Fachbeiträge & Kommentare zu Stellenanzeige

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Phantasieberufe und Nischentätigkeiten

Rz. 222 Vom allgemeinen Arbeitsmarktrisiko und den individuellen Beschäftigungschancen ist der Frage abzugrenzen, ob für eine bestimmte Tätigkeit überhaupt ein allgemein zugänglicher Arbeitsmarkt besteht. Ist dies nicht der Fall, kommt eine abstrakte Verweisung generell nicht in Frage.[580] Deshalb müssen Arbeitsplätze für Verweisungstätigkeiten, die der Versicherte noch aus...mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / 1 Absage einer Bewerbung

Im Ablehnungsschreiben und auch bei telefonischen Nachfragen sollte sich der Arbeitgeber aus haftungsrechtlichen Gründen möglichst neutral und vorsichtig ausdrücken und kurzfassen. Dies gilt bei internen wie bei externen Bewerbungen gleichermaßen. Sogar die – oft nur höflich gemeinte – Floskel, dass trotz der Qualifikation des Bewerbers einem anderen der Vorzug gegeben wurde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 6.1 Stellenausschreibung

§ 11 AGG regelt, dass der Arbeitgeber Stellen diskriminierungsfrei auszuschreiben hat. Die Bedeutung dieser Vorschrift liegt darin, dass bei einem Verstoß bereits durch die fehlerhafte Stellenausschreibung ein Indizbeweis i. S. d. § 22 AGG erbracht ist, dass der Arbeitgeber wegen eines Merkmals i. S. d. § 1 AGG benachteiligt hat und allein bereits diese Benachteiligung zu ei...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.3 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

Dem Entschädigungsanspruch kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. Dieser Einwand fällt oft im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines sog. "AGG-Hoppings". Bis Mai 2016 unterschied das BAG zwischen objektiv und subjektiv geeigneten Bewerbern. Nur wer objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist, war auch ein Bewerber. Nach der neueren Rechtsprechung des BAG ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.1 Anspruch

Bei einem Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für verfassungsmäßige Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) über § 31 BGB und gemäß § 278 BGB a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.2 Geltendmachung

Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG sind ausschließlich gegen den Arbeitgeber zu richten. Insbesondere begründen § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG keine Ansprüche gegen Personalberatungsunternehmen, selbst wenn der Personalvermittler die endgültige Auswahl in alleiniger Verantwortung durchführt.[1] Der abgelehnte Bewerber muss gemäß § 15 Abs. 4 AGG die von ihm behaupteten A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 4 Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Das Gesetz verbietet aber nicht jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten, sondern erlaubt ausnahmsweise auch Benachteiligungen wegen eines der an sich verbotenen Unterscheidungsmerkmale. Nach § 5 AGG ist die Förderung von benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung, zulässig, wenn bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 8.2 Beweiserleichterungen für den Beschäftigten

Für den Beschäftigten ist es oft nicht möglich, den Beweis zu erbringen, dass er wegen eines der Merkmale des § 1 AGG benachteiligt wurde. Meist gibt es nur Indizien, die darauf hindeuten, aber keine zweifelsfreien Nachweise. Dem trägt § 22 AGG Rechnung: Der Bewerber braucht nur nachzuweisen, dass er benachteiligt worden ist und dass es Indizien dafür gibt, dass dies wegen ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.3.1 Personalwesen

Rz. 49 Zum Personalwesen zählen neben Auskünften über den Personalbestand, bestehende Fluktuationen und Darstellung der Belegschaftsstruktur, die Personalplanung, -beschaffung, -organisation und -führung ebenso wie personalpolitische Fragen allgemeiner Art sowie berufsbildende Maßnahmen. Dabei ist dem Begriff des Personalwesens zu entnehmen, dass es sich um grundsätzliche, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich Das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht für "Beschäftigte" i. S. v. § 6 AGG. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern u. a. auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie die Bewerber auf eine Stelle.[1] Das AGG gilt auch nachwirkend für Ansprüche nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. von Betriebsrentnern. Für Leiharbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzrichtlini... / 3.2 (Vorvertragliche) Informationspflichten

Nach Art. 5 EntgTranspRL sind vorvertragliche Pflichten des Arbeitgebers vorgesehen, die sich auf die Bewerbungsphase beziehen. Nach Art. 5 Abs. 1 EntgTranspRL haben Stellenbewerber das Recht, von ihrem "künftigen" Arbeitgeber entgeltgleichheitsbezogene Informationen zu erhalten. Dazu müssen Arbeitgeber Bewerber darüber informieren, welches Einstiegsgehalt für die jeweilige ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity und Selbstbestimm... / 1.1 Begriffsbestimmungen

