Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.7 Vergütungsanspruch (Abs. 6)

Rz. 68 Nach dem mit Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2020 neu eingeführten § 75 Abs. 6 hat der Leistungserbringer gegen den Träger der Sozialhilfe einen Anspruch auf Vergütung der gegenüber dem Leistungsberechtigten erbrachten Leistungen. Hin...mehr

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Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.4 Gerichtliche Überprüfung der Schiedsentscheidung

Rz. 42 Für die gerichtliche Überprüfung der Schiedsentscheidungen ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG i. d. F. des 7. SGG-ÄndG). Erstinstanzlich zuständig sind die Landessozialgerichte (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 SGG). Rz. 43 Die Klage ist, wie § 77 Abs. 2 Satz 4 klarstellt, nicht gegen die Schiedsstelle, sondern die gegnerischen Beteiligten des S...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.4 Auswahl des Vertragspartners (Abs. 2 und 3)

Rz. 48 Nach Abs. 1 sind die Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme von Leistungen, die in Einrichtungen oder von Diensten erbracht werden, nur dann verpflichtet, wenn mit diesen Vereinbarungen (Pflegesatzvereinbarungen) i. S. v. Abs. 1 bestehen. Abs. 2 regelt in Satz 2 und 3, unter welchen Voraussetzungen und ggf. mit wem die Sozialhilfeträger solche Vereinbarungen abzuschlie...mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.5 Aufschiebende Wirkung (Abs. 5)

Rz. 17 Säumniszuschläge werden aufgrund eines Verwaltungsakts erhoben, gegen den mittels einer Klage vor dem Sozialgericht Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Entsprechende Rechtsbehelfe haben abweichend von § 86a Abs. 1 SGG keine aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG).mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.2 Bestellung eines Beauftragten (Abs. 2)

Rz. 8 Ein Beauftragter wird durch einen Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde bestellt (Satz 1). Adressat ist der GKV-Spitzenverband. Gegen den Verwaltungsakt ist eine Aufsichtsklage (vgl. § 54 Abs. 3 SGG) auf dem Sozialrechtsweg (vgl. § 51 Abs. 1 SGG) zulässig. Ein Vorverfahren wird nicht durchgeführt (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3 SGG). Die Aufsichtsklage hat keine aufsch...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Anordnung, Rechtsschutz (Abs. 4)

Rz. 8 Eine Anordnung mit Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn ein Beschluss nach Abs. 1, 2 innerhalb einer gesetzlichen Frist zu fassen ist (Satz 1). Die Aufsichtsbehörde wird in diesen Fällen ohne Anordnung tätig. Rz. 9 Die Klage gegen eine Anordnung oder eine Ersatzvornahme hat keine aufschiebende Wirkung (Satz 2). Rz. 10 Gegen eine Anordnung (Verwaltungsakt) oder eine ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Anordnung, Rechtsschutz (Abs. 3)

Rz. 11 Bevor die Aufsichtsbehörde die Geschäftsführung übernimmt oder einen Beauftragten bestellt, ist durch die Aufsichtsbehörde gegenüber dem GKV-Spitzenverband anzuordnen, das Erforderliche zu veranlassen, um den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen oder zu verhindern (Satz 1). Die Anordnung ist ein Verwaltungsakt, der mit einer Frist (Nebenbestimmung) zu versehen ist, in...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Anordnung der Aufsichtsbehörde (Abs. 4)

Rz. 12 Bevor die Aufsichtsbehörde über die Entsendung entscheidet, ist durch die Aufsichtsbehörde gegenüber dem GKV-Spitzenverband anzuordnen, das Erforderliche zu veranlassen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten (Satz 1). Die Anordnung ist ein Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), der mit einer Frist (Nebenbestimmung; § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X) zu versehen ist, innerhal...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Entsandte Person (Abs. 1)

Rz. 3 Wenn die ordnungsgemäße Verwaltung beim GKV-Spitzenverband gefährdet ist, kann die Aufsichtsbehörde eine Person an den GKV-Spitzenverband entsenden (Satz 1). Die Person wird mit der Wahrnehmung von Aufgaben betraut und erhält dafür die erforderlichen Befugnisse. Das Instrument ermöglicht der Aufsichtsbehörde, zeitnah und flexibel auf externen Sachverstand zurückzugreif...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / 2 Anmerkung

