Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 NATO-Streitkraft

Rz. 65 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Leistungen an Streitkräfte einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags bewirkt werden. Wer zu den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags gehört, ergibt sich aus dem Vertrag v. 4.4.1949.[1] Stand 1.1.2021 gehören der NATO an: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Island, I...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Art. 49 bis 51 VO 282/2011

Rz. 39 Art. 49 (Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für elektronische Dienstleistungen an diplomatische Mission, internationale Einrichtungen, NATO-Streitkräfte und EU-Streitkräfte im Rahmen des GSVP) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 [1], die ab dem 1.7.2011 gilt, regelt, dass die in Art. 151 MwStSystRL vorgesehene Steuerentlastung auch dann für elektronische Diens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines – Anwendbarkeit des Verfahrens

Rz. 144 Erbringt ein Unternehmer im Inland Leistungen an die nach Art. 151 MwStSystRL begünstigten Einrichtungen und Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat (Gastmitgliedstaat) ansässig sind, kennt er regelmäßig nicht die im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen und Beschränkungen, die für eine etwaige Steuerbefreiung seiner Leistungen im Inland maßgebend sind. In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 45 Die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Die Befreiung richtet sich in diesen Fällen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten immer der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Die Erwerbsbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Mitglieder der Missionen und Vertretungen

Rz. 93 Mitglieder einer diplomatischen Mission sind nach Art. 1 Buchst. b WÜD der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission. Rz. 94 Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Rz. 95 Zu den Mitgliedern des Personals der Mission gehören die Mitglieder des diplomatischen Per...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Zwischenstaatliche Einrichtungen

Rz. 108 Nach dem Gesetzeswortlaut sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen (gemeint sind damit im Wesentlichen die sog. internationalen Organisationen, also Einrichtungen, die aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet worden sind und deren Mitglieder Staaten und/oder wiede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Anwendungsfälle

Rz. 55 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG soll insbesondere wehrtechnische Gemeinschaftsprojekte der NATO-Partner betreffen, bei denen der Generalunternehmer im Inland ansässig ist. Die Leistungen eines Generalunternehmers sollen steuerfrei sein, wenn die Verträge so gestaltet und durchgeführt werden, dass der Generalunternehmer seine Leistungen unmittelb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.5 In einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig

Rz. 118 § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG setzt voraus, dass die zwischenstaatlichen Einrichtungen bzw. deren Mitglieder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Die Ansässigkeit richtet sich nach dem Sitz, der der Einrichtung im Gründungsabkommen oder dem Sitzstaatabkommen zwischen dem aufnehmenden Staat und der Einrichtung zugewiesen wurde. Als zwischenstaatliche Einricht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistung an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags

Rz. 43 Nach der Gesetzesfassung sind Lieferungen und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags von der USt befreit. Demnach erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf Leistungen, die an einen NATO-Staat, also an einen Staat, der zu den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags gehört, als Vertragspartner (Leistungsempfänger) des leistenden Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Leistung an Streitkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten

Rz. 133 Nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e sind Lieferungen und sonstige Leistungen an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates befreit, wenn Streitkräfte an einer Verteidigungsanstrengung teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen des GSVP unternommen wird. Demnach erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf Leistungen, die an Streitkräfte eines EU-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die EU-Streitkräfte, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen

Rz. 134 Die RL (EU) 2019/2235 (vgl. dazu Rz. 23) zielt darauf ab, die mehrwertsteuerliche Behandlung der im Rahmen der EU und der NATO unternommenen Anstrengungen im Verteidigungsbereich so weit wie möglich anzugleichen. Von daher dürfte der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Buchst. e UStG vergleichbar mit dem nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG sein. Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 141 Wie zu den Befreiungen nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG verlangt § 4 Nr. 7 S. 2 UStG auch für § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Insofern gelten ähnliche Bedingungen wie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.[1] Die Bedingung, dass der Gegenstand der Liefer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats ansässigen diplomatischen Missionen und berufskonsularischen Vertretungen sowie deren Mitglieder

