Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Steuerliche Behandlung des Formwechsels (Überblick)

Tz. 23 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das ErtrStR kann der hr-lichen Beurteilung des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen als identitätswahrende Umwandlung (s Tz 8) nicht folgen. Dies liegt in der grundlegend unterschiedlichen Besteuerungskonzeption des von Pers-Ges und Kap-Ges/Gen erwirtschafteten Einkommens begründet, was nämlich – ungeachtet der hr-lichen Einordnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthandsvermögen der Pers-Ges fortführt (s § 5 Abs 1 und 2 GrESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2 Formwechsel als ertragsteuerliche Veräußerung von Vermögen

Tz. 5 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der durch die Änderung der Rechtsform beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen oder bei der Option gem § 1a KStG eintretende stliche Wechsel der Besteuerungsregime (s Tz 23) würde nach allg Grundsätzen zu einer Schlussbesteuerung bei der Pers-Ges/MU-Schaft gem § 16 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) führen. Der heterogene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt

Tz. 83 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) "erzielt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.1 Formwechsel einer Personengesellschaft (§§ 190, 191 Abs 1 Nr 1 UmwG)

Tz. 95 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Geht bei einer Umwandlung Vermögen auf einen anderen Rechtsträger über und gehören zu dem Vermögen auch inl Grundstücke, führt dies regelmäßig zu einem grestpfl Erwerbsvorgang. Da beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, kommt es in Ermangelung eines Vermögensübergangs nicht zu einem zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel (s Tz 8)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Analoge Anwendung des § 23 UmwStG

Tz. 89 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die (übernehmende) Kap-Ges, optierende Gesellschaft (s § 1a KStG) oder Gen ist St-Subjekt nach §§ 1 Abs 1 Nr 1 bzw 2 KStG nF und somit ab stlicher Wirksamkeit der Umwandlung unbeschr kstpflg bzw mit ihren Eink aus der inl BetrSt beschr kstpfl (s § 2 KStG Tz 33 ff). Wird die Umwandlung mit stlicher Wirkung zeitlich zurückbezogen (nur beim For...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkung des Formwechsels/der Option (§ 1a KStG) auf vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hr-licher Formwechsel (§ 190 UmwG iVm § 25 UmwStG) Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf die Pers-Ges, erfüllt die Umwandlung (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Steuerliche Eröffnungsbilanz (§ 25 S 2 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 88 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die aus dem Formwechsel hervorgehende Kap-Ges/Gen hat für ertragstliche Zwecke auf den (ggf rückbezogenen) Einbringungsstichtag eine (stliche) Eröffnungs-Bil zu erstellen (s § 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 25 UmwStG Rn 52; s Nitzschke, in Brandis/Heuermann, § 25 UmwStG 2006 Rn 41; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Einbringung gegen Gewährung neuer Anteile

Tz. 42 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 25 S 1 UmwStG werden die Bestimmungen über die Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG und den Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG und die daraus sich ergebenden Rechtsfolgen im Fall des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen als entspr anwendbar erklärt. Da hr-lich beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, der unter Wah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.3 Verlust eines Aufstockungsbetrags bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 220 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Von einer Aufstockung ausgeschlossen sind diejenigen durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erworbenen WG, die nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden sind, weil sie nicht durch Übertragung zum gW, sondern durch andere Sachverhalte aus dem BV ausgeschieden sind. Soweit ein WG unterhalb des gW übertragen wird, geht der auf das WG entfal...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.1 Leistungen innerhalb eines Unternehmensverbundes

Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes sind explizit nicht förderfähig, auch für Zahlungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung bzw. wenn die Unternehmen als „verbundene Unternehmen“ nach EU-Definition gelten (Anhang 1 Artikel 3 Absatz 3 VO EU Nr. 651/2014) ist dieser Grundsatz anwendbar. Geleistete Zahlungen von Gesellschaften an einzelne Gesellschafterinnen oder Ge...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.1 Grundlagen

Im Folgenden sind die förderfähigen Fixkosten gemäß FAQ vom 10.2.2021, Aktualisierungsstand 26.11.2021 (ÜH III) bzw. 26.11.2021 (ÜH III Plus) dargestellt. Die umfangreiche Liste wird fortlaufend in den FAQ ergänzt und aktualisiert. Grundsätzlich gilt: Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende und vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Ausführung der Grundstücksschenkung

