Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 1/2018, Anforderungen an... / Leitsatz

1. Die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge erfordert umso weitreichendere Sachverhaltsermittlungen, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist. 2. Die bloße Existenz "besserer" Alternativen vermag den Entzug der elterlichen Sorge ...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Verfahren

BGH, Beschl. v. 2.8.2017 – XII ZB 190/17, FamRZ 2017, 1764 = FamRB 2017, 462 Gemäß § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO muss die Begründung der Rechtsbeschwerde im Fall des § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Darlegungen zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO enthalten. Der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulassungsvoraussetzungen nich...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Nur einer der Partner ist Mieter

Rz. 379 Ist nur einer der Partner Mieter, so stellt sich die Frage, ob der Vermieter im Fall der Räumungsvollstreckung einen Räumungstitel gegen beide Partner benötigt. Einerseits wird darauf abgestellt, dass nur der Mieter über die alleinige Sachherrschaft verfügt, so dass ein Titel allein gegen ihn genügt, ein Räumungstitel gegen den Mieter allein also ausreicht. Das ist i...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Stellungnahme und vereinfachtes Verfahren

Rz. 88 Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu und setzt ihm eine Frist zur Stellungnahme. Wenn das Kind noch nicht geboren ist, darf die Frist für die Mutter frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes enden, § 155a Abs. 2 FamFG. Das bedeutet in seiner Konsequenz auch, dass eine gerichtliche Entscheidu...mehr

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FF 1/2018, Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Interview mit Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts (1. Senat) Prof. Dr. Gabriele Britz Schnitzler/FF: Sie sind seit Februar 2011 Mitglied des für wesentliche Teile des Familienrechts zuständigen Senats beim Bundesverfassungsgericht. Die Hälfte der Amtszeit ist vielleicht ein ganz guter Zeitpunkt, Sie zu befragen. Welche Entscheidungen aus der Zeit ...mehr

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AGS 12/2017, Vertretung bei... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Der umfangreichen Ausführungen des Beschwerdegerichts hätte es nicht bedurft. Die Frage, ob ein einheitlicher Auftrag zugrunde liegt, die Tätigkeit des Anwalts sich im selben Rahmen handelt und ein innerer Zusammenhang besteht, stellt sich zutreffenderweise nur im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung. Im gerichtlichen Verfahren richtet si...mehr

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AGS 12/2017, Vertretung bei... / Leitsatz

Bei der Vertretung beider Elternteile in einem Sorgerechtsverfahren nach § 1666 BGB kann es sich um dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG handeln. KG, Beschl. v. 9.10.2017 – 25 WF 47/17mehr

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AGS 12/2017, Vertretung bei... / 1 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel der den Eltern beigeordneten Rechtsanwältin hat in der Sache keinen Erfolg. Mit Recht hat das AG bei der Festsetzung der der Beschwerdeführerin aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung zugrunde gelegt, dass es sich bei der Vertretung der Eltern um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG handelt. Die Frage, ob von einer oder von mehreren Angelegen...mehr

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FF 12/2017, "Residieren Sie noch oder wechseln Sie schon?"

Christiane A. Lang Das Jahr neigt sich dem Ende und bietet Anlass, ein wenig zurückzublicken. Zum Jahresbeginn entschied der BGH mit seinem Beschluss vom 1.2.2017 (XII ZB 601/15), dass und unter welchen Voraussetzungen die Familiengerichte das paritätische Wechselmodell auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils anordnen können. Die I. und II. Instanz wiesen die An...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / Sachverhalt

Die Kl. haben den Bekl. auf den Ersatz des ihnen durch die Tötung ihres Ehemanns und Vaters durch den Bekl. aufgrund eines Verkehrsunfalls entstandenen Schadens verfolgt. Die Kl. hatte in der Unfallnacht ihren Ehemann an seiner Arbeitsstelle aufgesucht, um dessen persönliche Sachen wegen eines bevorstehenden Urlaubs mit einem Pkw-Anhänger von dem Gelände des Arbeitgebers nac...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Internationales

OLG Bremen, Beschl. v. 21.6.2017 – 4 UF 20/17, MDR 2017, 1127 Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts für einen Antrag der Kindesmutter auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ihr Kind besteht, wenn das Kind nach Durchführung eines HKÜ-Verfahrens wieder in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts (hier: Mexiko) zurückgeführt worden ist. Art. 16 HKÜ stellt na...mehr

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FF 12/2017, Anforderungen a... / Leitsatz