Rz. 86 Das Gesetz und auch Art. 151 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL enthalten keine Definition, was unter den Begriffen diplomatische Vertretung, Berufskonsulat, Honorarkonsulat und sonstigen Einrichtungen dieser Art zu verstehen ist. Auskunft hierüber geben das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – WÜD – v. 18.4.1961[1] und das Wiener Übereinkommen über konsular...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 59 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. ba bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG. In diesen Fällen bleibt es bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 74 Wie bereits das im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ergangene Schreiben des BMF[1] verlangt § 4 Nr. 7 S. 2 UStG, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Insofern gelten ähnliche Bedingungen wie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.[2] Die Bedingung, dass der Gegenstand der Lieferung in den ander...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Forschungs- und andere Leistungen, die von der Europäischen Kommission finanziert werden

Rz. 122 Im Zusammenhang mit Leistungen, die von der EU-Kommission finanziert werden, ohne dass die Kommission selbst Leistungsempfänger ist, kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Schwierigkeiten in der Praxis. Häufig wissen die Leistungserbringer, z. B. Unternehmen oder Hochschulen, die im Rahmen von Forschungsprojekten tätig werden, nicht, wie sie sich bei der Rechnungserteilu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Leistung im Inland

Rz. 131 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG setzt wie bei S. 1 Buchst. a, b, c, d und f der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Entlastung in Deutschland ansässiger Einrichtungen und Personen von deutscher USt

Rz. 152 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen, sowie Bedienstete, Vertreter der Mitgliedsstaaten und Sachverständige bei Internationalen Organisationen sowie Mitglieder weiterer bevorrechtigter Personengruppen genießen bei ihrem (dienstlichen) Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Vorrechte und Befreiungen. Die Grundlagen für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Ausstellung von Sichtvermerken in den Bescheinigungen nach EU-einheitlichem Muster

Rz. 149 Sind Einrichtungen und Personen i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG in Deutschland ansässig, ist Deutschland also Aufnahmemitgliedstaat, richtet sich die Steuerbefreiung einer Leistung an diese Empfänger, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat bewirkt wird, nach deutschem Recht. Hier gilt also das auf das Recht eines anderen Mitgliedstaats abstellende Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 139 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Mitglieder der zwischenstaatlichen Einrichtung

Rz. 117 Unter den Mitgliedern einer zwischenstaatlichen Einrichtung i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG sind die Mitglieder des Personals zu verstehen. Das Gesetz – und auch Art. 151 MwStSystRL – sind hier ungenau. Als Mitglieder im eigentlichen Sinne gelten die an der internationalen Organisation jeweils beteiligten Staaten. Staaten als völkerrechtliche Mitglieder einer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 85 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. ba bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 107 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Leistung im Inland

Rz. 138 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG setzt wie bei S. 1 Buchst. a, b, c, d und e der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Rücküberführung von Gegenständen ins Inland durch deutsche Streitkräfte

Rz. 81 Nach § 1c Abs. 2 UStG führt u. a. die Rücküberführung eines zu den Bedingungen des Art. 151 Abs. 1 Buchst. d i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ohne Umsatzsteuerbelastung erworbenen Gegenstands durch die deutschen Streitkräfte aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland zu einem im Inland steuerbaren und mangels einer entsprechenden Steuerbefreiung in §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Internationale Organisationen mit Sitz in Deutschland, die umsatzsteuerlich privilegiert sind

Rz. 116 Insbesondere die folgenden Organisationen (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) fallen grundsätzlich nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG, sondern unter das Umsatzsteuer-Erstattungsverfahren (vgl. Rz. 119) auf der Basis des jeweiligen Privilegienprotokolls bzw. des Sitzstaatabkommens): Der Hohe Flüchtlingskommissar d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistung im Inland

Rz. 58 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG setzt zunächst voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist. Das ist nach den allgemeinen Bestimmungen [1] zu entscheiden und hängt nicht vom Umsatzsteuerrecht des Aufnahmemitgliedstaats ab, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist. So kann z. B. auch die sog. Versandhandelsregel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Leistung im Inland

Rz. 84 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG setzt wie bei S. 1 Buchstaben a, b, d, e und f der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 132 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Leistung im Inland

Rz. 106 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG setzt wie bei S. 1 Buchstaben a, b, c, e und f der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte anderer NATO-Vertragsparteien, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen

Rz. 46 Zu den steuerbegünstigten Leistungen, die zum Gebrauch und Verbrauch durch die Streitkräfte oder ihr ziviles Begleitpersonal und zur Versorgung ihrer Kasinos und Kantinen bestimmt sind, gehören Ausrüstungsgegenstände, angemessene Mengen von Verpflegung, Versorgungsgüter und sonstige Waren und Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Verwendung durch die Truppe und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Vereinfachung des Bescheinigungsverfahrens