Rz. 100 Der Eigentumserwerb bei Grundstücksschenkungen tritt nicht allein mit der dinglichen Einigung (Auflassung) ein, sondern es bedarf zusätzlich der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Die Eintragung seitens des Grundbuchamtes setzt voraus, dass ein entsprechender Antrag vom Übertragenden oder Erwerber gestellt wird und der im Grundbuch als Berechtigter Eingetragene d...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / a) § 97 Abs. 1a BewG

Wie bereits im ersten Teil des Beitrages dargestellt,[48] beinhaltet § 97 Abs. 1a BewG eine Legaldefinition[49] des Gesamthandsvermögens. Danach handelt es sich bei Gesamthandsvermögen um das BV einer Personengesellschaft.[50] Der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 97 Abs. 1a Nr. 1 BewG besteht laut zugrunde liegender Gesetzesbegründung[51] darin, das Gesamthandsvermögen der...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / a) § 6 Abs. 5 S. 3 EStG

Verschiedene Konstellationen einer Übertragung im Zusammenhang mit Gesamthandsvermögen: Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG kann ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen (BV) in ein anderes BV desselben Steuerpflichtigen überführt werden, ohne die darin enthaltenen stillen Reserven zu realisieren. Dies gilt entsprechend § 6 Abs. 5 S. 3 EStG, soweit inter alia ein Wirtsch...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / I. Einleitung

§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG ist eine der zentralen Vorschriften im Zusammenhang mit Umstrukturierungsvorgängen bei Mitunternehmerschaften. Die Vorschrift regelt die zwingende Buchwertübertragung für die Umstrukturierung einzelner Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften. Hierdurch soll insbesondere die buchwertneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Betriebsverm...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / c) § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG

§ 13b Abs. 4 ErbStG enthält Regelungen zum Verwaltungsvermögen. Ausweislich des Gesetzestextes sollen dabei inter alia Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren sein (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG). Ausnahmen von der Qualifikation als Verwaltungsvermögen: § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. ...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Allgemeines

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ist Ausfluss richterlicher Rechtsfortbildung des RFH und blickt dabei auf eine fast 100 Jahre bestehende Rspr.-Tradition zurück. Umso überraschender erscheint es, dass es trotz der erheblichen Bedeutung in der Praxis weiterhin an einer ausdrücklichen gesetzlichen Kodifikation bzw. Legaldefinition mangelt und die Betriebsaufspaltung ...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Unterschiedliche Erscheinungsbilder und Ausprägungen von Betriebsaufspaltungen

Die oftmals historisch gewachsenen Betriebsaufspaltungskonstellationen lassen sich in unterschiedliche Ausprägungs- und Grundformen unterteilen (eingehend zu den unterschiedlichen Arten der Betriebsaufspaltung: Söffing, ErbStB 2014, 253 [253 f.]). Hierbei haben Rspr. und Literatur im Wesentlichen drei Kategorien herausgearbeitet (sog. umgekehrte Betriebsaufspaltung bei der e...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.1 Abkommensrecht

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unterfällt abkommensrechtlich nicht den Regelungen über laufende Gewinne. Mit Art. 13 OECD-MA besteht eine gesonderte Vorschrift, die allerdings auch auf die allgemeinen Anknüpfungskriterien abstellt. Art. 13 OECD-MA wird sich allerdings nur auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beziehen, da die Veräußerung von Umlaufvermögen z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 159 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Einkünfte sind bei LuF, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn" (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG), dh, die Einkünfte aus diesen Einkunftsarten werden im Wege der Gewinnermittlung erfasst. Entgegen der Verweisung sind dabei nicht nur §§ 4–7k EStG (zum Verweis s Rn 155) anzuwenden, sondern auch die §§ 2a, 3, 3c, 9b, 11, 12, 13–18, 24 EStG....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Mehrung des BV

Rn. 85 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BV der Gesellschaft einschließlich des Sonder-BV der Gesellschafter ist zu vermehren, und zwar – ebenfalls s Rn 73 – im Zeitraum zwischen Gründung und Beendigung des Betriebs (BFH BStBl II 1991, 564; 1999, 727; BFH/NV 1995, 866). Die Mehrung des BV umfasst auch stpfl (nicht aber: steuerfreie, s Rn 73, 75, 108) Gewinne aus der Veräußerung...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.2 Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen ist dem jeweiligen Gesellschafter individuell zuzurechnen. Damit gilt die Regelung für Investitionsdarlehen auch auf der Ebene des Gesellschafters. Das bedeutet, dass Zinsen auf Investitionsdarlehen im Sonderbetriebsvermögen von der Hinzurechnung ausgenommen sind. Dies betrifft z. B. die fremdfinanzierte Anschaffung eines Betriebsgebäudes, das ein Gesel...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.1 Gesellschafts- und gesellschafterbezogene Betrachtungsweise

