Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 114 Die Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach Abs. 1 S. 1 erfolgt nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 S. 1. Danach hat der Rechtsanwalt die Rahmengebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, nach billi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtliche Angelegenheiten

Rz. 3 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 kann in allen Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 S. 1 BerHG entstehen, soweit Beratungshilfe für eine solche rechtliche Angelegenheit bewilligt ist. Beratungshilfe kann in allen rechtlichen Angelegenheiten, d.h. in allen Rechtsgebieten, bewilligt werden. Die umfassende Beschreibung ergibt, dass von der Beratungshilfe kein Rechtsgebiet ausge...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1 Erfüllung von Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vorschrift sah und sieht die kostenfreie Überweisung oder Übermittlung von Geldleistungen auf ein Konto des Empfängers vor. Sie ist auf einmalige oder laufende Geldleistungen als Sozialleistungsansprüche nach § 11 beschränkt (so auch Mrozynski, SGB I, 6. Aufl., § 47 Rz. 1; Pflüger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 47 Rz. 11, Stand: 3.7.2020). Soweit die Übers...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Bestimmung der Gebühr

Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. die Beratungshilfegebühr v...mehr

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Sommer, SGB XI § 83 Verordn... / 3 Literatur

Rz. 16 Griep, Auswirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes auf die SGB XI-Vergütungen, Sozialrecht aktuell 2009 S. 81. Grünenwald, Die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen, ZfS 1996 S. 37. Schmolz, Die Regelungen des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes, PKR 2001 S. 36.mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 3 Literatur

Rz. 8 Steinmeyer, Krankenkassen zwischen Sozialrecht, Haftung und Insolvenz, NZS 2008 S. 393.mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 3 Literatur

Rz. 25 Bohlen-Schöning, Krankenkassen in Finanznot – Fusion, Schließung oder Insolvenz?, KrV 2009 S. 289. Gaßner/Hager, Die Schließung von Krankenkassen wegen Überschuldung, NZS 2004 S. 632. Schmatenko, Die Schließung einer Betriebskrankenkasse sowie ihre Auswirkungen auf Schuldverhältnisse, NZS 2018 S. 306. Steinmeyer, Krankenkassen zwischen Sozialrecht, Haftung und Insolvenz,...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Abs. 2 wurde zum 1.1.1993 durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 5

Auf einen Blick Der Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses setzt in der Regel die unmittelbare Anwesenheit des Erben beim Notar und einen unmittelbaren Austausch zwischen diesen voraus. Nur durch den unmittelbaren Austausch kann sichergestellt werden, dass der Notar den Erben umfassend über seine Auskunftsverpflichtungen belehrt und durch gehörige Nachfrage die ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 2.3 Funktionen des Factorings

Rz. 6 Beim Factoring werden in der Regel 3 Funktionen unterschieden: Finanzierungsfunktion, Dienstleistungsfunktion, Delkrederefunktion. Diese Funktionen können in verschiedener Weise kombiniert sein. Gerade die Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor hat entscheidende Rückwirkung auf die bilanzielle und steuerliche Behandlung des Factorings. Rz. 7 Durch den Verkauf der ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 2.2 Ablauf des Factorings

Rz. 4 Das Grundprinzip der zahlreichen Ausgestaltungen des Factorings ist identisch. Durch die Lieferung von Waren bzw. durch das Erbringen von Dienstleistungen entstehen bei dem Unternehmen bis zur vereinbarten Bezahlung Forderungen. Diese Forderungen muss das Unternehmen zunächst vorfinanzieren. Durch einen Verkauf der Forderungen erhält das Unternehmen vor Fälligkeit der ...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingeführt und ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 4 wurde zunächst durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachu...mehr

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Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1.2 Erstreckung der Bindungswirkung

Rz. 12 Die Bindungswirkung erstreckt sich zum Ersten darauf, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Damit sind sowohl die positive Feststellung wie auch die Verneinung gemeint. Die unanfechtbare Entscheidung des Unfallversicherungsträgers oder des Sozialgerichts umfasst auch die Feststellung, dass es sich um einen Arbeitsunfall aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses (§ 2 Abs...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.1 Versicherte desselben Betriebs

