Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 370 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gliedert sich wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der begünstigte Personenkreis

Rn. 921 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundeskindergeldG (BKGG idF vom 28.01.2009, BGBl I 2009, 142, 3177) will die geminderte Leistungsfähigkeit, die durch die Versorgung von Kindern entsteht, berücksichtigen (vgl BFH BStBl II 1989, 278; BVerfG BStBl II 1977, 526). Allerdings betrifft es nur noch einen eingeschränkten Personenkreis (s Rn 920). Kindergeld erhält danach (§ 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG (Veräußerungspreis iSd § 16 Abs 2 EStG, soweit auf Beteiligungen an Körperschaften und ähnliche entfallend)

Rn. 1350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt auch folgender Fall (betreffend wie Buchst a nur BV): Im Rahmen der Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs/Teilbetriebs/Mitunternehmeranteils entfällt ein Teil des Veräußerungspreises/Aufgabewerts auf mitveräußerte/mitentnommene Anteile an (inländischen oder ausländischen) Körperschaften und ähnliche. Dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 1670 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 EStG ist konstitutiv (glA FG München vom 20.11.2020, 8 K 2654/19, DStRK 2021, 281, Rev als unbegründet zurückgewiesen durch BFH vom 23.11.2022, VI R 49/20, BFH/NV 2023, 373); Vosskuhl/Wenzel, NWB Nr 21/009, 1575); die Vorschrift befreit die eigentlich lstpfl Vorteile des ArbN aus der privaten Nutzung von bestimmter betrieblicher ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecd) Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze

Rn. 2123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch eine Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze, an ausländischen Sozialversicherungsträger Zukunftssicherungsleistungen zu erbringen, fällt unter § 3 Nr 62 S 1 EStG, wenn sie den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind (BFH BStBl II 2003, 288; 2004, 1014; 2009, 857; 2016, 650; 2017, 1251; BFH vom 13.02.2020, VI R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Einrichtungsbezug (§ 3 Nr 11b S 2, 3 EStG)

Rn. 409h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Kreis der begünstigten Einrichtungen erweitert (s Empfehlung des Finanzausschusses BT-Drucks 20/1906, 44). Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung der Einrichtungen, in denen der ArbN tätig sein muss. Die Einrichtung wird jeweils definiert durch Bezugnahmen auf das Infektionsschutzges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2050 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 59 EStG befreit konstitutiv (Übersicht).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Leistungen des ArbG zur kurzfristigen Betreuung von Kindern iSd § 32 Abs 1 EStG, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, auch wenn sie im privaten Haushalt des ArbN stattfindet, soweit die Leistungen EUR 600 im Kj nicht übersteigen (§ 3 Nr 34a Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 1258 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber will neben den Beratungs-/Vermittlungsleistungen (§ 3 Nr 34a Buchst a EStG Fall 1 und 2) auch bestimmte kurzfristige Betreuungskosten betreffend bestimmte Kinder begünstigen. Dazu sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Es muss sich um eine "kurzfristige" Betreuung der Kinder handeln. Nur die Betreuung bestimmter Kinder i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Das an Personen, die einen § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung (§ 3 Nr 5 Buchst f EStG aF)

Rn. 219g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst f EStG aF stellte das an Personen, die einen in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisteten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung steuerfrei. Rn. 219h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienste waren (= abschließende Aufz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 25f Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Literatur Heidner in Bunjes, UStG, § 25f, 22. Aufl. 2023. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 12, 12a, 39a. Widmann in S/W/R, UStG, § 25f, Loseblatt, Stand: 238. Lfg. November 2023. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.06.2022, Az: III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001, 2022/0594965, Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 4 Nr. 29 Steuerbefreiungen: Kostenteilungsgemeinschaften