Rz. 150 Die Aufnahmemitgliedstaaten können zur Vereinfachung des Bescheinigungsverfahrens bestimmte begünstigte Einrichtungen von der Verpflichtung befreien, einen Sichtvermerk der zuständigen nationalen Behörde einzuholen. An dessen Stelle tritt eine sog. Eigenbestätigung der begünstigten Einrichtung, in der auf die entsprechende Genehmigung des Aufnahmemitgliedstaats hinge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Nichtsteuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1c Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Die Regelung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL ist durch § 1c Abs. 1 UStG 1993 nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt. Nach den Richtlinienbestimmungen entfällt die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen, deren Lieferung im Inland nach Art. 148 und 151 MwStSystRL steuerfrei wäre. Unter die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsgrundlage für § 1c Abs. 2 UStG

Rz. 11 § 1c Abs. 2 UStG beruht ursprünglich auf Art. 22 MwStSystRL (i. d. F. vor Ergehen der RL (EU) 2019/2235; danach Art. 22 Unterabs. 2 MwStSystRL).[1] Als innergemeinschaftlicher Erwerb gilt danach auch die Verwendung von Gegenständen, die nicht gemäß den allgemeinen Besteuerungsbedingungen des Binnenmarkts eines Mitgliedstaats gekauft wurden, durch die Streitkräfte von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtsgrundlage für § 1c Abs. 1 UStG

Rz. 8 § 1c Abs. 1 UStG beruht auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen durch einen Steuerpflichtigen (Unternehmer) oder eine nicht steuerpflichtige juristische Person (juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts als Nichtunternehmer) nicht der USt, wenn die L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Erwerbsfiktion nach § 1c Abs. 2 UStG

Rz. 21 Die Regelung des Art. 22 MwStSystRL war bereits ab 1.1.1993 anzuwenden. Da § 1c Abs. 2 UStG jedoch erst am 30.12.1993 in Kraft getreten war, bestand für die Zeit vom 1.1.1993 eine Regelungslücke, die auch nicht durch das BMF-Schreiben v. 30.4.1993 [1] im Vorgriff auf die Gesetzesregelung geschlossen wurde. Denn diese Verwaltungsregelung enthielt keine Bestimmungen für ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Allgemeiner Überblick über den Regelungsinhalt

Rz. 4 Die Vorschrift des § 1c UStG zeichnet sich durch mehrere Besonderheiten aus und erlangt damit eine gewisse Ausnahmestellung innerhalb des Gesetzes. Sie steht im Kontext zu den §§ 1a und 1b UStG und besteht aus zwei unterschiedlichen Regelungen, nämlich in Abs. 1 aus einer Einschränkung der Definition des innergemeinschaftlichen Erwerbs i. S. d. § 1a UStG und in Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Kreis der begünstigten Einrichtungen

Rz. 26 Zu den nach § 1c Abs. 1 UStG begünstigten Einrichtungen gehören: im Inland ansässige ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen im Inland ansässige zwischenstaatliche Einrichtungen im Inland stationierte Streitkräfte anderer Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags und im Inland stationierte Streitkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten, die an einer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Konsequenzen der Erwerbsfiktion

Rz. 43 Durch die Bezugnahme auf § 1a Abs. 2 UStG in § 1c Abs. 2 UStG wird das Verbringen eines Gegenstands durch die Streitkräfte wie ein unternehmerisches Verbringen behandelt, das der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Die Streitkräfte unterliegen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1c Abs. 2 UStG immer der Steuerpflicht des innergemeinschaftlichen Erwerbs. Eine etwaige St...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.1.1 Begünstigte Zuwendungen

Rz. 20 Die Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen an eine Pensionskasse ist ab 2005 auf Zuwendungen beschränkt worden, die zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung erfolgen (Rz. 6). Nach § 40b Abs. 1 EStG können damit nur noch Zuwendungen an eine umlagefinanzierte Pensionskasse pauschaliert werden. An die Stelle der Pauschalierung für Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2 Beiträge für Direktversicherungen (Abs. 1 a. F.)