Rz. 9 Die 1. Fallgruppe umfasst die Versicherten desselben Betriebes. Mit Versicherten sind die Personen gemeint, die für Ihr Unternehmen tätig sind oder zu ihrem Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen (vgl. § 104 und die dortige Komm.). Dazu gehören jetzt auch der versicherte Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte und unternehmerähnl...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 8 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (3. SGB V-Änderungsgesetz – 3. SGB V-Ä...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 2, der unter bestimmten Voraussetzungen für freiwillig versicherte Mitglieder nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres die Anwendung des Abs. 1 vorsah...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Armborst, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4 S. 52. Baur/Mertins, Sozialhilfe nach dem SGB XII in stationären Einrichtungen, NDV 2006 S. 179. Behrend, Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen, Sozialrecht aktuell 2012 S. 117. Bessenich/Jungeilges/Steinfeld/Pöld-Krämer, Die...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Brech, Die gemischte Bedarfsgemeinschaft und die horizontale Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt für Stiefkinder, ZfF 2003 S. 241. Gerlach, Kindergeldrecht für Transferleistungsbehörden – Ein aktueller Überblick – Teil 3 –, ZfF 2018 S. 241. ders., Die Festsetzung von Beiträgen als neue Form des Einsatzes von Einkommen und der Einsatz von Vermögen im Eingliederungsh...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.2.1 Überblick

Rz. 8 Abs. 2 entspricht im Grundsatz dem § 21 Abs. 3 BSHG. Bei der Ergänzung in Satz 1 handelt es sich um eine Folgeänderung aufgrund der Neukonzeption der Regelsätze (vgl. Komm. zu § 28), die auch die überwiegenden früheren einmaligen Leistungen enthalten (vgl. BT-Drs. 15/1514 S. 61 zu § 36). Rz. 9 Die Ergänzung des früheren Gesetzeswortlautes um die Wörter "insbesondere Kle...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.2.2.2 Höhe des Barbetrages (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 17 Nach dem Gesetzeswortlaut steht den Berechtigten ein angemessener Barbetrag zu. Die generelle (zu Ausnahmen vgl. Rz. 21 ff.) Untergrenze der Angemessenheit hat der Gesetzgeber für Volljährige in Abs. 2 Satz 2 konkret festgelegt. Danach belief sich der Barbetrag auf mindestens 26 % des Eckregelsatzes (§ 35 Abs. 2 Satz 2 in der bis zum 31.12.2006 geltenden Fassung). Mit...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Ausnahme des Abs. 2 gemäß Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft. In dieser Fassung enthielt sie inhaltliche und verfahrensrechtliche Regelungen zur Bestimmung des Regelbedarfs und des Inhalts der Regelsätze. Durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Adamy/Kolf, Viel Theater und wenig Beifall – Der faule Hartz-IV-Kompromiss, Soziale Sicherheit 2011 S. 85. I. Becker, Bewertung der Neuregelungen des SGB II, Soziale Sicherheit Extra 2011 S. 7. dies., Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden, SozSich 2014 S. 93. dies., Regelbedarfsermittlung – Die verdeckte Armut drückt das Ergebnis, SozSich 2015 S. 142. dies., Neuer...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.4 Übernahme des Zusatzbeitrages nach § 242 SGB V (Abs. 4)

Rz. 40 Seit dem 1.1.2009 können die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung von den Versicherten einen Zusatzbeitrag zu verlangen. Abs. 4 stellt klar, dass auch dieser Beitrag von der Leistungspflicht nach § 32 Abs. 1 und 2 erfasst ist. Die Vorschrift flankiert damit das Recht der Betroffenen auf freie Wahl einer Krankenkasse (§ 173 ff. SGB V). Sie können bei erstmaliger...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Untergeordnete Schuldnerbedeutung

Rn 20 Der antragstellende Schuldner darf "nicht offensichtlich von untergeordneter Bedeutung für die gesamte Unternehmensgruppe" sein, Abs. 1 Satz 1. Ob eine solche untergeordnete Bedeutung besteht, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei neben Kriterien wie dem Anteil des Schuldners am gruppenweiten Umsatz und der gruppenweit zusammengefassten Bilanzsum...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 12. Aufsatzliteratur

Rn 44 Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Baumert, Konzerninsolvenzrecht: Antragslose Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand und Recht auf gesetzlichen Richter, ZInsO 2019, 608 ff.; Blankenburg, Begründung des Gruppengerichtsstands gemäß § 3a InsO bei konzentrierten "Konzerninsolvenzgerichten", ZInsO 2019, 169 ff.; Brünkma...mehr

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Steuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

Leitsatz Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft. Normenkette Art. 132 Abs. 1 Buchst. g EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, Nr. 16 Satz 1 Buchst. l, Nr. 18 UStG Sachverhalt Die Kläger...mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Beiordnungszeitraum Maßgeblich für den Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landes- bzw. Staatskasse ist der Umfang der Beiordnung nach § 48 Abs. 1 RVG. Der Vergütungsanspruch ist damit letztlich Grund und Höhe nach von dem Beiordnungs- bzw. Bewilligungsbeschluss des Gerichts abhängig. Von der Beiordnung sind grds. alle in der gerichtlichen Angelegen...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / c) Mehrere Ursachen