Diversity, oder Diversität im Deutschen, beschreibt den Ansatz, gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und zu fördern. Ziel ist es, Diskriminierungen zu minimieren und Chancengleichheit für alle zu schaffen. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Vielfaltsdimensionen (oder Marker), wie ethnische Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, Alter, se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.5 Schutz bei der Personalgewinnung

Bewerbende dürfen nicht aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität benachteiligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass dies im ganzen Bewerbungsprozess (durch inklusive Stellenausschreibungen, Bewerbungsportale, Assessmentprozesse, Interviews sowie ein inklusives Zusage-/Absagemanagement) gewährleistet wird.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.1 Stellenanzeigen

Stellenanzeigen können (getarnte) Werbemaßnahmen sein, wenn sie Aussagen über den Umfang und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und die Kompetenz des Dienstleisters (sprich Lohnsteuerhilfevereins) treffen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2 Stellenanzeigen/Verzeichnisse/Schilder/ Aushangtafeln/Geschäftspapiere/Geschenke

3.2.1 Stellenanzeigen Stellenanzeigen können (getarnte) Werbemaßnahmen sein, wenn sie Aussagen über den Umfang und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und die Kompetenz des Dienstleisters (sprich Lohnsteuerhilfevereins) treffen.[1] 3.2.2 Verzeichnisse Lohnsteuerhilfevereine dürfen sich in Verzeichnisse aller Art (z. B. Anschriftenverzeichnisse, Adress- und Fernsprechb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.5 Geschenke

Geschenke mit werbenden Hinweisen sind zulässig. Sie müssen hinsichtlich Form und Werbeinhalt sachlich gestaltet sein und sich wertmäßig in einem angemessenen Rahmen halten. Werbende Hinweise, z. B. auf Kugelschreibern, Kalendern und ähnlichen sog. Streuartikeln, sind nicht zu beanstanden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.4 Aushangtafeln

Sachliche Hinweise auf die Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins an der Aushangtafel eines Unternehmens ("Schwarzes Brett") sind zulässig. Dies gilt auch für ein "elektronisches Schwarzes Brett", bei dem Informationen für die Mitarbeiter in einer nur diesen zugänglichen Datei hinterlegt sind.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.3 Schilder

Beratungsstellen sollen nach außen hin kenntlich sein. Schilder dürfen in Größe und Gestaltung die durch die örtlichen Gegebenheiten bestimmten sachlichen Erfordernisse nicht überschreiten und müssen alle für Anzeigen zulässigen Angaben enthalten. Größe, Art und Farbe sind lediglich durch das Sachlichkeitsgebot des § 8 Abs. 1 StBerG beschränkt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.2 Verzeichnisse

Lohnsteuerhilfevereine dürfen sich in Verzeichnisse aller Art (z. B. Anschriftenverzeichnisse, Adress- und Fernsprechbücher, Branchenverzeichnisse) aufnehmen lassen.[1] Zulässig ist auch die Teilnahme an einem Suchservice.[2] Auch die Eintragung in Verzeichnisse muss den Grundsätzen zur formalen und inhaltlichen Sachlichkeit entsprechen. Sie ist auf folgende Angaben beschrän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.3 Zulässige Inhalte

Daten, die auch für andere Werbemaßnahmen zulässig sind, einschließlich Slogans und Mottos. Gründungs-, Vereinsregisterdaten; bezüglich der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, Datum, anerkennende Behörde und Aktenzeichen. Art und Umfang der gebotenen Dienstleistungen (Beratungsbefugnis nach StBerG). Größe und Organisation des Vereins, Mitarbeiterstab sowie Kooperationen mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding: Wie Remote und ... / 1 Vorteile und Herausforderungen

100 Prozent Remote-Arbeit von anderen Standorten sind mittlerweile weit verbreitet, denn so können gesuchte Fachkräfte auch unabhängig von geografischen Beschränkungen eingestellt werden. Allerdings stellt die räumliche Distanz gerade das Onboarding vor neue Herausforderungen. Denn Remote-Mitarbeiter bauen aus der Ferne nicht so einfach persönliche Kontakte zu anderen Mitarbe...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.12 Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten (Abs. 1 Nr. 12)

Anwendungsbereich: Unterlassen einer internen Ausschreibung Nur wenn die Dienstelle eine Dienstposten-Ausschreibung unterlassen will, bedarf sie nach Abs. 1 Nr. 12 BPersVG der Zustimmung des Personalrats. Die Norm erfasst nur interne Stellenausschreibungen, so das BVerwG[1]. Externe Stellenausschreibungen sind demnach nicht erfasst.[2] Erfasst sind grundsätzlich alle zu besetze...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teambuilding / 3.1 Mitarbeiter rekrutieren

