Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern" und dort zum Zweiten Abschnitt "Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten". Sie ist Teil des Siebten Titels, der mit "Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung" überschrieben ist. Obwohl sich die Überschrift ...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) unter der Überschrift "Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung" eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368 a Reichsversicherungsordnung (RVO) i. d. F. v.31.12.1988 abgelöst, der die Grundsätze der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung regelte. Aufgrund des GS...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Entscheidung durch Beschluss

Rz. 8 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung erfolgt durch Beschluss. Sie steht im Ermessen des FG. Dabei sind aufgrund einer summarischen Beurteilung die Erfolgsaussichten der Beschwerde sowie die Interessen der Beteiligten nach dem Sachstand im Entscheidungszeitpunkt zu berücksichtigen.[1] Der lediglich summarische Prüfungsmaßstab entsprechend § 69 FGO folgt ...mehr

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Altersteilzeit / 1.6.1 Insolvenzsicherung

Führt eine Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit zum Aufbau eines Wertguthabens (i. d. R. im Blockmodell, aber z. B. auch im Teilzeitmodell mit zurückgehendem Arbeitszeitanteil – siehe Beispiel unter 1.5), das den Betrag des 3-Fachen des Regelarbeitsentgelts nach § 6 Abs. 1 AltTZG einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.1.5 Gesamtschuld

Rz. 33 In Gesamtschuldfällen ist das Steuergeheimnis untereinander nicht irrelevant.[1] Jeder Gesamtschuldner ist grundsätzlich ein anderer. Die Gesamtschuldner bilden keine Gemeinschaft, sondern sind im Wesentlichen nur dadurch miteinander verbunden, dass die Erfüllung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung des einen auch für den anderen wirkt.[2] Geben Eheleute oder Lebenspar...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 5.3 Gerichte müssen von sich aus unwirksame AGB herausfiltern – in jeder Lage

Der EuGH verfolgt eine ganz klare Linie: Missbräuchliche AGB müssen mit aller Macht eliminiert werden, und zwar so effektiv wie möglich. Den Gerichten der Mitgliedsstaaten sind daher umfassende Amtsermittlungspflichten auferlegt. Das Gericht anstelle des klagenden Verbrauchers soll die Frage der möglichen Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel von sich aus aufnehmen, sobal...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / IV. Haftung

Rz. 33 Für den Fall der Umwandlung ist nur durch § 613a Abs. 3 BGB festgelegt, dass eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft nicht nach § 613a Abs. 2 BGB haftet, wenn sie durch die Umwandlung erlischt. Der bisherige Rechtsträger kann insb. bei Verschmelzung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG), Aufspaltung (§ 131 Abs. 1 Nr. 2 UmwG) und vollständiger Vermögensübertragung ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Vergütungsklage

Rz. 144 Klagen auf Zahlung des Arbeitsentgelts müssen zunächst die Anspruchsgrundlage erkennen lassen und hinreichend bestimmt sein. Haben die Parteien, wie regelmäßig, eine Abrede über die Zahlung eines Bruttoentgelts getroffen, schuldet der Arbeitgeber die Zahlung dieses bestimmten Bruttobetrages (vgl. BAG v. 7.3.2001 – GS 1/00; BAG v. 30.4.2008 – 5 AZR 725/07; BAG v. 6.5....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Höhe der Vergütung und Auslagen

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Höhe der Vergütung und der Auslagen bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis (RVG-VV) der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (für Strafsachen gem. Teil 4 RVG-VV, für Bußgeldsachen gem. Teil 5 RVG-VV, für sonstige Verfahren, z.B. als Zeugenbeistand, bei Freiheitsentziehung oder Wiederaufnahme gem. Teil 6 RVG-VV, für Auslagen gem. Teil 7 RVG-VV). Sobald sic...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.2 Räumungsfrist