Die Frage, die den Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gab, hat der BGH klar und überzeugend entschieden: Das in § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB begründete Alleinvertretungsrecht des Elternteils, in dessen Obhut sich ein Kind befindet, beschränkt sich auf die Durchsetzung des originären Unterhaltsanspruchs. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift, die bei einer...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2 Schiedsverfahren

Rz. 14 Das zuständige Schiedsamt wird nach Abs. 3 Satz 1 tätig, wenn a) ein erstmalig zu schließender Vertrag über die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung entweder ganz oder teilweise im Verhandlungswege nicht zustande kommt oder b) sich die Partner über die Fortsetzung eines gekündigten Vertrages über die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht einig ge...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.6 Klagen gegen Entscheidungen der Landesschiedsstelle

Rz. 11 Eine Klage gegen die Entscheidung der Landesschiedsstelle kann jeder Landesverband der Krankenkassen, die Landesvertretung des vdek und die mit den Aufgaben eines Landesverbandes betraute Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einzeln oder zusammen als sog. Streitgenossenschaft durchführen. Ebenso kann die Landeskrankenhausgesellschaft die Entscheidung der L...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.4 Schiedswesen

Rz. 18 Während es für die in Abs. 1 der Vorschrift inhaltlich vorgegebenen Vergütungsregelungen für die ambulanten ärztlichen Leistungen der ermächtigten Krankenhausärzte sowie der in stationären Pflegeeinrichtungen und ermächtigten Einrichtungen erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen keiner Schiedsstellenregelung bedarf, weil hierfür entweder die für Vertragsärzte gelt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ein-Euro-Jobs

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Verbreitete, allerdings unscharfe bis irreführende Bezeichnung für sog Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird dabei Gelegenheit zu Arbeiten geboten, die im öffentlichen Interesse liegen. Als Anbieter der Arbeitsgelegenheiten werden idR kommunale Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige O...mehr

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zfs 08/2020, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung:

Unter welchen Voraussetzungen dem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs eine Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG oder Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG anfällt, wird in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten durchaus unterschiedlich beurteilt. Dabei geht es in diesem Zusammenhang insb. um zwei Voraussetzung...mehr

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Gewerkschaften / 5 Aufgaben

Zu den Aufgaben der Gewerkschaften gehört in erster Linie der Abschluss von Tarifverträgen. Dies beinhaltet auch den Arbeitskampf und den Abschluss von Schlichtungsvereinbarungen. Des Weiteren ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten der Gewerkschaften aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz sowie den Personalvertretungsgesetzen der Länder....mehr

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zfs 07/2020, Ausschluss ein... / Sachverhalt

Die Kl. verließ nach dem Ende ihrer Arbeitszeit ihre Arbeitsstätte mit ihrem Pkw. Auf dem üblichen Heimweg zu ihrem Wohnort hielt sie auf der rechten Fahrbahnseite an, um einen Privatbrief in einen Briefkasten zu werfen. Beim Aussteigen aus dem Pkw stürzte sie und ihr Fahrzeug rollte über ihren linken Fuß, sodass sie eine knöcherne Läsion der Fußwurzel erlitt. Die beklagte Un...mehr

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AGKompakt 06/2020, Mehrfach... / 5. Sozialrecht

Widerspruchsverfahren Auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten können außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren anfallen, die aufeinander anzurechnen sind (Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV). Auch hier ist dann die zweite Geschäftsgebühr, also die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahren, hälftig im gerichtlichen Verfahren anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV). Die Besonderheit beste...mehr

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AGS 06/2020, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten streitig ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren. Streitig sind die Höhe der Verfahrens- und der Einigungsgebühr sowie, ob und in welcher Höhe eine Terminsgebühr entstanden ist. Der Beschwerdeführer vertrat den Kläge...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.7 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Rz. 31 Behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen gelten im rentenrechtlichen Sinne als voll erwerbsgemindert, ohne dass es einer Feststellung im Einzelfall bedarf, ob der behinderte Mensch in der Lage sei, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den dort üblichen Bedingungen mit einer Arbeitszeit von wenigstens 3 Stunden täglich ausüben zu ...mehr