Literatur Brill, Zur künftigen Relevanz von Kostenteilungsgemeinschaften für die öffentliche Hand, UR 2019, 81. Brill/Scheller, Das BMF-Schreiben v. 19.7.2022 zur Kostenteilungsgemeinschaft, NWB 2023, 1045. Göbel/Westermann, Aktuelle Themen der Besteuerung der öffentlichen Hand, MwStR 2023, 11. Englisch, Nichterhebung von Umsatzsteuer für kommunale Tätigkeiten – § 2b UStG und Al...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 4 Nr. 4c Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Literatur Bunjes/Heidner, 22. Aufl. 2023, UStG § 4 Nr. 4c Rn. 1–9. Verwaltungsanweisungen BMF-Schreiben vom 01.04.2021, MwStR 2021, 348. Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsdauer von BMF-Schreiben vgl. Einführung UStG, Rz. 70 ff. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen UStAE: Abschn. 4.4c.1. MwStSystRL: Art. 136a. 1 Allgemeines 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1 Stand: 6. A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist eine die Quick fixes für EU-Lieferungen (dazu Einf. vor § 1, Rz. 62) flankierende deutsche Sofortmaßnahme: Die Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt zur Versagung von Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für § 25f UStG gibt es keine explizite Rechtgrundlage in der MwStSystRL (Rz. 16 ff....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Feststellungslast des Unternehmers

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 4 UStG bzw. die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG begehrende Unternehmer trägt grundsätzlich die Feststellungslast (= Bezeichnung der Beweislast im Besteuerungsverfahren) für das Vorliegen der hierfür erforderlichen materiellen Voraussetzungen (Abschn. 25f.1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck/Historie

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 29 UStG wurde durch das JStG 2019 vom 17.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) zum 1. Januar 2020 neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Gleichzeitig wurde die bisherige Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG für Personenzusammenschlüsse im medizinischen Bereich aufgehoben. Sonstige Leistungen von selbstständigen inländischen Personenzu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Kommentierung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 4c UStG befreit "die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 [UStG] im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert", von der Umsatzsteuer. Nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG wird ein Unternehmer, der mittels seiner elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstands, dessen Beförder...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unionsrechtliche Grundlage des § 4 Nr. 29 UStG ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten die von einem Personenzusammenschluss erbrachte Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreien, wenn diese unmittelbar zur Ausübung von Tätigkeiten beitragen, die nach Art. 132 MwStSystRL dem Gemeinwohl dienen (vgl. BT-Drucks. 19...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Keine Wettbewerbsverzerrungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG scheidet schließlich aus, wenn dadurch anderen Marktteilnehmern, die gleichartige steuerpflichtige Leistungen erbringen, ein Wettbewerbsnachteil entsteht. Daher darf die Befreiung des Personenzusammenschlusses als solche nicht geeignet oder darauf angelegt sein, mit der Erbringung befreiter Leistungen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weder die MwStSystRL noch andere EU-Normen geben eine explizite Grundlage für die in § 25f UStG angeordneten Rechtsfolgen vor. Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Grundlagen ergeben sich "nur" aus der Rechtsprechung des EuGH. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und missbräuchlichen Gestaltungen sowie Steuerumgehungen ist danach ein von d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Rückgängigmachung bereits gewährter Vergünstigungen

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Liegen die Voraussetzungen des § 25f UStG vor, sind ein zunächst vorgenommener Vorsteuerabzug und eine gewährte Steuerbefreiung nach § 164 Abs. 2 S. 1 oder § 173 Abs. 1 AO, ggf. auch nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. c AO durch Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung rückgängig zu machen (Abschn. 25f.1. Abs. 7 UStAE).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Brill, Zur künftigen Relevanz von Kostenteilungsgemeinschaften für die öffentliche Hand, UR 2019, 81. Brill/Scheller, Das BMF-Schreiben v. 19.7.2022 zur Kostenteilungsgemeinschaft, NWB 2023, 1045. Göbel/Westermann, Aktuelle Themen der Besteuerung der öffentlichen Hand, MwStR 2023, 11. Englisch, Nichterhebung von Umsatzsteuer für kommunale Tätigkeiten – § 2b UStG und Alternative...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemein

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Begünstigt sind nur sonstige Leistungen, nicht Lieferungen, des Personenzusammenschlusses an seine inländischen Mitglieder. Sofern Mitglieder des Personenzusammenschlusses im Ausland ansässig sind, ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG auf die Leistungen des Zusammenschlusses an dessen im Inland ansässige Mitglieder beschränkt (vgl. BM...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Entlastung des Unternehmers

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer, der alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in eine Umsatzsteuerhinterziehung und nicht in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens einbezogen sind, kann grundsätzlich auf die zutreffende steuerrechtliche Behandlung dieser Umsätze vertr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Wissen oder wissen müssen von Steuerhinterziehung

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weist das Finanzamt nach, dass der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Eingangs- oder Ausgangsumsatz an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von USt, an einer Erlangung eines nicht gere...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Nachweispflicht des Finanzamts

