Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einigung.

Rn 3 Die Einigung ist wie bei § 1205 ein abstrakter dinglicher Vertrag, in dem dem Gläubiger ein dingliches Verwertungsrecht an einem vom Verpfänder gestellten zumindest bestimmbaren Recht zur Sicherung einer zumindest bestimmbaren gegenwärtigen oder künftigen Forderung (RGZ 78, 26, 27 f; 136, 422, 425; Karlsr WM 00, 521; Dresd WM 01, 803, 804) bestellt wird. Die irrtümliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieteranspruchs nach § 195 vgl LG Berl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form.

Rn 8 Der Abtretungsvertrag ist grds formfrei. Er bedarf insb nicht der für das zugrunde liegende Kausalgeschäft oder der zur Begründung der abzutretenden Forderung notwendigen Form (BGHZ 89, 41, 46; NJW 94, 1344, 1346; 19, 1596, 1597). Alt- u Neugläubiger können jedoch im Kausalgeschäft eine bestimmte Form für die Zession vereinbaren (§ 125 2). Als Minus zu dem in § 399 Alt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbeschränkung.

Rn 2 Die summenmäßige Haftungsbeschränkung nach § 702 I ist von der Art der Sache und dem Beherbergungspreis (reiner Brutto-Übernachtungspreis, ohne Verpflegung: MüKo/Henssler § 702 Rz 3) abhängig. Ausgangsgröße ist eine Mindesthaftsumme von 600 EUR. Liegt der Tagespreis höher als 6 EUR, kann Ersatz für einen darüber hinausgehenden Schaden bis zum Hundertfachen des Tagesprei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 ›Bewirkt‹ ist die Leistung, wenn der Schenker alles getan hat, was von seiner Seite zum Erwerb des Gegenstands der Schenkung erforderlich ist (BGH NJW 70, 941); auf den Leistungserfolg kommt es nicht an (hM; aA MüKo/Koch Rz 11). Es schadet nicht, wenn das Vollzugsgeschäft befristet oder bedingt abgeschlossen ist (BGH NJW-RR 89, 1282); die Begründung eines Anwartschaftsr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bewegliche Sache.

Rn 2 Gegenstand eines vertraglichen Pfandrechts können nur sein fremde (ganz hM s Soergel/Habersack Rz 5) bewegliche Sachen (zu Schiffen u Luftfahrzeugen Vorb Rn 9), auch vertretbare (§ 91), verbrauchbare (§ 92), unpfändbare (§§ 811, 812, 865 II ZPO), auch Zubehör (§ 97) sowie Scheinbestandteile (§ 95; LG Stuttg DGVZ 03, 153), auch Anwartschaftsrechte an beweglichen Sachen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 2 Zu den Namenspapieren mit Inhaberklausel zählen Sparbücher (BGHZ 28, 368, 370; WM 98, 1623; s Rn 7 ff), Leihhausscheine (BGH NJW 77, 1352 [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76]), Versicherungsscheine (BGH NJW-RR 99, 898 [BGH 24.02.1999 - IV ZR 122/98]; NJW 00, 2103 [BGH 22.03.2000 - IV ZR 23/99]; NJW-RR 07, 1175 [KG Berlin 23.03.2007 - 6 U 3/07]; 09, 1327 [BGH 20.05.2009 - IV ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Schuldurkunden.

Rn 4 Das Gesetz nennt ausdrücklich Hypotheken- (§ 1116 I), Grund- (§§ 1192 I, 1116 I) und Rentenschuldbriefe. Grund- und Rentenschuldbriefe auf den Inhaber werden aber wie Inhaberschuldverschreibungen nach § 793 behandelt (§ 1195 2), auf die § 952 nicht anwendbar ist. IÜ fallen unter II qualifizierte Legitimationspapiere (Sparbücher, § 808, Pfand-, Depot- und Versicherungssc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abtretung.