Rz. 32 Die Pauschalierung von Beiträgen für Direktversicherungen nach § 40b Abs. 1 EStG ist ab 2005 aufgehoben worden. An die Stelle der Pauschalierung ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG getreten (Rz. 2).[1] Für Beiträge aufgrund einer Versorgungszusage des Arbeitgebers, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurde (Altzusage), besteht eine Übergangsregelung zur weiteren Anw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

2.2.1 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Erforderlich für die StBefreiung ist, obwohl dies aus dem Wortlaut des § 5 Abs 1 Nr 5 KStG nicht ersichtlich ist, dass die betroffene Kö die Voraussetzungen für die StBefreiung nach Satzung und nach tats Geschäftsführung erfüllt. Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 18.09.1984, BStBl II 1985, 92, v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Voraussetzung für die Steuerbefreiung

Tz. 10 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 7 KStG knüpft nur daran an, dass eine politische Partei iSd § 2 PartG vorliegt (s § 5 Abs 1 Nr 7 S 1 KStG). Weitere Voraussetzungen hinsichtlich Satzung und tats Geschäftsführung werden nicht verlangt (zu den Satzungserfordernissen nach dem PartG s § 6 PartG). Insbes kommt es – im Gegensatz zu der Befreiung f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 § 14a Abs. 3 UStG

Rz. 30 § 14a Abs. 3 UStG verpflichtet die Unternehmer, über innergemeinschaftliche Lieferungen Rechnungen auszustellen. Seit der Neufassung der S. 1 und 2 mWv 30.6.2013[1] durch das AmtshilfeRLUmsG muss die Rechnung bis zum 15. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Umsatz ausgeführt worden ist, ausgestellt werden. Wie bei § 14a Abs. 1 UStG (Rz. 19) ist auch hier di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittlandsgebiet / 2 Lieferungen in das Drittlandsgebiet

Versendet oder befördert der liefernde Unternehmer oder sein ausländischer Abnehmer[1] im Zusammenhang mit einer Lieferung die Gegenstände in das Drittlandsgebiet, so liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vor. Im Gegensatz zur innergemeinschaftlichen Lieferung[2] ist die Steuerbefreiung nicht abhängig vom Status des Abnehmers als Steuerpflichtiger. Steuerbefreiungen werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerberaummietverhältnis: ... / 1.2 Besonderheiten für Wohnungsgenossenschaften

Für Wohnungsgenossenschaften ist darüber hinaus zu beachten, dass ggf. für die Gewerberaumvermietung das "Nichtmitgliedergeschäft" zugelassen sein muss.[1] Die Mustersatzung sieht diese Möglichkeit alternativ vor.[2] Die Gewerberaumvermietung kann Auswirkungen auf die Steuerbefreiung von "Vermietungsgenossenschaften" haben (u. a. auf Körperschaft- und Gewerbesteuer), wenn Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Erforderlich für die StBefreiung ist, obwohl dies aus dem Wortlaut des § 5 Abs 1 Nr 5 KStG nicht ersichtlich ist, dass die betroffene Kö die Voraussetzungen für die StBefreiung nach Satzung und nach tats Geschäftsführung erfüllt. Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 18.09.1984, BStBl II 1985, 92, v 28.01.1988, DB 1989, 156 und v 07.06.1988, BSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Vermögensverwaltung

Tz. 23 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Vermögensverwaltung gehört – wie bei Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG – zum zulässigen Tätigkeitsbereich. Dies ergibt sich aus der Definition des wG als über die Vermögensverwaltung hinausgehende Tätigkeit (s § 14 AO). Bei Berufsverbänden dürfte – anders als bei Kö iSv § 5 Abs 1 Nr 9 (s AEAO Nr 9 zu § 55 Abs 1 Nr 1) – eine Vermögensverwaltung m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7 Steuerliche Überprüfung

Tz. 33 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Überprüfung der Berufsverbände durch die Fin-Verw erfolgt – wie die der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö – grds in dreijährigem Turnus (s Erl des Fin-Min Sa v 06.03.1996, DStR 1996, 830; s Erl des Sen-Fin Bre v 06.12.1990, IdW-FN 1991, 137). Damit wurde auch der Kritik des Bundesrechnungshofs an der früheren Praxis der Fin-Verw (s BT...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittlandsgebiet / Zusammenfassung

Begriff Die Kategorie des Drittlandsgebiets hat insbesondere im Bereich der Warenlieferungen Bedeutung. Die Waren müssen über eine Grenze zum Drittlandsgebiet gelangt sein, damit der Umsatz steuerfrei als Ausfuhrlieferung abgerechnet werden kann. Auch die damit verbundenen Dienstleistungen der Güterspediteure, Lohnveredeler und Handelsvertreter unterliegen dann einer Steuerb...mehr