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AGS 05/2020, Erfüllungseinw... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO zulässige, insbesondere fristgemäß eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache weitestgehend Erfolg. Der Kostenfestsetzungsbeschluss war wie aus dem Tenor ersichtlich abzuändern und auf einen Ausspruch der Verzinsung zu beschränken, da der Kostenerstattungsanspruch des Antragstellers bereits vor Titulierung erfüllt worden ist....mehr

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 2.1 Veranlagung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Veranlagung der Unternehmen anhand der im Gefahrtarif gemäß § 157 gegliederten Tarifstellen (§ 157 Abs. 2) mittels deren darunter gefassten Gefahrklassen (§ 157 Abs. 3). Der Gefahrtarif ist im Sinne des Begriffs Tarif ein verbindliches Verzeichnis. Es handelt sich dabei um eine Tabelle der Risikogemeinschaften einer Berufsgenossenschaft. Diese ...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

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Jansen, SGG § 3 Besetzung d... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berufsrichter Rz. 2 Berufsrichter sind hauptamtlich i. S. v. Art. 97 Abs. 2 GG tätige Richter, deren Rechtsstellung im DRiG geregelt ist. Zum Kreis der Berufsrichter können nur solche Personen gezählt werden, die über eine entsprechende Vorbildung verfügen und die Befähigung zum Richteramt gemäß §§ 5 ff. DRiG besitzen. In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer...mehr

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Jansen, SGG § 3 Besetzung d... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 3 Besetzung d... / 2.1 Berufsrichter

Rz. 2 Berufsrichter sind hauptamtlich i. S. v. Art. 97 Abs. 2 GG tätige Richter, deren Rechtsstellung im DRiG geregelt ist. Zum Kreis der Berufsrichter können nur solche Personen gezählt werden, die über eine entsprechende Vorbildung verfügen und die Befähigung zum Richteramt gemäß §§ 5 ff. DRiG besitzen. In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutscher i. S. ...mehr

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Jansen, SGG § 3 Besetzung d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Sozialgerichtsgesetz unterscheidet zwei Gruppen von Personen, die in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit richterlich tätig werden, nämlich die Berufsrichter und die ehrenamtlichen Richter. Neben der allgemeinen Regelung in § 3, über deren Erfordernis man wegen der Bestimmung in § 1 DRiG trefflich diskutieren kann, wird die Mitwirkung der ehrenamtl...mehr

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Jansen, SGG § 3 Besetzung d... / 2.2 Ehrenamtliche Richter

Rz. 3 Die ehrenamtlichen Richter üben ihr Amt neben einem nichtrichterlichen Hauptberuf nebenamtlich aus. Anders als etwa die Schöffen in Strafverfahren sind sie keine Laienrichter, sondern sachkundige Beisitzer. Ihre Stellung und Aufgabe ist allein vergleichbar mit den ehrenamtlichen Richtern in der Arbeitsgerichtsbarkeit und den Handelsrichtern. Denn sie sollen konkret die...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 3.2 Rechtshilfeersuchen im Ausland

Rz. 9 Rechtshilfeersuchen im Ausland Sozialgericht Berlin Berlin, ... Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Embassy of the Federal Republic of Germany Daniel Frisch St. 3 46731 Tel Aviv/Israel Az.: S 8 R 385/18 Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund Sehr geehrte Damen und Herren, in dem o. g. Rechtsstreit wird anliegendes Rechtshilfeersuchen nebst Anschreiben – je...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 3.1 Rechtshilfeersuchen im Inland

Rz. 8 Sozialgericht Berlin Berlin, ... Sozialgericht Düsseldorf Ludwig-Erhard-Allee 21 40227 Düsseldorf Az.: S 8 R 385/18 Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund Sehr geehrte Damen und Herren, in dem o. g. Rechtsstreit wird anliegendes Rechtshilfeersuchen nebst Anschreiben – jeweils 2-fach – mit der Bitte übersandt, die Vernehmung der Zeugen gemäß Beweisbeschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.3 Verfahren für Rechtshilfegerichte