Rn 11 Die Sicherungsabtretung als abstraktes Verfügungsgeschäft erfolgt grds formlos nach § 398u wird dem Schuldner der abgetretenen Forderung idR nicht angezeigt (stille Sicherungszession). In der Übergabe eines Sparbuchs liegt regelmäßig die stillschweigende Abtretung des Sparguthabens (BGH WM 05, 897, 900). Die zulässige formularmäßige Globalabtretung aller Ansprüche aus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm gibt die Möglichkeit der vorläufigen Regelung von Besitz und Nutzungen von im Haushalt befindlichen Haushaltsgegenständen für die Zeit von der Trennung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung und findet auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft keine entsprechende Anwendung (Staud/Voppel Rz 5). Die endgültige Verteilung des Haushalts nach der Ehescheidung vollzieht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 971 BGB – Finderlohn.

Gesetzestext (1) 1Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. 2Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. 3Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. (2) Der Anspruch ist a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1278 BGB – Erlöschen durch Rückgabe.

Gesetzestext Ist ein Recht, zu dessen Verpfändung die Übergabe einer Sache erforderlich ist, Gegenstand des Pfandrechts, so findet auf das Erlöschen des Pfandrechts durch die Rückgabe der Sache die Vorschrift des § 1253 entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift greift insb bei der Rückgabe eines Hypotheken- oder Grundschuldbriefs oder eines Orderpapiers, etwa eines Wechse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachen.

Rn 5 Das gesetzliche Erfordernis der Einbringung zeigt, dass es sich um körperliche Gegenstände (§ 90), dh bewegliche Sachen handeln muss. Sachen sind auch Geld und Inhaberpapiere sowie indossable Papiere (Wechsel und Scheck), nicht aber Forderungen und bloße Legitimationspapiere (Sparbücher und Kfz-Briefe), arg § 952. Rn 6 Sachen ohne objektiven Vermögenswert unterfallen nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 407 schützt den Schuldner, der in Unkenntnis der Abtretung Rechtshandlungen in Bezug auf die Forderung vornimmt, in seinem Vertrauen darauf, dass der Altgläubiger nach wie vor Inhaber der Forderung ist. Die Vorschrift gilt auch für den gesetzlichen Forderungsübergang (BGHZ 19, 177 ff; 131, 274, 285; BAG NJW 81, 1061; zu Besonderheiten s Rn 8). Auf den Wechsel der Bezu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Während § 130 II die Zugangsfähigkeit einer Willenserklärung trotz Todes oder Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden sichert, gewährleistet die Auslegungsregel des § 153 die Annahmefähigkeit des Angebots in diesen Fällen, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Umstand vor oder nach dem Zugang der Erklärung eingetreten ist (Staud/Bork Rz 2). Entscheidend ist, dass der Antra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Amtlich aufgenommenes Bestandsverzeichnis

Rz. 37 Nach § 20 Abs. 1 BNotO sind Notare für die amtliche Aufnahme eines Bestandsverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB zuständig. Der Pflichtteilsberechtigte hat zwar einen Anspruch auf Anwesenheit entsprechend § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, ist seinerseits selbst jedoch nicht antragsbefugt.[89] Zum privaten Verzeichnis besteht inhaltlich kein Unterschied; da der Notar nach s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gleichartigkeit.

Rn 15 Forderungen sind gleichartig, wenn Sie auf Leistungen gerichtet sind, die derselben Gattung angehören. Anspruchsgrund und Rechtsnatur des Anspruchs sind gleichgültig, ebenso grds die Leistungsmodalitäten. Auch auf die Gleichwertigkeit kommt es nicht an; eine Insolvenzforderung und eine Masseforderung können gleichartig sein (BGHZ 100, 222; 201, 121). Danach sind gleich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erlöschen des Schuldverhältnisses.