Bei Personengesellschaften, auf die § 4 Abs. 4a EStG ebenfalls anzuwenden ist, ergeben sich insbesondere folgende, vom Gesetz nicht berücksichtigte Probleme:[1] Welche Konsequenzen haben Überentnahmen, die wirtschaftlich nur einem von mehreren Gesellschaftern zuzurechnen sind? Inwieweit wirkt sich das Sonderbetriebsvermögen auf die Ermittlung von Über- und Unterentnahmen aus? D...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn nach i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. z...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 98 Der Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. Rz. 99 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (2) Muster: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn

Rz. 173 Die Herausnahme von Betriebsvermögen aus dem Zugewinn kann in den Kernfomulierungen wie folgt vereinbart werden: Muster 3.24: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Muster 3.24: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Jegliches Betriebsvermögen eines von uns beiden soll beim Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe aus anderen Gründen als dem T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen / 3.2.2 Tatbestandsmerkmale

Die Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden, von Aufwuchs eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sowie von Gebäuden oder Binnenschiffen sind begünstigt übertragbar auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von: Grund und Boden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden entstanden ist. Aufwuchs, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.1 Sonderbetriebsvermögen I und II

Rz. 34 Zum notwendigen Betriebsvermögen, das der Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugrunde zu legen ist, gehört außer dem in der Steuerbilanz erfassten Gesellschaftsvermögen das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (Mitunternehmer). Nach der Rechtsprechung des BFH[2] gehören zum ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos und Wertberichtigung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe. Zumindest bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sind Darlehensforderun...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.3 Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 36 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen werden, noch nach § 10d EStG abgezogen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.4 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 37 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen vorliegen.[1] Überentnahmen liegen vor, wenn die Entnahmen höher sind als der Gewinn und die Einlagen des Wirtschaftsjahrs. Die Überentnahme eines Jahres ist zu erhöhen um Überentnahmen früherer Wirtschaftsjahre sowie...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 33a Grundsätzlich führt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz zur Anwendung der Gliederung des Eigenkapitals gemäß § 266 Abs. 3 HGB. Die Regelungen der steuerlichen Gewinnermittlung führen zu Abweichungen beim Umfang des steuerlichen Eigenkapitals zum handelsrechtlichen Eigenkapital. Bei Personengesellschaften beispielsweise spricht man bedingt durch ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 1 Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB ist in der Bilanz einer Gesellschaft das Eigenkapital gesondert von den Vermögenswerten, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Eine Definition des Begriffs "Eigenkapital" findet sich jedoch weder im HGB noch in anderen Wirtschaftsgesetzen (z. B. GmbHG, AktG); für Kapitalgesellschaften und AGs bzw. GmbH & Co KGs finden sich i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 2.2 Reduzierung der Quellensteuer

Voraussetzung für die Reduzierung der Quellensteuer entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA ist, dass der Dividendenberechtigte eine im anderen Vertragsstaat ansässige Gesellschaft ist. Es darf sich nicht um eine Personengesellschaft handeln. Wird die Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehalten, kommt es daher insoweit nicht zur Reduzierung d...mehr

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Verfahrensrechtliche Besond... / 3. Gesonderte Feststellung gem. § 151 BewG

Wie bereits angesprochen, kommt es nur zu einer Feststellung i.S.v. § 151 BewG, wenn die Werte für die Erbschaftsteuer oder eine weitere Feststellung von Bedeutung sind und das Erbschaftsteuer- oder übergeordnete Feststellungs-FA (vgl. auch das Schaubild unter 2.) diese Werte anfordert. Die Aufforderung ist ein verwaltungsinterner Vorgang und daher nicht selbstständig anfech...mehr

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Dividenden – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Besteuerung der an eine im EU-Ausland ansässige Körperschaft ausgeschütteten Dividende aus einer Portfoliobeteiligung an einer inl. Körperschaft stellte bis zum 28.2.2013 eine Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV dar. Zwar wird die KapESt auch im Inlandsfall erhoben, jedoch wurde sie bei einer inl. Körperschaft unabh...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Mitunternehmeranteile an gewerblichen Personengesellschaften