Rz. 4 § 5 Abs. 3 bestimmt, dass für das Verfahren der Rechtshilfegerichte die Vorschriften des GVG gelten (§§ 158 bis 160, 164 bis 166, 168). Nach § 158 GVG darf ein Rechtshilfeersuchen nicht abgelehnt werden. Dieser Grundsatz gilt aber uneingeschränkt nur dann, wenn das Ersuchen von einem im Rechtszug übergeordneten Gericht erfolgte. In allen anderen Fällen hat das ersuchte...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.2 Rechtshilfe

Rz. 3 Rechtshilfe ist das Ersuchen an ein (anderes) Gericht mit der Bitte um Durchführung richterlicher Handlungen. Dabei handelt es sich häufig um die Tätigkeit eines Gerichts für ein anderes Gericht. Jedoch fällt unter Rechtshilfe auch das Ersuchen einer Behörde (Versicherungsträgers) an das Sozialgericht, eine Person als Zeugen zu hören, denn insoweit wird um die Durchfüh...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 2.1 Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 2 Die Ausübung der Sozialgerichtsbarkeit, also die Rechtsprechung in den in § 51 genannten oder gesetzlich zugewiesenen Sachgebieten, wird gemäß § 1 den Sozialgerichten als besonderen Verwaltungsgerichten anvertraut. In der Revisionsinstanz bleibt jedoch allein das Bundessozialgericht zuständig. Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind Gerichte i. S. v. Art. 92 ff. GG...mehr

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Jansen, SGG § 2 Die Gericht... / 2.1 Tatsachengerichte

Rz. 2 Die Sozialgerichte in erster und die Landessozialgerichte in erster und zweiter Instanz entscheiden als sog. Tatsachengerichte. Das bedeutet, dass sie alle die durch das Klagebegehren bestimmten und für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen zu ermitteln und festzustellen haben. Allein auf der Basis dieser Tatsachenfeststellung kann die Entscheidung über den geltend g...mehr

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Jansen, SGG § 2 Die Gericht... / 2.2 Revisionsgericht

Rz. 3 In dritter (und letzter) Instanz ist das Bundessozialgericht als Revisionsgericht tätig. Als Revisionsgericht entscheidet das Bundessozialgericht aufgrund der von den Instanzgerichten (Sozial- und Landessozialgericht) festgestellten Tatsachen über den geltend gemachten Klageanspruch. Das Bundessozialgericht ist damit daran gehindert, eigene Tatsachenfeststellungen vorz...mehr

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Jansen, SGG § 4 Geschäftsst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht den Regelungen in § 153 GVG, § 7 ArbGG, § 13 VwGO und § 12 FGO und bestimmt allgemein, dass die bundes- und landesrechtlich zuständigen Stellen bei jedem Gericht eine Geschäftsstelle einzurichten haben. Die Geschäftsstellen haben die Aufgabe, bei der Erledigung der sich aus der Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts ergebenden Arbeiten mitzuwir...mehr

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Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 2.3 Trennung von Behörden

Rz. 5 Eine Trennung der (Verwaltungs)Gerichte von den jeweiligen Verwaltungsbehörden ist nach dem heutigen Verständnis des Grundsatzes der Gewaltenteilung selbstverständlich. Jedoch war auch unter Geltung des Grundgesetzes diese gerade für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nicht immer gegeben. Bis zum Inkrafttreten des SGG wurden Versicherungs- und Versorgungsbehörden ni...mehr

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Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die am 1.1.1954 (Sozialgerichtsgesetz v. 3.9.1953, BGBl. I S. 1239) im Gebiet der alten Bundesländer und am 3.10.1990 (Gesetz v. 23.9.1990, BGBl. I S. 895) in den neuen Bundesländern in Kraft getreten ist, stellt klar, dass die Sozialgerichtsbarkeit als eine der in Art. 95 GG genannten Gerichtsbarkeiten von unabhängigen Gerichten ausgeübt wird. Diese Kl...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.4 Amts- und Rechtshilfe im Ausland

Rz. 7 In sozialgerichtlichen Verfahren ist vielfach Amts- bzw. Rechtshilfe im Ausland erforderlich. Neben der Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen ist die Einholung von Sachverständigengutachten im Ausland oder die Beiziehung medizinischer Unterlagen zu nennen. Da das Haager Übereinkommen v. 1.3.1954 über den Zivilprozess wie auch das Haager Übereinkommen über die Bewei...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 4. Involvierung verschiedener Rechtswege

Im Vergleich zu anderen Rechtsmaterien – auch zu den anderen Ehescheidungsfolgenregelungen – ist das Versorgungsausgleichsrecht nicht zuletzt deswegen höchst kompliziert, weil mit einer rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts oder auch des Oberlandesgerichts die rechtliche Auseinandersetzung noch keineswegs zu Ende sein muss. Ist der ausgleichspflichtige Beamte mit...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2.2 Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 3 und 4)

Rz. 9 Die Bestimmung sieht für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bereits die Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans vor, damit die Vertreterversammlung Bemerkungen oder Beanstandungen der Aufsichtsbehörde bei der Beschlussfassung über die Feststellung des Haushaltsplans berücksichtigen kann. Die Vor...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 8 Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Vollstreckungsschuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13 bis 19 ZPO) hat (Abs. 2 Halbs. 1). § 764 Abs. 2 ZPO, wonach das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Vollstreckungsmaßnahme stattfinden soll, ist wegen der speziellen Bestimmung des Abs. 2 nicht einschlägig (OLG Jena 2001, 62 = InVo 2001, ...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / I. Einleitung

Der Versorgungsausgleich genießt als eine den Familiengerichten anvertraute Materie mit stark rentenrechtlichen Bezügen den Ruf, besonders schwierig zu sein.[2] Die Teilung der Rentenanrechte bei Scheidung ist seit seiner Einführung im Jahr 1977 den Familiengerichten anvertraut. Die tatsächlichen Auswirkungen – nämlich die Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen bei Eint...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Beendigung der Aussetzungsentscheidung durch Versorgungsträger

Die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts gilt nur für die Ausgangsverfahren zu einer Anpassung. Hat dagegen ein Familiengericht schon einmal eine Anpassung angeordnet, kann der Versorgungsträger gem. § 34 Abs. 6 VersAusglG selbst über die Beendigung der Anpassung entscheiden. Hier ist insbesondere der Fall gemeint, dass die unterhaltsberechtigte Person selbst i...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / V. Anpassung wegen Tod des Ausgleichsberechtigten

Der Versorgungsausgleich geht ins Leere, wenn die ausgleichberechtigte Person stirbt, ohne Rente zu beziehen. In dieser Situation wird der Versorgungsausgleich zu Lasten des Ausgleichspflichtigen – beschränkt auf die Anrechte nach § 32 VersAusglG und beschränkt auf den Zeitraum nach Antragstellung – letztlich dauerhaft ausgesetzt, § 37 VersAusglG. Der Gesetzgeber hat sich hie...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 1. Anpassungsentscheidungen im Erstverfahren

Seit 2009 ist die Zuständigkeit über die Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung bei fortlaufenden Unterhaltszahlungen von den Versorgungsträgern zu den Familiengerichten verlagert worden. Vor 2009 waren die Versorgungsträger befugt, in eigener Kompetenz über die Aussetzungsanträge nach § 5 VAHRG zu entscheiden. Sie mussten nur überprüfen, ob überhaupt eine Unterhaltspf...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung von § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 154 Abs. 2 VwGO. Für einen – wie hier – unstatthaften Rechtsbehelf kommt die Kostenprivilegierung des § 183 SGG nicht zur Anwendung. Eine Regelung, die eine Gebührenfreiheit konstituiert (hier: § 183 S. 1 SGG), kommt weder direkt noch analog zur Anwendung, da eine gesetzlich bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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