Anforderungsprofile erstellen Um für die Teamarbeit geeignete Bewerber zu finden, ist es zunächst wichtig, Anforderungsprofile für die entsprechenden Stellen bzw. Arbeitsplätze zu erstellen bzw. bereits bestehende Profile zu überprüfen. Klare Anforderungsprofile bilden die Grundlage für Stellenausschreibungen. In ein Anforderungsprofil gehören neben den allgemeinen, kenntnisb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 6 Neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz

Die Erforderlichkeit, das Stellenbesetzungsverfahren zukünftig besser zu dokumentieren, ergibt sich ohnehin auch aus der Lohntransparenz-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Hieraus ergibt sich, dass in der Stellenanzeige oder spätestens im Vorstellungsgespräch das Einstiegseinkommen oder dessen Spanne angegeben wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Eignungsdiagnostik / 1.2 Bedeutung

Die Disziplin gewinnt umso stärker an Bedeutung, je weniger Menschen sich für offene Stellen bewerben. In Zeiten eines Arbeitgebermarkts war das Thema noch wenig diskutiert, die meisten Personaler hatten ihre persönlichen Methoden zur Auswahl. Die waren mal mehr, mal weniger systematisch, manchmal auch mit esoterischem Hintergrund. Warum aber ist die Frage der Eignung wichtig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 8 Pflichtangaben bei Social Media-Auftritten

Auch Accounts in sozialen Netzwerken wie Instagram, X und Co. benötigen ein Impressum, wenn das Konto gewerblich, z. B. für das Bewerben von Produkten oder Stellenanzeigen, genutzt wird. Wie auch bei Webseiten müssen die Pflichtangaben der Anbieterkennzeichnung in dem sozialen Netzwerk leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Das Impres...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.3.2 Geschlecht und sexuelle Identität

Bei Diskriminierungen wegen des Geschlechts ist insbesondere die Rolle des "dritten Geschlechts" zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG wird diese Personengruppe durch Art. 3 Abs. 3 GG geschützt.[1] Zumindest im Hinblick auf das Personenstandsrecht ist diese Gruppe rechtlich nunmehr (uneingeschränkt) anerkannt. Zu berücksichtigen ist dies insbesondere bei Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.7.1 Spezielle Rechtfertigungsgründe bei unmittelbarer Benachteiligung

§ 10 AGG wegen des Alters § 10 AGG regelt die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung wegen des Alters. Ungeachtet des § 8 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Sozialpläne können beispielsweise gestaffelte Abfindungsregelungen enthalten, die wesentlich vom Alte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 5 Unterschiede zwischen Personalmarketing und Employer Branding

Das Personalmarketing ist eines von mehreren operativen Instrumenten innerhalb des Employer Brandings und zielt auf die Ansprache von potenziellen Bewerbern ab, um unmittelbare Rekrutierungsmaßnahmen zu unterstützen. Dabei nutzt es die etablierte Arbeitgebermarke (Employer Brand), um aktiv potenzielle Kandidaten anzusprechen und zu binden. Das Employer Branding hingegen ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.1 Datenabgleich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung steht in Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II, der mit dem Inkrafttreten des SGB II sogleich eine umfassende rechtliche Grundlage erhalten hat. Vor diesem Hintergrund konnte nicht länger darauf verzichtet werden, auch für den Datenabgleich nach dem SGB III eine eindeutige Rechtsgrundlage zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 397 Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ein seit Jahrzehnten bei der Bundesagentur für Arbeit praktiziertes Verfahren auf eine gesetzliche Grundlage. Dabei hat sie die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu beachten (VO (EU) 2016/679). Sie stellt klar, dass die Bundesagentur für Arbeit zur Vermeidung und Aufdeckung von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit wird nicht wie beim Vorstand von einer Richtlinienkompetenz für den vorsitzenden Geschäftsführer und im Übrigen dem Ressortprinzip geprägt. Daraus ergibt sich zunächst, dass auch bei einer Aufteilung der Aufgaben auf die Mitglieder der Geschäftsführung der vorsitzende Geschäftsführer von seiner Gesamtverantwortung nicht entbu...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Fortbildungscontrolling: Is... / 5.3 Bedarfsermittlung: Anforderungs- und Befähigungsprofil abgleichen

Um den Qualifizierungsbedarf eines Mitarbeiters systematisch zu ermitteln, müssen das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes (der Dienststelle) und das Befähigungsprofil des Mitarbeiters miteinander verglichen werden. Das Anforderungsprofil ist die personenneutrale Beschreibung einer Stelle im Hinblick auf die mit ihr verbundenen Anforderungen. In ihr werden die erforderliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.3 Stellenanzeigen auf Plattformen