1. Die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge erfordert umso weitreichendere Sachverhaltsermittlungen, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist. 2. Die bloße Existenz "besserer" Alternativen vermag den Entzug der elterlichen Sorge ...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Berufung des Bekl. hat keinen Erfolg. Die Sache ist weder unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das LG zurückzuverweisen (§ 538 Abs. 2 ZPO) noch liegt eine Rechtsverletzung i.S.d. § 546 ZPO vor. Die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen auch keine andere Entscheidung (§ 513 Abs. 1 ZPO, vgl. Ziff. 2.)." 1. Die Sache ist nicht entsprech...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 2. Rückgriff auf Strukturmerkmale des Sorgerechts

Freilich bedarf es dieser Uminterpretation des für das Residenzmodell geschaffenen § 1687 BGB nicht. Die Abgrenzung der elterlichen Kompetenzbereiche im Wechselmodell (einerlei, ob dieses im Konsens begründet wurde oder auf Grundlage gerichtlicher Anordnung gelebt wird) ergibt sich aus allgemeinen Grundsätzen: Das Sorgerecht ist ein treuhänderisches Recht, ein den Eltern zum...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich, auch im Wege des Eilantrags, gegen den im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgten teilweisen Entzug der elterlichen Sorge für seine beiden im Jahr 2016 geborenen Zwillingstöchter. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer, ein belgischer Staatsangehöriger, ist Vater zweier Kinder. Die Eltern leben voneinander getrennt. Der Beschwerdeführer woh...mehr

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FF 11/2017, Auskunftspflich... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt als Vater des im Juli 2004 geborenen betroffenen Kindes vom Kreisjugendamt (Antragsgegner) als Ergänzungspfleger Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. [2] Den geschiedenen, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist die elterliche Sorge in den Teilbereichen Gesundheitssorge, Recht zur Beantragung von Jugendhilfe und Aufenthaltsbe...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / Leitsatz

1. Die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge erfordert umso weitreichendere Sachverhaltsermittlungen, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist. (Rn 19) 2. Die bloße Existenz "besserer" Alternativen vermag den Entzug der elterliche...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 13.7.2017 – 1 BvR 1202/17, NZFam 2017, 795 a) Weil bereits der vorläufige Entzug der gesamten Personensorge einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Eltern darstellt, sind grundsätzlich auch bei einer Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen. Soll das Sorgerecht vorläufig entzogen werden, sin...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / b) Die Kindeswohldienlichkeit des Großelternumgangs im Spannungsfeld zu den Elternrechten

Die gerichtliche Durchsetzung eines Umgangsrechts auf Initiative eines Großelternteils ist meistens deshalb erforderlich, weil ein Umgangskontakt von den bzw. dem betreuenden und sorgeberechtigen Elternteil(en) ablehnt wird. Dies wirft das Problem des Verhältnisses des elterlichen Sorgerechts zum Umgangsrecht der Großeltern auf. Denn die Wahl des Umgangs mit Dritten ist zunä...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Aus den Gründen

A. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Beklagte 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung der Beklagten, der Erbengemeinschaft "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten” zu gewähren, kommt inhaltlich einem Auskunf...mehr

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FF 6/2017, Anforderungen an... / Leitsatz

1. Die Verfassungsbeschwerde ist ohne Vorlage oder Wiedergabe der von den Fachgerichten in Bezug genommenen entscheidungsrelevanten Unterlagen (Anhörungsprotokolle, Stellungnahme des Verfahrensbeistandes) unzulässig. 2. Ist die fachgerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (Übertragung der Gesundheitssorge auf die Kindesmutter) nachvollziehbar begründet und ergeben sich, sowei...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / 1. De lege lata

Derzeit ist es für deutsche Staatsangehörige möglich, ab 16 Jahren einen volljährigen Nupturienten zu heiraten, soweit freilich das Familiengericht die hierzu nach § 1303 Abs. 2 BGB erforderliche Befreiung erteilt. Mindestens ein Ehegatte hat deshalb volljährig zu sein, damit dieser die für eine Ehe erforderlichen Rechtsgeschäfte tätigen kann und damit für ein aus der Ehe he...mehr

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FF 6/2017, Anforderungen an... / 1 Gründe:

[1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Übertragung der elterlichen Gesundheitsfürsorge für seine 2005 geborene Tochter auf die Mutter. [2] Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. [3] Sie hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie offensichtlich unzulässig (unten 1) und offenbar unbeg...mehr

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AGS 6/2017, Mutwilligkeit b... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 56, 33 Abs. 3 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Mit zutreffender Begründung, auf die wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hat das FamG einen Verstoß der Verfahrensbevollmächtigten des Kindesvaters gegen den Grundsatz der kostensparenden Verfahrensführung wegen des unterlassenen Hinwirkens auf eine Verbindung der vom...mehr