Rn 16 Sinn und Rechtsfolge des § 362 liegen darin, dass die Forderung von selbst vollständig, vorbehalts- und bedingungslos erlischt, dh untergeht und vernichtet wird, der Schuldner damit also endgültig von seiner Schuld befreit wird, wenn die Leistung so, wie sie nach dem zur Zeit der Erfüllung geltenden Recht zu leisten war, bewirkt wurde. Hierdurch ändert die Rechtslage e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 9 Anspruchsziel ist die Vermittlung von Informationen, die der Verpflichtete hat oder sich auch erst beschaffen muss (Rn 1; BGH NJW 84, 487), zB durch Nachfrage bei der Bank und Einsichtnahme in die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen (Stuttg 26.1.16 – 19 W 78/15). Der Erbe hat sich anhand der für ihn erreichbaren Erkenntnisquellen b...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 195 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich selbst darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört und dass es sich um eine (zumindest gemischte) Schenkung handelt,[575] also dass der Leistung des Erblassers keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Hierzu steht ihm ein Auskunfts-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.5 Wertpapiere des Anlagevermögens (Abs. 2 A. III. 5.)

Rz. 60 Wertpapiere des AV sind verbriefte Wertpapiere, die übertragbar und verwertbar sind und bei denen keine Beteiligungsabsicht bzw. -vermutung nach § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB gegeben ist. Vielmehr steht die Eigenschaft als langfristige Kapitalanlage im Mittelpunkt.[1] Die Wertpapiere des AV umfassen sowohl Eigenkapitalanteile als auch verbriefte Fremdkapitalanteile. Praxis-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.4 Vermögenseinkommen

Zum Vermögenseinkommen zählen im Wesentlichen die Einkommen nach den §§ 20 bis 23 EStG. Dies sind alle Einkommen, die mit dem Einsatz von Vermögenswerten erzielt werden, auch wenn der Rentenberechtigte sie geerbt hat. Anrechenbar sind Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen aus Sparbüchern, Sparbriefen und Sparverträgen, Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren (Bundesschatzbriefe), E...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / cc) Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB

Rz. 286 Aufgrund der Vermutungsregel des § 1006 BGB (Eigentumsvermutung für Besitzer) ergibt sich eine Beweislastverteilung zugunsten desjenigen, der eine Schenkung behauptet.[461] Hier muss derjenige, der ein Herausgabeverlangen nach § 985 BGB geltend macht, die Behauptung des Beschenkten widerlegen, er habe die Sache geschenkt erhalten. Nur dann kann die Vermutung des § 10...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / (2) Beweislastumkehr

Rz. 278 Einer besonderen Darlegung des Fehlens eines rechtlichen Grundes durch den Bereicherungsgläubiger bedarf es nicht, wenn bereits Tatumstände unstreitig sind, die den Schluss nahelegen, dass der Bereicherungsschuldner etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat. Dies dürfte bei Eingriffskondiktionen häufig der Fall sein, wenn unstreitig feststeht, dass der Bereicherungssc...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Unverzüglich vorzunehmende Handlungen

Rz. 81 Zunächst ist der Umfang und Bestand des zu verwaltenden Vermögens festzustellen. Hilfreich sind hierzu Kontoauszüge, Sparbücher und etwaige Steuerbelege des Betroffenen. Eine erste Kontaktaufnahme mit den kontoführenden Banken des Betroffenen sollte unter allen Umständen die Abfrage nach dem Kontostand zum Stichtag (Tag der Betreuungsübernahme) beinhalten. Daueraufträg...mehr

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ZErb 06/2024, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Die Gläubigerinnen sind Enkelinnen der am 22.9.2010 verstorbenen Erblasserin. Die Mutter der Gläubigerinnen, Tochter der Erblasserin, ist vor der Erblasserin verstorben. Die Schuldnerin ist eine weitere Tochter der Erblasserin. Die Erblasserin setzte die Schuldnerin durch notarielles Testament vom 22.6.2010 als ihre Alleinerbin ein und vermachte den Gläubigerinnen eine Imm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / IV. Beweislast bei ungerechtfertigter Bereicherung

Rz. 258 Die Darlegungs- und Beweislast für die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung trägt grundsätzlich der Anspruchsteller. Er hat das Risiko des Unterliegens im Prozess zu tragen, wenn sich die, sein Begehren tragenden Tatsachen nicht feststellen lassen. Dies gilt auch, soweit zur Anspruchsbegründung eine negative Tatsache wie das Fehlen eines Rechtsgrundes gem...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Sicherungseigentum.