Bei Jobbörsen, Jobsuchmaschinen und ähnlichen Plattformen können Stellenangebote veröffentlicht und es kann meist auch gezielt nach Kandidaten gesucht werden, wozu sich unter Active Sourcing mehr findet. Eine eigene Stellenausschreibung ist auf den bekannten Plattformen meist kostenpflichtig. Dann ist mit Kosten von unter hundert bis zu einigen hundert Euro zu rechnen. Die K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.1 Die 5 W einer Stellenanzeige

Die 5 W zur Formulierung einer Stellenanzeige sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abb. 3: Die 5 W einer Stellenanzeige Wir sind: Die Selbstdarstellung des Unternehmens gehört auch bei bekannten Organisationen dazu. Dabei kann man mit einer kleinen Anekdote zur Geschichte, Hervorhebung der Kernmerkmale des Employer Brand, Hinweise auf die Zukunftsstrategie und ähnliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 5 Stellenanzeige professionell gestalten und schalten

Egal ob intern oder extern: Stellenanzeigen sind die Basis jeder Gewinnung. Mit Blick auf Marketing und Wiedererkennungswert sollte auf ein einheitliches Layout geachtet werden, das sich am Corporate Design orientiert, ein Logo umfasst und in welchem der Unternehmensname sowie Position immer an der gleichen Stelle stehen. Im besten Fall wird dies durch einen Slogan sowie unte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.4 Stellenanzeigen in Printmedien, Aushängen und mehr

Das Schalten einer gedruckten Anzeige ist weiter rückläufig, aber nach wie vor eine (ergänzende) Möglichkeit. Wo eine Anzeige geschaltet wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Fachliche Qualifikationsanforderungen der zu besetzenden Position: umso spezifischer, desto eher Fachzeitschrift und überregional, desto weniger spezifisch umso regionaler und genereller das Med...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.2 Stellenanzeigen auf der Karrierewebseite als "must have"

In jedem Fall sollte der eigene Internetauftritt auch für das Angebot von offenen Positionen genutzt werden, auch wenn das direkte Auffinden der Anzeige selbst bei großen Unternehmen eher die Ausnahme als die Regel sein dürfte. Selbst eine Suchmaschinenoptimierung (meist SEO [Search Engine Optimization] genannt), kommt in der Regel nicht gegen die Reichweite von Stellenanzei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 9 Trends im Recruiting

Praxis-Tipp Mitarbeiter zu binden ist einfacher, als neue Mitarbeiter zu gewinnen. Eine Prüfung möglicher interner Besetzungsmöglichkeiten sollte daher immer Vorrang haben. Dabei ist eine konstruktiv offene Haltung unabdingbar. Dies auch, was entsprechende Entwicklungs- und Weiterbildungsanstrengungen angeht. Bis eine Neubesetzung vom Arbeitsmarkt produktiv ist, werden voraus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 6.3 Referrals (Recruit a Friend)

Auch die eigenen Mitarbeiter verfügen über ein Anwerbepotenzial, das gezielt eingesetzt werden kann. Dazu müssen Mitarbeiter nicht einmal unbedingt mit einer Prämie belohnt werden, wenn sie vermitteln. Die Mitarbeiter haben Kontakte aus Ausbildung, Studium und aus dem beruflichen wie privaten Umfeld. Viele Kontakte gibt es auf der persönlichen Ebene, noch mehr meist auf der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 1 Steps im Recruiting

Im vorliegenden Beitrag liegt der Fokus auf dem Teilschritt der Gewinnung von Kandidaten. Da Employer Branding und Personalplanung dafür notwendige bzw. hinreichende Vorbedingung sind, werden sie in aller Kürze vorangestellt. Die sich anschließenden Prozesse des Recruiting umfassen die Personalauswahl und die Vertragsschließung, gefolgt vom Onboarding. Abb. 1: Steps des Recru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / Zusammenfassung

Passendes Personal zu rekrutieren, das ist in Arbeitsmärkten mit generellem Nachwuchs- und spezifischem Fach- und Führungskräftemangel schwierig. Zudem sind Erwartungshaltungen, insbesondere bezüglich Transparenz und "Begegnungen auf Augenhöhe", gestiegen. Der Beitrag zeigt zahlreiche Wege von der passiven bis zur aktiven Gewinnung von Kandidaten, die heute meist erfolgversp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 6.1 Active Sourcing

Der Active Sourcing Prozess besteht aus 3 Phasen: Wahl des/der Datenbank/en, Kandidatensuche und Kandidatenansprache. Hierbei sind zunächst die Zielgruppe, wie oben beschrieben, und deren bevorzugte Kanäle zu recherchieren. Auf dieser Grundlage wird der Sourcing-Kanal gewählt. In Lebenslaufdatenbanken von Jobbörsen wird man hauptsächlich auf aktive Jobsuchende treffen. Nicht zu ...mehr