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das FA muss nachweisen, dass der Unternehmer zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs beziehungsweise der Leistungserbringung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung oder in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens i. S. d. Rz. 33 ff. einbez...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Heidner in Bunjes, UStG, § 25f, 22. Aufl. 2023. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 12, 12a, 39a. Widmann in S/W/R, UStG, § 25f, Loseblatt, Stand: 238. Lfg. November 2023. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.06.2022, Az: III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001, 2022/0594965, Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhint...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Selbstständiger Personenzusammenschluss

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei dem Personenzusammenschluss muss es sich um einen selbstständigen, d. h. von seinen Mitgliedern verschiedenen Unternehmer handeln. Nicht erfasst werden daher reine Innengesellschaften, die nach außen nicht selbst als Unternehmer auftreten. Auch reine Aufwandpools, bei der lediglich mehrere Personen gemeinsam den Aufwand tragen, scheiden ma...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung

Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der Befreiung werden neben inländischen Grundstücken auch in der EU und in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke erfasst (R E 13.3 Abs. 3 ErbStR 2019). Zum europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.13 Kunstgegenstände

Als weitere Gestaltungsmöglichkeit zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehegatten kann die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2a ErbStG genutzt werden. Hiernach ist die Übertragung von Kunstgegenständen i. H. v. 60 % ihres Werts steuerfrei. Für Grundbesitz gilt sogar eine Steuerbefreiung von 85 %. Voraussetzung ist, dass die Erhaltung dieser Gegenstände im öffentlichen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.4 Besonderheiten

Hat der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienheim übertragen und schenkt er zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 10 Jahren) weiteres Vermögen, so ist keine Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG durchzuführen.[1] Praxis-Beispiel Keine Zusammenrechnung bei Familienheim Der vermögende Ehemann EM schenkt seiner Ehefrau EF am 1.5.2018 ein Grundstück...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.3 Möglichkeiten der Zuwendung eines Familienheims

Im Folgenden sollen die verschiedenen Möglichkeiten, die für die Übertragung eines Familienheims in Betracht kommen, aufgeführt werden.[1] Grundfall: Ein Ehegatte ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Er überträgt seinem Ehegatten nunmehr das ganze Grundstück. Praxis-Beispiel Alleineigentümer Die vermögende Ehefrau EF ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, in dem sie mit ih...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.14 Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Eine weitere Steuerbefreiung ist die des 13d ErbStG. Nach dieser werden bestimmte Grundstücke nur zu 90 % angesetzt, d. h., es wird ein Verschonungsabschlag von 10 % berücksichtigt (§ 13d Abs. 1 ErbStG). Auch diese Befreiung kann beim lebzeitigen Übergang von Vermögen auf den Ehegatten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück übergeht....mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.8 Familienheim: Erwerb von Todes wegen

Auch der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen ist steuerbefreit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist jedoch, dass der verstorbene Ehegatte (eingetragener Lebenspartner) im Familienheim bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und die Wohnung beim Erwerber (überlebender Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner) unverzüglich zur Selbstnutzun...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.5 Sonstige steuerliche Auswirkungen

Durch die Begründung und Beendigung der Gütergemeischaft können auch noch andere Steuerarten berührt sein. Dies gilt es ebenfalls zu beachten. a) Einkommensteuer[1] Es können sich steuerpflichtige Gewinnrealisierungen ergeben. Dies gilt sowohl, wenn sich im Gesamtgut Privatvermögen befindet wie auch Betriebsvermögen. b) Grunderwerbsteuer Grundsätzlich liegt ein grunderwerbsteuer...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.1 Allgemeines

Die Zuwendung eines Familienheims zwischen den Ehegatten stellt die wohl wichtigste Möglichkeit dar, um Vermögen ohne jegliche schenkungsteuerliche Belastung zu übertragen. Denn für die Schenkung eines Familienheims sieht § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG eine vollständige Steuerbefreiung vor. Die Befreiung des Familienheims gilt auch für eingetragene Lebenspartner (§ 13 Abs. 1 Nr. 4...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.3 Berechnung bei teilweisem Auslandsvermögen