Für die Bejahung des Kausalzusammenhangs ist nicht erforderlich, dass das schädigende Verhalten oder das schädigende Ereignis die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Vielmehr genügt der Nachweis der Mitursächlichkeit. Denn nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen steht die Mitursächlichkeit, und sei es auch nur im S...mehr

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FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. Art. 1 UVEG). In Abs. 3 wurde Satz 2 durch Art. 6 Nr. 9 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 1.1.2005 gestrichen. Abs. 2 Satz 4 wurde durch Art. 4 Nr. 16 des 5...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.5 Typische Behördenabläufe als gemeinsame Ursachen

Mit einer Steuerstrafsache sind im Laufe der Zeit – meist etliche Jahre lang – i. d. R. viele Abteilungen und Personen befasst. Auf der strafrechtlichen Schiene sind dies Steufa, BuStra-Stelle, Staatsanwaltschaft, Gericht (u. U. noch Berufung- oder Revisionsinstanz); auf der steuerlichen Schiene Bp, Veranlagung, Rechtsbehelfsstelle, FG (u. U. Nichtzulassungsbeschwerde, Revis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 4. Anhörungsverfahren

Zur Frage der Bewilligung in einem Anhörungsverfahren hatte das AG Göttingen [22] zu entscheiden. Während etwa im Sozialrecht im Rahmen eines Anhörungsverfahren regelmäßig keine Beratungshilfe zu bewilligen sei, da noch kein ablehnender Bescheid vorliege und eine Gegnerschaft der Behörde insoweit noch nicht vorliege,[23] erkannte das AG Göttingen eine Notwendigkeit der Bewill...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Nr. 4: Verstoß gegen eine Erwerbsobliegenheit

Rn 35 Die Stundung der Verfahrenskosten soll "ultima ratio" sein. Im Interesse des sparsamen Einsatzes öffentlicher Mittel ist der Schuldner gehalten, primär selbst für die Deckung der Verfahrenskosten Sorge zu tragen. Rn 36 Entsprechend der Erwerbsobliegenheit während der Wohlverhaltensperiode im Restschuldbefreiungsverfahren gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 wird eine solche...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und Sozialrecht im Konflikt

I. Einleitung 1. Unterschiedliche Rechtswelten Personenschadenregulierung erfährt eine sehr starke Prägung durch das Drittleistungsrecht. Gerade Sozialrecht und Zivilrecht sind zwei die Personenschadenabwicklung entscheidend bestimmenden Rechtsgebiete, die allerdings – obwohl dies notwendig wäre – nicht aufeinander abgestimmt sind und werden. Zivilrecht und Sozialrecht gehorch...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / e) Zession

aa) Gespaltener Forderungsübergang Das Zessionssystem im Personenschadenrecht ist ein kompliziertes Geflecht, geprägt u.a. durch verschiedene Zeitpunkte des Forderungswechsels und unterschiedliche Rahmenbedingungen.[69] Jeglicher Eingriff, der dieser Kompliziertheit und Komplexität keine Rechnung trägt, führt unweigerlich zu die außergerichtliche Schadenabwicklung nachhaltig ...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 5. BGH, Urt. v. 23.6.2020 – VI ZR 435/19 (Arbeitgeberregress)

a) Zivilrechtliche Betrachtung Die BGH-Entscheidung[88] zeigt, dass das Zessionsrecht auch zu Spannungen in anderen Drittleistungsbereichen (konkret Arbeitsrecht) führen kann. Der BGH bestätigt zunächst, dass für Arbeitgeber – wie schon zuvor zum Regress der Krankenkasse[89] – dieselben Grundsätze für die erfolgreiche Geltendmachung eines Regressanspruches Anwendung finden als...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / I. Einleitung

1. Unterschiedliche Rechtswelten Personenschadenregulierung erfährt eine sehr starke Prägung durch das Drittleistungsrecht. Gerade Sozialrecht und Zivilrecht sind zwei die Personenschadenabwicklung entscheidend bestimmenden Rechtsgebiete, die allerdings – obwohl dies notwendig wäre – nicht aufeinander abgestimmt sind und werden. Zivilrecht und Sozialrecht gehorchen unterschie...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / II. Rechtsprechung des BGH

