder Endzeitpunkt haben. Andernfalls wäre die Abwicklung noch rechtzeitig geltend gemachter Ansprüche über den vertraglich vereinbarten Rückgabezeitpunkt hinaus gefährdet.mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (2) Sicherungsumfang für Unternehmer

(a) Einfache Sicherungsabrede Rz. 165 Bei einfacher Sicherheitsabrede sichert die Vertragserfüllungssicherheit für den Unternehmer i.d.R. die vollständige und rechtzeitige Zahlung. (b) Qualifizierte Sicherungsabrede Rz. 166 Zusätzliche Sicherungsbedürfnisse des Unternehmers sollten ausdrücklich in eine qualifizierte Sicherungsabrede aufgenommen werden:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (b) Qualifizierte Sicherungsabrede

Rz. 166 Zusätzliche Sicherungsbedürfnisse des Unternehmers sollten ausdrücklich in eine qualifizierte Sicherungsabrede aufgenommen werden:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag)

Rz. 183 Das folgende Muster basiert auf Schmitz, ibr-online "Muster zu Bausicherheiten", Nr. 1.3. Rz. 184 Muster 4.11: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag) Muster 4.11: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Mängelbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag)

Rz. 187 Das folgende Muster basiert auf Schmitz, ibr-online "Muster zu Bausicherheiten", Nr. 1.4. Muster 4.12: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Mängelbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag) Muster 4.12: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Mängelbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag) N...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsklauseln

Rz. 217 Ein Abfindungsanspruch der ausscheidenden Gesellschafter ist grds. nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, lässt sich aber mittelbar aus § 34 Abs. 3 GmbHG ableiten.[640] Nach Auffassung des BGH gehört das Recht eines Gesellschafters, bei Ausscheiden aus der Gesellschaft eine Abfindung zu erhalten, zu seinen Grundmitgliedsrechten.[641] Die Satzungsautonomie im GmbH-Rec...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Einreden/Einwendungen

Rz. 131 Muster 5.4: Einreden/Einwendungen Muster 5.4: Einreden/Einwendungen An das Landgericht _________________________ In Sachen Architekturbüro _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________,vertreten durch den Geschäftsführer _________________________, – Beklagte – wegen: Schadensersatz zeige ich an, dass ich den Beklagten vertrete. Der Beklagte wird ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Einfache Sicherungsabrede

Rz. 168 Ist keine qualifizierte Sicherheitsabrede getroffen worden, ist davon auszugehen, dass sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüche nach Abnahme gesichert sind:[156]mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / c) Sicherung des Vergütungsanspruchs

Rz. 117 Bei einem Bauvertrag kann der Unternehmer stets von seinem Besteller Sicherheit für die zu erbringenden Leistungen verlangen und damit seinen Vergütungsanspruch sichern, §§ 650e ff. BGB. Grundsätzlich kann daher auch der Nachunternehmer Sicherheit in Höhe seines voraussichtlichen Vergütungsanspruches verlangen. Dabei ist das Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB ist e...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / aa) Dreipersonenverhältnis nach § 765 BGB

Rz. 142 Sowohl in einem BGB- als auch in einem VOB/B-Bauvertrag wird die Stellung einer Bürgschaft durch § 765 BGB konkretisiert. Danach verpflichtet sich der Bürge (i.d.R. Kreditinstitut), bei Eintritt des Sicherungsfalls Zahlung aus der Bürgschaft für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten (Unternehmer oder Besteller) zu leisten. Rz. 143 Danach ergibt sich das nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 3 Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung

Die Finanzverwaltung kann die Zahlungsverjährung unterbrechen durch schriftliche Zahlungsaufforderung, Zahlungsaufschub oder Stundung sowie Aussetzung der Vollziehung der fälligen Steuer, Einforderung einer Sicherheitsleistung, Vollstreckungsmaßnahme oder Vollstreckungsaufschub, Anmeldung des Insolvenzverfahrens oder Ermittlungen des Finanzamts über Wohnsitz oder Aufenthalt des Zah...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Tauglicher Bürge

Rz. 145 Nach den Anforderungen des § 239 Abs. 1 BGB ist ein Bürge dann tauglich, wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen hat. Des Weiteren muss er seinen allgemeinen Gerichtsstand grundsätzlich im Inland haben; ein Gerichtsstand in der Europäischen Union ist danach nur dann zulässig, wenn sich der Bürge in der Bürgschaftsurkunde der Geltung de...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 6. Finanzierung des Angebots (§ 13 WpÜG)

Rz. 300 Nach § 13 Abs. 1 WpÜG hat der Bieter vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen. Zweck der Vorschrift ist es, unseriöse Angebote zu verhindern und d...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (4) Subsidiarität zu anderen Sicherungsmitteln