Rn 216 s Widerspruchsklage, s § 6 Rn 5, 17. Sicherungshypothek s § 6 Rn 2. Sparbuch s Aufgebot, s § 6 Rn 4. Streitgegenstand s § 2 Rn 1. Streitgenossen s § 5 Rn 20. Streithilfe s Nebenintervention. Streitwertbeschwerde ReS ist die angestrebte Kostenersparnis, iÜ s § 3 Rn 24. Stromeinspeisungsvertrag s § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sache, Urkunden.

Rn 4 Sachen. Urkunden gehören dazu, wenn sie unmittelbar einen eigenen wirtschaftlichen Wert verkörpern (BGH KostRspr § 6 ZPO Nr 174; NJW 89, 2755), zB echte Wertpapiere wie Scheck, Wechsel, Aktien (BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 11; BGH FamRZ 92, 169; Köln MDR 75, 60: bei unstr eingeschränkter Realisierbarkeit nur § 3; Ddorf JurBüro 94, 494: voller Nennwert, wenn Zahlung of...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bewegliche Sachen.

Rn 7 Den Vollstreckungsgegenstand müssen individuell bestimmte (körperliche) Sachen (§ 90 BGB) bzw – ihnen gleichgestellte – Tiere (§ 90a BGB) bilden. Hierzu zählen Einzelsachen (bspw Sparbücher – AG Bernburg 5.1.21 – 2 M 484/20 = DGVZ 21, 202, Rz 7) und eine Menge von Einzelsachen ebenso wie Sachgesamtheiten (zB Bibliothek). Auch eine begrenzte Gattungsschuld, bei der die h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 4 Die Eigentumsvermutung der §§ 1362 I BGB, 8 I LPartG wirkt zugunsten von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sie greift nicht ein, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt der Vollstreckungsmaßnahme bereits aufgelöst ist (Schuschke/Walker/Schuschke § 739 Rz 5). Nach §§ 1362 I 2 BGB, 8 I 2 LPartG greift sie des Weiteren nicht ein, wenn die Eheleute ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Kleinere Barbeträge.

Rn 61 Gemäß § 90 Nr 9 SGB XII sind Schonvermögen kleinere Barbeträge von derzeit höchstens 10.000 EUR, zuzüglich 500 EUR für jede Person, die vom Antragsteller überwiegend unterhalten wird. Die Höhe ist geregelt in der Verordnung zur Durchführung des § 90 II Nr 9 SGB XII (aA LSG Dresden FamRZ 07, 156, nur 1.600 EUR, da § 115 Rechtsgrundverweisung auf § 90 SGB XII sei und dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Hinterlegung.

Rn 7 Das Verfahren richtet sich nach den Hinterlegungsgesetzen der Länder, nachdem die HintO mit Wirkung zum 1.12.10 aufgehoben wurde (BGBl I 2007, 2614; Rückheim, Rpfleger 10, 1). Die Überweisung an die Gerichtszahlstelle des Prozessgerichts steht der Hinterlegung nicht gleich (BGH NJW 02, 3259 [BGH 25.07.2002 - VII ZR 280/01]). Diese Art der Sicherheit anzuordnen, empfiehl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Körperliche Sachen.

Rn 2 Körperliche Sachen sind bewegliche Sachen iSv §§ 90 ff BGB, also alle Sachen, die nicht Grundstücke, den Grundstücken gleichgestellt oder (echte) Grundstücksbestandteile sind (beachte aber § 865 für Gegenstände, auf die sich die Hypothek bzw Schiffshypothek erstreckt, s dort). Früchte, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, können nach § 810 gepfändet werden (s dor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Zeitablauf.

Rn 70 Keinen Einfluss auf die objektive Beweislast hat schließlich der bloße Zeitablauf, weil ihre Verteilung nicht davon abhängig sein kann, wann ein Anspruch geltend gemacht wird. Ein langer Zeitraum zwischen dem Entstehen einer Forderung und ihrer gerichtlichen Geltendmachung kann aber iRd Beweiswürdigung berücksichtigt werden und beeinflusst damit die subjektive Beweisla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 9 Die Drittwiderspruchsklage ist spätestens ab Beginn der Zwangsvollstreckung zulässig (BGH NJW-RR 04, 1220, 1221). Dies ist bereits dann der Fall, wenn eine Vorpfändung vorgenommen wird (St/J/Münzberg Rz 12). Das Rechtschutzbedürfnis besteht, solange die Zwangsvollstreckung andauert; es entfällt, wenn die Zwangsvollstreckung durch Verwertung des fraglichen Gegenstandes b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 26 Der Schuldner muss auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden (BGH NJW-RR 09, 997 [BGH 26.02.2009 - VII ZB 30/08] Rz 21) herausgeben. Die Pflicht zur Herausgabe der Urkunden über die gepfändete Forderung (AG Hünfeld DGVZ 05, 110) besteht selbständig neben der Auskunftspflicht. Funktional soll die Verpflichtung den Gläubiger in die Lage versetzen, die Aussichten e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Gläubiger muss eine titulierte Geldforderung haben. Als Titel kommen insb Urteile und Urkunden iSd § 794 in Betracht (§ 846 Rn 3). Der gepfändete Herausgabeanspruch muss eine bewegliche körperliche Sache einschl der Wertpapiere nach § 808 II 1 betreffen. Die Vorschrift betrifft nur Herausgabeansprüche über bewegliche Sachen, die iSd §§ 808 ff pfändbar (LG Landshut B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beifügung von Belegen.

Rn 15 Angaben im Formular sind mit Belegen zu versehen. Anders als beim Vordruck können Belege entbehrlich sein, das Gericht kann allerdings nach § 118 II 2 weitere Belege anfordern. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind durch aktuelle Verdienstbescheinigungen zu belegen. Werden Sonderzahlungen geleistet wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, so sind die entspreche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kautionen / 2 Mietkaution und Verzinsung

Meist wird mit dem Mieter die Zahlung einer Mietkaution vereinbart. Der Vermieter von Wohnraum ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank zum üblichen Zinssatz für 3-monatige Spareinlagen anzulegen.[1] Alternativ kann der Mieter selbst ein Kautionskonto mit höherer Verzinsung anlegen und es dann an den Vermieter verpfänden. Bei g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 1.2.3 Rektapapiere oder Namenspapiere – Rechte können übertragen werden

Rektapapiere (Namenspapiere) sind Wertpapiere, deren Rechte durch Einigung, Zession und Übergabe der Urkunde übertragen werden können. Berechtigter ist ausschließlich der darauf Genannte. Beispiele sind: Sparbuch, Versicherungsschein, Hypothekenbrief, Grundschuld- und Rentenschuldbrief. Werden diese Wertpapiere mit einer Blankozession versehen, handelt es sich um technische Inhab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 1.1 Unterscheidung nach wirtschaftlicher Funktion oder verbrieftem Recht

Wertpapiere können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten kategorisiert werden. Man unterscheidet im Hinblick auf die wirtschaftliche Funktion zwischen Wertpapieren des Geldverkehrs (Wechsel, Scheck, Sparbuch), des Warenverkehrs (Ladeschein, Lieferschein) und des Kapitalverkehrs (Inhaberschuldverschreibung, Aktie, Investmentzertifikate; den sog. Effekten). Ferner können Wertpapi...mehr