1. BGH, Urt. v. 17.10.2017 – VI ZR 423/16 (Vorrang der sozialrechtlichen Klärung) Der BGH[7] postuliert zu Recht in seiner jüngeren Rechtsprechung,[8] dass sozialversicherungsrechtliche Vorfragen – gerade auch mit Blick auf die jeweils erforderlichen speziellen Kenntnisse – nicht von der Zivilgerichtsbarkeit, sondern allein und vorrangig im sozialgerichtlichen Verfahren (sieh...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 1. Unterschiedliche Rechtswelten

Personenschadenregulierung erfährt eine sehr starke Prägung durch das Drittleistungsrecht. Gerade Sozialrecht und Zivilrecht sind zwei die Personenschadenabwicklung entscheidend bestimmenden Rechtsgebiete, die allerdings – obwohl dies notwendig wäre – nicht aufeinander abgestimmt sind und werden. Zivilrecht und Sozialrecht gehorchen unterschiedlichen Systematiken; manchmal s...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 2. Rechtsänderungen, ältere Rechtsprechung

Das Drittleistungsrecht (allen voran das Sozialrecht) unterliegt häufigen Veränderungen. Nicht immer registriert der Zivilrechtler, dass sich die sozialrechtlichen Umstände, die einer früheren zivilgerichtlichen Entscheidung zugrunde lagen, zwischenzeitlich verändert haben mit der Folge, dass die diese Rechtsprechung zitierende Literatur und Rechtsprechung nicht mehr haltbar...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / III. § 105 Abs. 2 SGB VII

Nach § 105 Abs. 2 SGB VII [99] erhält der nicht-versicherte Unternehmer Leistungen aus der Unfallversicherung, wenn er ohne die Haftungsprivilegierung gegen die im Betrieb Tätigen Haftpflichtansprüche hätte. 1. Voraussetzungen des Leistungsanspruchs Der nicht-versicherte Unternehmer ist von sämtlichen zivilrechtlichen materiellen und immateriellen Ansprüchen gegenüber dem Schäd...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 4. BGH, Urt. v. 17.10.2017 – VI ZR 423/16 (Bereicherung bei Angehörigenprivilegierung)

a) Entscheidung Der BGH[35] ist der Auffassung, dass in denjenigen Fällen, in denen ein nach § 116 VI SGB X privilegierter Angehöriger zivilrechtlich verantwortlich den Schaden herbeigeführt hat, die Schadensersatzforderung gegen den Familienangehörigen und der Direktanspruch gegen dessen Versicherer beim Geschädigten verbleibe und es diesem dann freistehe, ob er diesen Anspr...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / b) Bereicherung

aa) Bereicherungsverbot Der BGH betont einleitend zutreffend, Sinn und Zweck von Zessionen (wie § 116 SGB X) sei, Drittleistungsträgern, durch deren Leistungen der Geschädigte schadensfrei gestellt wird, den Rückgriff zu ermöglichen, und den Schädiger durch die Versicherungsleistungen nicht unverdient zu entlasten. Zessionen vermeiden dabei die doppelte Entschädigung des Gesc...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 1. Voraussetzungen des Leistungsanspruchs

Der nicht-versicherte Unternehmer ist von sämtlichen zivilrechtlichen materiellen und immateriellen Ansprüchen gegenüber dem Schädiger ausgeschlossen. Er erhält stattdessen unter den besonderen Voraussetzungen des § 105 Abs. 2 SGB VII einen Leistungsanspruch gegenüber dem UVT, obwohl er an diesen (anders als der versicherte Unternehmer) zuvor keinerlei Leistungen (Versicheru...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 3. Haftungsausschluss

Gerade die Anwendung des § 105 Abs. 5 S. 1 i.V.m. Abs. 1 SGB VII muss zum Haftungsausschluss führen. Entfällt das Privileg (Entsperrung), weil der Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nrn. 1–4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt wurde, besteht kein Leistungsanspruch gegen den UVT. Hier ist der nicht-versicherte Unternehmer allein auf seinen zivilrec...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 2. BGH, Urt. v. 27.1.2015 – VI ZR 54/14 (Regresszuständigkeit, Aktivlegitimation)

a) Entscheidung Der klagende Sozialhilfeträger gewährte einem Unfallgeschädigten auf dessen an ihn originär gerichteten Antrag hin Leistungen im Arbeitsbereich einer Behindertenwerkstatt und Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreutem Wohnen; die Zuständigkeit im Außenverhältnis ergab sich nach § 14 SGB IX, obwohl der zuständige Unfallversicherungsträger den Unfall als Arb...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 3. BGH, Urt. v. 17.9.2019 – VI ZR 437/18

Diese BGH-Entscheidung setzt ohne eigenständige Argumentation den Weg fort, der mit der Entscheidung v. 27.1.2015 – VI ZR 54/14 betreten wurde (dazu oben II.2).mehr