Rz. 148 Nach § 232 Abs. 2 BGB ist die Stellung einer Bürgschaft aber nur dann zulässig, wenn der Unternehmer nicht in der Lage ist, Sicherheit nach einer der in Abs. 1 aufgeführten Arten zu leisten. Im BGB-Bauvertrag ist die Bürgschaft daher nur subsidiäres Sicherungsmittel. Daher braucht sich der Besteller bei Zugrundelegung eines BGB-Bauvertrages nicht auf eine Bürgschaft ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / I. Checkliste: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (3) Umfang der Bürgschaftsschuld

Rz. 147 Im Übrigen werden die weiteren Voraussetzungen der Bürgschaftserstellung nach den §§ 765 ff. BGB konkretisiert. Insbesondere der Umfang der Bürgschaftsschuld ergibt sich aus § 767 Abs. 1 BGB. Danach ist für die Verpflichtung des Bürgen der jeweilige Stand der Hauptverbindlichkeit maßgebend. Die Bürgschaftsschuld ist daher in Grund und Höhe von der Hauptverbindlichkei...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Tauglicher Bürge (§ 17 Abs. 4 S. 1 VOB/B)

Rz. 153 Die Forderung nach einem tauglichen Bürgen entspricht grundsätzlich derjenigen in § 232 Abs. 2 BGB. Danach muss der Bürge ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen besitzen und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Auch ein Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union kann dabei ausreichen, wie die Konkretisierung in § 17 Abs. 2 VO...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 9. Sicherheiten

Rz. 121 Nach § 17 Abs. 2 VOB/B können die Parteien eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung vereinbaren. Die Sicherung des Auftraggebers mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist somit wirksam.[20] Als übliche Höhe einer vereinbarten Vertragserfüllungssicherheit haben ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / bb) Im BGB-Vertrag

Rz. 288 Die meisten Bauverträge enthalten eine Regelung, die § 17 VOB/B ähnlich ist. Ist dies aber nicht der Fall und es ist lediglich vereinbart, dass dem Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit zusteht, gibt dies dem Auftraggeber nicht ohne Weiteres das Recht, die Sicherheit einzubehalten; dies ist gesetzlich nirgends vorgesehen. Rz. 289 Allerdings steht dem Auftraggebe...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / c) Muster: Klageerwiderung

Rz. 267 Muster 3.43: Klageerwiderung Muster 3.43: Klageerwiderung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) In Sachen Firma _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________ – Beklagte – wegen: Schadensersatz zeige ich an, dass ich die Beklagte vertrete. Die Beklagte wird sich gegen die Klage verteidigen. Im Termin zur mü...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Änderungen durch das FoSiG

Rz. 66 Durch das FoSiG haben sich folgende Änderungen ergeben:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (b) Qualifizierte Sicherungsabrede

Rz. 164 Ergeben sich spezielle Sicherungsbedürfnisse für den Besteller, sollten diese ausdrücklich in einer qualifizierten Sicherungsabrede berücksichtigt werden:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Tatsächliche Vorgänge

Rz. 77 Tatsächliche Vorgänge wie Geburt, Verheiratung, Tod, Ehescheidung, Erreichung eines bestimmten Lebensalters – hier erfolgt der Nachweis durch standesamtliche Urkunden (auch wenn diese zunächst für andere Zwecke erteilt waren[207]) oder beglaubigte Auszüge aus Geburten-, Familien- und Sterbebüchern. Aus dem Personalausweis/Reisepass soll hingegen das Geburtsdatum nicht...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (2) Qualifizierte Sicherungsabrede

Rz. 171 Die nachfolgenden Ansprüche sind nicht von einer Bürgschaft für Mängelansprüche umfasst und müssen daher ausdrücklich in einer qualifizierten Sicherungsabrede vereinbart werden:mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / cc) Rechte des Eigentümers

Rz. 42 Dem Eigentümer stehen folgende Rechte gegenüber dem Nießbrauchnehmer zu:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / dd) Vorauszahlungsbürgschaft zugunsten des Bestellers

Rz. 173 Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert dagegen die Rückzahlung frei vereinbarter Vorauszahlungen des Bestellers ab, die keinen Bezug zu einer bestimmten Bauleistung des Unternehmers haben (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B). Damit soll der Rückzahlungsanspruch des Bestellers gesichert werden, der sich ergibt, wenn die entsprechenden Leistungen des Unternehmers die erbrachten Vor...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / ee) Zahlungsbürgschaft zugunsten des Unternehmers

Rz. 175 Die Zahlungsbürgschaft zugunsten des Unternehmers ist ein Unterfall der Vertragserfüllungsbürgschaft, die sich ausschließlich auf die Absicherung von Zahlungsansprüchen des Unternehmers beschränkt. Da § 17 VOB/B auf Sicherheiten des Unternehmers keine unmittelbare Anwendung findet, ist in einer qualifizierten Sicherungsabrede explizit zu regeln, welche Zahlungsansprü...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / ff) Überzahlungsbürgschaft zugunsten des Bestellers