Hinweis Angemessene Räumungsfrist Im Fall der fristlosen Kündigung durch den Vermieter sollte dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung gesetzt werden, da sich der Mieter erst nach Ablauf dieser Frist in Verzug befindet und damit Anlass zur Erhebung der Räumungsklage gibt.[1] Die sofortige Erhebung der Räumungsklage, welche die fristlose Kündigung enthält, kann nach diese...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Übertragung von Vermögensgegenständen/Stundung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 612 Wird in einer Güterrechtssache, die Familienstreitsache ist, auch über einen Antrag nach § 1382 Abs. 5 BGB (Übertragung von Vermögensgegenständen) oder nach § 1383 Abs. 3 BGB (Stundung des Zugewinnausgleichsanspruchs) entschieden, handelt es sich um ein Verfahren, § 52 S. 1 FamGKG. Die Werte werden zusammengerechnet, § 52 S. 2 FamGKG. Rz. 613 Der Verfahrenswert ist ge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensablauf

Rz. 690 Einstweilige Anordnungen stellen neben einem Hauptsacheverfahren grundsätzlich eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, so dass die Vergütung hierfür jeweils gesondert anfällt. Rz. 691 Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ei...mehr

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§ 11 Verfahrenswerttabelle ... / A. Verfahrenswerttabelle als Diktathilfe

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Güterrecht / 3.5.5 Stundung der Ausgleichsforderung

Rz. 198 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, so dass Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung durch die Stundung unberührt bleiben. Rz. 199 Das Familiengericht kann den geschuldeten Zugewinnau...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.3 Pflichten bei der Mitwirkung zur Zusammenveranlagung

Rz. 156 Da die Eheleute in dem Jahr, in welchem sie sich getrennt haben, grundsätzlich noch die gemeinsame Veranlagung wählen können, und auch oftmals noch nicht die Steuererklärung für das Vorjahr abgegeben haben, stellt sich die Frage nach den Mitwirkungspflichten der Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung. Die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft aus § 1353 Abs. 1...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / e) Das Zurückbehaltungsrecht (ZbR)

Rz. 71 Ein wirksames Mittel zur Erlangung ausstehender Honorarforderungen stellt das Zurückbehaltungsrecht (ZbR § 273 BGB, § 66 Abs. 2 und 4 StBerG, § 13 Abs. 4 BOStB) dar. Der ehemalige Mandant hat regelmäßig ein großes Interesse an einer Weiterbetreuung durch einen anderen StB. Steht aber noch die Vergütung aus, kann der StB Arbeitsergebnisse und Mandantenunterlagen zurück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.2 Sicherheitsleistung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 40 Die Zahlungsverjährung wird unterbrochen durch Sicherheitsleistung nach §§ 241 ff. AO oder nach Art. 112 UZK. Das bloße Verlangen der Finanzbehörde, Sicherheiten zu stellen, genügt nicht. Die Sicherheit muss tatsächlich geleistet werden. Die Leistung von Sicherheiten seitens des Steuerschuldners ist Realakt, kein Verwaltungsakt.[1] Sicherheitsleistung kommt nur für An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4 Sicherheitsleistung (§ 361 Abs. 2 S. 5 AO)

4.4.1 Grundlage Rz. 97 Die AdV kann gem. § 261 Abs. 2 S. 5 AO grundsätzlich von der Erbringung einer Sicherheitsleistung[1] abhängig gemacht werden. Zweck der Regelung ist der Schutz vor einer im Verlauf des Hauptverfahrens eintretenden Verschlechterung der Vermögenslage und damit die Verhinderung von Steuerausfällen nach einer für den Antragsteller ungünstigen Entscheidung i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.4 Sicherheitsleistung (§ 69 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 3 FGO)

4.4.1 Grundlage Rz. 55 Die AdV kann grundsätzlich nach § 69 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 3 FGO von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.[1] Gewährt die Finanzbehörde AdV nur gegen Sicherheit, so kann das FG dennoch den Fall im AdV-Verfahren vollumfänglich prüfen.[2] 4.4.2 Voraussetzung Rz. 56 Grundvoraussetzung des Verlangens nach einer Sicherheits...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Nach der gesetzlichen Formulierung "kann" eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Das hierdurch der Finanzbehörde grundsätzlich eingeräumte Ermessen wird unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durch den Zweck der AdV eingeschränkt.[1] Liegt neben den übrigen Antragsvoraussetzungen einer der Aussetzungsgründe (s. Rz. 75, 86) vor, so ist die vorläufi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.3.2 Sonderregelungen (361 Abs. 3 AO)