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AGS 6/2017, Mutwilligkeit b... / Leitsatz

Das getrennte Anhängigmachen eines Sorgerechts- und Umgangsantrags stellt keinen Verstoß gegen das Gebot kostensparender Verfahrensführung dar, wenn sachliche Gründe für die getrennte Verfahrensführung vorliegen. Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn die Regelung des Umgangs gegenüber der nach § 1626a BGB begehrten Sorgerechtsregelung eine größere Eilbedürftigkeit hat und das ...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme des DeutschenFamiliengerichtstages zumWechselmodell

Zu: BGH, Beschluss vom 1.2.2017 – XII ZB 601/15 (FF 2017, 152 m. Anm. Keuter) I. Der BGH befasst sich mit der Frage, ob und auf welcher Rechtsgrundlage ein paritätisches Wechselmodell auch ohne entsprechenden Konsens beider Elternteile gerichtlich angeordnet werden kann. Dabei wird allein eine umgangsrechtliche Begründbarkeit einer solchen Anordnung geprüft (und – im Gegensat...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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AGS 5/2017, Kostenentscheid... / 1 Aus den Gründen

Das FamG hatte die beteiligten Eheleute mit Beschl. v. 13.12.2012 nach vorheriger Abtrennung der Folgesache Güterrecht geschieden, die Kosten des Verbundverfahrens ohne das Güterrecht gegeneinander aufgehoben und mit Beschl. v. 18.12.2012 den Verfahrenswert für Scheidung und Folgesachen ohne das Güterrecht auf 26.280,00 EUR festgesetzt (dabei wurden allerdings die im Beschlu...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / d) Mehrere Kindschaftssachen

Addition bei mehreren Kindschaftssachen Werden dagegen im Verfahren mehrere Kindschaftssachen behandelt (etwa Umgangs- und Sorgerecht), so sind die Werte zusammenzurechnen (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Dagegen ist nicht von mehreren Kindschaftssachen auszugehen, wenn Gegenstand des Verfahrens verschiedene Aspekte der elterlichen Sorge sind. Hinweis 1. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG kann...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) begehrt von der Kindesmutter (Beteiligte zu 2), dem Jugendamt (Beteiligter zu 3) und den Pflegeeltern (Beteiligte zu 4) Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seines Sohnes. [2] Der Antragsteller ist der Vater des am 1.2.2006 ehelich geborenen Kindes und von dessen Mutter inzwischen geschieden. Bereits kurz nach der Geburt zoge...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / III. Häufigkeit, Dauer und Ablauf des Umgangs

Zur Häufigkeit, Dauer und zum Ablauf des Umgangs führt Peschel-Gutzeit [21] Folgendes aus: Zitat "Das Gericht wird in seiner Abwägung neben dem Alter des Kindes dessen geistige und körperliche Verfassung ebenso berücksichtigen wie die Bindung des Kindes an den Umgangsberechtigten, die räumliche Distanz, die persönliche Situation und Betreuungsmöglichkeit durch den Umgangsberech...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen, unter denen im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ergehen kann, siehe BVerfG v. 6.10.2015 – 1 BvR 1571/15, BVerfGE 140, 211 (218 f). b) Der im fachgerichtlichen Sorgerechtsverfahren bestellte Verfahrensbeistand des betroffenen Kindes ist dazu befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und eine Verletzu...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / 1. Ausgangslage

Die Vorschrift des § 1671 Abs. 1 BGB gilt für alle Kinder gemeinsam sorgeberechtigter Eltern, nicht mehr nur für Kinder miteinander verheirateter Eltern.[2] Gerichtliche Entscheidungen über das Sorgerecht sind nur im Falle der dauerhaften Trennung erforderlich.[3] § 1671 Abs. 1 BGB ist stets anzuwenden, wenn ein bisher bestehendes gemeinsames Sorgerecht in eine elterliche Al...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / bb) Mindestmaß an Übereinstimmung/Verständigung in Sorgerechtsangelegenheiten von erheblicher Bedeutung

In der familiengerichtlichen Praxis wird dieses Kriterium uneinheitlich und zum Teil sehr einzelfallbezogen beurteilt. So wird das Erfordernis des Vorhandenseins der objektiven Kooperationsfähigkeit und subjektiven Kooperationsbereitschaft überwiegend dahingehend eingeschränkt, dass lediglich ein Mindestmaß an Übereinstimmung in Sorgerechtsangelegenheiten von Nöten ist.[42] B...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / a) Verhältnis von gemeinsamer und alleiniger elterlichen Sorge