Rz. 176 Die Überzahlungsbürgschaft zugunsten des Bestellers dient der Absicherung von dessen Überzahlungen und ist damit ebenfalls ein Unterfall der Vertragserfüllungsbürgschaft. Da die Überzahlungsbürgschaft einen Rückforderungsanspruch aus Bereicherungsrecht betrifft, ist sie nicht vom allgemeinen Sicherungszweck der Vertragserfüllungsbürgschaft erfasst, sodass die Vereinb...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Sicherheit durch Einbehalt

Rz. 131 Im Fall eines zwischen den Parteien vereinbarten Sicherheitseinbehalts zugunsten des Bestellers (z.B. zur Absicherung seiner Mängelansprüche) kann der Besteller den Einbehalt – abhängig von der jeweiligen Vereinbarung der Parteien – in Teilbeträgen oder in einem Betrag vornehmen. Bei der Vereinbarung von Teilbeträgen sieht § 17 Abs. 6 VOB/B vor, dass der Besteller be...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / bb) Zusätzliche Anforderungen an eine Bürgschaft nach BGB

Rz. 144 Ist die VOB/B nicht Vertragsgrundlage und wird eine Bauvertragspartei vertraglich verpflichtet, Sicherheit zu leisten, sind neben den §§ 765 ff. BGB auch die §§ 232–240 BGB einschlägig. Danach müssen die nachfolgenden Anforderungen für eine wirksame Bürgschaftsbestellung erfüllt sein: (1) Tauglicher Bürge Rz. 145 Nach den Anforderungen des § 239 Abs. 1 BGB ist ein Bürg...mehr

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Verjährung / 4 Hemmung und Neubeginn

Eine Unterbrechung der Verjährung (Neubeginn) tritt nur bei Anerkenntnis – oder Vollstreckungshandlungen ein[1]; alle anderen Handlungen des Gläubigers oder des Schuldners führen nur zur Hemmung der Verjährungsfristen. Dazu zählt die gerichtliche Geltendmachung (bzw. die Zustellung eines Mahnbescheids) gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 BGB; zu den weiteren Hemmungstatbeständen ...mehr

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§ 14 Bauvertrag / c) Vereinbarung eines Zahlungsplans

Rz. 24 Abschlagszahlungen können beim BGB-Bauvertrag nach § 632a BGB verlangt werden, und zwar in Höhe des Werts der vom Unternehmer erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen. Dabei muss auch die Abschlagsrechnung prüfbar sein, was sich aus § 632a Abs. 1 S. 5 BGB ergibt. Ein Zahlungsplan ist dann wichtig, wenn die Parteien einen Pauschalpreis vereinbart haben, ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 1870 In der Praxis am häufigsten anzutreffen ist die vereinfachte Kapitalherabsetzung gem. §§ 229 ff. AktG. Der wesentliche Unterschied zur ordentlichen Kapitalherabsetzung besteht darin, dass keine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 225 AktG besteht (§ 229 Abs. 3 AktG). Weiter kann der vereinfachten Kapitalherabsetzung rückwirkende Wirkung nach § 234 AktG beig...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 4. Haftung des übertragenden Rechtsträgers

Rz. 620 Das UmwG sieht besondere Vorschriften zum Schutz der Gläubiger des alten Rechtsträgers vor. So steht den Gläubigern bei einer Verschmelzung gem. § 22 UmwG ein Anspruch auf besondere Sicherheitsleistung zu. Bei dem Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bleibt nach § 224 UmwG die Haftung der Gesellschafter gem. § 128 HGB für Verbindlichkeit...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (2) Schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft (§ 17 Abs. 4 S. 2 VOB/B)

Rz. 154 Grundsätzlich ist die Schriftlichkeit der Bürgschaftserklärung nichts Besonderes, da diese Regelung derjenigen in § 766 S. 1 BGB entspricht. Ist der Bürge jedoch Kaufmann, kann nach § 350 HGB eine Bürgschaft auch ohne Einhaltung der Schriftform erteilt werden. Rz. 155 Die weiteren Anforderungen an eine selbstschuldnerische Bürgschaft stimmen mit denjenigen in § 239 Ab...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VIII. Rechtliche Stellung des Nacherben

Rz. 91 Dem Nacherben stehen gegenüber dem Vorerben folgende Rechte zu:mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 65 Folgende Voraussetzungen werden an den Anspruch gestellt:mehr

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§ 14 Bauvertrag / 16. Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit

Rz. 184 Nach § 17 Abs. 1 VOB/B kann eine Vertragserfüllungssicherheit zur Absicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden. Die Höhe der vereinbarten Vertragserfüllungssicherheit darf 10 % der Auftragssumme nicht überschreiten.[30] Damit der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Vertragserfüllungssicherheit auch erhält, wird der Vertrag unter eine auflö...mehr