Rz. 112 Die Begünstigungsfähigkeit von (Mitunternehmer-)Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften ist in § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG geregelt, und zwar zunächst unabhängig von der Frage, ob diese originär gewerblich tätig sind oder nur gewerblich geprägt. Anders wie im Einkommensteuerrecht wird eine intransparente Betrachtungsweise angenommen, d.h. Erwerbs- und Bewertung...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Verwaltungsvermögenstest

Rz. 115 Ist die erste Hürde geschafft und begünstigungsfähiges Vermögen prinzipiell zu bejahen, sind erwerbszeitpunktbezogen weitere komplexe Prüfschritte erforderlich. Denn der gemeine Wert des begünstigungsfähigen Vermögens ist in begünstigtes Vermögen einerseits und Verwaltungsvermögen bzw. nicht begünstigtes Vermögen andererseits zu filetieren. Aus dem Saldo des begünstig...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die qualifizierten Nachfolger

Rz. 94 Für das Verständnis der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen muss auf die Rechtsprechung des BFH[148] zurückgegriffen werden. Der BFH sieht in der qualifizierten Nachfolgeklausel einen besonders ausgestalteten Fall einer gegenständlich vordefinierten Teilungsanordnung. Erbschaftsteuerlich erwerben danach primär alle Erben den einheitlichen Gesellschaftsanteil und somit ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die verbleibenden Gesellschafter

Rz. 87 Auch im Bereich der Personenhandelsgesellschaften kommt es aufgrund der seit dem 1.1.2009 geltenden ertragswertorientierten Neuregelungen bei der Bewertung von Betriebsvermögen vermehrt zu steuerrelevanten Tatbeständen, sofern die gesellschaftsvertraglichen Regelungen nur Abfindungen unter den so ermittelten Steuerwerten zulassen. Der sich aus Sicht der verbleibenden ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 92 Neben der einfachen Nachfolgeklausel, bei der alle Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten unmittelbar im Wege einer Sondererbfolge in die Gesellschaftsbeteiligung des verstorbenen Gesellschafters einrücken[141] und die erbschaftsteuerlich im Falle des Verbleibens der nachrückenden Erben in der Gesellschaft unproblematisch ist,[142] ist in der Praxis sehr häufig die (erbr...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.3.2 Höhe der Hinzurechnung

Rz. 92 Kreditinstitute refinanzieren ihre Ausleihungen regelmäßig mit Fremdkapital. Vor diesem Hintergrund besteht aus wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Gründen ein Interesse daran, dass sich Kreditinstitute zur Sicherung ihrer Liquidität langfristig refinanzieren. Um dies zu fördern, begrenzt § 19 Abs. 1 GewStDV die Höhe der zu berücksichtigenden Schulden. Dies ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.3 Stiller Gesellschafter

Rz. 156 Nach § 230 HGB liegt eine stille Gesellschaft vor, wenn jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt ist, die in das Vermögen des Unternehmers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter muss ein Gesellschaftsvertrag, der die Erreichung eines gemeinsamen Zweck...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / IV. Fazit und Ausblick

Es bleibt damit festzuhalten, dass das MoPeG keine Auswirkung auf das duale Besteuerungssystem haben wird. Die Gesellschaften, die steuerlich heute bereits Subjekt der Besteuerung im Kontext der partiellen Rechtsfähigkeit sind, werden es auch nach MoPeG bleiben. Auch die additive Gewinnermittlung wird dadurch nicht beeinflusst, da steuerlich der Begriff des Gesamthandsvermöge...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 2. Einfluss auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG?

Abkopplung vom zivilrechtlichen Begriffsverständnis der Innengesellschaft: Ein anderer Besteuerungsmechanismus kann auch deshalb nicht eintreten, da das Steuerrecht nicht zwischen einer zivilrechtlichen Selbständigkeit der Personengesellschaft mit eigenem Vermögen und der Qualifikation als Gesamthandsvermögen differenzieren will:[96] letztlich knüpft § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 E...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 3. Besteuerung der Personengesellschaft

Der Gesetzgeber geht in seiner Gesetzesbegründung davon aus, dass sich Änderungen an den ertragsteuerlichen Grundsätzen bei der Besteuerung von Personengesellschaften mit dem MoPeG nicht einstellen werden.[52] Beachten Sie: Dies soll insbesondere für die transparente Besteuerung von Personengesellschaften gelten.[53] Soweit in den Steuergesetzen auch nach dem MoPeG von Gesamth...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr