Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialplan

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld

Rz. 1038 Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden im Austrittsjahr anteilig (pro rata temporis) mit der allgemeinen, auf die Beendigung des Anstellungsverhältnisses folgenden letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung

Rz. 995 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.73: Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – vereinbaren folgenden Interessenausgleic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 1024 Arbeitnehmer, die während ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft unverfallbare Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung erworben haben, erhalten bei Ausscheiden eine Bescheinigung gem. § 4a BetrAVG.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Direktversicherung

Rz. 1026 Soweit eine Fortführung der über die (…) Lebensversicherung AG durchgeführte Direktversicherung durch den Arbeitnehmer oder einen zukünftigen neuen Arbeitgeber möglich ist, wird die Gesellschaft sämtliche erforderlichen Erklärungen zur Übertragung der Direktversicherung auf den Arbeitnehmer oder einen zukünftigen neuen Arbeitgeber abgeben.mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht gem. § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG

Rz. 617 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.50: Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht An das Arbeitsgericht _________________________ Ort, Datum Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: _________________________ Einstweiliges Verfügungsverfahren gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG der _________________________ GmbH, vertreten durch ihren Ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Folgen eines unterlassenen Versuchs des Interessenausgleichs

Rz. 974 Unterrichtet der Unternehmer den Betriebsrat nicht über die geplante Betriebsänderung, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden kann (§ 121 BetrVG). Rz. 975 Beginnt der Unternehmer mit der Umsetzung der geplanten Betriebsänderung, ohne einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat ausreichend "versucht" zu haben...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommene Maßnahmen

Rz. 1066 Zu den hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen zählt das BAG alle durch den Veräußerer oder Erwerber geplanten erheblichen Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Situation der betroffenen Arbeitnehmer.[2780] Hierzu gehören in erster Linie geplante Maßnahmen im Sinne der §§ 92–105 BetrVG . Nach der Gesetzesbegründung umfasst ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Überschrift

Rz. 4 Für Betriebsvereinbarungen ist eine Überschrift gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Betriebsvereinbarung muss auch nicht als solche deklariert werden, um wirksam zu sein.[3] Auch die Benennung des Regelungsgegenstandes ist zwar nicht zwingend, in der Praxis jedoch sehr empfehlenswert und sinnvoll, um ein Ordnungssystem zu entwickeln und Verwechslungen nicht nur für di...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Wesentliche Nachteile

Rz. 623 Wenn es gelungen ist, eine der in § 111 S. 3 BetrVG beispielhaft aufgeführten Fallkonstellationen darzulegen, bedarf es nicht mehr des Nachweises wesentlicher Nachteile für die Belegschaft (§ 111 S. 1 BetrVG). Diese werden dann fingiert,[1451] sodass die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG auch dann bestehen, wenn im konkreten Fall keine wesentliche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / r) Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen

Rz. 1041 Arbeitnehmer, die entweder unmittelbar im Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses oder nach Bezug von Arbeitslosengeld im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorgezogene Altersrente, verbunden mit Abschlägen, haben, erhalten für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme zum Ausgleich der Rentenkürzung e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1082 Die A-GmbH mit 400 Mitarbeitern und die B-GmbH mit 200 Mitarbeitern führen beide jeweils mehrere Betriebe, für die jeweils Betriebsräte bestehen. Darüber hinaus bestehen für beide Unternehmen Gesamtbetriebsräte sowie Wirtschaftsausschüsse. Es gelten in beiden Unternehmen sowohl Einzelbetriebsvereinbarungen als auch Gesamtbetriebsvereinbarungen zu jeweils denselben R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Einleitung

Rz. 927 Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in §§ 106–113 BetrVG geregelt. Der erste Unterabschnitt (§§ 106–110 BetrVG) befasst sich mit der Unterrichtung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten, die in der dort vorgesehenen Form (z.B. Bildung eines Wirtschaftsausschusses) nur dann erfolgen muss, wenn das Unternehmen ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.4: Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen wir hiermit betriebsbedingt unter Berücksichtigung der vertraglichen/gesetzlichen/tarifvertraglichen Kündigungsfrist zum _________________________, hilfsweise zum näc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Exkurs: Wegfall Betriebsrat, Betriebsstilllegung, Betriebs-(teil-)übergang, Änderung der Betriebsorganisation, Zusammenfassung von Betrieben

Rz. 137 Die Betriebsstilllegung führt grds. dazu, dass Betriebsvereinbarungen, die das aktive Arbeitsverhältnis betreffen, durch Zweckerreichung enden.[428] Etwas anderes gilt für solche Vereinbarungen, die auch oder gerade für den Fall der Stilllegung Wirkung zeigen sollen[429] – hierzu gehört v.a. der Sozialplan, der anlässlich der Betriebsstilllegung geschlossen wird. Auc...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / C. Masseunzulänglichkeit und Massearmut

Rz. 165 Vor den Insolvenzgläubigern müssen zunächst alle Ansprüche der Massegläubiger befriedigt werden. Wer Massegläubiger ist, bestimmen grundsätzlich die §§ 54, 55 InsO. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO (hierzu siehe Rdn 208 ff.) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 55 InsO . In Nachlassinsolvenzen erweitert sich der ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Pendlerpauschale

Rz. 1028 Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers künftig mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern pendelt er unter Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung täglich zu seinem künftigen Arbeitsort...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Umschulung/Weiterbildung

Rz. 1036 Besteht nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei der Gesellschaft, trägt die Gesellschaft die Kosten dieser Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen. Zumutbar ist eine Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme, wenn die Kosten einschließlich Gehaltszahlungen für den Arbeitnehmer im Einzelfall (…) EUR brutto nicht ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.19: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit An das _________________________ (Anschrift der zuständigen Behörde) Antrag auf Zulässigerklärung einer Kündigung Mitarbeiterin: Frau _________________________ Wir beantragen, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unserer Mitarbeiterin F...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) § 112a BetrVG

Rz. 624 Der Arbeitgeber ist auch dann verpflichtet, einen Interessenausgleich bis hin zur Einigungsstelle zu versuchen, wenn der Betriebsrat einen Sozialplan nach § 112a BetrVG (geringfügiger Personalabbau, Unternehmensneugründung) nicht erzwingen kann.[1453]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Rechtsnatur des Interessenausgleichs

Rz. 967 Beim Interessenausgleich handelt es sich um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art, nicht um eine Betriebsvereinbarung. Er entfaltet daher auch keine normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer.[2418] Die umstrittenste Frage im Zusammenhang mit der Rechtsnatur des Interessenausgleichs ist, inwieweit der Betriebsrat einen gerichtlich durchsetzb...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Mindestinhalt des Antrags

Rz. 190 Ein bestimmter Inhalt ist für den Antrag nach § 17 Abs. 2 MuSchG nicht vorgeschrieben. Im eigenen Interesse sollte der Arbeitgeber allerdings von sich aus der Behörde alle Informationen, die für die behördliche Entscheidung erforderlich sind, bereits in seinem Antrag (und möglichst nicht erst auf Nachfrage) mitteilen. Allerdings gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nach...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 727 Die Z GmbH, die Mitglied im Arbeitgeberverband ist, will ihren Betrieb in K schließen. Nachdem die Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat ins Stocken geraten sind, wendet sich die zuständige Gewerkschaft I an den Arbeitgeberverband sowie die Z GmbH und fordert zu Verhandlungen über einen verbandsbezogenen Firmentarifvertrag auf. Die...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Anzahl der Arbeitnehmer

Rz. 621 Gem. § 111 S. 1 BetrVG muss es sich um ein Unternehmen (nicht: Betrieb) mit i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern handeln. Die Behandlung von Gemeinschaftsbetrieben ist umstritten; teilweise wird nach dem Gegenstand des Beteiligungsrechts differenziert (Interessenausgleich/Sozialplan).[1448]mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.15: Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH – und 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Gemeinsamer Gesamtbetriebsrat mehrerer Unternehmen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Rz. 80 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.25: Gemeinsamer Gesamtbetriebsrat mehrerer Unternehmen Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden: X-AG – 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden: Y-GmbH – un...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Tarifvertragliche Kündigungsbestimmungen

Rz. 1061 Weiter sind die genannten Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 S. 1 BGB tarifdispositiv. In Betracht kommt sowohl eine Verkürzung [2474] als auch eine Verlängerung der gesetzlichen Fristen aufgrund eines Tarifvertrags. Die Tarifvertragsparteien sind dabei an die Regelung in § 622 Abs. 6 BGB gebunden, wonach für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer k...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplans

Rz. 730 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.61: Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplans An das Arbeitsgericht K. Schutzschrift gegen einen möglichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in dem möglichen einstweiligen Verfügungsv...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Zuständige Arbeitnehmervertretung

Rz. 918 Nur unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 BetrVG bzw. § 58 Abs. 1 BetrVG ist bei zwingender Notwendigkeit einer einheitlichen Auswahlrichtlinie für alle oder mehrere Betriebe eines Unternehmens die Zuständigkeit des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrats denkbar.[2328] Will beispielsweise der Arbeitgeber die Auswahlrichtlinien unternehmenseinheitlich einführen, ist bei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Interessenausgleich bei Teilbetriebsstilllegung einschließlich Namensliste und Transfergesellschaft

Rz. 996 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.74: Interessenausgleich bei Teilbetriebsstilllegung (einschließlich Namensliste und Transfergesellschaft) Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Beginn/Rückwirkung

Rz. 121 Die Regelungen von Betriebsvereinbarungen gelten grds. – soweit nichts Abweichendes vereinbart wird – unmittelbar und zwingend ab dem Zeitpunkt ihres Abschlusses bis zur Beendigung der Betriebsvereinbarung bzw. dem Ende der Nachwirkung (siehe hierzu Rdn 132 f.). Rz. 122 Hinweis Das Ende der Amtszeit des Betriebsrats hat keinen Einfluss auf die Geltung der Betriebsvere...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Generelle Vorbemerkungen

Rz. 714 Ein geschriebenes Arbeitskampfrecht existiert nicht. Alleinige nationale normative Grundlage ist Art. 9 Abs. 3 GG. Große Bedeutung kommt daher den Entscheidungen des BAG sowie jedenfalls in einstweiligen Verfügungsverfahren den LAGs zu. Denn bei EV-Verfahren findet eine Revision zum BAG gemäß § 72 Abs. 4 ArbGG nicht statt. Daneben gewährleisten die EGMR sowie das Uni...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Unterlassung von Kündigungen

Rz. 637 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Unterlassung von Kündigungen An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Untersagung einer Abspaltung

Rz. 641 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Untersagung einer Abspaltung An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend den Betrieb _________________________ der Firma ____...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1140 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Verfahren beim "Versuch" des Interessenausgleichs

Rz. 970 Kommt ein Interessenausgleich zustande, kann der Unternehmer im Anschluss daran mit der Umsetzung der Betriebsänderung beginnen, also z.B. nach Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG und Beachtung des Massenentlassungsverfahrens Kündigungen aussprechen. Rz. 971 Einigen sich die Betriebsparteien über die geplante Betriebsänderung nicht, genügt es dem Unternehmer,...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 4. Zuschläge

Rz. 20 Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Form des Interessenausgleichs

Rz. 963 Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, muss dieser schriftlich niedergelegt und von beiden Verhandlungspartnern unterschrieben werden (§ 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Nicht erforderlich ist es, dass der Interessenausgleich ausdrücklich als solcher bezeichnet und gesondert abgeschlossen wird; er kann ...mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / C. Planvorlagerecht und -inhalt

Rz. 8 Das Planvorlagerecht besteht nach § 218 Abs. 1 S. 1 InsO sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für den Schuldner. Im Nachlassinsolvenzverfahren besteht zusätzlich ein Planinitiativrecht des Nachlasspflegers als gesetzlichem Vertreter des Erben.[8] Der Schuldner hat die Möglichkeit, seinen Plan schon mit dem Insolvenzantrag einzureichen (§ 218 Abs. 1 S. 2 InsO). Da...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 478 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Unterlassungsanspruch

Rz. 626 Der Abschluss eines Interessenausgleichs ist im Gegensatz zum Sozialplan nicht erzwingbar, auch nicht in der Einigungsstelle. Daraus werden unterschiedliche Schlüsse gezogen: Die Befürworter des Unterlassungsanspruchs argumentieren, gerade wegen der fehlenden Erzwingbarkeit des Interessenausgleichs und der damit verbundenen strukturellen Unterlegenheit des Betriebsra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat gem. §§ 50 Abs. 2, 58 Abs. 2 BetrVG

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.18: Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat Der Betriebsrat der Firma _________________________ (Bezeichnung) An den Gesamtbetriebsrat der Firma _________________________ (Bezeichnung) z.H. des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden _________________________ (Name) (Adresse) (Ort, Datum) Beschluss des Betriebsrats zur...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Allgemeines

Rz. 112 Vor den Insolvenzgläubigern müssen zunächst alle Ansprüche der Massegläubiger befriedigt werden. Wer Massegläubiger ist, bestimmen grundsätzlich die in allen Arten von Insolvenzverfahren gleichermaßen anwendbaren §§ 54, 55 InsO. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO (hierzu siehe Rdn 208 ff.) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2 Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 1 KStG)

Tz. 328 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 3 Nr 1 KStG setzt die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen voraus, dass die Kö eine von der Verlust-Kö und deren Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung (wegen des Begriffs s § 77 BetrVG) mit einer Arbeitsplatzregelung befolgt. Die Fin-Verw lässt auch eine vergleichbare Arbeitsplatzregelung in einem Tarifvertrag und...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Rz. 324 Die Hinzuziehung des Rechtsanwalts muss weiter erforderlich sein. Die Erforderlichkeit ist zu bejahen, wenn sich der Betriebsrat aufgrund fehlender Sachkunde das notwendige Wissen nur durch einen Rechtsanwalt verschaffen kann, um die ihm obliegenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber sachgemäß erfüllen zu können.[793] Der Sa...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung einer Schwangeren nach § 17 Abs. 2 MuSchG

Rz. 189 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.18: Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung einer Schwangeren An das _________________________ (Anschrift der zuständigen Behörde) Antrag auf Zulässigerklärung einer Kündigung nach § 17 Abs. 2 MuSchG Mitarbeiterin: Frau _________________________ Es wird beantragt, die beabsichtigte ordentliche Künd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zu betriebsbedingten Kündigungen wegen Betriebsschließung

Rz. 846 Im Fall einer Betriebsschließung bleibt der bisherige BR im Wege des Restmandats nach § 21b BetrVG bis zur Abwicklung des gesamten Betriebes und bis zur Erledigung aller mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten im Amt.[2168] Damit ist er auch im Fall einer beabsichtigten Betriebsschließung für die Anhörungen nach § 102 BetrVG zuständig und anzuhören (zur Kündigung von ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Schutzbereich

Rz. 211 Der Zustimmung des Integrationsamtes bedürfen alle arbeitgeberseitigen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX), auch außerordentliche und Änderungskündigungen.[360] Rz. 212 Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs M...mehr