Setzt sich der Erwerb nur teilweise aus Auslandsvermögen zusammen, d. h., es ist auch Inlandsvermögen vorhanden, ist eine Aufteilung nach § 21 Abs. 1 Satz 2 ErbStG geboten. Denn die ausländische Steuer kann nur soweit auf die deutsche Steuer angerechnet werden, wie das Auslandsvermögen der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Ansonsten könnte die ausländische Steuer auch no...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Rahmen der ISO 45001 / 2 BGM unter Standardisierungs- und Zertifizierungsgesichtspunkten

Da es keine gesetzliche Verpflichtung für das BGM gibt, gibt es auch keine verpflichtend einzuhaltende Vorgehensweise und Ausgestaltung. Ausgehend von der 1997 erstmals erstellten Luxemburger Deklaration zur Betrieblichen Gesundheitsförderung wurden im Laufe der Zeit zahlreiche Checklisten und Leitfäden erstellt, die einen guten Hinweis für den Prozess, die Erfolgskriterien,...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.15 Betriebsvermögen

Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten auch Betriebsvermögen übertragen. Hierfür stehen dem Erwerber bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen die Begünstigungen des § 13a ErbStG. [1] Ferner gibt es noch den Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG. Wenn jedoch die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt, greift das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder die Be...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. USt-liche Konsequenzen bei den einzelnen Vertragsformen

Bei einem gemischten Vertrag ist nach allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbständige Leistungen handelt. Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn die Vereinbarung sowohl Elemente einer Vermietung und Verpachtung von Grundstücken als auch anderer Leistungen umfasst.[17] Sofern mehrere selbständige Leistungen vorliegen, ist z...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 4. Umfang einer USt-Befreiung

Eine Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Einrichtungsgegenstände.[22] Die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, ist nicht befreit – auch, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG). Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung ist nur möglich, wenn die mietende P...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 3. Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space = Vertrag besonderer Art?

Bei der Miete eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space liegt ein Vertrag besonderer Art nahe. Der Vertrag umfasst mehrere gewichtige Leistungen, die weder unter die Haupt- noch Nebenleistungspflichten eines Miet- oder Pachtvertrages fallen. Bei der neuen Ausgestaltung der Zusammenarbeit steht ein eingerichteter Arbeitsplatz im Mittelpunkt des Interesses und kein leeres ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 3.3.1 § 97 Abs. 2 AO a. F.

Rz. 20 Nach der Aufhebung des § 97 Abs. 2 AO a. F.[1] m. W. zum 30.6.2013 wurde das Auswahlermessen der Finanzbehörde deutlich vereinfacht, da aufgrund der gestrichenen Subsidiaritätsklausel des § 97 Abs. 2 S. 1 AO die – das Besteuerungsverfahren unnötig verkomplizierende – Vorfrage, ob eine Auskunft vorrangig einzuholen ist[2], – entfiel. Danach sollte die Vorlage von Urkun...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.3 Änderungen des Umsatzsteuerrechts (ursprünglich geplant) zum 1.1.2024

Hinweis Inkrafttreten zum 1.1.2024 Die folgenden Änderungen sollten zum 1.1.2024 in Kraft treten. Nachdem die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im Jahr 2024 voraussichtlich nicht mehr erfolgen wird, muss abgewartet werden, welche Regelungen rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft gesetzt werden. a) Steuerbefreiung für Verfahrenspfleger nach § 4 Nr. 16 UStG Nach der neu in §...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Vorkosten oder Vermarktungskosten,...mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / 2 Zielsetzung und Anwendungsbereich des MinStG

Mit dem MinStG will Deutschland ab dem Jahr 2024 sicherstellen, dass insbesondere international agierende Unternehmensgruppen und große inländische Unternehmen auf eine effektive Ertragsteuerbelastung von mindestens 15 % kommen – sei es durch eine Primärergänzungssteuerregelung (Income Inclusion Rule; PES-Regelung), eine (gegenüber der PES subsidiär anzuwendende) Sekundärerg...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.2 Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollten mehrere Änderungen in § 4 Nr. 8 UStG vorgenommen werden, die sich im Wesentlichen aufgrund der weiteren Anpassung an die MwStSystRL [1] ergeben. Nach Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wurde aber nur eine Änderung in § 4 Nr. 8 UStG vorgenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 24.11.2023 zugestimmt. Hinweis Keine Steuer...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft sind verschiedene Entscheidungen ergangen. Zur Frage der Eingliederung einer Personengesellschaft in einen einheitlichen Organkreis hat der BFH[1] jetzt entsprechend den Vorgaben des EuGH[2] entschiede...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer getro...mehr