Rz. 103 Die AdV von Grundlagenbescheiden erfolgt gem. § 361 Abs. 3 S. 2 AO stets ohne Sicherheitsleistung; anderenfalls wird die AdV nicht wirksam.[1] Rz. 103a Die AdV eines Folgebescheids kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn die Vollziehung des Grundlagenbescheids ausgesetzt ist und bei der AdV des Grundlagenbescheids die Sicherheitsleistung nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.4.4 Verfahrensfragen

Rz. 59 Die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung ist eine Nebenbestimmung der AdV-Entscheidung, die regelmäßig den Charakter einer aufschiebenden Bedingung hat, sofern sich aus der Formulierung nicht eindeutig ergibt, dass eine Auflage erbracht werden soll.[1] Dies bedeutet, dass die AdV erst mit der Erbringung der Sicherheitsleistung wirksam wird. Als unselbstständige Neben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.4 Verfahrensfragen

Rz. 104 Die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung ist eine Nebenbestimmung der AdV-Entscheidung, die regelmäßig den Charakter einer aufschiebenden Bedingung hat, sofern sich aus der Formulierung nicht eindeutig ergibt, dass eine Auflage erbracht werden soll.[1] Dies bedeutet, dass die AdV erst mit der Erbringung der Sicherheitsleistung wirksam wird (s. Rz. 22). Als unselbsts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.7 Rechtsschutz gegen die AdV-Entscheidung

Rz. 109 Die Ablehnung des AdV-Antrags durch die Finanzbehörde ist ein belastender Verwaltungsakt (s. Rz. 108), sodass hiergegen der Einspruch gegeben ist.[1] Der Einspruch wird nicht dadurch unzulässig, dass auch ein AdV-Antrag beim FG möglich wäre oder gestellt worden ist.[2] Die Einspruchsbefugnis gem. § 350 AO entfällt erst, wenn das FG vor Bekanntgabe der Einspruchsentsc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.2 Voraussetzung

Rz. 99 Grundvoraussetzung des Verlangens nach einer Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ist, dass die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nach einer für den Antragsteller ungünstigen Entscheidung in der Hauptsache gefährdet erscheint. Eine Gefährdung i. d. S. liegt vor, wenn die zeitnahe Erfüllung der Schuld nach Abschluss des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.1 Antragsablehnung durch die Finanzbehörde (§ 361 Abs. 5 AO)

Rz. 10 Der erstmalige Aussetzungsantrag (s. Rz. 7, 8) ist nach § 69 Abs. 4 S. 1 FGO grundsätzlich bei der Finanzbehörde zu stellen, deren Entscheidung muss zunächst abgewartet werden. Mit der Antragstellung ist bis zur Entscheidung der Finanzbehörde über den Antrag das Wahlrecht hinsichtlich des Rechtsschutzwegs vorerst ausgeübt. Eine Antragstellung beim FG (s. Rz. 8) ist je...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.1 Grundlage

Rz. 97 Die AdV kann gem. § 261 Abs. 2 S. 5 AO grundsätzlich von der Erbringung einer Sicherheitsleistung[1] abhängig gemacht werden. Zweck der Regelung ist der Schutz vor einer im Verlauf des Hauptverfahrens eintretenden Verschlechterung der Vermögenslage und damit die Verhinderung von Steuerausfällen nach einer für den Antragsteller ungünstigen Entscheidung in der Hauptsach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.4.3.2 Sonderregelungen

Rz. 58 Die AdV von Grundlagenbescheiden erfolgt gem. § 69 Abs. 2 S. 5 FGO stets ohne Sicherheitsleistung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.4.2 Voraussetzung

Rz. 56 Grundvoraussetzung des Verlangens nach einer Sicherheitsleistung ist, dass die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nach einer für den Antragsteller ungünstigen Entscheidung in der Hauptsache gefährdet oder erschwert erscheint.[1] Die Finanzbehörde muss für die Gefährdung des Steueranspruchs sprechende Gründe substantiiert vortragen und glaubhaft machen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.4.3.1 Allgemeines

Rz. 57 Nach der gesetzlichen Formulierung kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Dem Gericht ist damit grundsätzlich ein eigenes Ermessen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots und der Gewährung effektiven Rechtsschutzes[1] eingeräumt.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.4.1 Grundlage

Rz. 55 Die AdV kann grundsätzlich nach § 69 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 3 FGO von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.[1] Gewährt die Finanzbehörde AdV nur gegen Sicherheit, so kann das FG dennoch den Fall im AdV-Verfahren vollumfänglich prüfen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.9 Kosten des AdV-Verfahrens

Rz. 73 Für die Kosten des AdV-Antragsverfahrens gelten die §§ 135ff. FGO . Das Rechtsbehelfsverfahren bildet mit dem AdV-Verfahren bis 30.6.2020 gem. § 40 Abs. 1 und Abs. 7 StBVV a. F. eine Einheit. Daher konnte letzteres Verfahren nicht zusätzlich abgerechnet werden.[1] Ab 1.7.2020 erhält der Steuerberater aufgrund des in §40 StBVV n. F. enthaltenen Verweises auf das RVG für e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.4.3 Ermessen

4.4.3.1 Allgemeines Rz. 57 Nach der gesetzlichen Formulierung kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Dem Gericht ist damit grundsätzlich ein eigenes Ermessen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots und der Gewährung effektiven Rechtsschutzes[1] eingeräumt.[2] 4.4.3.2 Sonderregelungen Rz. 58 Die AdV von Grundlagenbescheiden erfolgt gem. § 69 Abs. 2 S. 5 FGO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.3 Ermessen

4.4.3.1 Allgemeines Rz. 100 Nach der gesetzlichen Formulierung "kann" eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Das hierdurch der Finanzbehörde grundsätzlich eingeräumte Ermessen wird unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durch den Zweck der AdV eingeschränkt.[1] Liegt neben den übrigen Antragsvoraussetzungen einer der Aussetzungsgründe (s. Rz. 75, 86) vor, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.2.3 Wirkungsdauer

Rz. 22 Die AdV-Entscheidung wird, sofern kein anderer Beginn in der AdV-Verfügung selbst festgelegt, mit ihrer Bekanntgabe wirksam, nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft des gewährenden Verwaltungsakts bzw. der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.[1] Die AdV entfaltet gem. § 361 Abs. 2 S. 2 AO von diesem Zeitpunkt an ihre Gestaltungswirkung für die Zukun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.6 AdV-Beschluss

Rz. 63 Die gerichtliche Entscheidung über den AdV-Antrag ergeht in Form eines Beschlusses nach § 113 FGO. Der Beschluss ist nach § 113 Abs. 2 S. 2 FGO stets mit einer Begründung zu versehen.[1] Gem. § 69 Abs. 3 S. 1 FGO i. V. m. § 100 Abs. 2 S. 2 FGO kann das Gericht die Berechnung der auszusetzenden Beträge und der Höhe der Sicherheitsleistung der Finanzbehörde übertragen.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.10 Streitwert des AdV-Verfahrens

Rz. 77 Der Streitwert für das AdV-Antragsverfahren beträgt nach st. Rspr. des BFH 10 % des Streitwerts der Hauptsache.[1] Demgegenüber gehen verschiedene FG von 25 % des Streitwerts der Hauptsache aus.[2] Nebenabgaben zur ESt werden nicht hinzugerechnet.[3] Durch den Streit über die Anordnung einer Sicherheitsleistung erhöht sich der Streitwert nicht.[4] Der Mindeststreitwer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 1 Aus haushaltsrechtlichen Gründen haben Einspruch und Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (Rz. 4). Insofern will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der öffentliche Haushalt nicht durch Einsprüche und Klagen derart beeinträchtigt wird, dass der Stpfl. entsprechende Rechtsbehelfe wegen einer Stundungswirkung nutzt.[1] Da somit die Wirksamkeit eines Verwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Betragsmäßiger Umfang der Unterbrechung (Abs. 4)