Der Gesetzeswortlaut trifft hierzu keine eindeutige Aussage.[10] Die herrschende Meinung geht davon aus, dass es im Rahmen von § 1671 BGB kein Regel-/Ausnahmeverhältnis zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge gibt.[11] Insbesondere gibt es keine sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl generell am besten dient.[12] Auf der...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / 2. Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei fehlendem Einverständnis des anderen Elternteils – § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB

Die Regelung des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB dürfte in der Praxis die größte Bedeutung haben. Insbesondere Streitigkeiten über die Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die vollständige Auflösung der elterlichen Sorge beschäftigen die Familiengerichte. Zentraler Punkt bei der Prüfung des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist die doppelte Kindeswohlprüfung:[5] Auf der erst...mehr

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FF 2/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Eine Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 2 Anmerkung

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2005 – XII ZB 33/04 –[1] ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt, dass bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern über die religiöse Kindererziehung eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil gemäß § 1671 BGB regelmäßig nicht gerechtfertigt ist, sondern allenfalls eine Teilübertragu...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 1 Gründe:

I. Die Eltern und das Kind M. sind deutsche Staatsangehörige. Die Eltern hatten unverheiratet zusammengelebt. Ihre Trennung erfolgte im Juli 2014. Seither lebt M. bei der Mutter, die wieder verheiratet ist und in ihrer neuen Familie den evangelischen Glauben praktiziert. Der Vater ist türkischer Abstammung, in Deutschland geboren und besitzt seit 2006 die deutsche Staatsange...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 2 Anmerkung

Neu und von grundsätzlicher Bedeutung sind die Ausführungen des BGH zum Umgangsbestimmungsrecht, deren Kernaussage im zweiten Leitsatz der Entscheidung enthalten ist.[1] Sowohl dieser Leitsatz als auch die Entscheidungsgründe gehen über den entschiedenen Sachverhalt hinaus, da sie sich nicht auf die Bestimmung des Umgangs beider Eltern mit ihrem Kind, das nach Entziehung des...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Das Verfahren betrifft die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Die Rechtsbeschwerdeführer sind die Eltern des betroffenen Kindes, ihres 2008 geborenen Sohnes David, und seiner 2004 geborenen Schwester. [2] Den Eltern wurde wegen bei ihnen bestehender intellektueller Minderbegabungen und daraus resultierender kognitiver und sozialer Defizite seit 2007 Hilfe zur ...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / Einführung

Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)[1] normierte erstmalig in Art. 50 Nr. 28 mit Wirkung vom 1.9.2009 die Umgangspflegschaft, die vorher in der Rechtsprechung entwickelt worden ist.[2] Dieses Gesetz erweiterte die Vorschrift des § 1684 Abs. 3 BGB um die Sätze 3 bis 6. Dadurch wurde die Mö...mehr

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AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 7. Spezialität der Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB?

Umstritten ist, ob die Anordnung der Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB als gesetzliche Regelung abschließend ist oder ob darüber hinaus noch Raum ist für eine Ergänzungspflegschaft in Gestalt einer Umgangsbestimmungspflegschaft, mithin ob die Umgangspflegschaft auch nach § 1666 BGB i.V.m. § 1909 BGB angeordnet werden kann.[61] Zutreffend ist zwar, dass die Vorsch...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / 2. Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens

Das vereinfachte Verfahren nach § 155a FamFG in Verbindung mit § 1626 Abs. 2 S. 2 BGB kann nur dann angewendet werden, wenn dem Gericht keine Gründe bekannt werden, die einer gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen könnten. Diese Gründe können sich aus dem Vortrag der Antragsgegnerin ergeben, sie können dem Gericht auf andere Art und Weise bekannt geworden sein, sie kön...mehr

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FF 10/2016, Keine einstweil... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter Ankündigung der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Kindesrückführung nach Art. 12 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden: HKÜ). [2] 1. a) Die Antragstelleri...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / I. Sorgeerklärung

Gemäß § 1626a BGB kann die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern auf drei unterschiedliche Arten und Weisen begründet werden: Sorgeerklärungen sind höchstpersönliche Erklärungen (§ 1627 BGB). Sie müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1626d BGB). Durch eine Sorgeerklärun...mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / Leitsatz

Beim sog. Mehrvergleich umfasst die Vergütung, die dem im Weg der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewähren ist, regelmäßig auch die mit dem Vergleichsabschluss zusammenhängenden sonstigen Gebühren (neben der Einigungsgebühr auch Verfahrensgebühr; Terminsgebühr); dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen dem eigentlichen Verfahrensgegens...mehr