Rz. 96 Die Verjährung wird nur in dem Umfang unterbrochen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht.[1] Die neue Verjährungsfrist bezieht sich nur auf den Anspruch oder Teilanspruch, für den die Verjährungsunterbrechung endet. Eine ansonsten aus anderen Gründen bestehende Unterbrechung eines anderen oder gleichen Anspruchs oder Teilanspruchs bleibt dagegen wirksam.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.1.3 Aussetzung der Vollziehung, § 361 Abs. 2, 3 AO; § 69 Abs. 2, 3 FGO

Rz. 31 Aussetzung der Vollziehung führt in Höhe des ausgesetzten Betrags zur Ablaufhemmung, und zwar sowohl, wenn die Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzbehörde erfolgt[1], als auch, wenn sie durch das FG angeordnet wird.[2] Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde ist ein Verwaltungsakt.[3] Die Aussetzung muss sich gerade auf den Steuerbescheid beziehen, der die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.3 Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts

Rz. 68 Voraussetzung der AdV ist ferner die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.[1] Bei nicht vollziehbaren Verwaltungsakten kann ein Antrag nach § 114 FGO auf einstweilige Anordnung in Betracht kommen.[2] Rz. 68a Der AdV-Antrag ist nur zulässig, solange der Verwaltungsakt noch vollziehbar ist. Die aus dem Verwaltungsakt resultierende Pflicht darf noch nicht erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.2 Ermessen (§ 361 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 91 Die Finanzbehörde darf eine Sachentscheidung darüber, ob ein Aussetzungsgrund (s. Rz. 75, 86) vorliegt, nur treffen, wenn die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind (s. Rz. 52). Auch von Amts wegen darf die Finanzbehörde die AdV nur gewähren, wenn ein Aussetzungsgrund gegeben ist. Eine in das Belieben der Behörde gestellte AdV gibt es nicht (s. Rz. 87). Sind die Antragsvo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Dauer bei den einzelnen Tatbeständen des Abs. 1 S. 1 (Abs. 2 S. 1)

Rz. 80 Bei den Tatbeständen des Abs. 1 Nr. 1[1] dauert die Unterbrechung so lange, bis die Zeit abgelaufen ist, für die diese Maßnahmen verfügt worden sind.[2] Ist keine Frist gesetzt, endet die Unterbrechung mit der späteren Beendigung, also i. d. R. mit Rücknahme oder Widerruf der Maßnahme.[3] Ist die Vollziehung des Grundlagenbescheids und des Folgebescheids ausgesetzt, e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.2 Unsicherheit und Unklarheit hinsichtlich der Rechtslage

Rz. 76 Als Aussetzungsgrund genügt eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit hinsichtlich der Rechtslage, sodass sich bei abschließender Klärung der Rechtsfragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte.[1] Es muss weder das Obsiegen noch das Unterliegen im Einspruchs- bzw. Klageverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.[2] Das Obsiegen braucht hierbei ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Muster: Aufforderung zur Sicherheitsleistung

Rz. 201 Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung (Wie Muster Rdn 188 , zusätzlich ist am Ende anzufügen:) Darüber hinaus haben Sie gem. § 2128 BGB Sicherheit für den Nachlass zu leisten. Hierfür ist bereits ausreichend, dass Sie sich in einer ungünstigen Vermögenslage befinden. Meinem Mandanten liegen Informationen vo...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Sicherheitsleistung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 189 Das erste Sicherungsmittel, welches das Gesetz dem Nacherben an die Hand gibt, ist das Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB . Geschützt wird das Recht des Nacherben auf Herausgabe der Erbschaft im Zustand einer fortgesetzt ordnungsgemäßen Verwaltung, § 2130 BGB. Rz. 190 Hinweis Befreiungsmöglichkeit: Der Erblasser kann den...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ff) Muster: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung)

Rz. 205 Muster 14.31: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung) Muster 14.31: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ee) Checkliste: Klage auf Auskunft, Sicherheitsleistung, gerichtliche Verwaltung

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